Ziel des Vorhabens war es, eine Bestandsaufnahme in größerem Umfang zu erhalten, ob die beim Einbau verwendeten Bauprodukte, die die Prüfkriterien des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erfüllen oder nach vergleichbaren Standards ausgewählt wurden, in der Praxis nach Einbau, tatsächlich zu Innenräumen frei von Geruchs- und Reizstoffen führen können. Hierfür sollte die Innenraumluftqualität nach Einbau von Bauprodukten in energetisch sanierten Gebäuden am Beispiel des Dienstgebäudes Bismarckplatz des Umweltbundesamtes (UBABP) in Berlin untersucht werden. Das Gebäude sollte zwischen 2011 und 2014 umfassend saniert werden. Hauptgegenstand des Untersuchungsauftrags an Dritte war die Erfassung der Geruchsemissionen aus Bauprodukten und der geruchlichen Situation in Innenräumen nach Einbau der Materialien (Bestimmung der Geruchsintensität und der Hedonik). In Ergänzung zu den Geruchsmessungen erfolgten im Rahmen der UBA-Eigenforschung Messungen des Raumluftgehaltes an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und Aldehyde). Weiterhin wurden olfaktorische und analytische Untersuchungen von verschiedenen Wand- sowie Fußbodenaufbauten in den Prüfräumen des eco-INSTITUTs in Köln durchgeführt. Aufgrund der Verschiebung des Beginns der Sanierungsarbeiten am Dienstgebäude Bismarckplatz wurde, in Abstimmung mit dem UBA undBMUB, eine Änderung der Leistungsbeschreibung vorgenommen. Als Untersuchungsobjekte wurden der Neubau des UBA "Haus 2019" und eine zu sanierende Etage in einem Bürogebäude ausgesucht.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Teilvorhaben L1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Philosophisches Seminar durchgeführt. Innerhalb der Beurteilung und Abwägung von Handlungsoptionen ist ihre ethische Bewertung unerlässlich. Um Anerkennung und Unterstützung zu finden, muss gezeigt werden, dass vorzunehmende Maßnahmen ethisch akzeptabel sind. Die Analyse grundlegender ethischer Beurteilungskriterien ist insofern Bedingung der Vermittelbarkeit der Gestaltung des mit der Energiewende verbundenen Transformationsprozesses. In diesem Kontext werden konkrete Bewertungskriterien, die im Rahmen der Ziele der Energiewende zentral sind, erarbeitet und systematisiert. Zunächst sollen die epistemischen Annahmen untersucht werden, die der Auswahl von Kriterien und ihrer Gewichtung implizit zugrunde liegen. Hier geht es etwa um die Frage, in welcher Weise der Faktor Ungewissheit im ethischen Urteilen zu berücksichtigen ist. Außerdem sollen die Handlungsoptionen und deren Bewertungen auf ihre innere Konsistenz und Adäquatheit mit Blick auf allgemein anerkannte ethische Prinzipien untersucht werden. In diesem Kontext sind insbesondere die Kriterien der Zumutbarkeit und Angemessenheit zu untersuchen. Der Nachweis der Zumutbarkeit verweist auf eine Mehrzahl von Werten und Normen, die ihrerseits einer diskursiven Rechtfertigung bedürfen. Mit Blick auf die Frage der Angemessenheit sollen die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Langfristigkeit, der Umweltverträglichkeit, der Sozialverträglichkeit und der Verteilungsgerechtigkeit aus ethischer Perspektive analysiert werden. Schließlich stehen Fragen nach der Gerechtigkeit geplanter Maßnahmen ebenso im Zentrum wie Fragen nach dem Respekt vor Autonomie. Energiewendemaßnahmen werden immer Eingriffe in die Handlungsoptionen Einzelner mit sich führen und daher ihre Akzeptabilität am Wert der Autonomie messen lassen müssen. Ebenso wird aufgrund anstehender Kosten geplanter Maßnahmen die Frage nach der gerechten Verteilung der anstehenden Lasten und Vorteile geprüft werden müssen.
Das Projekt "Leiser Verkehr - Humanspezifische Wirkungen von nächtlichem Fluglärm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin durchgeführt. Das Projekt setzt in einem offenen Netzwerk einen Schwerpunkt der Fluglärmforschung in Deutschland. Dabei sollen nicht nur technologische und operationelle Grundlagen zur Reduktion der Lärmbelastung geschaffen werden, sondern auch die Relationen und Wechselwirkungen von Lärmemission, -immission und Lärmwirkung beleuchtet werden. Zielsetzung ist die sukzessive Bereitstellung verlässlicher Methoden, gesicherter Daten und technisch machbarer Lösungen, um in Zukunft das Wachstum des für Mobilität und Wirtschaft wichtigen Flugverkehrs zu ermöglichen und dabei den Fluglärm auf den Flughafennahbereich zu beschränken. Unter anderem soll die Analyse der Wirkungen insbesondere des nächtlichen Fluglärms auf den Menschen in die Bewertung von Maßnahmen zur Lärmminderung mit einfließen.
Das Projekt "Vermeidung - Verwertung Teil VI (Konkretisierung der TA Sonderabfall)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fachbereich 06, Institut für Technischen Umweltschutz, Fachgebiet Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffwirtschaft durchgeführt. Das Vorhaben dient dazu, fuer die Reststoff-/Abfallgruppen - Anorganische Abfallsaeuren (mit Ausnahme von Beizsaeuren) und - Gipse mit produktionsspezifischen Beimengungen, die Grundlagen zur Bestimmung der Kriterien 'Stand der Technik' und 'Oekologische Zumutbarkeit' zu ermitteln. Im einzelnen werden folgende Problembereiche untersucht: - Datenerhebung ueber Art, Menge und Verbleib der Rueckstaende - Untersuchung der Produktionsprozesse hinsichtlich des Rueckstandsanfalls - Ermittlung des Standes der Technik der Vermeidung und Verwertung in den beschriebenen Bereichen - vergleichende Betrachtung hinsichtlich der oekologischen Zumutbarkeit der ermittelten Vermeidungs- und Verwertungsverfahren. Das Vorhaben baut auf den Ergebnissen des FE-Vorhabens 'Untersuchung der Vermeidungs- und Verwertungsmoeglichkeiten von schwefelhaltigen Rueckstaenden der anorganischen und organischen Zwischenproduktenchemie (Nr. 10301343)' auf, das 1985 abgeschlossen wurde. Die Aktualisierung erfolgt unter Einbeziehung der neuen Bundeslaender.
Das Projekt "Ableitung und Erprobung von Bewertungsmaßstäben für die sensorische Bewertung der Emissionen aus Bauprodukten am Beispiel des Blauen Engels mit dem Ziel der Vermeidung unzumutbarer Belästigungen durch nach dem AgBB-Schema bewertete Bauprodukte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Energietechnik, Fachgebiet Heiz- und Raumlufttechnik, Hermann-Rietschel-Institut durchgeführt. A) Problemstellung: Die Qualität der Innenraumluft wird durch Emissionen aus Bauprodukten erheblich beeinträchtigt. Mit Hilfe des vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten entwickelten Schemas (AgBB-Schema) werden die Emissionen flüchtiger organischer Komponenten (VOC) aus Bauprodukten bewertet. Da VOC-Emissionen häufig mit Gerüchen einhergehen, die auch zu gesundheitlichen Belastungen (Reizungen der Atemwege, Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsschwäche, Schlafstörungen) führen können, ist die sensorische Prüfung ein wichtiges Element bei der Bewertung von Bauprodukten. Bislang konnte die sensorische Prüfung noch nicht in eine Bewertung eingebracht werden, weil noch kein anerkanntes Verfahren zur Geruchsbewertung zur Verfügung steht. Erste Vorarbeiten zur Entwicklung eines validierten Messverfahrens wurden nun in einem Vorhaben 'Umwelt- und Gesundheitsanforderungen an Bauprodukte'(UFOPLAN-Nr. 20263320) geleistet. B) Handlungsbedarf: Nach den Landesbauordnungen und der EU-Bauprodukten-RL dürfen Bauprodukte die Gesundheit der Gebäudenutzer nicht beeinträchtigen. Intensive Gerüche aus Bauprodukten sind unzumutbare Belästigungen, die die Gesundheit der Gebäudenutzer belasten. Auch die Jury Umweltzeichen fordert, die Bewertung von Geruchsemissionen in die Vergabekriterien des Blauen Engels aufzunehmen. C) Ziel des Vorhabens. Im Vorhaben soll das bereits vorhandene Messverfahren an einem praktischen Beispiel angewendet werden. Der Blaue Engel - als freiwilliges Instrument des Umweltmanagements - eignet sich für eine erste Einführung der Messung und Bewertung von Geruchsemissionen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen sind für eine spätere rechtlich verbindliche Einführung von Geruchsmessungen Grenzen für die Zumutbarkeit von Geruchsemissionen aus Bauprodukten unter der Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen zu erarbeiten. Ziel ist es, das Messverfahren für Gerüche auch in das AgBB-Schema zu integrieren. Geruchsarme Produkte dienen ferner dem Ressourcenschutz, da die Vermeidung von Dauerlüftung zur Ableitung chemischer Schadstoffe den Energieverbrauch bei der Gebäudeheizung senkt.
Das Projekt "Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Simon & Widdig GbR, Büro für Landschaftsökologie durchgeführt. Anlass des F+E-Vorhabens sind zunehmend auftretende Entscheidungsprobleme bei Infrastrukturvorhaben, bei denen sowohl artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt als auch Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden. Dabei müssen im Rahmen der jeweiligen Ausnahmeprüfung beim Vergleich von Alternativen unterschiedlichste Betroffenheiten v.a. europarechtlicher Schutzgüter gegeneinander wertend verglichen werden. Hierfür liegen noch keine differenzierteren Ansätze vor, mit Hilfe derer bei den typischer Weise recht komplexen Sachlagen nachvollziehbare und transparente Bewertungen vorgenommen werden könnten. In diesem Zusammenhang ist im F+E-Vorhaben u.a. zu klären, in welchem Verhältnis der Gebiets- zum Artenschutz generell steht und welche Kriterien bei den Alternativenbewertungen im jeweiligen Kontext relevant sind. Es ist darzulegen, wie die jeweiligen Kriterien zu gewichten und zu operationalisieren sind. Die zentrale Bewertungsfrage in der Praxis ist, wie sich eine Beeinträchtigungsschwere von Alternativen beim Vergleich unterschiedlicher qualitativer und quantitativer Betroffenheiten von unterschiedlich bedeutsamen Arten und Lebensraumtypen nachvollziehbar ermitteln bzw. skalieren lässt? Wie kommt man bei diesem erforderlichen Vergleich von 'Äpfeln und Birnen' zu fachlich validen Bewertungen und Entscheidungen, auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots bzw. der Zumutbarkeit der Alternativen? Ziel des F+E-Vorhabens ist es daher, für die Praxis Hinweise und Empfehlungen für diese komplexen Bewertungsaufgaben zu erarbeiten, die einen naturschutzfachlich validen und rechtssicheren Alternativenvergleich im Rahmen der europarechtlich bedingten Ausnahmeprüfungen ermöglichen.
Das Projekt "Wirtschaftliche Zumutbarkeit des Netzausbaus für Windenergie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ATW-Forschung GmbH durchgeführt. 1. Vorhabensziel: Der windenergiebedingte Netzausbau ist laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur umzusetzen, soweit er wirtschaftlich zumutbar ist. Dieser in den Gesetzen nicht weiter bestimmte Begriff bedarf der Präzisierung und Operationalisierung, um für die Praxis der Windenergieanlagenbetreiber, der Netzbetreiber und der zuständigen Genehmigungs- und Kontrollbehörden handhabbar zu sein. 2. Arbeitsplanung: Entwicklung von Kriterien für einen marktgerechten Kosten-Nutzen-Vergleich eines windenergiebezogenen Netzausbaus. Erarbeitung von Regeln für die Beachtung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit beim Netzausbau. Abschätzung der Auswirkung der Regeln auf den windbedingten Netzausbau (onshore- und offshore-Anlagen). Abschätzung der durch die Regeln möglichen Kostendämpfung bei Netzentgelt und Strompreis. 3. Erfolgsaussichten: Nach der Erarbeitung von Vorschlägen für die gesetzliche Normierung der Regeln im Benehmen mit dem Auftraggeber bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, die bestehenden Probleme beim Netzausbau rasch zu überwinden.
Das Projekt "Öko-Effizienz-Analyse (ÖEA) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlicher Maßnahmenoptionen zur Umsetzung des Gewässerschutzes Werra/Weser und zum Erhalt der Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Kali-Gebiet" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Institut für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement - Professur für Umwelttechnik in der Wasserwirtschaft, Umweltmanagement durchgeführt. Die K+S Kali und Salz GmbH betreibt im hessisch-thüringischen Kaligebiet die Werke Werra und Neuhof-Ellers, in denen jährlich rund 23 Mio. t Rohsalz gefördert werden. Bei der Salzgewinnung und -verarbeitung sowie bei der Aufhaldung der Abfallstoffe fällt salzhaltiges Abwasser an, das direkt in die Werra eingeleitet oder in den Untergrund versenkt wird. In der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans 2009 für das Einzugsgebiet der Weser ist im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000) das Konzept der zukünftigen umweltgerechten Entsorgung des Abwassers festzulegen. Dazu ist u.a. auch die Prüfungen der Effizienz der Maßnahmen, der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit der Maßnahmenoptionen erforderlich. Für den Umgang mit den salzhaltigen Abwässern wurden seitens der FGG Werra/Weser sowie des Runden Tisches 'Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion' Maßnahmenoptionen diskutiert, die u.a. eine Reduzierung der Salzeinleitung sowie die Errichtung von Fernleitungen in die Oberweser bzw. Nordsee beinhalten. Im Gutachten wurden Maßnahmenoptionen mit Hilfe einer Öko-Effizienz-Analyse bewertet und somit die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch das Land Hessen vorbereitet. Das Gutachten wurde in Zusammenarbeit mit Dr.-Ing. Bernhard Michel von der COOPERATIVE Infrastruktur und Umwelt Reinheim erarbeitet.
Das Projekt "Ermittlung des Standes der Emissionsminderungstechnik bei Verbrennungsmotoranlagen, Ermittlung technischer Grundlagen für immissionsschutzrechtliche Anforderungen an diese Anlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt. A) Problemstellung: Durch die Förderung nach EEG hat die Anzahl der mit biogenen Brennstoffen betriebenen BHKW in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Anlagen weisen hohe NOx-Emissionen auf, auch die Emissionen von Staub und organischen Stoffen (z. B. Formaldehyd) sind teilweise hoch. Die Anlagen sind zu einem großen Teil nicht genehmigungsbedürftig, so dass keine konkreten Anforderungen an die Emissionen bestehen. C) Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung des EU-weiten Standes der Technik bei Verbrennungsmotoren, u. a. in BHKW, die mit Erdgas, fossilem Dieselkraftstoff , Heizöl EL, Pflanzenölen, Pflanzenölestern und Holzgas betrieben werden. Für typische Anlagen sollen Emissionsdaten für Staub, CO, NOx und organische Verbindungen sowie Lärm erhoben werden. Bei gasförmigen Brennstoffen spielen insbesondere Formaldehyd und der Methanschlupf eine Rolle. Mögliche Maßnahmen zur Emissionsminderung (auch Techniken in Entwicklung) sollen erhoben und die aus ihnen resultierende Emissionsminderung quantifiziert werden. Darüber hinaus sind Möglichkeiten für eine sinnvolle und kostengünstige Überwachung zu erarbeiten. Emissionsminderungsmaßnahmen und Überwachungsmaßnahmen sind auf ihre wirtschaftliche Zumutbarkeit hin einzuschätzen.
Das Projekt "Literaturstudie zur Uebertragbarkeit des Schienenbonus auf den Transrapid" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ZEUS GmbH für angewandte Psychologie Umwelt- und Sozialforschung durchgeführt. In dem Vorhaben wird untersucht, ob eine wirkungsmaessige Gleichstellung des Transrapid (Magnetschwebebahn) mit der konventionellen Eisenbahn vorgenommen werden kann. An Hand von Literaturauswertungen wird der Frage nachgegangen, ob der Transrapid - wie die konventionelle Eisenbahn - im Vergleich zum Strassenlaerm bei gleicher Laermbelastung zu geringerer Belaestigungswirkung fuehrt.
Origin | Count |
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Bund | 19 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 18 |
unbekannt | 1 |
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geschlossen | 1 |
offen | 18 |
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Deutsch | 19 |
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Webseite | 4 |
Topic | Count |
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Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 14 |
Luft | 15 |
Mensch & Umwelt | 19 |
Wasser | 12 |
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