Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. Da die Georeferenzierung des originalen Kartenwerkes noch nicht vorliegt, werden hier die manuell in den Blattschnitt der TK 25 montierten Karten präsentiert.
Der Anlass für die Herstellung der Preußischen Uraufnahme war die Notwendigkeit, nach der politischen Neugliederung Europas durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) ein einheitliches Kartenwerk für das Staatsgebiet des Königreichs Preußen zu schaffen. Als nach den Befreiungskriegen Preußen den Großteil seines alten Staatsgebiets zurückerhielt und u.a. die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen neu hinzukamen, standen dem preußischen Militär zunächst nur die von Napoleon zurückgelassenen Tranchot-Karten zur Verfügung. Deshalb beschloss der preußische Generalstab im Jahr 1818, eine neue umfassende topographische Aufnahme der westlichen Provinzen und des übrigen Staatsgebietes durchzuführen. Unter der Leitung des Generalmajors Freiherr von Müffling wurden junge Offiziere im Leutnantsrang zu den Aufnahme- und Kartierungsarbeiten abkommandiert. Jedes Blatt wurde mit Rang und Namen des aufnehmenden Offiziers abgezeichnet. In der Provinz Westfalen wurde mit den Arbeiten 1836, in der Provinz Rheinland ab 1842 begonnen. Als technische Geräte dienten der Messtisch mit Kompass, Wasserwaage und Diopterlineal. Mit dieser für heutige Verhältnisse einfachen Technik entstanden die Blätter der Uraufnahme in bestechender Genauigkeit. Sie wurden anschließend mit großer zeichnerischer Präzision farbig ausgearbeitet. Auch die Uraufnahme wurde anfangs als militärisches Geheimnis gehütet und lediglich für die Bearbeitung der Generalstabskarte 1:100.000 genutzt. Da aber von ziviler Seite immer dringender eine Freigabe der militärischen Karten gefordert wurde, um z. B. Planungen für den Straßen- und Eisenbahnbau zu erleichtern, entschloss man sich ab 1868, die vorhandenen Blätter zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Ursprünglich hatte die Uraufnahme ein eigenes Nummerierungssystem ohne Blattnamen. Aus Gründen der Vereinfachung wurden zu einem späteren Zeitpunkt die Reproduktionen mit den Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 versehen. Beim Blatt 4506 Duisburg handelt es sich um eine Farbrekonstruktion des seit 1945 verschollenen Kartenblattes, wobei die Farbgebung aus den Grauwertstufen einer überlieferten einfarbigen Kopie sowie den angrenzenden Kartenblättern ermittelt wurde.
Die Lippe wird „Flusslandschaft des Jahres 2018/19“. Dies beschloss der gemeinsame Beirat für Gewässerökologie des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV) und der NaturFreunde Deutschlands (NFD). Das Fachgremium hebt damit die Besonderheiten und den Schutzbedarf des nordrhein-westfälischen Flusses hervor. Federführende Akteure vor Ort sind der Landessportfischerverband Westfalen und Lippe und die NaturFreunde Nordrhein-Westfalen. Die offizielle Proklamation erfolgt am 24. März 2018. Die Lippe entspringt am Fuße des Teutoburger Wald als Karstquelle, dem sogenannten Quelltopf in Bad Lippspringe, durchfließt das nördliche Ruhrgebiet und mündet nach 220 Kilometern als langsam strömender Fluss bei Wesel in den Rhein. Bereits die Römer nutzten die Lippe als wichtigen Transportweg. Heute werden die Lippe und ihre angrenzende Landschaft als Naherholungsgebiet geschätzt und genutzt.
Seit dem 23. März 2017 scheint die derzeit größte künstliche Sonne der Welt in Jülich. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nahmen gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) die Forschungsanlage "Synlight" in Betrieb. Mit der Anlage sollen unter anderem Produktionsverfahren für solare Treibstoffe, wie beispielsweise Wasserstoff, entwickelt werden. Wasserstoff gilt als der Treibstoff der Zukunft denn er verbrennt ohne dabei Kohlendioxid abzugeben. Die Herstellung von Wasserstoff durch Aufspalten des weltweit verfügbaren Rohstoffs Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff bedarf einer großen Menge Energie. Diese kann von der Sonne bereitgestellt werden. Da die Sonne in Mitteleuropa selten und unregelmäßig scheint, ist für die Entwicklung von Produktionsverfahren solarer Treibstoffe eine künstliche Sonne nötig. Bei den Synlight-Versuchen können Schlechtwetterperioden und schwankende Strahlungswerte die Tests und ihre Auswertung nicht erschweren oder verzögern. Jülich bietet zudem mit seiner Infrastruktur, darunter auch der Solarturm Jülich und das wissenschaftliche Umfeld, ideale Bedingungen für innovative Entwicklungen in der Solartechnik. Das Projekt Synlight wird vom Land Nordrhein- Westfalen mit 2,4 Millionen Euro unterstützt, das sind 70 Prozent der Gesamtkosten von 3,5 Millionen Euro. Die anderen 1,1 Millionen Euro werden durch das Bundeswirtschaftsministerium erbracht. Synlight ist ein Projekt des Instituts für Solarforschung des DLR.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Der Einsatz von Medikamenten ist in der heutigen, intensiv betriebenen landwirtschaftlichen Tierhaltung weit verbreitet. Über den Eintrag der Stoffe sowie ihrer Transformationsprodukte über die Gülle in das oberflächennahe Grundwasser gibt es hingegen bisher wenig Informationen. In vier Bundesländern wurden deshalb zur Untersuchung von Tierarzneimittel-Wirkstoffen im Grundwasser 48 Grundwassermessstellen ausgewählt. Die Auswahl erfolgte als „worst-case“- Ansatz: hohe Viehbesatzdichte, intensive Ausbringung von Wirtschaftsdünger, sorptionsschwache und gut belüftete Böden, hohe Stickstoffgehalte, geringer Flurabstand sowie hohe Neubildungsraten des Grundwassers, kurze Verweilzeiten des Sickerwassers im Untergrund. Die Auswahl der zu untersuchenden Tierarzneimittel erfolgte auf Basis einer Literaturstudie. Im Ergebnis wurden 23 TAM-Wirkstoffe und Carbamazepin als Tracer für Humanarzneimittel ausgewählt. Den 48 Messstellen wurden 2012 und 2013 mindestens zweimal Proben entnommen. Bei 39 Messstellen wurden keine Wirkstoffe nachgewiesen, bei sieben Messstellen in Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen wurden Einzelwirkstoffe aus der Gruppe der Sulfonamide in sehr niedrigen und bei zwei Messstellen in den gleichen Ländern in sehr hohen Konzentrationen nachgewiesen. Veröffentlicht in Texte | 27/2014.
<p><span style="font-size:14px">Kartierung der Quellen im Bielefelder Bereich des Teutoburger Waldes. Die Kartierung wurde 1992 durchgeführt. Es handelt sich um e<span style="font-family:helvetica neue,helvetica,arial,sans-serif">inmalige Erhebung. Derzeit ist nicht klar, ob weitere Erhebungen folgen werden. </span></span></p> <div> <div><span style="font-size:14px">Die Daten stammen aus dem "Verzeichnis der Quellen im Mittleren Teutoburger Wald (Kreisfreie Stadt Bielefeld, Westfalen); TK25: 3916.3917.4016.4017, Krenologische Mitteilungen für Nordwestdeutschland, 1." von Dr. Jürgen Wächter aus dem Jahr 1992, Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, Signatur N 150.35 134.</span></div> </div>
ID: 3836 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 27.09.2023, eingegangen am 29.09.2023, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen“ zwischen der Anschlussstelle (AS) Freudenberg und der Autobahnkreuz (AK) Olpe-Süd eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht, beantragt. Die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG zur Vorbereitung der Vorprüfung erforderlichen Angaben wurden in Form eingereichter Unterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt am 13.11.2023 vorgelegt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Absatz 4 i. V. m. § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 20.12.2023 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Die Talbrücke befindet sich im Kreis Olpe innerhalb der Gemeinde Wenden nördlich der Ortschaft Ottfingen zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd; Bau-km 91+900 bis 92+875. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 20.12.2023 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen Untere Industriestraße 20 57250 Netphen Deutschland Homepage: https://www.autobahn.de/die-autobahn Dokument Dokument Bekanntmachung UVP-Vorprüfung.pdf
Vom 19. bis 30. Mai 2008 hat in Bonn die 9. UNO-Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) stattgefunden. Grund genug, das Thema Biodiversität in Nordrhein-Westfalen im nun vorliegenden Heft von Natur in NRW in den Mittelpunkt zu stellen. Nach einer ersten Schätzung umfasst die Artenvielfalt in NRW über 43.000 verschiedene Pflanzen-, Pilz- und Tierarten. Die globale Verantwortlichkeit für den Erhalt von Arten wird auch von Nordrhein- Westfalen wahrgenommen, um den Weltbestand einer Art und ihrer genetischen Vielfalt zu sichern. Die in diesem Heft vorgestellten bislang durchgeführten und zukünftig geplanten Schutzmaßnahmen zeigen, wie sich Nordrhein-Westfalen dieser globalen Schutz-Verantwortlichkeit stellt. Vorgestellt wird ferner eine erste Bilanz über die Biologische Vielfalt in NRW. Sie basiert auf dem Bericht über den Erhaltungszustand der FFH-Arten und Lebensraumtypen. Der Bericht für NRW wurde vom LANUV nach den Vorgaben der EU durch systematische Auswertung aller vorliegenden Daten erarbeitet. Weitere Beiträge in diesem Heft thematisieren die Bedeutung des Vertragsnaturschutzes für die Biologische Vielfalt in unserem Bundesland, die Biodiversität in Agrarlandschaften, Siedlungsräumen und Wäldern NRWs sowie erste Phänomene in der Natur, die im Zuge des Klimawandels zu beobachten sind. Schlussendlich werden neben den Auswirkungen invasiver Neobiota auf die heimische Flora und Fauna die Veränderungen der Artenvielfalt in NRW am Beispiel der Vogelwelt dargelegt.
Natur in NRW informiert in bewährter Weise über aktuelle Projekte im Naturschutz und über die Entwicklung einzelner Arten und Gebiete. Das zehnjährige Bestehen des Nationalparks Eifel wird mit einem Beitrag gewürdigt, der die gute Einbindung der Menschen vor Ort und die hohe Akzeptanz des Schutzgebietes in der Bevölkerung hervorhebt. Doch es gibt noch viel zu tun und zu diskutieren, wie der Beitrag zur Waldentwicklung im Nationalpark zeigt. Mit dem möglicherweise zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich der Beitrag zum Schutzstatus der Senne. Auch die Wälder sind vom Klimawandel betroffen. Natur in NRW informiert über aktuelle Untersuchungen zu der Frage, ob der Anbau fremdländischer Baumarten eine notwendige Anpassungsmaßnahme sein kann. Aus dem Bereich Artenschutz gibt es gute und schlechte Meldungen: Während der Steinkrebs in Nordrhein- Westfalen kurz vor dem Aussterben steht, geht es den Bach- und Flussneunaugen in der Unteren Niers besser als erwartet. Der Erhaltungszustand der Zauneidechsen in einem Munitionszerlegebetrieb konnte durch zahlreiche Maßnahmen zur Habitat-Optimierung verbessert werden. Beiträge zum Thema Kleine Wasserkraftanlagenund Naturschutz sowie Kommunikation in der Naturschutzarbeit runden das Heft ab.
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