s/nichtionisierende-strahlen/Nichtionisierende Strahlen/gi
Elektromagnetische Felder und Licht sind Bestandteile des elektromagnetischen Spektrums. Das elektromagnetische Spektrum gliedert sich grob in zwei Bereiche – die nichtionisierenden Strahlung und die ionisierenden Strahlung. Zum Bereich der nichtionisierenden Strahlung gehören die niederfrequenten (elektrischen und magnetischen) Felder, die hochfrequenten (elektromagnetischen) Felder und die optische Strahlung mit der Infrarotstrahlung, dem sichtbaren Licht und der Ultraviolettstrahlung (weitere Informationen: Bundesamt für Strahlenschutz ). Der Bereich der ionisierenden Strahlung umfasst unter anderem die Röntgen- und Gammastrahlung. Technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (oder künstliches Licht) können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Bild: lumendigital/Depositphotos.com Elektromagnetische Felder Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Licht Erhebliche Lichtemissionen, die störende Blendwirkungen oder unzulässige Raumaufhellungen erzeugen, sind von Anlagen ausgehende Einwirkungen auf die Umwelt, für die im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin allgemeine Vermeidbarkeits- und Minderungskriterien formuliert sind. Weitere Informationen
Es handelt sich einmal um die Messung der passiven elektrischen Eigenschaften von Zellen und von Gewebe. Diese Daten werden benoetigt, um Aussagen ueber die Wechselwirkung elektromagnetischer Felder mit biologischen Zellen und Organismen zu machen. Bisher wurden Leitfaehigkeitsmessungen an Zellsuspensionen (Erythrocyten, Ascitestumorzellen) und an Zytoplasmafraktionen durchgefuehrt, sowie die elektrische Messungen mit Hilfe von intrazellulaeren Elektroden an Einzelzellen. Zum anderen werden biophysikalische Modellvorstellungen im Hinblick auf die biologischen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlen auf den Menschen entwickelt. Insbesondere sind bisher Modellrechnungen ueber die feldbedingte Erzeugung von Aktionspotentialen an erregbaren Zellen, sowie ueber die Einwirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das Zentralnervensystem des Menschen durchgefuehrt worden.
Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).
Erforschung und Entwicklung neuartiger Messmethoden (Sensoren) fuer elektromagnetische Felder (nichtionisierende Strahlung). In einem ersten Schritt wurde ein neuartiges Messgeraet entwickelt fuer die Frequenzen 75 kHz bis 30 MHz. In einem weiteren Schritt soll die 1. GHz-Grenze ueberschritten werden.
Der Bereich der optischen Strahlung fängt mit der Infrarot-Strahlung (Wärmestrahlung), die bei ca. 10 13 Hz beginnt und bis etwa 3,8 x 10 14 Hz reicht, an. Daran schließt sich das sichtbare Licht zwischen 3,8 x 10 14 und 7,9 x 10 14 Hz (entspricht Wellenlängen von ungefähr 780 bis 380 nm) an. Mit der ultravioletten Strahlung zwischen 7,9 x 10 14 und ca. 1,5 x 10 15 Hz (kurzwellige Ultraviolettstrahlung mit Wellenlängen < 200 nm) endet der Bereich der nichtionisierenden Strahlung. Die Übergänge zwischen den einzelnen Bereichen des elektromagnetischen Spektrums sind fließend. Im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist sichtbares Licht, einschließlich der infraroten und ultravioletten Strahlung, das von einer Anlage ausgeht, eine Emission im Sinne dieses Gesetzes. Wenn diese Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen können, sind das schädliche Umwelteinwirkungen, denen gemäß dem BImSchG entgegengewirkt werden muss. Künstliche Lichtquellen können zu Blendungen bzw. zu störenden Wohnraumaufhellungen führen. Da es keine allgemeine Verwaltungsvorschrift gemäß § 48 BImSchG gibt, die Licht-Immissionswerte, die nicht überschritten werden dürfen, Licht-Emissionswerte, deren Überschreiten nach dem Stand der Technik vermeidbar ist sowie Verfahren zur Ermittlung der Licht-Emissionen und -Immissionen festlegt, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) den zuständigen Immissionsschutzbehörden Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen zur Verfügung gestellt. Wesentliche Inhalte betreffen: Angaben zur Messung und Beurteilung der Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen sowie Hinweisen zur Vermeidung von Belästigungen Anhang 1 Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Vögel und Insekten - und Vorschläge zu deren Minderung Anhang 2 Empfehlungen zur Ermittlung, Beurteilung und Minderung der Blendwirkung von Photovoltaikanlagen Optische Immission von Windkraftanlagen Ein Spezialfall von Lichtimmissionen ist der bewegte periodische Schattenwurf von Windkraftanlagen. Da es auch hierzu keine allgemeine Verwaltungsvorschrift gibt, wird zur Beurteilung und Vermeidung dieser Einwirkung ebenfalls auf Hinweise der LAI, „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen“ verwiesen. IR/UV-Strahlung Schädliche Einwirklungen durch Anlagen, die Infrarotstrahlung (IR-Strahlung) bzw. Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) aussenden, kommen im öffentlichen Bereich in der Regel nicht vor. Im Arbeitsbereich gilt nicht das Immissionsschutzrecht sondern das Arbeitsschutzrecht. Bei der Nutzung von UV-Strahlung zur Hautbräunung in Solarien besteht eine vertragsrechtliche Beziehung, deswegen obliegt die Überwachung hier den Verbraucherschutzbehörden. Wichtige Informationen über mögliche Schädigungen durch natürliche IR- und UV-Strahlung durch Sonneneinwirkung oder Solarienbesuche sind der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu entnehmen. Künstliche Beleuchtung Das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat eine Publikation " Künstliche Außenbeleuchtung " mit Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen veröffentlicht.
des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2024 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelfoto: Kartenausshnitt aus der LfU-Cold- und Hotspotkarte Abbildungsnachweis: S. 11: marwin55 – stock.adobe.com; S. 18 unten; Heinz Waldukat – stock.adobe.com; S. 41: Павел Чигирь – stock.adobe.com; S. 48 oben: nd700 – stock.adobe.com alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU Druck: LM DRUCK + MEDIEN GmbH, Obere Hommeswiese 16, D-57258 Freudenberg © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Mai 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. INHALT VORWORT5 ÜBER DAS LANDESAMT6 Hier Messen, Beraten und Bewerten wir6 Zahlen & Fakten8 LfU bietet vielfältige Jobs9 Arbeitskreis Fernerkundung10 KLIMA 12 Neue Karten des LfU zeigen Cold- und Hotspots in Rheinland-Pfalz13 Zukunftsplan Wasser – LfU als oberste Fachbehörde des Landes in zentraler Rolle eingebunden15 UMWELT 18 Sondermessprogramm zu organischen Spurenstoffen im Grundwasser19 Auswirkungen von Mikroplastik auf Mensch und Umwelt – Fachtagung im Rahmen der 3. Mainzer Umwelttage23 Luftschadstoffe: Positiver Trend gebremst25 Messtechnisches Kolloquium in Mainz26 Leitfäden, Handbücher, Arbeitshilfen im Bereich des Bodenschutzes – Einblick in die Arbeitsgruppenarbeit28 Informationsveranstaltung „Gewässerentwicklung aktuell“ 202431 NATUR 34 Start des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz35 Lebensraum-Extremist: die „Sandtaucher“-Steinfliege in den Pfälzerwald-Bächen38 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe veröffentlicht40 Burgunderblutalgen in rheinland-pfälzischen Seen43 Bachpatentage 202546 BEVÖLKERUNG 48 Pfingsthochwasser im südwestlichen Rheinland-Pfalz49 Erster landesweiter Lärmaktionsplan für Rheinland-Pfalz52 Gefährdung von Industriebetrieben durch Starkregen55 Jordanische Fachleute zu Besuch in der Hochwasservorhersagezentrale58 Webseite badeseen.rlp.de in neuem Gewand60 3 4 Rheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Dieter Welzel Jens Grünberg Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht 1213 Janina Sehr 1407 1436 1406 1420 1401 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter 1211 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1511 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Eva Finsterbusch (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz 1207 Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Standorte: Diana Faller Dr. Dirk Paustian Referat 55 Abwasser N. N. Referat 54 (RGS) Rhein N.N. Referat 53 Gewässerchemie Fulgor Westermann Referat 52 Gewässerökologie, Fischerei Christoph Linnenweber Referat 51 Flussgebietsentwicklung Dr. Jochen Fischer 1526 1580 1516 1513 1517 1501 1619 1601 1606 1637 N.N. Referat 67 (WA) 1681 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) 1683 Organische Spurenanalytik Wasser Dr. Stefan Ullrich Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik, Badegewässerüberwachung Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) 1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz 1203 Thomas Isselbächer Referat 45 1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz Kathrin Linnemann (Vertretung) Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz 1102 Vorsitzender des Personalrats Hans AppelReferat 35 1304 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Markus Schmitt N. N. 1271 1307 1308 1332 1317 1301 Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz N. N. Referat 33 Bodenschutz Julia Borrmann (Vertretung) Referat 32 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft Eva Bertsch Referat 31 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Tel. 1902 Allgemeine Vertretung des Präsidenten Paul Burkhard Schneider Eva Bertsch (Vertretung) Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft 1917 Martin FranzReferat 25 1211 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht 1140 Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik 1214 Dr. Jens Schadebrodt Referat 24 Strahlenschutz Marc Deißroth Referat 13 Haushalt, Vergabe 1135 Referat 23 1203 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung N. N. Jennifer Klein (ab 01.06.2025) N. N.Referat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst 1140 N.N.Referat 21 1244 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit 1110 1201 Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Dr. Frank Wissmann (komm.) 1102 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Paul Burkhard Schneider Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz+ Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de Präsident PD Dr. Frank Wissmann 1712 1712 1710 1717 1701 Stand: 15.05.2025 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 1713 DV-Fachanwendungen Wasser Dr. Stephan Sauer (Vertretung) Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem Jahresbericht 2024 möchten wir Ih- nen einen Einblick in unsere besonderen Projekte und umfangreichen Umweltdaten des vergange- nen Jahres bieten. Die Beiträge, gegliedert in un- sere vier Themenfelder „Klima“, „Umwelt“, „Na- tur“ und „Bevölkerung“, nehmen Sie mit auf einen Streifzug durch unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.Besonders freut es mich, dass wir für diese wich- tigen Tätigkeiten in den letzten Jahren zahlreiche neue engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter gewinnen konnten. Fast ein Drittel unserer Be- schäftigen kam in den letzten Jahren neu zu uns, während langjährige Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter sich in den verdienten Ruhestand verab- schiedet haben – ein echter Generationenwechsel. Als Umweltfachbehörde des Landes messen und erheben wir nicht nur zahlreiche Daten, wie zum Beispiel aus Fließ- und Stehgewässern, Grund- wasservorkommen sowie aus Luft und Böden.Aber nicht nur die Zusammensetzung der Be- schäftigten hat sich geändert, auch bei der Tech- nik und der Datenerhebung ist viel in Bewegung. Mit einem Special zum Thema „Fernerkundung“ in diesem Jahresbericht zeigen wir auf, welche Möglichkeiten Satelliten aus dem All bei der Um- weltbeobachtung bieten. Auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind vielversprechende Ansätze für unsere Arbeit erkennbar – so betei- ligen wir uns seit diesem Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem Einsatz von KI in der Hochwasservorhersage. Wir helfen daneben auch beim Schutz der Bevöl- kerung, indem wir unter anderem die Hochwas- servorhersagezentrale des Landes Rheinland-Pfalz betreiben, Radioaktivität in der Umwelt messen oder die Gewerbeaufsicht mit unserem Know- how untersützen. Unsere gut 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter des LfU ordnen und analysieren diese erhobe- nen Daten und stellen sie Behörden, Kommunen sowie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit lassen sich der Zustand unserer Umwelt in Rheinland-Pfalz bewerten und zielgerichtete Maßnahmen für Verbesserungen ergreifen. Die meisten dieser Daten sind darüber hinaus über unser Online-Angebot abrufbar. Durch unseren Austausch mit den Umweltämtern der Länder und des Bundes vernetzen wir uns und bleiben hier immer am Ball. Ich wünsche Ihnen einen spannende Lektüre. Ihr Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz 5
Strahlenschutz bei der Elektromobilität Beim Betrieb von konventionellen Verbrennerfahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Elektroautos entstehen Magnetfelder im Nieder- und Zwischenfrequenzbereich. Sie treten auch beim Laden von E-Autos und Plug-in-Hybriden auf. Wie stark Menschen diesen Feldern beim Fahren ausgesetzt sind, hängt von der eingesetzten Technologie, der Position von Bauteilen, aber auch der persönlichen Fahrweise ab. Die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte werden in allen untersuchten Szenarien unterschritten. Daher sind nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen zu erwarten. In Elektroautos sind Menschen nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit konventionellem oder Hybridantrieb. In Deutschland gibt es bezüglich EMF-Immissionen keine für (Kraft-)Fahrzeuge spezifische Regelung. Wie überall, wo elektrische Ströme fließen, treten auch bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen Magnetfelder auf. Wie stark Personen den Magnetfeldern im Auto oder beim Laden außerhalb des Fahrzeugs ausgesetzt sind, kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Dies hängt von der eingesetzten Technologie, der Position von relevanten Bauteilen relativ zum Körper, aber auch der persönlichen Fahrweise ab. Bei Elektrofahrzeugen entstehen magnetische Felder vor allem im Betrieb und beim Laden der Fahrzeuge. In bisherigen Untersuchungen wurden beim Fahren die stärksten Felder vorwiegend im Fußraum vor den Vordersitzen festgestellt. Beim Einschalten mancher Fahrzeuge entstehen ebenfalls kurzfristig starke Felder. In Verbrennerfahrzeugen können Menschen Magnetfeldern ähnlich stark ausgesetzt sein wie in Hybrid- oder Elektrofahrzeugen. In den Fällen gehen die Magnetfelder nicht vom Antriebsstrang, sondern von anderen elektrischen Fahrzeugkomponenten aus, zum Beispiel von Sitzheizungen. Quelle: vladim_ka/stock.adobe.com Welche Felder kommen in Fahrzeugen und beim Laden vor? Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen entstehen statische, niederfrequente und zwischenfrequente elektrische und magnetische Felder sowohl beim Fahren als auch beim Laden. Die Frequenzen dieser Felder liegen zwischen null Hertz ( Hz /statische Felder) und mehreren zehn oder hundert Kilohertz ( kHz /niederfrequente Felder und Felder im sogenannten Zwischenfrequenzbereich). Unter Gesichtspunkten des Strahlenschutzes sind bei E-Autos vor allem die Magnetfelder relevant, die unter anderem von folgenden Quellen ausgehen: elektrischer Antriebsstrang, Leitungen und dazugehörige Elektronik, Fahrzeugbatterie, Ladeeinrichtung und Ladekabel. Unabhängig vom Antriebssystem gibt es in modernen Fahrzeugen weitere Quellen magnetischer Felder. Daher können Insass*innen auch in einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor Magnetfeldern ausgesetzt sein. Relevante Quellen magnetischer Felder sind hier beispielsweise: Klimaanlagen, Lüfter, Sitzheizungen, Fensterheber sowie Fahrzeugeinschaltung bzw. Anlasser. Darüber hinaus gibt es Quellen wie Assistenz-, Komfort- und Unterhaltungssysteme, die hochfrequente elektromagnetische Felder für die Erkennung von Objekten ( Radar ) oder die drahtlose Informationsübertragung per Funk nutzen. Weitere Informationen zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern finden Sie in unserem Übersichtsartikel " Was sind hochfrequente elektromagnetische Felder? ". Magnetfeldquellen nur in Elektroautos und Hybriden Wissenschaftlich gesicherte Wirkungen von Magnetfeldern Niederfrequente und zwischenfrequente Magnetfelder dringen nahezu ungehindert in den Körper ein und können dort elektrische Felder und Ströme hervorrufen. Diese können wiederum zu Reiz- und Stimulationswirkungen in Nerven- und Muskelgewebe führen. Damit diese wissenschaftlich gesicherten Wirkungen nicht auftreten, wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) Richtlinien entwickelt. Diese Richtlinien beschreiben, wie stark Menschen den Feldern höchstens ausgesetzt sein sollten. Dabei wird neben der Stärke und Verteilung der Magnetfelder auch das Ausmaß der im Körperinnern entstehenden elektrischen Felder berücksichtigt. Wenn die durch die Magnetfelder hervorgerufenen Felder im Körper die von der ICNIRP vorgeschlagenen Höchstwerte nicht übersteigen, sind keine gesundheitsrelevanten Wirkungen zu erwarten. Ob neben den wissenschaftlich gesicherten Wirkungen von Magnetfeldern auch andere, bisher unentdeckte Wirkungen auftreten können, ist Gegenstand weiterer Forschung. Auftreten von Magnetfeldern bei der Elektromobilität Eine Studie des BfS von 2025 gibt Aufschluss über die Frage, in welchem Maße Personen den Magnetfeldern von Elektrofahrzeugen ausgesetzt sind. Untersucht wurden reine E-Autos, Plug-In-Hybride und zum Vergleich ein konventioneller Verbrenner. Auch elektrisch angetriebene Zweiräder wurden getestet. Es ist nach Einschätzung des BfS die bislang detaillierteste Untersuchung zu diesem Thema. In dieser Studie wurden gemessen an den Zulassungszahlen besonders beliebte E-Auto-Modelle verschiedener Automobilhersteller und zusätzlich auch leistungsstarke E-Auto-Modelle untersucht. Dazu wurden Magnetfeldmessungen an unterschiedlichen Stellen im Inneren der Fahrzeuge durchgeführt. Dies geschah bei Fahrten auf öffentlichen Straßen, einer Teststrecke sowie auf Prüfständen. Während der Messung auf der Teststrecke und dem Prüfstand befanden sich die Fahrzeuge beim Beschleunigen, Bremsen oder Fahren mit gleichbleibender Geschwindigkeit in festgelegten Betriebszuständen. Beim Aufladen wurde an Positionen innerhalb und außerhalb der Fahrzeuge gemessen. Es wurden Normal- und Schnellladepunkte berücksichtigt. Fahrzeughersteller waren nicht an der Untersuchung beteiligt. Auftreten von Magnetfeldern in Verbrennern, Plug-In-Hybriden und E-Autos Zum Auftreten von Magnetfeldern in Kraftfahrzeugen gibt es folgende zentrale Erkenntnisse: Die Magnetfelder in E-Autos treten räumlich sehr ungleichmäßig auf. Hohe Werte wurden vor allem im Bereich der Füße und Unterschenkel festgestellt. Kopf und Oberkörper der Menschen im Fahrzeug sind Magnetfeldern hingegen weniger stark ausgesetzt. Die maximale Motorleistung der Elektroautos ist nicht alleine ausschlaggebend dafür, wie stark Menschen den Magnetfeldern im Fahrzeug ausgesetzt sind. Konstruktionsbedingte Merkmale wie die Position von Batterien, Hochvoltkabeln und Leistungselektronik beeinflussen die Magnetfeldverteilungen. Die Stärke der Magnetfelder verändert sich abhängig von der Fahrweise. Beim Beschleunigen und Bremsen entstehen höhere Werte als beim Fahren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit. Sowohl während der Fahrt als auch bei Fahrzeugstillstand können Insass*innen Magnetfeldern ausgesetzt sein, die nicht unmittelbar vom Antriebsstrang, sondern von anderen Quellen oder Funktionen stammen. Dies gilt für reine Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Verbrenner gleichermaßen. In Elektroautos sind Menschen nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb. So war der maximale während der Fahrt ermittelte Messwert in einem in der Studie zum Vergleich untersuchten Verbrenner höher als die maximalen Messwerte in 8 der 13 untersuchten Elektro- und Hybridfahrzeuge. Hartschaum-Dummy mit zehn Messsonden im Fond eines Elektroautos Auftreten von Magnetfeldern beim Aufladen von E-Autos Zum Auftreten von Magnetfeldern beim Aufladen von E-Fahrzeugen gibt es folgende zentrale Erkenntnisse: Sowohl Personen in als auch neben dem Fahrzeug sind während des Ladevorgangs Magnetfeldern ausgesetzt. Wie beim Fahren können Referenzwerte lokal überschritten sein. Laden über ein Kabel kann mit Wechsel- oder Gleichstrom erfolgen. Obwohl die Schnellladesäulen, die mit Gleichstrom arbeiten, höhere Ladeleistungen und damit kürzere Ladezeiten ermöglichen, sind die Magnetfelder, denen Menschen beim Laden an diesen Säulen ausgesetzt sind, geringer. In keinem der untersuchten Szenarien (verschiedene Ladesäulen, Fahrzeuge, Lademodi, Batterieladezustände und Positionen in und neben den Fahrzeugen) sind Menschen Magnetfeldern in einer für die Gesundheit relevanten Höhe ausgesetzt. Die Magnetfelder sind häufig zu Beginn eines Ladevorgangs für kurze Zeit (Größenordnung Sekunde) deutlich größer als während der folgenden, längeren Ladephase. In den untersuchten Fahrzeugen waren sie in der folgenden Ladephase dann auch durchweg niedriger als beim Fahren. Induktives, also berührungsloses Laden, war während der Projektlaufzeit für die auf dem deutschen Markt angebotenen Serienfahrzeuge nicht verfügbar und konnte daher nur eingeschränkt untersucht werden. Höchstwerte schützen die Gesundheit Neben der Frage, wo und in welchen Situationen Magnetfelder in Elektroautos auftreten, stellt sich aus Sicht des Strahlenschutzes eine entscheidende Frage: Sind Insass*innen den Magnetfeldern in elektrisch betriebenen Fahrzeugen so stark ausgesetzt, dass unerwünschte oder gesundheitsrelevante Wirkungen im Menschen hervorgerufen werden können? Die BfS -Studie von 2025 liefert für die untersuchten Fahrzeuge klare Antworten: Zunächst wurden die in den Fahrzeugen gemessenen Magnetfeldstärken mit Referenzwerten verglichen, die in einer EU -Empfehlung von 1999 (Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 Gigahertz )) aufgeführt sind. Hierbei zeigten sich in einigen Fällen Überschreitungen dieser Referenzwerte. Eine räumlich auf kleine Körperteilbereiche begrenzte Überschreitung der Referenzwerte führt aber nicht notwendigerweise zu bedenklich starken elektrischen Feldern oder Strömen im Körper. In detaillierten Computersimulationen wurden daher für die Fälle, die aus Strahlenschutzsicht besonders relevant waren, die durch die Magnetfelder hervorgerufenen elektrischen Ströme oder Felder in Körpernachbildungen bestimmt. In allen Fällen waren die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte unterschritten. Diese Höchstwerte begrenzen die elektrischen Ströme und Felder, die von Magnetfeldern im menschlichen Körper verursacht werden können, auf ein unschädliches Maß. Im Detail zeigen die Ergebnisse der BfS -Studie von 2025: Alle untersuchten Fahrzeuge haben die Empfehlungen zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern eingehalten. In reinen Elektroautos ist man nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit konventionellem oder hybridem Antrieb. Bei einer moderaten Fahrweise werden die Referenzwerte meist im niedrigen zweistelligen Prozentbereich ausgeschöpft. Eine sportliche Fahrweise führte in mehreren Elektrofahrzeugen sowie in einem zu Vergleichszwecken untersuchten Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu Überschreitungen der von der EU empfohlenen Referenzwerte. Trotz der kurzfristigen Überschreitungen der Referenzwerte wurden keine Überschreitungen der empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene elektrische Felder festgestellt. Mit einer Ausnahme wurden die Referenzwerte in allen Fahrzeugen im Moment des Einschaltens jeweils kurzfristig überschritten – auch in dem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Quelle: Pichsakul/stock.adobe.com Empfehlungen des BfS In den kommenden Jahren ist mit einer weiter steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen zu rechnen. Daher sind auch bei der Elektromobilität Strahlenschutzaspekte angemessen zu berücksichtigen. Aus grundsätzlichen Strahlenschutzerwägungen sollten Verbraucher*innen den Feldern von Produkten, zu denen auch Fahrzeuge gehören, möglichst gering ausgesetzt sein. Auch wenn in der Untersuchung des BfS von 2025 keine Überschreitungen der zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte festgestellt worden sind, so zeigte sich zwischen den untersuchten Fahrzeugen eine erhebliche Spannbreite. Mit einem intelligenten Fahrzeugdesign haben es die Hersteller in der Hand, lokale Spitzenwerte zu senken und Durchschnittswerte niedrig zu halten, damit auch eine kombinierte Einwirkung aus mehreren Quellen nicht zu einer Überschreitung empfohlener Höchstwerte führt. Hierfür sollte schon bei der Konzeption die Position der relevanten Bauteile elektrisch betriebener Fahrzeuge mitgedacht werden. Das Forschungsvorhaben des BfS "Bestimmung von Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern der Elektromobilität" zeigt, dass dies bei Kraftfahrzeugen technisch möglich ist. Es zeigen sich erhebliche Unterschiede allein aufgrund der Positionierung relevanter Bauteile. Darüber hinaus sieht das BfS Bedarf, die Normen und Regulierungen weiterzuentwickeln. Aktuelle Bewertungsverfahren decken nicht alle relevanten oder ungünstigen Fälle ab. Personen mit aktiven Körperhilfsmitteln (Herzschrittmacher, Neurostimulatoren etc. ) sollten zudem ihren Arzt oder ihre Ärztin fragen, ob die Funktion des bei ihnen verwendeten Medizinprodukts durch Magnetfelder beeinflusst werden kann. Forschung des BfS zur Elektromobilität Stand: 17.12.2025
WHO Risikobewertung Im Jahr 2002 wurden niederfrequente Felder von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ) als Klasse 2B "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Grund für diese Einschätzung waren Ergebnisse aus Beobachtungsstudien am Menschen, die einen statistischen Zusammenhang zwischen Leukämieim Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder im Bereich von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla ( µT ) gezeigt haben. Auf dieser Risikobewertung aufbauend hat die WHO ein begleitendes Informationsblatt (Fact Sheet) mit dem Titel " Electromagnetic fields and public health - exposure to extremely low frequency fields " veröffentlicht, in dem unter anderem Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise dargelegt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) unterstützt die Empfehlungen der WHO mit einem Maßnahmenkatalog und verstärkt die Forschung und Kommunikation. Bereits 2002 wurden niederfrequente Felder von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ), die mit der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) assoziiert ist, als Klasse 2B "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Ausschlaggebend hierfür waren Ergebnisse aus Beobachtungsstudien am Menschen (epidemiologische Studien), die einen statistischen Zusammenhang zwischen Leukämie im Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla ( µT ) gezeigt haben. Exposition bedeutet, dass die Menschen in diesen Studien Magnetfeldern ausgesetzt (exponiert) waren. Die seither durchgeführten epidemiologischen Studien erzielten ähnliche Ergebnisse. Parallel zu den epidemiologischen Studien wurden experimentelle Untersuchungen an Tieren und Zellen durchgeführt. Diese konnten jedoch ein krebsauslösendes oder krebsförderndes Potenzial von Magnetfeldern bis heute nicht bestätigen. Im Jahr 2008 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Studien in einem umfassenden Review ( Environmental Health Criteria monograph No. 238 on Extremely Low Frequency Fields ) zusammengefasst und bewertet. Basierend auf dieser Risikobewertung hat die WHO ein Informationsblatt (Fact Sheet) mit dem Titel Electromagnetic fields and public health - exposure to extremely low frequency fields veröffentlicht, in dem unter anderem Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise dargelegt werden. Aussagen der Weltgesundheitsorganisation zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern Die wesentlichen Aussagen der WHO im vorgenannten Informationsblatt ( Fact Sheet ) sind: Die neuen epidemiologischen Studien geben keinen Anlass, die Einschätzung zu ändern, dass Magnetfelder "möglicherweise krebserregend" sind. Allerdings ist die Aussagekraft der epidemiologischen Studien durch methodische Probleme geschwächt. Zudem ist der zugrunde liegende Wirkmechanismus unbekannt und die epidemiologischen Beobachtungen werden von zahlreichen Studien am Tiermodell nicht unterstützt. Leukämie im Kindesalter ist bezogen auf die Weltbevölkerung eine relativ seltene Krankheit (weltweit etwa 64.000 neue Fälle pro Jahr bei den 0- bis 14-Jährigen). Ebenfalls selten ist die zeitlich gemittelte häusliche Magnetfeldexposition über 0,3 µT (nur etwa 1 bis 4 Prozent der Kinder sind über 0,3 µT exponiert). Wäre der beobachtete statistische Zusammenhang kausal, dann könnten weltweit zwischen 100 und 2.400 Fälle pro Jahr auf erhöhte Magnetfeldexpositionen zurückgeführt werden. Dies bedeutet, dass das berechnete Ausmaß begrenzt ist, selbst wenn Magnetfelder das Risiko tatsächlich erhöhen würden. Studien zu anderen Phänomenen wie Krebs bei Erwachsenen, Depression und Selbstmord, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, immunologische Veränderungen, Verhaltensänderungen etc. zeigen keine Beeinflussungen durch Magnetfelder. Empfehlungen der WHO Aus diesen Fakten zieht die WHO folgende Schlüsse: Um akute und gut untersuchte gesundheitsrelevante Wirkungen von Magnetfeldern zu vermeiden, sollten die Länder die auf internationaler Ebene erarbeiteten Grenzwertempfehlungen ( ICNIRP 1998) einführen (dies ist in Deutschland durch die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) erfolgt). Bei Langzeitwirkungen wird die Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Leukämie im Kindesalter und Magnetfeldexposition als schwach angesehen. Daher empfiehlt die WHO dass die Regierungen und die Industrie die Forschung beobachten und Forschungsprogramme initiieren mit dem Ziel, die wissenschaftlichen Unsicherheiten zu reduzieren; die Kommunikation mit allen zu Beteiligenden (Stakeholdern) zu forcieren; das betrifft auch die Koordination und Konsultation zwischen der Industrie, den örtlichen Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern bereits in der Planungsphase für neue Anlagen zur elektrischen Energieversorgung. im Rahmen der Planung neuer Hochspannungsleitungen, Umspannwerke etc. , aber auch neuer Geräte, Wege der Expositionsreduzierung zu beschreiten; angemessene Maßnahmen zur Expositionsminimierung können von Land zu Land verschieden ausfallen. Willkürlich gesetzte, niedrigere Expositionsgrenzwerte werden als nicht gerechtfertigt angesehen. Im Anhang des umfassenden Dokuments Environmental Health Criteria monograph No. 238 on Extremely Low Frequency Fields wird auch für einzelne Länder auf Basis vorliegender Expositionsdaten eine quantitative Risikoabschätzung durchgeführt. Für Deutschland wurden zwei Datensätze verwendet. Wenn die Vor-Ort-Messungen bei Fall-Kontrollstudien zugrunde gelegt werden, wären im Falle eines Kausalzusammenhangs etwa ein Prozent der Leukämiefälle bei Kindern in Deutschland auf eine über den Tag gemittelte Magnetfeldexposition über etwa 0,3 bis 0,4 µT zurückzuführen. Der Anteil würde etwa vier Prozent betragen, wenn die Expositionsverteilung aus dem Alltag der Bevölkerung zugrunde gelegt würde. Letztgenannter Datensatz wurde allerdings ausschließlich für Erwachsene erhoben und enthält auch Expositionen aus dem beruflichen Umfeld. Die Werte sind deshalb nicht repräsentativ für die Exposition von Kindern. Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) unterstützt Empfehlungen der WHO mit Maßnahmenkatalog, verstärkter Forschung und Kommunikation Die WHO -Empfehlungen zum vorsorglichen Gesundheitsschutz werden vom BfS in allen Punkten mitgetragen. Folgende Maßnahmen wurden vom BfS bereits ergriffen: Die Ursachenforschung zur Leukämie im Kindesalter wurde intensiviert. Auf der Basis mehrerer internationaler Workshops wurden eine strategische Forschungsagenda erstellt und 5 Pilotprojekte umgesetzt. Deren Abschlussberichte sind in DORIS , dem Digitalen Online Repositorium und Informations-System des BfS , zu finden. Mit dem Ausbau der Stromnetze in Deutschland, der mit der Energiewende im Zusammenhang steht, hat das BfS seine Forschung zu den Ursachen von Leukämie im Kindesalter noch einmal intensiviert. In dem 2017 gestarteten Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" führt das BfS in aktuell 9 Forschungsprojekten Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen einer Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämie im Kindesalter durch. Im Forschungsprogramm " Strahlenschutz beim Strommetzausbau" wird auch die Risikokommunikation verstärkt sowie mit begleitenden Forschungsprojekten unterstützt. Das BfS weist auf verschiedene Möglichkeiten zur Verringerung der individuellen Exposition hin. Seit der Überarbeitung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) im Jahr 2013 gibt es in Deutschland ein Minimierungsgebot. Es besagt, dass bei der Planung und beim Bau neuer Niederfrequenzanlagen die Belastung durch Magnetfelder so gering wie möglich zu halten ist. In einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wurden geeignete Maßnahmen zur Minimierung bei neuen und oder wesentlich veränderten Wechsel- und Gleichstromanlagen definiert. Weitere Aktivitäten der WHO Die WHO hat 1996 das InternationaleEMF Projekt gegründet, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen durch elektrische, magnetische (und auch hochfrequente elektromagnetische) Felder zu schützen. Das Projekt fördert fokussierte Forschung zu möglichen gesundheitsrelevanten Effekten durch die Felder. Dadurch sollen Wissenslücken geschlossen und die Entwicklung international akzeptierter Standards für die Begrenzung der Exposition mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern erleichtert werden. Regierungen von WHO Mitgliedsstaaten, also Gesundheitsministerien oder andere Institutionen, die für den Schutz vor Strahlung zuständig sind, können sich am EMF Projekt beteiligen. Außerdem arbeitet die WHO auch mit anderen internationalen Organisationen und Behörden zusammen, wie der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ), der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) und dem schweizerischen Bundesamt für Gesundheit. Auch das BfS unterstützt die Aktivitäten des Internationalen EMF Projekts als WHO-Kollaborationszentrum . Jährliche Fortschrittsberichte zum Stand des Internationalen EMF Projekts werden auf den Seiten der WHO veröffentlicht. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 17.12.2025
Mobilfunk, WLAN & Co. – Bewertung der SCHEER-Stellungnahme 2023 SCHEER kommt zu dem Schluss, dass unterhalb der aktuellen Grenzwerte keine mäßige oder starke Evidenz für gesundheitsschädliche Wirkungen durch akute oder chronische Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern vorliegt. Das gilt somit auch für Mobilfunk. Laut SCHEER ist die Evidenz für nicht-thermische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder unklar. Zukünftige Forschung mit strikten methodischen Qualitätskriterien ist notwendig. SCHEER empfiehlt eine technische Überarbeitung der Anhänge der EU -Ratsempfehlung 1999/519/EC und der Direktive 2013/35/EU für beruflich exponierte Personen auf Basis der aktualisierten Grenzwertempfehlung von ICNIRP aus dem Jahr 2020. Das BfS begrüßt die Stellungnahme von SCHEER und unterstützt deren Empfehlungen nach weiterer Forschung bezüglich Millimeterwellen und einer Aktualisierung der EU -Empfehlungen. SCHEER – wissenschaftliche Beratung der EU-Kommission Das Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks ( SCHEER ), ist eines von zwei unabhängigen wissenschaftlichen Komitees, das die Europäische Kommission in Sachen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt berät. Auf Anfrage der Kommission nimmt SCHEER Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit Gesundheits-, Umwelt- und neu auftretenden Risiken. Zu Beginn der Stellungnahme wird jedoch betont, dass die darin enthaltenen Ansichten nicht zwangsläufig die der Europäischen Kommission widerspiegeln, auch wenn diese der offizielle Auftraggeber ist: " The Opinions of the Scientific Committees present the views of the independent scientists who are members of the committees. They do not necessarily reflect the views of the European Commission. " Im Juni 2021 gab die EU-Kommission SCHEER den Auftrag, ein Stellungnahme zu verfassen. Die Kernfrage lautete, ob die Anhänge der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EC für die allgemeine Bevölkerung und der Direktive 2013/35/EU für beruflich exponierte Personen aktualisiert werden sollen. Dafür sollten die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse seit der vorigen Stellungnahme vom Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks ( SCENIHR ) aus dem Jahr 2015 berücksichtigt werden. Zudem sollten insbesondere die aktualisierten Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung ( ICNIRP ) einbezogen werden (siehe ICNIRP 2020 ). Die Anfrage der EU -Kommission zur Aktualisierung der beiden Dokumente bezog sich auf den Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Felder zwischen 100 Kilohertz ( kHz ) bis 300 Gigahertz ( GHz ). Hochfrequente elektromagnetische Felder werden auch für die moderne Kommunikation wie Rundfunk, Mobilfunk, schnurlose Telefone, WLAN oder Bluetooth genutzt. Strahlenquellen im Alltag Quelle: elenabsl/stock.adobe.com Expertengruppe analysiert für die Stellungnahme Fachliteratur Eine Arbeitsgruppe aus SCHEER -Mitgliedern und externen Experten fertigte die Stellungnahme an. Die Wahl der Arbeitsgruppenmitglieder sowie der externen Experten erfolgte nach einem transparenten Verfahren, das in der Geschäftsordnung von SCHEER beschrieben wird. Auf Basis der SCENIHR Opinion 2015 analysierte die SCHEER -Gruppe die seither neu erschienene wissenschaftliche Literatur daraufhin, ob neue Erkenntnisse zu möglichen Auswirkungen einer Exposition (Ausgesetztsein) gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf die menschliche Gesundheit bestehen und in welchem Maße die Bevölkerung gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern exponiert ist. Für die Bewertung wurden hauptsächlich systematische Reviews (Review = Übersichtsarbeit) und Meta-Analysen berücksichtigt. Fehlten diese, wurden narrative Reviews und Scoping Reviews herangezogen. Einzelne Studien wurden nur in Ausnahmefällen einbezogen. Für die Bewertung der Evidenz für gesundheitsschädliche Wirkungen beruft sich SCHEER auf das Dokument " Memorandum on Weight of Evidence (WoE) and uncertainties. Revision 2018 " ( SCHEER , 2018) [ 1 ] . Evidenz meint hier, wie klar die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien (in der Gesamtschau) für oder gegen eine bestimmte Annahme sprechen. In dem Dokument wird ein Klassifizierungsschema näher erläutert, das die vorhandenen wissenschaftlichen Daten unterschiedlicher Studientypen anhand ihrer Beweiskraft ( engl. weight of evidence ) in verschiedene Gruppen einordnet. Was SCHEER inhaltlich zu Exposition und Gesundheit feststellt SCHEER hat für die Stellungnahme Studien zur Dosimetrie , zu Wirkmechanismen und zu gesundheitlichen Wirkungen untersucht. Eine Übersicht der Ergebnisse ist in der nächsten Tabelle dargestellt. Ergebnisse der SCHEER-Stellungnahme SCHEER kommt in seiner Stellungnahme zu folgenden Schlüssen: Die Evidenz für negative Gesundheitseffekte durch chronische oder akute Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern unterhalb der Grenzwerte wird weder als mäßig noch als stark eingestuft – beruhend auf dem Klassifizierungsschema aus 2018 [ 1 ] . Das heißt, SCHEER sieht in den verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine oder nur eine unklare oder schwache Beweiskraft für gesundheitsschädliche Wirkungen bei Expositionen unterhalb der Grenzwerte. Die Evidenz bei nicht-thermischen Wirkmechanismen aus Zellkulturstudien wird als unklar eingestuft, ebenfalls beruhend auf dem oben genannten Klassifizierungsschema. Der seit 1998 erzielte technologische Fortschritt in den Bereichen der rechnerischen und experimentellen Expositionsbewertung und der Dosimetrie ermöglicht eine erhöhte Genauigkeit der Bewertung der Exposition beim Menschen. Neue und aufkommende drahtlose Anwendungen nutzen höhere Frequenzen und eine niedrigere emittierte Leistung in engerer Nähe zum menschlichen Körper. Es gibt jedoch Situationen, in denen Strahlfokussierung (Beamforming) oder intensive gepulste Strahlung die Exposition für kurze Zeit erhöhen können. Da die aktualisierten ICNIRP -Expositionsrichtlinien Menschen effektiver vor hochfrequenten elektromagnetischen Feldern von neuen technologischen Anwendungen schützen können, empfiehlt SCHEER eine technische Überarbeitung der Anhänge der Empfehlung 1999/519/EG des Rates und der Richtlinie 2013/35/EU. Weiterhin begrüßt SCHEER die derzeit laufende Durchführung von systematischen Reviews durch die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) und schlägt vor, dass alle zukünftigen Änderungen der Richtlinien in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern die Ergebnisse der systematischen Reviews berücksichtigen sollten (siehe hierzu auch Abschnitt „Zukünftige Risikobewertung“). Im Hinblick auf zukünftige Forschung empfiehlt SCHEER weitere Forschung in höheren Frequenzbereichen, u. a. im Millimeterwellenbereich oberhalb von 30 GHz . Des Weiteren ist SCHEER der Ansicht, dass zusätzliche Studien zu nicht-thermischen Wirkmechanismen, die strikte methodische Qualitätskriterien einhalten, notwendig sind. BfS teilt Einschätzungen und unterstützt Empfehlungen von SCHEER Das BfS begrüßt die Aktualisierung der SCENIHR -Bewertung von 2015 durch SCHEER . Anders als in der SCENIHR -Bewertung nutzt SCHEER systematische Reviews und Meta-Analysen , wenn diese verfügbar sind, um die neu erschienenen Publikationen zu bewerten. Da es sehr viele Studien mit unterschiedlichen Untersuchungen gibt, ist das ein sinnvoller Ansatz. Da es nicht zu allen bewerteten Wirkungen und Wirkmechanismen Meta-Analysen oder systematische Reviews gibt, verwendet SCHEER auch andere Reviewtypen, vor allem narrative Reviews . Narrative Reviews haben oft keine systematische Literaturrecherche und die Qualität der einbezogenen Studien wird oft nicht beachtet. Das steht im Gegensatz zu systematischen Reviews . Wenn gesundheitliche Risiken nur anhand von narrativen Reviews bewertet werden, gibt es Unsicherheiten, weil die Ergebnisse einbezogener Studien verzerrt sein können und möglicherweise nicht alle relevanten Studien erfasst werden. Auch SCHEER weist auf dieses Problem hin. SCHEER sieht auf Basis der aktuellen Studienlage keine mäßige oder starke Evidenz für mögliche negative gesundheitliche Wirkungen unterhalb der geltenden Grenzwerte und kommt damit zu einer ähnlichen Einschätzung wie das BfS . Auch andere nationale Organisationen ziehen einen vergleichbaren Schluss [ 2 , 3 , 4 ] . Bezüglich höherer Frequenzen, insbesondere im Millimeterwellenbereich oberhalb von 30 GHz , unterstützt das BfS die SCHEER -Empfehlung, weitere Forschung durchzuführen. Vom BfS werden hierzu bereits einige Forschungsvorhaben gefördert. Für mögliche nicht-thermische Wirkmechanismen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf zellulärer Ebene sieht SCHEER keine konsistenten Hinweise und bewertet die Evidenz insgesamt als unklar. Dem stimmt das BfS zu. Die berücksichtigten narrativen Reviews sehen eine Störung des oxidativen Gleichgewichts als wahrscheinlich an, aber die Aussagekraft dieser Art von Literaturstudie ist gemäß der oben genannten Einschränkungen begrenzt. Für die weitere Risikobewertung ist das Ergebnis des systematischen Reviews der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) zu oxidativem Stress abzuwarten [ 5 ] . Weiterhin empfiehlt SCHEER eine technische Überarbeitung der Anhänge der EU -Ratsempfehlung 1999/519/EG für die Allgemeinbevölkerung und der Direktive 2013/35/EU für beruflich exponierte Personen. Beide basieren im Hochfrequenzbereich (100 kHz – 300 GHz ) nahezu vollständig auf den ICNIRP -Leitlinien von 1998. Im Vergleich dazu sind in der aktualisierten Grenzwertempfehlung von ICNIRP aus dem Jahr 2020 zahlreiche Detaillierungen erarbeitet worden, die auf dem derzeit aktuellen Wissensstand beruhen und die teils zu Erhöhungen des Schutzniveaus führen. Diese Aktualisierungen sind bisher nicht in der EU -Ratsempfehlung und der Direktive für beruflich exponierte Personen aufgegriffen worden. Aus diesem Grund unterstützt das BfS die Empfehlung von SCHEER . Zukünftige Risikobewertung Für die Neubewertung potenzieller Gesundheitswirkungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder hat die WHO zehn systematische Reviews in Auftrag gegeben, an denen das BfS teilweise beteiligt ist [ 6 ] . Diese beschäftigen sich mit möglichen Zusammenhängen zwischen Mobilfunkstrahlung und Krebs, Fruchtbarkeit, kognitiven Effekten, allgemeinen Symptomen, oxidativem Stress und thermischen Effekten. Die Publikation der Ergebnisse ist für Ende 2023 geplant. Das BfS wird die Ergebnisse in seine Risikobewertung und der Planung zukünftiger Forschungsvorhaben berücksichtigen. Referenzen [1] SCHEER 2018, Memorandum on Weight of Evidence (WoE) and uncertainties. Revision 2018 . doi:10.2875/386011 [2] Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung im Auftrag des Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) [3] Stellungnahme der Strahlensschutzkommission (SSK) zu FR1 [4] 15. Bericht der schwedischen Strahlenschutzbehörde (SSM) [5] Henschenmacher B, Bitsch A, de Las Heras Gala T, et al. The effect of radiofrequency electromagnetic fields (RF-EMF) on biomarkers of oxidative stress in vivo and in vitro: A protocol for a systematic review. Environ Int. 2022;158:106932. doi:10.1016/j.envint.2021.106932 [6] WHO systematische Reviews Stand: 15.12.2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 4428 |
| Land | 37 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4245 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 53 |
| Gesetzestext | 4 |
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|---|---|
| geschlossen | 4329 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4463 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
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| Dokument | 46 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 104 |
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