Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien. Die Planungsregion umfasst die beiden Landkreise Bautzen und Görlitz. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes, als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen, stellt der Regionalplan für die Oberlausitz einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Insbesondere in den Bereichen Siedlungs- und Freiraumstruktur sowie für Standorte und Trassen der Infrastruktur werden wichtige Grundlagen festgelegt. Herausgeber ist der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien. Ta usługa zawiera dane regionu planowania Górne-Łużyce-Dolny Śląsk. Prezentowana w naszym serwisie internetowa mapa ma charakter wyłącznie poglądowy i w żadnym razie nie może być traktowana jako dokument oficjalny. Tato služba zahrnuje data regionu plánování Horní Lužice - Dolní Slezsko. Mapa na našich webových stránkách je pouze orientační a nenahrazuje oficiální dokument.
Emissionen des Verkehrssektor höher als 1990 – auch Kohleausstieg nötiger denn je 2016 wurden in Deutschland insgesamt 909,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 2,6 Millionen Tonnen mehr als 2015 und die zweite Steigerung in Folge. Dies zeigen Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die EU berichtet hat. Die Emissionen des Verkehrs sind erneut angestiegen und liegen mit 166,8 Millionen Tonnen wieder oberhalb der Emissionen des Jahres 1990. Den größten Anteil mit 96 Prozent daran hat der Straßenverkehr, dessen Emissionen um 3,7 Millionen Tonnen angestiegen sind. Grund dafür ist, dass immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden. Auch bleibt der Trend zu immer größeren und schwereren Autos ungebrochen. „Wir brauchen ein Umsteuern im Verkehr: Laut Klimaschutzplan der Bundesregierung sollen bis 2030 die Emissionen des Verkehrs um rund 70 Millionen Tonnen sinken. Das kann auch gelingen, wenn die Autos deutlich sparsamer werden und wir eine Quote für Elektroautos bekommen. Der gesetzliche Rahmen stimmt aber nicht. Wir empfehlen der EU daher vor allem, bei Autoneuzulassungen ab 2025 nicht mehr als 75 Gramm/CO2 pro Kilometer im Schnitt der Flotte zu erlauben. Der aktuelle Entwurf der Kommission für CO2-Grenzwerte bei Pkw ist zu wenig ambitioniert.“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die größten CO2 -Minderungen gab es mit 4,6 Millionen Tonnen in der Energiewirtschaft, obwohl die Stromexporte gestiegen sind. Der Energiesektor macht mit 332,1 Millionen Tonnen im Jahr aber immer noch den Großteil der Emissionen aus (36,5 Prozent). „Wenn wir im Klimaschutz schnell etwas erreichen wollen, dann müssen wir uns um die Kohleverstromung kümmern. Ich rate weiter dazu, Braun- und Steinkohlekraftwerke, die älter als 20 Jahre sind, nur noch mit maximal 4.000 Volllaststunden pro Anlage pro Jahr laufen zu lassen. Zudem sollten mindestens 5 Gigawatt der ältesten und ineffizientesten Braunkohlekraftwerke ganz stillgelegt werden.“, so Krautzberger. “Auch für unsere Klimaziele bis 2030 ist entscheidend, dass die Energiewirtschaft einen großen Teil der Reduktion schultert. Das geht nur, wenn wir schnell mit der Stilllegung von älteren bzw. ineffizienten Braun- und Steinkohlekraftwerken anfangen. Sonst besteht die Gefahr, dass wir nicht nur unsere Klimaziele für 2020 verpassen, sondern auch zum Ende des nächsten Jahrzehnts erneut in Schwierigkeiten kommen.“ In 2016 hat Deutschland seine Emissionen nur um 27,3 Prozent gegenüber 1990 senken können; ursprünglich hatte die Bundesregierung für 2020 eine Minderung von 40 Prozent angestrebt, die voraussichtlich deutlich verfehlt werden wird. Die Emissionen aus der Wärmeversorgung von Gebäuden stiegen witterungsbedingt gegenüber 2015 wieder um 3,6 Millionen Tonnen, da mehr Energie für das Heizen verwendet wurde. Krautzberger: „Bei den Gebäuden gibt es ein enormes Einsparpotential; sei es durch eine effizientere Wärmedämmung, Heizungssanierungen oder mehr erneuerbare Energien.“ In der Landwirtschaft sanken 2016 die Emissionen leicht gegenüber dem Vorjahr auf 65,2 Millionen Tonnen; ausschlaggebend ist ein geringerer Einsatz von mineralischen Düngern. Dagegen sind die Emissionen in der Industrie leicht um 1,4 Prozent angestiegen, insbesondere durch die Zunahme in der Metallindustrie. Emissionen nach Treibhausgasen Mit 88,2 Prozent dominierte auch 2016 Kohlendioxid (CO2) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH4) mit 6 Prozent und Lachgas (N2O) mit 4,2 Prozent, dominiert durch die Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 23,9 Prozent, Methan um 54,4 Prozent und Lachgas um 41,1 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Hier verläuft die Entwicklung weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute sanken die Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF6) bzw. Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) seit 1995 um 40 bzw. 87,5 Prozent. Die Emissionen der halogenierten FKW (H-FKW) sind seitdem um 31,1 Prozent anstiegen. Die Emissionen von Stickstofftrifluorid (NF3) stiegen auf niedrigem Niveau seit 1995 um 110,7 Prozent an, gehen aber seit 2010 wieder sehr schnell zurück.
Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht Schwerpunkte 2017 Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“ Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im heute veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des UBA. Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen ( VOC ). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben. Ein weiterer UBA -Jahresschwerpunkt ist die Landwirtschaft. Maria Krautzberger: „Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sind durch die intensive Landwirtschaft belastet. Die durch die Landwirtschaft verursachten Umweltschäden zu beseitigen, kostet die Allgemeinheit Geld. Eine Untersuchung des UBA hatte jüngst gezeigt, dass Trinkwasser in einigen Regionen Deutschlands künftig deutlich teurer werden könnte, wenn die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft nicht zurückgehen. „Mit der neuen Düngeverordnung werden wir allerdings Verbesserungen erreichen. So wird beispielsweise die Düngung im Herbst eingeschränkt, bei der die Gefahr besonders hoch ist, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt“, so Krautzberger. Das UBA bezweifelt aber, ob mit den geänderten und neuen Regelungen im Düngerecht das Ziel aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von maximal 70 Kilogramm Stickstoffüberschuss pro Hektar bis 2030 erreicht werden kann. Klimaschutz zählt ebenfalls zu den UBA-Schwerpunkten 2017. Maria Krautzberger appellierte an die Politik, die eigenen Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. „Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll die Energiewirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2014 um die Hälfte senken. Dazu müssen bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte der Stromerzeugungskapazitäten von Stein- und Braunkohlekraftwerken gekappt werden.“ Das UBA hat bereits im Januar 2017 mögliche Ausstiegspfade aus der Kohle vorgelegt, beispielsweise Preisaufschläge für fossile Brennstoffe wie Kohle oder begrenzte Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. Alle Vorschläge ließen sich national umsetzen, müssten aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. „In den betroffenen Regionen muss allerdings dringend ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden. Nur so haben Investoren Planungssicherheit, Beschäftigte neue Arbeitsplätze und Fehlinvestitionen durch neue oder erweiterte Tagebaue werden vermieden“, sagte Krautzberger. „Das deutsche Klimaschutzziel sind 80 bis 95 Prozent Minderung bis 2050 gegenüber 1990. Dies sollte in einem Klimagesetz verankert werden, das auch den Rahmen für eine Klimafolgenanpassung setzt“, so Krautzberger weiter.
Am 6. November 2014 kippten Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace acht Tonnen Kohle vor das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin um gegen die Energiepolitik von Minister Sigmar Gabriel zu protestieren. Die Umweltschützer werfen Gabriel vor, die Kohleindustrie zu schonen und das Abschalten klimaschädlicher Braunkohle-Kraftwerke zu verhindern. Greenpeace kritisiert, dass sich Bundeswirtschaftminister Siegmar Gabriel nicht vom Chef der Bundesnetzagentur Jochen Homann distanziert hat, der am 5. November 2014 eine Relativierung der deutschen Klimaziele ins Gespräch gebracht hatte. Außerdem habe Gabriel bislang vermieden zu sagen, wie sich der Energiesektor im Aktionsprogramm Klimaschutz einbringen soll, um die Lücke zu den Klimaziele noch zu schließen. Greenpeace fordert einen gesetzlichen Ausstieg aus der Braunkohle bis zum Jahr 2030 und aus der Kohle insgesamt bis 2040.
Mit diesem Thesenpapier schlägt das Umweltbundesamt strategische Maßnahmen und zielgerichtete Instrumente zur Reduzierung der Kohleverstromung für den Zeitraum bis 2030 vor. Für eine stark überproportionale Treibhausgasminderung der Energiewirtschaft als Beitrag, um die Klimaschutzziele bis 2020 zu erreichen, empfiehlt das UBA die Stromerzeugung auf 4000 Volllaststunden pro Jahr für Stein- und Braunkohlekraftwerke mit einem Alter von mindestens 20 Jahren zu begrenzen und mindestens 5 GW der ältesten Braunkohlekraftwerke zusätzlich zu den ohnehin geplanten Stilllegungen stillzulegen. Um das Ziel für die Treibhausgasminderung der Energiewirtschaft bis 2030 robust zu erreichen, empfiehlt das UBA zusätzlich zur Volllaststundenbegrenzung sukzessive weitere der ältesten Braun- und Steinkohlekraftwerke nach dem Kernenergieausstieg 2022 stillzulegen und auf maximal 19 GW Gesamtleistung zu reduzieren. Veröffentlicht in Position.
Das Europäische Umweltbüro EEB und der BUND Sachsen, unterstützt von der Anwaltskanzlei Baumann, haben eine EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht. Der Regierung und den Vollzugsbehörden in Sachsen wird vorgeworfen, Vattenfall/EnBW für das Braunkohlekraftwerk Lippendorf eine unberechtigte Ausnahme von strikteren Grenzwerten für Schwefeldioxid gestattet zu haben, welches nicht die Bedingungen der EU-Vorgaben – so die Einschätzung EEB und BUND Sachsen – erfülle. Die Genehmigung seitens der Behörden erlauben Schwefelemissionen bis zu 375 mg/Nm³, die EU-Vorgaben erlauben bis zu maximal 200 mg/Nm³. Das EU-Recht erlaubt eine Abweichung jedoch nur, falls eine technische Begründung der Behörde zuvor übermittelt wird. Diese muss belegen, dass der reguläre Emissionsgrenzwert nicht durchführbar ist. Das EEB und die Anwaltskanzlei Baumann bemängeln, dass keine entsprechende Begründung vorliegt und die Behörde die Sonderverschmutzungsrechte dennoch gestattet hätte.
Für die Erreichung des Klimaschutzziels der Energiewirtschaft im Klimaschutzplan 2050 muss die Erzeugung von Braun- und Steinkohlekraftwerken bis 2030 um mehr als 50% gegenüber dem Jahr 2014 reduziert werden. Die Studie untersucht sechs verschiedene Instrumente zur Emissionsminderung im Stromsektor die das Klimaziel erreichen. Ein nationaler CO 2 -Preisaufschlag reduziert primär die Stromerzeugung aus Erdgas- und Steinkohlekraftwerken in Deutschland. Das Kapazitätsmanagement und die Volllaststundenbegrenzung führen zu höheren Minderungsbeiträgen von Braunkohlekraftwerken. Mit Blick auf die Kraftwerkseinsatzkosten, ist ein nationaler CO 2 -Preisaufschlag das günstigste Instrument. Ein Kapazitätsmanagement von Braun- und Steinkohlekraftwerken weist hingegen Vorteile auf, da diese Formen der Stromerzeugung besonders klimaschädlich sind, eine hohe europäische Emissionsminderung erreicht wird und diese robust gegenüber externen Entwicklungen ist. Veröffentlicht in Climate Change | 02/2017.
With this position paper, the UBA proposes strategic measures and targeted climate policy instruments for achieving a reduction in coal-fired power generation for the period up until 2030. To achieve a disproportionately high reduction in greenhouse gas emissions by the energy sector as a contribution to achieving the climate protection targets by 2020, the UBA recommends to limit coal-fired power generation to 4,000 full-load hours per year for hard coal and lignite power plants that are at least 20 years old and additional closure of at least 5 GW of the oldest lignite power plants. To ensure that the energy sector comfortably achieves its targeted reduction in greenhouse gas emissions by 2030, the UBA recommends in addition to limit coal-fired power generation the closure of the oldest lignite and hard coal power plants following the Nuclear Power Phase-Out in 2022 to a maximum remaining output of 19 GW. Veröffentlicht in Position.
Emissionen sinken auf niedrigsten Wert seit 2010 Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind 2014 gegenüber dem Vorjahr erstmals seit drei Jahren wieder gesunken. Das geht aus der Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes (UBA) hervor. Die Emissionen sanken demnach um mehr als 41 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente, das entspricht 4,3 Prozent. Insgesamt lagen die Treibhausgasemissionen 2014 damit bei 912 Mio. Tonnen – dem niedrigsten Wert seit 2010. Das entspricht einer Minderung um 27 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Der Trend weist endlich wieder in die richtige Richtung. Ein Großteil der Minderung war 2014 auf den milden Winter zurückzuführen. Aber einen Teil des Rückgangs haben wir echten Fortschritten beim Klimaschutz zu verdanken. Jetzt wollen wir diesen Trend verstärken mit ambitionierten Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz. Die Daten zeigen unter anderem Handlungsbedarf bei den Emissionen aus der Kohleverstromung. Es ist besser, jetzt einen sanften, sozialverträglichen Strukturwandel einzuleiten, als später abrupte Brüche zu riskieren.“ UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Der Rückgang der Treibhausgasemissionen in Deutschland ist erfreulich, wir dürfen in unseren Bemühungen um eine kohlenstoffärmere Wirtschaftsweise aber nicht nachlassen. Der milde Winter und der dadurch geringere Heizenergieeinsatz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir bei der energetischen Gebäudesanierung nicht wesentlich vorangekommen sind. Die immer noch steigenden Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft und vor allem im Verkehr weisen deutlich auf die vorhandenen Defizite hin. Und die trotz massiv wachsender erneuerbarer Energien nach wie vor hohen Emissionen vor allem aus der Braunkohleverstromung zeigen, dass wir hier zusätzlichen Handlungsbedarf haben.“ Wichtigste Ursache für den Emissionsrückgang ist der geringere Einsatz fossiler Brennstoffe. Dieser wiederum ist zu einem großen Teil auf die milde Witterung und den damit verbundenen geringeren Heizenergieeinsatz in Gebäuden und Haushalten zurückzuführen. Besonders stark ist der Rückgang bei Erdgas und Steinkohle: Der Einsatz von Erdgas verursachte 12,9 Prozent, der Einsatz von Steinkohle 8,2 Prozent geringere Kohlendioxidemissionen; die durch den emissionsstärksten Brennstoff Braunkohle verursachten Kohlendioxidemissionen gingen dagegen unterproportional nur um 2,2 Prozent zurück. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch nahm 2014 um 2,4 Prozentpunkte auf 27,8 Prozent zu. In erster Linie haben die erneuerbaren Energien die emissionsärmeren fossilen Brennstoffe Erdgas und Steinkohle verdrängt, während Braunkohlekraftwerke auf hohem Emissionsniveau nahezu verharren. Im Vergleich der unterschiedlichen Sektoren trug die Energiewirtschaft (allgemeine Strom- und Wärmeversorgung) mit knapp 6 Prozent Rückgang zur Treibhausgasminderung bei. Im Verkehr dagegen stiegen die Emissionen um mehr als 3 Prozent. Ursache dafür ist eine gesteigerte Verkehrsleistung sowohl im gewerblichen als auch privaten Bereich, die mit einem anhaltenden Wirtschaftswachstum und deutlich zurückgegangenen Kraftstoffpreisen einherging. Im Abfallbereich gingen die Emissionen des Treibhausgases Methan vor allem wegen des Verbots zur Deponierung organischer Abfälle 2014 um 0,6 Mio. Tonnen CO2 -Äquivalente zurück. In der Landwirtschaft stiegen die Emissionen des Treibhausgases Lachgas (N2O) auf Grund des erhöhten Absatzes an mineralischem Dünger leicht an. Der Anteil fluorierter Gase – so genannter F-Gase – in der Industrie blieb weitgehend konstant. Diese Treibhausgase sind unterschiedlich klimawirksam und werden zur besseren Vergleichbarkeit in CO2-Äquivalente umgerechnet. Die Daten der Nahzeitprognose für 2014 leiten sich aus einem System von Modellextrapolationen und Trendfortschreibungen der im Januar vom UBA veröffentlichten detaillierten Berechnungen des Jahres 2013 ab. Dabei wurden erste für das Jahr 2014 veröffentlichte Überblicksangaben der amtlichen Statistik, der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und von Industrieverbänden verwendet. Zusätzlich zu beachten ist, dass ab 2014 die neuen Berechnungsvorschriften der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (u.a. IPCC Guidelines 2006) anzuwenden sind. Damit ist eine direkte Vergleichbarkeit mit früher vom UBA veröffentlichten Daten nur bedingt möglich. Grafiken und Tabellen zu den Emissionstrends finden Sie im PDF dieser Pressemitteilung unter: http://www.umweltbundesamt.de/dokument/presse-information-142105 . Die Zahlen unterscheiden sich teilweise wegen unterschiedlicher sektoraler Zuordnung.
Im Rahmen des Projekts „Untersuchung der Krankheitslast in Deutschland durch Kohlekraftwerke“ (offizieller Titel „Erfassung potentiell gesundheitsförderlicher Effekte durch die Reduktion der Kohlefeuerung zur Energiegewinnung“) (Laufzeit 2018-2022) wurde für das Jahr 2015 die Krankheitslast in der deutschen Bevölkerung quantifiziert, welche auf die Luftschadstoffemissionen von Kohlekraftwerken in Deutschland zurückgeführt werden kann. Neben der Betrachtung von deutschen Kohlekraftwerken insgesamt wurden auch nach Stein- und Braunkohlekraftwerken differenzierte Analysen durchgeführt. Es zeigte sich, dass Braunkohlekraftwerke, im Vergleich mit Steinkohlekraftwerken, zu einer höheren Krankheitslast in der deutschen Bevölkerung beigetragen haben. Ein Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe kann durch den Wegfall entsprechender Schadstoffemissionen zur Verbesserung der Gesundheit beitragen und unterstützt Deutschland bei die Zielerreichung auf dem Pfad der europäischen Zero Pollution Ambition. Veröffentlicht in Texte | 83/2024.
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