Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen Keine Hinweise auf Freisetzung von radioaktiven Stoffen Ukraine Quelle: Benjamin ['O°] Zweig/stock.adobe.com Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beobachtet die Lage in der Ukraine angesichts des seit 24. Februar 2022 andauernden Krieges intensiv. Messwerte aus der Ukraine wie den Nachbarstaaten liefern keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Die ukrainischen Kernkraftwerke sind immer wieder von Kampfhandlungen oder dadurch ausgelösten Stromausfällen betroffen, darunter auch das Kernkraftwerk Saporischschja, dessen Stromversorgung ab 23. September 2025 einen Monat lang unterbrochen war. Auch die hohe Zahl von Drohnenangriffen gibt Grund zur Sorge. Unter anderem war das stillgelegte Kraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) im Februar 2025 Ziel eines solchen Angriffs. Diese Zwischenfälle hatten bisher aber keine Auswirkung auf die radiologische Sicherheit. Das BfS überprüft täglich etwa 500 bis 600 Messwerte in der gesamten Ukraine und hat eine 24/7-Rufbereitschaft. BfS teilt die Sorge um sicheren KKW -Betrieb Das BfS teilt die Sorge um die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Ukraine sowie in angrenzenden Gebieten, die durch Kampfhandlungen gefährdet sind. Auch die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA (International Atomic Energy Agency) hatte mehrfach deswegen Bedenken geäußert. Nach Einschätzung des BfS stellen die Kampfhandlungen, die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Angestellten die größten Risikofaktoren dar. Außerdem muss alles dafür getan werden, die Kühlung aller sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke sicherzustellen. Seit 23. Januar 2023 überwachen Mitarbeitende der IAEA dauerhaft die Lage an allen ukrainischen KKW -Standorten. Für Deutschland wären die radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung in der Ukraine begrenzt. Im schlimmsten Fall, also nur bei einem erheblichen Austritt von Radioaktivität und einer Wetterlage, die Luftmassen von der Ukraine nach Deutschland verfrachtet, könnten hierzulande für die Landwirtschaft festgelegte Radioaktivitäts-Höchstwerte überschritten werden. Dann würde eine Kontrolle von Futter- und Nahrungsmitteln erforderlich werden, gegebenenfalls auch eine Vermarktungssperre für kontaminierte Produkte. Neuesten Meldungen zufolge hat sich Folgendes ereignet: Ort / Datum Lage Saporischschja - 24.10.2025 Ukraine: KKW Saporischschja Rund um das Kernkraftwerk Saporischschja kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen, bei denen in der Vergangenheit auch Teile der Infrastruktur beschädigt wurden. Mehrfach wurden Minen auf dem Gelände des Kraftwerks gefunden und zudem immer wieder Drohnenüberflüge beobachtet. Ende September 2025 wurde die externe Stromversorgung so beschädigt, dass das Kernkraftwerk ab 23. September einen Monat lang über Notstrom-Dieselgeneratoren versorgt werden musste. Erst Ende Oktober 2025 konnte das KKW wieder ans Netz angeschlossen werden. Für die Kühlung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheitssysteme ist die Anlage auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Normalerweise ist das Kraftwerk über mehrere Leitungen mit dem Stromnetz verbunden. Seit Beginn des Krieges haben sich immer wieder zeitweilige Ausfälle der Stromversorgung ereignet, die jedoch mit den dafür vorgesehenen Notstrom-Dieselgeneratoren überbrückt werden konnten. Nach Angaben der IAEA stehen insgesamt 20 Generatoren zur Verfügung. Die Beschädigung des Kachowka-Staudamms Anfang Juni 2023 hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Kernkraftwerk , das flussaufwärts am Fluss Dnipro liegt. Zwar bezieht das Kraftwerk Wasser für seine Kühlung aus dem Stausee, der Wasserstand im Kühlteich ist jedoch ausreichend für die Kühlung des Kraftwerks. Zusätzlich stehen Alternativen für die Wasserversorgung zur Verfügung. Das Kraftwerk Saporischschja steht seit März 2022 unter russischer Kontrolle. Seitdem ist die Zahl der Mitarbeitenden nach Angaben der IAEA auf knapp die Hälfte des ursprünglichen Personals gesunken. Seit 11. September 2022 sind alle Reaktoren der Anlage heruntergefahren. Damit nimmt die Nachzerfallswärme der Brennelemente ab, wodurch das Risiko eines radiologischen Unfalls kontinuierlich sinkt. Auch sind kurzlebige radioaktive Stoffe wie beispielsweise Jod-131 inzwischen zerfallen. Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) - 08.12.2025 Ukraine: Tschornobyl In der Nacht zum 14. Februar 2025 kam es nach einem Drohnenangriff zu einem Brand im Kernkraftwerk Tschornobyl , bei dem die zweite Schutzhülle des Kraftwerks, das sogenannte New Safety Confinement (NSC), beschädigt wurde. In der Folge brachen immer wieder Schwelbrände aus. Trotz der Beschädigungen gab es jedoch keine Hinweise, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sein könnten. Im Dezember 2025 warnte die IAEA nach einer Inspektion des NSC, die Hülle habe ihre wichtigsten Schutzfunktionen verloren, darunter auch die Fähigkeit, radioaktives Material zurückzuhalten. Eine Veränderung der radiologischen Lage konnte nach Informationen des BfS im Dezember nicht beobachtet werden: Die Messwerte waren im Vergleich zu den Daten vor dem Brand nicht erhöht. Ende Oktober 2025 wurden die Arbeiten an der Schutzhülle beendet und das Loch zunächst provisorisch verschlossen. Die zweite Schutzhülle wurde 2016 fertiggestellt und schirmt die erste Abdeckung von 1986 (den sogenannten Sarkophag) sowie den darunter befindlichen havarierten Block 4 des Kernkraftwerks ab. Nach der Einnahme und Besetzung des Kernkraftwerks durch russische Truppen am 24. Februar 2022 kam es in den ersten Monaten des Krieges rund um die dort befindlichen Anlagen immer wieder zu Zwischenfällen. Ende März 2022 gaben russische Streitkräfte die Kontrolle über das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl an ukrainisches Personal zurück. Russische Truppen haben sich seitdem vollständig aus der Sperrzone zurückgezogen. Berichte aus dem Frühjahr 2022 über russische Soldaten, die nach ihrem Aufenthalt in Tschornobyl mit Strahlenkrankheits-Symptomen in ein belarussisches Zentrum für Strahlenmedizin gebracht wurden, ließen sich nicht unabhängig überprüfen. Auf Basis der verfügbaren Informationen und der Kontaminationslage um Tschornobyl ist es aus Sicht des BfS aber unwahrscheinlich, dass die Soldaten eine entsprechend hohe Strahlendosis erhalten haben. Auch die IAEA konnte die Berichte nicht bestätigen. In den Sommermonaten treten in der Sperrzone rund um das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl immer wieder vereinzelt Waldbrände auf. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch radioaktive Stoffe aus dem Boden und der Biomasse in die Atmosphäre gelangen und eventuell geringe Spuren davon außerhalb der Sperrzone nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung mit früheren Bränden in der Sperrzone ist aber bekannt, dass selbst bei großflächigen Waldbränden keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung außerhalb der Sperrzone besteht. Auf dem Gelände des 1986 havarierten Kernkraftwerks Tschornobyl befindet sich neben den spätestens seit dem Jahr 2000 stillgelegten Reaktorblöcken unter anderem auch eine Einrichtung für die Entsorgung von radioaktivem Abfall. Außerdem lagern dort etwa 20.000 Brennelemente. Chmelnyzkyj - 08.10.2025 Ukraine: KKW Chmelnyzkyj Immer wieder in den vergangenen Monaten wurden in der Nähe des Kraftwerks Drohnenüberflüge beobachtet. Ende Oktober 2023 führte der Abschuss zweier Drohnen in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj zu Beeinträchtigungen auf dem Kraftwerksgelände. Fensterscheiben gingen zu Bruch und die Stromversorgung zweier Strahlenüberwachungsstationen in der Umgebung des Kernkraftwerks wurde vorübergehend unterbrochen. Nach Angaben der IAEA hatte der Zwischenfall aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit des Kraftwerkbetriebs. Im Mai 2023 kursierten Berichte über eine Explosion in einem Munitionslager in der Nähe der Stadt Chmelnyzkyj, in dem angeblich Uranmunition gelagert worden sein soll, sowie minimal erhöhte Radioaktivitäts-Messwerte in der Umgebung und in Polen. Das BfS hat die Informationen geprüft und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Chmelnyzkyj aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Süd-Ukraine (Piwdennoukrajinsk) - 25.09.2024 Ukraine: KKW Südukraine In den vergangenen Monaten wurden in der Nähe des Kernkraftwerks mehrere Drohnenflüge beobachtet, teilweise direkt über dem Kraftwerk. Ende August 2024 wurde wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise einer der drei Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine vom Stromnetz getrennt. Ende Mai 2023 kam es in einem der Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine nach Angaben der IAEA vorübergehend zu einer Notabschaltung. Grund sei eine Netzstörung oder Instabilität gewesen. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Süd-Ukraine aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wird die Leistung der Reaktoren aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Riwne - 04.09.2024 Ukraine: KKW Riwne Laut Meldung der IAEA wurden Ende August 2024 wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise drei der vier Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Riwne vom Stromnetz getrennt. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Riwne aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Kiew - 30.03.2023 Ukraine: Kiew Bei Angriffen auf die ukrainische Hauptstadt Kiew Mitte Januar 2023 ist auch das Gelände des Kyiv Research Institute getroffen worden, das auch einen Forschungsreaktor betreibt. Die Messdaten blieben unauffällig. Der Forschungsreaktor wurde zu Beginn des russischen Angriffskrieges Ende Februar 2022 heruntergefahren. Charkiw - 17.09.2024 Ukraine: Charkiw Das Institute of Physics and Technology in Charkiw war mehrfach Ziel russischer Angriffe, zuletzt im September 2024. Das Forschungszentrum betreibt eine Neutronen -Quelle (die teilweise auch als "Forschungsreaktor" bezeichnet wird) sowie eine Einrichtung für die Produktion von Radioisotopen für medizinische und industrielle Anwendungen. Im März und April 2024 war die Anlage infolge von Angriffen mehrfach von der externen Stromversorgung abgeschnitten und auf Notstromversorgung durch Dieselaggregate angewiesen. Die Neutronen -Quelle war bereits vor Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen außer Betrieb genommen worden. Der Bestand an radioaktivem Inventar ist gering. Hinweise auf eine Freisetzung radiologischer Stoffe gab es nicht. Ebenfalls in Charkiw befindet sich ein Lager für radioaktive Abfälle der Firma "RADON". Das Lager wurde bei Kampfhandlungen am 26. Februar 2022 getroffen. Es wurden keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. Kursk (Russland) - 08.10.2025 Am 6. August 2024 stießen ukrainische Truppen in die russische Region Kursk vor, die Offensive dauerte bis Frühjahr 2025. Das Kernkraftwerk Kursk liegt etwa 60 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt, in der Nähe des umkämpften Gebietes. Russland meldete der IAEA am 22. August den Abschuss einer Drohne über dem Kraftwerksgelände. Messeinrichtungen werden regelmäßig überwacht Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Daten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges regelmäßig. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. Die BfS -Mitarbeiter*innen sind zudem in engem Austausch mit den internationalen Partnern , darunter auch der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL-Messnetz routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ). Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland Das BfS hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen bei Freisetzung radioaktiver Stoffe in ukrainischen Kernkraftwerken auf Deutschland zu erwarten wären. Dazu wurde untersucht, wie sich radioaktive Stoffe verbreiten würden. Demnach bewegten sich in der Vergangenheit über ein Jahr hinweg die Luftmassen an etwa 109 Tagen nach Deutschland (28 Prozent der Wetterlagen). Landwirtschaftliche Produktion Für den Fall, dass radioaktive Stoffe infolge einer Freisetzung in einem ukrainischen Kernkraftwerk nach Deutschland gelangen würden, würden sich die Notfallmaßnahmen voraussichtlich auf die Landwirtschaft und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschränken. Nach den Berechnungen des BfS ist nicht zu erwarten, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig wären. BfS rät von Einnahme von Jodtabletten ab In Deutschland sind 189,5 Millionen Jodtabletten in den Bundesländern bevorratet, die bei einem Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt werden. Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe . Von einer selbstständigen Einnahme von Jodtabletten rät das BfS ab. Eine Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten birgt gesundheitliche Risiken insbesondere für ältere Personen, hat aktuell aber keinen Nutzen. Radioaktives Jod hat eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Das bei dem Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) vor über 35 Jahren freigesetzte radioaktive Jod ist mittlerweile vollständig zerfallen und kann deshalb nicht mit dem Wind nach Deutschland transportiert werden. Redaktioneller Hinweis Diese Meldung wird vom BfS kontinuierlich aktualisiert. Der aktuelle Stand wird über Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung ausgewiesen. Aktualisierungen erfolgen insbesondere dann, wenn eine neue Sachlage zur Einschätzung der radiologischen Situation in der Ukraine vorliegt. Geringfügigere Lageveränderungen, die nicht zu einer grundsätzlich neuen Bewertung der radiologischen Lage führen, werden nicht tagesaktuell eingepflegt, sondern in einer gesammelten Aktualisierung aufgenommen. Stand: 08.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren, in einigen Medien ( auch WELT ) wurde berichtet, dass die Russen am 13.05.2023 ein Munitionsdepot in der Ukraine ( Khmelnytskyi) zerstört haben . Laut Pressebericht war in diesem Munitionsdepot auch Uran Munition der Briten gelagert. Nun meine Fragen: 1. ) Haben Sie Kenntnisse darüber, ob dort tatsächlich Uranmunition explodiert ist? 2.) Falls ja , von wem werden eventuell Messungen der radioaktiven Werte durchgeführt? 3. ) Besteht eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung in Deutschland ( seit Tagen Ostluft ) 4. ) Wo kann man sich über die aktuelle Situation informieren? 5.) Wie kann es überhaupt sein , dass England diese Munition liefert und den Rest der europäischen Staaten dieser Gefahr aussetzt ? Ist Ihnen das völlig egal ? Machen Sie sich darüber keine Sorgen ? Haben Sie keine Kinder? Es geht doch auch um Ihre Gesundheit. Aufgrund der Dringlichkeit , bitte um schnellstmögliche Beantwortung meiner Fragen
Die Ukraine erhält von Verbündeten panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran. Sie zerstört effektiv Panzer. Dabei werden Stäube freigesetzt, die in Atemwege eindringen, sich in Grundwasser und Böden ablagern und somit teil Nahrungskette werden. Darüber hinaus sind die Stäube so fein, dass sie über weite Strecken mit Winden getragen und verbreitet werden. Neben der radioaktiven Exposition, heißt es, ist die chemische Kontamination gravierend. Auf Wikipedia ist dazu Folgendes zu lesen (https://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition): "Uran ist sowohl chemisch giftig als auch radioaktiv. Hierbei ist bei Uranmunition die Radioaktivität reduziert, während die chemische Wirkung unverändert ist. Aufgrund der geringen Aktivität der Geschosse wird dabei nicht die radiologisch, sondern die chemisch toxische Wirkung auf die Nieren bei einer ausreichenden Aufnahme als das eigentliche Risiko angesehen.[9][10] Es gibt kein internationales Abkommen, das den Einsatz von abgereichertem Uran explizit verbietet. Jedoch wird im Genfer Protokoll[11] allgemeiner die Verwendung von giftigen Stoffen im Krieg verboten." "Laut einer Studie der Forscher vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) verwittert das Material der Urangeschosse im Boden und zersetzt sich zu Sabugalit, einem Stoff, der zu den Aluminium-Uranylphosphaten zählt. Die vollständige Umwandlung der Uranmunition in Sabugalit, in dem das giftige Uran fest gebunden ist, könnte nach Schätzungen der Forscher in rund 50 Jahren erwartet werden. Mit diesem Umwandlungsprozess ist parallel ein „Auswaschungsprozess“ verbunden, der deutlich länger anhält." "Die Friedensorganisation Pax hat vom niederländischen Verteidigungsministerium im Rahmen des „Freedom of Information Act“ einige wenige US-Koordinaten [im Irak] erhalten. Aus diesen geht hervor, dass die US-Armee 2003 DU auch in Wohngebieten eingesetzt hat. Die Anzahl der Krebserkrankungen in der Provinz Babil, südlich von Bagdad, stieg von 500 diagnostizierten Fällen im Jahr 2004 auf 9.082 im Jahr 2009.[24]" Mit welcher Strahlenexpositionen wird die lokale Bevölkerung belastet? Mit welcher toxischen Expositionen (Abbauprodukte des Materials und chemischen Stoffen) wird die lokale Bevölkerung belastet? Auf welchen Zeitraum ist mit welchen Wirkungen zu rechnen? Wie sieht die Kosten-Nutzen-Bewertung aus?
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: 1) Wie viel abgereichertes Uran wurde 2018 in Deutschland produziert? 2) Bitte listen Sie auf, welcher Anteil des Urans zu welchem Zweck verwendet wurde (Zwischen- bzw. Endlagerung, Herstellung von Munition, etc.) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Beitrag im Rahmen der FKTG: siehe FKT_BT2_22; Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Ich habe das Gefühl, Sie machen Fehler bei den Mengengerüsten. Weil, zu erwarten ist ja ungefähr, dass 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle anfallen, allein von der Brennelementfertigung her, wenn die Asse- Abfälle gehoben werden. Und dann kann eben noch mal die gleiche Menge dazukommen, wenn der Schacht Konrad den Betrieb nicht aufnehmen würde. Herr [...], Sie haben nämlich, da bin ich aufgemerkt, zu Anfang gesagt, mit Blick auf die vorläufige Sicherheitsuntersuchung Gorleben, die ich natürlich sehr gut kenne als Gorlebener. Wie bewerten Sie das, dass jetzt in dem neuen Suchverfahren anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung Gorleben, zwei Bergwerke aufgefahren werden sollen, die getrennt sind, wenn man einen möglichen prospektiven Standort, bestmöglichen, gefunden hat. Wie bewerten Sie das? Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt. In dem Dokument „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022/2) sind unter Kapitel 8.9.1 die Arten und Mengen der zu berücksichtigenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle weiter aufgeschlüsselt. Das Mengengerüst setzt sich demnach aus folgenden Abfallgebindevolumen zusammen: • Rückzuholende Abfälle aus der Schachtanlage Asse II: ca. 200.000 m³ (gegenüber dem o. g. Dokument (BE 2022/2) korrigierte Menge) • Abfälle aus der Urananreicherung: ca. 100.000 m³ • Graphithaltige Abfälle: 25.000 m³ • Sonstige Abfälle: 15.000 m³ Die Endlagerung in zwei getrennten Bergwerken bietet den Vorteil, dass „einerseits technisch-logistische Abhängigkeiten vermieden [werden], andererseits werden durch die räumliche Trennung in separate Endlagerbergwerke mögliche Beeinflussungen durch langfristig ablaufende geochemische oder andere Prozesse verhindert oder zumindest reduziert“ (BT-Drs. 19/19291). Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.
Das Bundesumweltministerium gab am 31. März 2017 ein Gutachten in Auftrag, um zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um. Mit dem Atomausstieg wurde 2011 zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen. Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Russland und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) haben die weltweit erste Bank für Atombrennstoffe ins Leben gerufen. Die neue Bank wird allen Mitgliedsstaaten der IAEA schwach angereichertes Uran zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Interessenten die Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages erfüllen und das Brennmaterial lediglich in Atomkraftwerken verwenden. Zudem soll die Bank nur als Reserve dienen, falls ein Land aus irgendeinem Grund nicht am freien Markt Uran kaufen kann.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 51 |
| Land | 1 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 11 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 4 |
| Text | 28 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 27 |
| offen | 10 |
| unbekannt | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 54 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
| Datei | 21 |
| Dokument | 23 |
| Keine | 28 |
| Webseite | 4 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 9 |
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