Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen Keine Hinweise auf Freisetzung von radioaktiven Stoffen Ukraine Quelle: Benjamin ['O°] Zweig/stock.adobe.com Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beobachtet die Lage in der Ukraine angesichts des seit 24. Februar 2022 andauernden Krieges intensiv. Messwerte aus der Ukraine wie den Nachbarstaaten liefern keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Die ukrainischen Kernkraftwerke sind immer wieder von Kampfhandlungen oder dadurch ausgelösten Stromausfällen betroffen, zuletzt das Kernkraftwerk Saporischschja, dessen Stromversorgung ab 23. September 2025 einen Monat lang unterbrochen war. Auch die Zahl von Drohnenangriffen nimmt weiter zu. Diese Zwischenfälle hatten bisher aber keine Auswirkung auf die radiologische Sicherheit. Das BfS überprüft täglich etwa 500 bis 600 Messwerte in der gesamten Ukraine und hat eine 24/7-Rufbereitschaft. BfS teilt die Sorge um sicheren KKW -Betrieb Das BfS teilt die Sorge um die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Ukraine sowie in angrenzenden Gebieten, die durch Kampfhandlungen gefährdet sind. Auch die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA (International Atomic Energy Agency) hatte mehrfach deswegen Bedenken geäußert. Nach Einschätzung des BfS stellen die Kampfhandlungen, die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Angestellten die größten Risikofaktoren dar. Außerdem muss alles dafür getan werden, die Kühlung aller sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke sicherzustellen. Seit 23. Januar 2023 überwachen Mitarbeitende der IAEA dauerhaft die Lage an allen ukrainischen KKW -Standorten. Für Deutschland wären die radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung in der Ukraine begrenzt. Im schlimmsten Fall, also nur bei einem erheblichen Austritt von Radioaktivität und einer Wetterlage, die Luftmassen von der Ukraine nach Deutschland verfrachtet, könnten hierzulande für die Landwirtschaft festgelegte Radioaktivitäts-Höchstwerte überschritten werden. Dann würde eine Kontrolle von Futter- und Nahrungsmitteln erforderlich werden, gegebenenfalls auch eine Vermarktungssperre für kontaminierte Produkte. Neuesten Meldungen zufolge hat sich Folgendes ereignet: Ort / Datum Lage Saporischschja - 24.10.2025 Ukraine: KKW Saporischschja Rund um das Kernkraftwerk Saporischschja kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen, bei denen in der Vergangenheit auch Teile der Infrastruktur beschädigt wurden. Mehrfach wurden Minen auf dem Gelände des Kraftwerks gefunden und zudem immer wieder Drohnenüberflüge beobachtet. Ende September 2025 wurde die externe Stromversorgung so beschädigt, dass das Kernkraftwerk ab 23. September einen Monat lang über Notstrom-Dieselgeneratoren versorgt werden musste. Erst Ende Oktober 2025 konnte das KKW wieder ans Netz angeschlossen werden. Für die Kühlung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheitssysteme ist die Anlage auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Normalerweise ist das Kraftwerk über mehrere Leitungen mit dem Stromnetz verbunden. Seit Beginn des Krieges haben sich immer wieder zeitweilige Ausfälle der Stromversorgung ereignet, die jedoch mit den dafür vorgesehenen Notstrom-Dieselgeneratoren überbrückt werden konnten. Nach Angaben der IAEA stehen insgesamt 20 Generatoren zur Verfügung. Die Beschädigung des Kachowka-Staudamms Anfang Juni 2023 hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Kernkraftwerk , das flussaufwärts am Fluss Dnipro liegt. Zwar bezieht das Kraftwerk Wasser für seine Kühlung aus dem Stausee, der Wasserstand im Kühlteich ist jedoch ausreichend für die Kühlung des Kraftwerks. Zusätzlich stehen Alternativen für die Wasserversorgung zur Verfügung. Das Kraftwerk Saporischschja steht seit März 2022 unter russischer Kontrolle. Seitdem ist die Zahl der Mitarbeitenden nach Angaben der IAEA auf knapp die Hälfte des ursprünglichen Personals gesunken. Seit 11. September 2022 sind alle Reaktoren der Anlage heruntergefahren. Damit nimmt die Nachzerfallswärme der Brennelemente ab, wodurch das Risiko eines radiologischen Unfalls kontinuierlich sinkt. Auch sind kurzlebige radioaktive Stoffe wie beispielsweise Jod-131 inzwischen zerfallen. Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) - 24.10.2025 Ukraine: Tschornobyl In der Nacht zum 14. Februar 2025 kam es nach einem Drohnenangriff zu einem Brand im Kernkraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl), bei dem die zweite Schutzhülle des Kraftwerks, das sogenannte New Safety Confinement, beschädigt wurde. In der Folge brachen immer wieder Schwelbrände aus. Trotz der Beschädigungen gab es jedoch keine Hinweise, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sein könnten. Die Messwerte waren im Vergleich zu den Daten vor dem Brand nicht erhöht. Ende Oktober 2025 wurden die Arbeiten an der Schutzhülle beendet und das Loch provisorisch verschlossen. Die zweite Schutzhülle wurde 2016 fertiggestellt und schirmt die erste Abdeckung von 1986 (den sogenannten Sarkophag) sowie den darunter befindlichen havarierten Block 4 des Kernkraftwerks ab. Nach der Einnahme und Besetzung des Kernkraftwerks durch russische Truppen am 24. Februar 2022 kam es in den ersten Monaten des Krieges rund um die dort befindlichen Anlagen immer wieder zu Zwischenfällen. Ende März 2022 gaben russische Streitkräfte die Kontrolle über das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl an ukrainisches Personal zurück. Russische Truppen haben sich seitdem vollständig aus der Sperrzone zurückgezogen. Berichte aus dem Frühjahr 2022 über russische Soldaten, die nach ihrem Aufenthalt in Tschornobyl mit Strahlenkrankheits-Symptomen in ein belarussisches Zentrum für Strahlenmedizin gebracht wurden, ließen sich nicht unabhängig überprüfen. Auf Basis der verfügbaren Informationen und der Kontaminationslage um Tschornobyl ist es aus Sicht des BfS aber unwahrscheinlich, dass die Soldaten eine entsprechend hohe Strahlendosis erhalten haben. Auch die IAEA konnte die Berichte nicht bestätigen. In den Sommermonaten treten in der Sperrzone rund um das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl immer wieder vereinzelt Waldbrände auf. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch radioaktive Stoffe aus dem Boden und der Biomasse in die Atmosphäre gelangen und eventuell geringe Spuren davon außerhalb der Sperrzone nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung mit früheren Bränden in der Sperrzone ist aber bekannt, dass selbst bei großflächigen Waldbränden keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung außerhalb der Sperrzone besteht. Auf dem Gelände des 1986 havarierten Kernkraftwerks Tschornobyl befindet sich neben den spätestens seit dem Jahr 2000 stillgelegten Reaktorblöcken unter anderem auch eine Einrichtung für die Entsorgung von radioaktivem Abfall. Außerdem lagern dort etwa 20.000 Brennelemente. Chmelnyzkyj - 08.10.2025 Ukraine: KKW Chmelnyzkyj Immer wieder in den vergangenen Monaten wurden in der Nähe des Kraftwerks Drohnenüberflüge beobachtet. Ende Oktober 2023 führte der Abschuss zweier Drohnen in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj zu Beeinträchtigungen auf dem Kraftwerksgelände. Fensterscheiben gingen zu Bruch und die Stromversorgung zweier Strahlenüberwachungsstationen in der Umgebung des Kernkraftwerks wurde vorübergehend unterbrochen. Nach Angaben der IAEA hatte der Zwischenfall aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit des Kraftwerkbetriebs. Im Mai 2023 kursierten Berichte über eine Explosion in einem Munitionslager in der Nähe der Stadt Chmelnyzkyj, in dem angeblich Uranmunition gelagert worden sein soll, sowie minimal erhöhte Radioaktivitäts-Messwerte in der Umgebung und in Polen. Das BfS hat die Informationen geprüft und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Chmelnyzkyj aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Süd-Ukraine (Piwdennoukrajinsk) - 25.09.2024 Ukraine: KKW Südukraine In den vergangenen Monaten wurden in der Nähe des Kernkraftwerks mehrere Drohnenflüge beobachtet, teilweise direkt über dem Kraftwerk. Ende August 2024 wurde wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise einer der drei Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine vom Stromnetz getrennt. Ende Mai 2023 kam es in einem der Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine nach Angaben der IAEA vorübergehend zu einer Notabschaltung. Grund sei eine Netzstörung oder Instabilität gewesen. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Süd-Ukraine aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wird die Leistung der Reaktoren aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Riwne - 04.09.2024 Ukraine: KKW Riwne Laut Meldung der IAEA wurden Ende August 2024 wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise drei der vier Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Riwne vom Stromnetz getrennt. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Riwne aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Kiew - 30.03.2023 Ukraine: Kiew Bei Angriffen auf die ukrainische Hauptstadt Kiew Mitte Januar 2023 ist auch das Gelände des Kyiv Research Institute getroffen worden, das auch einen Forschungsreaktor betreibt. Die Messdaten blieben unauffällig. Der Forschungsreaktor wurde zu Beginn des russischen Angriffskrieges Ende Februar 2022 heruntergefahren. Charkiw - 17.09.2024 Ukraine: Charkiw Das Institute of Physics and Technology in Charkiw war mehrfach Ziel russischer Angriffe, zuletzt im September 2024. Das Forschungszentrum betreibt eine Neutronen -Quelle (die teilweise auch als "Forschungsreaktor" bezeichnet wird) sowie eine Einrichtung für die Produktion von Radioisotopen für medizinische und industrielle Anwendungen. Im März und April 2024 war die Anlage infolge von Angriffen mehrfach von der externen Stromversorgung abgeschnitten und auf Notstromversorgung durch Dieselaggregate angewiesen. Die Neutronen -Quelle war bereits vor Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen außer Betrieb genommen worden. Der Bestand an radioaktivem Inventar ist gering. Hinweise auf eine Freisetzung radiologischer Stoffe gab es nicht. Ebenfalls in Charkiw befindet sich ein Lager für radioaktive Abfälle der Firma "RADON". Das Lager wurde bei Kampfhandlungen am 26. Februar 2022 getroffen. Es wurden keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. Kursk (Russland) - 08.10.2025 Am 6. August 2024 stießen ukrainische Truppen in die russische Region Kursk vor, die Offensive dauerte bis Frühjahr 2025. Das Kernkraftwerk Kursk liegt etwa 60 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt, in der Nähe des umkämpften Gebietes. Russland meldete der IAEA am 22. August den Abschuss einer Drohne über dem Kraftwerksgelände. Messeinrichtungen werden regelmäßig überwacht Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Daten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges regelmäßig. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. Die BfS -Mitarbeiter*innen sind zudem in engem Austausch mit den internationalen Partnern , darunter auch der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL -Messnetz routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ). Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland Das BfS hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen bei Freisetzung radioaktiver Stoffe in ukrainischen Kernkraftwerken auf Deutschland zu erwarten wären. Dazu wurde untersucht, wie sich radioaktive Stoffe verbreiten würden. Demnach bewegten sich in der Vergangenheit über ein Jahr hinweg die Luftmassen an etwa 109 Tagen nach Deutschland (28 Prozent der Wetterlagen). Landwirtschaftliche Produktion Für den Fall, dass radioaktive Stoffe infolge einer Freisetzung in einem ukrainischen Kernkraftwerk nach Deutschland gelangen würden, würden sich die Notfallmaßnahmen voraussichtlich auf die Landwirtschaft und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschränken. Nach den Berechnungen des BfS ist nicht zu erwarten, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig wären. BfS rät von Einnahme von Jodtabletten ab In Deutschland sind 189,5 Millionen Jodtabletten in den Bundesländern bevorratet, die bei einem Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt werden. Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe . Von einer selbstständigen Einnahme von Jodtabletten rät das BfS ab. Eine Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten birgt gesundheitliche Risiken insbesondere für ältere Personen, hat aktuell aber keinen Nutzen. Radioaktives Jod hat eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Das bei dem Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) vor über 35 Jahren freigesetzte radioaktive Jod ist mittlerweile vollständig zerfallen und kann deshalb nicht mit dem Wind nach Deutschland transportiert werden. Redaktioneller Hinweis Diese Meldung wird vom BfS kontinuierlich aktualisiert. Der aktuelle Stand wird über Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung ausgewiesen. Aktualisierungen erfolgen insbesondere dann, wenn eine neue Sachlage zur Einschätzung der radiologischen Situation in der Ukraine vorliegt. Geringfügigere Lageveränderungen, die nicht zu einer grundsätzlich neuen Bewertung der radiologischen Lage führen, werden nicht tagesaktuell eingepflegt, sondern in einer gesammelten Aktualisierung aufgenommen. Stand: 11.11.2025
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, AG S III 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn nur per eMail An die Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche TEL FAX www.bmuv.de über Planungsteam Forum Endlagersuche c/o Organisationsbüro Forum Endlagersuche orga.forum-endlagersuche@base.bund.de Anträge des 3. Forum Endlagersuche Antwort auf Antrag 2: Deklaration der Urantails als Abfall nach AtG 1233/004-2024.0001 Bonn, 15.05.2025 Sehr geehrte Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche, für den Erfolg des Standortauswahlverfahrens sieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Beteiligung der Öffentlich- keit als einen wichtigen Baustein an. Das Forum Endlagersuche (FE) ist da- bei ein zentrales Beteiligungsformat nach § 5 Absatz 3 Satz 2 StandAG zwi- schen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen bzw. dem Rat der Regionen dar. Nach § 1 seiner Geschäftsordnung (GO) trägt es dazu bei, „dass die Auswahl der übertägig zu erkundenden Standortregionen kontinuierlich nachvollziehbar und eine kritische Begleitung des Verfahrens durch die Öffentlichkeit möglich wird.“ Daher begleitet, reflektiert und dis- kutiert das FE kritisch-konstruktiv den Fortschritt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Schritt 2 der Phase 1 des Standortauswahlverfah- Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 rens und befasst sich ggf. mit weiteren relevanten und kritischen Fragestel- lungen, die sich aus dem Diskurs der interessierten Öffentlichkeit und dem PFE ergeben (vgl. § 2 GO). Gegenstand des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Ab- fälle. Im Rahmen des 3. FE brachte Matthias Niemeyer aus der Gruppe der Wis- senschaftler*innen den Antrag 2 zur Deklaration der Urantails als Abfall nach AtG ein, der auf der separaten Antragskonferenz angenommen wurde. In dem Antrag wird das BMUV dazu aufgefordert, die Urantails als Abfall zu deklarieren. Unbeschadet der gesetzlichen Rolle der Beteiligungsformate, wird im Folgenden auf die Punkte des Antrags 2 eingegangen. Bei Urantails handelt es sich um eine andere Bezeichnung für abgereichertes Uran. Sie fallen nach der Urananreicherung an und werden weltweit nicht per se als radioaktiver Abfall angesehen, sondern als radioaktiver Reststoff, welcher für eine weitere Abreicherung genutzt werden kann. Erst wenn die Besitzerin der Urantails keine weitere Verwertung mehr vor- sieht oder die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde eine weitere schadlose Verwertung ausschließt, wären die Urantails als radioaktiver Ab- fall nach § 9a Abs. 1 AtG geordnet zu beseitigen. Im Auftrag
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, AG S III 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn nur per eMail An die Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche TEL FAX www.bmuv.de über Planungsteam Forum Endlagersuche c/o Organisationsbüro Forum Endlagersuche orga.forum-endlagersuche@base.bund.de Anträge des 3. Forum Endlagersuche Antwort auf Antrag 9: Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (SMA) 1233/004-2024.0001 Bonn, 15.05.2025 Sehr geehrte Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche, für den Erfolg des Standortauswahlverfahrens sieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Beteiligung der Öffentlich- keit als einen wichtigen Baustein an. Das Forum Endlagersuche (FE) ist da- bei ein zentrales Beteiligungsformat nach § 5 Absatz 3 Satz 2 StandAG zwi- schen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen bzw. dem Rat der Regionen. Nach § 1 seiner Geschäftsordnung (GO) trägt es dazu bei, „dass die Auswahl der übertägig zu erkundenden Standortregionen kontinuierlich nachvollziehbar und eine kritische Begleitung des Verfahrens durch die Öffentlichkeit möglich wird.“ Daher begleitet, reflektiert und dis- kutiert das FE kritisch-konstruktiv den Fortschritt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Schritt 2 der Phase 1 des Standortauswahlverfah- Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 rens und befasst sich ggf. mit weiteren relevanten und kritischen Fragestel- lungen, die sich aus dem Diskurs der interessierten Öffentlichkeit und dem PFE ergeben (vgl. § 2 GO). Gegenstand des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Ab- fälle (HAA). Hierbei regelt das StandAG, inwiefern schwach- und mittelra- dioaktive Abfälle (SMA) zu betrachten sind. Im Rahmen des 3. FE brachten Asta von Oppen, Daniel Lübbert und Jörg Hacker als Vertreter*innen der Zivilgesellschaft im Planungsteam Forum Endlagersuche den Antrag 9 zur Endlagerung schwach- und mittelradioakti- ver Abfälle (SMA) ein, der auf der separaten Antragskonferenz angenommen wurde. Der Antrag formuliert sieben Forderungen. Diese Forderungen zur Endlagerung von SMA betrachten Aspekte, die über den vom StandAG de- finierten Rahmen des Standortauswahlverfahrens hinausgehen. Unbeschadet der gesetzlichen Rolle der Beteiligungsformate, wird im Folgenden auf die Punkte des Antrags 9 eingegangen. Hierfür wird zunächst der jeweilige Punkt in kursiver Schrift vorgestellt und vom BMUKN beantwortet. 1) [D]ie Klärung der Frage, wer für die Planung und die Finanzierung der Entsorgung von Abfällen aus der Urananreicherung und der Herstellung von Brennelementen, die weiterhin in Deutschland für das Ausland pro- duziert werden, zuständig ist. Planung und Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle sind ab- schließend geregelt. Die Zuständigkeit für die Entsorgung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle liegt bei den Verursachern dieser Abfälle (vgl. ... Seite 3 § 9a des Atomgesetzes). Zu deren Finanzierung haben diese nach han- delsrechtlichen Bestimmungen Rückstellungen zu bilden. 2) [A]bdeckende Annahmen zu Menge, Art und Eigenschaften der radioakti- ven Abfälle" (Zitat nach § 27 (3) StandAG, hier gemeint inklusive nuklid- spezifischer Zusammensetzung) auch für alle schwach- und mittelradio- aktiven Abfälle in Deutschland vorzulegen[.] § 27 Abs. 3 StandAG legt fest, dass die vorläufigen Sicherheitsuntersu- chungen (vSU) auf der Grundlage abdeckender Annahmen zu Menge, Art und Eigenschaften der radioaktiven Abfälle durchgeführt werden. Im Rahmen der vSU ist auch zu beurteilen, ob die Endlagerung größerer Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am selben Standort wie dem des HAA-Endlagers möglich ist (§ 7 Abs. 5 EndlSiUntV). Alle In- formationen, die die BGE für diese Beurteilung benötigt, liegen ihr vor oder werden ihr übermittelt. 3) [D]ie Entwicklung von endlagerspezifischen vorläufigen Sicherheitskon- zepten und Beschreibung der Auslegungen, inklusive aller Analysen zur Sicherheit (entsprechend §§ 6 - 11 der EndlSiUntV) auch für SMA voran- zutreiben[.] Das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro), das die Strategie der Bun- desregierung für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radio- aktiver Abfälle darstellt, wird derzeit aktualisiert. Diese Aktualisierung wird sich auch mit der Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle befassen. 4) [D]ie Frage, ob der aus der Asse heraufgeholte Atommüll ausschließlich in Salzformationen gelagert werden kann, einer transparenten Klärung ...
3. Forum Endlagersuche 2024 Die Forumstage, 14. bis 25.10.2024, digital Montag, 14.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wo stehen wir bei der Endlagersuche und was kommt als Nächstes? Auftaktveranstaltung zu den Forumstagen Die Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll nachvollziehbar und transparent bleiben. Daher plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände sollen im November 2024 veröffentlicht werden. Sie sind vorläufiger Natur, sollen jedoch einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Vor Veröffentlichung dieser Arbeitsstände werden Präsident Kühn und die Abteilungen Aufsicht und Beteiligung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit dieser Informationsveranstaltung für alle Interessierten eine Übersicht zum Stand des Verfahrens bieten, die Veröffentlichung der Arbeitsstände und die Beteiligung in der aktuellen Phase im Gesamtkontext des Verfahrens erläutern. Nach den Beiträgen der Referent:innen besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion. Die Informationsveranstaltung stellt den Auftakt der Forumstage dar, zu denen Präsident Kühn und das Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) begrüßen. Das PFE stellt das Programm der Forumstage und des im November stattfindenden Forum Endlagersuche vor. Dienstag, 15.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics Deutschland benötigt ein Endlager für seine hochradioaktiven Abfälle. Doch, wie soll der künftige Standort gefunden werden? Und wie kann sich die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligen? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie in unserer digitalen Infoveranstaltung. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürger:innen. Sie ermöglicht einen Einstieg in das Thema „Endlagersuche“ und einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens. Mittwoch, 16.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Gesetzliche Beteiligungsformate bei der Endlagersuche: Information, Austausch und Ausblick auf die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen Ende 2027 wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortregionen für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Die erste Aufgabe der Regionalkonferenzen wird sein, diese Vorschläge zu überprüfen. Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist es, die Regionalkonferenzen einzurichten. In der Veranstaltung werden die beiden gesetzlichen Beteiligungsformate vorgestellt und Fragen diskutiert. Wie können sich Regionalkonferenzen und Rat der Regionen organisieren? Welche Rolle können die Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren einnehmen? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie? Wie können Kommunen, Bürgerinnen und Bürger für wirksame Beteiligung sorgen? Welche Aufgaben hat die Fachkonferenz Rat der Regionen? Wie können die gesetzlichen Formate gut vorbereitet werden? Donnerstag, 17.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie erreichen wir Transparenz in der Forschungslandschaft? Wie kann die Öffentlichkeit Einfluss nehmen? Im wissenschaftsbasierten Standortauswahlverfahren spielt Forschung eine zentrale Rolle. Die Forschungsthemen in der Endlagersuche sind vielfältig: von naturwissenschaftlich-technisch bis sozialwissenschaftlich, von Grundlagenforschung zu angewandten Fragestellungen. Wie ist die Forschungslandschaft aktuell aufgestellt? Wie und vom wem werden Entscheidungen getroffen und nach welchen Kriterien? Wie wird die inter- und transdisziplinäre Forschung sichergestellt? Das Standortauswahlgesetz fordert neben der Wissenschaftlichkeit Transparenz und Partizipation im Verfahren. Wie könnte in Zukunft Transparenz und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit in Bezug auf die Forschung gewährleistet werden? Wie könnten vertrauensbildende Maßnahmen aussehen, die diese Anforderungen des Gesetzes erfüllen? Freitag, 18.10.2024, 16:00 - 17:30 Uhr Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) möchte den Umgang mit dem Ausschlusskriterium Seismische Aktivität in Schritt 2 der Phase I vorstellen. Hintergrund ist die Neufassung des Nationalen Anhangs der DIN EN 1998-1 aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts bei der Einschätzung der Erdbebengefährdung in Deutschland und das Sachstandspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von Mai 2022. Freitag, 18.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie Sicherheit sicherstellen? Verantwortung und Beteiligung im lernenden Verfahren Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für informierte, glaubwürdige, wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortauswahl. Wie werden Entscheidungsalternativen in der interessierten Öffentlichkeit offengelegt? Wie weit reichen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht? Welche Anforderungen, welche Erwartungen stellen sich für ein begleitendes Prüfungsverfahren? Mittwoch, 23.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Welche Rolle spielt „Human Intrusion“ im deutschen Endlagersuchverfahren? „Human Intrusion“ bzw. menschliche Aktivitäten (beispielsweise Rohstoffgewinnung) könnten einen großen Einfluss auf den sicheren Einschluss von Radionukliden in einem Endlager haben. Die hochradioaktiven Abfälle sollen in einem Endlager für 1 Millionen Jahre sicher gelagert sein. Doch was passiert in dieser Zeit, wenn Lage oder Existenz eines Endlagers in Vergessenheit geraten? Wie vermeidet man, dass Menschen versehentlich bei der Nutzung von tiefengeologischen Schichten auf das Endlager stoßen? Was ist „Human Intrusion“ genau bzw. was könnte passieren? Wie geht Deutschland mit der Thematik um und was ist der internationale Stand der Forschung? Donnerstag, 24.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen: Beteiligungskonzept des BASE Welche Beteiligungsmaßnahmen sind erforderlich, um die Öffentlichkeit gut für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen vorzubereiten? Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veröffentlicht dazu Ende September ein Konzept (Konsultationsfassung). In dieser Veranstaltung gibt das BASE einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen und erste Hinweise aus der Konsultation. Im Sinne des Partizipationsanspruchs wird das Konzept in der Öffentlichkeit diskutiert und weiterentwickelt. Im Rahmen des Forums wird es dazu ergänzend einen Beteiligungsworkshop geben. Freitag, 25.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (SMA) und die Darstellung im Nationalen Entsorgungsprogramm (NAPRO) Mit dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie und dem seither voranschreitenden Rückbau der kerntechnischen Anlagen haben sich die prognostizierten Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf etwa 360.000 Kubikmeter erhöht. Das für 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigte Endlager Konrad wird somit nicht für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau ausreichen. Hinzu kommen noch die Abfälle aus der Urananreicherung und die rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das derzeit in Evaluierung befindliche nationale Entsorgungsprogramm für diese Abfälle vorstellen. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Iris Graffunder wird die derzeitige Situation der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland vorstellen. Wie geht es weiter? Das 3. Forum Endlagersuche findet am 22. bis 23.11.2024 im VCC Würzburg und digital statt. Zur Veranstaltung können Sie sich hier anmelden. Weitere Informationen finden Sie auf endlagersuche- infoplattform.de. Am Vorabend, dem 21.11.2024, lädt die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder die Teilnehmenden zu einem Empfang ein. Dort findet ein informelles Kennenlernen der Teilnehmenden und des Planungsteams Forum Endlagersuche zum Austauschen und Vernetzen in Würzburg statt. Die Veranstaltung zur Antragsberatung des 3. Forum Endlagersuche findet am 05.12.2024, 17:30 bis 20:00 Uhr, digital statt.
Sehr geehrte Damen und Herren, in einigen Medien ( auch WELT ) wurde berichtet, dass die Russen am 13.05.2023 ein Munitionsdepot in der Ukraine ( Khmelnytskyi) zerstört haben . Laut Pressebericht war in diesem Munitionsdepot auch Uran Munition der Briten gelagert. Nun meine Fragen: 1. ) Haben Sie Kenntnisse darüber, ob dort tatsächlich Uranmunition explodiert ist? 2.) Falls ja , von wem werden eventuell Messungen der radioaktiven Werte durchgeführt? 3. ) Besteht eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung in Deutschland ( seit Tagen Ostluft ) 4. ) Wo kann man sich über die aktuelle Situation informieren? 5.) Wie kann es überhaupt sein , dass England diese Munition liefert und den Rest der europäischen Staaten dieser Gefahr aussetzt ? Ist Ihnen das völlig egal ? Machen Sie sich darüber keine Sorgen ? Haben Sie keine Kinder? Es geht doch auch um Ihre Gesundheit. Aufgrund der Dringlichkeit , bitte um schnellstmögliche Beantwortung meiner Fragen
Die Ukraine erhält von Verbündeten panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran. Sie zerstört effektiv Panzer. Dabei werden Stäube freigesetzt, die in Atemwege eindringen, sich in Grundwasser und Böden ablagern und somit teil Nahrungskette werden. Darüber hinaus sind die Stäube so fein, dass sie über weite Strecken mit Winden getragen und verbreitet werden. Neben der radioaktiven Exposition, heißt es, ist die chemische Kontamination gravierend. Auf Wikipedia ist dazu Folgendes zu lesen (https://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition): "Uran ist sowohl chemisch giftig als auch radioaktiv. Hierbei ist bei Uranmunition die Radioaktivität reduziert, während die chemische Wirkung unverändert ist. Aufgrund der geringen Aktivität der Geschosse wird dabei nicht die radiologisch, sondern die chemisch toxische Wirkung auf die Nieren bei einer ausreichenden Aufnahme als das eigentliche Risiko angesehen.[9][10] Es gibt kein internationales Abkommen, das den Einsatz von abgereichertem Uran explizit verbietet. Jedoch wird im Genfer Protokoll[11] allgemeiner die Verwendung von giftigen Stoffen im Krieg verboten." "Laut einer Studie der Forscher vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) verwittert das Material der Urangeschosse im Boden und zersetzt sich zu Sabugalit, einem Stoff, der zu den Aluminium-Uranylphosphaten zählt. Die vollständige Umwandlung der Uranmunition in Sabugalit, in dem das giftige Uran fest gebunden ist, könnte nach Schätzungen der Forscher in rund 50 Jahren erwartet werden. Mit diesem Umwandlungsprozess ist parallel ein „Auswaschungsprozess“ verbunden, der deutlich länger anhält." "Die Friedensorganisation Pax hat vom niederländischen Verteidigungsministerium im Rahmen des „Freedom of Information Act“ einige wenige US-Koordinaten [im Irak] erhalten. Aus diesen geht hervor, dass die US-Armee 2003 DU auch in Wohngebieten eingesetzt hat. Die Anzahl der Krebserkrankungen in der Provinz Babil, südlich von Bagdad, stieg von 500 diagnostizierten Fällen im Jahr 2004 auf 9.082 im Jahr 2009.[24]" Mit welcher Strahlenexpositionen wird die lokale Bevölkerung belastet? Mit welcher toxischen Expositionen (Abbauprodukte des Materials und chemischen Stoffen) wird die lokale Bevölkerung belastet? Auf welchen Zeitraum ist mit welchen Wirkungen zu rechnen? Wie sieht die Kosten-Nutzen-Bewertung aus?
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: 1) Wie viel abgereichertes Uran wurde 2018 in Deutschland produziert? 2) Bitte listen Sie auf, welcher Anteil des Urans zu welchem Zweck verwendet wurde (Zwischen- bzw. Endlagerung, Herstellung von Munition, etc.) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Beitrag im Rahmen der FKTG: siehe FKT_BT2_22; Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Ich habe das Gefühl, Sie machen Fehler bei den Mengengerüsten. Weil, zu erwarten ist ja ungefähr, dass 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle anfallen, allein von der Brennelementfertigung her, wenn die Asse- Abfälle gehoben werden. Und dann kann eben noch mal die gleiche Menge dazukommen, wenn der Schacht Konrad den Betrieb nicht aufnehmen würde. Herr [...], Sie haben nämlich, da bin ich aufgemerkt, zu Anfang gesagt, mit Blick auf die vorläufige Sicherheitsuntersuchung Gorleben, die ich natürlich sehr gut kenne als Gorlebener. Wie bewerten Sie das, dass jetzt in dem neuen Suchverfahren anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung Gorleben, zwei Bergwerke aufgefahren werden sollen, die getrennt sind, wenn man einen möglichen prospektiven Standort, bestmöglichen, gefunden hat. Wie bewerten Sie das? Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt. In dem Dokument „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022/2) sind unter Kapitel 8.9.1 die Arten und Mengen der zu berücksichtigenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle weiter aufgeschlüsselt. Das Mengengerüst setzt sich demnach aus folgenden Abfallgebindevolumen zusammen: • Rückzuholende Abfälle aus der Schachtanlage Asse II: ca. 200.000 m³ (gegenüber dem o. g. Dokument (BE 2022/2) korrigierte Menge) • Abfälle aus der Urananreicherung: ca. 100.000 m³ • Graphithaltige Abfälle: 25.000 m³ • Sonstige Abfälle: 15.000 m³ Die Endlagerung in zwei getrennten Bergwerken bietet den Vorteil, dass „einerseits technisch-logistische Abhängigkeiten vermieden [werden], andererseits werden durch die räumliche Trennung in separate Endlagerbergwerke mögliche Beeinflussungen durch langfristig ablaufende geochemische oder andere Prozesse verhindert oder zumindest reduziert“ (BT-Drs. 19/19291). Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
| Origin | Count |
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| Bund | 55 |
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| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
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| Chemische Verbindung | 11 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 4 |
| Text | 29 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 31 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 58 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
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| Keine | 29 |
| Webseite | 4 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 12 |
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