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Naturpark (NPK)

Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Wasserschutzgebietszone

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.

Heilquellenschutzgebiet

Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Batteriespeicher aggregiert

Bei den in der Tabelle dargestellten Daten handelt es sich um die Summe aller im Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur aufgeführten Batteriespeicher. Sie sind je nach Gebietsebene addiert.

Heilquellenschutzgebietszone

Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Quellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Industrielle Abwasseranlage

Erhebung aller industriellen Direkteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten. Erhebung der Indirekteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten für alle in den Anhängen der AbwV aufgeführten Branchen bzw. Betriebe, außer den Anhängen 2, 3, 10, 15-17, 20, 24, 26, 49 oder 50. Die Ausnahmen gelten nicht für Indirekteinleitungen, deren Abwasser aus einer Tätigkeit nach Anhang I der IE-RL stammt.

Biotopkartierung (1981-1989)

Die Biotopkartierung 1981-1989 (Intensivkartierung) erfolgte zentral durch die damalige Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) (heute: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg). Die Biotope der Intensivkartierung unterlagen keinem gesetzlichen Schutz wie er heute bei den besonders geschützten Biotopen nach NatSchG oder LWaldG gegeben ist. Die Auswahlkriterien für die Intensivkartierung waren: Naturnähe, Homogenität, Vielfalt, Seltenheit und Gefährdung der Biotope, Arten der Rote Listen sowie Repräsentativität für die Biotopart und der Naturraum. Die Biotope wurden nach den einheitlichen Vorgaben einer Kartieranleitung erfasst. Eine Fortführung mit der gleichen Methodik erfolgt nicht.

Entwicklungs-Maßnahmenfläche (MaP)

Als eine Maßnahmenfläche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen mit der gleichen Maßnahme oder Maßnahmenkombination, also z.B. alle Flächen, auf denen eine Mahd stattfinden und entbuscht werden soll. Die Maßnahmenflächen werden im Zusammenhang mit dem Erhalt von FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie angelegt. Zu jeder Maßnahmenfläche werden die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben und u.a. der beste Zeitpunkt und die Dringlichkeit die Maßnahmen dokumentiert, außerdem für welche Art(en)und LRT dies geschieht, in den meisten Fällen auch in welcher Erfassungseinheit. Maßnahmenflächen können in seltenen, fachlich begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Natura2000-Gebiets liegen, wenn es zum Schutz der Art oder des LRT im Gebiet erforderlich ist. In diesem Fall sind die entsprechenden Maßnahmen mit einem entsprechenden Kenner ('Maßnahmenfläche außerhalb') versehen. Bei Maßnahmen wird unterschieden zwischen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet die im Standarddatenbogen gemeldeten Lebensraumtypen und Arten in ihrer Größe und Qualität erhalten bleiben. Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungszustand von Vorkommen zu verbessern. Maßnahmen weisen in aller Regel einen konkreten Flächenbezug auf.

Geotop (GTP)

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklungen der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie besondere Landschaftsteile. Das Thema zeigt die mehr als 5000 Einträge des Geotop-Kataster mit ausgewählten Attributen.

Schummerungskarte 30 Meter

Schummerungskarte von Baden-Württemberg im georeferenzierten Rasterdatenformat TIFF. Die Karte dient zur Veranschaulichung des Reliefs bzw. der Höhenverhältnisse in Baden-Württemberg. Insgesamt werden 7 Höhenstufen unterschieden: 1000.

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