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Rettung aus höchster Not

Der Schapenbruchteich im Naturschutzgebiet Riddagshausen in Braunschweig ist aus ökologischer Sicht das mit Abstand wertvollste Gewässer im Naturschutz- und Natura-2000-Gebiet sowie im Europareservat Riddagshausen. Nachdem der ehemalige Karpfenteich vor ca. 20 Jahren aus der fischereilichen Nutzung genommen wurde, begann eine zunehmende Verschlammung des Gewässers. Eine ökologische Katastrophe für dieses größte Gewässer im Schutzgebiet nahm seinen Lauf. Seltene Wasserpflanzen verschwanden, der Röhrichtgürtel wurde immer schmaler und jährliche Algenblüten auf dem Wasser führten regelmäßig zu dramatischen Fischsterben. Schon früh wurde von Gutachtern darauf hingewiesen, dass nur durch eine gründliche Beseitigung der im Laufe von vielen Jahrzehnten der Bewirtschaftung angesammelten dicken Faulschlammschicht Besserung zu erwarten wäre. Zum Erhalt und zur Entwicklung dieser in Braunschweig einzigartigen Teichlandschaft wurde im Jahr 2003 der Teich auf Veranlassung der Stadt Braunschweig und der Bezirksregierung entschlammt und die Bodenmassen auf unmittelbar angrenzende Flächen aufgebracht. Die Kosten für diese sehr aufwändige Maßnahme wurden gemeinsam von der Europäischen Gemeinschaft, dem Land Niedersachsen (ehemalige Bezirksregierung Braunschweig) und der Stadt Braunschweig aufgebracht. Die Durchführung der Sanierung lag in den Händen der Stadt. Seit mehr als zwei Jahren ist das nun sanierte Gewässer wieder mit Wasser bespannt und die Auftragsflächen der Schlammablagerung haben sich begrünt. Zypergras-Segge _Die Fachleute vom NLWKN konnten sich im Juni dieses Jahres bei einer gemeinsam mit der Stadt Braunschweig durchgeführten "Kontrollfahrt" vom vollen Erfolg der durchgeführten Sanierungsmaßnahme überzeugen. Vogelarten wurden beobachtet, die schon seit über 15 Jahren nicht mehr im Gebiet gebrütet hatten (Lachmöwe, Schwarzhalstaucher, Wasserralle und Tüpfelsumpfhuhn). Pflanzen wurden entdeckt, die in ganz Niedersachsen seit fast 50 Jahren als verschollen galten (Zypergras-Segge, Wasserschlauch und Krebsschere). Heute, im 3. Jahr nach der Entschlammung, zeigt die ökologische Bewertung eine so positive Situation, wie sie kaum jemand so schnell erwartet hätte: Die neue Brutkolonie der Lachmöwen ist nun auf über 100 Brutpaare angewachsen. Im Schutze der wachsamen und wehrhaften Möwen findet auch der Schwarzhalstaucher Brutplätze (über 25 Brutpaare in diesem Jahr) und in den entschlammten Buchten des Teiches kommt es im Frühjahr zum Massenablaichen des Moorfrosches. Schlammpeitzger, Moderlieschen und andere typische Fischarten sind wieder heimisch; an sonnigen Tagen schwirrt die Luft von den unterschiedlichsten Libellenarten. Wasserschlauch Im Wasser wächst die bei uns seltene Krebsschere daneben ragen die feinen gelben Blüten des Wasserschlauchs, eine unserer heimischen "fleischfressenden Pflanzen" aus der Wasseroberfläche. Viele verschiedene Laichkrautarten bilden unter Wasser gute Versteckmöglichkeiten für Kleinfische und Insekten. Wie es nun weitergeht, soll über ein zehn-jähriges Monitoring der wichtigsten Artengruppen dokumentiert werden. Die an ein erfahrenes Gutachterbüro in Auftrag gegebenen Untersuchungen umfassen die folgenden Aspekte: Brut-, und Gastvögel, Amphibien, Libellen und Mollusken, Fische, die Teichflora, die Limnologie und die physikalisch-chemische Gewässeranalytik. Mit den Untersuchungen wurde Anfang 2004 begonnen und die Ergebnisse zeigen die bereits beschriebene sehr positive Entwicklung im Schapenbruchteich und seiner näheren Umgebung.

LSG Hakel

Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 C, im Juni zwischen 17-18 C. Pflanzen- und Tierwelt Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Entwicklungsziele Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Exkursionsvorschläge Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Verschiedenes Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019

Wassersport und Naturschutz am Inselrhein

WSP Rüdesheim 06722 / 4036-0 WSP Mainz 06131-658050 Nordwestspitze der Insel in der Zeit vom 1. April bis 15. September sowie ein Betreten nur auf vorhandenen Wegen erlaubt ist. Für alle genannten Bereiche gilt: „DIE NATUR HAT VORRANG!“ Wenn Sie diese Hinweise beherzigen, steht einem erholsamen Ausflug an den Inselrhein nichts im Wege. Allgemeine Informationen zu den Naturschutzgebieten: Wasserflächen Mariannenaue -Gelb ausgetonnter Bereich: ausschließlich der gelb ausgetonnte Bereich (westlich Rhein-km 515) darf vom 01.04. bis 20.09. eines jeden Jahres mit höchstens 6 km/h Befahren werden; der östliche Stillwasserbereich ist ganzjährig für Wasserfahrzeuge aller Art - auch Stand-Up Paddler, Kajakfahrer & Luftmatratzen - gesperrt! Regierungspräsidium Darmstadt Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd „Wassersport und Naturschutz am Inselrhein“ Fulder-und Ilmenaue: Befahren vom 01.04. bis 14.10. eines jeden Jahres erlaubt Eltviller (Königsklinger) Aue -Stillwasserfläche hinter der Insel: ganzjährig erlaubt Wichtiges in Sachen Hochwasser Auch Wassersportler sind von den Sondervorschriften für die Schifffahrt bei Hochwasser betroffen: -Höchstgeschwindigkeit von 20km/h bei Hochwassermarke (HWM) I -Fahrt möglichst im mittleren Drittel des Stromes; Vermeidung von schädlichem Sog und Wellenschlag; Fahrt nur mit Betrieb eines lizenzierten Schiffsfunkgerätes (geschaltet auf Kanal für Verkehrskreis Nautische Information (NIF). Verbot der Schifffahrt bei HWM II ! Für den Rheingau gelten die Pegelstände in Mainz (Gernsheim-Eltville) -HWM I 4,75m / HWM II 6,30m Bingen (Eltville-Lorch) -HWM I 3,50m / HWM II 4.90m Kaub (Lorch-Bad Salzig) -HWM I 4,60m / HMW II 6,40m Außerdem sind der Broschüre des Bundes „Sicherheit auf dem Wasser“ zahlreiche wertvolle Hinweise zu entnehmen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/sicherheit-auf-dem-wasser- 2018.pdf?__blob=publicationFile Abwasserentsorgung: Das Einleiten jeglicher Abwässer ist nicht erlaubt und wird strafprozessual verfolgt. In Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei der Länder Hessen & Rheinland-Pfalz - herausgegeben von: Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat V 53.2 Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt) Wilhelminenhaus Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Tel.: 06151 12 – 5734 naturschutz-schutzgebiete@rpda.hessen.de Struktur- & Genehmigungsdirektion Süd Referat 42 Naturschutz Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt / Weinstraße Tel.: 06321 99-2468 Christian.Roselt@sgdsued.rlp.de DLRG Schierstein 0611- 2.3008 DLRG Oestrich-Winkel 0160-99772851 DLRG Ingelheim 06725 9378196 Wassersportler sind aktive Naturschützer!Zum Sport: Baden und Wasserski / Jetski Der Inselrhein ist eines der schönsten Wassersportreviere und gleichzeitig ein wertvolles Stück Natur. Vor allem für Vögel und Fische haben die Inseln (auch Auen genannt) und die sie umgebenden Sandbänke, Stillwasserbereiche, Auwälder und Feuchtwiesen zwischen Mainz / Wiesbaden und Kaub eine ganz besondere Bedeutung. Aufgrund der internationalen Bedeutung für den Vogelzug sind große Bereiche als Europäisches Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet ausgewiesen sowie mit dem Prädikat „Europareservat“ ausgezeichnet. Der Inselrhein bietet ganzjährig tausenden Vögeln Rückzugsorte zum Brüten, Nahrung suchen, Rasten oder zum Überwintern. Um die seltenen Vogelarten zu schützen, ist es besonders wichtig störungsarme Bereiche zu schaffen und zu erhalten. Darüber hinaus sind weite Teile des Gebietes als FFH-Gebiete ausgewiesen. Durch ihr vorbildhaftes Verhalten im Umgang mit der Natur tragen Sie einen wesentlichen Teil dazu bei, das hiesige Wassersportrevier im Einklang mit den Natur- und Umweltschutzverordnungen zu erhalten. Da es sicherlich nicht immer einfach ist, den Überblick über einschlägige Rechtsvorschriften zu behalten, möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre ein paar wesentliche Fragen beantworten und einige Tipps mit in die Wassersportsaison geben, um Ihnen den Umgang mit den Vorschriften zu erleichtern. Sofern im Einzelfall keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde gelten die folgenden Regelungen:Wer ein erfrischendes Bad nehmen möchte muss hierfür das Naturschutzgebiet - also auch den Stillwasserbereich - verlassen. Baden ist nämlich auch vom Boot aus nicht erlaubt. Bitte beachten Sie auch die Regelungen der BadeVOBWStrMainz, die Sie unter: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Wasserstrassenbezogene- Hinweise/BadeVOBWStrMainz.html einsehen können und die u.a. das Baden im Rhein regelt. Wer es sportlich liebt, dem stehen im linksrheinischen Stromarm, der „Großen Gieß“, zwei Wasserskistrecken zur Verfügung: von Rhein-km 515,900 bis 517,500 (unterhalb der Insel) und von Rhein-km 512,500 bis 513,500 (oberhalb der Insel). Diese Strecken sind übrigens am linken Ufer mit blauen Schildern samt Richtungspfeil gekennzeichnet. Achten Sie auf die Beschilderung, zwischen den Strecken hat der Wasserskisportler mit im Boot zu sitzen! Regelungen zur Befahrung mit Jetskis sind der Wassermotorräder-Verordnung unter: http://www.gesetze-im-internet.de/wasmotrv/BJNR076900995.html zu entnehmen. NSG Mariannenaue - Was Sie wissen sollten Angenehmen Aufenthalt, aber nicht auf der Insel! Das Betreten, Anlanden und Festmachen auf der Insel, den Leitwerken, den Sandbänken und aller bei Niedrigwasser trockenfallenden Flächen ist zum Schutz des Brut-, Rast und Überwinterungsraum von Wasservögeln ganzjährig verboten! Durch die Anwesenheit von Menschen werden viele seltene Vogelarten großem Stress ausgesetzt. Dies soll durch das Verbot verhindert werden. Aus diesem Grund ist auch das Befahren des östlichen Stillwasserbereichs (ausgetonnt) ganzjährig für Wasserfahrzeuge aller Art verboten! In der Ruhe liegt die Kraft! Nicht jeder teilt Ihren Musikgeschmack! Genießen Sie die Ruhe und gewähren Sie auch den Anderen die erholsame Geräuschkulisse der puren Natur. Ankern und Motor aus, nicht nur des teuren Sprits wegen! Höchstens 6 km/h im Stillwasserbereich während der erlaubten Befahrens-Zeiten sind im Übrigen nicht nur äußerst entspannend, sondern auch Vorschrift! Auch ein Bordhund braucht Auslauf, aber... nicht im Naturschutzgebiet! Auch für Ihren Vierbeiner gilt das Betretungsverbot. Bitte nutzen Sie für Ihren Gassigang die Wanderwege am links- und rechtsrheinischen Ufer. Bedenken Sie bitte auch den natürlichen Jagdinstinkt Ihres Hundes! Soll das Haustier am Wassersportvergnügen teilhaben, gehört die Hundeleine mit an Bord. Ohne Leine kein Landgang! Angeln - Ein zweischneidiges Schwert Für das Angeln, auch in Schutzgebieten, gibt es in den Verordnungen vielfach Ausnahmeregelungen. Für die Mariannenaue gibt es solche aber nur für die Berufsfischerei. Wo Sie am Rhein angeln dürfen erfahren Sie für die hessischen Reviere entweder bei der Unteren Fischereibehörde in Bad Schwalbach (unter 06124 - 510 424) oder in der neuen Broschüre des Landes Hessen „Fischereiliche Regelungen für die Fischereierlaubnis am hessischen Rhein" unter: https://www.hlg.org/land-hessen/domaenenverwaltung/fischerei/. Die entsprechenden Informationen für Rheinland-Pfalz erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, unter: https://sgdsued.rlp.de/de/themen/fischerei/ausgabestellen-fuer- fischereierlaubnisscheine/. Eltviller Aue, Ilmenaue, Rüdesheimer Aue und Lorcher Werth Die Stillwasserfläche im Bereich der Eltviller (Königsklinger) Aue darf ganzjährig genutzt werden. Allerdings ist das Anlanden und Betreten der Insel selbst, sowie das Festmachen, z.B. an Bäumen, generell - wie überall in Naturschutzgebieten -verboten. Die Rüdesheimer Aue darf nur unterhalb der Insel, auf dem kleinen Sandstrand vor dem Leitwerk, betreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch hier Baden, Camping, offenes Feuer und Angeln (vom 01.11. bis 15.03.) verboten sind und Sie sich ruhig verhalten sollten. Sie halten sich in einem Naturschutzgebiet auf und ihre Anwesenheit wird stark reglementiert und nur unter Vorbehalt geduldet. Das Lorcher Werth darf ebenfalls zeitlich eingeschränkt durch den Lorcher Stromarm angefahren werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Fahrwasserverhältnisse nicht einfach sind und ein Anlanden und Angeln nur zwischen Rheinkilometer 539 und der

INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Validierung von Habitatmodellen zur Ersteinschätzung des Erhaltungszustands im Europaschutzgebiet 'Niedere Tauern'

Das Projekt "Validierung von Habitatmodellen zur Ersteinschätzung des Erhaltungszustands im Europaschutzgebiet 'Niedere Tauern'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Forstzoologisches Institut, Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement durchgeführt. Für eine Ersteinschätzung des Erhaltungszustandes von Lebensräumen im Steiermärkischen Europaschutzgebiet 38 (site code AT2209000) liegen flächendeckende Bewertungen der Habitateignung für Vogelarten des Anhang I (Richtlinie 79/409/EEC) in Form von wissensbasierten Habitatmodellen vor. Die Modelle gründen auf einem Regelwerk, das die Feinparameter aus Topographie und Landbedeckung aufgrund Fachexpertise und Literaturrecherche auswählte. Für die Bewertung des Erhaltungszustandes bedürfen die so kalibrierten Modelle einer Validierung. Mit bisher erhobenen Felddaten ist dies nicht möglich, da letztere aus Zufallsbeobachtungen bestehen und mit einer sehr groben Genauigkeit von Gradminutenfeldern verortet sind. Um die Plausibilität der wissensbasierten Habitatmodelle zu prüfen, ist eine Validierung mit systematisch im Gelände erhobenen Artnachweisen nötig. Diese stichprobenartigen Erhebungen werden in Zusammenarbeit mit der beauftragten Gebietsbetreuung der Ziviltechnikkanzlei Dr. Hugo Kofler am Arbeitsbereich Wildtierökologie und Wildtiermanagement der Universität Freiburg geplant, koordiniert und ausgewertet. Die Validierung ist teil eines dreistufigen Vorgehens zur Ersteinschätzung des Erhaltungszustandes von Lebensräumen im Steiermärkischen Europaschutzgebiet Niedere Tauern.

Modellprojekte fuer ein naturschutzfachliches Landschaftsmonitoring unter besonderer Beachtung einer beispielhaften Erstinventur von EU-FFH-Gebieten sowie EU-Vogelschutzgebieten

Das Projekt "Modellprojekte fuer ein naturschutzfachliches Landschaftsmonitoring unter besonderer Beachtung einer beispielhaften Erstinventur von EU-FFH-Gebieten sowie EU-Vogelschutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für ökologische Studien Chemnitz durchgeführt. Darstellen des Bezugs des Landschaftsmonitorings zum FFH-Monitoring, Abgrenzung zwischen den Monitoringinhalten, Identifizierung der FFH-Biotoptypen und Arten, Beruecksichtigung des Erhaltungszustandes.

Bundesweites Vogelmonitoring in EU-Vogelschutzgebieten Teilvorhaben 2

Das Projekt "Bundesweites Vogelmonitoring in EU-Vogelschutzgebieten Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. durchgeführt. Zur Verbesserung der Kenntnisse über Bestände und Bestandsveränderungen von Vogelarten sowie deren Habitate in EU-Vogelschutzgebieten (SPA) als Beitrag zur Umsetzung des § 6 BNatSchG soll das vom BfN und der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) erarbeitete Konzept zum SPA-Monitoring gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden. Dies dient der Verbesserung der Datengrundlage für den alle sechs Jahre zu erstellenden nationalen Bericht nach Art. 12 VSchRL. Für die in diesem TV durchzuführenden Arbeiten sind u.a. folgende Arbeitsschritte vorgesehen: a) Auswahl von Triggerarten für beispielhafte Analysen; b) Bereitstellung der aktuellen Zuordnung bundesweiter Triggerarten zu den Erfassungsansätzen des Monitorings seltener Brutvögel (MsB); c) Analyse zum Stand des SPA-Monitorings für ausgewählte Länder; d) Zusammentragen und Aufbereitung aller relevanten, verfügbaren ornithologischen Daten für die ausgewählten Triggerarten; e) Analyse der zusammengetragenen sowie der aus dem ehrenamtlichen Vogelmonitoring bereitgestellten Daten im Hinblick auf übergeordnete Fragestellungen des SPA-Monitorings f) Formulierung der Fragestellungen für statistische Analysen zur Anzahl und Verteilung von Erfassungseinheiten in TV I; g) systematische Darstellung der Defizite, Lösungsmöglichkeiten und methodischen Anforderungen für das SPA-Monitoring zum Umfang und Verteilung von Erfassungseinheiten; h) Abgleich der Zählgebietskulisse des MsB und des Monitorings rastender Wasservögel (MrW) mit den europäischen Vogelschutzgebieten, Erstellung eines Vorschlags (Vorgehen bei der Abgrenzung) zur Anpassung der Zählgebietsgrenzen an die Schutzgebietsgrenzen; i) Anpassung und Optimierung der Methoden des MsB; Erschließen von Synergien mit dem SPA-Monitoring; j) Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Organisation des SPA-Monitorings auf Bundesebene;.

Wiedervernaessung des Ochsenmoores am Duemmer

Das Projekt "Wiedervernaessung des Ochsenmoores am Duemmer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Umweltministerium durchgeführt. Das Feuchtgebiet der Duemmerniederung besitzt eine herausragende Bedeutung fuer den Naturschutz. Dies wird u.a. dokumentiert durch eine Reihe nationaler und internationaler Schutzkategorien: - Besonderes Schutzgebiet gemaess Art. 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) (3800 ha), - Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung gemaess Ramsar Konvention (3600 ha), - Wildschutzgebiet (1600 ha), - Landschaftsschutzgebiete, - Naturschutzgebiete (1895 ha), - 'Europareservat' (2000 ha). Das Gebiet ist Teil des Schutzgebietssystems 'Natura 2000' von internationaler, europaeischer und nationaler Bedeutung. Dies beruht insbesondere auf der Vielfalt vorhandener natuerlicher und naturnaher Biotoptypen in enger Vernetzung aquatischer und terrestrischer Lebensraeume, sowie auf der grossen Zahl im Gebiet bruetender, rastender und ueberwinternder Wat-, Wasser- und Wiesenvoegel. Das vorgeschlagene Projekt ist speziell auf den Schutz und die Verbesserung der Brut- und Rasthabitate im Besonderen Schutzgebiet, Teilgebiet Ochsenmoor gerichtet. Ziel ist die Stabilisierung der Bestaende einer Vielzahl von, unter anderem auch prioritaeren Arten. Wesentliche Projektziele sind: - Wiedervernaessung des Niedermoores durch Wiederherstellung saisonal schwankender, moeglichst hoher Grundwasserstaende mit winterlichen Ueberstauungen. - Schutz und Weiterentwicklung geeigneter Rast- und Ueberwinterungsgebiete fuer Wasser-, Wat- und Wiesenvogelarten. - Sicherung und Regenerierung von Sumpfdotterblumenwiesen, Klein- und Grossseggenriedern sowie Entwicklung von Hochstaudenfluren und Roehrichten. - Erhalt und Entwicklung vielfaeltiger Kleinstlebensraeume/Habitatstrukturen im Uebergangsbereich zwischen Wasser und Land. - Verbesserung der Brutbestaende und der Bruterfolge von Wiesenvoegeln und Roehrichtbruetern ueber eine Flaechenvernaessung. Mit einem Finanzvolumen von 1388626,- DM sollen innerhalb einer Projektlaufzeit von 2 Jahren folgende Naturschutzmassnahmen durchgefuehrt werden: - Arrondierung eines grossflaechigen feucht-nassen Gruenland- und Roehrichtbereiches durch Ankauf letzter privater Nutzflaechen. - Wiedervernaessung des Moorkoerpers durch Einstau der Graeben; Gewaehrleistung der Vorflut fuer oberliegende Gebiete durch Bau eines Fanggrabens mit zeitweilig betriebenem Kleinschoepfwerk. Die Voraussetzungen fuer die Durchfuehrung des Projektes sind im Projektgebiet besonders guenstig, da sich bereits 98 Prozent der zu vernaessenden Flaechen im Besitz der oeffentlichen Hand befinden. Die vorhandene Schutzgebietskulisse und die Umsetzung von Massnahmen durch die vor Ort angesiedelte Naturschutzstation Duemmer der Bezirksregierung Hannover erhoehen die Erfolgsaussichten erheblich. Die Durchfuehrung des Vorhabens wird von der Bezirksregierung Hannover uebernommen. Das Vorhaben wird vom Landkreis Diepholz, dem Niedersaechsischen Landesamt fuer Oekologie, den oertlichen Naturschutzverbaenden sowie den oertlich zustaendigen Instanzen (Wasser- und Bodenverband) unterstuetzt und ist m

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