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Einzeldenkmäler Land Bremen

unbewegliche Denkmäler, wie Baudenkmäler, andere feststehende Denkmäler der Kunst, Kultur oder Technik und deren Inneres, Gartenanlagen und andere flächenhafte Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Frei- und Wasserflächen, jeweils auch als Sachgesamtheiten (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 DSchG).

geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte)

geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte

vorübergehend freigelegtes Grundwasser (WMS Dienst)

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung von vorübergehend freigelegtem Grundwasser in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Wasserflächen, bei denen es sich in der Regel um Kiesgruben handelt, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind, sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA); eindeutige Nummerierung (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um eine Wasserfläche handelt, die auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Ordnung (ORDN, hier: vorübergehend freigelegtes Grundwasser und ORND_KZ, hier: 9); Angaben, ob die Fläche vermessen wurde oder nicht (VERM und VERM_ERL); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten.

geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen)

geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zur Sanierung der Stauanlage Wagenhauser Weiher, Bad Saulgau

Die Stadt Bad Saulgau beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Sanierung der Stauanlage des „Wagenhauser Weihers“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 228, 247, 230/3, mit Baustelleneinrichtungen auf Flst. Nrn. 245/1, 228/1, 230/2, 228/2 Gemarkung Bolstern, Stadt Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Aufgrund der nicht nachweisbaren Standsicherheit der Stauanlage musste der „Wagenhauser Weiher“ im Ortsteil Wagenhausen, Stadt Bad Saulgau bereits ab September 2025 abgelassen werden. Mit dem Ablassen des Weihers findet durch Winterung und Sömmerung sowie eine Teilentlandung des Stauraums eine Sanierung des Weihers statt. In diesem Zusammenhang konnte in das Gelände zwischen Weiher und „Wagenhauserbach“ im Rahmen der Gewäs-serunterhaltung ein Biberschutzgitter eingebracht werden, damit aufgrund der Grabarbeiten der Biber kein Durchbruch der Ufer stattfindet. Zur Einbringung der Biberschutzgitter musste die Vegetation im betroffenen Bereich entfernt oder auf Stock gesetzt werden, was vor allem das kartierte Offenlandbiotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ in Anspruch nahm. Die Sanierung der bestehenden Stauanlage bewirkt die Verbreiterung des Dammes durch die standsichere Anpassung der luftseitigen und der wasserseitigen Böschungen und Aufbringung einer mineralischen Abdichtung. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 167 m, die Dammkrone wird auf 7 m verbreitert, die Dammachse Richtung „Wagenhauser Weiher“ verschoben und die Breite der Dammaufstandsfläche beträgt dann bis zu 27 m. Die Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm wird entfernt und mit einer neuen Fahrbahn, Gehweg und Bankette bzw. Teilbereich als Steinmauer wiederaufgebaut. Die gesamte Vegetation im Dammbereich wird entfernt. Die Sicherung des luftseitigen Böschungsfußes im Bereich des „Karpfenweihers“ erfolgt mit einer Steinschüttung. Zur Überwachung werden Grundwassermessstellen eingebracht. Auf der Wasserseite sollen 4 Angelplätze am Damm hergestellt werden. Die Hochwasserentlastung wird als Stirnentlastung mit einer Breite von 3 m und Höhe von 1,9 m neu gebaut, das Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle mit der Breite von 10 m. Die bisherige Hochwasserentlastung wird abgebrochen. Es wird ein neues Mönchbauwerk (3 m x 1,80 m) mit Zugangssteg am bisherigen Grundablass errichtet. Die vorhandene Stützwand, der Mönch und das Einlaufbauwerk werden abgebrochen. Die Grundablassleitung wird saniert, hierzu findet eine Erneuerung des luftseitigen Zwischenschachtes statt. In verschiedenen Bereichen werden Leerrohre und Leitungen eingebracht. Zur Baumaßnahme werden Baustraßen und Lagerflächen eingerichtet, welche nach Abschluss wieder rückgebaut werden. Die in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Erholungssuchenden und die Betriebe werden durch die Baumaßnahmen mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen, die notwendige Umleitung des Verkehrs und die optische Wirkung des abgelassenen Weihers und der entfernten Vegetation in Ihrem Empfinden gestört. Es handelt sich um vorübergehenden Belästigungen während der Bauarbeiten. Besucher, welche Erholung suchen, können in der Umgebung auf weitere Angebote der Stadt ausweichen. Anlagenbedingt erfolgen keine weitergehenden Auswirkungen, als von der bisherigen Stauanlage. Der Bau eines Gehweges erhöht die Verkehrssicherheit entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die sanierte Stauanlage sichert die Gefahr von Hochwasser durch einen Dammbruch für den Bereich bis Fulgenstadt. Zum Ablassen der Weiher wurden die Fische abgefischt und in andere Gewässer verbracht. Die Biber zogen sich in den Zulauf des Weihers zurück und für Amphibien wurden südlich zwei Ersatzlaichgewässer hergestellt, welche gut angenommen wurden. Die Gemeine Teichmuschel, eine der häufigsten heimischen Großmuschelarten, konnte im Weiher nicht geborgen werden, da der Untergrund nicht begehbar war. Bei den, bereits 2008 erfassten und der Relevanzbegehung 2025 nachgewiesenen, Vogelarten handelt es sich um häufige und ungefährdete Gehölzbrüter. Die kleine Berg-Ahorn-Allee entlang der Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm musste aufgrund der nicht nachgewiesenen Standsicherheit der Stauanlage bereits auf die Stammtorsi reduziert werden und stellten damit keinen Lebensraum mehr dar. Die vorkommenden Tiere werden mit der Durchführung der Bauarbeiten optisch und akustisch gestört. Bereits zur Entfernung der Gehölze wurde auf die zeitliche und räumliche Begrenzung der Maßnahmen geachtet. Das gesetzlich geschützte Biotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ wurde bereits durch die Verlegung des Biberschutzgitters und wird im nördlichen Bereich durch die Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit der Stauanlage beeinträchtigt, da die Vegetation entfernt werden muss, bzw. rückgeschnitten wurde. Nach Umsetzung der Maßnahmen am Dammbauwerk wird sich durch Bewuchs die Verlandungsvegetation wiedereinstellen, so dass kein dauerhafter Verlust von Biotopfläche verbleibt. Zur Sanierung der Stauanlage ist eine ökologische Bauüberwachung geplant, die insbesondere die Einhaltung der festgelegten Schutz-, Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen überwachen und dokumentieren soll. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 0,53 ha inklusive temporär beanspruchter Baustelleneinrichtungen. Dauerhaft benötigt die Stauanlage aufgrund der Herstellung standsicherer Böschungen und Abdichtung mit mineralischer Dichtung eine größere Standfläche, die Dammachse wird Richtung Weiher verschoben, so dass sich die Wasserfläche bei Dauerstau um ca. 400 m² verringert. Die dauerhaft mehr beanspruchte Fläche befindet sich überwiegend unter Wasser. Im Zuge der Bauarbeiten werden Baustraßen und Lagerflächen auf zumeist befestigten Flächen angelegt, welche nach Abschluss wieder zurückgebaut werden. Während der Baumaßnahmen erfolgen durch die Verdichtung im Bereich der Baustraßen, Lagerflächen, durch den Abtrag des Bodens und Schotter und durch die Entschlammung des Weihers Eingriffe in den Boden. Hinzutretende Neuversiegelungen durch den Gehweg, die Angelplätze und den Zugang zum Mönch nehmen ca. 325 m2 auf dem bereits verdichteten Untergrund in Anspruch. Der Abtrag von Oberboden und Oberboden-Schotter-Gemisch wird mit ca. 1.050 m3 veranschlagt. Bei der als Unterhaltungsmaßnahme notwendigen Teilentschlammung der Weihersohle fällt ca. 700 m3 Bodenmaterial mit anschließendem Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen an. Die Ufermodellierung am „Karpfenweiher“ und der Einbau von Oberboden luftseitig beansprucht ca. 275 m3, am Hauptdamm wird bindiges Material zur Abdichtung mit ca. 2.000 m3 eingebaut. Die baubedingten Eingriffe werden durch den Rückbau und Neuaufbau der Dammböschungen wieder ausgeglichen. Der Weiher wird nach Abschluss der Arbeiten wieder bespannt und kann damit wieder als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, der Sonderstandort für naturnahe Vegetation wird sich neu einstellen. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch sachgemäßen Umgang und Einbau von geeignetem Bodenmaterial und Schutz vor dem Eintrag von Stoffen werden die beeinträchtigten Bodenfunktionen nach Beendigung der Maßnahmen mittel bis langfristig wiederhergestellt. Der Talkörper des Wagenhauser Tals beinhaltet ein Grundwasservorkommen welches zur Trinkwasserversorgung benötigt wird und über die Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Steinwiesen“ vom 28./30.10.1994 geschützt ist. Der „Wagenhauser Weiher“ und der „Wagenhauserbach“ befinden sich in dessen Einzugsgebiet. Der Neubau des Mönchbauwerks wird neben dem Standort des bisherigen Mönchbauwerks errichtet und an den bestehenden Grundablass angeschlossen, so dass nicht mit einem Eingriff in das Grundwasser gerechnet wird. Die neue Hochwasserentlastung liegt weiter östlich am Talrand etwas höher auf ca. 607 m ü NHN und damit außerhalb der grundwasserführenden Schichten. Das Einbringen von Piezometern in den Grundwasserleiter erfolgt unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gegen das Einbringen von schädigenden Stoffen, es erfolgen keine negativen Einwirkungen auf das Grundwasser durch die Messanlagen. Der „Wagenhauser Weiher“ ist ein künstlich hergestellter Weiher der früher dem Kloster Sießen als Fischteich diente und vom „Wagenhauserbach“ durchflossen wurde. Heute wird er vor allem aus den östlichen Quellbereichen und Niederschlagswasser gespeist. Der Weiher ist zum Erhalt seiner Wasserqualität regelmäßig in größeren Abständen zu sömmern/wintern und muss auch ohne die Umsetzung von Bauarbeiten immer wieder abgelassen werden. Die Verringerung der Wasserfläche des „Wagenhauser Weihers“ um ca. 400 m² aufgrund der Abdichtung und Abflachung der wasserseitigen Dammböschung macht etwa 0,6 % der Gesamtfläche des Weihers aus. Eine erhebliche Verringerung findet damit nicht statt. Der „Wagenhauserbach“ ist ein Quellbach, der in der südlich gelegenen Gemeinde Bolstern entspringt. Er gehört zum Einzugsgebiet der Donau, in die er nördlich von Bad Saulgau einspeist und wird aus demselben orographischen Einzugsgebiet wie das Wagenhauser Tal gespeist. Im Bereich der Stauanlage verläuft er in einem künstlich hergestellten Bachbett neben dem Weiher. Bei den Arbeiten zum Einbau des Biberschutzgitters und beim Ablassen der Wei-her wurden wirksame Maßnahmen zum Schutz des Eintrags von Stoffen ergriffen. Ein Eingriff in den Bach selbst erfolgt nicht. Bei den Bauarbeiten sind die allgemeinen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Grund- und Oberflächengewässer einzuhalten, wie das Vermeiden des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssigkeitsdichten Unterlage oder außer-halb des Bereichs. Die Nutzung der Lagerplätze ist nur unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen zulässig. Der klimatisch und aus lufthygienischer Beurteilung unbelastete Bereich am „Wagenhauser Weiher“ wird baubedingt vorübergehend durch den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen beansprucht. Anlagenbedingt ergeben sich keine Auswirkungen, da sich die Stauanlage klimatisch nicht auswirkt. Das Landschaftsbild am „Wagenhauser Weiher“, früher „Sießener See“ genannt, wird durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 25./30.09.1940 in seinem Bestand geschützt. Das Ablassen des Weihers, die Entfernung des Bewuchses auf der Stauanlage und der Neubau der technischen Anlagen Mönchbauwerk und Hochwasserentlastung im Weiher verändern das bisherige Landschaftsbild. Mit dem trocken gelegten Weiher ist vorübergehend ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftsbildes beeinträchtigt. Die Sanierung der Stauanlage ermöglicht die Herstellung des Weihers wieder, so dass die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist. Der Neubau der technischen Anlagen ersetzt die bisherigen Bauwerke, welche entfernt werden. Die Neupflanzung einer Hecke als Sichtschutz zur Fischzuchtanlage sowie der niedrige Bewuchs auf den Böschungen der Stauanlage mindern die Vorgabe, dass keine hohen Gehölze auf dem Damm aufwachsen dürfen. Der Bewuchs im Bereich der Biberschutzmaßnahme zwischen dem „Wagenhauser Weiher“ und dem „Wagenhauserbach“ wird sich wiedereinstellen. Die nach § 2 DSchG denkmalschutzrechtlich geschützte „Mittelalterliche und neuzeitliche Holzmühle mit Mahlweiher“ beinhaltet einige der alten Anlagenteile im „Wagenhauser Weiher“ und können mit den Sanierungsmaßnahmen aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben nicht mehr bestehen bleiben. Mit der archäologischen Begleitung und Dokumentation der zu verändernden Bestandteile des Kulturdenkmals ist die geschichtliche Bedeutung der Anlage gesichert. Das Vorhaben zur Sanierung der Stauanlage am „Wagenhauser Weiher“ und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen Biberschutzgitter und Sömmerung/Winterung des Weihers erfolgen unter Inanspruchnahme verschiedener Schutzgüter in einer geschützten Landschaft mit mehreren Schutzgebietskulissen. Eine starke Veränderung findet vor allem während der Umsetzung der Maßnahmen statt, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Bauwerks handelt. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Bespannung des Weihers unter Beachtung der Verminderungsmaßnahmen wird sich der frühere Zustand in Bezug auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild weitestgehend wiedereinstellen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

LSG Großes Bruch Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG befindet sich zum überwiegenden Teil in der Landschaftseinheit Großes Bruch und Bodeniederung, nur der Abschnitt der Aue reicht bis in die Landschaftseinheit Börde-Hügelland hinein. Das Große Bruch erstreckt sich als 1-4 km breites Niederungsgebiet in Ost-West-Ausdehnung über eine Länge von etwa 40 km von Oschersleben im Osten bis zur Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen. Nach Norden schließt sich bis Hötensleben, ebenfalls entlang der Grenze zu Niedersachsen, als schmales Band die Niederung der Aue an. Die Niederung des Großen Bruchs wird im Süden durch Fallstein und Huy und im Norden durch Elm und Hohes Holz begrenzt. Das Große Bruch ist ein langgestrecktes, zusammenhängendes Niedermoorgebiet, das überwiegend als Grünland genutzt wird. Ein weit verzweigtes Netz von Entwässerungsgräben durchzieht das Gebiet und führt das Wasser zu den Hauptvorflutern Schiffgraben, Großer Graben und Fauler Graben. Das Grabensystem weist teilweise schmale Röhrichtsäume auf und beherbergt vielfältige Wasserpflanzengesellschaften mit zahlreichen gefährdeten Arten. Pappel- und Kopfweidenreihen sowie Weidengebüsche durchziehen das Gebiet. Kleinflächig sind Pappel-, Eschen- und Weidenforste vorhanden. Das Grünland wird großflächig als Intensivweide genutzt. Etwa 100 ha sind von der "Stiftung Umwelt- und Naturschutz Großes Bruch e.V.” angepachtet, die die Flächen extensiv bewirtschaftet und dabei auch ausdauernde Rinderrassen wie Galloways, einsetzt. Insgesamt wurden 1998 zirka 1 000 ha Grünland durch verschiedene Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaftet, davon befinden sich 560 ha im LSG, die restlichen Flächen im Naturschutzgebiet „Großes Bruch bei Wulferstedt“. Durch die großflächige Entwässerung der Moorböden kommt es zu irreversiblen Strukturveränderungen und einer starken Minderung der horizontalen und vertikalen Wasserbewegung. Der für Niedermoore prägende Einfluß des Grundwassers wird in Talbereichen durch Staunässe ersetzt. In flachen Mulden sammelt sich Niederschlagswasser, das unabhängig vom Grundwasserstand den Eindruck von überstauten Flächen erweckt. Besonders nördlich von Hessen sind weite Teile des Grünlandes in Acker umgewandelt. Die am Rande des LSG liegenden Dörfer weisen zumeist noch einen ausgesprochenen ländlichen Charakter auf. Die Bundesstraßen B 79, B 244 und B 245 sowie eine Landstraße queren das Gebiet. Nördlich von Pabstorf, entlang der Grenze zu den Landkreisen Wolfenbüttel und Helmstedt, reicht vom Großen Bruch ausgehend das Niederungsgebiet der Aue bis nach Hötensleben. Die Lage des Gebietes im grenznahen Raum und seine erheblich eingeschränkte Zugänglichkeit führten dazu, daß sich zwischen dem Bachlauf der Aue und der ehemaligen Grenzanlage ein naturnaher Bereich erhalten hat. Er ist durch einen Altbaumbestand mit teilweisem Bruchwaldcharakter und unterschiedlich breiten Feuchtwiesenstreifen gekennzeichnet. Das Niederungsgebiet bildet die Verbindung zu den Lebensräumen von Elm und Lappwald. Bis in das 12. Jahrhundert war das Große Bruch ein undurchdringlicher Sumpf, der als Sammelbecken für die von den seitlichen Höhenzügen abfließenden Niederschläge diente. Noch zu Beginn dieses Jahrhunderts waren der Hessendamm zwischen Hessen und Mattierzoll sowie der Kiebitzdamm zwischen Dedeleben und Jerxheim die einzigen Passagen durch das Gebiet. Durch das östliche Große Bruch ließ erstmals Bischof Rudolf von Köthen (1136-1193) einen Damm errichten, der südlich von Neuwegersleben begann und als Neudamm bezeichnet wurde. Dieser Damm versumpfte jedoch in der Folgezeit wieder. Die ersten Entwässerungsmaßnahmen im Randbereich des Bruches veranlaßte Bischof Dietrich von Halberstadt (1180-1193) mit Hilfe von Mönchen des Prämostratenserordens aus Holland. Im inneren Großen Bruch ordneten Herzog Heinrich der Jüngere von Braunschweig und Bischof Albrecht von Halberstadt gemeinsam die Schaffung von Entwässerungsgräben in Ost-West-Richtung (Fauler Graben, Schiffgraben) an. Der Bau der Gräben, die sowohl in die Ilse als auch in die Bode entwässerten, war 1540 beendet. Herzog Julius von Braunschweig (1568-1589) beauftragte den Niederländer Wilhelm de Raet mit der Aufgabe, den Bruchgraben schiffbar zu machen, um einen Bootsverkehr zwischen Bode und Oker zu ermöglichen, womit Elbe und Weser verbunden wären. Der Plan scheiterte vorerst, doch sein Sohn Heinrich Julius, gleichzeitig Herzog von Braunschweig und Bischof von Halberstadt, verwirklichte die Pläne seines Vaters. Er ließ den Hauptgraben verbreitern und vertiefen, so daß ein Schiffsverkehr zwischen seiner Sommerresidenz in Hessen und Gröningen an der Bode erfolgen konnte. Er veranlaßte auch den 1590 beendeten Wiederaufbau des Neudamms. In den Wirren des Dreißigjährigen Krieges verfielen die meisten Anlagen und nahezu das gesamte Bruch versumpfte wieder. Die vollständige Urbarmachung des Gebietes strebte König Friedrich II. von Preußen an. Er ging dabei von Untersuchungen des Braunschweiger Ingenieur-Kapitäns Le Fevre aus, der 1754 und 1755 im Bruch Vermessungsarbeiten durchführte und Kostenberechnungen anstellte. Während sein Plan noch am Widerstand der Domänenkammer zu Halberstadt scheiterte, erfolgte unter König Friedrich Wilhelm IV. die endgültige Entwässerung. 1840 waren die Entwässerungsarbeiten unter seiner Herrschaft abgeschlossen. Zwischen 1935 und 1939 vertiefte der Reichsarbeitsdienst den linken Beiläufer, Nebengraben, auch der Faule Graben und das Stichgrabensystem wurden ausgebaut. Nach dem II. Weltkrieg kam es mangels Pflege und Unterhaltung der wassertechnischen Anlagen zu einer raschen Wiederversumpfung großer Flächen des Bruches. Im niedersächsischen Teil des Großen Bruches begann 1955 die nahezu vollständige Umwandlung in Ackerland. Leistungsstarke Schöpfwerke pumpten große Wassermengen in den östlichen Teil des Großen Bruches, was hier zeitweilig zu einer stärkeren Vernässung führte. Besonders die Niederschläge der Jahre 1954-1956 und die Hochwasserereignisse der Jahre 1955 und 1956 verschärften die Situation noch. 1958 wurde eine Studie fertiggestellt, die das Ziel verfolgte, die Entwässerung des Großen Bruchs jederzeit gewährleisten zu können. Erstmalig wurde dabei von der Vorstellung abgewichen, das Große Bruch durch ein System von Binnengräben und Beiläufern über den Großen Graben in die Bode zu entwässern. Die Konzeption von 1958 sah den Bau von 12 Schöpfwerken vor, von denen acht Bauten im Rahmen einer umfangreichen Komplexmelioration auf dem Gebiet der DDR zwischen 1969 und 1973 zur Ausführung kamen. Das hierbei entstandene Entwässerungssystem war ausschließlich auf die Interessen der DDR-Landwirtschaftspolitik und den Schutz der Grenzsicherungsanlagen ausgerichtet. Ihr Betreiben war mit Kosten verbunden, die nicht dem entstandenen landwirtschaftlichen Nutzen nicht entsprachen. Daß großflächige Überschwemmungen des Gebietes trotz aller Umgestaltungen weiterhin möglich sind, bewies das „Jahrhundert-Hochwasser“ 1994. Die hohen Wasserstände der Bode bewirkten einen langanhaltenden Rückstau des Großen Grabens, was zu umfangreichen Überflutungen im Großen Bruch führte. Der präquartäre Untergrund des LSG gehört im Norden zur Ohrsleber Rät/Lias-Mulde. Westlich Wackersleben quert es den Heseberger Sattel - die Aufwölbung von Gesteinen des Mittleren Keuper als Ast der Oschersleben-Egelner Salzachse. Südlich von Wackersleben verläuft der Große Graben am Nordostrand der Pabstorfer Rät/Lias-Mulde. Das gesamte LSG ist von quartären Sedimente bedeckt. Im großen Bruch erreicht ihre Mächtigkeit 38 m. Präweichselzeitliche Sedimente sind in den Hanglagen nur als Erosionsreste erhalten. Im Tal der Aue und im Großen Bruch wurden durch Bohrungen fluviatile Sedimente nachgewiesen, die als elster- und saalezeitlich eingestuft wurden. Das Große Bruch ist Teil des Oscherslebener Urstromtales. Das Profil beginnt im Liegenden mit elsterkaltzeitlichem Geschiebemergel, der nur in präquartären Erosionsrinnen im Ostteil des LSG erhalten geblieben ist. Er wird von elsterkaltzeitlichen Schmelzwassersanden überlagert, deren heutige Verbreitung ebenfalls auf den Ostteil des LSG begrenzt ist. Weiträumige Verbreitung erlangen erst saalekaltzeitliche Schmelzwassersedimente. Sie sind durch schnelle Korngrößenwechsel infolge schwankender Strömungsgeschwindigkeiten und nur wenige Meter Mächtigkeit gekennzeichnet. Neben der nach Westen gerichteten Strömungsrichtung lassen sich durch Schrägschichtungsmessungen in Kiesgruben auch Zuflüsse aus Nordnordosten nachweisen. Die Sande enthalten im Raum Neuwegersleben häufig Braunkohlebröckchen durch Erosion von Tertiär der südwestlichen Randsenke der Oschersleben-Egelner Salzachse. An der Oberfläche stehen im LSG holozäne Niedermoortorfe, Kalkmulden und Wiesenkalk sowie lößbürtige Abschlämmmassen an. Die holozänen Sedimente bilden im LSG die Bodensubstrate. Weit verbreitet sind Kolluvien der umgebenden Tschernoseme aus Löß, die auf den rezenten Hangfußflächen, in den Erosionsrinnen der Täler, im Randbereich des Großen Bruches und in den Schwemmfächern der das Große Bruch speisenden Zuflüsse abgelagert wurden. Die Moorbildung setzte im Boreal oder im jüngeren Atlantikum ein. Ergebnisse von Sporen- und Pollenanalysen lassen darauf schließen, daß eine offene Wasserfläche vorhanden war. Aufgrund von kleinen Holzkohlestückchen und der Pollen von Getreide und Ackerunkräutern kann angenommen werden, daß das Gebiet zur Zeit der Moorbildung bereits besiedelt war und Ackerbau betrieben wurde. In den Abschlämmmassen sind tschernosemartige Kolluvisole, Gley-Kolluvisole und Humusgleye entwickelt. In den zentralen und feuchteren Bereichen der Niederung kommen teils kalkhaltige Anmoorgleye aus Mudden und kolluvialem Löß, lehmbedeckte Niedermoore und Erdniedermoore aus Torf und aus Torf über Mudde vor. Das Moor ist nach den hydrologischen Verhältnissen ein Verlandungs- und Überflutungsmoor mit 1,2 bis 2 m mächtiger Moorentwicklung und ökologisch eutroph. Im Großen Bruch befindet sich die Wasserscheide zwischen den Flußgebieten Elbe und Weser. Im Gelände kaum erkennbar, wird sie westlich von Veltheim durch den Steinbach ersichtlich, der sowohl in den Schiffgraben-Ost als auch den Schiffgraben-West fließen kann, wobei er im Normalfall in den Schiffgraben-Ost fließt. Die Entwässerung erfolgt nach Westen in die Ilse und nach Osten in die Bode. Wichtigster Vorfluter ist der Große Graben, der linksseitig unter anderem den Feldgraben, die Schöninger Aue und den Hornhäuser Goldbach aufnimmt, rechtsseitig münden Steinbach, Deersheimer Aue, Kalbkebach und Marienbach in den Großen Graben. Das außerordentlich geringe Längsgefälle des Bruches, das von der Steinmühle im Westen bis nach Oschersleben nur 0,225 % beträgt, bedingt immer wieder Überschwemmungen. Der Grundwasserspiegel im Gebiet ist ganzjährig flurnah. In seinem Ostteil am Rande des mitteldeutschen Trockengebietes liegend (500-550 mm Jahresniederschlag bei Oschersleben), nimmt die mittlere jährliche Niederschlagshöhe im LSG nach Westen hin auf 600-650 mm zu. Bei der Jahrestemperaturschwankung ist ein Anstieg von Westen (17,0°C) nach Osten (18,5°C) zu verzeichnen, was auf einen zunehmenden Einfluß des Kontinentalklimas zurückzuführen ist. Als potentiell natürliche Vegetation des Großen Bruches herrschen Schwarzerlen-Eschenwälder und Schwarzerlen-Bruchwälder vor. Sie ist heute nur noch andeutungsweise im Erlenbruchwald des Neuwegersleber Busches zu finden. Gegenwärtig sind über 290 Arten höherer Pflanzen im Gebiet vertreten. Darunter befinden sich auch 20 Arten der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt. Besonders hervorzuheben sind dabei die vom Aussterben bedrohten Arten Quellgras und Lauch-Gamander sowie die stark gefährdeten Arten Tannenwedel und Salzbunge. Trotz intensiver landwirtschaftlicher Nutzung stellt das Gebiet auch heute noch ein Refugium für gefährdete Arten dar, wobei es eine besondere Bedeutung für den Erhalt der Arten Salzbunge, Stumpfblütige Binse, Großes Flohkraut und Gelbe Wiesenrauke hat, die hier in besonders umfangreichen Beständen vorkommen. Hauptsächlich im Ostteil des Gebietes bei Wulferstedt konzentrieren sich Vorkommen salzliebender Pflanzen. Die Gräben des Großen Bruches werden überwiegend als stark verschmutzt eingeschätzt, was darin zum Ausdruck kommt, daß mehr als ein Viertel der 96 Gräben als floristisch außerordentlich arm und strukturell nahezu wertlos eingestuft wurden. Nur wenige, meist kleinflächig vorhandene Wasserpflanzengesellschaften stehen auf der Roten Liste der Pflanzengesellschaften Ostdeutschlands wie zum Beispiel die Wasserhahnenfuß-Gesellschaft mit Beständen des Haarblättrigen Wasserhahnenfußes. In den Grünlandbereichen sind nur noch an wenigen Stellen Feuchtwiesengesellschaften vorhanden. Zu den bemerkenswertesten Brutvögeln des Großen Bruches zählt zweifellos der Große Brachvogel. Weitere typische Wiesenbrüter wie Kiebitz, Bekassine, Sumpfohreule oder Korn- und Wiesenweihe treten nur unregelmäßig und besonders in Jahren mit überdurchschnittlich hohen Wasserständen auf. Regelmäßige Brutvögel im Gebiet sind unter anderem Rohrweihe, Braunkehlchen, Schafstelze, Drosselrohrsänger und Beutelmeise. Zu erwähnen sind auch die Bruten vom Rothalstaucher und besonders das Vorkommen des Steinkauzes. Der Weißstorch ist Brutvogel am Rand von Wulferstedt und regelmäßiger Nahrungsgast im Gebiet. Die Wiesen- und Ackerflächen des Großen Bruches sind als Rastplatz für nordische Saat- und Bläßgänse von Bedeutung. 25 Libellenarten wurden im LSG nachgewiesen, so zum Beispiel große Bestände der Gebänderten Prachtlibelle sowie auch Kleines Granatauge, Kleine Königslibelle und Gebänderte Heidelibelle. Im Großen Graben wurden 11 Fischarten festgestellt, darunter Schlammpeitzger, Gründling sowie Drei- und Neunstachliger Stichling. Das vorrangige Schutzziel ist die Erhaltung des vorhandenen Dauergrünlandes insbesondere als Lebensraum für den Großen Brachvogels. Voraussetzung dafür ist die Unterbindung des weiteren Torfschwundes zur Sicherung der Moorböden. Dazu hat die Steuerung des Wasserhaushalts so zu erfolgen, daß ein weiteres Absinken der Grundwasserstände verhindert wird. Wo es möglich ist, sind die Grundwasserstände anzuheben. Ackerflächen auf potentiellen Grünlandstandorten sind wieder in Grünland zu überführen. Eine extensive Grünlandbewirtschaftung unter besonderer Beachtung der Anforderungen der Wiesenbrüter ist anzustreben. Die vorhandenen Pappelpflanzungen sind als Wald zu erhalten und langfristig in naturnahe Waldgesellschaften zu überführen. Es sind Voraussetzungen für eine landschaftsbezogene Erholung wie zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof in den randlich angrenzenden Orten gegeben. Weiterhin ist eine umweltverträgliche Naturbeobachtung durch die Anlage von Aussichtspunkten in Verbindung mit Informationsmöglichkeiten denkbar. Dabei sind aber besonders sensible Teilbereiche, zum Beispiel für den Brachvogelschutz, während der Brutzeit auszusparen. Straße der Romanik, Südroute Die Südroute der Straße der Romanik quert bei Neudamm das LSG. Erste Station nördlich des Großen Bruches, außerhalb des LSG gelegen, ist Hamersleben mit der Stiftskirche St. Pankratius. Trotz seiner Abgelegenheit ist es für Liebhaber romanischer Architektur ein Geheimtip. Die dreischiffige romanische Säulenbasilika aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, die einmal Stiftskirche des vermutlich 1107 gegründeten Augustiner-Chor-Herrenstiftes St. Pankratius war, gilt als das bedeutendste Beispiel der Hirsauer Bauschule im Harzvorland. Abweichend von diesem sonst eher nüchternen Stil, findet man an Portalen und Kapitellen plastischen Bauschmuck mit symbolhaften Darstellungen von Pflanzen und Tieren. Der Ziborienaltar im südlichen Querschiffsarm ist ebenfalls romanisch, es ist einer der ältesten Altäre dieser Art in Deutschland. Spätgotische Malereien in der Apsis des Hauptchores werden teilweise vom gewaltigen Barockaltar verdeckt, der 1687 aufgestellt wurde. Aus dieser Zeit stammen auch die Orgel, die Kanzel und das Chorgestühl. Von Hamersleben kommend kreuzt die Straße der Romanik zwischen Gunsleben und Aderstedt ein weiteres Mal das LSG und führt zur Westerburg bei Dedeleben. Die Grafen von Regenstein bauten ab 1180 dieses Lehen des Bistums Halberstadt zu einer starken Burg mit zweifachem Wassergraben aus, die heute mit den späteren Fachwerkausbauten geradezu idyllisch anmutet. Sehenswürdigkeiten am Rande des Großen Bruches In der im Kern romanischen Dorfkirche von Veltheim trifft man auf eine beachtliche Ausstattung vom Ende des 17. Jahrhunderts, darunter ein reicher Altaraufsatz von 1698. Bemerkenswert auch das Fachwerk-Pfarrhaus von 1580. In Hessen beherrscht die Schloßruine mit ihren zwei Türmen das Ortsbild. Die Entstehung des Schlosses wird um 1129 angenommen, Ende des 16. Jahrhunderts erfolgte ein Umbau. Die Dorfkirche, sie wurde 1859 umgebaut, besitzt eine beachtenswerte Innenausstattung mit Gemälden und Grabreliefs. Das Bildnis des Epitaphs ist die einzige bildhafte Darstellung von Johann Royer (1574 bis 1655), fürstlich braunschweigischer Gärtner am Schloß Hessen von 1607-1649. Hessen war ein alter braunschweigischer Amtssitz. Die fast allseitig von schützenden Hügeln umschlossene Lage des Ortes und die fruchtbaren Böden machte ihn wohl schon im ausgehenden Mittelalter zu einem bevorzugten Standort für die Gartenanlagen des Landesherren. Von dem Ende des 16. Jahrhunderts angelegten großen Lustgarten besteht heute noch ein Gutspark mit einem teils imposanten Baumbestand. In Rohrsheim zeugt noch der westliche Turm der Dorfkirche von deren romanischer Herkunft. Die Kirche selbst wurde 1753 umgebaut, sie enthält eine barocke Ausstattung. In Schlanstedt vermittelt der Hof des einfachen vierflügeligen Renaissance-Schlosses von 1616 einen sehenswerten Eindruck. Erhalten geblieben ist auch ein romanischer Rundturm. Die Dorfkirche liegt in unmittelbarer Nähe der ehemaligen Vorburg und enthält eine reiche Kanzel von 1621. Am Nordrand des LSG, in der Niederung der Aue, liegt Hötensleben. Es besitzt eine um 1500 errichtete spätgotische Dorfkirche mit prächtiger Barockausstattung vom Ende des 17. Jahrhunderts. Beachtenswert sind auch fünf auffallend große Bauernhöfe, von denen einige vermutlich Sattelhöfe waren. Südwestlich des Ortes befinden sich Reste einer früheren Wasserburg. Der Große Brachvogel Der Große Brachvogel gehört zu den Charakterarten großflächiger Wiesenlandschaften. Sein melodisch flötender Balzruf fügt sich harmonisch in das Bild der Landschaft ein und hinterläßt auch bei einem nicht ornithologisch geprägten Wanderer einen bleibenden Eindruck. Der Brachvogel, ein ursprünglicher Bewohner feuchter Hoch- oder Flachmoorbereiche, hat mit der Urbarmachung ehemaliger Sumpflandschaften, der Umwandlung von Auenwäldern zu Wiesengebieten und der anwachsenden Grünlandnutzung im Küstenbereich zunehmend feuchte, offene Grünlandgebiete mit extensiver Nutzung besiedelt. Dies führte besonders um die Jahrhundertwende zu einer deutlichen Bestandszunahme. Mit zunehmender Intensivierung der Nutzung der Grünlandgebiete durch Absenkung des Wasserstandes, Erhöhung der Anzahl der Arbeitsgänge und des Viehbesatzes wurden die Bedingungen für den Großen Brachvogel wieder schlechter, und schon seit den 1960er Jahren war in Mitteleuropa ein deutlicher Bestandsrückgang zu verzeichnen. Dieser war auch in Sachsen-Anhalt spürbar. Haben Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre noch zwischen 300 und 400 Paare auf dem Gebiet des Bezirkes Magdeburg gebrütet, war der Bestand danach in rund anderthalb Jahrzehnten auf fast ein Drittel zusammengeschmolzen. Ähnlich stellt sich auch die Situation im Großen Bruch dar. Hier ging der Bestand trotz intensiver Schutzbemühungen von 15-20 Brutpaaren in den Jahren 1955 bis 1972 auf fünf Paare im Jahre 1998 zurück. Neben dem direkten Verlust von Lebensraum durch Umwandlung von Grünland in Acker oder die Anlage von Saatgrünland liegt die Ursache für den Bestandsrückgang der Art vor allem in der unzureichenden Reproduktion der Bestände. Obwohl der Große Brachvogel ein hohes Alter erreichen kann, der älteste Ringvogel wurde im Alter von 31 Jahren und 6 Monaten erlegt, und eine hohe Brutortstreue aufweist, gelingt es ihm unter den Bedingungen der heutigen Grünlandbewirtschaftung kaum noch, erfolgreich Jungvögel aufzuziehen. Mit dem altersbedingten Ausscheiden der Brutvögel können die freiwerdenden Reviere nicht mehr von den herangewachsenen Jungvögeln besetzt werden, ein Bestandsrückgang ist damit unvermeidlich. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

LSG Lauchagrund Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue  treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von  J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Forschergruppe (FOR) 2630: Understanding the global freshwater system by combining geodetic and remote sensing information with modelling using a calibration/data assimilation approach (GlobalCDA), Verfeinerte Schätzung absoluter Wasserstände von Binnengewässern aus Multi-Missions-Satellitenaltimetrie (WALESA)

Innerhalb der Forschergruppe GlobalCDA wird das Projekt P5 die erforderlichen Wasserstände von Inlandsgewässern bereitstellen, die später in Wasservolumina und -abflüsse umgerechnet werden und als Beobachtungsdaten für die Kalibrierung und zur Assimilation in das WaterGAP Modell verwendet werden. Neben der Bereitstellung der Wasserhöhen innerhalb der Test- und Untersuchungsregionen wird sich das Projekt schwerpunktmäßig mit der Entwicklung der notwendigen Ansätze und Methoden beschäftigen, die für eine automatische, schnelle, zuverlässige und hochgenaue Ableitung von Inlandgewässerhöhen auf globaler Skala benötigt werden. Im Einzelnen werden im Projekt Forschungen zu folgenden Schwerpunkten durchgeführt: (1) Automatische Erkennung und Definition von permanenten und nicht-permanenten Wasserflächen, (2) Zuverlässige Klassifizierung von Radarechos von unterschiedlichen Oberflächenreflektoren und konsistent für verschiedene Missionen, (3) Verbesserter Retracking-Algorithmus für Inland-Altimetermessungen, der die konsistente Verwendung und Kombination verschiedener Altimetermessungen erlaubt, und (4) Zuverlässige Ableitung von Fehlerinformationen für jede gemessene Wasserhöhe. Alle erarbeiteten Methoden werden im Rahmen des Projektes sorgfältig validiert und mit existierenden Ansätzen und Daten verglichen.

Oberflächenabfluss, Versickerung und Gesamtabfluss aus Niederschlägen 2017

Berechnung der Sickerwasserraten auf Jahresebene und auf Monatsebene sowie prognostizierte Veränderungen durch den Klimawandel Die mit dem Modell ABIMO berechneten Daten des Wasserhaushaltes geben 30jährige langjährige Mittel wieder. In der Realität unterliegen die Werte jedoch abhängig von den Niederschlägen z.T. erheblichen jährlichen Schwankungen und unterliegen auch einem innerjährlichen Gang. In einem Forschungsvorhaben wurden die Sickerwasserraten mit einer wesentlich höheren zeitlichen Auflösung berechnet. Projekt Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse wurden im Rahmen des vom BMBF geförderten Forschungsprojekt INKA BB (Förderkennzeichen 01LR0803C) Teilprojekt 23 erarbeitet. Dabei steht INKA BB für Innovationsnetzwerk für Klima Anpassung in Berlin Brandenburg. Bei dem in 24 Teilprojekte gegliederten interdisziplinären Forschungsprojekt, beschäftigte sich das Teilprojekt 23 mit Technologien für klimaangepasste Wasserbewirtschaftung in Stadtgebieten im Klimawandel. Dafür wurden die vom Projektpartner PIK (Potsdam- Institut für Klimafolgenforschung) entwickelten Klimaszenarien in die verschiedenen Modelle eingebunden, um Aussagen zu wasserwirtschaftlich relevanten Fragen zu treffen. Datengrundlage Als Eingangsdaten wurden die Landnutzungskategorien (vgl. Karte 06.01 und Karte 06.02 , Ausgabe 2008), der klassifizierte Versiegelungsgrad (vgl. Karte 01.02 , Ausgabe 2007), der klassifizierte Flurabstand (vgl. Karte 02.07 , Ausgabe 2010) und Bodenparameter, wie z. B. nutzbare Feldkapazität und kf-Werte, aus dem Datenbestand des Umweltatlas (vgl. Karte 01.06 , Ausgabe 2009) für ca. 25.000 Polygone übernommen. Weitere Bodenparameter, wie zum Beispiel die Porosität, wurden gemäß der Bodengesellschaften des Umweltatlas (vgl. Karte 01.01 , Ausgabe 2009) mit Werten aus der Bodenkundlichen Kartieranleitung (BGR, 2005) belegt. Bei unvollständigen Datensätzen wurden plausible Annahmen getroffen oder Daten aus bereits durchgeführten Projekten der DHI-WASY übernommen. Es ergaben sich 78 unterschiedliche Bodentypen, 156 Bodenarten, 12 Flurabstandsklassen und 775 Landnutzungsklassen. Als Klimadaten wurden tägliche Daten für Niederschlag und potenzielle Verdunstung von 11 Niederschlagsstationen in Berlin und Umgebung verwendet. Die Klimadaten wurden vom DWD erhoben und vom PIK im Rahmen des Forschungsprojektes INKA BB zur Verfügung gestellt. Um die räumlich differenzierte Niederschlagsverteilung (vgl. Karte 04.08 , Ausgabe 1994) in Berlin und Umgebung korrekt abbilden zu können, wurden die Klimadaten mittels eines IDW-Verfahrens (Inverse Distance Weighting, Verfahren der Geostatistik) auf 19 Niederschlagszonen extrapoliert. Die räumliche Verteilung der Niederschlagszonen ist in Abbildung 5 dargestellt. Modellbeschreibung Die im Weiteren dargestellten Ergebnisse basieren auf einem ArcSIWA Modell welches für die gesamte Landesfläche Berlin, einschließlich der Einzugsgebietsgrenzen des Wasserwerkes Tegel, aufgebaut wurde. Das Modell ArcSIWA (Monninkhoff, 2001) ist ein reduziertes Niederschlag-Abfluss-Modell zur eindimensionalen Beschreibung der Abflussbildung und des Bodenwasserhaushalts für quasi-homogene Teilflächen bei einer zeitlichen Auflösung von einem Tag. ArcSIWA berücksichtigt die Interzeption, die Mulden-Speicherung, die Infiltration und den vertikalen Feuchtestrom bis zum Grundwasser einschließlich der Grundwasserneubildung und dem kapillaren Aufstieg. Die mit ArcSIWA berechnete Sicherwasserrate entspricht der Menge an Wasser, welche die ca. zwei Meter mächtige Bodenzone in der Senkrechten verlässt. Eine detaillierte Darstellung des aufgebauten ArcSIWA-Modells wird im Laufe von 2013 in Sklorz und Monninkhoff (2013) präsentiert. Ergebnisse In der Abbildung 6 sind die mit ArcSIWA berechneten jährlichen Sickerwasserraten zwischen 1961-1990 dargestellt. Darin ist zu erkennen, dass die Jahreswerte zwischen 49 und 235 mm/Jahr zum Teil stark variieren. Der Mittelwert der 30 Jahre liegt bei 142 mm/Jahr während der Median bei 156 mm/Jahr liegt. Ein signifikanter Trend, z. B. klimatisch bedingt, ist innerhalb der Zeitreihen nicht zu erkennen. Die Ergebnisse sind prinzipiell gut mit den langjährigen Mittelwerten der Sickerwasserrate (160 mm/Jahr unter Berücksichtigung der Wasserflächen) aus dem Modell ABIMO (SenStadt 2009c) vergleichbar. Die genannten Werte wurden im Gegensatz zu den Werten in Tabelle 4 ermittelt, indem die Flächen der Gewässer mit einer Sickerwasserrate von 0 mm/Jahr in die Mittelwertbildung einbezogen wurden. Räumliche Unterschiede in den Modellergebnissen gibt es insbesondere im Stadtzentrum, wo ArcSIWA signifikant niedrigere Sickerwasserraten berechnet. Dieser Unterschied ist im Wesentlichen mit den unterschiedlichen Modellansätzen der beiden Modelle für versiegelte Flächen zu begründen. In der Abbildung 7 sind die langjährigen monatlichen Sickerwasserraten der Periode 1961-1990 dargestellt. Darin ist zu erkennen, dass die Sickerwasserrate innerhalb eines Jahres zwischen 1,2 und 24,5 mm/Monat variiert. Die Wintermonate weisen die höchsten Sickerwasserraten auf, während im Sommer die geringsten Sickerwasserraten auftreten. Für das Forschungsprojekt INKA BB, Teilprojekt 23 wurde die Periode 1961-1990 zur Modellkalibrierung genutzt. Anschließend wurden mit dem Modell Änderungen der Sickerwasser- bzw. Grundwasserneubildung basierend auf vom PIK generierten Klimaszenarien berechnet. Dabei wurde das T0-Szenario (Referenzszenario ohne Klimaänderung) mit dem T2-Szenario (Temperaturänderung von 2°C) verglichen. Die Berechnungen zeigen für die Zukunft eine deutliche Reduzierung der Grundwasserneubildung, welche auf den Klimawandel zurückzuführen ist (DHI, 2012).

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2020

Im Folgenden werden die einzelnen Kartiereinheiten für die reale Nutzung der bebauten Flächen und für den Grün- und Freiflächenbestand getrennt beschrieben. Blockflächen sind dann als Wohnnutzung dargestellt, wenn sie überwiegend bis vollständig für Wohnzwecke genutzt werden. Es werden auch vereinzelte wohnungsbezogene Dienstleistungsunternehmen, Gemeinbedarfseinrichtungen und Grünflächen im Wohnumfeld mit einbezogen. Wohngebiete umfassen entsprechend der Siedlungsstruktur der Stadt alle Stadtbereiche, von der dichten Bebauung der Innenstadt bis zu den offenen Siedlungsbebauungen in den Stadtrandbereichen. Die Flächen der Mischnutzung können im Erscheinungsbild den Flächen mit überwiegender Wohnnutzung ähneln. Die Wohnnutzung ist jedoch stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.), kulturellen Nutzungen und kleingewerblichen Betrieben durchsetzt. In Ausnahmefällen nimmt die Wohnnutzung einen Anteil von zwei Dritteln der Fläche ein, in der Regel dominieren allerdings Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen. In einigen Fällen sind die Mischnutzungen durch einen hohen Anteil an Einzelhandelsnutzungen, Handwerk, Kleingewerbe oder auch extensiv genutzten Gewerbeflächen mit entsprechenden Schuppen und Werkstattgebäuden sowie Lager- und Stellplätzen geprägt, während die Wohnnutzung deutlich zurücktritt und nur noch etwa ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche einnimmt. In Mischgebieten mit geringer Bebauung sind noch vereinzelt größere Brachflächen vorhanden; aufgrund des anhaltenden Bebauungsdruckes ist jedoch von einer weiteren Reduzierung auszugehen. Als Kerngebietsnutzung werden Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte dargestellt. Sie sind ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden. Es handelt sich um Bereiche von übergeordneter Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z. B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u. ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Kennzeichnend für die Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung / großflächiger Einzelhandel sind weiträumige Fertigungsgebäude, Lagerhallen sowie Lager- und Stellplätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal einem Drittel der Fläche in den Hintergrund. Die Kategorie umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Bahnflächen, eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) sowie großflächige Einzelhandels- und sonstige flächenintensive Handelsbetriebe inklusive der dazugehörigen Stellplatzanlagen. Die Störung durch Lärm und weitere Emissionen ist als mäßig bis sehr hoch einzuschätzen. Als Standorte von Gemeinbedarfsnutzungen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung sowie Sicherheit und Ordnung, konfessionelle Einrichtungen (z. B. Kirchen), Kindertagesstätten und sonstige Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und Sportanlagen. Auch einzelne Kinderspielplätze und Seniorenheime werden in diese Kategorie mit einbezogen. Zu den Sondernutzungen zählen bspw. Flächen wie das Olympiastadion und das Messegelände sowie größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten. Ver- und Entsorgungseinrichtungen umfassen Flächen der technischen Infrastruktur mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie Anlagen der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie Bus- und Tram-Betriebshöfe werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Das öffentliche Straßenland ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Nutzungskartierung. Als Verkehrsflächen werden daher in diesem Zusammenhang vor allem Bahn- und private Straßenverkehrsflächen bezeichnet. Des Weiteren werden Verkehrsinseln und Mittelstreifen – sofern sie in der Blockkarte enthalten sind – den Verkehrsflächen zugeordnet. Auch das an Straßen- und Bahnflächen gelegene „Verkehrsbegleitgrün“ wird in dieser Kategorie kartiert, jedoch mit einer entsprechenden Doppelnutzung als Teil der der Grün- und Freiflächen. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Bahnflächen werden dagegen nicht als Verkehrsflächen geführt, sondern in der Kategorie „Gewerbe- und Industrienutzung, großflächiger Einzelhandel“. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z. B. Wohnnutzungen) liegen, werden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsflächen werden außerdem Gleisanlagen und Betriebsanlagen der U-, S-, Fern- und Straßenbahn geführt sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen vorrangig der Erholungsnutzung. Diese Kategorie enthält auch Flächen, bei denen es sich um eine kleingartenähnliche Nutzung handelt und die nicht im Datensatz „Kleingartenbestand Berlin“ (SenStadtWohn 2020d) nach Bundeskleingartengesetz enthalten sind. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Flächen in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind sie jedoch dichter bebaut und die Parzellen im Allgemeinen größer. Als Baustelle werden Flächen mit typischem Baustellencharakter (in der Regel mit offenem Boden) eingeordnet. Wenn bereits die Fundamente bzw. erste Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. Die Kategorie Wald umfasst alle waldartigen Bestände, die auf dem Luftbild eindeutig als solche zu erkennen sind. Hierzu gehören neben den Waldflächen der Berliner Forsten auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder und sonstige Flächen mit waldartigem Vegetationsbestand. Nicht in dieser Kategorie enthalten sind waldartige Parkanlagen, wie z. B. Teilbereiche des Großen Tiergartens oder der Volkspark Klein-Glienicke, die sich im Grünanlagenbestand Berlins befinden. Sie werden der Nutzung Park / Grünfläche und dem Flächentyp Wald zugeordnet. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüsse und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche (oder als wassertechnische Bauwerke) erkennbar sind. Zu der Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder unabhängig davon, in welcher Weise die Erzeugnisse tatsächlich verwertet werden. Unter Ackerland werden die Flächen geführt, die als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden. Im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch umgebrochen und zur Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Zur Bestimmung der Grünland- und Ackernutzungen wurde der Datenbestand des Digitalen Feldblockkatasters ausgewertet. Die Nutzungen Grünland und Ackerland können im Verlauf weniger Jahre auf der gleichen Fläche wechseln. Bei diesen beiden landwirtschaftlichen Nutzungen gilt daher in besonderem Maße, dass die Kartierung den jeweiligen Stand der Erfassung wiedergibt. In die Kategorie Baumschule / Gartenbau sind neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien und städtische Gartenarbeitsschulen verzeichnet. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Flächen mit reiner Hallenbebauung werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Blockflächen mit Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen, Bauhöfen der Gartenbauämter sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung der Humboldt-Universität Berlin, aber auch Versuchsflächen von Bundesinstituten wie der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert. Auf Grund ihres Flächenbedarfs liegen Baumschulen und Gartenbaubetriebe überwiegend am Stadtrand. Die Kategorie Park / Grünfläche umfasst neben den im Grünflächeninformationssystem (SenUVK 2020) der Senatsverwaltung geführten öffentlichen Grünanlagen auch weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. So wird z. B. auch gepflegtes Verkehrsbegleitgrün dieser Kategorie zugeordnet, allerdings mit einer Doppelnutzung als Verkehrsfläche. Auch kleinere, platzartige Grünanlagen und Spielplätze werden als Park / Grünfläche kartiert, sofern sie weniger als zu etwa einem Drittel versiegelt sind; ansonsten fallen sie unter die Kategorie Stadtplatz / Promenade. Die Blöcke der Nutzung Park / Grünfläche werden generell auch dem Flächentyp Park / Grünfläche zugeordnet. Weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder nicht gepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, werden ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet (z. B. Volkspark Klein-Glienicke). Auch spezielle, nicht kostenfrei zugängliche Anlagen wie der Botanische Garten, der Zoologische Garten oder der Tierpark Friedrichsfelde werden als Park / Grünfläche kartiert, allerdings mit einer Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung. Auch andere Gemeinbedarfsnutzungen können im Verbund mit Grünanlagen auftreten. Die Grünanlagen werden dann nicht separat abgegrenzt, selbst wenn sich ihre Größe über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt. Sie werden ggf. als Doppelnutzung kartiert, um den überwiegend „grünen“ Charakter dieser Flächen mit zu erfassen. Private Außenanlagen, Spielplätze etc. in Wohngebieten werden dagegen nicht als Park / Grünfläche kartiert, da diese zum Charakter der Wohnnutzung gehören und die Freiraumstruktur für diese Blöcke bei der Flächentypbestimmung (vgl. Ausführungen zu den Umweltatlaskarten „Stadtstruktur“ (06.07) und „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ ) weiter unterschieden wird. Stadtplätze und Promenaden sind öffentliche Räume des städtischen Lebens. Stadtplätze dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u. ä. und sind häufig Bahnhöfen sowie anderen öffentlichen oder repräsentativen Gebäuden vorgelagert. Promenaden sind großzügig angelegte Wege, die Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Als Promenade gelten auch stärker versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber Grünanlagen generell einen höheren Versiegelungsgrad. Als Friedhof werden neben den zur Bestattung genutzten Flächen auch ehemalige Friedhöfe geführt, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Die bei der zuständigen Senatsverwaltung vorliegenden Daten zum Friedhofsbestand Berlin (SenStadtWohn 2017) bilden die Grundlage der Flächenkulisse. Ehrenmale wie der Sowjetische Soldatenfriedhof am Rande des Großen Tiergartens werden dagegen nicht dem Flächentyp Friedhof zugeordnet, obwohl sie im Friedhofsbestand Berlins geführt werden. Sie werden als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert und dem Flächentyp Kultur zugeordnet. Friedhöfe zählen allerdings nicht grundsätzlich zu den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Nur wenn (i. d. R. kleinflächige) Blöcke in wesentlichem Umfang von einem Kirchengebäude eingenommen werden und der umgebende Friedhof nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann eine Doppelnutzung mit den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen vergeben werden. Der Block wird dann dem Flächentyp Kirche zugeordnet. Befindet sich jedoch eine Kirche oder Kapelle auf einem großflächigen Friedhof lediglich in einer dem Friedhof untergeordneten Funktion, wird keine Doppelnutzung vergeben. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können junge Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist der von der zuständigen Senatsverwaltung geführte Datenbestand der Berliner Kleingartenanlagen (SenStadtWohn 2020d). Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden als Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen eingestuft. Brachflächen sind zum Erfassungsstand nicht genutzte oder nicht gepflegte Flächen, auf denen sich häufig ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten, die jedoch einem großen Nutzungs- und Veränderungsdruck unterliegen. Es wird zum einen in vegetationsfreie Brachflächen unterschieden, bei denen es sich zumeist um Abgrabungen, Aufschüttungen oder Abrissflächen handelt, auf denen sich aufgrund einer erst kürzlichen Nutzungsaufgabe bisher keine Vegetation angesiedelt hat. In einigen Fällen kann sich aufgrund der Standortbedingungen auch längerfristig keine Vegetation ansiedeln. Es kann sich um brachliegende Flächen handeln, die aufgrund ihres sehr hohen Versiegelungsgrades kaum Vegetation aufweisen, oder um versiegelungslose Extremstandorte wie Sanddünen und -strände, auf denen sich aufgrund von Nährstoffarmut oder regelmäßiger Störung nur sehr langsam eine spontane Besiedelung einstellt. Eine weitere Brachflächenkategorie sind die Brachflächen mit überwiegend wiesenartigem Vegetationsbestand . Auf offen gelassenen Brachflächen siedelt sich häufig schon in den ersten Jahren eine Vegetation ruderaler Stauden und Gräser an. Insbesondere auf nährstoffarmen Standorten können diese Vegetationsbestände über mehrere Jahre relativ konstant erhalten bleiben. In der Regel handelt es sich jedoch um ein unbeständiges Stadium. Alle Brachflächen, die nicht eindeutig einer der anderen Brachflächen- oder Waldkategorien zugeordnet werden können, werden als Brachfläche, Mischbestand aus Wiesen, Gebüschen und Bäumen kartiert. Die Vegetationsentwicklung einer Brache hängt von vielfältigen Rahmenbedingungen ab, wie z. B. den abiotischen Standortbedingungen, der Ausgangsvegetation und anthropogenen Einflüssen, so dass sich auf länger brachliegenden Flächen unterschiedliche Sukzessionsstadien oft kleinräumig abwechseln. Ist eine Fläche nahezu vollständig mit Bäumen bestockt, wird sie dagegen der Kategorie Wald zugeordnet. Zu den Sportnutzungen gehören sowohl ungedeckte als auch gedeckte Sportanlagen. Alle Sportnutzungen werden gleichzeitig als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert. Als ungedeckte Sportanlage werden Freianlagen bezeichnet, die Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten dienen. Dazu zählen neben Sportplätzen, Frei- und Strandbädern auch spezielle Sportanlagen wie Reit-, Golf-, Bogenschießplätze und Wassersportgrundstücke. Letztere sind charakterisiert durch kleinere Werften, Boots- und Klubhäuser, Parkplätze etc. mit hohem Grünanteil. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) werden der Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung zugewiesen. Einige relativ extensiv genutzte Strandbäder (ohne Umkleidegebäude und Kiosk etc.) werden unter den Brachflächen- und Waldkategorien erfasst. Zu den gedeckten Sportanlagen zählen dagegen alle vornehmlich in Hallen untergebrachten Sportanlagen, wie z. B. Hallenbäder und Eissporthallen sowie Stadien und Mehrzweckhallen, in denen auch sportfremde Nutzungen wie Konzerte stattfinden können. Die folgenden Tabellen und Abbildungen zeigen die Anteile aller Nutzungsarten bezogen auf die Gesamtfläche Berlins . Dabei ist zu beachten, dass 1.926 Flächen sowohl eine Nutzung in einer Kategorie der bebauten Flächen (Nr. 10 bis 90) als auch in einer Kategorie der unbebauten Flächen (Nr. 100 bis 200) haben. Mit dieser Vorgehensweise können größere Grün- bzw. Freiflächenpotenziale auf Flächen anderer Nutzungen dargestellt werden. Dies betrifft vor allem Standorte von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gewerbe- und Industriegebieten oder Verkehrsflächen. Diese Flächen werden in beiden Karten unterschiedlich dargestellt (vgl. Ausführungen zu Doppelnutzungen im Abschnitt Methode ). Da für die Auswertung der Flächenanteile jede Fläche nur einmal berücksichtigt werden kann, wurden beide Fälle – Grünvorrang oder Bauvorrang – getrennt berechnet. Die Berechnungen basieren auf den Flächengrößenangaben des ISU. Die Flächen der Blöcke und Teilblöcke wurden im Geografischen Informationssystem YADE auf Grundlage der Block(teil)flächenkarte ISU5 berechnet. Dabei ist zu beachten, dass im Vergleich zu Flächenberechnungen in einem anderen Geografischen Informationssystem geringfügige Abweichungen in den Flächengrößen auftreten können. Tabelle 2 zeigt die absoluten und prozentualen Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche Berlins. Bezogen auf die Fläche aller Berliner Bezirke , absolut in ha angegeben, ergibt sich folgendes Bild: Einen visuellen Eindruck der Verteilung der Nutzungsarten auf die Bezirke , absolut als ha-Angabe und relativ in Prozent der Bezirksfläche, vermitteln die Abbildungen 3 und 4. Beim Vergleich mit den Zahlen des Jahrgangs 2015 zeigen sich einige Tendenzen des Nutzungswandels in Berlin, aus denen sich generelle Trends der Stadtentwicklung ablesen lassen. So zeigt die Zunahme der Blockflächen mit Wohnnutzung um 370 ha die verstärkten Aktivitäten zum Wohnungsbau und kann überwiegend durch die realen Entwicklungen seit 2015 erklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Analyse auf Block- und Teilblockebene bei gleichbleibender Nutzungskategorie nicht die zusätzliche kleinteilige Nachverdichtung innerhalb eines Blocks bzw. einer Blockteilfläche abbildet. Die Abnahme von Brachflächen um ca. 706 ha (Grünnutzungen 171, 172, 173) ist auf zwei Gründe zurückzuführen. Einerseits spiegelt sich hier die bauliche Inanspruchnahme dieser Flächen für die Errichtung neuer Gebäude wider. Andererseits wurden im Zuge der aktuellen Nutzungsüberprüfung und dem Abgleich mit dem Digitalen Feldblock- Kataster zahlreiche bisherige Brachflächen der Kategorie Grünland zugeordnet, da die Flächen zwar derzeit brach liegen, jedoch im Digitalen Feldblock-Kataster verzeichnet sind und damit den Status einer landwirtschaftlichen Fläche tragen. Dementsprechend ist eine Zunahme von Grünland (plus 140 ha) zu verzeichnen. Die Zunahme von Flächen der Kategorie „Wochenendhaus- und kleingartenähnliche Nutzungen“ um 59 ha lässt sich vor allem durch Umwidmungen erklären. Insbesondere in den Ostbezirken haben diverse ehemalige Kleingartenanlagen ihren Status nach Bundeskleingartengesetz durch Umwidmung verloren. Daher lässt sich entsprechend der Zunahme der „Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen“ eine Abnahme der Nutzung „Kleingartenanlage“ um 111 ha erklären. Zwei Drittel des Verlusts der „Kleingartenanlagen“ sind jedoch durch Nutzungsänderungen in Wohn- und Gewerbegebiete zu erklären. Die deutliche Abnahme der Kategorie „Ver- und Entsorgung“ um 143 ha ist auf eine Änderung der Kartierregeln und nicht auf eine tatsächliche Änderung der Nutzung zurückzuführen. So wurden die Betriebshöfe der BVG sowie der ZOB nicht mehr der Kategorie „Sonstige Verkehrsflächen“ zugeordnet, sondern als „Ver- und Entsorgung“ kartiert. Diese geschilderten methodischen Änderungen der Nutzungskartierung im Zuge der aktuellen Fortschreibung, die nicht auf auf reale Nutzungsänderungen zurückzuführen sind, erschweren einen Vergleich der Nutzungsanteile zum 31.12.2020 gegenüber dem bisherigen Erfassungsstand 31.12.2015. Auch das seit einigen Jahren vorliegende Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS), das erstmals als Datenquelle genutzt werden konnte, erlaubte eine umfassendere Kartierung aktueller Wohnungsbauvorhaben als dies bisher möglich war, erschwert damit aber die direkten Vergleichsmöglichkeiten beider Erfassungsstände. Von einem tabellarischen Vergleich beider Nutzungskartierungen wird daher abgesehen. Bezüglich der Entwicklung des Grün- und Freiflächenbestandes wurde parallel zur Nutzungskartierung die Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung“ (06.03) fortgeschrieben (SenStadtWohn 2021d); ihr sind die bis zum August 2020 (Datum der Befliegungsdaten) stattgefundenen Verluste und Gewinne im Grünbereich zu entnehmen. Die Karte „Reale Nutzung der bebauten Fläche“ (06.01) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der bebauten Fläche Berlins und ihre Verteilung über die Stadtfläche (Stand 31.12.2020). Abbildung 5 verdeutlicht die Verteilung der Anteile der verschiedenen baulichen Nutzungen an der bebauten Fläche der einzelnen Bezirke. Mehr als die Hälfte der bebauten Fläche Berlins wird zum Wohnen genutzt. Gewerbe- und Industrienutzungen wie auch Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen nehmen mit 12 % bzw. 16 % einen relativ großen Teil der bebauten Fläche Berlins ein. Ihnen folgen die Verkehrsflächen (ohne die nicht in der Block(teil)flächenkarte enthaltenen Straßen) mit 6 % und die Mischnutzungen mit etwa 5 %. Berlinweit betrachtet nehmen Kerngebiete, Flächen der Ver- und Entsorgung sowie Wochenendhäuser und kleingartenähnliche Nutzungen sehr wenig Raum ein. Block(teil)flächen, die als Baustellen kartiert wurden, sind in dem aktuellen Stand erfasst, nehmen aber mit insgesamt 97 ha ebenfalls nur einen sehr kleinen Umfang ein, der sich durch den Baufortschritt sowie neue Baustellen auch kontinuierlich ändert. In der Verteilung der Nutzungsarten der bebauten Flächen auf das Stadtgebiet lassen sich charakteristische Strukturen erkennen. So gibt es reine Wohn- oder Gewerbegebiete im Stadtrandbereich deutlich häufiger als innerhalb des S-Bahnringes, während dort die Misch- oder Kerngebietsnutzungen stärker vertreten sind. Gegenüber anderen Metropolen hat Berlin jedoch weiterhin einen bemerkenswerten Anteil von ganz oder überwiegend dem Wohnen dienenden Flächen auch in Zentrumsnähe. So beträgt der Anteil an Blöcken und Blockteilflächen mit Wohngebietsnutzung in Friedrichshain-Kreuzberg über 40 % der baulich genutzten Fläche, in Mitte, bedingt vor allem durch die anderweitigen Nutzungen im Ortsteil Mitte, nur noch über 30 %. Insbesondere auf Grund günstiger Transportbedingungen konzentrieren sich Gewerbegebiete entlang von Wasserwegen, Bahnlinien und Hauptverkehrsstraßen. Mischgebiete und einzelne Kerngebiete findet man als Folge gewachsener Strukturen und der polyzentralen Struktur Berlins oft in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Kennzeichnend jedoch ist die Konzentration der Kerngebiete in den beiden Bereichen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße bzw. der City-Ost um den Bereich Alexanderplatz / Friedrichstraße sowie am Potsdamer Platz. Gemeinbedarfsflächen sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt. Flächen der Ver- und Entsorgung treten hauptsächlich im Stadtrandbereich, häufig in Nachbarschaft zu Gewerbeflächen, auf. Die beschriebenen Strukturen spiegeln sich auch im Vergleich der Verteilung der Flächennutzungsarten innerhalb der einzelnen Bezirke wider (vgl. Abb. 5). Beispiele für die charakteristische Nutzungsverteilung im Stadtrandbereich sind die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Neukölln mit 67 % bzw. 66 % Wohnnutzung und 12 % bzw. 11 % industriell-gewerblicher Nutzung, während sich im Bezirk Mitte mit nur 35 % Wohnnutzung, aber 5 % Kerngebiets- und ca. 13 % Mischgebietsnutzung sowie einem sehr hohen Anteil an Gemeinbedarfsstandorten (30 %) deutlich dessen zentrale Funktion widerspiegelt. Da sich die Kerngebietsnutzungen der City-West um Kurfürstendamm, Breitscheidplatz und Tauentzienstraße auf drei Bezirke – Charlottenburg-Wilmersdorf, Schöneberg-Tempelhof und Mitte – verteilen, schlägt sich die zentrale Funktion dieses Bereichs weniger deutlich in der Nutzungsverteilung der beiden erstgenannten Bezirke nieder (Kerngebietsanteile von bis zu 2 %). Neben dem Bezirk Mitte weisen die Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf mit 45 % und 48 % einen relativ niedrigen Anteil an reinen oder ganz überwiegend dem Wohnen dienenden Blöcken. Ein mehr oder weniger großer, örtlich sehr unterschiedlicher Anteil an Wohnfläche ist in den Mischgebieten anzutreffen. Dieses auch als ‚Berliner Mischung‘ bezeichnete Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und Produktion ist in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg noch am deutlichsten zu erkennen. Sie sind die Bezirke mit den weitaus größten Mischnutzungsanteilen (13 % und 16 ). Dafür ist der Anteil an Gemeinbedarfsflächen mit 30 bzw. 19 % hier sehr hoch. Als Wohnbezirk mit dem berlinweit geringsten Anteil gewerblicher Nutzung (5 %) fällt Steglitz-Zehlendorf mit 66 % Wohnnutzung auf. Die Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der nicht bebauten Fläche Berlins sowie ihre Verteilung über die Stadt. Der größte Teil des Grün- und Freiflächenbestands liegt im Stadtrandbereich . Prägend sind die großen Waldflächen des Grunewalds und der Forst Düppel im Südwesten, der Spandauer und Tegeler Forst im Nordwesten und die großen Waldgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick im Südosten von Berlin. 38 % aller Grün- und Freiflächen sind Wald. Der Anteil der Gewässer beträgt 13 % (vgl. Abb. 6). Landwirtschaftlich genutzte Flächen , die 9 % des Freiflächenbestands einnehmen, befinden sich insbesondere im nordöstlichen Stadtgebiet (Pankow und Weißensee). Weitere Landwirtschaftsflächen liegen in den übrigen Stadtrandbereichen. Kleingartengebiete , die 8 % des Freiflächenbestandes ausmachen, sind fast ausschließlich außerhalb des S-Bahnringes, jedoch zum Teil noch innenstadtnah, zu finden. Oft liegen sie in der Nähe von Kanälen, Flüssen und Bahnlinien. Zurzeit nicht genutzte Brachflächen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, insbesondere entlang von Bahnlinien und Gewässern. Sie nehmen 9 % des Freiflächenbestands ein. Die wenigen verbliebenen Baumschulen und Gartenbaubetriebe befinden sich ganz überwiegend im Stadtrandbereich, während Sportplätze , Friedhöfe und Parks bzw. Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Flächengrößen der einzelnen Freiflächen nehmen vom Innenstadtbereich in Richtung Stadtrand zu. Zudem treten die verschiedenen Freiflächenkategorien im äußeren Stadtgebiet häufig im Verbund miteinander auf und bilden so größere zusammenhängende Freiraumsysteme, während die verschiedenen Freiflächen im Innenstadtbereich meistens isoliert vorkommen und von bebauten Flächen umgeben sind. In den innerstädtischen Bezirken wird der Freiflächenbestand von Parkanlagen dominiert.

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