Wann wurden erstmals Bedenken bezüglich der Erdbebensicherheit beziehungsweise der Bodenverflüssigung geäußert? Von wem wurden diese Bedenken geäußert?
Welche Maßnahmen hat das BASE/ Bundesumweltministerium daraufhin getroffen?
Wer hat wann entsprechende Untersuchungen beauftragt und wer hat diese durchgeführt?
Seit wann liegen Gutachten vor, dass die Erdbebensicherheit / Gefahr der Bodenverflüssigung für das bestehende Jülicher Zwischenlager (wieder) als nicht gegeben betrachtet wurde (bzw. dieser Aspekt positiv beschieden wurde).
Wann wurden diese Erkenntnisse der JEN, dem JEN-Aufsichtsrat, der Bundesregierung und der Landesregierung mitgeteilt?
Welche Schlussfolgerungen und/ oder Konsequenzen haben das BASE bzw. das Bundesumweltministerium aus den Erkenntnissen zur positiven Einschätzung der Erdbebensicherheit gezogen?
Ist die Aufrechterhaltung der Räumungsanordnung durch die NRW-Atomaufsicht aus dem Jahre 2014 juristisch noch haltbar? Wenn ja, welche weitere Gründe sprechen weiterhin für die unverzügliche Räumungsanordnung?
Zu den drei Optionen:
Welche Institution/ Behörde/ Ministerium/ GmbH trifft letztendlich die Entscheidung, was mit den 152 Castoren passieren soll? Im Zeitungsartikel „NRW drohen Castortransporte“ der taz vom 22.11.2023 heißt es: „Zwar erklärt Neubaurs Ministerium, über den Verbleib des Atommülls entscheide das BASE – doch das Bundesamt will da offenbar nicht mitspielen. Das Amt sei lediglich Genehmigungsbehörde „zum Transport von Jülich nach Ahaus“, heißt es in einer Mail an die taz: Ein „Ansprechpartner für Fragen zu diesbezüglichen politischen Entscheidungen“ sei das BASE dagegen ausdrücklich nicht.“ (https://taz.de/Proteste-von-Anti-Atom-Initiativen/!5974857/). In einem Zeitungsartikel der WAZ vom 22.11.2023 heißt es, dass Bundesfinanz-, Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium die Ahaus-Option bevorzugen. Welche Rolle spielt das Bundesumweltministerium in der Entscheidungsfindung bzw. welchen Einfluss auf die Entscheidung hat das Ministerium?
In welchem Umfang wird die Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
In welchem Umfang wurde die Option des Castor-Exports in die USA seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
In welchem Umfang wird die Option der Castor-Transporte nach Ahaus seit der Räumungsanordnung 2014 bei der JEN verfolgt? Bitte aufschlüsseln nach eingesetztem Personal in Form von Stellen und Arbeitsstunden (ggf. pro Jahr).
Wie oft und in welchem Umfang wurde der JEN-Aufsichtsrat in die Priorisierung / Mittelverteilung / Personalzuweisung für die verschiedenen Optionen eingebunden?
Kam es im JEN-Aufsichtsrat zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der drei Optionen? Wenn ja, wie wurden diese beigelegt?
Wie und wann hat sich das Bundesumweltministerium bzw. das BASE zu den drei Optionen eingebracht bzw. wurde es von Seiten der JEN einbezogen? Bitte aufschlüsseln nach Anhörungen bzw. schriftlichen Stellungnahmen.
Wann und mit welcher Begründung wurde die USA-Option gestoppt? Wer hat den Stopp dieser Option verfügt? Welche Erkenntnisse/ Gutachten waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?
Wann hat die JEN den Aufsichtsrat bzw. BASE und Bundesumweltministerium über den Stopp der USA-Option informiert?
Zur Transport-Route Jülich-Ahaus:
Im Untersuchungs-Ausschuss zur Ramedetal-Brücke war von ignorierten Sicherheitswarnungen und Überraschungen über das Ausmaß der Schäden die Rede, ein Einsturz aufgrund der Belastung wurde im Nachhinein als recht hoch eingeschätzt. Welche zusätzlichen Untersuchungen wurden bezüglich der Brücken auf der Transport-Route in Auftrag gegeben?
Welche zusätzlichen Untersuchungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden/ werden aufgrund der Baustellen, z. B. Im Kreuz Kaiserberg, durchgeführt.
Spätestens 2030 muss mit Planungen für die Räumung des Zwischenlagers Ahaus begonnen werden, da die Genehmigung 2036 ausläuft. Welche Maßnahmen plant die BASE/ das Bundesumweltministerium, damit es nicht wie auch in Jülich zu einem genehmigungslosen Zustand kommt?
This project aims to provide a step change in terms of our capacity to assess and predict risks due to geohazards (landslides and rock slides, earthquakes, floods). This is necessary in order to make built environments and infrastructures resilient to the increasing threat of natural hazards due to the expanding size of European cities and urban centres, increased use of infrastructure, and the effect of increased climatic variations. To achieve this we will bring together the complementary expertise of world leading academic groups in geotechnical, geoenvironmental and seismic engineering, soil and rock mechanics, seismology, hydrology, geology together with private Engineering software companies.
The goals of this proposal are: i) to investigate the key physical-mechanical aspects of major geohazards (landslides, earthquakes, floods) with a multi-disciplinary approach in order to bridge the current gaps in knowledge and enable a stepchange in the current capabilities of risk assessment, prevention, and mitigation; ii) to generate new approaches to predicting geohazards by creating an international, interdisciplinary and intersectoral group which will combine existing knowledge to generate new research methodologies and applications by enabling knowledge exchange among researchers with expertise in complementary research fields; iii) to train several Early Stage Researches (ESRs) during their stay at the host Institution who will form the next generation of researchers for academic and industrial applications; iv) to improve the current normative standards and codes ruling geohazard prevention; v) to provide a competitive edge to European engineering software companies modelling geohazards.
Das übergeordnete Ziel der zweiten Phase des Verbundprojektes (1) die Weiterentwicklung des Water Management Tools (WMT) zu einem Entscheidungshilfesystem (DSS), (2) die dauerhafte Implementierung des IWRM-Prozesses für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen und (3) die Verbreitung des IWRM-Konzepts über die Einzugsgebietsgrenzen hinaus sein. Das Teilprojekt der TU Berlin untersucht mit dem innovativen Roof-Water-Farm-Konzept die effiziente Klimatisierung über das Wasserressourcenmanagement von Wohngebäuden, was beispielhaft demonstriert wird. Dabei wird die landestypische Architektur mit den Dachgewächshäusern so kombiniert, dass sie erdbebensicher ist.
Zielsetzung: Bestimmung von baugrunddynamischen Kenndaten fuer den Nachweis der Erdbebensicherheit; Vorgehensweise: in situ-Untersuchungen, sprengseismisches Aufzeitverfahren, Datenverarbeitung digitaler Seismogramme.
Zwischenlager Jülich: Stand des Neu-Genehmigungsverfahrens Jüngste Presseartikel zum Neugenehmigungsverfahren für das Zwischenlager Jülich haben den Aspekt „Berechnungen zur Erdbebensicherheit“ aufgegriffen. Betreiber des Zwischenlagers ist die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen ( JEN ). Der endgültige Nachweis der Erdbebensicherheit steht noch aus. Die Unterlagen, die die JEN dazu beim BfE eingereicht hat, werden derzeit geprüft. Jüngste Presseartikel zum Neugenehmigungsverfahren für das Zwischenlager Jülich haben den Aspekt „Berechnungen zur Erdbebensicherheit“ aufgegriffen. Betreiber des Zwischenlagers ist die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen ( JEN ). In einem Artikel heißt es unter anderem: „Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen ( JEN ) ist bei dem ausstehenden Nachweis der Erdbebensicherheit nach eigenen Angaben einen entscheidenden Schritt weitergekommen: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ) habe die Grundlagen zur Berechnung der Erdbebensicherheit akzeptiert, teilte JEN -Sprecher Jörg Kriewel mit. Jetzt werde der Antrag auf Fortführung der Zwischenlagerung damit aktualisiert.“ (Westdeutsche Zeitung v. 23.4.2019) Der aktuelle Stand des Neugenehmigungsverfahrens stellt sich wie folgt dar: Die Bewertung zur Berechnung der Erdbebensicherheit hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ) bereits im März 2018 abgegeben. Darin stellt das BfE fest, dass die von der JEN vorgelegten Annahmen und Berechnungen zur Bestimmung der seismischen Einwirkungen dem kerntechnischen Regelwerk entsprechen. Sie sind damit eine geeignete Grundlage dafür, dass die JEN einen Nachweis zur Erdbebensicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik und damit zur sicheren Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle führen kann. Der endgültige Nachweis steht noch aus. Die Unterlagen, die die JEN dazu beim BfE eingereicht hat, werden derzeit geprüft. Ob für die beantragte Aufbewahrung im bestehenden Lagergebäude die Genehmigungsvoraussetzungen bei der Erdbebensicherheit vorliegen, kann erst nach Abschluss dieser Prüfungen entschieden werden. Die Dauer des Neugenehmigungsverfahrens bestimmt maßgeblich der Antragsteller, der die Unterlagen vollständig und in der geforderten Detailtiefe vorlegen muss. Ein Klick auf die Karte öffnet die Kartenanwendung "Hochradioaktive Abfälle in Deutschland - Zwischenlagerung und Entstehung" © BASE Hintergrund 2007 stellte der Betreiber des Zwischenlagers in Jülich einen Antrag auf Neu-Genehmigung, da die bestehende Genehmigung 2013 auslief. Die Neu-Genehmigung sollte eine Dauer von drei Jahren umfassen, wie 2009 konkretisiert wurde. 2013 ordnete die Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen die Räumung des Lagers Jülich an, nachdem ein Ende des Neu-Genehmigungsverfahrens nicht absehbar war. Es fehlten die Nachweise zur Erdbebensicherheit. Zum weiteren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle hat der Betreiber seit 2009 mehrere Pläne verfolgt. Neben der Aufbewahrung in Jülich plant der Betreiber einen Export der Abfälle in die USA sowie alternativ einen Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das Neugenehmigungsverfahren für das bestehende Zwischenlager stellte der Betreiber nach wechselnden Plänen zwischen 2010 und 2012 ruhend. Zur Diskussion steht auch ein Neubau eines Zwischenlagers. Anträge hierzu liegen dem BfE nicht vor. Zum Thema Zwischenlager Jülich Genehmigungsverfahren für Zwischenlager