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Artenreiche Flur Gross Kreutz

Das Projekt "Artenreiche Flur Gross Kreutz" wird/wurde gefördert durch: Landesjagdverband Brandenburg / Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Brandenburg / Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Brandenburg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Forschungsanstalt Eberswalde e.V..Das havellaendische Obstanbaugebiet ist durch gravierende Eingriffe in das oekologische Gefuege gekennzeichnet. Die seit 1990 eingetretenen Veraenderungen waren Anlass, Untersuchungen zur Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna einzuleiten. Seit 1992 werden in der Gemarkung ein Beispiel fuer aktive Landschaftspflege und -gestaltung sowie ein Lehr- und Versuchsgebiet fuer Niederwild- und Naturschutzaufgaben geschaffen. Im Rahmen aktiver Biotopgestaltung und nach einem Landschaftsplan-Entwurf wurden umfangreiche Feldgehoelze angelegt (standorttypische Gehoelzarten) und Stillegungsflaechen mit Graeser/ Kraeutermischungen bestellt. Es erfolgten die Renaturierung eines Feuchtgebietes, die Erhaltung und Umgestaltung von Obstanlagen/Streuobstwiesen, die Anlage von Lesesteinhaufen und Benjeshecken, die Aufzucht und Wiedereinbuergerung der Rebhuehner. Als Weiser fuer die Wirksamkeit der Massnahmen dienen die Ergebnisse von Zaehlungen spezieller Niederwildarten mit Indikatorwert.

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG Gewässerausbau Schwarzach bei der Ölmühle Herbertingen-Marbach

Die Gemeinde Herbertingen beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Herstellung der Durchgängigkeit der „Schwarzach“ und Erstellung einer Leiteinrichtung für Biber auf den Grundstücken Flst. Nrn. 733/1 und 632/1, Gemarkung Marbach, Gemeinde Herbertingen im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Informationen aus Verwaltungsakten und Datenbanken, relevanten Unterlagen zu Gebiet und Gewässer sowie Ortskenntnis wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers „Schwarzach“ bei der Ölmühle Marbach. Hierzu soll der Rückbau des vorhandenen Absturzes und der Anlagen der ehemaligen Ölmühle, der Bau eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in der „Schwarzach“ und einer Leiteinrichtung für Biber erfolgen. Die unterschiedlichen Gewässerspiegellagen mit einem Höhenunterschied von ca. 1,40 m müssen angepasst werden. Der gepflasterte Biberweg wird seitlich am Ufer und unter der Brücke mit einer Breite von 1,30 m und Höhe 0,80 m eingebaut. Zur Abweisung der Biber vom Landweg werden Trockenmauern mit einer Höhe von 0,8 m und einer Gesamtlänge von ca. 20,00 m neben der Landesstraße errichtet. Die Ufer werden mit geeignetem Material aufgefüllt und angeglichen, zur Gebäudesicherung wird eine Betonmauer errichtet. Der Bereich um die bewohnte Ölmühle befindet sich direkt an der L282 im Talraum der „Schwarzach“. Durch die benachbarten „Schwarzachtalseen“ ist der überwiegend landwirtschaftlich genutzte Raum auch ein Ziel zur Erholung und Freizeitnutzung. Für die Anwohner sowie Besucher des Umfeldes kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm, Erschütterungen und Staubbelästigungen sowie vermehrtem Aufkommen von Baufahrzeugen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen wurden vor allem Vögel, Biber und Libellen festgestellt. Im Gewässer befinden sich Bachforellen. Das Ufer ist mit nicht standortgerechten Fichten bepflanzt. Die Bepflanzung wird entfernt und durch standortgerechte Pflanzen ersetzt. Tiere und Pflanzen werden durch die Bauarbeiten kurzzeitig beeinträchtigt. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Neuanlage eines durchgängigen Gewässerbettes, die Wiederherstellung des Ufers mit standortgerechter Bepflanzung sowie den Biberweg die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 450 m² Fläche für die Anlage und weitere 300 m² Fläche baubedingt in Anspruch genommen. Durch den Einbau der rauen Rampe/Sohlgleite im Gewässerbett ergibt sich eine mit Wasserbausteinen befestigte Fläche von ca. 100 m². Am Ufer wird Boden mit ca. 100 m³ abgetragen und etwa 150 m³ zur Anpassung der neuen Sohle an das vorhandene Gelände wieder aufgetragen. Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit dem Verlust von Bodenfunktionen gerechnet. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist unter anderem die Herstellung der Durchgängigkeit bei der Ölmühle an der „Schwarzach“. Der Umbau der Wasserkraftanlagen zu einer rauen Rampe verfolgt dieses Ziel und verbessert damit die Situation des Fließgewässers. Die Hochwassersituation wird durch die Maßnahme berücksichtigt und soll keine Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Das Kulturdenkmal Kapelle ist von der Maßnahme nicht betroffen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 01.08.2023 Landratsamt -Dezernat Bau und Umwelt- gez. A. Schiefer

Monitoring und Modellierung der Ufererosion im Rahmen des Pilotprojektes 'Uferrückbau Thurnhaufen'

Das Projekt "Monitoring und Modellierung der Ufererosion im Rahmen des Pilotprojektes 'Uferrückbau Thurnhaufen'" wird/wurde gefördert durch: Via Donau - Österreichische Wasserstraßen - Gesellschaft mbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau (IWHW).Der Uferrückbau im Nationalpark Donau-Auen, mit dem gegenüber von Hainburg im Abschnitt Thurnhaufen begonnen wurde, ist ein großer Schritt zur Wiederherstellung morphodynamischer Prozesse. Mangelndes Prozessverständnis auf dem Gebiet der Ufererosion macht eine Vorhersage der flussmorphologischen Vorgänge unmöglich. Auch Gefahren, die ein Fluss mit mehr Freiheitsgraden in sich birgt, können entweder nicht erkannt, oder die Größe ihrer Auswirkungen nicht abgeschätzt werden. Das Ziel dieses Projekts ist die Dokumentation der auftretenden Seitenerosion. Es wird festgestellt wo, wann, wie weit und wodurch die Seitenerosion im Uferrückbauabschnitt Thurnhaufen erfolgt. Die Prozessanalyse ist notwendig, um die stattfindende Ufererosion nachvollziehen zu können. Die Parametrisierung des Uferböschungsmaterials und die Berücksichtigung von an der Ufererosion beteiligten Faktoren in einem Modell sollen Aussagen über die laterale Entwicklung der Donau im Uferrückbauabschnitt Thurnhaufen zulassen.

E+E-Vorhaben 'Netzwerk Grüne Grenze' - Hauptvorhaben

Das Projekt "E+E-Vorhaben 'Netzwerk Grüne Grenze' - Hauptvorhaben" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V..Die Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbunds ist ein wichtiges Instrument des Naturschutzes zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Zentrale Ziele eines Biotopverbundes sind die Sicherung der Populationen und Lebensräume der heimischen Flora und Fauna, Möglichkeiten für Wanderungs-, Ausbreitungs- und Austauschbewegungen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt sowie die Wiederherstellung funktionaler ökologischer Beziehungen in der Landschaft. Nur so können räumliche und zeitliche Anpassungsprozesse der Arten an den Landschaftswandel stattfinden. Dies ist besonders im Hinblick auf den Klimawandel wichtig. Die Wiedervernetzung von Ökosystemen stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der FFH-Richtline dar. Artikel 10 der FFH-Richtlinie sieht vor, europaweit ein kohärentes Netzwerk von NATURA 2000-Gebieten einzurichten. Deutschland hat die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union seit 2002 in nationales Recht umgesetzt. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht hierzu in den ParagraphParagraph 20 und 21 die Verwirklichung eines länderübergreifenden Biotopverbundes vor. Hierzu müssen Biotopverbindungen auch über Staatengrenzen hinweg realisiert werden. Allerdings unterscheiden sich die Instrumente der Landesplanung und des Naturschutzes sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU auch rund 18 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union noch immer erheblich. Trotz der rechtlichen Vorgaben finden international bedeutsame Biotopverbindungen z.B. in den Niederlanden an der Grenze zu und nach Deutschland bislang keinen ausreichenden Anschluss. Die Umsetzung grenzüberschreitender Biotopverbundprojekte stellt daher in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung sollen nun im E+E-Hauptvorhaben vier Teil-Projekte im Grenzraum zwischen NRW und den Niederlanden verwirklicht werden, in denen modellhaft grenzüberschreitende Biotopverbundprojekte verwirklicht werde

Revitalisierung der hydrologischen Zustände in 6 historischen Parkanlagen - Umsetzung am Objekt Schlosspark Steinhöfel

Das Projekt "Revitalisierung der hydrologischen Zustände in 6 historischen Parkanlagen - Umsetzung am Objekt Schlosspark Steinhöfel" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Brandenburgische Schlösser GmbH.Es werden verschiedene umweltrelevante Sanierungsmaßnahmen im Schlosspark Steinhöfel durchgeführt. Dessen prägendes Gewässersystem erhebliche Schäden aufwies. Es soll langfristig festgestellt werden, wie sich Fauna und Flora nach der Wiederherstellung des Gewässersystems entwickeln.

Entwicklung eines Vorsorgekonzepts (Parkpflegeprogramm) zur Bewahrung der umwelt- und nutzungsgeschädigten national wertvollen Parkanlage Kapellenberg in Potsdam (Brandenburg)

Das Projekt "Entwicklung eines Vorsorgekonzepts (Parkpflegeprogramm) zur Bewahrung der umwelt- und nutzungsgeschädigten national wertvollen Parkanlage Kapellenberg in Potsdam (Brandenburg)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Bereich Grünflächen.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Der Kapellenberg in Potsdam ist der Parkteil des international einmaligen Denkmals 'Russische Kolonie Alexandrowka' (Unesco Welterbe). Auf dem Kapellenberg steht die Russisch-orthodoxe Kapelle (Schinkel) und das königliche Teehaus Friedrich Wilhelms III. (Blockhausstil). Die Parkanlage wurde von P. J. Lenne 1826/27 angelegt. Am militärischen Sperrgebiet gelegen leidet die Parkanlage heute schwer unter Wildaufwuchs, mangelhafter Bodendeckung sowie Tritt- und Vibrationsbelastung durch Touristen und Verkehr. Das Problem von verwilderten Parkanlagen besteht in der Abwägung zwischen der Wiederherstellung nach denkmalpflegerischen Aspekten (Rückkehr zur ursprünglichen Form) und dem Eingriff in die Flora, der schwerwiegende Folgen für den Altbaumbestand, die Devastation der leichten märkischen Sandböden und die Fauna nach sich ziehen kann. Andererseits führt der Wildaufwuchs zur Zerstörung der natürlichen Bodenbedeckung und zu Stresserscheinungen am Altbestand. Ziel des Projektes ist es, ein modellhaftes, langfristiges Parkpflegeprogramm unter Abwägung der denkmalpflegerischen, naturschutzrechtlichen und touristischen Gesichtspunkte zu erstellen. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Das zu erstellende Vorsorgekonzepts (Parkpflegeprogramm) beinhaltet die Quellenrecherche, die Vermessung und Bestandsaufnahme der Flora, Geländeprofile und Wege, die Bestandsbewertung mit Erarbeitung von Leitbildern für die zukünftige Gestaltung und die Erarbeitung einer langfristigen Zeit- und Maßnahmekonzeption mit Lösungen/Strategien zur Realisierung der einzelnen Maßnahmen vor Ort. Entgegen dem Zeitgeist erfordern Sanierungen an Parkanlagen behutsame Maßnahmen/Substanzeingriffe. Das Vorsorgekonzept beinhaltet auch die Auswertung von Negativerfahrungen mit Sanierungen unter Zeit- und Finanzdruck und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Die Erstellung von Leitbildern und Maßnahmekonzeption setzt die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Denkmalpflege- und Naturschutzbehörden und anderen Betroffenen bereits in der Planungsphase voraus. Diese Aufgabe nimmt der einberufene Projektbeirat wahr, dem alle betroffenen Ämter/Partner angehören und deren Mitglieder aktiv an der Entscheidungsfindung teilnehmen. Fazit: Die Erarbeitung eines Parkpflegeprogramms für eine verwilderte und fehlgenutzte Parkanlage ist mit seinem fachübergreifenden Inhalt als innovativer und modellhafter Weg der Planung zu verstehen. Das vorliegende Parkpflegeprogramm tangiert sowohl kunst- und gartenbauhistorische Aspekte als auch floristische und faunistische Bestandsaufnahmen, Vermessungsleistungen, große Teile der Ausführungsplanung zur Wiederherstellung und Pflege eines Denkmals, Naturschutz- und Biotopaspekte und nicht zuletzt nutzungsbedingte und tourismusrelevante Ansprüche. Diese Vielzahl von Anforderungen sind im Grunde für ein geschütztes Gartendenkmal notwendig, erhalten aber in der Praxis zu wenig Raum. ...

Moeglichkeiten der Wiederherstellung der Wert- und Funktionselemente des Bodens fuer Flora und Fauna durch die Eingriffsregelung als Instrument der nachhaltigen Entwicklung

Das Projekt "Moeglichkeiten der Wiederherstellung der Wert- und Funktionselemente des Bodens fuer Flora und Fauna durch die Eingriffsregelung als Instrument der nachhaltigen Entwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bosch & Partner GmbH.Bei der inhaltlichen und methodischen Bewaeltigung der Eingriffsregelung innerhalb der von den Bundeslaendern angewandten Bilanzierungsmodelle faellt auf, dass vorrangig Erfassungs- und Bewertungsmassstaebe aus dem Bereich der Schutzgueter Pflanzen und Tiere herangezogen werden. Damit wird methodisch der nach Paragraph 8 (2) BNatSchG durch Massnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zu leistende Ausgleich oder Ersatz erheblicher Beeintraechtigungen der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes soweit verkuerzt, dass mangels entsprechender Bewertungskriterien fuer das Schutzgut Boden Ausgleichsmassnahmen hierfuer nur selten zur Realisierung gelangen. Auch der oftmals verwendete 'funktionale Ausgleich', der dem oben genannten Anspruch naeher kommen soll, bezieht seine Bewertungsmassstaebe groesstenteils aus dem Bereich der Schutzgueter Pflanzen und Tiere. Mit dem Forschungsvorhaben sollen vorhabensbezogen, vor allem fuer das Schutzgut Boden, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen untersucht und hinsichtlich ihrer Relevanz fuer einen umfassenden Naturhaushaltsschutz im Sinne der nachhaltigen Entwicklung beurteilt werden.

Kontextgestuetzte Radarbildauswertung: Automatisierung der Landnutzungskartierung mit ERS-1/ERS-2 Radarbild- und Interferometriedaten in hochwassergefaehrdeten Gebieten (KORAL)

Das Projekt "Kontextgestuetzte Radarbildauswertung: Automatisierung der Landnutzungskartierung mit ERS-1/ERS-2 Radarbild- und Interferometriedaten in hochwassergefaehrdeten Gebieten (KORAL)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie / Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) , Projektträger des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Karlsruhe (TH), Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung.Mittels der ERS-1/ERS-2 Radarbild- und Interferometriedaten soll im Kontext mit anderen Daten am Beispiel der Retentionsraeume im Oberrheingraben eine fortlaufend aktualisierte automatisierte Kartierung der Landnutzung erfolgen. Neben der Beurteilung des Zustandes des Gebietes vor und nach einer Ueberflutung interessieren insbesondere die Ausmasse der Ueberflutung selbst und die damit verbundene Durchfeuchtung der oberflaechennahen Bodenschichten. Darueber hinaus ist die Dokumentation von Veraenderungen der Bodenbedeckung im Zusammenhang mit der Renaturierung der Flaechen durch sog. 'oekologische Flutungen' von Interesse, die in unregelmaessigen Abstaenden zur Wiederherstellung der urspruenglichen Fauna und Flora durchgefuehrt werden. Im Rahmen dieses Vorhabens, dessen Testgebiet im Oberrheingraben zwischen Lahr und Rastatt liegt, werden auch die an die Retentionsraeume angrenzenden Flaechen kartiert. Hier sollen Aenderungen, die in der Folge von Rheinhochwasser durch Grundwasseraustritte und Oberflaechendurchfeuchtungen entstehen, dokumentiert werden. Durch die automatisierte Aktualisierung der Kartierung des Oberflaechenzustandes mit Hilfe von ERS-1 und ERS-2 Daten wird der bisher erforderliche Zeitaufwand wesentlich reduziert. Unterschiedliche Verfahren zur Bestimmung des Oberflaechenreliefs sollen hinsichtlich ihrer Effizienz und Leistungsfaehigkeit miteinander verglichen und Ungenauigkeiten der bisher zur Verfuegung stehenden Gelaendemodelle sollen vermindert werden.

Oekologisch orientierter Rueckbau des Naturraumes Lingener Muehlenbach/Schillingmanngraben/Broegberner Teiche - Lingen

Das Projekt "Oekologisch orientierter Rueckbau des Naturraumes Lingener Muehlenbach/Schillingmanngraben/Broegberner Teiche - Lingen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Land Niedersachsen, Fachbehörde für Naturschutz / Landkreis Emsland, Der Oberkreisdirektor / Stadt Lingen (Ems), Fachbereich Bauen und Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: ARSU-Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH.Ziel des Lingener Vorhabens ist es, die Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes durch Beseitigung von Landschaftsdefiziten im Betrachtungszeitraum zwischen Baccum und Buelten (ca. 1000 ha) zu steigern. Durch ein gesamtoekologisches Entwicklungskonzept sollen in bestimmten Teilflaechen die Bedingungen fuer Flora, Fauna der terrestrischen, amphibischen und aquatischen Oekosysteme durch eine Wiederherstellung von fuer den Landschaftsraum typischen Strukturelementen verbessert werden. Die Ziele sollen durch ein aufeinander abgestimmtes Massnahmenbuendel von naturnahem Gewaesserrueckbau und Schaffung von ehemals natuerlichen Retentionsraeumen (Ueberflutungsflaechen im Hochwasserfall), Wiedervernaessung von gegenwaertig trockengelegten Flaechen, Schaffung und Vemetzung verschiedener Sukzessionsstadien der landschaftstypischen Strukturelemente sowie durch die Schaffung optimierter natuerlicher Bedingungen fuer den Naehrstoffabbau in Gewaessern erreicht werden.

Oekologische Auswirkungen der Grundwasseranreicherungsmassnahmen von Wasserwerken am Beispiel des Feuchtgebietes im Spandauer Forst

Das Projekt "Oekologische Auswirkungen der Grundwasseranreicherungsmassnahmen von Wasserwerken am Beispiel des Feuchtgebietes im Spandauer Forst" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Fachbereich 07 Umwelt und Gesellschaft, Institut für Ökologie.Die Berliner Wasserwerke planen im Bereich eines Wasserwerkes im Spandauer Forst die Versickerung von vorgereinigtem Oberflaechenwasser, um das Grundwasserdargebot zu erhoehen. Mit diesem Forschungsvorhaben soll diese wasserwirtschaftliche Massnahme wissenschaftlich begleitet werden, um die Beziehungen zwischen der Standortflora und den Bodenwasserverhaeltnissen zu untersuchen und Steuerungskriterien zu entwickeln, mit denen die Infiltration zur Vermeidung von Pflanzenschaeden bei Grundwasserentnahme bzw zur Erhaltung oder Wiederherstellung einer bestimmten Flora (im vorliegenden Fall zur moeglichen Renaturierung eines Moores) optimal betrieben werden kann.

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