Biochemie und Molekularbiologie der Transformation und des Abbaus von aromatischen Verbindungen in Abwesenheit von molekularem Sauerstoff. Untersuchungen an anaeroben Bakterien in Reinkultur. Schwerpunkt neuartige Mechanismen der O2-unabhaengigen Umsetzung von Aromaten. Organismen: Nitratreduzierer, Sulfatreduzierer, Phototrophe Bakterien.
In Vivo und in vitro Verabreichung von Nahrungsmittelzusatzstoffen (Tartrazin, Gelborange, Amaranth, Benzoesaeure, Sorbinsaeure, Na-Disulfit, K-Disulfit, Glutamat) und von Nahrungsmitteln (Ei, Milch, Nuesse, Fisch, Rohkost, Fleisch, Mehlsorten) an Patienten mit Verdacht auf entsprechende Unvertraeglichkeiten. Symptome: Kopf- und Bauchschmerzen, Asthma, Rhinitis, Diarrhoe, Urticaria, anaphylaktischer Schock. Mit Hilfe der in vitro Provokationen werden Korrelationen zwischen Mediatorenprofilen und der klinischen Symptomatologie hergestellt. Ziel der Untersuchung: Etablierung eines validen, nicht invarsiven, den Patienten nicht gefaehrdenden diagnostischen Verfahrens zur Objektivierung der nahrungsmittelinduzierten pseudoallergischen Reaktionen.
Die Grenzfläche zwischen Ozean und Atmosphäre ist durch einen allgegenwärtigen, < 1 mm dicken marinen Oberflächenfilm, den sogenannten sea-surface microlayer (SML), charakterisiert. Der SML ist nicht nur direkter UV-Strahlung und atmosphärischen Oxidantien ausgesetzt, sondern zeichnet sich im Vergleich zum unterliegenden Wasser auch durch höhere Konzentrationen an organischen Stoffen aus. Bisher ist unklar, welche Bedeutung die dadurch bedingten SML-spezifischen abiotischen Prozesse für die Umsetzung und die Emission organischer Stoffe insgesamt haben und wie man diese Prozesse parametrisieren kann. In diesem Projekt, das eng mit anderen Projekten der interdisziplinären Forschungsgruppe â€ÌBiogeochemische Prozesse und Ozean/Atmosphäre- Austauschprozesse in marinen Oberflächenfilmen (BASS)â€Ì verbunden ist, sollen daher molekulare Details SML-spezifischer Reaktionen (Photochemie, heterogene Oxidation, Radikalchemie) genauer untersucht werden. Ziel ist es, Reaktionsprodukte und -geschwindigkeiten quantitativ zu erfassen und Unterschiede zwischen Reaktionen im SML und in der freien Wassersäule herauszuarbeiten. Basierend auf der Expertise der drei beteiligten Arbeitsgruppen im Bereich Photochemie, Reaktionskinetik, Laserspektroskopie, Analytik und theoretischer Modellierung, soll ein molekulares Verständnis ausgewählter Reaktionen und des Einflusses der komplexen SML-Reaktionsumgebung erreicht werden. Dazu sollen experimentelle Verfahren wie Schwingungs-Summenfrequenzerzeugung, hochempfindliche Chromatographie-Massenspektrometrie und gepulste Laserphotolyse-Langwegabsorption mit Methoden der Quantenchemie und Molekulardynamik kombiniert werden. Arbeitsschwerpunkte bilden die Oxidationskinetik von Halogen- bzw. Hydroxyl-Radikalreaktionen in der flüssigen Phase, die Ozonolyse von Fettsäure-Monoschichten und die durch Photosensibilisatoren verstärkte Bildung von reaktiven Radikalen bzw. Zersetzung von organischen Schichten. Neben wohldefinierten Labor-Modellsystemen werden auch natürliche Proben analysiert werden. Dabei stellt sich z.B. die Frage nach den Einflussfaktoren der während einer Algenblüte zunehmenden Bildung von oberflächenaktiven Stoffen im SML und der Bedeutung der durch die Sonne bedingten Photolyse auf die abiotische Umsetzung organischer Stoffe. Flankierend werden im Projekt auch die eingesetzten Untersuchungsmethoden weiterentwickelt; das beinhaltet sowohl die Ausarbeitung von Messprotokollen zur Quantifizierung bestimmter organischen Substanzklassen (z.B. Carbonyle und Kohlenhydrate) im SML, die Synthese und Charakterisierung von neuartigen oberflächenaktiven Photosensibilisatoren (z.B. Benzoyl-Benzoesäure-funktionalisierte Lipide) sowie die Entwicklung und Erprobung mehrstufiger Modellierungsverfahren zur theoretischen Beschreibung von Struktur-Reaktivitätsbeziehungen der Fettsäure-Ozonolyse (z.B. Beschreibung des Einflusses sterischer und elektronischer Effekte der organischen Matrix).
Im Zuge der vorliegenden Konzeptstudie wurde zuerst ein Anforderungskatalog mit 21 Kriterien erstellt, anhand dessen die Eignung potentieller Wirkstoffe für eine wirksame und umweltverträglichere Nagetierbekämpfung abgeschätzt werden kann. Anschließend wurden Methoden ermittelt, die unter anderem über physiologische oder biochemische Systeme eine erhöhte Zieltierspezifität (Selektivität) von Rodentiziden ermöglichen und somit die Gefahr von Primär- und Sekundärvergiftungen von Nicht-Zieltieren verringern können. Um kurzfristig umsetzbare Stragien zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Rodentiziden aufzuzeigen, wurden zunächst in der Humanmedizin bereits eingesetzte blutgerinnungshemmende oder -fördernde Substanzen ermittelt, die bessere Umwelteigenschaften als die aktuell verwendeten Antikoagulanzien aufweisen und diese möglicherweise ersetzen könnten. Dabei erwiesen sich unter den Antikoagulanzien Dicoumarin und Dabigatranetexilat, bei den gerinnungsfördernden Medikamenten 4-(Aminomethyl)benzoesäure und Tranexamsäure als besonders vielversprechend. Des Weiteren könnten die Wirksamkeit und Umwelteigenschaften der derzeit als Biozide genehmigten Rodentizide kurzfristig verbessert werden, wenn reine Enantiomere anstelle der bisherigen Isomerengemische der Wirkstoffe hergestellt werden würden. Zusätzlich kann durch Mikroverkapselung der Wirkungseintritt von Rodentiziden verzögert werden. Wirkstoffe, wie 2-Fluoressigsäure oder Natriumhexafluorosilikat, die aufgrund ihrer akuten Wirkung und der damit verbundenen Köderscheu derzeit nicht (mehr) als Rodentizide eingesetzt werden, aber gute Umwelteigenschaften aufweisen, könnten so wieder in Betracht gezogen werden. Mittelfristig können bekannte Wirkstoffe durch Modifikation verbessert werden, z.B. durch die Einführung funktioneller Gruppen, die die Abbaubarkeit erhöhen und/oder das Bioakkumulationsrisiko senken. Das größte Optimierungspotential birgt letztlich die komplette Neuentwicklung eines Wirkstoffs, bei der die oben genannten Kriterien bereits beim Design beachtet werden, allerdings ist diese langfristige Strategie mit dem höchsten Entwicklungsaufwand verbunden. Quelle: Forschungsbericht
Nach wie vor basiert die globale Ökonomie fast ausschließlich auf der nicht-nachhaltigen, energetischen und stofflichen Nutzung fossiler Rohstoffe. In Zeiten des globalen Klimawandels ist daher die Entwicklung nachhaltiger und umweltfreundlicher Produktionsprozesse von größter Bedeutung. Mikrobielle Zellfabriken, die erneuerbare Biomasse im industriellen Maßstab zu Plattformchemikalien und anderen hochpreisigen Produkten umsetzen, nehmen bei diesen Bemühungen eine zentrale Rolle ein. Ein Grund für die heute oft noch geringe Produktbildung ist die Toxizität der gebildeten Chemikalien für die produzierenden Mikroorganismen selber. Neben intrazellulären Komponenten sind insbesondere die Lipidmembranen und die mit diesen assoziierten Proteinen gegenüber hohen Konzentrationen verschiedenster Biomoleküle, wie z. B. aromatische Substanzen, besonders empfindlich. Darüber hinaus haben auch sich verändernde Prozessparameter wie osmotischer Stress, pH und Temperatur einen negativen Effekt auf die Integrität biologischer Membranen. Ziel von MeMBrane ist daher die Entwicklung robuster Zellfabriken auf Basis von Saccharomyces cerevisiae, Propionibakterium spec. und Corynebacterium glutamicum. Der Focus bei C. glutamicum liegt hier auf der Entwicklung von Varianten deren Membran robuster gegenüber den toxischen Effekten einer hohen extrazellulären Akkumulation von (pflanzlichen) Polyphenolen oder deren aromatischen Vorstufen (Benzoesäuren) ist. Darüber hinaus soll auch der Export der intrazellulär produzierten Polyphenole durch die (heterologe) Expression von Genen für Exporter aromatischer Moleküle verbessert werden und so der Stress für die Lipidmembran reduziert werden. Die in diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sind generell auf eine Vielzahl anderer Prozesse im Bereich der industriellen Biotechnologie übertragbar und können einen wichtigen Beitrag bei der rationalen Entwicklung zukünftiger Hochleistungsstämme leisten.
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2020 © Jürgen Fälchle / Adobe Stock Corona-Pandemie schränkt auch Arbeit der Weinüberwachung einNeues und Altbekanntes: Weinfremde Stoffe vor allem in Auslandsweinen Viele Beanstandungen wegen Fehlern bei der Kennzeichnung, aber auch einige schwerwiegen- de Verstöße – so lautet das Resümee des Lan- desuntersuchungsamtes (LUA) zur Weinüberwa- chung im Jahr 2020. Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Fachleute des LUA im vergangenen Jahr 4.431 Kontrollen in Be- trieben durchgeführt und 3.738 Proben im Labor untersucht.Glycerinzusatz: (Altbekanntes) Glycerin entsteht als Nebenprodukt der alkoholi- schen Gärung auf natürliche Weise und trägt zur Vollmundigkeit des Weines bei. Gelegentlich be- dienen sich Weinhersteller an technischem Gly- cerin und setzen es unerlaubt Weinen zu, um die- se geschmacklich aufzuwerten und eine bessere Qualität vorzutäuschen. Dieses verbotene Vorge- hen wird immer wieder im Labor des LUA im fer- tigen Wein nachgewiesen, und zwar durch die Analyse von Begleitstoffen, die bei der Glycerin- herstellung gebildet werden. Auch im Jahr 2020 war dies der Fall. Die Zahl der Kontrollbesuche ist im Vergleich zum Jahr 2019 um rund 14 Prozent und die Zahl der untersuchten Proben um 12,5 Prozent zu- rückgegangen. Grund dafür waren die Einschrän- kungen während der Corona-Pandemie. Um Kontakte zu reduzieren, hatten die Weinkontrol- leurinnen und Weinkontrolleure des LUA ihre Au- ßentermine in der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr 2020 deutlich zurückfahren müssen. Sie sind es aber, die einen Großteil der Proben ent- nehmen, die anschließend in den Laboren unter- sucht werden. Inzwischen sind Kontrollen und Untersuchungen wieder auf dem Niveau früherer Jahre angekommen. Ergebnis der Laboruntersuchungen: 321 der 3.738 Proben wurden beanstandet, das entspricht 8,6 Prozent. Schwerwiegende Verstöße kommen vor, sind im Verhältnis aber eher selten: 63 Proben (1,7 Prozent) mussten wegen Grenzwertverstö- ßen oder unzulässiger Weinbehandlung aus dem Verkehr genommen werden. Weinerzeugnisse, die gesundheitliche Schäden beim Men- schen hätten auslösen kön- nen, wurden gar nicht fest- gestellt. Der deutlich überwiegende Teil der Proben muss- te wegen bezeich- nungsrechtlicher Verstöße be- anstandet werden. © Ruckszio / Adobe Stock 2 Ein slowenischer Wein mit geschützter Ursprungs- bezeichnung „Goriska Brda“ wurde bei einem rheinland-pfälzischen Vertreiber als Planprobe entnommen. Die Analyse zeigte eindeutig den Zu- satz von weinfremdem Glycerin. Im betroffenen Betrieb waren zwei Drittel der 1.080 bezogenen Flaschen des Erzeugnisses noch vorrätig. Sie wur- den von der Weinkontrolle sofort für den weiteren Verkauf gesperrt. Der slowenische Lieferant steht seither unter besonderer Beobachtung. Die Kont- rollen und die Untersuchungen von Folgelieferun- gen anderer Jahrgänge dauern weiter an. Ein im Rahmen eines Weinwettbewerbes entnom- mener argentinischer Wein fiel unterdessen in der Analyse ebenfalls wegen der Anwesenheit von Begleitstoffen in technischem Glycerin auf. Der Wein wurde in Deutschland nicht verkauft und musste nicht gesperrt oder zurückgerufen werden. Aber die für den Importeur in Luxemburg zustän- dige Behörde wurde umgehend über seine unzu- lässige „Aufwertung“ informiert. Die Medaille, die der Wein beim Weinwettbewerb erhalten hatte, wurde ihm natürlich aberkannt. Bei einem mit technischem Glycerin ebenfalls manipulierten georgischen Wein gelang es, den Import in die Europäische Union zu stoppen, be- vor er stattfand. Im Rahmen einer Zolleinfuhrun- tersuchung in einem benachbarten Bundesland wurde man hinsichtlich technischem Glycerin fündig und wies das Erzeugnis von der Einfuhr zu- rück. Der Importeur wehrte sich und wollte das Erstgutachten nicht akzeptieren. Als Zweitgutach- ter bestätigte das LUA den Befund und verhinder- te damit endgültig ein In-Verkehr-Bringen des Er- zeugnisses in der EU. Aromatisierung: (Altbekanntes) Auffallend fruchtig: Bei der sensorischen Überprü- fung eines Roséweines, den Weinkontrolleurinnen und -kontrolleure im vergangenen Jahr bei einer Routinekontrolle entnommen hatten, stellten die Verkoster eine deutliche Erdbeernote fest. Die an- schließende chemisch-analytische Untersuchung ergab tatsächlich anhand der ermittelten Lactone weinfremde Aromen natürlicher Herkunft und da- mit eine widerrechtliche Aromatisierung. In einem zweiten Schritt wurden daraufhin weite- re Rot- und Roséweine des Betriebs sowie der dort aus frischen Erdbeeren selbst hergestellte Erd- beerwein beprobt. Ergebnis der sensorischen und chemisch-analytischen Untersuchungen im LUA: Insgesamt fünf Weine sowie ein Perlwein mit zu- gesetzter Kohlensäure mit einer Gesamtmenge von mehr als 12.000 Litern enthielten weinfremde Aromastoffe natürlicher Herkunft und waren da- durch alle nicht mehr verkehrsfähig. Die noch vor- handenen Restbestände dieser Weine wurden si- chergestellt und unter Aufsicht der Weinkontrolle in der örtlichen Kläranlage vernichtet. Ob die widerrechtliche Aromatisierung der Wei- ne durch eine Vermischung mit dem Erdbeer- wein, durch eine Verschleppung über die Abfüll- anlagen oder durch direkten Aromazusatz erfolgt war, konnte im Nachgang allerdings nicht ermit- telt werden. Im Zuge der Ermittlungen konnte das LUA aber auch belegen, dass der im Betrieb her- gestellte Erdbeerwein einen synthetisch herge- stellten, nicht natürlichen Aromastoff enthielt. Ein Schaumwein aus einem rheinland-pfälzischen Geschäft für bulgarische Lebensmittel fiel in der sensorischen Prüfung im LUA durch einen fruch- tigen, deutlich aromatisiert wirkenden Geruch und Geschmack nach Cassis und Kirsche auf. Es ist zwar schwierig, eine Probe abschließend auf die Verwendung jedes in Frage kommenden Aro- mastoffes analytisch „abzuklopfen“, aber auch der Nachweis eines in der Lebensmittelindust- rie als Trägerstoff für Aromen verwendeten Syn- theseprodukts erlaubt den Rückschluss auf einen Aromazusatz. Im bulgarischen Schaumwein wur- de der Trägerstoff Triacetin (Glycerintriacetat) in deutlichen Gehalten vorgefunden. Somit war der Betrüger überführt. Das Erzeugnis wurde nur in sehr geringer Menge direkt aus Bulgarien bezogen und war bereits ausverkauft. In gleicher Weise wurde bei einem Rotwein aus Georgien eine unzulässige Aromatisierung durch den Nachweis einer großen Menge des Träger- stoffs Triacetin festgestellt. Der Zusatz unzulässi- ger Stoffe zu Wein ist grundsätzlich eine Straftat. Vorgänge dieser Art werden an die Staatsanwalt- schaft abgegeben. Die Weine eines spanischen Erzeugers zeigten ein immer gleiches auffälliges Parameter-Muster, das eine illegale Aromatisierung sofort offensichtlich machte. Neben dem Trägerstoff Triacetin waren synthetisch hergestellte Aprikosen- bzw. Pfirsich- aromen vorhanden. Die betroffenen Erzeugnisse wurden vom deutschen Markt genommen. Sorbit: (Neues) Sorbit (Glucitol) ist ein Zuckeralkohol, der auf- grund seiner Süßkraft bei vielen zuckerfreien Le- bensmitteln als Zuckeraustauschstoff und damit als Süßungsmittel eingesetzt werden kann und darf. In verschiedenen Obstsorten kommt Sor- bit natürlicherweise vor, besonders viel findet sich in Apfelsaft (bis zu 8 Gramm pro Liter). In Trau- bensaft und damit auch in Wein sind dagegen nur sehr geringe Mengen bis ca. 0,2 Gramm pro Li- ter zu erwarten. Durch Sorbitzusatz kann ein hö- herer zuckerfreier Extrakt vorgetäuscht und der Geschmack verändert werden. Eine Süßung von Wein mit Sorbit ist verboten. Die Untersuchung eines Weißweins aus Moldawi- en förderte einen ungewöhnlichen Befund zutage: 3 Es wurden fast 12 Gramm Sorbit pro Liter Wein nachgewiesen und damit sogar mehr als in Apfel- säften enthalten ist. Das konnte zweifelsfrei nur durch einen Zusatz von Sorbit erklärt werden. Benzoesäure: (Neues) Die routinemäßige Prüfung auf Konservierungs- stoffe führte bei einem französischen Weißwein aus dem Einzelhandel zu einem überraschenden Ergebnis. Der Wein enthielt Benzoesäure. Benzoe- säure ist ein Konservierungsmittel, das sowohl zur direkten Konservierung von bestimmten Lebens- mitteln als auch zur Vorkonservierung von Zusatz- stoffen, Enzymen und Aromen legal eingesetzt werden kann. In einigen wenigen Früchten (z.B. Preiselbeeren, Himbeeren oder Heidelbeeren) ist Benzoesäure natürlicherweise enthalten - jedoch nicht in Trau- ben und Wein. Entsprechend ergab die Untersu- chung einer Vielzahl von unauffälligen Weinen unterschiedlicher Herkunft, Rebsorte und önolo- gischer Behandlung stets den Befund „nicht nach- weisbar“ (die Nachweisgrenze liegt bei 0,5 Mil- ligramm pro Liter). Benzoesäure ist folglich ein Stoff, der originär in Wein nicht vorkommt. Bei dem festgestellten geringen Gehalt von 4 Mil- ligramm pro Liter ist eine konservierende Wirkung zwar eher nicht zu erwarten, die Anwesenheit von Benzoesäure zeigt jedoch zweifelsfrei den Eintrag weinfremder Stoffe an, zum Beispiel aus Benzoe- säure-haltigen Früchten. Der Hersteller des Weines konnte diesen Befund offensichtlich kaum glauben und beauftragte gleich zwei akkreditierte Labore mit der Untersu- chung des betroffenen Loses. Beide Labore bestä- tigten das Ergebnis des Landesuntersuchungsam- tes. Die weitere Spurensuche nach der Herkunft der Benzoesäure verlief dann allerdings ergebnis- los. Die gesamten Lagerbestände (Fassweine und abgefüllte Weine) in der betreffenden Produkti- onsstätte wurden analysiert, insgesamt 93 Wei- ne, aber in keinem weiteren Wein wurde Benzoe- säure nachgewiesen. Die Herkunft blieb letztlich ungeklärt. 4 Stabilisotopen-Befund: Spanischer Wein gewässert und gezuckert Die ausgefeilte Analytik brachte die Irreführung ans Licht: In Rosé-Wein aus dem spanischen Rioja wurde im Labor des LUA eine außergewöhnliche Kombination zweier Isotopengehalte festgestellt, die natürlicherweise in Weinen nie vorkommen. Die Messwertkombination ließ den zweifelsfreien Schluss zu, dass der Wein unerlaubt stofflich ma- nipuliert worden war. Genauer: Zusatz von Wasser und unzulässige An- reicherung mit Saccharose, die zum Beispiel von der Zuckerrübe stammt. Die sogenannte Anrei- cherung zum Zwecke der Alkoholerhöhung ist in den meisten klimatisch wärmeren, südlichen Weinanbaugebieten der „Weinbauzone C“ nicht erlaubt und hierzu gehören auch alle spanischen Anbaugebiete. Der Zusatz von Wasser im Zuge der Weinbereitung ist generell verboten. Eine offizielle Anfrage an die Datenbank für Analy- sewerte von Isotopendaten bestätigte den Befund der Stabilisotopenanalytik des LUA. In der Folge wurden weitere Weine desselben Lieferanten un- tersucht, wobei zwei andere Lose des auffälligen Erzeugnisses ebenfalls in dieser Weise manipuliert worden waren. Die Erzeugnisse wurden umgehend vom deutschen Markt genommen. Die für den Lieferanten zuständige Behörde in Spanien wurde über das in der EU zum Schutz vor Irreführung und Täuschung des Verbrauchers etablierte AAC-FF- System „Food Fraud“ informiert. Zucker in der Weinbereitung: Winzer scheitert vor Gericht Es bleibt dabei: Die Zuckerung eines Weinerzeug- nisses in der Gärphase darf nur der Erhöhung des Alkoholgehalts dienen und nicht zu einer Umge- hung des Verbots führen, den Wein mit Zucker (Saccharose) zu süßen. Das hat das Bundesver- waltungsgericht in Leipzig im Januar 2020 ent- schieden und damit die Auffassung der Weinüber- wachung bestätigt. Nur in wenigen, klar umgrenzten Fällen erlaubt: Handelsüblicher Zucker im Wein. © Kaiya_Rose / Adobe Stock Der Kläger ist Inhaber eines rheinland-pfälzischen Weinguts. Er hatte für seinen Riesling aus dem Jahrgang 2014 eine amtliche Prüfungsnummer für Qualitätswein erhalten. Nachdem die Untersu- chung einer Probe einen Restzuckergehalt von 17,1 Gramm pro Liter bei einem nahezu ausgegliche- nen Glucose-Fructose-Verhältnis ergeben hatte, gab der Kläger an, bei der zweiten Anreicherung vom März 2015 sei der zugegebene Zucker offen- bar nicht vollständig vergoren. Im September 2015 nahm die Landwirtschafts- kammer Rheinland-Pfalz den Prüfungsbescheid daraufhin zurück. Entgegen den im Antragsverfah- ren gemachten Angaben sei der Wein gesüßt und damit unter Anwendung eines nicht zugelassenen önologischen Verfahrens hergestellt worden. Die Zugabe von Saccharose im Rahmen der Anreiche- rung bewirke eine unzulässige Süßung, wenn eine ausreichende Vergärung des Zuckers nicht statt- gefunden habe. Widerspruch, Klage und Berufung sind erfolg- los geblieben. Nach Auffassung des Oberverwal- tungsgerichts Rheinland-Pfalz dürfe die im Wein vorhandene Restsüße nur von frischen Weintrau- ben und von Traubenmost, nicht aber von Sac- charose-Zugaben herrühren. Die Annahme des Klägers, jegliche Zuckerzugabe, die während der Gärphase nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolge, müsse auch im Hinblick auf den im Wein verbleibenden Restzuckergehalt unbedenklich sein, treffe nicht zu. Der vom Kläger noch im März zur Anreicherung zugegebene Kristallzucker sei nur zu 10 Prozent vergoren. Damit liege eine un- zulässige Süßung vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Nach den maßgeb- lichen Vorschriften des europäischen Weinrechts dürfe Qualitätswein nicht mit Zucker gesüßt wer- den. In der Gärphase dürfe dem Erzeugnis zur Er- höhung des natürlichen Alkoholgehalts Saccha- rose zugesetzt werden. Sinn und Zweck dieser sogenannten Anreicherung sei die Erhöhung des vorhandenen Alkoholgehalts und nicht der Rest- süße; sie dürfe nicht zu einer Umgehung des Ver- bots führen, den Wein mit Zucker zu süßen. Eine Prüfungsnummer dürfe einem solchen Wein nicht erteilt werden. 5
Ziel des Vorhabens ist die selektive Isolierung von fermentativ hergestellten Beta-Lactamantibiotika aus komplexen Stoffgemischen unter anschließender magnetischer Separation. Das Verfahren soll im frühen Stadium der Aufarbeitung eingesetzt werden, um die Antibiotika zu stabilisieren und damit die Ausbeute an Produkt zu erhöhen. Durch die magnetische Separation im HGMF-System ist eine Fest/Fest/Flüssig-Trennung und somit ein erheblicher Zeitgewinn im Downstream-Prozess möglich. Zusätzlich kommt es zu einer Einsparung an Lösungsmittel und Energie innerhalb des Prozesses, was in ökologischer Hinsicht einen interessanten Aspekt darstellt. Zur Grundbeschichtung und Derivatisierung mit einer selektiven Adsorbermatrix werden magnetisierbare Eisenoxidpartikel eingesetzt, die in einer Silica- bzw. Polyvinylalkohol-Matrix eingebettet sind. Als Modellsubstanz dient zum einen die Toluolsulfonsäure, für die die Selektivität der Adsorberphase gegenüber Benzoesäure nachgewiesen werden konnte. Für das Imipenem, das hier als Modellcarbapenem verwendet wird, wird ebenfalls eine Adsorberphase synthetisiert. Diese soll auf Selektivität in Wasser und verschiedenen Modellmedien getestet werden. Zusätzlich werden die Abbauprodukte des Imipenem analysiert, um eine Aussage über die Stabilisierung des Imipenem durch die selektive Adsorbermatrix treffen zu können. Diese Ergebnisse werden mit einem kommerziell erhältlichen Adsorbern verglichen. Da es sich bei dem Fermentationsmedium um ein viskoses Medium handelt, ist es notwendig die Separationskammer des HGMF für diese Bedingungen zu optimieren. Hierzu werden verschiedene Simulationen der erzeugten Magnetfelder und des Flusses durch die Kammer durchgeführt. Die aus den Simulationen gewonnenen Erkenntnisse sollen anhand von Separationsversuchen der magnetischen Beads aus einer Fermentationsbrühe verifiziert werden.
Die Erschließung von Carbonsäuren als Ausgangsverbindungen für übergangsmetallkatalysierte Kreuzkupplungsreaktionen ist das Ziel unseres Forschungsvorhabens. Im Gegensatz zu den etablierten Verfahren sind Carbonsäuresalze, die als Nukleophile eingesetzt werden, leicht zugänglich, preiswert und einfach zu handhaben. Durch ein aufeinander abgestimmtes Katalysatorsystem aus Kupfer und Palladium gelang es uns, eine Biarylsynthese zu entwickeln, in der durch Decarboxylierung Kohlenstoffnukleophile erzeugt werden, die mit Arylbromiden und Arylchloriden in guten Ausbeuten umgesetzt werden. Zudem konnte das Konzept auf andere Produktklassen, wie Ketone, erweitert werden. Der Fortschritt, der im Rahmen dieser Forschungsarbeiten erzielt wurde, ist die Ausweitung der Anwendbarkeit von decarboxylierenden Biarylsynthesen auf das gesamte Spektrum von ortho-, meta- und para-substituierten Benzoesäuren. Dabei zeigte sich der Einsatz von Arylhalogeniden als Kohlenstoffelektrophile, bei dem unvermeidbar Halogenidsalze im Laufe der Reaktion generiert werden, als nachteilhaft. Durch die Verwendung von Kohlenstoffelektrophilen mit nicht-koordinierenden Anionen, wie z.B. Aryltriflaten, kann nun das volle Spektrum an substituierten Benzoesäuren in der Reaktion eingesetzt werden. Es haben sich eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für weiterführende Arbeiten ergeben. Insbesondere soll die noch relativ hohe Reaktionstemperatur durch die Entwicklung verbesserter Decarboxylierungskatalysatoren auf Kupfer-, Silber-, und Goldbasis drastisch reduziert werden. Die Anwendungsbreite der Biarylsynthese aus Arylhalogeniden soll durch die Entwicklung alternativer Katalysatoren, die nicht mehr durch Halogenidsalze inhibiert werden, verbessert werden. Das Alternativverfahren, bei dem Elektrophile mit nicht-koordinierenden Abgangsgruppen eingesetzt werden, soll hinsichtlich seiner Praktikabilität verbessert werden, indem es auf die kostengünstigen und thermisch stabilen Aryltosylate bzw. -mesylate erweitert wird.
Origin | Count |
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Bund | 108 |
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Chemische Verbindung | 91 |
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