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Erdgas- und Geothermiefracs in Niedersachsen (WMS Dienst)

Das Thema zeigt die Lage und weitere Angaben von Erdgas- bzw. Geothermie-Bohrungen in Niedersachsen, in denen Frac-Maßnahmen durchgeführt wurden. Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: to fracture = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.

Schottland und Wales stellen sich gegen Fracking

Nur wenige Tage nachdem das britische Parlament in London ein Moratorium für die Fracking-Methode abgelehnt hatte, reagierten Schottland und Wales. Am 28. Januar 2015 verhängte die schottische Regierung ein Moratorium für die Vergabe von Lizenzen, die die sogenannte unkonventionelle Förderung von Öl und Gas erlauben. Das walisische Parlament entschied am 4. Februar 2015 gegen die umstrittene Fördermethode.

Erdgas- und Geothermiefracs in Niedersachsen

Das Thema zeigt die Lage und weitere Angaben von Erdgas- bzw. Geothermie-Bohrungen in Niedersachsen, in denen Frac-Maßnahmen durchgeführt wurden. Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: to fracture = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.

UBA drängt Fracking jetzt zu regulieren

Das Umweltbundesamt (UBA) drängte am 30. Juli 2014 bei der Vorstellung des Fracking-II-Gutachtens in Berlin auf eine rasche Regulierung der Fracking-Technologie. Das UBA empfiehlt eine umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben zur Gas- und zur Erdölförderung. Dies gilt auch für alle Erprobungsmaßnahmen. Diese Bewertungen sollten unerlässlicher Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein, die nach den Eckpunkten von BMWi und BMUB gesetzlich normiert werden soll. Das UBA hält wie BMWi und BMUB auch weiter daran fest, jede Form des Frackings in Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten aber auch in anderen sensiblen Gebieten wie im Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten ausnahmslos zu verbieten.

New York verbietet Fracking

Als erster US-Bundesstaat verbietet New York Fracking, die umstrittene Fördermethode zur Schiefergasgewinnung. Das kündigte Gouverneur Andrew Cuomo am 17. Dezember 2014 an. Der Gouverneur des US-Bundesstaates New York begründete seine Entscheidung, dass die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr sei. Der demokratische Politiker hatte zunächst ein Fracking-Moratorium verhängt.

Fracking: Exxon Mobil angeklagt

Eine Tochtergesellschaft des Mineralölkonzerns Exxon Mobil muss sich in den USA vor Gericht dafür verantworten, Fracking-Abwasser illegal entsorgt und damit Grundwasser verschmutzt zu haben. XTO Energy soll an einer Förderstätte in Pennsylvania knapp 216.000 Liter verschmutztes Wasser verschüttet haben. Der Generalstaatsanwalt hatte schon im September Anklage gegen XTO erhoben. Das Unternehmen stritt die Tat ab und argumentierte, dass es keinen "langfristigen Umwelteinfluss" gebe. Am 1. Januar 2014 hat der zuständige Richter die strafrechtliche Anklage in acht Punkten zugelassen.

Erfolg für Fracking-Gegner in Texas

In Texas, wo die Geschichte der Ölförderung begonnen hat, haben die Bewohner der Stadt Denton mit 59 Prozent ein Fracking-Verbot angenommen. Es ist der erste Ort im Ölstaat Texas, der Fracking verbietet. Am 2. Dezember 2014 müssen alle 272 Fracking-Anlagen abgeschaltet werden. Vertreter der Ölindustrie kündigten Klagen gegen das Votum an.

Einigung zum Fracking Gesetz

Am 21. Juni 2016 einigte sich die Koalitionsfraktion auf einen Gesetzentwurf zum Fracking. Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Für wissenschaftliche Zwecke ist das "unkonventionelle Fracking" weiterhin erlaubt. Es darf Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden - aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen. 2021 soll der Bundestag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot erneut prüfen. Der Bundestag hat die neue Vorschriften am 24. Juni 2016 abgesegnet. Die Abgeordneten verabschiedeten mit einer Mehrheit von 436 Stimmen ein Gesetzespaket, das der Technologie engere Grenzen setzt. 119 Abgeordnete stimmten dagegen, neun enthielten sich. Der Opposition und Umweltschutzorganisationen gehen diese Neuregelungen aber nicht weit genug. Sie fordern ein generelles Fracking-Verbot.

NABU startet bundesweite Kampagne gegen die Förderung von Erdöl und Erdgas mittels der Fracking-Technik

Am 20. März 2015 startete der NABU eine bundesweite Kampagne gegen die Förderung von Erdöl und Erdgas mittels der Fracking-Technik. Städte, Gemeinden und Bürger werden aufgerufen zu unterzeichnen und so ihren Protest gegen die umstrittene Fördermethode zum Ausdruck bringen. Dazu steht ein Aufruf bereit, unter dem Motto „Meine Gemeinde soll frackingfrei bleiben“. Dieser kann bis zum 8. Mai unterschrieben werden. Bereits zum Start haben sich mehr als 1.000 Städte und Gemeinden gegen die umstrittene Bohrmethode ausgesprochen.

Stuttgart achtet beim Vermögen auf Nachhaltigkeit

Die Stadt Stuttgart legt ihr Vermögen nur noch in Unternehmensanleihen und Aktien an, die nachweislich nachhaltig sind. Dazu führt sie zum 1. September 2016 eine neue Richtlinie ein, die bestimmte Kriterien für die Anlagen ausschließt. Der Gemeinderat hat am Mittwoch, 27. Juli 2016, den dazugehörigen Beschluss gefasst. Die Stadt wird ihr Vermögen nicht bei Unternehmen anlegen, die in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl investieren oder Erdgas durch Fracking fördern, deren Geschäftsfeld (auch) die Energieerzeugung mit Kohle und Öl ist, die Atomenergie erzeugen, die Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen, die Produkte herstellen, die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellungen von Personen verletzen, die Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern, die gesetzlich nicht vorgeschriebene Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen, die einen unangemessenen Umgang mit Korruptions- und Bestechungsvorfällen pflegen. Die Stadt wird in den kommenden Monaten solche Papiere aus ihrem Portfolio verkaufen, die den Kriterien nicht entsprechen. Beim Kauf neuer Papiere gelten die neuen Nachhaltigkeitsgrundsätze ab 1. September 2016. Die Verwaltung orientierte sich bei der Erarbeitung dieser Strategie an den Anlagerichtlinien der Stadt Münster, dem Norwegischen Pensionsfonds sowie Richtlinien der Katholischen und Evangelischen Kirche.

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