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Trinkwasserberichtsdaten 2023

Trinkwasserbericht NRW (2023) – 2 pdf-Dateien („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“) Die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Qualität des Trinkwassers, wobei die Berichtspflicht für Versorgungsgebiete gilt, die täglich mehr als 1.000 m³ Trinkwasser liefern oder mehr als 5.000 Personen versorgen. Gemäß § 69 TrinkwV sind die Gesundheitsämter dazu verpflichtet, jedes Jahr einen Datensatz über die Qualität des Trinkwassers des vorangegangenen Kalenderjahres an die dafür vorgesehene oberste Landesbehörde oder eine andere nach Landesrecht (in diesem Fall das LANUK) zuständige Stelle zu übermitteln. Dieser beinhaltet die Bewertung der Trinkwasserqualität in Versorgungsgebieten, die eine tägliche Abgabe von mindestens 10 Kubikmetern Trinkwasser oder die Versorgung von mindestens 50 Personen gewährleisten. Im weiteren Prozess erstellt das LANUK aus diesem Datensatz den zusammenfassenden DWD-Bericht („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“), welcher anschließend an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt wird. Die hier ausgestellten DWD-Berichte sind eine aggregierte Zusammenfassung der Trinkwasserdaten aus dem Berichtsjahr 2023. Diese Zusammenfassung ist aufgeteilt in 2 pdf-Dateien: A: „DWD_2023_DENW_DWD_1000“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die mehr als 1000 m³ pro Tag liefern B: „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die zwischen 10 und 1000 m³ pro Tag liefern. Die beiden Dateien beinhalten folgende Tabellenblättern mit den Daten zu: 1. Nicht eingehaltene Überwachungshäufigkeiten. 2. Allgemeine Informationen über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung in dem Land. 3. Zusammenfassende Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in den WVG. 4. Information über die Ergebnisse der Nachforschungen bei Nichteinhaltung des Parameterwertes Clostridium perfringens. 5. Informationen über Nichteinhaltung der Parameterwerte bei Wasser für den menschlichen Gebrauch in WVG. 6. Informationen über Einschränkung/Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch wegen Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 7. Informationen über Ursachen der Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 8. Informationen über Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 9. Informationen über die produktspezifischen Parameter Acrylamid, Epichlorhydrin und Vinylchlorid 10. Art der im Land öffentlich zugänglichen Informationen. 11. Kommunikation der im Land verfügbaren Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 12. Informationen über die Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 13. Informationen über Änderungen der Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 14. Codes für den Zeitrahmen bei Einschränkung oder Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 15. Codes für die Ursachen einer Nichteinhaltung. 16. Codes für Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung. 17. Codes für den Zeitrahmen der Abhilfemaßnahmen.

LUA gibt Tipps für sicheres Spielzeug unterm Weihnachtsbaum

Wer Kindern an Weihnachten Spielzeug schenkt, möchte ihnen eine Freude machen – und sie nicht in Gefahr bringen. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) überprüft Spielzeuge deshalb regelmäßig stichprobenartig im Labor auf mögliche Gesundheitsgefahren. Das Vorgehen der Experten können sich auch Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf zunutze machen, denn einige Probleme lassen sich bereits im Geschäft mit bloßem Auge und einer guten Nase erkennen. Bisher wurden im Jahr 2023 beim Landesuntersuchungsamt (LUA) 163 Spielzeugproben untersucht, 30 davon wurden beanstandet. Acht Proben fielen wegen chemischer Parameter auf, und 25 Proben waren nicht sachgerecht gekennzeichnet. Bei einigen Proben waren sowohl Zusammensetzung als auch Kennzeichnung mangelhaft. Beim Eingang einer Spielzeugprobe im Labor spielt, trotz modernster Analysengeräte -  die Sensorik nach wie vor eine entscheidende Rolle. Die Fachleute des LUA können bereits anhand des Aussehens und des Geruchs eines Spielzeugs entscheiden, auf welche Schadstoffe untersucht werden sollte. Wichtig: Daran können sich auch Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren. Schlecht verarbeitete Produkte mit scharfen Kanten oder auch stark chemisch riechende Produkte sollten im Laden stehen bleiben. Viele Substanzen können allerdings ausschließlich in der Laboranalyse sicher nachgewiesen werden. Insbesondere Kleinkinder unter 36 Monaten neigen dazu ihr Spielzeug in den Mund zunehmen, um daran zu lutschen oder knabbern, dadurch können – bei entsprechend kleinen Abmessungen- Teile verschluckt oder sogar eingeatmet werden, oder es könne sich bedenkliche Stoffe aus dem Spielzeug lösen und vom Kind aufgenommen werden. Zu den gesundheitlich bedenklichen Stoffen, die im Labor analysiert werden können, zählen gefährliche Weichmacher, krebserregende und erbgutverändernde polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), hautreizendes Formaldehyd, nicht zugelassene Lösungsmittel (z.B. Benzol), nicht zugelassene Farbstoffe, giftige oder Allergie auslösende Schwermetalle (wie z.B. Blei, Cadmium und Nickel) und das hormonell wirksame Bisphenol A. Luftballons aus Kautschuk werden außerdem regelmäßig auf krebserregende N-Nitrosamine sowie N-nitrosierbare Stoffe untersucht, Fingermalfarben auf verbotene Farbstoffe und nicht zugelassene Konservierungsstoffe. Alleine in diesem Jahr wurden in drei verschiedenen Proben Fingermalfarbe verbotene und Allergie auslösende Konservierungsstoffe nachgewiesen. In weiteren vier Proben waren Farbstoffe enthalten, die auch in kosmetischen Mitteln nicht zugelassen sind. Gerade in Spielzeugen für eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe sollten überhaupt keine dieser nicht zugelassenen Stoffe zu finden sein. Erstmalig wurden in diesem Jahr Spielzeugproben aus Papier und Pappe auf die Chlorpropanole 1,3-Dichlor-2-propanol (1,3-DCP) und 3-Monochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) analysiert. Das krebserregende 1,3-DCP sowie das im Tierversuch nachgewiesen nierentoxisch wirkende 3-MCPD können durch die Hydrolyse von Epichlorhydrin entstehen, welches beispielsweise als Ausgangsstoff von Nassverfestigungsmitteln oder Leimstoffen für die Papierherstellung eingesetzt wird. Zwei Proben waren auffällig. Da es für diese Verbindungen derzeit aber keine gesetzlichen Grenzwerte für Spielzeuge gibt, konnten diese Proben nicht aus dem Handel genommen werden. Grundsätzlich werden alle amtlich entnommenen Proben auch auf ihre korrekte Kennzeichnung geprüft. Häufig fallen hier Proben z.B. durch das Fehlen der Herstellerangabe und/oder Angaben zur Identifikation auf dem Spielzeug selbst auf. Aber auch Warnhinweise werden nicht immer korrekt angegeben oder fehlen ganz. GS-Siegel garantiert unabhängige Prüfung Siegel ist nicht gleich Siegel. Verbraucher sollten beim Kauf von Spielzeug auf das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ vertrauen. Es stellt sicher, dass die Ware von unabhängigen Dritten getestet wurde. Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, wie beispielsweise von den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV). Insgesamt weniger aussagekräftig ist dagegen das gesetzlich vorgeschriebene europäische CE-Zeichen. Die Hersteller vergeben dieses Zeichen in der Regel selbst und bestätigen damit lediglich, dass gewisse Mindestanforderungen zum freien Warenverkehr innerhalb der EU eingehalten werden. Das CE-Zeichen garantiert aber keine unabhängige Prüfung und ist kein verlässliches Qualitätszeichen beim Spielzeugeinkauf. Hier finden Sie weitere Tipps zum Thema sicheres Spielzeug .

Feststellung gem. § 5 UVPG - Blue Cube Germany Assets GmbH & Co KG - Erhöhung Anlagenkapazität

Die Blue Cube Germany Assets GmbH & Co KG, Bützflether Sand 2, 21683 Stade hat mit Schreiben v. 25.11.2019 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BIm-SchG in der derzeit geltenden Fassung zur wesentlichen Änderung der Bisphenol-/Epoxy-Anlage am Standort in 21683 Stade, Bützflether Sand 2, Gemarkung Stade, Flur 24, Flurstück 1/122, beantragt. Wesentlicher Antragsgegenstand ist die Erhöhung der Anlagenkapazität von 135.000 t/a auf 146.000 t/a durch den Bau und Betrieb einer zweiten Waschstraße und Erweiterung der Mischkapazität im Bereich Epichlorhydrin und Bisphenol-A verbunden mit Maßnahmen zur Verbesserung des Kühlsystems durch Wärmetauscher und Verdunstungskühlanlage sowie Installation einer Abwasservorbehandlung.

Biopolymere - Biokunststoffe zur stofflichen Verwertung von Biomasse, Teilvorhaben 4B: Entwicklung von Konstruktionsschäumen auf Stärkebasis - Stärkehydrophobierung

Ziel des Projektes war die Entwicklung hydrophober, stärkehaltiger Schaumstoff-Formkörper. Am Markt gibt es eine Vielzahl geschäumter Formteile auf Basis synthetischer Polymerer. In diesem Projekt ging es darum, geschäumte Produkte aus überwiegend Biopolymeren bzw. biobasierten Polymeren herzustellen, welche Gebrauchseigenschaften erfüllen, die einen partiellen Ersatz von synthetischen geschäumten Artikeln ermöglichen könnten. Darunter sind nicht die handelsüblichen Verpackungschips oder -schalen zu verstehen, die auf Basis von Stärke oder Getreideprodukten verfügbar sind, sondern es ging um höherwertige Produkte wie z.B. Gehäuse elektronischer Güter. Es wurde Stärke als nachwachsender Rohstoff ausgewählt, da sie aus industrieller Produktion in großen Mengen verfügbar ist und zu den kostengünstigen der isolierten, nachwachsenden Rohstoffe zählt. Stärke kann mit geeigneten Weichmachern thermoplastisch verarbeitet, mit synthetischen und biobasierten Polymeren geblendet und durch Anwendung von Treibmitteln zu geschäumten Formkörpern verarbeitet werden. Stärkematerialien aus nativer oder destrukturierter Stärke weisen den Nachteil der Wasserempfindlichkeit und Sprödigkeit auf. Es waren verschiedene Wege möglich, um Stärkeschäume mit neuen Eigenschaften wie Stabilität bei relativ hoher Luftfeuchtigkeit und verbesserter mechanischer Belastbarkeit sowie Langzeitbeständigkeit zu entwickeln. Der Lösungsweg dieses Forschungsvorhabens bestand in der Reaktivextrusion von Stärke mit funktionalisierenden Epoxi-Reagenzien und Additiven für eine thermoplastische Prozessführung und Stabilisierung mechanischer Gebrauchseigenschaften. Die zu entwickelnde Technologie war ein zweistufiger Prozess, der die Entwicklung von Compounds durch Reaktivextrusion mit anschließender Verarbeitung zu Spritzguß-Formteilen unter Anwendung verschiedener Treibmittel zur Verschäumung zum Inhalt hatte.

Revision der Umweltqualitätsnormen der Bundes-Oberflächengewässerverordnung nach Ende der Übergangsfrist für Richtlinie 2006/11/EG und Fortschreibung der europäischen Umweltqualitätsziele für prioritäre Stoffe

Auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie 60/2000/EG (WRRL) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Überprüfung des angestrebten guten Zustandes der Oberflächengewässser Qualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe festzulegen (Artikel 4 der WRRL). Zur Bewertung des Zustandes der Oberflächengewässer sind daher die Stoffe aus dem "Nichterschöpfenden Verzeichnis der wichtigsten Schadstoffe" (siehe Anhang VIII WRRL) zu überprüfen und fortzuschreiben sowie Qualitätsnormen festzulegen. 2013 endete die Übergangsfrist für Richtlinie 2006/11/EG. Vor diesem Hintergrund initiierte das Umweltbundesamt ein Projekt, um für 10 ausgewählte Schadstoffe (flussgebietsspezifische Schadstoffe nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV)) die Umweltqualitätsnormen zu aktualisieren und für 20 neue Stoffe Vorschläge für Umweltqualitätsnormen erarbeiten zu lassen.

Beinahe-Katastrophe in der deutschen Nordsee

Der Frachter "Oostzee" gerät mit 4 000 Fässern Epichlorhydrin in schwere See. Teilweise schlagen die Fässer Leck. Eine Katastrophe kann durch umfangreiche Bergungsarbeiten verhindert werden.

Bestimmung der Belastung von Bisphenol A in Hausinstallationen nach Sanierung mit Epoxidharz

Bei einem Sanierungsverfahren für korrodierte Stahl- und Kupferleitungen in der Trinkwasser-Installation von Gebäuden wird flüssiges Epoxidharz auf die Innenflächen der Rohre aufgebracht. Epoxidharz ist ein Zweikomponentensystem aus einem Harz und einem Härter. Nach dem Mischen der beiden Komponenten härtet es zu einer glatten, chemikalienbeständigen und korrosionsfesten Kunstharzbeschichtung aus. Die Harzkomponente besteht aus Bisphenol-A-diglycidether, einer Verbindung aus Bisphenol-A und Epichlorhydrin. Mit dem Vorhaben soll geklärt werden, ob im Wasser aus Epoxidharz-beschichteten Trinkwasser-Installationen Bisphenol-A als Restmonomer oder als Zersettzungsprodukt des Epoxidharzes vorkommen kann.

Untersuchung neuer Technologien bei der Metallentfettung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen, insbesondere ueber den Verbleib der Stabilisatoren

Es wurden 13 stabilisierte Chlorkohlenwasserstoffe untersucht, die 1 bis 6 Stabilisatoren enthielten. Bei den Stabilisatoren handelt es sich um 22 verschiedene Stoffe, die in den Loesemitteln in unterschiedlichen Kombinationen vorhanden waren. Beim Einsatz dieser CKW wurde ermittelt, dass etwa die Haelfte der Stabilisatoren sich in der Fluessigkeit anreichert bzw. waehrend des Reinigungsvorganges verbraucht. Die andere Haelfte dieser Stoffe hat - bezogen auf die einzelnen CKW - in der Gasphase, d.h. in der Luft, eine etwas hoehere Konzentration als in der Fluessigkeit. Die niedrigste Stabilisatormenge wird durch Dichlormethan und Tetrachlorethen an die Luft abgegeben; Tetrachlorethen verhaelt sich in Bezug auf die Verbrauchszahlen auch am guenstigsten bei absaugfreiem Betrieb. Trichlorethen nimmt eine Art Mittelstellung ein, waehrend durch das am hoechsten stabilisierte 1.1.1-Trichlorethan auch die groesste Stabilisatormenge in die Umwelt gelangt.

Anlage zur Handhabung von Gefahrstoffen mit nachgeschalteter Abluftreinigung

Die bei der Produktion von pharmazeutischen Wirkstoffen und Zwischenprodukten fuer Pflanzenwirkstoffe erforderlichen Umfuellvorgaenge von giftigen, kanzerogenen (z.B. Alkylchlorid, Epichlorhydrin) und geruchsintensiven Stoffen (z.B. Mercaptane) werden in einer geschlossenen Kabine, ausgeruestet mit einer Stahlwanne mit Gitterrost durchgefuehrt. Innerhalb der Kabine werden die Gefahrstoffe in die Reaktionsbehaelter gepumpt. Die Kabine ist ueber zwei Lueftungsoeffnungen an eine Abgasreinigungsanlage, die in der Kabine Unterdruck erzeugt und die Abluft absaugt, angeschlossen. Die Abluft wird in eine Waschkolonne geleitet. Als Waschloesung wird verduennte Natronlauge zur Neutralisation von sauren Gasen und Schwefelverbindungen und Loesung der Alkohole verwendet. Die geruchsintensiven Schwefelverbindungen werden durch Wasserstoffperoxid zu Sulfaten oxidiert. Die Waschloesung wird einer Abwasserbehandlungsanlage zugefuehrt und die Abluft aus der Waschkolonne ueber ein Aktiv-Kohlefilter geleitet. Das Verfahren stellt vor allem fuer kleine und mittlere Betriebe mit haeufigen Produktionswechseln eine oekonomische Loesung dar.

Filzfreiausruestung von Wolle durch enzymatische Behandlung anstelle der klassischen Chlorierung und Harzbehandlung

Die Filzfreiausruestung der Wolle steht infolge der Umweltbelastung der Luft durch Chlor sowie des Wassers durch adsorbierbare Organohalogenverbindungen stark unter Druck. Ueber 90 Prozent der Wolle, die einer Filzfreiausruestung unterliegen, weisen in irgendeiner Form eine Chlorierung auf, die im wesentlichen durch das Chlor-Hercosett-Verfahren abgedeckt wird. Alle Arten der Wollchlorierung fuehren zum Entstehen und dem Auftreten von adsorbierbaren Organohalogenverbindungen. Durch die Behandlung der Wolle mit Kunstharzen, wie z.B. mit Polyamid-Epichlorhydrin-Harzen nach der Chlorierung entsteht eine zusaetzliche Belastung. Ziel des Projektes ist es, die in einer Vorstudie begonnenen Arbeiten zur enzymatischen Behandlung der Wolle fortzufuehren und eine Technologie zu entwicklen, die eine Chlorbehandlung ausschliesst. Hier bietet sich der Einsatz von Enzymen an. Damit entsteht ein Innovationsschub fuer eine oekologisch unbedenkliche Wollausruestung. Durch das Aufbringen spezieller Enzyme ist der Filzfreieffekt auf der Faser zu sichern, ohne dabei die Faser selbst in ihren textil-physikalischen und textil-chemischen Eigenschaften negativ zu beeinflussen.

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