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Rückhaltung und Löslichkeit dosisrelevanter Radionuklide unter den reduzierenden Nahfeldbedingungen eines Endlagers im Ton- oder Kristallingestein, Teilprojekt D

Laboratory Investigation of Fracture Behavior and Roughness Evolution in Simulated Hydraulic Shear Stimulation for Enhanced Geothermal Systems (EGS)

Enhanced Geothermal Systems (EGS) utilize artificially induced fracture networks to enable fluid circulation and heat extraction from high-temperature, low-permeability geological formations. Unlike conventional hydraulic fracturing in the hydrocarbon industry—which commonly employs proppants to keep fractures open—EGS stimulation primarily relies on hydraulic shear stimulation. This technique leverages the self-propping behavior of pre-existing fractures, eliminating the need for proppants. To replicate hydraulic shear stimulation in a controlled laboratory setting, we conducted shear-flow experiments on various fracture types, including shear fractures, tensile fractures, and saw-cut fractures. Most previous studies have focused on tensile and saw-cut fractures, typically treating them as idealized representations of smooth or rough fracture surfaces. However, shear fractures—due to their naturally formed characteristics—offer a more realistic simulation of in-situ conditions and better represent pre-existing fractures in the field. To evaluate fracture surface roughness, we employed a 3D laser scanner. The digitized surface data, captured both before and after the shear-flow tests, were recorded in .CSV files for subsequent analysis.

WD 8 - 033/15 Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU

Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 47 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU © 2016 Deutscher Bundestag WD 8-033-15 -[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 2 Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU Aktenzeichen: WD 8-033-15 Abschluss der Arbeit: 15. April 2015, zuletzt geändert am 27. April 2015 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 3 Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 5 2. Definitionen: Standard und Norm 6 3. Akteure 7 3.1.1. Umweltstandards im Bereich der Umweltpolitik, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) 7 3.1.2. Umweltstandards im Bereich der Wirtschaftspolitik, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) 11 3.1.3. Umweltstandards im Bereich der Entwicklungspolitik, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 11 3.1.4. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH 12 3.1.5. Vereinte Nationen, Umweltprogramm der Vereinten Nationen 13 3.1.6. Das Umweltbundesamt, UBA 13 3.1.7. Die Europäische Umweltagentur, EUA 14 3.1.8. Internationale Organisation für Normung, ISO 15 3.1.9. Deutsches Institut für Normung e.V., DIN 15 3.1.10. National Institute of Standards and Technology 16 4. Beispiele 16 4.1. Harmonisierte Standards in Europa 16 4.2. Umwelt 18 4.2.1. Waldwirtschaft 19 4.2.2. Global GAP 20 4.2.3. Luftqualität 20 4.2.4. Badewasserqualität 22 4.2.5. CO2 - Emissionen von Personenkraftfahrzeugen 23 4.2.6. EU- Ecolabel 23 4.2.7. Global Organic Textile Standard 24 4.2.8. BRC Global Standard 24 4.2.9. Pflanzenschutzmittel und Biozide 24 4.2.10. Chemikalienrückstände in Futtermitteln 25 4.2.11. Nanomaterialien 26 4.2.12. Schwermetalle 27 4.2.13. Rohstoffhandel 27 4.2.14. Beste verfügbare Techniken (BVT) 28 4.2.15. Fracking 29 4.2.16. Trinkwasser 29 4.2.17. Global Passenger Vehicle Standard 31 4.2.18. Volkswagenstandards 34 4.3. Technik 34

WD 8 - 080/14 Klimabilanz des Fracking in den USA

Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 7 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Klimabilanz des Fracking in den USA Einzelfragen zur Berechnung © 2015 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 080/2014[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 080/2014 Klimabilanz des Fracking in den USA Einzelfragen zur Berechnung Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 080/2014 Abschluss der Arbeit: 05.11.2014 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 080/2014 Inhaltsverzeichnis 1. Treibhausgasausstoß bei der Erdgasförderung 4 2. Treibhausgasbilanzierung von Erdgasförderstätten in den USA 4 3. Kritik an der Treibhausgasbilanzierung 6 4. Ausgewählte Literaturquellen 7

WD 8 - 012/18 Einzelfragen zu Hydraulic Fracturing in den USA

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zu Hydraulic Fracturing in den USA Die Quantifizierung des Anteils klimaschädlicher Gase, die beim Förderprozess / Verarbeitungs- prozess von Erdgas und Erdöl mithilfe von Hydraulic Fracturing in den USA entweichen, ist all- gemein schwer zu beantworten. Die Messungen hängen von der Methodik und zahlreichen weite- ren Faktoren wie beispielsweise dem Wetter ab; beispielsweise fallen Wintermessungen allge- mein höher aus (vgl. hierzu Oltmans et al. 2014 ). Eine standardisierte unumstrittene Methodik 1 und Prozedur existiert nicht. Eine grundsätzliche Diskussion der Problematik findet sich in Allen 2014 , ferner Allen 2016 . 2 3 Abschätzungen sind Gegenstand der Publikationen Karion et al. 2015 und Karion et al. 2013 , 4 5 die Auswirkungen einer Panne werden in Conley et al. 2015 beschrieben. Aufgrund dessen, dass 6 - wie dargestellt - keine einheitlichen Messergebnisse angegeben werden können, ist auch ein quantitativer Vergleich mit dem Aufkommen von Schadstoffen durch andere Prozesse (Haushalt, 1 Oltmans, S., R. Schnell, B. Johnson, G. Pétron, T. Mefford, and R. Neely III. 2014. Anatomy of wintertime ozone associated with oil and natural gas extraction activity in Wyoming and Utah. Elem. Sci. Anthol. 2:000024. doi:10.12952/journal.elementa.000024. 2 Allen, D.T. 2014. Methane emissions from natural gas production and use: Reconciling bottom-up and top- down measurements. Curr. Opin. Chem. Eng. 5:78–83. doi:10.1016/j.coche.2014.05.004. 3 David T. Allen (2016) Emissions from oil and gas operations in the United States and their air quality implica- tions, Journal of the Air & Waste Management Association, 66:6, 549-575, doi:10.1080/10962247.2016.1171263. 4 Karion, A., C. Sweeney, E.A. Kort, J.B. Shepson, A. Brewer, M. Cambaliza, S.A. Conley, K. Davis, A. Deng, M. Hardesty, S.C. Herndon, T. Lauvaux, T. Lavoie, D. Lyon, T. Newberger, G. Pétron, C. Rella, M. Smith, S. Wolter, T. I. Yacovitch, and P. Tans. 2015. Aircraft-based estimate of total methane emissions from the Barnett Shale region. Environ. Sci. Technol. 49:8124–8131. doi:10.1021/acsest.5b00217. 5 Karion, A., C. Sweeney, G. Pétron, G. Frost, R.M. Hardesty, J. Kofler, B.R. Miller, T. Newberger, S. Wolter, R. Banta, A. Brewer, E. Dlugokencky, P. Lang, S.A. Montzka, R. Schnell, P. Tans, M. Trainer, R. Zamora, and S. Conley. 2013. Methane emissions estimate from airborne measurements over a western United States natural gas field. Geophys. Res. Lett. 40:1–5. doi:10.1002/grl.50811. 6 Conley, S., G. Franco, I. Faloona, D.R. Blake, J. Peischl, and T.B. Ryerson. 2016. Methane emissions from the 2015 Aliso Canyon blowout in Los Angeles, CA. Science 351:1317–1320. doi:10.1126/science.aaf2348. WD 8 - 3000 - 012/18 (1. Februar 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zu Hydraulic Fracturing in den USA Verkehr etc.) nicht möglich. Allerdings werden einzelne Aspekte des Schadstoffvergleichs in ver- schiedenen Publikationen andiskutiert: Kort et al. 2014 , Lamb et al. 2015 , Litovitz et al. 2013 , 7 8 9 McKain et al. 2015 , Zavala-Araiza et al. 2015 . 10 11 Die vorrangig zu benennenden Quellen für die Freisetzung von Partikeln und flüchtige organi- sche Verbindungen (VOCs), insbesondere Methan, sind laut einer aktuellen Publikation zum „Schiefergas-Boom in den USA“ 12 • Dieselmotoren (LKWs und Stromerzeugungsprozess) • Lecks (in Verarbeitungs- und Transporteinrichtungen entweichen durch Lecks insbe- sondere Methan) • Verdunstung (Verdunstung von Flüssigkeiten, z.B. offene Lagerbecken) • Stützmittel (eventuell durch Kieselsandverwendung) • Abfackeln von Erdgas (Abfackeln von Erdgas aus der Flowbackphase, es entsteht ins- besondere CO2) • bodennahes Ozon (durch Reaktion von Luftschadstoffen). Eine übersichtliche kurze Einführung in die Problematik der Methanemissionen aus der Erdgas- lieferkette bietet das Kapitel „Methane Emissions from the Natural Gas Supply Chain“ in einem 2015 erschienenen Buch zu „Environmental and Health Issues in Unconventional Oil and Gas Development“ . 13 7 Kort, E.A., C. Frankenberg, K.R. Costigan, R. Lindenmaier, M.K. Dubey, and D. Wunch. 2014. Four corners: The largest US methane anomaly viewed from space. Geophys. Res. Lett. 41:6898–6903. doi:10.1002/2014GL061503. 8 Lamb, B.K., S.L. Edburg, T.W. Ferrara, T. Howard, M.R. Harrison, C.E. Kolb, A. Town-send-Small, W. Dyck, A. Possolo, and J.R. Whetstone. 2015. Direct measurements show decreasing methane emissions from natural gas local distribution systems in the United States. Environ. Sci. Technol. 49:5161−5169. doi:10.1021/es505116p. 9 Litovitz, A., A. Curtright, S. Abramzon, N. Burger, and C. Samaras. 2013. Estimation of regional air quality dam- ages from Marcellus Shale natural gas extraction in Pennsylva-nia. Environ. Res. Lett. 8:014017. doi:10.1088/1748-9326/8/1/014017. 10 McKain, K., A. Down, S.M. Raciti, J. Budney, L.R. Hutyra, C. Floerchinger, S.C. Herndon, T. Nehrkorn, M.S. Zahniser, R.B. Jackson, N. Phillips, and S.C. Wofsy. 2015. Methane emissions from natural gas infrastructure and use in the urban region of Boston, Massachusetts. Proc. Natl. Acad. Sci. U. S. A. 112:1941–1946. doi:10.1073/pnas.1416261112. 11 Zavala-Araiza, D., D.T. Allen, M. Harrison, F.C. George, and G.R. Jersey. 2015. Allocating Methane emissions to natural gas and oil production from shale formations. ACS Sustain. Chem. Eng. 3:492–498. doi:10.1021/sc500730x. 12 Meyer-Renschhause, M.; Klippel, P.: Schiefergas-Boom in den USA, Metropolis-Verlag, Marburg 2017; ISBN: 978-3-7316-1258-2. 13 Kaden, Debra; Rose, Tracie: Environmental and Health Issues in Unconventional Oil and Gas Development; 7. Dezember 2015; ISBN: 9780128041116. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Einzelfragen zu Hydraulic Fracturing in den USA Auf die Problematik der Lecks wird anhand spezifischer US-amerikanischer Beispiele in folgen- den Publikationen eingegangen: Brandt et al. 2014 , Peischl et al. 2015 , Subramanian et al. 14 15 2015 .16 Die Auswirkung von VOCs auf die Umwelt (und Treibhausbilanz) wird in verschiedenen Publi- kationen diskutiert. Ein Übersichtsartikel aus dem Jahr 2014 untersucht Emissionen und Auswir- kungen von Luftschadstoffen, die mit der Schiefergasproduktion und -nutzung verbunden sind. Emissionen und Auswirkungen von Treibhausgasen, photochemisch aktiven Luftschadstoffen und toxischen Luftschadstoffen werden beschrieben. Neben den direkten atmosphärischen Aus- wirkungen der erweiterten Erdgasförderung werden auch indirekte Effekte genannt. In einem 17 anderen Artikel aus dem Jahr 2015 geht der Autor auf die Klimawirksamkeit von Methan ein. 18 Hier werden unterschiedliche Größen (basierend auf unterschiedlichen Studien) der Methan- emissionen bei der Produktion von Schiefergas angegeben. Zusammenfassend konstatiert der Au- tor, dass die Schiefergasproduktion (im Zeitraum 2009-2011), wenn man sich den gesamten „life cycle“ ansehe (einschließlich Lagerung und Lieferung), zur Emission von durchschnittlich 12% des produzierten Methans geführt hat. Trendbetrachtungen zu Treibhausgasemissionen mit und ohne Methangasemission werden ebenfalls untersucht und grafisch dargestellt. Zwei wesentliche Daten-Quellen für die Methangasemission-Berichterstattung in den USA sind zum einen das US Greenhouse Gas Inventory (GHGI). Hierbei handelt es sich um einen jährli- chen Bericht, der die Schätzwerte US-amerikanischer Treibhausgasemissionen nach Quell-Kate- gorien ab 1990 bis zwei Jahre vor Publikationsdatum angibt. Er wird in Erfüllung der Verpflich- tungen der United Nations Framework Convention on Climate Change publiziert. Es gab in den vergangenen Jahren eine Reihe methodischer Veränderungen. Das Greenhouse Gas Reporting Pro- gram (GHGRP) ist ein obligatorisches Berichterstattungsprogramm für US-amerikanische Einrich- tungen mit einer jährlichen Treibhausgasemission von mehr als 25.000 Tonnen Kohlendioxi- däquivalent. Die neuesten Daten stammen von 2016. 14 Brandt, A.R., G.A. Heath, E.A. Kort, F. O’Sullivan, G. Pétron, S.M. Jordaan, P. Tans, J. Wilcox, A.M. Gopstein, D. Arent, S. Wofsy, N.J. Brown, R. Bradley, G.D. Stucky, D. Eardley, and R. Harriss. 2014. Methane leaks from North American natural gas systems. Science 343:733–735. doi:10.1126/ science.1247045. 15 Peischl, J., T.B. Ryerson, K.C. Aikin, J.A. de Gouw, J.P. Gilman, J.S. Holloway, B.M. Lerner, R. Nadkarni, J.A. Neuman, J.B. Nowak, M. Trainer, C. Warneke, and D.D. Parrish. 2015. Quantifying atmospheric methane emis- sions from the Haynesville, Fayetteville, and northeastern Marcellus shale gas production regions. J. Geophys. Res. Atmos. doi:10.1002/2014JD022697. 16 Subramanian, R., L.L. Williams, T.L. Vaughn, D. Zimmerle, J. R. Roscioli, S.C. Herndon, T.I. Yacovitch, C. Floerchinger, D.S. Tkacik, A.L. Mitchell, M.R. Sullivan, T.R. Dallmann, and A.L. Robinson. 2015. Methane emissions from natural gas compressor stations in the transmission and storage sector: Measurements and com- parisons with the EPA Greenhouse Gas Reporting Program Protocol. Environ. Sci. Technol. 49:3252−3261 doi:10.1021/es5060258. 17 Allen, D.T. 2014. Atmospheric emissions and air quality impacts from natural gas production and use. Annu. Rev. Chem. Biomol. Eng. 5:55–75. doi:10.1146/annurev-chembioeng-060713-035938. 18 Howarth, Robert W.: Methane emissions and climatic warming risk from hydraulic fracturing and shale gas de- velopment: implications for policy; Energy and Emission Control Technologies 2015:3 45–54. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

WD 8 - 159/19 Zum Verbot der Förderung von Erdgas in Wasserschutzverordnungen

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum Verbot der Förderung von Erdgas in Wasserschutzverordnungen Die Frage, ob die Erdgasförderung in bzw. unter Wasserschutzgebieten verboten werden kann, ist Gegenstand einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste aus dem Jahr 2018 zum Thema 1 „Erdgas- und Erdölförderung, insbesondere Fracking, und Gewässerschutz“. 2 Danach ergibt sich nach der geltenden Rechtslage zusammenfassend Folgendes: § 13a Absatz 1 Satz 1 Nr.2 lit.a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verbietet in oder unter Wasser- schutzgebieten konventionelles Fracking, aber nicht generell die Erdgasförderung. Jedoch können in Wasserschutzgebieten bestimmte Handlungen verboten oder für nur einge- schränkt zulässig erklärt werden, wenn dies der Schutzzweck erfordert. Zweck eines Wasser- schutzgebietes kann unter anderem sein, Gewässer im Interesse der bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen (§ 51 Absatz 1 Nr. 1 WHG). Wann unter diesen Voraussetzungen ein generelles Verbot der Erdgasförderung möglich ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab, die im Rahmen der fachlichen Prüfung durch die zuständigen Stellen zu ermitteln und zu bewerten sind. Dabei können neue Erkenntnisse zu mög- lichen Gesundheitsgefahren der Erdgasförderung berücksichtigt werden. Ein solches Handlungsverbot kann durch die Rechtsverordnung, mit der die Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, oder durch behördliche Entscheidung im Einzelfall festgelegt werden. Ein- zelne Bundesländer haben unter anderem mit Blick auf die Behördenzuständigkeit von der Mög- lichkeit abweichender Regelungen (Art. 72 Absatz 3 Nr. 5 GG) Gebrauch gemacht. So kann in Niedersachsen abweichend von § 52 Absatz 1 Satz 1 WHG auch das zuständige Fachministerium Schutzbestimmungen für Wasserschutzgebiete erlassen (§ 92 Niedersächsisches Wassergesetz). 1 WD 7 - 3000 - 148/18, verfügbar unter https://www.bundestag.de/re- source/blob/567188/3c4a3013090a7e9472dafe0fe86e9764/wd-7-148-18-pdf-data.pdf 2 Zu der rechtspolitischen Debatte vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/4859, mit dem unter anderem ein gesetzliches Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten gefordert wird, Bundestagsdrucksache 19/14508. WD 8 - 3000 - 159/19 (12. Dezember 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zum Verbot der Förderung von Erdgas in Wasserschutzverordnungen Auch wenn in einer Wasserschutzverordnung ein allgemeines Verbot der Erdgasförderung ausge- sprochen wird, ist eine Einzelfallprüfung notwendig, wenn nach § 52 Absatz 1 Satz 2 WHG über eine Befreiung von dem Verbot zu entscheiden ist. Eine Befreiung ist zwingend zu erteilen, wenn dies zur Vermeidung unzumutbarer Beschränkungen des Eigentums erforderlich ist und hier- durch der Schutzzweck nicht gefährdet wird. Wenn das Eigentum - etwa durch ein Verbot der Erdgasförderung - im Einzelfall unzumutbar be- schränkt wird und eine Befreiung von dem Verbot oder ein anderer Ausgleich nicht möglich ist, sieht § 52 Absatz 4 WHG eine Entschädigung vor. Diese Regelung ist letztlich Ausfluss des Eigen- tumsgrundrechts (Art. 14 GG). Art. 72 Absatz 3 Nr. 5 GG sieht die Möglichkeit abweichender Regelungen der Länder im Bereich des Wasserhaushaltes vor, soweit es sich nicht um stoff- oder anlagenbezogene Regelungen han- delt. Die Reichweite der Abweichungskompetenz der Bundesländer im Bereich des Wasserhaus- haltsgesetzes ist mit Blick auf das Verbot des Frackings Gegenstand einer Ausarbeitung der Wis- 3 senschaftlichen Dienste. Danach wird die Frage, ob ein genereller Ausschluss der Frackings durch den Landesgesetzgeber möglich wäre, in der juristischen Literatur uneinheitlich beantwor- tet, ohne dass eine herrschende Meinung erkennbar wäre. Für die Abweichungskompetenz der Länder mit Blick auf ein generelles gebietsbezogenes Verbot der Förderung von Erdgas gilt Ent- sprechendes. *** 3 Fragen zur Abweichungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Wasserhaushalts, WD 3 -3000 - 049/17, ver- fügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/508002/1882a31969dac44ca351cc084c4950ce/WD-3- 049-17-pdf-data.pdf Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

Fracking

Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Fracking Der Begriff „Fracking“, eine Kurzform der Bezeichnung „Hydraulic Fracturing”, kennzeichnet ein Verfahren zur Erschließung unterirdischer Lagerstätten durch hydraulisches Aufbrechen des Lagerstättengesteins. Es gelangt über Tiefbohrungen zur Anwendung und wird zur Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme eingesetzt. Fracking zielt darauf ab, die Durchlässigkeit des Ge- steins einer Lagerstätte zu erhöhen, um diese überhaupt oder produktiver nutzen zu können. Hierzu wird unter hohem Druck eine Flüssigkeit, das Frac-Fluid, zur kontrollierten Erzeugung von Gesteinsrissen in das Lagerstättengestein gepresst. Sie besteht im Wesentlichen aus Wasser, dem je nach Einsatzbereich Stützmittel (Quarzsand oder Keramikpartikel) und chemische Addi- tive beigefügt werden. Die Stützmittel dienen der Offenhaltung der Gesteinsrisse, die chemischen Additive u. a. dem Schutz der Bohranlagen und der Erleichterung der Rissbildung. Die genaue Zusammensetzung des Frac-Fluids ist von den Verhältnissen in der Lagerstätte abhängig. Bei der Erschließung von Erdwärme wird in der Regel lediglich Wasser in das Gestein injiziert. Das Bohrloch kann eine Tiefe (Teufe) von mehreren tausend Metern erreichen. Seine Verrohrung ist teleskopartig aufgebaut und besteht aus sich nach unten verjüngenden einzementierten Stahl- rohrabschnitten (Rohrtouren). Die innere, bis in die Lagerstätte vorgetriebene Rohrtour wird an vorgeplanten Stellen perforiert, um das Frac-Fluid in das Lagerstättengestein pressen zu können. Heute kommen verstärkt Richtbohrsysteme zum Einsatz, bei denen eine zunächst vertikale Tief- bohrung in der Zielformation horizontal oder nahezu horizontal abgelenkt wird. Hierdurch kann die Produktionsfläche in der Lagerstätte deutlich erhöht werden. In der Produktionsphase gelangt u. U. Lagerstättenwasser über die Förderrohrtour an die Erdoberfläche; dieses kann durch Salze und andere Stoffe natürlichen (geogenen) Ursprungs stark belastet sein. Häufig wird begrifflich zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking unterschie- den. Die beiden Varianten lassen sich u. a. anhand des Lagerstättengesteins voneinander abgren- zen. Konventionelles Fracking wird vor allem in Sandstein durchgeführt und kommt in Deutsch- land seit vielen Jahren auf der Grundlage des Berg- und Umweltrechts zum Einsatz. Unkonventionelles Fracking wird u. a. in Schiefer- und Tongestein angewandt. Anders als in den USA liegen hierzu in Deutschland bisher keine Erfahrungen vor. Nach abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages am 24. Juni 2016 und des Bundes- rates am 8. Juli 2016 ist der Rechtsrahmen für einen Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland durch zwei Gesetze und eine Verordnung neu geregelt worden. Hierbei handelt es sich um das Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersa- gung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972), das am 11. Februar 2017 in Kraft tritt, das Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen vom 4. August 2016 (BGBl. I S. Nr. 22/16 (14. September 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 Fracking 1962), das im August 2016 in Kraft getreten ist, sowie die Verordnung zur Einführung von Um- weltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking- Technologie und Tiefbohrungen vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1957), die im August 2016 in Kraft getreten ist. Wesentliche Eckpunkte der Neuregelung sind: Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl (unkonventionelles Fracking) wird verboten. Mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung können jedoch Erlaubnisse für vier Erprobungsmaßnahmen erteilt werden, um die Auswirkungen des Frackings auf die Umwelt zu erforschen. Die Bundesregierung setzt eine unabhängige Expertenkommission ein, die die Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich beglei- tet, auswertet und zu ihren Ergebnissen sowie zum Stand der Technik regelmäßig zum 30. Juni eines Jahres (erstmals 2018) Berichte erstellt, die sie dem Deutschen Bundestag zuleitet und im Internet veröffentlicht. Auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik überprüft der Deutsche Bundestag im Jahr 2021 die Angemessenheit des Verbots. Konventionelles Fracking bleibt unter verschärften Bedingungen zulässig. Insofern kann in dich- tem Sandstein gespeichertes Erdgas (Tight Gas) weiterhin durch Fracking erschlossen werden. Allerdings sind sensible Gebiete hiervon ausgenommen; in bzw. unter ihnen sind das Fracking zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme sowie die untertägige Abla- gerung von Lagerstättenwasser verboten. Hierzu zählen: Wasserschutz- und Heilquellenschutzge- biete, Einzugsgebiete von Seen, Talsperren und Wasserentnahmestellen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, Einzugsgebiete von Brunnen, Mineralwasservorkommen, Heilquellen und Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln. Ähnliche Verbote gel- ten für Nationalparks und Naturschutzgebiete sowie eingeschränkt für Natura 2000 – Gebiete. Für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl durch Fracking sowie für die Entsor- gung oder Beseitigung des hierbei anfallenden Lagerstättenwassers wird die Pflicht zur Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) eingeführt. Frac-Fluide dürfen nur verwendet werden, wenn sie als nicht oder höchstens als schwach wassergefährdend eingestuft sind; ihr Rückfluss darf nicht untertägig eingebracht werden, sondern ist vorrangig wiederzuverwenden und ande- renfalls als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen. Lagerstättenwasser darf untertä- gig nur in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen eingebracht werden; eine nachteilige Veränderung des Grundwassers darf hierdurch nicht zu besorgen sein. Anderen- falls ist es als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen. Die Bergschadensvermutung nach § 120 Absatz 1 BBergG wird auf den Bohrlochbergbau, unter den der Einsatz der Fracking-Technologie fällt, ausgedehnt. Demnach wird vermutet, dass ein Schaden, der bei einer bergbaulichen Tätigkeit mit Hilfe von Bohrungen entstanden ist und sei- ner Art nach ein Bergschaden sein kann, durch den Bergbaubetrieb verursacht worden ist. Quellen (zuletzt aufgerufen am 08. September 2016): - Deutscher Bundestag (2016). Amtliches Protokoll. 180. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 24. Juni 2016. Link: http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle/2016/ap18180/433504 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016). Fracking. Link: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Indus- trie/Rohstoffe-und-Ressourcen/fracking,did=653918.html - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2016). Fracking: Wissenswertes zur Technologie. Link: http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Fracking/fracking_node.html - acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (Hrsg.) (2015). Hydraulic Fracturing. Eine Technologie in der Diskussion. acatech Position. Juni 2015. Link: http://www.acatech.de/fileadmin/user_upload/Baumstruk- tur_nach_Website/Acatech/root/de/Publikationen/Stellungnahmen/acatech_Hydraulic_Fracturing_WEB.pdf Verfasser: RD Dr. Ulrich Bassier unter Mitarbeit von Rechtsreferendar Henrik Gildehaus – Fachbereich WD 5, Wirtschaft und Technologie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus

Gutachten zu Umweltauswirkungen Fracking

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftwechsel/Emails sowie Protokolle/Ergebnisvermerke und etwaige Vortragspräsentationen oder sonstige Anlagen zum Besprechungstermin am 10.01.2014 im Geozentrum Hannover bezügich des Gutachtens der Firma Riskcom. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, gegebenenfalls auch als Teillieferung, spätestens jedoch in ihrer Gesamtheit nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,

Unkonventionelle Förderung heimischer Erdgasvorkommen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste von Arbeitsgruppen, Gremien, sowie andersartig organisierten Gruppen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit der unkonventionellen Förderung von heimischen Erdgasvorkommen ("Fracking") befassen. - Eine Liste von Treffen, Sitzungen, oder anderen Besprechungen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit der unkonventionellen Förderung von heimischen Erdgasvorkommen ("Fracking") befassen, sowie Teilnehmer*innenlisten und Protokolle aus diesen Treffen. - Eine Liste von Arbeitsgruppen, Gremien, sowie andersartig organisierten Gruppen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit befassen, das Verbot von unkonventioneller Gasförderung ("Fracking") zu überdenken, auszusetzen oder anzupassen. - Dokumente (wie z.B. Berichte, Protokolle, Studien oder Handouts), die eine Auseinandersetzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz innerhalb der 20. Legislaturperiode mit dem Thema Förderung von unkonventionellem Gas und Fracking betreffen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Fracking Komission

1. Welche Zuständigkeit(en) hat das BMU für die Expertenkomission Fracking? Welche Aufgaben entspringen hieraus? Und von welchen Teilen/Abteilungen des BMU werden diese wahr genommen? 2. Umfasst die Zuständigkeit des BMU auch Aufsichts- oder Beratungstätigkeit gegenüber der Kommission. Auf welcher rechtlichen Basis erfoögt diese? 3. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden oder wurden vom BMU für oder auf Veranlassung der Expertenkommision Fracking erbracht?

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