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Approximated estimates for the share of gross final consumption of renewable energy sources

The most recent recast of the EU Renewable Energy Directive (EU/2023/2413) sets a legally binding, minimum 42.5% target for the share of renewable energy sources (RES) in the EU's gross final energy consumption by 2030, with an aspirational goal of reaching 45%. For transport, it sets a minimum 29% RES share by 2030, or a minimum 14.5% reduction in the greenhouse gas emission intensity of transport by 2030, with specific sub-mandates for advanced biofuels and renewable fuels of non-biological origin (RFNBOs).

Beyond 2020 - Harmonisierte Förderpolitik für EE-Strom in Europa

Mit der Richtlinie 2009/28/EC haben das Europäische Parlament und der Rat die Rahmenbedingungen für ein politisches Regelwerk zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) bis 2020 festgeschrieben. Das Projekt Beyond 2020 konzentriert sich auf die Zeit danach und untersucht mögliche Wege zu einer harmonisierten europäischen Förderpolitik, die die Nutzung von EE-Strom vorantreibt. Ecofys ist Teil des Projektkonsortiums. In dem jüngsten Projektbericht evaluierte Ecofys verschiedene Harmonisierungspfade vor dem Hintergrund bestehender Prozesse der EU-Integration. Als Ergebnis empfiehlt der Bericht die Fortsetzung einer Mischung aus top-down und bottom-up Prozessen, wie sie auch in der Vergangenheit praktiziert worden sind. Dies ermöglicht, die Förderpolitiken und Marktbedingungen in der EU zunehmend konvergieren zu lassen, während zugleich die vielfältigen Unterschiede der Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden können.

RE-SHAPING Renewable energy policy EU country profiles update

This report is an update of the country profiles that ECOFYS has produced together with national experts since 2004. They contain detailed information about policies applied in the electricity, heat and transport sector as well as deployment and potential data. The core objective of the project led by FRAUNHOFER-ISI is to assist Member State governments in implementing the Renewable Energy Directive and to guide a European policy for RES in the mid- to long-term. Publications so far include: - 'Indicators assessing the performance of renewable energy support policies in 27 Member States' (2011 update upcoming) - 'Review report on support schemes for renewable electricity and heating in Europe' - 'Design options for cooperation mechanisms between Member States under the Renewable Energy Directive' - 'A smart power market at the centre of a smart grid'. Learn more about the project on http://www.reshaping-res-policy.eu/

Grandfathering Optionen im Rahmen einer EU ILUC Richtlinie

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2025

zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, ⁠ TEHG⁠ , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.

Approximated estimates for the share of gross final consumption of renewable energy sources, 2024

The EU formally adopted an update of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001 in October 2023 that, among other measures, increases the binding 2030 target from 32% to 42.5%, with the aim of achieving 45%. Since early access to the most recent information on the growth of RES is relevant for all stakeholders, the EEA and its European Topic Centre for Climate Change Mitigation and Energy (ETC/CME) produce each year a set of early estimates concerning the RES shares achieved by the countries and the EU as a whole in the previous year. The current data set concerns the EEA 2023 RES share proxies. The cut-off date for most data sources incorporated in the calculation of the approximated RES shares is 31 August of the publication year.

Fortschritte bei Erneuerbaren Energien und der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen

Gemeinsam mit Fraunhofer ISI, der Fakultät für Energieökonomie an der TU Wien und BBH unterstützte Ecofys die Europäische Kommission hinsichtlich der Berichterstattungspflicht im Rahmen der Erneuerbaren Energien Direktive (2009/28/EC). In diesem Projekt wurden die Fortschritte der EU Mitgliedsstaaten und die Nachhaltigkeitsauswirkungen von Biokraftstoffen in der EU detailliert analysiert. Die Analyse der Erneuerbaren-Energien-Fortschrittsberichte der EU Mitgliedsstaaten von Ecofys und Partnern zeigt, dass die Mitgliedsstaaten zeitlich im Plan sind und wichtige Fortschritte erzielt wurden, etwa beim Abbau von Hindernissen in der Stromnetzintegration oder dem Herkunftsnachweis für Biokraftstoffrohstoffe. Die Prognose für das Jahr 2020 ist jedoch zweifelhaft. Die Vorhersagen zeigen, dass mit den gegenwärtigen Maßnahmen nahezu alle Mitgliedsstaaten die 2020 Ziele verfehlen werden. Weiter Fortschritte hinsichtlich der Zielerreichung für erneuerbare Energien erfordern zuverlässige und verstärkte politische Maßnahmen sowie verbesserte Verwaltungsverfahren in allen Mitgliedsstaaten. Im zweiten Teil des Berichts wird die Frage der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen mit Daten und Untersuchungen zu verschieden Aspekten analysiert. Die Auswirkungen von in der EU verbrauchten Biokraftstoffen (wie etwa auf Luft, Wasser, Biodiversität sowie sozio-ökonomische Effekte) entstehen zum größten Teil in der EU selbst, da hier der Großteil der Rohstoffe produziert wird. Der verbleibende Anteil kommt überwiegend aus Argentinien, Brasilien, den USA, Malaysia und Indonesien. In diesen Länder wurde unter anderem die Landnutzung, aber auch der rechtliche Rahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit untersucht. Die Diskussion um Biokraftstoffe und Ernährungssicherheit wurde unter Berücksichtigung lokaler und globaler Effekte analysiert. Schließlich zeigte sich, dass manche Auswirkungen nicht direkt dem Biokraftstoffverbrauch in der EU zugeordnet werden können, sondern aus der potentiellen Attraktivität des EU Biokraftstoffmarkts resultieren. Dies trifft etwa auf einige Grundstücksgeschäfte in Afrika zu. Gleichzeitig hat Ecofys in einem anderen Projekt untersucht ob zusätzliche verpflichtende Kriterien zum Schutz von Boden, Wasser und Luft nötig sind und wie die Umsetzung der Erneuerbaren Energien Direktive in den Mitgliedsstaaten voranschreitet. Weiter Informationen sind unter http://www.ecofys.com/de/veroeffentlichung/ 245/ verfügbar.

Baseline Studie zu Biokraftstoffen 2008

Die Europäische Union fördert die Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energien im Transportwesen. Die im April 2009 entsprechend neu aufgelegte Richtlinie für Erneuerbare Energien sieht vor, dass bis 2020 zehn Prozent der im Transport eingesetzten Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien stammen. Außerdem gibt die EU-Richtlinie vor, welche Nachhaltigkeitsanforderungen die Biokraftstoffe erfüllen müssen, die im Geltungsbereich der Richtlinie gehandelt werden. Im Rahmen eines zweijährigen Projekts hat Ecofys für die Europäische Kommission untersucht, welche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit von einer Biokraftstoffnutzung in der EU zu erwarten sind. Dieser Abschlußbericht enthält grundlegende Informationen zu Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen, zur Herkunft der Rohstoffe und den damit verbundenen Dynamiken im internationalen Handel und der Politik. Es ist zugleich eine Analyse der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Landnutzungsänderung. Im Jahr 2008 wurde der Großteil der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe in Europa produziert (ca. 70 Prozent). Auch die zur Herstellung der Biokraftstoffe verwendeten Rohstoffe stammten mehrheitlich aus Europa (ca. 60 Prozent). Außerhalb der EU sind nationale Rechtsvorschriften noch nicht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen vorbereitet, die die EU für Biokraftstoffe anlegt. Freiwillige Zertifizierungssysteme werden jedoch weitgehend akzeptiert und in Ländern angewandt, die viel zum europäischen Biokraftstoffmarkt beitragen, wie Brasilien, Indonesien oder Malaysia. Das Projekt war eine Zusammenarbeit zwischen Ecofys, Winrock, Agra CEAS, der Chalmers University und IIASA.

Catalysing and building capacities for renewable energy communities in rural Latvia

Reallabor: Integrierte WärmeWende Wilhelmsburg, Teilverbundvorhaben: IWm - Integrierter Wärmemarkt; Teilvorhaben: grüne Fernwärme

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