Das Projekt "Entwicklung der Europäischen Umweltdiskussion und ihre Bedeutung für die Magistratsabteilung 48 der Stadt Wien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Teilprojekt 2: Stärkung der nachhaltigen Hitzeprävention durch Etablierung einer breiten Wissensbasis in der Verwaltung in Dresden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt durchgeführt. Das Umweltamt der Landeshaupstadt Dresden (LHD) berät BürgerInnen und Unternehmen, um die natürlichen Lebensgrundlagen der Stadt langfristig zu sichern und zu verbessern. Dazu zählen beispielsweise sauberes Wasser, frische Luft, nährstoffreiche Böden, gesundes Stadtklima, vielfältige Fauna und Flora sowie das Landschaftsbild. Da sich große Bauprojekte aber auch viele alltägliche Dinge auf die Natur auswirken, sind häufig Genehmigungen des Umweltamtes notwendig. Zudem ist das Amt für den Schutz der BürgerInnen vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie die Pflege der Kulturlandschaft und natürlichen Biotopen zuständig. Im juristischen Sinne nimmt das Umweltamt Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Dresden war. Neben dem weisungsfreien Bereich des kommunalen Umweltschutzes vollzieht es als untere Naturschutzbehörde, Landwirtschaftsbehörde, Wasserbehörde, Bodenschutzbehörde, Abfallbehörde und Immissionsschutzbehörde weisungsgebunden, d.h. als 'verlängerter Arm des Freistaates Sachsen', die Bundes- und Landesgesetze des Umweltrechts. Hauptaufgaben im Forschungsprojekt HeatResilientCity Die MitarbeiterInnen des Umweltamtes der LHD sind für die Installation der Geräte zur Lufttemperatur- und Luftfeuchtemessung außerhalb von Gebäuden sowie die Auswertung der erhobenen Daten zuständig. Zudem erfassen und bewerten sie federführend die Ökosystemdienstleistungen im Projektgebiet. Sie unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit, die Publikation der Projektergebnisse sowie die Bewohnerbefragungen vor Ort und koordinieren Aktionen im Projektgebiet. Des Weiteren ist die LHD für die Recherche städtischer Umweltdaten und die Bereitstellung der verfügbaren Informationsbasis zuständig. Sie vermittelt Ansprechpartner und Akteure und bezieht weitere Ämter ein, um Klimaanpassungsprozesse voranzutreiben und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, zu priorisieren und umzusetzen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen zu positiven klimatischen Effekten verschiedener Planungsszenarien möchte das Umweltamt der LHD auch zukünftig entsprechende Argumentationen im Umweltschutz und in der Stadtplanung unterstützen.
Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung für die bundesweite Erprobung der Abfallanalysendatenbank ABANDA als Netzwerklösung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Dienststelle Wallneyer Str. durchgeführt. Im Rahmen des Projektes soll die bestehende Abfallanalysendatenbank-Anwendung ABANDA in Zusammenarbeit mit Vertretern von Abfallbehörden möglichst vieler Bundesländer sowie Vertretern von Bundesbehörden überprüft und verbessert werden. Ziel ist, dass nach Abschluss des Projektes ABANDA von möglichst vielen Bundesländern und dem Bund organisatorisch und finanziell getragen wird. Im Einzelnen ist folgendes Arbeitsprogramm vorgesehen: 1. Erprobung und Optimierung des länderweiten Zusammenwirkens im Netzwerk: - AP 100: Vorbereitung und Durchführung von Anwenderschulungen vor Ort. - AP 110: Analyse und Auswertung der kontinuierlichen Anwenderbetreuung (online-Hilfe/Hotline). - AP 120: Überprüfung und Ergänzung der Netzwerklösung (Qualitätssicherung, Kriterien zur Datenauswahl für Auswertungen). - AP 130: Schwachstellenanalyse der horizontalen und vertikalen Netzstrukturen in den Bundesländern zur Verbesserung der Datenübertragung (Verfügbarkeit, Schnelligkeit des Netzwerkes). AP 140: - Einrichtung eines projektbegleitenden Facharbeitskreises zur Beurteilung von Abfällen. AP 150: - Bewertung von vollzugsrelevanten Abfallarten, z. B. Altholz, Klärschlamm, Verbrennungsrückstände usw. und Ableitung von Vorschlägen zur Harmonisierung von unterschiedlichen Vorgehensweisen in den Bundesländern. 2. Verbesserung der Datenlage und der Auswertemöglichkeiten: - AP 200: Einbeziehung Untere Wasserbehörden, Untere Abfallbehörden, Wissenschaftseinrichtungen, Umweltämter. - AP 210: Ergänzung der Daten von bisher in ABANDA unterrepräsentierten Abfallarten (Brennstoffe, Bioabfälle, Haushaltsabfälle und Restmüll, Sekundärbaustoffe etc.). - AP 220: Gezielte Beschaffung von Analysen zu neuen Inhaltsstoffen und Abfallparametern aus der Industrie (Endokrin wirksame Substanzen, Heizwerte, seltene Erden, biologische Abbaubarkeit, Toxizitätsdaten etc.). - AP 230: Erarbeitung von Standardvorgaben für Analysenübermittlungen an Behörden und Maßnahmen zur Sicherung des Datenflusses durch beteiligte Bundesländer/BMU/UBA. - AP 240: Wissenschaftliche Durchdringung des vorhandenen Datenbestandes durch breit angelegte Auswertungen, durch Aufspüren von Lücken und Widersprüchen sowie durch Ableiten von Kernaussagen aus der Datenbank bezüglich: - Aktualisierung der Daten in den Bereichen Regelwerke und Abfall, - Aktualisierung und Pflege von Datenkatalogen. 3. Analyse der Langzeitwirkung administrativer Rahmenbedingungen und Kosten-Nutzen-Analyse: - AP 300: Bewertung und Optimierung der Organisationsstruktur der Netzwerklösung. - AP 310: Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse für den dauerhaften Einsatz von ABANDA in den Bundesländern. - AP 320: Vorschlag für die Erweiterung und länderweite Finanzierung des Netzwerkes. 4. Berichte und Präsentationen bei Externen: - AP 400: Erstellung von Berichten. - AP 410: Durchführung von Präsentationen.
Das Projekt "Kommunale Abfallentsorgung in der Kreislaufwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit dem geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) des Bundes, das die Zuständigkeiten von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und privaten Entsorgern nur unzureichend abgrenzt, ist die kommunale Abfallwirtschaft zusehends unter Druck geraten. Kommunen, die einst erheblich investierten, um Entsorgungsanlagen zu errichten, kämpfen nunmehr um die Auslastung ihrer Anlagen. Auf dem Entsorgungsmarkt findet mittlerweile in zunehmend oligopolistischen Strukturen ein scharfer Wettbewerb um Abfälle statt, der kaum noch kontrollierbar ist. Mit dem Übergang von einer hoheitlichen auf eine in Teilen privatisierte Abfallentsorgung verschwimmen die Grenzen zwischen öffentlicher Aufgabenwahrnehmung und privatrechtlich organisierter Teilnahme an der Kreislaufwirtschaft. Die Kommunen müssen in dieser Situation den Spagat zwischen hoheitlichen Vollzugs- und Überwachungsaufgaben und wirtschaftlichen Herausforderungen im turbulenten Wettbewerbssystem der Kreislaufwirtschaft meistern. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind gefordert, grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. An die Grundsatzfrage, in welchen der nicht mehr insgesamt pflichtigen Entsorgungsbereichen man (überhaupt noch) tätig sein will, knüpfen sich zahlreiche organisationsrechtliche und strategische Fragen, so etwa im Hinblick auf Kooperationen mit anderen Kommunen, deren Unternehmen oder privaten Dritten. Hierbei ergeben sich zahlreiche Rechtsprobleme an den Schnittstellen von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorschriften. So kommt es zu Überlagerungen von kommunalrechtlichen Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung in den Gemeindeordnungen der Länder und in bundesrechtlichen Vorschriften, wie etwa dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus finden im Zuge der europaweiten Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit zunehmend europarechtliche Bestimmungen (z.B. aus dem europäischen Umwelt- und Vergaberecht) auch in öffentlichen Unternehmen der Städte Anwendung. Unter fachlicher Rückkopplung an die Praxis wurde ein rechtliches Handbuch erarbeitet, das den Entscheidungsträgern in städtischen Abfallbehörden und Abfallwirtschaftsunternehmen Orientierung und Hilfestellung bei den vielfältigen und nur noch schwer überschaubaren Rechtsproblemen geben soll, die sich zwischen gesetzlichen Pflichtaufgaben und wirtschaftlicher Betätigung ergeben. Es enthält sowohl für den ordnungsrechtlichen wie kooperativen Vollzug einer umweltgerechten Abfallentsorgung als auch für das kontrovers diskutierte Feld der gemeindewirtschaftlichen Betätigung zahlreiche praxisrelevante Argumentationslinien und Entscheidungen nationaler Gerichte sowie des Europäischen Gerichtshofes.
Das Projekt "Anpassung der biologischen Abfallstabilisierung nach dem Kaminzugverfahren an die biotischen und abiotischen Bedingungen in ariden Gebieten, am Beispiel des Abfalls der Stadt Teheran" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Bau- und Umweltbereich, Professur für Abfall- und Stoffstromwirtschaft durchgeführt. Abfallwirtschaftliche Probleme der Stand Teheran: - fehlendes Gesamtkonzept zur Müllbehandlung; - täglich 7000 t Abfälle jeglicher Art von 14 Millionen Einwohnern; - derzeit Abfallbehandlung mittels ungeordneten Deponiebetriebes; - Probleme mit Sickerwässern, Deponiegasen, Bränden und Umweltverschmutzungen. Zielstellungen des Projektes: - Einführung des Kaminzugverfahrens zur mechanischen biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen unter dem Ziel der Vermarktung des Outputs als Kompost, bei Einhaltung gesicherter Qualitätsstandards; - Tägliche Behandlung eines 2500 t Stromes von Siedlungsabfällen; - Behandlung der Abfälle angepasst an den Stand der Technik und die Möglichkeiten des Schwellenlandes Iran; - Behandlung ohne Sickerwasserentstehung, Gas- und Geruchsemissionen sowie ohne Schadinsektenpopulationen; - Ökologisch nachhaltige Behandlung der Haushaltsabfälle unter dem Ziel der Rückführung des hohen Organikanteils sowie Sickerwasserkonzentrat. Förderung: Landesgraduiertenförderung MV, Stadtverwaltung Teheran Abfallbehörde (O.W.R.C. Organisation für Müll, Recycling und Kompost).
Das Projekt "Wissenschaftliche Abklärungen TVA - Deponien, Bauabfälle, Bioabfälle, Verbrennungsrückstände" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Boden und Biotechnologie, Sektion Altlasten durchgeführt. Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Technische Verordnung über Abfälle (TVA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Nach Inkrafttreten der laufenden TVA-Revision erfordern die neuen Regelungen eine verstärkte Begleitung seitens des Bundesamt für Umwelt (BAFU). Zusätzlich erwächst aus den neuen Regelungen ein zusätzlicher Handlungs- und Forschungsbedarf für Vollzugshilfen. Es sind neue wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen zu überprüfen. Die Vollzugsbehörden der Kantone wie auch die Abfallwirtschaft sind darauf angewiesen, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) solche wissenschaftliche Abklärungen an die Hand nimmt. Entwicklungen bzw. Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.B. Veränderungen der Stoffkreisläufe) können so rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls regulatorische Massnahmen situationsgerecht ergriffen werden. Nach Inkrafttreten der laufenden TVA-Revision der erfordern die neuen Regelungen eine verstärkte Begleitung seitens BAFU. Zusätzlich erwächst aus den neuen Regelungen ein zusätzlicher Handlungs- und Forschungsbedarf für Vollzugshilfen.
Das Projekt "Wissenschaftliche Abklärungen im Bereich Industrie- und Siedlungsabfälle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Abfall und Rohstoffe durchgeführt. Die abfallrechtlichen Vorgaben, besonders jene der Technische Verordnung über Abfälle (TVA) müssen fortlaufend im Lichte von praktischen Erfahrungen an der Front (Abfallbehandlung, Sammelsysteme, Finanzierungsmodelle usw.) von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen überprüft werden. Die Vollzugsbehörden der Kantone wie auch die Abfallwirtschaft sind darauf angewiesen, dass das Bundesamt für Umwelt solche wissenschaftliche Abklärungen an die Hand nimmt. Entwicklungen bzw. Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.B. Veränderungen der Stoffkreisläufe) können so rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls regulatorische Massnahmen situationsgerecht ergriffen werden.
Das Projekt "Deponiecontrolling und -inspektorat" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Boden und Biotechnologie, Sektion Altlasten durchgeführt. Heute bestehen in der Schweiz rund 50 Reaktor- und Reststoffdeponien sowie 170 Inertstoffdeponien. Die meisten Aufgaben, von der Planung und Errichtung über den Betrieb bis zum Abschluss und der Nachsorge von Deponien liegen im Kompetenzbereich der Kantone. Dem Bund obliegt die Sicherstellung der Umweltverträglichkeit der Deponien gemäss Artikel 38 des Umweltschutzgesetzes (USG). Das BAFU möchte die Kantone im Bereich Deponien mit einem systematisierten Deponiecontrolling verstärkt unterstützen. Der Aufbau des neu zu entwickelnden Bundes-Controllingsystems umfasst die Definition der Ziele und der Controlling-Elemente sowie die Evaluation und Ausarbeitung des geeigneten Instrumenten-Mixes. Das Controlling unterteilt sich in einen strategischen und einen operativen Teil. Das strategische Controlling ist für das BAFU ein wichtiges Steuerungsinstrument im Rahmen eines geschlossenen Führungskreislaufs. Das operative Controlling liefert Entscheidgrundlagen für das strategische Controlling und unterstützt den Vollzug der Deponieregelungen in den Kantonen. Im anstehenden Erarbeitungsprozess sind folgende Aspekte zu behandeln: (1) Vertiefte Analyse des Handlungsbedarfs unter Berücksichtigung der vorhandenen Bundeskompetenzen, (2) Stärken-Schwächen-Analyse der aktuellen Ausgangssituation als Input für die Zielformulierung im strategischen Führungskreislauf, (3) Definition der Controllingthemen und Evaluation allfälliger Synergien mit anderen Controlling-Bereichen, insb. VASA-Controlling, (4) Festlegung von Datenbedarf und Notwendigkeit zur Datenharmonisierung (5) Entwicklung des standardisierten Controlinginstrumentensets. Vor der flächendeckenden Einführung des Deponiecontrollings ist ein Pilotversuch in ausgewählten Kantonen anzusetzen.
Origin | Count |
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Bund | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 8 |
License | Count |
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offen | 8 |
Language | Count |
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Deutsch | 8 |
Resource type | Count |
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Keine | 6 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
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Boden | 6 |
Lebewesen & Lebensräume | 6 |
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Mensch & Umwelt | 8 |
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