UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als Pflanzenschutzmittel und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.
Neue exotische Stechmückenarten wie die Asiatische Tigermücke Aedes albopictus oder der Japanische Buschmoskito Aedes japonicus können als Vektoren für unterschiedliche Viren erheblich zur Ausbreitung neuer, bisher in Deutschland nicht heimischer Infektionskrankheiten beitragen. Die Einschleppung von Ae. albopictus nach Deutschland erfolgt hauptsächlich über den nach Norden gerichteten Kraftfahrverkehr aus Südeuropa. Zur Entwicklung gezielter Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier wurden in diesem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die bekannten Autobahnen sowie weitere mögliche Einfallwege für Ae. albopictus wie Reifenlager und Eisenbahnverkehr untersucht. In dem Zeitraum zwischen 2014 und 2016 wurden jeweils von April bis Oktober insgesamt 71 Rastplätze an süddeutschen Autobahnen sowie zwei Reifenlager von internationalen Altreifenhändlern regelmäßig auf Stechmücken untersucht. Darüber hinaus wurden Stechmückenfallen in Zügen mitgeführt, die Lastkraftwagen auf der Schiene von Novara in Italien nach Freiburg im Breisgau transportieren. Der Eintrag von Ae. albopictus lag im Beobachtungszeitraum deutlich über dem Eintrag in den vorangegangenen Jahren. Auch eine deutlich vermehrte lokale Reproduktion der Stechmücke konnte nachgewiesen werden. Die Zunahme des Eintrags von Ae. albopictus nach Deutschland stand in direktem Zusammenhang mit der Abundanz der Quellpopulationen in den südeuropäischen Herkunftsländern (insbesondere Italien) und war weniger ein Ausdruck veränderter klimatischer Bedingungen. Neben den Raststätten an den Bundesautobahnen wurde der Schienenverkehr aus Italien als zusätzliche, signifikante Einfallspforte für Ae. albopictus nach Deutschland identifiziert, während der Reifenhandel offenbar keine Rolle spielt. Die molekulargenetische Untersuchung einzelner Exemplare vier etablierter Populationen in Baden-Württemberg ergaben, dass (1) es sich um vier unabhängige Eintragungen handelte und (2) Ae. albopictus in der Lage war, an den einzelnen Standorten zu überwintern. Frühzeitige und gezielte Bekämpfungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Bevölkerung führten zu einer deutlichen bzw. kompletten Elimination verschiedener Ae. albopictus-Populationen. Eine exemplarische Bekämpfung wurde in einer Kleingartenanlage durchgeführt, wo sich eine besonders große Population von Ae. albopictus etabliert hatte. Durch die Mitarbeit der Kleingärtner, gezieltes Reinigen von Gartentonnen und Entfernen weiterer möglicher Brutplätze sowie den Einsatz von Bacillus thuringiensis israelensis (B. t. i.) konnte die Stechmückenpopulation in kurzer Zeit deutlich reduziert werden. Kleinere Populationen an weiteren Standorten konnten durch entsprechende Maßnahmen sogar völlig eliminiert werden. Quelle: Forschungsbericht
Newly established ponds, which are highly dynamic systems with changing levels of biological interactions among species, are common larval mosquito habitats. We investigated the impact of crustacean abundance and taxa diversity on mosquito oviposition and larval development. The effects of the biological larvicide Bacillus thuringiensis israelensis (Bti) on mosquito larvae were monitored according to fluctuations in crustacean communities. Populations of the mosquito Culex pipiens colonized artificial ponds that contained crustacean communities at different time points of colonization by crustaceans: 1) ´no colonization (no crustaceans), 2) ´simultaneous colonization by crustaceans and mosquitoes, and 3) ´head-start colonization by crustaceans (preceding colonization by mosquitoes). All types of ponds were treated with three concentrations of Bti (10, 100, or 1,000 Ţg/liter). Colonization of all ponds by Cx. pipiens (in terms of oviposition, larval abundance, and larval development) decreased significantly with increasing diversity of crustacean taxa. The total abundance of crustaceans had a minor effect on colonization by Cx. pipiens. The presence of crustaceans increased the sensitivity of Cx. pipiens larvae to Bti treatment by a factor of 10 and delayed the time of recolonization. This effect of Bti was relevant in the short term. In the long term, the presence of Cx. pipiens was determined by crustacean biodiversity.Quelle: http://onlinelibrary.wiley.com
The Asian tiger mosquito Aedes albopictus has undergone a dramatic expansion of its range in the last few decades. Since its first detection in 2007 in Germany at the motorway A5 coming from Italy via Switzerland to Germany, it has been continuously introduced by vehicles, most probably from Italy. After a hint from an alert gardener in an allotment garden area in Freiburg, Southwest Germany, in 2015, a surveillance programme was started focusing on the garden area and adjacent areas as well as most of the cemeteries as potential infestation areas. The surveillance programme confirmed a high infestation of the allotment garden. The container index (CI) exceeded almost 30% in August 2015. In lethal gravid Aedes traps (GATs) and BG-Sentinel traps, 4038 adults were caught. It could be proven that the Aedes population is more or less still spatially restricted to the allotment garden area which is adjacent to a train station where trucks from Novara, Italy, arrive loaded on trains. Outside the garden area, only a few breeding sites with developmental stages and adults were found within a radius of approximately 600 m from the highly infested garden area. It is most likely that Ae. albopictus females are constantly introduced as ĺblind passengers̷ to Freiburg via trucks from Italy to Freiburg, Germany. After the first detection of the mass development of Ae. albopictus immediate and comprehensive control measures were initiated to reduce or even eliminate the Aedes population. Citizen awareness, especially of the gardeners, was increased by providing thorough information about the biology and control of Ae. albopictus. Beside environmental management, tablets based on Bacillus thuringiensis israelensis (Bti) were applied. The success of the control activities by the gardeners is reflected by the data gained during monthly inspection of the garden plots. The number of gardens without any container increased from 17% in July to 22% in August and 35% in September, 2015, resulting in a successful reduction of the Ae. albopictus population. The study underlines the importance of a comprehensive surveillance programme to assess the population density of Ae. albopictus as a basis for integrated control activities. Quelle: http://link.springer.com
Neue exotische Stechmückenarten wie die Asiatische Tigermücke Aedes albopictus oder der Japanische Buschmoskito Aedes japonicus können als Vektoren für unterschiedliche Viren erheblich zur Ausbreitung neuer, bisher in Deutschland nicht heimischer Infektionskrankheiten beitragen. Die Einschleppung von Ae. albopictus nach Deutschland erfolgt hauptsächlich über den nach Norden gerichteten Kraftfahrverkehr aus Südeuropa. Zur Entwicklung gezielter Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier wurden in diesem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die bekannten Autobahnen sowie weitere mögliche Einfallwege für Ae. albopictus wie Reifenlager und Eisenbahnverkehr untersucht. In dem Zeitraum zwischen 2014 und 2016 wurden jeweils von April bis Oktober insgesamt 71 Rastplätze an süddeutschen Autobahnen sowie zwei Reifenlager von internationalen Altreifenhändlern regelmäßig auf Stechmücken untersucht. Darüber hinaus wurden Stechmückenfallen in Zügen mitgeführt, die Lastkraftwagen auf der Schiene von Novara in Italien nach Freiburg im Breisgau transportieren. Der Eintrag von Ae. albopictus lag im Beobachtungszeitraum deutlich über dem Eintrag in den vorangegangenen Jahren. Auch eine deutlich vermehrte lokale Reproduktion der Stechmücke konnte nachgewiesen werden. Die Zunahme des Eintrags von Ae. albopictus nach Deutschland stand in direktem Zusammenhang mit der Abundanz der Quellpopulationen in den südeuropäischen Herkunftsländern (insbesondere Italien) und war weniger ein Ausdruck veränderter klimatischer Bedingungen. Neben den Raststätten an den Bundesautobahnen wurde der Schienenverkehr aus Italien als zusätzliche, signifikante Einfallspforte für Ae. albopictus nach Deutschland identifiziert, während der Reifenhandel offenbar keine Rolle spielt. Die molekulargenetische Untersuchung einzelner Exemplare vier etablierter Populationen in Baden-Württemberg ergaben, dass (1) es sich um vier unabhängige Eintragungen handelte und (2) Ae. albopictus in der Lage war, an den einzelnen Standorten zu überwintern. Frühzeitige und gezielte Bekämpfungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Bevölkerung führten zu einer deutlichen bzw. kompletten Elimination verschiedener Ae. albopictus-Populationen. Eine exemplarische Bekämpfung wurde in einer Kleingartenanlage durchgeführt, wo sich eine besonders große Population von Ae. albopictus etabliert hatte. Durch die Mitarbeit der Kleingärtner, gezieltes Reinigen von Gartentonnen und Entfernen weiterer möglicher Brutplätze sowie den Einsatz von Bacillus thuringiensis israelensis (B. t. i.) konnte die Stechmückenpopulation in kurzer Zeit deutlich reduziert werden. Kleinere Populationen an weiteren Standorten konnten durch entsprechende Maßnahmen sogar völlig eliminiert werden. Quelle: Forschungsbericht
Pflanzenschutz im Garten: Umwelttipps für Hobbygärtner Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln, schnelle Hilfe bei Pflanzenkrankheiten und Informationen zu Nützlingen und Schädlingen im eigenen Garten – das und mehr bietet unser neues Internetportal "Pflanzenschutz im Garten". Chemische Pflanzenschutzmittel können negativ auf Mensch und Umwelt wirken. Die Wirkstoffmengen in einem einzigen Garten mögen gering sein, aber in der Umwelt summieren sich die Einträge aus den gut 21 Millionen Haus- und Kleingärten. Allein 2014 wurden insgesamt 5.777 Tonnen Pflanzenschutzmittel an Privatleute verkauft. Eine der Alternativen zum Chemikalieneinsatz ist die Wahl der richtigen Pflanzensorte und des jeweils passenden Standorts. Eine ganze Reihe attraktiver Blühpflanzen wird zum Beispiel von Schnecken gemieden, darunter Ringelblume, Bartnelke, Iris und Akelei. Die Stabtomate „Phantasia“ ist resistent gegen Kraut- und Braunfäule und Echten Mehltau und damit für eine Freilandkultur besonders geeignet. Die Pflaumen „Jojo“ und „Jofela″ sind widerstandsfähig gegen das Scharka-Virus. Im professionellen Gartenbau sind Nützlinge schon lange eine der wichtigsten Pflanzenschutzmaßnahmen. Seit einigen Jahren werden Nützlingsprodukte auch für den Freizeitgarten angeboten, z. B. Schlupfwespen gegen Weiße Fliegen, Nematoden gegen Maulwurfsgrillen, oder das Bakterium Bacillus thuringiensis gegen den Buchsbaumzünsler. Häufig kosten Nützlinge nicht mehr als chemische Pflanzenschutzmittel und es bestehen keine Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch Fehlanwendungen durch die in Deutschland verkauften Arten. Nützlinge werden außerdem durch eine abwechslungsreiche, naturnahe Gartengestaltung angelockt, beispielsweise mit Totholz - und Blätterhaufen, Nistgelegenheiten, Hecken, einer Trockenmauer oder einem Teich. Neben Tipps zum umweltfreundlichen Pflanzenschutz bietet das Portal viele weitere Informationen zum Beispiel wie man gesunde Rosen in seinem Garten erhält, was man für eine üppige Tomatenernte beachten sollte und nützliche Hinweise zu Obst- und Gemüsesorten, Zierpflanzen und Rasen. Die wichtigsten Informationen zum Pflanzenschutz im Garten wurden zudem im UBA -Ratgeber „ Gartenlust statt Gartenfrust “ zusammengefasst. Die Ratgeber-Broschüre kann kostenlos über die Website des Umweltbundesamtes bestellt werden. Hier geht es direkt zum Portal „ Pflanzenschutz im Garten “.
Natürlicher Pflanzenschutz im Gemüsegarten ohne Chemie So gelingt natürlicher Pflanzenschutz in Ihrem Gemüsegarten Bauen Sie verschiedene Gemüsearten im Wechsel an. Wählen Sie Sorten, die unempfindlich für Krankheiten sind. Locken Sie Nützlinge an. Achten Sie auf hygienische Bedingungen. Verwenden Sie ein engmaschiges Netz, um die Pflanzen zu schützen. Gewusst wie Käfer, Fliegen oder Blattläuse sind nicht in jedem Fall ein Problem. Sie dienen der Nahrungskette als wichtiger Bestandteil, erst in großer Zahl schaden sie. Sie können solchen Tieren auf umweltschonende Art und Weise vorbeugen. Vielfalt statt Einfalt: Eine vielfältige Fruchtfolge und der Anbau von Mischkulturen beugt dem Schädlingsbefall vor. Sie gilt als Maßnahme des integrierten Pflanzenschutzes. Setzen Sie auf Vielfalt und vermeiden Sie, dieselben Gemüsearten mehrere Jahre am gleichen Platz anzubauen. Legen Sie möglichst lange Anbaupausen ein, ehe dieselbe Pflanzenart wieder am alten Platz ausgesät oder gepflanzt wird. Informieren Sie sich vor dem Kauf, welches Saatgut und welche Pflanzen gegen arttypische Schädlinge oder Krankheitserreger resistent oder tolerant sind. Nützlinge anlocken: Gestalten Sie Ihren Garten möglichst naturnah, so halten Sie das Verhältnis von Nützlingen und Schädlingen im Gleichgewicht. Vielfältige Möglichkeiten zum Fressen und Verstecken locken zum Beispiel Igel, Vögel und Schlupfwespen an. Verzichten Sie möglichst auf chemische Pflanzenschutzmittel , da diese auch Nützlinge beeinträchtigen könnten. Tierische Helfer aus dem Handel: Es gibt Nützlinge, die Sie für den gezielten Einsatz im gärtnerischen Fachhandel einkaufen können. Hier ein paar Beispiele: Der Einsatz der Schlupfwespe Encarsia formosa hilft unter anderem gegen den Schädlingsbefall von Tomatenkulturen durch die Weiße Fliege. Gegen Thripse können Sie zum Beispiel Raubmilben der Gattung Amblyseius einsetzen. Larven der Florfliege (Chrysoperla carnea) beseitigen fast alle Schädlinge, die in Gewächshäusern anzutreffen sind, etwa Thripse und Blatt- und Wollläuse. Krankheiten vorbeugen: Neben den potentiellen Schädlingen stellen Krankheiten eine zweite große Gefahr für Gemüsepflanzen im Hobbygarten dar. Aber keine Angst, Sie können den Krankheiten leicht vorbeugen. Wählen Sie Sorten, die nicht oder nur selten von typischen Krankheitserregern der jeweiligen Gemüseart befallen werden. Halten Sie oberirdische Pflanzenteile möglichst trocken und wässern Sie direkt am Pflanzenfuß , ohne die Blätter zu benetzen. Vorsicht vor zu viel Dünger! So wird das Gewebe weich und anfällig für Krankheitserreger. Behalten Sie die hygienischen Bedingungen im Auge, damit Erreger sich gar nicht erst ausbreiten können. Desinfizieren Sie Schnittwerkzeuge und Pflanzenstützen mit 70-prozentigem Alkohol. Verwenden Sie Befestigungsmaterialen, zum Beispiel Bindedraht, nur ein Mal. Entsorgen Sie befallene Pflanzen im Haus- oder Biomüll. Mit einem Kulturschutznetz schlagen Sie zahlreichen Gemüseschädlingen ein Schnippchen. Netze schützen das Gemüse: Feinmaschige Netze sind günstig und effektiv. Sie halten zum Beispiel Minierfliegen, Gallmücken, Kartoffelkäfer und Schadschmetterlinge vom Gemüse fern. Achten Sie darauf, dass das Netz möglichst feinmaschig ist und keine Schlupflöcher enthält. Beschweren Sie das Netz rundum mit Steinen oder Holzlatten. Im Frühling und Herbst können Sie anstelle von Netzen auch Pflanzenschutzvlies verwenden. Lüften Sie im Hochsommer das Netz, damit die Pflanzen nicht überhitzen oder sich wegen der hohen Luftfeuchtigkeit Pilzkrankheiten breitmachen. Wählen Sie für Kohlpflanzen schwerere Netze aus, für Salat oder Lauch eignen sich Netze aus leichtem Material. Pflanzenschutzmittel für den Notfall: Sie sollten auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel verzichten, da sie auch Nützlingen schaden und die eigene Gesundheit angreifen können. Entscheiden sich wegen eines Notfalls trotzdem für die chemische Bekämpfung, wählen Sie möglichst umweltverträgliche Wirkstoffe und Produkte, die nur einen Wirkstoff enthalten. Hier ein paar Beispiele: Gegen saugende Insekten, wie Blattläuse und Spinnmilben, können Sie Insektizide auf Rapsölbasis einsetzen. Fungizide auf Basis von Schwefel können eine wirkungsvolle und vergleichsweise umweltverträgliche Maßnahme gegen Echten Mehltau sein. Gegen Schadschmetterlingsraupen können Sie im Notfall auf Produkte mit dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis zurückgreifen. Schädlinge an Gemüsepflanzen – so sehen sie aus: Gallmücke Quelle: Katz Biotech AG Schädlinge an Gemüsepflanzen – so sehen sie aus: Kartoffelkäfer Quelle: Rainer Wahl DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Thripse an Chrysanthemum grandiflorum | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Schädlinge an Gemüsepflanzen – so sehen sie aus: Grüne Apfelblattlaus Quelle: Christoph Hoyer Schädlinge an Gemüsepflanzen – so sehen sie aus: Maulwurfsgrille Maulwurfsgrillen sind, entgegen der landläufigen Meinung, keine Schädlinge. Sie fressen Insekten, und deren Larven. Nur bei Nahrungsmangel fressen sie auch Pflanzenwurzeln. Durch ihre Grabtätigkeiten lockern sie den Boden, das Graben kann aber auch zu Schäden an Pflanzen führen. Die starke Bekämpfung durch den Menschen hat bereits dazu geführt, dass Maulwurfsgrillen sehr selten geworden sind. Quelle: bierchen / Fotolia.com Maulwurfsgrillen sind, entgegen der landläufigen Meinung, keine Schädlinge. Sie fressen Insekten, und deren Larven. Nur bei Nahrungsmangel fressen sie auch Pflanzenwurzeln. Durch ihre Grabtätigkeiten lockern sie den Boden, das Graben kann aber auch zu Schäden an Pflanzen führen. Die starke Bekämpfung durch den Menschen hat bereits dazu geführt, dass Maulwurfsgrillen sehr selten geworden sind. Schädlinge an Gemüsepflanzen – so sehen sie aus: Gemeine Wegschnecke Quelle: Gina Sanders / PIXELIO Großer Kohlweißling, Pieris brassicae (Hamburg) Der Große Kohlweißling ist einer der bekanntesten Schadschmetterlinge und relativ leicht zu erkennen. Quelle: quartel | www.wikimedia.org | Deutsch Großer Kohlweißling Pieris brassicae bei Hamburg | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en Der Große Kohlweißling ist einer der bekanntesten Schadschmetterlinge und relativ leicht zu erkennen. Erdfloh Kohlerdfloh an Radieschenblatt Quelle: Josef Schlaghecken DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Erdfloh | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Kohlerdfloh an Radieschenblatt Kohlgallenrüssler Der Kohlgallenrüssler (Ceutorhynchus pleurostigma) legt seine Eier ab April an die Wurzelhälse von Kohlgewächsen. Dort bilden sich in der Folge sogenannte Gallen – kugelförmige Wucherungen, in deren hohlem Inneren sich die Käferlarven entwickeln. Quelle: Christoph Hoyer Der Kohlgallenrüssler (Ceutorhynchus pleurostigma) legt seine Eier ab April an die Wurzelhälse von Kohlgewächsen. Dort bilden sich in der Folge sogenannte Gallen – kugelförmige Wucherungen, in deren hohlem Inneren sich die Käferlarven entwickeln. Fraßschaden an einer Möhre durch eine Möhrenfliegenlarve (Amsterdam) Fraßschaden durch eine Möhrenfliegenlarve Quelle: Rasbak | www.wikimedia.org | Late aantasting van peen Daucus carota door wortelvlieg Chamaepsila rosae bij Amsterdamse Bak | https://en.wikipedia.org/wiki/en:GNU_Free_Documentation_License | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en Fraßschaden durch eine Möhrenfliegenlarve Durch Minierfliege hervorgerufender Fraßschaden an Lauchstange mit gut sichtbarem Miniergang Quelle: Christoph Hoyer Hintergrund Umweltsituation: Immer mehr Hobbygärtner*innen verzichten auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Insbesondere beim Anbau von Gemüse ist ihnen wichtig, dass die Ernte ungespritzt ist. So unterstützen sie das Gleichgewicht zwischen Schädlingen und ihren natürlichen Gegenspielern. Studien belegen, dass sich die Zahl der Schädlinge durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in einigen Fällen nicht verringert, sondern sogar erhöht. Sprühnebel, der auf benachbarte blühende Pflanzen weht, gefährdet insbesondere Bienen und andere Bestäuber. Einige Wirkstoffe können sich auch im Boden anreichern oder sich in der Nahrungskette ansammeln, wenn Vögel, Igel oder andere Tiere kontaminierte Tiere und Pflanzenteile fressen. Durch Verdunstung und Versickern können die chemischen Mittel in das Grundwasser gelangen. Das ist besonders kritisch, wenn man bedenkt, dass es in Deutschland etwa 20 Millionen Hausgärten und eine Million Kleingärten gibt. Gesetzeslage: Wer chemische Pflanzenschutzmittel in seinem Gemüsegarten einsetzt, muss sich genau an die Packungsbeschreibung halten – sonst verstößt er gegen das Gesetz. Alle zugelassenen Mittel haben ein Prüfverfahren durchlaufen. Dieses soll sicherstellen, dass die Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit vertretbar sind. Das gilt aber nur, wenn das Produkt auch ordnungsgemäß verwendet wird. Es gibt einige Schädlinge im Gemüsegarten, gegen die im Hobbybereich zurzeit keine Insektizide zugelassen sind, zum Beispiel gegen Möhrenfliegen, Kohlfliegen, Maulwurfsgrillen und Wurzelnematoden. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten ( UBA -Themenseite) Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (UBA-Themenseite) Informationen über Insektizide (UBA-Themenseite) Informationen zum integrierten Pflanzenschutz (UBA-Themenseite)
Eichenprozessionsspinner: Antworten auf häufig gestellte Fragen Der Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland beheimatete Schmetterlingsart. Seine Raupen können sowohl im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen für Menschen als auch aus forstwirtschaftlicher Sicht problematisch sein. Wann ist eine Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden angemessen? Was ist dabei rechtlich zu beachten? Und welche umweltschonenden Alternativen gibt es? Was ist der Eichenprozessionsspinner? Der Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart. Diese hat sich in manchen Bundesländern in den letzten Jahren massenhaft vermehrt. Hiervon besonders betroffen sind der Nordosten und der Südwesten Deutschlands sowie Teile Nordrhein-Westfalens. Die Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners ist Ausdruck einer natürlichen Populationsdynamik. Derzeit mehren sich sogar die Anzeichen auf einen Rückgang der Populationen in einigen betroffenen Regionen. Warum sind die Raupen ein Problem? Die Raupen des Eichenprozessionsspinners können sowohl im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen für Menschen als auch aus forstwirtschaftlicher Sicht problematisch sein: Mit Beginn des dritten von insgesamt sechs Larvenstadien, d.h. in der Regel im Zeitraum ab April/Mai, beginnen die Raupen dauerhaft Brennhaare auszubilden, die ein Nesselgift enthalten. Diese Brennhaare können beim Menschen Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen. In Eichenwäldern und Mischwäldern mit hohem Eichenanteil sind unter anderem die Raupen des Eichenprozessionsspinners (alle Larvenstadien) ein Teil der sogenannten Frühjahrsfraßgesellschaft, die bei Massenvermehrungen einzelne Eichen bis hin zu ganzen Eichenbeständen kahl fressen kann. Was können die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners beim Menschen auslösen? Häufig kommt es nach einem Kontakt mit den Brennhaaren zu Symptomen an der Haut, die mit Rötungen und einem teils starken, mehrere Tage andauernden Juckreiz einhergehen (Raupendermatitis). Seltener kommt es zu Reizungen der Schleimhäute der Atemwege (Husten, Bronchitis, Asthma) und Augen (Rötung, Juckreiz, Bindehautentzündung). In sehr seltenen Fällen können auch Allgemeinsymptome wie Fieber sowie Kreislaufreaktionen ausgelöst werden. Gibt es Alternativen zur chemischen oder biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners? Im Vordergrund der Bekämpfungsmaßnahmen steht vor allem der Schutz der Menschen vor den Brenn-haaren des Eichenprozessionsspinners. Wenn es sich um einen verhältnismäßig schwachen Befall handelt und/oder die betroffenen Gebiete von Menschen kaum genutzt werden, sollten Insektizide zur Bekämpfung nicht eingesetzt werden. In Waldgebieten, in denen Eichenprozessionsspinner auftreten, können für die betroffenen Areale Warnschilder aufgestellt oder diese vorübergehend abgesperrt werden. Sind einzelne oder wenige Bäume in der Nähe von Siedlungen oder in Bereichen befallen, die Menschen oft nutzen, kann ausgebildetes Personal von professionellen Schädlingsbekämpfungsbetrieben die vorhandenen Raupen oder Nester absaugen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen sind dann nicht mehr notwendig. Wann ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden gegen Eichenprozessionsspinner angemessen? Erst wenn sich die oben genannten alternativen Maßnahmen nicht durchführen lassen, oder sich als nicht ausreichend erweisen, sollen biologische (d.h. mittels Bacillus thuringiensis kurstaki) oder chemische Bekämpfungsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden. Hierfür stehen derzeit verschiedene Produkte für die Anwendung unter Pflanzenschutzrecht oder die Anwendung unter Biozidrecht zur Verfügung. Diese sind im Einzelnen: Als Biozidprodukt gegen freifressende Schmetterlingsraupen* bzw. Eichenprozessionsspinner sind derzeit zugelassen: Foray ES (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki (B.t.k.)) NeemProtect (Wirkstoff: Margosa-Extrakt/Azadirachtin) Als Pflanzenschutzmittel gegen freifressende Schmetterlingsraupen sind derzeit für die Ausbringung mit dem Hubschrauber zugelassen: Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki (B.t.k.)*: Dipel ES, Bactospeine ES, Universal-Raupenfrei Lizetan, Lizetan Buchsbaumzünslerfrei Wirkstoff λ-Cyhalothrin: Karate Forst flüssig Wirkstoff Tebufenozid: Mimic Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies aizawai: XenTari, Florbac, Zünsler & Raupenfrei Xentari, Xentari RaupenFrei, Xentari BuchsbaumzünslerFrei, Lizetan Raupen- & Zünslerfrei Umweltfreundlicher sind biologische Produkte auf der Basis von Bacillus thuringiensis. Darum sollten diese gegenüber einer chemischen Bekämpfung bevorzugt werden. Der Vorteil: sie wirken relativ selektiv auf freifressende Schmetterlingsraupen, zu denen auch der Eichenprozessionsspinner zählt. Andere Gruppen von Insekten werden durch diese Produkte weniger direkt geschädigt. Chemische Breitbandinsektizide wirken demgegenüber auf alle Lebensstadien von Insekten gleichermaßen. Daher sollten solche Produkte möglichst nur in Ausnahmefällen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspin-ners in Betracht gezogen werden. *außer gegen Eulenarten (Noctuidae) Was ist beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden zur Bekämpfung des EPS zu beachten? Chemische und biologische Bekämpfungsmittel töten nicht nur Schadinsekten, sondern können auch andere zum Teil geschützte Tierarten schädigen. Deshalb ist es wichtig, ihren Einsatz auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Vor dem Einsatz chemischer oder biologischer Schädlingsbekämpfungsmittel sollte daher immer geprüft werden, ob es Alternativen gibt. Ist eine Anwendung mit chemischen oder biologischen Mitteln unumgänglich, sind alle potenziell auftretenden Risiken durch auf ein vertretbares Maß zu mindern. Dazu müssen die in den „Anwendungsauflagen“ genannten Maßnahmen eingehalten werden. Der Grund für die Anwendungseinschränkungen liegt darin, dass diese Produkte nicht nur den Eichenprozessionsspinner bekämpfen, sondern möglicherweise andere, mitunter sogar geschützte Arten töten können. Bekämpfungsmaßnahmen sollen nur während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden, um den Austrag der verwendeten Mittel in angrenzende Flächen und damit die Schädigung von Nichtzieltieren möglichst zu vermeiden. Die Bekämpfung sollte auch nur situativ und lokal erfolgen. Darüber hinaus sollten Bekämpfungsmaßnahmen nur so lange erfolgen, bis das Ziel erreicht worden ist. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz vor dem Absterben von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen für das verwendete Pflanzenschutzmittel zu befolgen sind. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt demgegenüber unter das Biozidrecht; es gelten dann die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Im Rahmen von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmaßnahmen sind räumliche und zeitliche Einschränkungen bei der Anwendung der jeweiligen Produkte zum weiteren Schutz von Nichtzielarten erforderlich. Diese Anwendungsbestimmungen unterscheiden sich je nach rechtlicher Grundlage ihrer Zulassung. Was ist bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Pflanzenschutzrecht zu beachten? Bekämpfungsmaßnahmen im Wald dienen dazu, den Baumbestand zu schützen und fallen somit unter die Regelungen des Pflanzenschutzrechts. Wie der Name sagt, befallen Eichenprozessionsspinner überwiegend die verschiedenen Eichen-arten. Die betroffenen Bäume sollten nur dann mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob Bäume wirklich absterben, wenn sie vom Eichenprozessionsspinner befallen werden, ist umstritten. Eichen können auch nach einem Kahlfraß zum Beispiel erneut austreiben. Nach wiederholtem Befall mit dem Eichenprozessionsspinner, können die Bäume so geschwächt sein, dass andere Schadorganismen und/oder widrige klimatische Bedingungen letztlich zur Schädigung der Bäume führen. Je häufiger die Bäume befallen werden, desto wahrscheinlicher ist dies. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach Pflanzenschutzrecht in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Die betroffenen Bundesländer entscheiden über die Genehmigung solcher Anwendungen. Im Einzelfall kann eine Behandlung im Naturschutzgebiet erfolgen, wenn die zuständige Behörde bei der Genehmigung nach § 18 Absatz 2 PflSchG in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt hat, dass eine Behandlung zum Erhalt des Pflanzenbestandes im Sinne der Zweckbestimmung des Schutzgebietes unbedingt erforderlich ist. Bei einem geplantem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Natura 2000-Gebieten (FFH- und EU- Vogelschutzgebiete) oder deren unmittelbarer Umgebung ist außerdem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen. Diese ist notwendig, um mögliche negative Beeinträchtigung von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, von Lebensraumtypen des Anhangs I mit ihren charakteristischen Arten sowie eine Beeinträchtigung der Nahrungsgrundlage von insektenfressenden Vögeln und Fledermäusen bei Verwendung von Insektiziden auszuschließen. Ist eine Beeinträchtigung des Gebiets zu erwarten, ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig, außer es ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG gerechtfertigt. Die Bekämpfung von Schmetterlingsraupen des Eichenprozessionsspinners insbesondere für größere Baumbestände und im Kronenbereich erfolgt überwiegend mit dem Hubschrauber aus der Luft. Da Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft gemäß EU-Recht grundsätzlich verboten sind, bedürfen sie einer Sondergenehmigung durch die zuständige Landesbehörde, den Pflanzenschutzdienst. Die für die chemische oder biologische Bekämpfung zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind der oben aufgeführten Liste zu entnehmen. Eine Zulassung für NeemAzal T/S, mit dem Wirkstoff Margosa-Extrakt/Azadirachtin zur Verwendung als Pflanzenschutzmittel im Wald liegt nicht vor. Werden die in der Liste genannten Pflanzenschutzmittel eingesetzt, sind folgende Punkte zu beachten: Alle Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen der Zulassung der Pflanzenschutzmittel ausgesprochen wurden, sind einzuhalten. Dazu Generell ist bei Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner im Wald zu beachten, dass ein Refugialraumanteil von mindestens 50 % einer zusammenhängenden Fläche zum Schutz von Nichtzielarten einzuhalten ist und dass insbesondere mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Insektenarten zu berücksichtigen sind. Aus den unbehandelten Gebieten (Refugialräumen) und der Umgebung soll eine Wiederbesiedlung von Nichtzielarten ermöglicht werden. Wenn allerdings die zuständige Behörde bei der Genehmigung nach § 18 Absatz 2 PflSchG im Einzelfall auf der Grundlage eines rechtsverbindlichen, mit ausreichender Auflösung durchgeführten Erhebungsverfahrens festgestellt hat, dass auf mehr als der Hälfte der zusammenhängenden Waldfläche die entsprechenden Schadschwellen überschritten sind und eine Anwendung des Mittels zum Erhalt des Bestandes unbedingt erforderlich ist, kann hier eine großflächigere Behandlung stattfinden. Zum Schutz angrenzender Flächen sind die mit der Zulassung festgelegten Mindestabstände zu Oberflächengewässern einzuhalten (Tabelle 1). Außerdem darf die Anwendung nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen, um eine Wiederbesiedlung des behandelten Gebiets durch andere Falterarten zu ermöglichen. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt v.a. für die Anwendung in Flora - Fauna - Habitat -Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben soll. Mindestabstände zu Oberflächengewässern bei Bekämpfungsmaßnahmen mit dem Hubschrauber nach Pflanzenschutzrecht Produkt (Wirkstoff) und Abstand zu Oberflächengewässern bei Anwendung mit dem Hubschrauber Produkt (Wirkstoff): Dipel ES, Bactospeine ES, Universal-Raupenfrei Lizetan, Lizetan Buchsbaumzünslerfrei (Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki) Abstand: Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer entfernt verlaufen.* Produkt (Wirkstoff): Karate Forst flüssig (λ-Cyhalothrin) Abstand: Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 125 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer entfernt verlaufen.* Produkt (Wirkstoff): Mimic (Tebufenozid) Abstand: Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer entfernt verlaufen.* Produkt (Wirkstoff): XenTari, Florbac, Zünsler & Raupenfrei Xentari, Xentari RaupenFrei, Xentari BuchsbaumzünslerFrei, Lizetan Raupen- & Zünslerfrei (Bacillus thuringiensis subspecies aizawai) Abstand: Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer entfernt verlaufen.* * ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer Was ist bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Biozidrecht zu beachten? Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner auf öffentlichen Flächen wie z.B. Parks, Spielplätzen, Kindergärten, Alleen oder daran angrenzenden Waldrändern erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Chemische oder biologische Be-kämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes jedoch nicht angemessen. Zulassungen für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegen derzeit für zwei Produkte vor: Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki und NeemProtect mit dem Wirkstoff Margosa-Extrakt. Werden diese Biozidprodukte eingesetzt, sind folgende Punkte zu beachten: Alle Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen der Zulassung der Biozidprodukte ausgesprochen wurden, sind einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise Mindestabstände zu Nicht-Zielflächen (Tabelle 1). Die Behandlung mit Bioziden sollte nur mit Gerätschaften erfolgen, die eine zielgenaue Aufbrin-gung der Bekämpfungsmittel ermöglichen und damit möglichst wenig Abdrift erzeugen. Bekämpfungsmaßnahmen in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten sind grundsätzlich zu vermeiden. Sollte eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit in Schutzgebieten, wie Natura 2000-oder Naturschutzgebieten, jedoch unumgänglich sein, bedarf dies besonderer Vorsicht und sorgfältiger Abwägung mit den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes. Spezielle Vorschriften zur Schädlingsbekämpfung in den betroffenen Schutzgebieten sind zu beachten. Mindestabstände bei Bekämpfungsmaßnahmen nach Biozidrecht Produkt (Wirkstoff), Ausbringungstechnik und Abstand Produkt (Wirkstoff): NeemProtect (Margosa-Extrakt) Ausbringungstechnik: Handgeführte Pumpsprühgeräte (mit Motor oder manuell) Abstand: Mindestens 20 m zu Oberflächengewässern Ausbringungstechnik: Applikation durch Fahrzeug geführte Sprühgeräte (z.B. Sprühkanonen) Abstand: Mindestens 90 m zu Oberflächengewässern Produkt (Wirkstoff): Foray ES (Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki) Ausbringungstechnik: Handgeführten Pumpsprühgeräte (mit Motor oder manuell) Abstand: Größtmöglicher Sicherheitsabstand (bestenfalls bis zu 25 m) zu Nicht-Zielflächen, insbesondere Oberflächengewässer und naturschutzrechtlich geschützte Gebiete) Ausbringungstechnik: Applikation durch Fahrzeug geführte Sprühgeräte (z.B. Sprühkanonen) Abstand: Größtmöglicher Sicherheitsabstand (bestenfalls bis zu 25 m) zu Nicht-Zielflächen, insbesondere Oberflächengewässer und naturschutzrechtlich geschützte Gebiete) Ausbringungstechnik: Sprühen aus der Luft Abstand: Größtmöglicher Sicherheitsabstand (bestenfalls bis zu 25 m) zu Nicht-Zielflächen, insbesondere Oberflächengewässer und naturschutzrechtlich geschützte Gebiete)
Integrated management of mosquitoes is becoming increasingly important, particularly in relation to avoiding recolonization of ponds after larvicide treatment. We conducted for the first time field experiments that involved exposing natural populations of the mosquito species Culex pipiens to: a) application of the biological insecticide Bacillus thuringiensis israelensis (Bti), b) the introduction of natural competitors (a crustacean community composed mainly of Daphnia spp.), or c) a combined treatment that involved both introduction of a crustacean community and the application of Bti. The treatment that involved only the introduction of crustaceans had no significant effect on mosquito larval populations, while treatment with Bti alone caused only a significant reduction in the abundance of mosquito larvae in the short-term (within 3-10 days after treatment). In contrast, the combined treatment rapidly reduced the abundance of mosquito larvae, which remained low throughout the entire observation period of 28 days. Growth of the introduced crustacean communities was favored by the immediate reduction in the abundance of mosquito larvae following Bti administration, thus preventing recolonization of ponds by mosquito larvae at the late period (days 14-28 after treatment). Both competition and the temporal order of establishment of different species are hence important mechanisms for efficient and sustainable mosquito control.Quelle: http://www.ncbi.nlm.nih.gov
The increasing cultivation of genetically modified corn plants (Zea mays) during the last decades is suggested as a potential risk to the environment. One of these genetically modified variety expressed the insecticidal Cry1Ab protein originating from Bacillus thuringiensis (Bt), resulting in resistance against Ostrinia nubilalis, the European corn borer. Transgenic litter material is extensively studied regarding the decomposition in soils. However, only a few field studies analyzed the fate of the Cry1Ab protein and the impact of green and senescent leaf litter from corn on the decomposition rate and related ecosystem functions in aquatic environments. Consequently, a microbial litter decomposition experiment was conducted under controlled semi-natural conditions in batch culture using two maize varieties: one variety with Cry1Ab and another one with the appertaining Iso-line as control treatment. The results showed no significant differences between the treatment with Cry1Ab and the Iso-line regarding loss of total mass in dry weight of 43% for Iso-line and 45% for Bt-corn litter, lignin content increased to 137.5% (Iso-line) and 115.7% (Bt-corn), and phenol loss decreased by 53.6% (Iso-line), 62.2% (Bt-corn) during three weeks of the experiment. At the end of the experiment Cry1Ab protein was still detected with 6% of the initial concentration. A slightly but significant lower cellulose content was found for the Cry1Ab treatment compared to the Iso-line litter at the end of the experiment. The significant higher total protein (25%) and nitrogen (25%) content in Bt corn, most likely due to the additionally expression of the transgenic protein, may increase the microbial cellulose degradation and decrease microbial lignin degradation. In conclusion a relevant year by year input of protein and therefore nitrogen rich Bt corn litter into aquatic environments may affect the balanced nutrient turnover in aquatic ecosystems. <P>Copyright © 2014 Elsevier Inc. All rights reserved.
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