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Markt für Schnittholz, Nadelholz, roh, getrocknet (u=10%)

technologyComment of sawnwood production, softwood, raw, dried (u=10%) (CH, Europe without Switzerland): No comment present

Markt für Sulfatzellstoff, gebleicht

technologyComment of sulfate pulp production, from hardwood, bleached (RER): Average European technology in 2017 of kraft pulp production of ECF and TCF pulp technologyComment of sulfate pulp production, from softwood, bleached (RER): Average European technology in 2017 of kraft pulp production of ECF and TCF pulp

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Baumartenverteilung Gesamtfläche Berliner Forsten Die Verteilung der Baumartengruppen im Hauptbestand der Berliner Forsten weist die Kiefer mit 64,5 % und die Eiche mit 13,8 % aus. 10,7 % der Flächen sind mit Birke und 4,1 % mit Buche bestockt. Hainbuche, Ahorn, Ulmen und andere Hartlaubhölzer stellen 3,3 %, Tanne, Douglasie, Lärche und andere sonstige Nadelhölzer 3,5 % der Gesamtfläche. Einen Überblick über die Baumartenverteilung in den Berliner Forsten und die Unterschiede zwischen den einzelnen Forstämtern vermitteln die Abbildung 2 und dazugehörige Tabelle. In den Bestandesschichten Nachwuchs und Unterstand sieht die Baumartenverteilung völlig anders aus. Hier verschieben sich die Flächenanteile weg von Kiefer (nur noch 2,2 %) und Sonstigem Nadelholz (1,5 %) hin zu Hartlaubhölzern (47 %), Eiche (19,8 %), Buche (16,5 %) und Weichlaubhölzern (13 %). Bei den Weichlaubhölzern ist der größte Anteil in der Spätblühenden Traubenkirsche, der Gemeinen Birke und der Eberesche zu finden. Bei den Hartlaubhölzern sind Spitz- und Bergahorn dominierend. Mit insgesamt 16.000 ha Nachwuchs und Unterstand sowie der zum Teil vorhandenen Stufigkeit im Hauptbestand kann mittlerweile auf ca. 50 % der Fläche der Berliner Forsten von zwei- oder mehrschichtigen Beständen gesprochen werden. Altersklassenverteilung Gesamtfläche Berliner Forsten Die Altersklassenverteilung zeigt ein für das Norddeutsche Tiefland charakteristisches Bild. Es gibt einen deutlichen Überhang in der 3. und 4. Altersklasse, der auf die Übernutzungen während und nach dem zweiten Weltkrieg zurückzuführen ist. Bis auf diese beiden Altersklassen ist das Altersklassenverhältnis bei Berliner Forsten recht ausgeglichen. Es ist deutlich zu sehen, dass die Kiefer in allen Altersklassen die dominierende Baumart darstellt. Erfreulicherweise gibt es ebenfalls in fast allen Altersklassen einen Anteil an Eiche. Bezieht man alle Bestandesschichten in die Altersklassenauswertung mit ein, bestätigt sich der Eindruck, der sich auch bei der Baumartenverteilung bereits ergeben hat, dass sich nämlich ein großflächiger Bestockungswandel weg von den Kiefernreinbeständen hin zu Mischbeständen mit einem erheblichen Anteil an Laubholz verschiebt. Hier ist besonders der hohe Anteil an Eiche und Buche hervorzuheben. Weniger erfreulich ist der große Flächenanteil beim Aln (anderes Laubholz mit niedriger Umtriebszeit), da hier ein wesentlicher Teil der Fläche durch die Spätblühende Traubenkirsche eingenommen wird. Baumarten- und Altersklassenverteilung in den einzelnen Forstämtern In den einzelnen Forstämtern ist je nach standörtlichen und historischen Gegebenheiten die Baumartenausstattung unterschiedlich. Forstamt Tegel Auch im Forstamt Tegel ist die Kiefer immer noch die prägende Baumart, wobei das Baumartenverhältnis durch den hohen Kiefernanteil in den Revieren Wansdorf und Stolpe zugunsten der Kiefer verschoben ist. Die Eiche hat mit 21,5 % einen vergleichsweise hohen Anteil, der überwiegend in den innerstädtischen Waldflächen zu finden ist. Die Buche ist für die innerstädtischen Waldflächen z. T. prägend, hat aber in der Gesamtbaumartenverteilung nur einen geringen Anteil. Die Altersklassenverteilung im Forstamt Tegel zeigt ebenfalls einen typischen Ausschlag in der 3. und 4. Altersklasse. Gleichzeitig gibt es aber auch einen erheblichen Anteil älterer Bestände der Eiche. Der Anteil der älteren Buchen ist entgegen dem optischen Eindruck insbesondere auf den innerstädtischen Waldflächen nicht besonders groß. Forstamt Grunewald Im Forstamt Grunewald ist der Anteil der Eiche noch deutlicher ausgeprägt, was in erster Linie auf das Fehlen großer reiner Kiefernreviere zurückzuführen ist. Der Anteil der Buche ist annähernd dem im Forstamt Tegel vergleichbar. Für Berliner Forsten keine untypische Verteilung, auffallend der hohe Anteil der Eiche in der 4. Altersklasse. Die Eichen sind hier überwiegend als Mischbaumarten in Kiefernbeständen beigemischt. Auffallend ist auch der sehr niedrige Flächenanteil der jüngsten Altersklasse am Hauptbestand. Ursache hierfür ist der in den vergangenen Jahrzehnten umgesetzte Verzicht auf flächige Nutzungen. Nachwuchs ist allerdings auf den Flächen des Forstamtes Grunewald ausreichend vorhanden. Forstamt Köpenick Die Waldflächen des Forstamtes Köpenick sind zu 2/3 Kieferflächen, die auf großen Flächen einschichtige Reinbestände sind. Durch Pflegemaßnahmen wird auch in diesen Beständen im nächsten Jahrzehnt ein großflächiger Baumartenwechsel durch Veränderung der Belichtungsverhältnisse eingeleitet. Die Eiche repräsentiert teilweise sehr naturnahe Bestände. Der deutliche Anteil an Weichlaubhölzern (Aln) findet sich in den Erlenbeständen in größeren Feuchtgebieten sowie entlang der zahlreichen Seen und in den überall zu findenden Birkenbeständen. Der Anteil der Buche ist aufgrund der klimatischen und standörtlichen Bedingungen gering. Im Unterschied zu den beiden vorhergehenden Forstämtern zeigt sich in Köpenick eine deutliche Abweichung. Prägnant ist die sehr ausgeglichene Verteilung mit einem hohen Anteil an älteren Beständen. Historisch ist das auf geringere Reparationshiebe nach dem Krieg sowie Zurückhaltung in der Nutzung wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung zurückzuführen. Forstamt Pankow Die Baumartenverteilung im Forstamt Pankow ist ebenfalls stark durch die Kiefer geprägt. Allerdings gibt es standörtlich und klimatisch bedingt einen höheren Anteil im Aln sowie in der Buche. Nördlich der Berliner Stadtgrenze verläuft die Grenze zwischen zwei klimatisch abgegrenzten Zonen, dem trockenen Tieflandsklima südlich der Stadtgrenze und dem mäßig feuchten Tieflandsklima nördlich der Stadtgrenze. Nördlich der Stadtgrenze beginnt damit ein ausgesprochenes Buchengebiet, in dem die Pankower Waldflächen einen erheblichen Anteil einnehmen. Es finden sich hier die größten zusammenhängenden Altbuchenkomplexe bei Berliner Forsten mit einer erheblichen Bedeutung für den Naturschutz sowie günstigen Bedingungen für die gleitende Entwicklung zu strukturreichen und naturnahen Beständen. In der Verteilung des Forstamtes Pankow ist deutlich zu sehen, dass die Baumart Eiche deutlich geringer vertreten ist, ihren Platz nimmt hier die Buche ein. Der hohe Anteil an Aln ist durch die Baumartenzusammensetzung auf den ehemaligen Rieselfeldern geprägt, auf denen die Pappel große Flächen einnimmt. Eine weiter bedeutsame Baumart der Gruppe Aln ist die entlang der zahlreichen Gräben, Bäche, Seen und in Feuchtgebieten vorkommende Erle.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Baumartenverteilung Gesamtfläche Berliner Forsten Die Verteilung der Baumartengruppen im Hauptbestand der Berliner Forsten weist die Kiefer mit 65 % und die Eiche mit 13 % aus. 11 % der Flächen sind mit Birke und 4 % mit Buche bestockt. Hainbuche, Ahorn, Ulmen und andere Hartlaubhölzer stellen 3 %, Tanne, Douglasie, Lärche und andere sonstige Nadelhölzer 4 % der Gesamtfläche. Einen Überblick über die Baumartenverteilung in den Berliner Forsten und die Unterschiede zwischen den einzelnen Forstämtern vermitteln die Abbildung 2 und dazugehörige Tabelle. In den Bestandesschichten Nachwuchs und Unterstand sieht die Baumartenverteilung völlig anders aus. Hier verschieben sich die Flächenanteile weg von Kiefer (nur noch 3 %) und Sonstigem Nadelholz (2 %) hin zu Hartlaubhölzern (14 %), Eiche und Buche (je 21 %) und Weichlaubhölzern (39 %). Bei den Weichlaubhölzern ist der größte Anteil in der Spätblühenden Traubenkirsche, der Gemeinen Birke und der Eberesche zu finden. Bei den Hartlaubhölzern sind Spitz- und Bergahorn dominierend. Mit insgesamt 10.500 ha Nachwuchs und Unterstand sowie der zum Teil vorhandenen Stufigkeit im Hauptbestand kann mittlerweile auf ca. 50 % der Fläche der Berliner Forsten von zwei- oder mehrschichtigen Beständen gesprochen werden. Altersklassenverteilung Gesamtfläche Berliner Forsten Die Altersklassenverteilung zeigt ein für das Norddeutsche Tiefland charakteristisches Bild. Es gibt einen deutlichen Überhang in der 3. und 4. Altersklasse, der auf die Übernutzungen während und nach dem zweiten Weltkrieg zurückzuführen ist. Bis auf diese beiden Altersklassen ist das Altersklassenverhältnis bei Berliner Forsten recht ausgeglichen. Es ist deutlich zu sehen, dass die Kiefer in allen Altersklassen die dominierende Baumart darstellt. Erfreulicherweise gibt es ebenfalls in fast allen Altersklassen einen Anteil an Eiche. Bezieht man alle Bestandesschichten in die Altersklassenauswertung mit ein, bestätigt sich der Eindruck, der sich auch bei der Baumartenverteilung bereits ergeben hat, dass sich nämlich ein großflächiger Bestockungswandel weg von den Kiefernreinbeständen hin zu Mischbeständen mit einem erheblichen Anteil an Laubholz verschiebt. Hier ist besonders der hohe Anteil an Eiche und Buche hervorzuheben. Weniger erfreulich ist der große Flächenanteil beim Aln (anderes Laubholz mit niedriger Umtriebszeit), da hier ein wesentlicher Teil der Fläche durch die Spätblühende Traubenkirsche eingenommen wird. Baumarten- und Altersklassenverteilung in den einzelnen Forstämtern In den einzelnen Forstämtern ist je nach standörtlichen und historischen Gegebenheiten die Baumartenausstattung unterschiedlich. Forstamt Tegel Auch im Forstamt Tegel ist die Kiefer immer noch die prägende Baumart, wobei das Baumartenverhältnis durch den hohen Kiefernanteil in den Revieren Wansdorf und Stolpe zugunsten der Kiefer verschoben ist. Die Eiche hat mit 21 % einen vergleichsweise hohen Anteil, der überwiegend in den innerstädtischen Waldflächen zu finden ist. Die Buche ist für die innerstädtischen Waldflächen z. T. prägend, hat aber in der Gesamtbaumartenverteilung nur einen geringen Anteil. Die Altersklassenverteilung im Forstamt Tegel zeigt ebenfalls einen typischen Ausschlag in der 3. und 4. Altersklasse. Gleichzeitig gibt es aber auch einen erheblichen Anteil älterer Bestände in der Eiche. Der Anteil der älteren Buchen ist entgegen dem optischen Eindruck insbesondere auf den innerstädtischen Waldflächen nicht besonders groß. Forstamt Grunewald Im Forstamt Grunewald ist der Anteil der Eiche noch deutlicher ausgeprägt, was in erster Linie auf das Fehlen großer reiner Kiefernreviere zurückzuführen ist. Der Anteil der Buche ist annähernd dem im Forstamt Tegel vergleichbar. Für Berliner Forsten keine untypische Verteilung, auffallend der hohe Anteil der Eiche in der 4. Altersklasse. Die Eichen sind hier überwiegend als Mischbaumarten in Kiefernbeständen beigemischt. Auffallend ist auch der sehr niedrige Flächenanteil der jüngsten Altersklasse am Hauptbestand. Ursache hierfür ist der in den vergangenen Jahrzehnten umgesetzte Verzicht auf flächige Nutzungen. Nachwuchs ist allerdings auf den Flächen des Forstamtes Grunewald ausreichend vorhanden. Forstamt Köpenick Die Waldflächen des Forstamtes Köpenick sind zu 2/3 Kieferflächen, die auf großen Flächen einschichtige Reinbestände sind. Durch Pflegemaßnahmen wird auch in diesen Beständen im nächsten Jahrzehnt ein großflächiger Baumartenwechsel durch Veränderung der Belichtungsverhältnisse eingeleitet. Die Eiche repräsentiert teilweise sehr naturnahe Bestände. Der deutliche Anteil an Weichlaubhölzern (Aln) findet sich in den Erlenbeständen in größeren Feuchtgebieten sowie entlang der zahlreichen Seen und in den überall zu findenden Birkenbeständen. Der Anteil der Buche ist aufgrund der klimatischen und standörtlichen Bedingungen gering. Im Unterschied zu den beiden vorhergehenden Forstämtern zeigt sich in Köpenick eine deutliche Abweichung. Prägnant ist die sehr ausgeglichene Verteilung mit einem hohen Anteil an älteren Beständen. Historisch ist das auf geringere Reparationshiebe nach dem Krieg sowie Zurückhaltung in der Nutzung wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung zurückzuführen. Forstamt Pankow Die Baumartenverteilung im Forstamt Pankow ist ebenfalls stark durch die Kiefer geprägt. Allerdings gibt es standörtlich und klimatisch bedingt einen höheren Anteil im Aln sowie in der Buche. Nördlich der Berliner Stadtgrenze verläuft die Grenze zwischen zwei klimatisch abgegrenzten Zonen, dem trockenen Tieflandsklima südlich der Stadtgrenze und dem mäßig feuchten Tieflandsklima nördlich der Stadtgrenze. Nördlich der Stadtgrenze beginnt damit ein ausgesprochenes Buchengebiet, in dem die Pankower Waldflächen einen erheblichen Anteil einnehmen. Es finden sich hier die größten zusammenhängenden Altbuchenkomplexe bei Berliner Forsten mit einer erheblichen Bedeutung für den Naturschutz sowie günstigen Bedingungen für die gleitende Entwicklung zu strukturreichen und naturnahen Beständen. In der Verteilung des Forstamtes Pankow ist deutlich zu sehen, dass die Baumart Eiche deutlich geringer vertreten ist, ihren Platz nimmt hier die Buche ein. Der hohe Anteil an Aln ist durch die Baumartenzusammensetzung auf den ehemaligen Rieselfeldern geprägt, auf denen die Pappel große Flächen einnimmt. Eine weiter bedeutsame Baumart der Gruppe Aln ist die entlang der zahlreichen Gräben, Bäche, Seen und in Feuchtgebieten vorkommende Erle.

„Wir nehmen die Sorgen der Anrainer sehr ernst und setzen den Schutz der Deiche um“

Oldenburg. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Zuletzt hatte Mitte November der Einbruch eines Biberbaus am Huntedeich im Bereich Achterdiek für Aufsehen gesorgt. Der Biber hatte sich hier von der Wasserseite aus bis unter den auf der Deichkrone befindlichen Weg gegraben – und von dort aus weiter in den binnenseitigen Deichkörper. Zwar habe zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Durchbruchs bestanden, wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betont. In diesem Abschnitt des Deiches sorgt auf der Landseite zusätzlich eine Spundwand für Sicherheit. Zudem ist bereits einen Tag nach seiner Entdeckung der vom Biber geschaffene Hohlraum im Deich durch die Hunte-Wasseracht mit bindigem Bodenmaterial verfüllt und gesichert worden. „Dennoch unterstreicht der jüngste Vorfall noch einmal eindrücklich die enormen Herausforderungen, welche die in der jüngeren Vergangenheit in der Region zugenommene Nutria- und Biberaktivität für den Hochwasserschutz mit sich bringt“, so Armin Heine, Geschäftsbereichsleiter beim NLWKN Brake. Der Landesbetrieb ist für den Hochwasserschutz in diesem Bereich zuständig. Bereits seit einiger Zeit sind die Hochwasserexperten in der Thematik aktiv und mit geeigneten Maßnahmen befasst. Ziel des NLWKN ist es, ganz im Sinne der gegenwärtig auf landesweiter Ebene laufenden Überlegungen am „Runden Tisch Biber“ des Umweltministeriums, gemeinsam mit der Hunte-Wasseracht, den zuständigen Naturschutzbehörden – dem Kreis und der Stadt Oldenburg – sowie örtlichen Naturschutzverbänden eine abgestimmte Strategie zu entwickeln. Hierzu besteht bereits seit längerer Zeit ein enger fachlicher Kontakt. Denn Fakt ist auch: Biber gehören im Gegensatz zu Nutria, die ebenfalls entlang der Hunte aktiv sind, zu den nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützten Arten. Sie dürfen zum Beispiel nicht ohne Weiteres aktiv vergrämt oder abgefangen werden. Nach der letzten landesweiten Kartierung im Winter 2018/19 liegt die Gesamtpopulation der Biber in Niedersachsen bei etwa 500 Tieren, die sich auf vier Verbreitungsschwerpunkte sowie einige Einzelvorkommen beziehen. Das Stadtgebiet von Oldenburg zählte bisher nicht dazu. „An vielen Gewässern in Deutschland bereitet die langsame Rückkehr des Bibers in der Regel keine größeren Probleme und hat sogar sehr positive Effekte auf die Gewässerlandschaft – etwa für den Wasserrückhalt in der Fläche, die Vielfalt der Gewässerstruktur oder den Artenreichtum. Hier in Oldenburg, wo die Deiche unmittelbar bis an das Ufer heranreichen und der Stauwasserspiegel der Hunte in weiten Teilen mehr als zwei Meter über dem angrenzenden Gelände liegt, ist die Situation allerdings deutlich sensibler“, betont Armin Heine. Beschädigungen der Hochwasserdeiche könnten im schlimmsten Fall zu weiträumigen Überschwemmungen führen und würden daher eine erhebliche Gefährdung für die Anwohner bedeuten. Um sich ein genaues Bild von der Situation und vorhandener Biber- und Nutria-Bauten zu machen, hatte der Landesbetrieb deshalb im September den Stauwasserstand in Teilen der Hunte erstmalig abgesenkt. Die dabei vom Wasser aus kartierten Bauten – insgesamt zählten die Fachleute 37 Biberbauten – sind seither dort, wo sie die Standsicherheit eines Deiches beeinträchtigen könnten, teils fachmännisch verfüllt und gesichert worden oder werden dies in den kommenden Wochen. Das alles erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Zusätzliche konkrete Maßnahmen für die gesamte Gewässerstrecke, für die der NLWKN zuständig ist, sind fest eingeplant und zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmt. So soll noch in diesem Winter der Startschuss für die umfangreiche Entnahme von Weichhölzern im Bereich zwischen L870 und Wasserkraftwerk Oldenburg erfolgen, um den Abschnitt für den Biber durch Wegnahme des Nahrungsangebots unattraktiv zu machen. Dabei steht vorrangig der jetzt auch durch den entdeckten Biberbau betroffene, besonders sensible Bereich Achterdiek im Fokus. Denkbar sind darüber hinaus auch weitergehende Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes. Bereits vor einem Jahr, nach ersten Hinweisen auf den Biber in der Region, waren bestimmte Baumstämme bis zu einer Höhe von knapp 1,20 Meter durch ein Drahtgeflecht geschützt worden, um kein attraktives Nahrungsangebot zu bieten. Einzelne Bäume waren bereits seinerzeit entfernt worden. In einer Stellungnahme unterstreicht der NLWKN, dass er im Interesse eines verlässlichen Hochwasserschutzes in sensiblen Gewässerabschnitten wie in Oldenburg weder Nutria- noch Biberbaue in den Deichen tolerieren könne. In jenen Bereichen der Hunte, in welchen es genügend Raum zwischen Ufer und Deich gibt, sollen die Biberbaue dagegen belassen werden, um nicht zusätzliche Grabaktivitäten zu provozieren. „Wir nehmen den jüngsten, durch den Biber verursachten Einbruch am Huntedeich und die verständlichen Sorgen der Anwohner sehr ernst. Entsprechend schnell hatten wir Fachleute und Baumaschinen vor Ort, um den Schaden zu bewerten und zu reparieren. Mit unseren Partnern vor Ort prüfen wir aktuell alle Optionen, die zur Verfügung stehen und machbar sind, um den Hochwasserschutz für Oldenburg auch künftig sicherstellen zu können, wie wir es in der Vergangenheit verlässlich getan haben“, betont Armin Heine. Spaziergänger, die auf den Wegen entlang der Hunte unterwegs sind, bittet der Landesbetrieb aktuell um besondere Vorsicht.

Fuligo leviderma H. Neubert, Nowotny & K. Baumann Schleimpilze Ungefährdet

Obwohl aufgrund ihres glatten Cortex gut kenntlich und relativ häufig vorkommend, wurde die Art erst 1995 beschrieben. Sie ist an weißfaulem Weichholz von Pappel oder Erle relativ häufig (vgl. Kummer 2003: 91-92). Funde an Fagus (Neubert et al. 1995: 212), aber öfter an weißfaulem Weichholz, u.a. von Pappel (vgl. Kummer 2003: 91-92).

SEO – Stofflich-energetische Optimierungsanlage für D-Hölzer

Die Westerwälder Holzpellets GmbH stellt Holzpellets aus Sägemehl und Waldholz her. Ziel des Vorhabens ist es, aus D-Holz hochwertige Teilabschnitte herauszuschneiden und diese einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Bei D-Holz handelt es sich um minderwertiges Holz mit Qualitätsmängeln, wie Faulstellen oder stark gekrümmte Wuchsformen. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, dieses Holz nach dem Ausmaß der Beschädigungen zu sortieren und mangels Maschinengängigkeit in Sägewerken zu schneiden. Bisher wurde dieses Holz daher komplett zur Brennstoffproduktion (Holzpellets oder Scheitholz) eingesetzt. Mit dem Vorhaben wird ein Sägewerk vorgeschalten zum Pelletierwerk betrieben und D-Holz anteilig auch stofflich verwertet. Nach der Anlieferung des D-Holzes werden die Holzstämme in einer Sortieranlage vereinzelt, entrindet und lasergestützt vermessen. Eine innovative Ultraschallprüfung soll die Holzart (Hartholz, Weichholz) bestimmen und das Holz auf Fehlstellen untersuchen, die von außen nicht sichtbar sind. Dazu werden mehrere Ultraschallprüfknöpfe in einem bestimmten Abstand zueinander an den Stamm angesetzt. In der Praxis konnte dieses Verfahren nicht etabliert werden, da die Kontaktköpfe nicht für die Vorschubgeschwindigkeiten der Produktion geeignet sind. Es zeigt sich, dass die Ultraschallvermessung im Bereich der Sägelinie möglicherweise geeigneter angebracht werden kann, da dort geringere Vorschubgeschwindigkeiten vorliegen. Stattdessen führen die Maschinenführer eine Sortierung des Holzes anhand optischer Kriterien durch. Das sägefähige Material wird chargenweise in einer innovativen Kombination aus Kappsäge, Rundstabfräse, Profiliermaschine und Vielblatt-Horizontalschnittsäge zu Schnittholz für die Verpackungsindustrie verarbeitet. Anschließend werden die Bretter vereinzelt, um eine optische Qualitätskontrolle vorzunehmen und bei Mängeln gegebenenfalls nachzubearbeiten. Zum Schluss werden die Bretter und Kanthölzer sortiert, gestapelt und für den Versand in die heimische Verpackungsindustrie vorbereitet. Die Erfahrungen aus dem Betrieb zeigen, dass die Maschinen und Anlagen für die Produktion geeignet sind. Das stark gekrümmte Holz kann dadurch in Abschnitte geteilt und maschinell bearbeitet werden. Auch können erstmalig sehr kurze Hölzer von bis zu 1,02 Metern Länge in einem getakteten Verfahren bearbeitet werden (Stand der Technik 2,50 Meter). Nicht sägefähiges Material wird dabei aussortiert und als Rohstoff für die Pelletproduktion genutzt. Es können dadurch bei einem jährlich D-Holz Input von 90.000 Festmetern mehr als 72.000 Festmeter in das Sägewerk eingebracht werden. Für die stoffliche Verwertung ist das produzierte Schnittholz in Höhe von 29.345 Kubikmeter geeignet und wird zur Herstellung von Paletten verwendet. Dies entspricht einer Ausbeute von mehr als 32 Prozent, vom dem in die Produktion eigebrachten D-Holz. Durch Optimierungen im Betriebsablauf, wie z.B. effizientere Schnittbilder, wurden die Ausbeutegewinne aus dem D-Holz seit Inbetriebnahme der Anlage sukzessive erhöht. Es ist Potential für weitergehende Optimierungen vorhanden, die diese Ausbeute in Zukunft vermutlich noch weiter verbessern können. Durch dieses Vorhaben ergeben sich jährliche CO 2 -Einsparungen in Höhe von ca. 3.100 Tonnen, da die heimische Wertschöpfung aus lokalen Rohstoffen gestärkt wird und weniger Transporte aus dem Baltikum erforderlich sind. Weiterhin werden durch Fahrwegverkürzungen innerhalb Deutschlands, die aus einem geringeren Bedarf an Sägespänen zur Pelletproduktion resultieren, ca. 370 Tonnen CO 2 je Jahr eigespart. Durch die stoffliche Verwertung der D-Hölzer kann eine Substitution von höherwertigen C-Hölzern erfolgen, wodurch jedes Jahr 1.050 Tonnen CO 2 im Wald gespeichert bleiben können. Durch das Vorhaben können damit insgesamt ca. 4.520 Tonnen weniger CO 2 pro Jahr freigesetzt werden. Das neue Verfahren zur stofflichen Verwertung der D-Hölzer ist auf eine Vielzahl holzverarbeitender Unternehmen übertragbar, die die anfallenden Sägenebenprodukte direkt weiterverarbeiten oder an nahe Betriebe der Holzwerkstoff- oder Pelletindustrie verkaufen. Branche: Holzverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Westerwälder Holzpellets GmbH Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: 2016 - 2018 Status: Abgeschlossen

ffh249_MMP_0249_Massn_Tab_mit_BHG.pdf

Maßnahmeübersicht SCI 0249 Behandlungsgrundsätze (BHG) LRT 6510: 1. Kennzeichnend ist eine ± zweimalige Nutzung (i.d.R. durch Mahd, auf mageren Standorten / bei nicht mahdfähiger Geländebeschaffenheit ausnahmsweise auch Beweidung), die sich vorrangig am Aufwuchs orientiert: • erste Nutzung i.d.R. zu Blühbeginn der bestandsbildenden Gräser (je nach Witterungsverlauf und dominanten Grasarten in Höhenlagen < 300 m: Ende Mai bis Anfang Juni, in Höhenlagen > 300m: Anfang bis Mitte Juni) • Einzelfallweise mögliche Ausnahmen für eine (i. d. R. vorübergehend!) verzögerte erste (Schnitt-) Nutzung (je nach Höhenlage bis Mitte / Ende Juni): - lang anhaltende Frühjahrsvernässung (dadurch z.B. schlechte Befahrbarkeit), - bei Mahdnutzung: schlechte Witterungsbedingungen, die keine frühere Heuwerbung ermöglichen - Besonders magere (Teil-)flächen in gutem Pflegezustand (Ziel: Belassen von Nahrungsangeboten für Blüten besuchende Insekten, bei sehr mageren / spätwüchsigen Flächen auch Ertragsoptimierung) • Zweite Nutzung: frühestens 6 bis 8 Wochen nach Erstnutzung, optimal (bei Mahd) bis Ende August, spätestens Mitte September (alternativ als „Notlösung“ Beweidung möglich, dann gegenüber Mahd ggf. etwas früherer Beginn, ohne Zufütterung /Pferchung, kurzzeitig und mit hohem Besatz* (portioniert), dadurch gründliches Abschöpfen der Biomasse; nachfolgend ggf. Säuberungsschnitt; ausgeschlossen ist Winterbeweidung mit Rindern, grundsätzlich auch Pferdebeweidung; eine Beweidung mit Pferden ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn diese die einzige Möglichkeit der Zweitnutzung darstellt, und wenn sie behutsam und vorzugsweise mit kleinwüchsigen Rassen und unbeschlagenen Tieren durchgeführt wird; alle genannten Maßgaben gelten auch bei ausnahmsweiser Erstnutzung durch Beweidung) • Nachbeweidungen (ohne Zufütterung und Pferchung) sind grundsätzlich möglich (außer Winterbeweidung Rind; Einschränkungen Pferdebeweidungen s. voriger Pkt.). 2. Düngemaßnahmen erfolgen (sofern vom Bewirtschafter gewünscht und in vertraglichen Vereinbarungen nicht anders festgelegt bzw. durch weitergehende Regelungen nicht ohnehin ausgeschlossen) bestenfalls im Bereich von vorrangig der Mahd unterliegenden bzw. infolge Aushagerung vergrasten Flächen, bedarfsgerecht, d.h. sie sind ausgerichtet am Nettoentzug. Bevorzugt ist Stallmist** oder Mineraldünger (hier PK-Gaben** günstiger als NPK-Gaben) zu verwenden. Auf die Ausbringung von Gülle soll nach Möglichkeit verzichtet werden, insbesondere vor dem ersten Schnitt. Flächen, deren Nutzung vorrangig durch Beweidung erfolgt, werden nicht zusätzlich gedüngt. PSM werden nicht eingesetzt. 3. Eine (aus Kapazitätsgründen bedingte) Reduzierung auf eine einmalige Nutzung/Pflege im Jahr ist lediglich zeitweilig (als Notlösung zum grundsätzlichen Erhalt des LRT) möglich (max. 5 Jahre; Termine: Mahd je nach Witterungsverlauf und dominanten Grasarten in Höhenlagen < 300 m: Anfang bis Mitte Juni, in Höhenlagen > 300m: Mitte bis Ende Juni; bei Beweidung jeweils ~ 10 d früher). Eine Düngung ist dann ausgeschlossen. Bezüglich einer eventuellen Beweidung gelten die unter Pkt. 1 genannten Einschränkungen und Prämissen. 4. Aufkommende Gehölze sind bei Bedarf (Verbuschung/Verschattung > 10 %) zu beseitigen. Dabei sind, soweit möglich, auch angrenzende Bereiche als weitgehend gehölzfrei bzw.- -arm herzustellen bzw. zu erhalten. Faunistisch bedeutsame Gehölze, z.B. Höhlenbäume/starkes Totholz, sind jedoch zu belassen. * Orientierungsgrößen zur Besatzdstärke für ± mittlere Ausprägungen: Bei Beweidung im zweiten Nutzungsgang etwa 0,5 bis 1 GVE / ha, bei ausschließlicher Beweidung ca. 1 bis 2 GVE/ ha und Jahr. Vgl. SCHMIDT 2003 u. Ertragszahlen u.a. bei KNAPP 1965. ** Orientierungsgrößen nach JÄGER et al. 2002 für reine Mahdflächen bei optimalem Biomasseentzug: P/K: max. 20/130 kg / ha (reiche Ausbildungen) Behandlungsgrundsätze (BHG) LRT 7230: - Kennzeichnend ist eine weitgehend regelmäßige, jährlich einmalige, ± sommerliche, ausschließlich extensive pflegliche Nutzung (ohne Einsatz von Düngemitteln / PSM), vorrangig durch Mahd (inkl. Beräumung), zeitweilig auch als Beweidung möglich (nur kleinrahmige Weidetiere, extensiv, ohne Zufütterung/Tränken). Soweit die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, kann dies auch erfolgen durch Einbezug der Flächen in einen Nutzungsgang der unmittelbar anliegenden Grünländer. Umzusetzen ist außerdem eine, möglichst jahrweise wechselnde, zeitliche Varianz des Pflegezeitpunktes (Zeitfenster Juni bis September). Gelegentliche (einjährige) Auflassungen in mehrjährigen Abständen sind möglich. - Maßnahmen am LRT bzw. in dessen Umfeld, die den hier maßgeblichen Wasserhaushalt verändern können, insbesondere Entwässerungsmaßnahmen, sind zu vermeiden. Seite 1 von 5 Maßnahmeübersicht SCI 0249 Behandlungsgrundsätze (BHG) LRT 91E0*: • Zulassen einer weitgehend ungestörten Entwicklung, dadurch u.a. - Erhaltung bzw. sukzessive Erhöhung des Anteils von „Biotopbäumen“ (Bäume mit Höhlen, Pilzkonsolen, bizarrem Wuchs, Horstbäume, anbrüchige Bäume i.d.R. >40 cm BHD) und „Altbäumen“ (Eiche, Edellaubholz >80 cm BHD, andere Baumarten >40 cm BHD); Mindestumfang 3 Stück/ha (b-Status), höher liegende Anteile werden geduldet. - Erhaltung bzw. sukzessive Erhöhung des Anteils von „starkem Totholz“ (stehendes Totholz: Weichlaubholz BHD: >30 cm; andere Baumarten: BHD >50 cm; liegendes Totholz im entsprechenden Durchmesser am jeweils stärkeren Ende); Mindestumfang ≥ 1 Stück/ ha (b-Status), höher liegende Anteile werden geduldet. - Erhaltung bzw. sukzessive Erhöhung des Anteils von Reifephasen (mind. mittl. Baumholz); Mindestumfang ≥ 30 % Deckungsanteil, höher liegende Anteile werden geduldet. - Erhaltung und Förderung sonstiger Strukturmerkmale (Gewässer, Nebengerinne, Bodenbereiche unterschiedlicher Feuchtigkeit, vertikale Wurzelteller). • Eine forstliche Bewirtschaftung bzw. eine Entnahme von Bäumen findet i.d.R. nicht statt. Ausnahmen sind unabdingbare Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung (Baumentnahme einzelstammweise, in begründeten Sonderfällen auch truppweise). Generelle Voraussetzung ist die Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde. • Die standörtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des LRT (naturnahe Dynamik des Abflussgeschehens, ausreichende Bodenfeuchte etc.) bleiben erhalten bzw. werden nach Möglichkeit wiederhergestellt. Eingriffe, die dem LRT abträgliche Standortveränderungen zur Folge haben können, werden vermieden. Entsprechendes gilt für alle direkten Eingriffe und das Einbringen jeglicher Fremdstoffe in den LRT. • Die Schalenwilddichte im Umfeld der LRT-Vorkommen ist so zu regulieren, dass eine LRT-gemäße Gehölzverjüngung grundsätzlich und ohne besondere Schutzmaßnahmen möglich ist. Kirrungen werden im LRT nicht angelegt. • Bei der Beweidung angrenzender Offenlandbereiche sind die LRT-Flächen auszukoppeln. Behandlungsgrundsätze (BHG) Mopsfledermaus: - Bewahrung von Grenzlinien / Ökotonen, insbesondere Waldinnen- und -außenrändern sowie gliedernden Strukturelementen des angrenzenden Offenlandes, grundsätzlich in ihrer derzeitigen Qualität, Quantität und Verteilung. - Grundsätzlicher Verzicht auf die Anwendung von Pestiziden (soweit nicht durch andere Bestimmungen ohnehin eingeschränkt). - Verzicht auf weiterführende Zerschneidungen / Zersiedlungen, über den bestehenden Umfang hinaus. Behandlungsgrundsätze (BHG) Bechsteinfledermaus: - Bewahrung von Grenzlinien/Ökotonen, insbesondere Waldinnen- und -außenrändern sowie gliedernden Strukturelementen des angrenzenden Offenlandes, grundsätzlich in ihrer derzeitigen Qualität, Quantität und Verteilung. - Grundsätzlicher Verzicht auf die Anwendung von Pestiziden (soweit nicht durch andere Bestimmungen ohnehin eingeschränkt). - Verzicht auf weiterführende Zerschneidungen/Zersiedlungen, über den bestehenden Umfang hinaus. Seite 2 von 5 Maßnahmeübersicht SCI 0249 Behandlungsgrundsätze (BHG) Großes Mausohr: - Sicherung der weitgehenden Verzahnung der Waldflächen des Habitats mit angrenzenden strukturreichen Offenländern, die in wesentlichen Teilen als (zeitweilig kurzrasiges) Grünland genutzt werden (keine Aufforstungen / kein Brachfallen entsprechender Bereiche). - Grundsätzlicher Verzicht auf die Anwendung von Pestiziden (soweit nicht durch andere Bestimmungen ohnehin eingeschränkt). - Verzicht auf weiterführende Zerschneidungen / Zersiedlungen, über den bestehenden Umfang hinaus. Behandlungsgrundsätze (BHG) Luchs: - Mindestens Erhaltung und Sicherung der gegenwärtigen Wald- Offenlandverteilung, der vorhandenen Vielfalt an äußeren und inneren Grenzlinien, Verzicht auf Flächenarrondierungen, die zu einer Verkürzung von Grenzlinien führen würden. - Eine über den bestehenden Zustand hinaus gehende Zerschneidung bzw. Zersiedlung des Gebietes ist zu vermeiden. - Die Erholungsnutzung ist auf das bestehende Maß zu beschränken (Spaziererholung entlang aktueller Hauptwege). Allgemeine Erfordernisse für weitere Schutzgüter: Wildkatze - konsequente Bejagung streunender Hauskatzen (Voraussetzung: eindeutige Ansprache!) - vorrangige Verwendung von Wildschutzzäunen, von denen eine geringere Verletzungsgefahr ausgeht (z.B. Holzzäune) - weitestgehende Vermeidung des Einsatzes von Rodentiziden ID Maß- nahme- fläche 001-001- a Bezugs- fläche Fläche BIO- (ha) LRT 2 alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID) 6510: 15001; Mopsfledermaus: 50001, Großes Mausohr: 50002, Luchs: 3,34 50003, Wildkatze: 50009, Bechsteinfledermaus: 50010 Maß- Ziel- nahme- arten/ Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme/ Variante Nr. gem. Ziel-LRT Liste BfN Art der Maßnahme jährlich zweimalige Nutzung nach Aufwuchs; i.d.R. Mitte Juni / Ende August; ausschließlich Mahd, keine PSM, i.d.R. ohne Düngung, Düngung (auschließl. min. PK, ggf. Stallmist) nur Erhaltungs- 6510 1.2. / 1.5 nach Prüfung (Bodenanalyse / Pflanzenbestand) / maßnahme Zustimmung Natsch.Behörde; mindestens über 5 Jahre; bei Erfolg (Kontrolle vor Ort) weiter wie BHG LRT 6510. Dringlich- Rang-folge keit des Verant- der Maß- Beginns wort- nahme- der Umset- lichkeit varian-ten zung 1 sofort Bemerkung Land- wirtschaft Seite 3 von 5

Maßnahmentabelle Schwanzkupieren

Stand: Juni 2021 Anlage zum Muster Maßnahmenplan Mlnlsterlum für Umwel~ Landwirtschaft und Energie Maßnahmentabelle zur Hilfestellung bei der Umsetzung der Rechtsanforderungen bezüglich des Schwanzkupierens Tierhalter/-innen, die weiterhin die Schwänze ihrer Schweine kupieren bzw. kupierte Schweine einstallen, müssen gemäß § 6 Abs. 5 Tierschutzgesetz die „Unerlässlichkeit“ des Eingriffs für ihren Betrieb nachweisen. Hierzu ist es entsprechend dem „Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwänzekupieren beim Schwein“* erforderlich, das Auftreten von Schwanz- und Ohrverletzungen zu dokumentieren und gleichzeitig die Haltungsbedingungen und das Betriebsmanagement so zu optimieren, dass Schwanzbeißen möglichst vermieden wird. Ziel ist es, durch einen fortwährenden Prozess von Optimierungsmaßnahmen darauf hinzuarbeiten, Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden. Wenn die Haltung von Schweinen mit intakten Schwänzen unter Einhaltung des gesetzlichen Mindeststandards nicht gelingt, bedeutet dies, dass die Maßnahmen über diese Mindestanforderungen hinausgehen müssen. In den nachfolgenden Tabellen werden beispielhaft mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und des Managements aufgezeigt, die in Betrieben, in denen es noch unerlässlich ist, die Schwänze der Schweine zu kupieren bzw. kupierte Schweine einzustallen, vorgenommen werden können mit dem Ziel, zukünftig auf den Eingriff zu verzichten. Die Tabellen sind, gemäß den im Aktionsplan genannten Parametern, in sechs Einflussbereiche („Beschäftigung“, „Stallklima“, „Gesundheit und Fitness“, „Wettbewerb um Ressourcen“, „Ernährung“ und Struktur und „Sauberkeit der Bucht“) aufgeteilt. In der ersten Spalte der Tabellen werden die wichtigsten Rechtsanforderungen für den jeweiligen Einflussbereich wiedergegeben. In der zweiten Spalte werden sinnvolle Maßnahmen aufgezählt, die über die in der linken Spalte genannten Mindestanforderungen hinausgehen. Da die Risikofaktoren und somit auch die notwendigen Optimierungsmaßnahmen betriebsindividuell sehr unterschiedlich sein können, ist es wichtig, dass Tierhalter/-innen, möglichst unter Zuziehung einer externen Beratung die Risikoanalyse durchführen und den individuellen Maßnahmenplan erstellen. Die Ergebnisse der betrieblichen Risikoanalyse sind bei der Auswahl geeigneter Optimierungsmaßnahmen besonders zu beachten. Weitere Informationsquellen sind in der Tabelle verlinkt. *Weblink: www.ringelschwanz.info 1 Stand: Juni 2021 Beschäftigung Relevante Rechtsanforderungen § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutztV: Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen* und faserreichen* Beschäftigungsmaterial hat, das Mögliche Optimierungsmaßnahmen Angebot von Materialien die alle gewünschten Eigenschaften (essbar, kaubar, untersuchbar, beweg- / bearbeitbar) erfüllen, insbesondere geeignetes Wühlsubstrat. Zum Beispiel:  a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und b) vom Schwein veränderbar ist  und damit dem Erkundungsverhalten dient; Als Beschäftigungsmaterial im Sinne von Satz 1 Nummer 1 kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen. * Hinweis: Die Anforderungen „organisch“ und „faserreich“ treten erst am 01.08.2021 in Kraft. Ausführungshinweise* zu § 26 Abs. 1 Nr. 1: 1. Hinweise zu den erforderlichen Eigenschaften von Beschäftigungsmaterialien:  Erhöhung der angebotenen Mengen sowie Optimierung der Platzierung des Beschäftigungsmaterials unter Beachtung der Funktionsbereiche. Zum Beispiel:   Werden andere organische und faserreiche Materialien wie z.B. Jutesäcke oder Naturseile verwendet, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Tägliche Gaben von Stroh oder Raufutter auf planbefestigtem Boden Angebot von Stroh oder Raufutter in Raufen oder Automaten (idealerweise mit bodennaher Auffangschale) in Kombination mit Hebebalken aus Weichholz Angebot von Maissilage in Automaten in Kombination mit Jutesäcken oder Baumwollseilen.  Menge des angebotenen Beschäftigungsmaterials über die Mindestanforderungen hinaus Mittige bzw. frei zugängliche Platzierung, damit möglichst viele Tiere gleichzeitig das Angebot der Beschäftigung nutzen können Angebot des Materials ebenerdig (wühlbar) In Großgruppen können Wühlecken oder Wühlareale mit Stroh und/oder Raufutter eingerichtet werden. 2 Stand: Juni 2021 Relevante Rechtsanforderungen    „untersuchbar“: Das Schwein sollte das Beschäftigungsmaterial möglichst bewühlen oder zumindest „hebeln“ können (z.B. durch bodennahes Angebot oder Angebot auf einer Platte / Trog auf dem Boden). Siehe hierzu auch Empfehlung (EU) 2016/336 und Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2016) 49 final „bewegbar“: Das Schwein kann den Standort / die Position des Materials verändern. „veränderbar“: Das Schwein kann Aussehen und Struktur des Materials verändern. Holz muss vom Schwein ins Maul genommen werden können und leicht zerkaubar sein. Mögliche Optimierungsmaßnahmen Die alleinige Gabe von Beschäftigungsmaterialien die nicht wühlbar sind (Holz, Seile, Jutesäcke etc.) ist nicht ausreichend. Das Beschäftigungsmaterial in den verschiedenen Haltungsabschnitten sollte aufeinander abgestimmt sein. Insbesondere sollte es für die Schweine keine „Verschlechterung“ geben (z.B. Ferkelaufzucht auf Einstreu während in der Mast nur ein Objekt angeboten wird). Für den Notfall sollte ein für die Tiere unbekanntes und besonders interessantes Beschäftigungsmaterial vorgehalten werden. Holzstücke die nicht untersuchbar sind und / oder nicht innerhalb weniger Tage zerkaut werden können, erfüllen als alleiniges Beschäftigungsmaterial die Mindestanforderungen nicht. 2. Hinweise zu den erforderlichen Mindestmengen: BeschäftigungsmaterialMax. Anzahl Tiere pro Beschäftigungsmöglichkeit Objekte (Baumwollseile, Jutesäcke)12 Raufen (Stroh, Raufutter)12 (pro Beschäftigungsplatz*) Beschäftigungsautomaten / - spender12 (pro Beschäftigungsplatz*) 3

ffh112_Gesamtmassnahmetabelle_2017-04-26.pdf

FFH-Gebiet 0112 „Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees“ Gesamt-Maßnahmentabelle Behandlungsgrundsätze (BHG) für LRT Ziel-LRTBezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination 40A0*• Ausnahme der Steppen-Kirsche von der Beweidung • periodische Freistellung der Steppen-Kirsche von konkurrierenden Gehölzen • Zurückdrängung konkurrierender Gehölze (insbesondere Schlehe (Prunus spinosa) und Berberitze (Berberis vulgaris), ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den Folgejahren • Vollständige Entfernung der Späten Traubenkirsche (Prunus serotina) aus der Fläche und blühender Exemplare aus der näheren Umgebung 6210 (*)Beweidung: • für alle Flächen sollte eine zweimalige Beweidung pro Jahr durchgeführt werden • in der Schafherde sollten mindestens 5 % Ziegen mitgeführt werden • bei Verzahnung von Beständen des LRT 6210 mit solchen des LRT 6240* sind die terminlichen Regelungen für den LRT 6240* prioritär, d. h. der erste Weidegang kann entfallen, soweit mit einem Weidegang nach dem 30.06. eine weitgehende Abschöpfung der aufgewachsenen Biomasse und eine Zurückdrängung von Gehölzjungwuchs erreicht werden. • Grundsätzlich soll die Beweidungsintensität so gestaltet werden, dass eine weitgehende Abschöpfung der jährlich aufwachsenden Biomasse erfolgt und aufkommende Gehölze sowie von den Weidetieren erreichbare Zweige etablierter Gehölze stark verbissen werden. • Teilgebiet NSG „Hasenwinkel“: erste Beweidung möglichst im Frühjahr (Anfang April), zweite Beweidung im Spätsommer (ab Anfang August) • Teilgebiet NSG „Lämmerberg und Vockenwinkel“: auf einer Vorkommensfläche von Orchis militaris und Muscari tenuiflorum ist es erforderlich, die Beweidung ab Mitte Juli durchzuführen. Eine einmalige Beweidung genügt hier, jedoch ist dabei sicherzustellen, dass dabei eine weitgehende Abschöpfung der Biomasse erfolgt. • Teilgebiet NSG „Galgenberg und Fuchshöhlen“: Auf eine Terminbindung der Beweidung im Gebiet sollte verzichtet werden, damit die Einhaltung der empfohlenen Beweidungstermine in den NSG „Hasenwinkel“ und „Lämmerberg und Vockenwinkel“ von Seiten des Schäfereibetriebes gewährleistet werden kann. 6240*Beweidung: • Grundsätzlich soll die Beweidungsintensität so gestaltet werden, dass eine weitgehende Abschöpfung der jährlich aufwachsenden Biomasse erfolgt und aufkommende Gehölze sowie von den Weidetieren erreichbare Zweige etablierter Gehölze stark verbissen werden. • Beweidung im Komplex mit den benachbarten Vorkommen des LRT 6210 • Die Terminbindung soll in den Teilgebieten analog zu den Hinweisen, die zum LRT 6210 gegebenen wurden, erfolgen • sonstige Hinweise: • Flächen mit der Steppen-Kirsche werden von einer Beweidung ausgenommen • Standorte für Wasserwagen sollen außerhalb des LRT liegen 9170• Erhaltung bzw. Förderung des lebensraumtypischen Gehölz- und Bodenpflanzeninventars, Erhaltung von Eichenanteilen, die einem günstigen Erhaltungszustand entsprechen • Wahrung oder Erhöhung des Anteils der Reifephase > 30% Deckung im Gebiet; • Erhaltung der vorhandenen Horst- und Höhlenbäume, • Erhaltung des stehenden und liegenden starken Totholzes (Weichlaubholz mind. 30 cm am starken Ende, wenn liegend, bzw. in Brusthöhe, wenn stehend, Hartlaubholz mind. 50 cm am starken Ende/in Brusthöhe, Länge/Höhe jeweils mindestens 3 m) • Vorrang der natürlichen Verjüngung lebensraumtypischer Gehölzarten vor künstlicher Verjüngung • Wenn eine Holznutzung erfolgt, soll diese einzelbaum- bzw. gruppenweise vorgenommen werden. • Anwendung bodenschonender Holzernteverfahren zur Verhinderung von Bodenschäden i. S. des BBodSchG bzw. zur Erhaltung und Förderung der lebensraumtypischen Bodenvegetation (Krautschicht und Strauchschicht). • Keine Einbringung gentechnisch veränderter Organismen • Verzicht auf forstwirtschaftliche Nutzung und Jagdausübung im Umkreis von 300 m um den Niststandort des Rotmilans im Zeitraum vom 01. Februar (Horstbesetzung) bis 31. Juli (Ver- lassen des Brutbereiches durch die Jungvögel), Unterlassung jeglicher forstwirtschaftliche Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Charakters des Gebietes, insbesondere zu einer Beeinträchtigung von Nest, Nestbaum und unmittelbarer Umgebung führen, in einem Radius von 100 m um die Horststandorte auch außerhalb der Brutzeit Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 1 FFH-Gebiet 0112 „Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees“ Einzelmaßnahmen ID Maß- nahme- flächeLRT-ID/ Bezugs- fläche BIOLRTalle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/ Ziel-LRTMaß- nahme- Katego- rieBezeichnung/ Kurzerläuterung der VarianteArt der Maß- nahme Rangfolge der Maßnahme- varianten Dringlichkeit des Beginns der Umsetzung Adressat Bemerkungen 001-001-a1037; 10386210, Steinschmätzer: 300221,036210, Stein- schmätzerDBewirtschaftung unter Einhaltung der BHG für LRT 6210EH001-002-a1037; 10386210, Steinschmätzer: 300221,036210, Stein- schmätzerDBeweidung entsprechend BHG (1. Termin Anfang April, 2. Termin ab Anfang August)EH14Landwirtschaft 001-002-b1037; 10386210, Steinschmätzer: 300221,036210, Stein- schmätzerDPflegemahd (ab Anfang Juli)EH21Landwirtschaft 001-003-a1037; 10386210, Steinschmätzer: 300221,036210, Stein- schmätzerPbedarfsweise Entbuschung unter Belassen einzeln stehender Gehölze und weniger Gehölzgruppen mit dem Ziel einer Gehölzbedeckung unter 10%, insbesondere manuelle Beseitigung von Gehölzen an Trockenmauern, um diese freizustellen ohne sie zu zerstören, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenEH2Naturschutz/ Projektträger 002-001-a1036HTA1,45HTABErhaltung der TrockengebüscheSo002-002-a1036HTA1,45HTAEEntfernung der Robinie im NordwestenSo3003-001-a1040; 1032; 1033; 1029; 1027; 10256210, Steinschmätzer: 300234,326210, Stein- schmätzerDBewirtschaftung unter Einhaltung der Behandlungsgrundsätze für LRT 6210, Beweidung (1. Termin Anfang April, 2. Termin ab Anfang August)EH4Naturschutz/ Projektträger Landwirtschaft 003-002-a1040; 1032; 1033; 1029; 1027; 10256210, Steinschmätzer: 300234,326210, Stein- schmätzerPbedarfsweise Entbuschung unter Belassen einzeln stehender Gehölze (inbs. Obstgehölze) und weniger Gehölzgruppen mit dem Ziel einer Gehölzbedeckung unter 10%, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenEH3004-001-a1034HTA (E-6210), Steinschmätzer: 300230,596210, Stein- schmätzerEEntbuschung unter Belassen einzeln stehender Gehölze und weniger Gehölzgruppen mit dem Ziel einer Gehölzbedeckung unter 10%, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenEW 2Naturschutz/ Projektträger 004-002-a1034HTA (E-6210), Steinschmätzer: 300230,596210, Stein- schmätzerDextensive Beweidung mit Schafen und Ziegen im Zusammenhang mit der benachbarten Maßnahmefläche 003EW 2Landwirtschaft Landwirtschaft Naturschutz/ Projektträger Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 2 FFH-Gebiet 0112 „Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees“ ID Maß- nahme- flächeLRT-ID/ Bezugs- fläche BIOLRTalle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/ Ziel-LRTMaß- nahme- Katego- rieBezeichnung/ Kurzerläuterung der VarianteArt der Maß- nahme 005-001-a1049HHB0,17HHBBErhaltung der Strauch-BaumheckenSo 006-001-a1049HHB0,07RHXEGehölzfreistellung als Durchtrieb für die Schafbeweidung006-002-a1049HHB0,07RHXD007-001-a1049HHB0,30HHB008-001-a1030HSA (E-6210)0,546210008-002-a1030HSA (E-6210)0,54008-003-a1030HSA (E-6210)009-001-a1017009-002-a Rangfolge der Maßnahme- varianten Dringlichkeit des Beginns der UmsetzungAdressatBemerkungen EH2Naturschutz/ ProjektträgerMaßnahme dient Erhalt der Schutzgüter LRT 6210 und Steinschmätzer auf der benachtbarten Maßnahmefläche 003 extensive BeweidungEH2LandwirtschaftMaßnahme dient Erhalt der Schutzgüter LRT 6210 und Steinschmätzer auf der benachtbarten Maßnahmefläche 003 BErhaltung der Strauch-BaumheckenSoEEntbuschung unter Belassen einzeln stehender Gehölze (inbs. Obstgehölze) und weniger Gehölzgruppen, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenEW 2Naturschutz/ Projektträger6210Dextensive Beweidung mit Schafen und Ziegen im Zusammenhang mit der benachbarten Maßnahmefläche 003EW 2Landwirtschaft0,54HSABNachpflanzung von Obstbäumen (Hochstamm), vorzugsweise WildobstSoNaturschutz/ ProjektträgerHSB0,42HSBEEntbuschung unter Belassen von Obstgehölzen, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenSoNaturschutz/ Projektträger1017HSB0,42HSBDextensive Beweidung mit Schafen und Ziegen im Zusammenhang mit der benachbarten Maßnahmefläche 012SoLandwirtschaft010-001-a1017HSB, Hirschkäfer: 300011,14HSBESo010-002-a1017HSB, Hirschkäfer: 300011,14HSBDEntfernung der Stockausschläge von Gehölzen nach bereits erfolgter Entbuschung, Belassen von Obstgehölzen, Entnahme bislang belassener Eschen Extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen in Zusammenhang mit benachbarter Maßnahmefläche 011011-001-a1017HSB, Hirschkäfer: 300010,22HSBEEntbuschung unter Belassen von Obstgehölzen, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenSo3Naturschutz/ Projektträger011-002-a1017HSB, Hirschkäfer: 300010,22HSBDExtensive Beweidung mit Schafen und Ziegen in Zusammenhang mit benachbarter Maßnahmefläche 011So3Landwirtschaft 3 So Zielt auf Erhaltung der Streuobstwiese Naturschutz/ Projektträger Landwirtschaft Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 3

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