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Artenreiche Flur Gross Kreutz

Das havellaendische Obstanbaugebiet ist durch gravierende Eingriffe in das oekologische Gefuege gekennzeichnet. Die seit 1990 eingetretenen Veraenderungen waren Anlass, Untersuchungen zur Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna einzuleiten. Seit 1992 werden in der Gemarkung ein Beispiel fuer aktive Landschaftspflege und -gestaltung sowie ein Lehr- und Versuchsgebiet fuer Niederwild- und Naturschutzaufgaben geschaffen. Im Rahmen aktiver Biotopgestaltung und nach einem Landschaftsplan-Entwurf wurden umfangreiche Feldgehoelze angelegt (standorttypische Gehoelzarten) und Stillegungsflaechen mit Graeser/ Kraeutermischungen bestellt. Es erfolgten die Renaturierung eines Feuchtgebietes, die Erhaltung und Umgestaltung von Obstanlagen/Streuobstwiesen, die Anlage von Lesesteinhaufen und Benjeshecken, die Aufzucht und Wiedereinbuergerung der Rebhuehner. Als Weiser fuer die Wirksamkeit der Massnahmen dienen die Ergebnisse von Zaehlungen spezieller Niederwildarten mit Indikatorwert.

Katrin Eder: „Der Wiederaufbau in der Eifel kommt voran“

Umwelt- und Klimaschutzministerin besucht Projekte in Echtershausen, Rittersdorf und Kordel „Der Wiederaufbau im Ahrtal ist eine Daueraufgabe, die vier Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe immer noch Priorität hat. Der Wiederaufbau gibt den Menschen Perspektive, damit sie in ihrer Heimat bleiben können. Zugleich geht es um Zukunftsfähigkeit und Resilienz. Gebäude werden energieeffizient, Brücken hochwasserangepasst, Infrastruktur und Verkehrswege werden widerstandsfähig gegen Extremwetteranlagen gebaut und die Abwassersysteme sorgen künftig in besonderem Maße für den Gewässerschutz. Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge werden verstärkt und die Wiederherstellung von Gewässern geben dem Wasser mehr Raum und fördern Flora und Fauna, um möglichst gesunde Ökosysteme zu schaffen und erhalten. Das kommt am Ende auch unserem Trinkwasser zugute“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich gleich dreier Stationen in der Westeifel, bei denen sie Wiederaufbauprojekte besuchte. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm waren viele Orte von den Überschwemmungen betroffen. „Seit dem 15. Juli 2021 arbeitet mein Haus gemeinsam mit den von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen am Wiederaufbau im Bereich der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur. Das Klimaschutzministerium gewährt dabei fachliche und finanzielle Unterstützung für Wasser- und Abwassermaßnahmen, bei der Gewässerwiederherstellung, unterstützt auch im Bereich der Abfallbeseitigung, Wärmeversorgung und Mobilität.“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Station 1: Echtershausen (Eifelkreis Bitburg-Prüm) Nach dem verheerenden Hochwasser vor vier Jahren war Echtershausen nur über einen Waldweg erreichbar. Die einzige Zufahrtsstraße in den Ort war durch die Wassermassen zerstört worden. „Seitdem wurde gemeinsam eine große Wiederaufbauleistung erbracht. So konnte die Verbandsgemeinde Bitburger Land im Jahr 2022 für die Erneuerungsarbeiten der Abwasseranlagen im Bereich der Ortsgemeinde Echtershausen mit drei Förderbescheiden unterstützt werden. Weitere Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung sind im Maßnahmenplan des Kreises vorgesehen. Damit ist die Grundlage für deren Förderung gegeben“, erklärte die Ministerin im Beisein von Ortsbürgermeister Norbert Fleckner. Station 2: Rittersdorf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) „Das Hochwasser 2021 hat die Gemeinde Rittersdorf hart getroffen, die Schäden waren erheblich. Häuser waren unbewohnbar, kein Wasser, kein Strom. Autos, Gastanks, Mauern, Außenanlagen, Kinderspielplätze einfach weggerissen. Auch die Burg und die Kita hat die Flut nicht verschont“, blickte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder zurück. Der Wiederaufbau dauert bis heute an. „Für die Reparatur und den Austausch von Abwasserpumpen sowie die Erneuerung eines Schaltschranks an der Kläranlage Rittersdorf konnte beispielsweise eine Zuwendung von 81.400 Euro gewährt werden. Weitere Arbeiten im Bereich der Kläranlage und am Abwasserpumpwerk Burg Rittersdorf stehen noch zur Förderung an“, erläuterte Katrin Eder. In Rittersdorf wurde die Ministerin von Ortsbürgermeister Daniel Lichter empfangen. Station 3: Kordel (Kreis Trier-Saarburg) „Entlang der Kyll waren durch die Hochwasserkatastrophe 2021 viele Orte von den Überschwemmungen betroffen, Kordel ganz besonders heftig“, erinnerte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder im Beisein von Landrat Stefan Metzdorf (Kreis Trier-Saarburg), Bürgermeister Michael Holstein (Verbandsgemeinde Trier-Land) und dem Kordeler Ortsbürgermeister Medard Roth. „Rund 230 Häuser sind vom Hochwasser beschädigt worden. Das Bürgerhaus, in dem auch Feuerwehrgeräte standen, sowie die Kita hatte es besonders schwer getroffen“, so Katrin Eder. Derzeit stehen die Kosten für die Beseitigung des Hangrutsches im Verlauf der Zuwegung zum Hochbehälter Kordel zur Förderung im Rahmen der Wiederaufbauhilfe an. Der Förderantrag ist derzeit bei der SGD Nord zur Prüfung. „Auch die drei bei der Flut schwer beschädigten Hochwasserpumpwerke in Kordel werden wieder so instandgesetzt, dass die Anlagentechnik bei einem vergleichbaren Hochwasser geschützt ist“, erklärte die Ministerin weiter. Weitere Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung sind im Maßnahmenplan des Kreises vorgesehen. Damit ist die Grundlage für deren Förderung gegeben. Die Ministerin bilanzierte: „Wichtig ist, dass die Menschen in Eifel und Ahrtal das Gefühl haben, dass ihr Schicksal und ihre Zukunft dem Land weiter wichtige Anliegen sind. Jeder Wiederaufbau braucht einen langen Atem. Dem sind wir uns in der Landesregierung bewusst. Zugleich tut es gut, zu sehen, mit wieviel Mut, Tatkraft und Engagement der Wiederaufbau bewerkstelligt wird.“

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG Gewässerausbau Schwarzach bei der Ölmühle Herbertingen-Marbach

Die Gemeinde Herbertingen beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Herstellung der Durchgängigkeit der „Schwarzach“ und Erstellung einer Leiteinrichtung für Biber auf den Grundstücken Flst. Nrn. 733/1 und 632/1, Gemarkung Marbach, Gemeinde Herbertingen im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Informationen aus Verwaltungsakten und Datenbanken, relevanten Unterlagen zu Gebiet und Gewässer sowie Ortskenntnis wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers „Schwarzach“ bei der Ölmühle Marbach. Hierzu soll der Rückbau des vorhandenen Absturzes und der Anlagen der ehemaligen Ölmühle, der Bau eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in der „Schwarzach“ und einer Leiteinrichtung für Biber erfolgen. Die unterschiedlichen Gewässerspiegellagen mit einem Höhenunterschied von ca. 1,40 m müssen angepasst werden. Der gepflasterte Biberweg wird seitlich am Ufer und unter der Brücke mit einer Breite von 1,30 m und Höhe 0,80 m eingebaut. Zur Abweisung der Biber vom Landweg werden Trockenmauern mit einer Höhe von 0,8 m und einer Gesamtlänge von ca. 20,00 m neben der Landesstraße errichtet. Die Ufer werden mit geeignetem Material aufgefüllt und angeglichen, zur Gebäudesicherung wird eine Betonmauer errichtet. Der Bereich um die bewohnte Ölmühle befindet sich direkt an der L282 im Talraum der „Schwarzach“. Durch die benachbarten „Schwarzachtalseen“ ist der überwiegend landwirtschaftlich genutzte Raum auch ein Ziel zur Erholung und Freizeitnutzung. Für die Anwohner sowie Besucher des Umfeldes kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm, Erschütterungen und Staubbelästigungen sowie vermehrtem Aufkommen von Baufahrzeugen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen wurden vor allem Vögel, Biber und Libellen festgestellt. Im Gewässer befinden sich Bachforellen. Das Ufer ist mit nicht standortgerechten Fichten bepflanzt. Die Bepflanzung wird entfernt und durch standortgerechte Pflanzen ersetzt. Tiere und Pflanzen werden durch die Bauarbeiten kurzzeitig beeinträchtigt. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Neuanlage eines durchgängigen Gewässerbettes, die Wiederherstellung des Ufers mit standortgerechter Bepflanzung sowie den Biberweg die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 450 m² Fläche für die Anlage und weitere 300 m² Fläche baubedingt in Anspruch genommen. Durch den Einbau der rauen Rampe/Sohlgleite im Gewässerbett ergibt sich eine mit Wasserbausteinen befestigte Fläche von ca. 100 m². Am Ufer wird Boden mit ca. 100 m³ abgetragen und etwa 150 m³ zur Anpassung der neuen Sohle an das vorhandene Gelände wieder aufgetragen. Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit dem Verlust von Bodenfunktionen gerechnet. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist unter anderem die Herstellung der Durchgängigkeit bei der Ölmühle an der „Schwarzach“. Der Umbau der Wasserkraftanlagen zu einer rauen Rampe verfolgt dieses Ziel und verbessert damit die Situation des Fließgewässers. Die Hochwassersituation wird durch die Maßnahme berücksichtigt und soll keine Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Das Kulturdenkmal Kapelle ist von der Maßnahme nicht betroffen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 01.08.2023 Landratsamt -Dezernat Bau und Umwelt- gez. A. Schiefer

Monitoring und Modellierung der Ufererosion im Rahmen des Pilotprojektes 'Uferrückbau Thurnhaufen'

Der Uferrückbau im Nationalpark Donau-Auen, mit dem gegenüber von Hainburg im Abschnitt Thurnhaufen begonnen wurde, ist ein großer Schritt zur Wiederherstellung morphodynamischer Prozesse. Mangelndes Prozessverständnis auf dem Gebiet der Ufererosion macht eine Vorhersage der flussmorphologischen Vorgänge unmöglich. Auch Gefahren, die ein Fluss mit mehr Freiheitsgraden in sich birgt, können entweder nicht erkannt, oder die Größe ihrer Auswirkungen nicht abgeschätzt werden. Das Ziel dieses Projekts ist die Dokumentation der auftretenden Seitenerosion. Es wird festgestellt wo, wann, wie weit und wodurch die Seitenerosion im Uferrückbauabschnitt Thurnhaufen erfolgt. Die Prozessanalyse ist notwendig, um die stattfindende Ufererosion nachvollziehen zu können. Die Parametrisierung des Uferböschungsmaterials und die Berücksichtigung von an der Ufererosion beteiligten Faktoren in einem Modell sollen Aussagen über die laterale Entwicklung der Donau im Uferrückbauabschnitt Thurnhaufen zulassen.

E+E-Vorhaben 'Netzwerk Grüne Grenze' - Hauptvorhaben

Die Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbunds ist ein wichtiges Instrument des Naturschutzes zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Zentrale Ziele eines Biotopverbundes sind die Sicherung der Populationen und Lebensräume der heimischen Flora und Fauna, Möglichkeiten für Wanderungs-, Ausbreitungs- und Austauschbewegungen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt sowie die Wiederherstellung funktionaler ökologischer Beziehungen in der Landschaft. Nur so können räumliche und zeitliche Anpassungsprozesse der Arten an den Landschaftswandel stattfinden. Dies ist besonders im Hinblick auf den Klimawandel wichtig. Die Wiedervernetzung von Ökosystemen stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der FFH-Richtline dar. Artikel 10 der FFH-Richtlinie sieht vor, europaweit ein kohärentes Netzwerk von NATURA 2000-Gebieten einzurichten. Deutschland hat die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union seit 2002 in nationales Recht umgesetzt. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht hierzu in den ParagraphParagraph 20 und 21 die Verwirklichung eines länderübergreifenden Biotopverbundes vor. Hierzu müssen Biotopverbindungen auch über Staatengrenzen hinweg realisiert werden. Allerdings unterscheiden sich die Instrumente der Landesplanung und des Naturschutzes sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU auch rund 18 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union noch immer erheblich. Trotz der rechtlichen Vorgaben finden international bedeutsame Biotopverbindungen z.B. in den Niederlanden an der Grenze zu und nach Deutschland bislang keinen ausreichenden Anschluss. Die Umsetzung grenzüberschreitender Biotopverbundprojekte stellt daher in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung sollen nun im E+E-Hauptvorhaben vier Teil-Projekte im Grenzraum zwischen NRW und den Niederlanden verwirklicht werden, in denen modellhaft grenzüberschreitende Biotopverbundprojekte verwirklicht werde

Revitalisierung der hydrologischen Zustände in 6 historischen Parkanlagen - Umsetzung am Objekt Schlosspark Steinhöfel

Es werden verschiedene umweltrelevante Sanierungsmaßnahmen im Schlosspark Steinhöfel durchgeführt. Dessen prägendes Gewässersystem erhebliche Schäden aufwies. Es soll langfristig festgestellt werden, wie sich Fauna und Flora nach der Wiederherstellung des Gewässersystems entwickeln.

Entwicklung eines Vorsorgekonzepts (Parkpflegeprogramm) zur Bewahrung der umwelt- und nutzungsgeschädigten national wertvollen Parkanlage Kapellenberg in Potsdam (Brandenburg)

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Der Kapellenberg in Potsdam ist der Parkteil des international einmaligen Denkmals 'Russische Kolonie Alexandrowka' (Unesco Welterbe). Auf dem Kapellenberg steht die Russisch-orthodoxe Kapelle (Schinkel) und das königliche Teehaus Friedrich Wilhelms III. (Blockhausstil). Die Parkanlage wurde von P. J. Lenne 1826/27 angelegt. Am militärischen Sperrgebiet gelegen leidet die Parkanlage heute schwer unter Wildaufwuchs, mangelhafter Bodendeckung sowie Tritt- und Vibrationsbelastung durch Touristen und Verkehr. Das Problem von verwilderten Parkanlagen besteht in der Abwägung zwischen der Wiederherstellung nach denkmalpflegerischen Aspekten (Rückkehr zur ursprünglichen Form) und dem Eingriff in die Flora, der schwerwiegende Folgen für den Altbaumbestand, die Devastation der leichten märkischen Sandböden und die Fauna nach sich ziehen kann. Andererseits führt der Wildaufwuchs zur Zerstörung der natürlichen Bodenbedeckung und zu Stresserscheinungen am Altbestand. Ziel des Projektes ist es, ein modellhaftes, langfristiges Parkpflegeprogramm unter Abwägung der denkmalpflegerischen, naturschutzrechtlichen und touristischen Gesichtspunkte zu erstellen. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Das zu erstellende Vorsorgekonzepts (Parkpflegeprogramm) beinhaltet die Quellenrecherche, die Vermessung und Bestandsaufnahme der Flora, Geländeprofile und Wege, die Bestandsbewertung mit Erarbeitung von Leitbildern für die zukünftige Gestaltung und die Erarbeitung einer langfristigen Zeit- und Maßnahmekonzeption mit Lösungen/Strategien zur Realisierung der einzelnen Maßnahmen vor Ort. Entgegen dem Zeitgeist erfordern Sanierungen an Parkanlagen behutsame Maßnahmen/Substanzeingriffe. Das Vorsorgekonzept beinhaltet auch die Auswertung von Negativerfahrungen mit Sanierungen unter Zeit- und Finanzdruck und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Die Erstellung von Leitbildern und Maßnahmekonzeption setzt die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Denkmalpflege- und Naturschutzbehörden und anderen Betroffenen bereits in der Planungsphase voraus. Diese Aufgabe nimmt der einberufene Projektbeirat wahr, dem alle betroffenen Ämter/Partner angehören und deren Mitglieder aktiv an der Entscheidungsfindung teilnehmen. Fazit: Die Erarbeitung eines Parkpflegeprogramms für eine verwilderte und fehlgenutzte Parkanlage ist mit seinem fachübergreifenden Inhalt als innovativer und modellhafter Weg der Planung zu verstehen. Das vorliegende Parkpflegeprogramm tangiert sowohl kunst- und gartenbauhistorische Aspekte als auch floristische und faunistische Bestandsaufnahmen, Vermessungsleistungen, große Teile der Ausführungsplanung zur Wiederherstellung und Pflege eines Denkmals, Naturschutz- und Biotopaspekte und nicht zuletzt nutzungsbedingte und tourismusrelevante Ansprüche. Diese Vielzahl von Anforderungen sind im Grunde für ein geschütztes Gartendenkmal notwendig, erhalten aber in der Praxis zu wenig Raum. ...

Moeglichkeiten der Wiederherstellung der Wert- und Funktionselemente des Bodens fuer Flora und Fauna durch die Eingriffsregelung als Instrument der nachhaltigen Entwicklung

Bei der inhaltlichen und methodischen Bewaeltigung der Eingriffsregelung innerhalb der von den Bundeslaendern angewandten Bilanzierungsmodelle faellt auf, dass vorrangig Erfassungs- und Bewertungsmassstaebe aus dem Bereich der Schutzgueter Pflanzen und Tiere herangezogen werden. Damit wird methodisch der nach Paragraph 8 (2) BNatSchG durch Massnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zu leistende Ausgleich oder Ersatz erheblicher Beeintraechtigungen der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes soweit verkuerzt, dass mangels entsprechender Bewertungskriterien fuer das Schutzgut Boden Ausgleichsmassnahmen hierfuer nur selten zur Realisierung gelangen. Auch der oftmals verwendete 'funktionale Ausgleich', der dem oben genannten Anspruch naeher kommen soll, bezieht seine Bewertungsmassstaebe groesstenteils aus dem Bereich der Schutzgueter Pflanzen und Tiere. Mit dem Forschungsvorhaben sollen vorhabensbezogen, vor allem fuer das Schutzgut Boden, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen untersucht und hinsichtlich ihrer Relevanz fuer einen umfassenden Naturhaushaltsschutz im Sinne der nachhaltigen Entwicklung beurteilt werden.

Kontextgestuetzte Radarbildauswertung: Automatisierung der Landnutzungskartierung mit ERS-1/ERS-2 Radarbild- und Interferometriedaten in hochwassergefaehrdeten Gebieten (KORAL)

Mittels der ERS-1/ERS-2 Radarbild- und Interferometriedaten soll im Kontext mit anderen Daten am Beispiel der Retentionsraeume im Oberrheingraben eine fortlaufend aktualisierte automatisierte Kartierung der Landnutzung erfolgen. Neben der Beurteilung des Zustandes des Gebietes vor und nach einer Ueberflutung interessieren insbesondere die Ausmasse der Ueberflutung selbst und die damit verbundene Durchfeuchtung der oberflaechennahen Bodenschichten. Darueber hinaus ist die Dokumentation von Veraenderungen der Bodenbedeckung im Zusammenhang mit der Renaturierung der Flaechen durch sog. 'oekologische Flutungen' von Interesse, die in unregelmaessigen Abstaenden zur Wiederherstellung der urspruenglichen Fauna und Flora durchgefuehrt werden. Im Rahmen dieses Vorhabens, dessen Testgebiet im Oberrheingraben zwischen Lahr und Rastatt liegt, werden auch die an die Retentionsraeume angrenzenden Flaechen kartiert. Hier sollen Aenderungen, die in der Folge von Rheinhochwasser durch Grundwasseraustritte und Oberflaechendurchfeuchtungen entstehen, dokumentiert werden. Durch die automatisierte Aktualisierung der Kartierung des Oberflaechenzustandes mit Hilfe von ERS-1 und ERS-2 Daten wird der bisher erforderliche Zeitaufwand wesentlich reduziert. Unterschiedliche Verfahren zur Bestimmung des Oberflaechenreliefs sollen hinsichtlich ihrer Effizienz und Leistungsfaehigkeit miteinander verglichen und Ungenauigkeiten der bisher zur Verfuegung stehenden Gelaendemodelle sollen vermindert werden.

Oekologisch orientierter Rueckbau des Naturraumes Lingener Muehlenbach/Schillingmanngraben/Broegberner Teiche - Lingen

Ziel des Lingener Vorhabens ist es, die Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes durch Beseitigung von Landschaftsdefiziten im Betrachtungszeitraum zwischen Baccum und Buelten (ca. 1000 ha) zu steigern. Durch ein gesamtoekologisches Entwicklungskonzept sollen in bestimmten Teilflaechen die Bedingungen fuer Flora, Fauna der terrestrischen, amphibischen und aquatischen Oekosysteme durch eine Wiederherstellung von fuer den Landschaftsraum typischen Strukturelementen verbessert werden. Die Ziele sollen durch ein aufeinander abgestimmtes Massnahmenbuendel von naturnahem Gewaesserrueckbau und Schaffung von ehemals natuerlichen Retentionsraeumen (Ueberflutungsflaechen im Hochwasserfall), Wiedervernaessung von gegenwaertig trockengelegten Flaechen, Schaffung und Vemetzung verschiedener Sukzessionsstadien der landschaftstypischen Strukturelemente sowie durch die Schaffung optimierter natuerlicher Bedingungen fuer den Naehrstoffabbau in Gewaessern erreicht werden.

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