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Kalenderwochen 43 und 44/2019

Aktuelle Arbeiten – Endlager Konrad Übersicht über die wesentlichen Arbeiten der Kalenderwochen 43 und 44/2019 Schachtbau Konrad 1 Neben dem Neubau der beiden Seilfahrtanlagen muss auch die Schachtröhre von Schacht Konrad 1 saniert werden. Bergleute setzen die Sanierung des Schachtmauerwerks fort und bauen verbliebene Holzteile und Metallkonsolen aus der Schachtwand aus und verschließen die Löcher mit Spritzbeton. Im neuen Maschinengebäude Nord finden Arbeiten an der Elektroinstallation statt. Die Maurer- und Klinkerarbeiten werden fortgesetzt. Schachtgelände Konrad 1 Zum Schachtgelände Konrad 1 gehören alle Bauwerke sowie das eingezäunte Werksgelände um den Schacht Konrad 1. Bauarbeiter errichten Stützen und Wände im Erweiterungsbau des Verwaltungs- und Sozialgebäudes. Außen wird die Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Schachtbau Konrad 2 Die Schachtröhre von Schacht Konrad 2 muss vor dem Neubau der Seilfahrtanlage saniert und an einigen Stellen erweitert werden. Die Arbeiten an der zukünftigen Umladestation in 850 Metern Tiefe werden mit der Verbreiterung des Schachtes in diesem Bereich fortgesetzt. Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen durch ständige Kontrollen und Nachsorgearbeiten den sicheren Betrieb des Bergwerks Konrad gewährleisten. Bergleute erweitern die Strecke 380 im Kreuzungsbereich zur Strecke 201 (sog. Brückenfeld). Im Bereich des zukünftigen Waschplatzes der Versatzaufbereitungsanlage bringen Bergleute die Beton-Innenschale ein. In der Strecke 350 werden die Arbeiten zum Bau einer Umfahrung der Zwischenstation der Versatzaufbereitungsanlage fortgesetzt. Einblick Aufgenommen im Oktober 2019 Lärm, Staub und hohe Temperaturen: Besucher und Fachleute, die Schacht Konrad unter Tage besuchen, sind immer wieder erstaunt. Zum einen staunen sie über die Dimensionen beim Ausbau des Endlagers und zum anderen über die Arbeitsbedingungen. Oft ist es laut, weil der Lärm der Maschinen in den rundum geschlossenen Strecken ungewohnt intensiv ist. Oft sind es aber auch die unerwartet hohen Temperaturen von knapp 40 Grad. Hinzu kommt noch die Belastung durch Staub beim Herausfräsen des Gesteins oder beim Aufbringen von Spritzbeton. Für die Bergleute ist das nichts Ungewöhnliches und im direkten Vergleich zum Rohstoffbergbau sagen viele: „Das hier ist dagegen noch harmlos.“ Auf den Arbeitsschutz wird auf Konrad größten Wert gelegt, daher besteht nicht nur strikte Helmpflicht, sondern auch die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen, Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Gehörschutz. Das wird bei den regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen immer wieder erläutert und von den Aufsichten unter Tage kontrolliert. Im Bild ist ein Streckenabschnitt der Strecke 380 in 850 Metern Tiefe zu sehen. Hier wird gerade Spritzbeton auf vorbereitete Flächen aufgebracht. In diesem Bereich entsteht später eine Anlage, in der Baustoff zum Verfüllen der Einlagerungskammern hergestellt wird. Über die Aktuellen Arbeiten Mit der Übersicht zu den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Konrad. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Info Konrad gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Aktuelle Arbeiten im Überblick Kurzinformationen zum Endlager Konrad

Einblicke #02 - Reportage Geyer

Fertigstellung 2027 - was passiert nun? „Eine unbequeme Wahrheit“ - Eine Reportage von Oliver Geyer Dass die Fertigstellung von Konrad auf 2027 verschoben wurde, gilt manchem als Menetekel, dabei sind nun erstmals viele Ungewissheiten der Vergangenheit beseitigt. Bericht aus einer Sphäre, in der die Uhren anders gehen, aber jüngst auch ein wichtiger Durchbruch gelungen ist – unter Tage wie auch über Tage. Mehr als einen Kilometer unter der Erde legt ein Jeep eine plötzliche Bremsung hin und kommt inmitten der Dunkelheit zum Stehen. Von Ferne ist ein Brummen zu hören, das zu einem Dröhnen wird und sich bald zu einem Brüllen steigert. Dann wird die Finsternis von einem Lichtschein durchschnitten. Aus einem tief abfallenden Seitentunnel nähern sich zwei leuchtende Punkte, die immer heller werden, ganz so, als krieche aus den Tiefen der Erde ein lärmendes Ungeheuer hervor. Das ist es auch: ein lärmendes Ungeheuer von einem Bagger. Da wird mit Jeeps durch ein Labyrinth von Tunneln gefahren, da öffnen und schließen sich automatische Schleusentore, da tun sich nach längeren Fahrten durchs Dunkel immer wieder neue Räume und Hallen auf. Ständig dröhnen Sirenen, rotieren gigantische Ventilatoren. Alles sehr unwirklich, doch dass das hier die Realität unter Tage ist, wird spätestens dann klar, als sich die Fahrer zweier Fahrzeuge bei einer zufälligen Begegnung ein fröhliches „Glück auf!“ zurufen. Etwa 1.000 Bergleute, Geologen und andere Experten arbeiten hier unter und über Tage. Es geht um eine Herausforderung technischer und wissenschaftlicher Art: Das ehemalige Bergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter-Bleckenstedt wird zu einem Endlager umgebaut, um in Zukunft schwach Wärme entwickelnden Atommüll aufzunehmen – und das für Jahrtausende. Einen Geschmack von Ewigkeit haben auch die Zeitspannen, in denen sich die Dinge bisher entwickelt haben – beziehungsweise oft eben auch stillstanden. Nachdem die Eisenerzförderung im Bergwerk Konrad aus wirtschaftlichen Gründen Anfang der 1970er-Jahre eingestellt worden war, fasste der Bund 1977 den Plan, bis Ende der 1980er-Jahre in dem Bergwerk ein Endlager für 90 Prozent des deutschen Atommülls zu errichten. Es sollte die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufnehmen, die zwar viel Masse, aber vergleichsweise wenig Radioaktivität haben: keine Castoren mit Brennelementen, sondern Rückbauabfälle abgerissener Atomkraftwerke, verstrahlte Werkzeuge, Forschungsmüll. Dass es dann noch bis 1991 dauerte, bis die Pläne für den Bau öffentlich ausgelegt werden konnten, hatte nicht zuletzt mit dem aufkeimenden Widerstand der Konrad-Gegner zu tun. 290.000 Einwendungen gab es – doch im Jahr 2002 erteilte das niedersächsische Umweltministerium die Genehmigung. Diesmal wehrten sich Bürger, Kommunen, Landkreise und Kirchen vor Gericht. Doch 2007 waren die letzten Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Seither gibt es in Deutschland ein genehmigtes Endlager, und der Weg zu dessen Errichtung ist frei. In der Theorie. Wie die Energieversorger die Zuständigkeit für den Bau abgeben mussten In der Praxis waren die Verzögerungen längst nicht überwunden: 2007 hieß es, 2013 werde eröffnet. 2009 hieß es, 2014 werde eröffnet, 2010 hieß es, 2019 werde eröffnet. Und 2013 wurde abermals auf 2022 verschoben. Die Gründe waren 2009 ein aufgehobenes Vergabeverfahren, 2010 eine Neuabschätzung der Standardzeiten für Arbeitsabläufe und eine realistischere zeitliche Planung von Prüf-, Zustimmungs- und Vergabeverfahren. Und 2013 stellte sich heraus, dass der Umbau von Schacht 1 umfangreicher ausfallen würde als geplant. Die neuerliche Verschiebung der Fertigstellung lag auch an den beteiligten Behörden und Organisationen selbst. Die größten Probleme entstanden nicht unter der Erde, sondern vor allem im Verhältnis der handelnden Akteure über Tage. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte die Bauherrenfunktion, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE), eine mittelbare Tochter der Energiekonzerne, war mit dem Bau beauftragt. Geregelt war dieses Verhältnis durch einen Kooperationsvertrag, der nahezu unkündbar war und den Beteiligten erschwerte, mit den konkreten Arbeiten voranzukommen. Auf beiden Seiten fehlten Informationen aus der jeweils anderen Institution, manche Probleme im Bauverlauf ließen sich in dieser Konstellation gar nicht mehr lösen. Dazu kamen Faktoren wie das kerntechnische Regelwerk oder andere Veränderungen in den Normen, die im laufenden Ausbau auf den jeweils aktuellsten Stand gebracht werden müssen. Ein strukturelles Defizit, das nur zu lösen war, indem die Zuständigkeiten beim Thema Atommüll-Endlagerung gesetzlich ganz neu geregelt wurden. Dies hat die ehemalige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung im Sommer 2016 getan. Seither liegen die operativen Endlageraufgaben in nur noch einer Hand – bei der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Nun wurde es erstmals möglich, alle existierenden Akten und Erkenntnisse über das Endlagerprojekt auf einen Tisch zu legen. Die Voraussetzung, um sich ein ganzheitliches Bild über die konkrete Terminlage zu machen und endlich zu einer verlässlichen Vorhersage zu kommen, wann es hier denn nun wirklich mal losgehen kann. Um dabei Betriebsblindheit aus zuschließen, hat man sich externe Hilfe durch den TÜV Rheinland geholt, dessen Gutachten seit Anfang März vorliegt: Demnach sollen nun im Jahr 2027 die letzten Bauarbeiten abgeschlossen sein. Eine Unzahl von Einzelpositionen hat der TÜV geprüft und geschaut, wo es an Effizienz mangelt, sich Prozesse verlängern und wo an anderen Stellen Zeit gespart werden kann. Eine realistische Einschätzung der Dauer atomrechtlicher Prüfungen und davon, wie man mit einem besseren Projektmanagement auf Probleme reagieren kann, gibt es nun. „Nach Lage der Dinge ist nicht er kennbar, dass es noch doller kommen kann“, sagte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth bei der Vorstellung des TÜV-Berichts in Berlin, und BGE-Geschäftsführer Thomas Lautsch fügte an: „Die Baustelle hat Schwung.“ Im Berg wird auf drei Großbaustellen gleichzeitig gearbeitet Tatsächlich wird unter Tage in vier Schichten gearbeitet. Von Schacht 1 aus, über den alle Personen, Gerätschaften und Verbrauchsmaterialen auf die Großbaustelle in etwa einem Kilometer Tiefe gelangen, sind es nur ein paar Minuten Fahrt mit dem Besucherjeep. In einer Ausbuchtung des Stollens erscheint im Lichtkegel eines Bauscheinwerfers mit Donnergetöse ein Großgerät, das sich mit einem brachialen Schneidekopf in den Berg hineinfräst. Ein Waschplatz für Fahrzeuge soll das einmal werden, erklärt Infostellenleiter Arthur Junkert und wiegelt ab: Das sei jetzt keins der wirklich wichtigen Projekte. „Wir haben hier unten zurzeit drei große Baustellen, auf denen es erhebliche Fortschritte gegeben hat“, fasst er die Lage unter Tage zusammen und gibt damit auch das Programm der weiteren Besichtigungstour bekannt: Erstmal geht es in die unterirdische Betonfabrik, in der später unter Tage das Material zur Verfüllung der Einlagerungskammern hergestellt werden soll. Dann weiter in die Montagehallen, in denen dereinst der Fuhrpark aus dem Einlagerungsbereich gewartet werden soll. Und schließlich in die Umladestation in der Nähe von Schacht 2, wo die Abfallgebinde auf Spezialfahrzeuge umgelagert werden sollen, um sie in die Einlagerungskammern zu transportieren. Diese sind für den Betriebsbeginn schon komplett „aufgefahren“, wie der Bergmann sagt. Zusammen ergibt all dies ein unterirdisches Industriegebiet mit weit mehr als 30 Kilometern Wegstrecke, durchzogen von Wasserleitungen, Luftkanälen, Kabeln und Entstaubungsanlagen. Wie ein Aufruf zur Arbeit lagern Unmengen Maschendraht, Spritzbetonsäcke und Betonmischer an den Wegesrändern. Doch pausenlos malochen, das schafft hier unten keiner. Zwischendurch gibt es im Stollen auch mal Stullen und Kaffee. Dafür steht ein neonbeleuchteter Pausencontainer bereit. Kurzer Zwischenstopp neben einem Bagger, auf dem ein Schlagbohrer im Format eines Kanonenrohrs installiert ist. Er hämmert wie wild auf den Berg ein, um eine Verbindung zur unteren Ebene herzustellen, damit von hier oben später mal über eine Fallleitung Eisenerz als Rohstoff ins Betonwerk gekippt werden kann. Dann: Motoren aus, das obligatorische „Glück auf!“, Gehörschutz kurz ablegen und ein kurzes Schwätzchen mit dem Baggerfahrer, der von den neuesten Durchbrüchen berichtet. Junkert lobt, der Bergmann reißt noch einen Witz, und weiter geht’s. Der Umgangston unter Tage ist, wie sollte es unter Kumpeln auch anders sein, kumpelhaft, und ihr traditioneller Stolz ist in Konrad sogar noch eine Nummer größer. Denn eine Nummer größer ist hier eben auch ihre Aufgabe. „Bauen in der Substanz ist schon eine erhebliche Herausforderung“, erklärt Junkert. Damit ist gemeint, dass die Versorgungseinrichtungen in Stollen gebaut werden, die nicht in einem eigens dafür angelegten Bergwerk entstehen, sondern in einem unterirdischen Grubengebäude errichtet werden, das einmal ganz anderen Zwecken diente. „Das ist so, als wenn Sie ein Einfamilienhaus kaufen, anstatt neu zu bauen. Da müssen Sie auch Zugeständnisse machen – oder eben mit erheblichem Aufwand umbauen.“ Die Einlagerungstransportstrecken und die Einlagerungskammern selbst dagegen werden ganz neu aufgefahren. Bei der Sicherheit gibt es keine Zugeständnisse. Für die Konrad-Kumpel bedeutet das Pionierarbeit: Zum Beispiel müssen sie Kammern ausheben, die um ein Vielfaches höher sind als in einem Förderbergwerk üblich. Dann müssen sie diese Hallen durch Betonverschalungen und riesig dimensionierte Gebirgsanker absichern, die statt zwei Metern 12 bis 18 Meter Länge haben. So viel Stahl muss man erst mal in den Fels schrauben können. Die Gegner sehen Parallelen zwischen Konrad und der Asse Bei den Bürgerinitiativen, die seit nunmehr drei Jahrzehnten alles daransetzen, um ein Endlager Konrad zu verhindern, weckt der Umbau eines bestehenden Bergwerks düstere Assoziationen. Wohin so eine Umnutzung eines ehemaligen Förderbergwerks führen könne, dafür haben die Konrad-Gegner ein mahnendes Beispiel zur Hand: den nahe gelegenen Salzstock Asse bei Wolfenbüttel, jenes missglückte Endlager, aus dem wegen eines drohenden Wassereinbruchs 126.000 Fässer mit Atommüll wieder geborgen werden sollen. Spricht man Junkert auf dieses Thema an, stampft er erst mal mit dem Sicherheitsstiefel auf den Boden. Eine Staubwolke steigt auf. Ein Wasserproblem gebe es hier definitiv nicht, im Gegenteil, man müsse sogar regelmäßig mit Sprenklern bewässern, um den Staub zu bekämpfen. Es ist aktenkundig: War die Asse tatsächlich zu nah am Wasser gebaut, ist das Bergwerk Konrad durch eine massive Tonschicht sicher von der Biosphäre abgeschirmt. Aber ebenso wie in der Asse ist die Zeit ein Problem im Endlager Konrad. Vier Monate dauert es, eine große Teilschnittmaschine in Einzelteilen in die Tiefe zu verfrachten und sie unten wieder zusammenzusetzen. Ist sie dort dann im Einsatz, kommt sie beim Auffahren neuer Stollen gerade mal ein paar Meter am Tag voran – einige der Einlagerungskammern, in denen später die Behälter mit dem Atommüll einbetoniert werden, sind bis zu einen Kilometer lang. Das hier sind geologische Schichten, die im Verlauf von Äonen entstanden sind. Wollen Menschen in diese Sphäre vordringen, müssen sie auch etwas mehr Zeit mitbringen. Wie am Ende bei der Einlagerung Zeit gespart werden könnte Das bürokratische Problemknäuel ist inzwischen entwirrt. Aber gelöst werden muss noch einiges: Am für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle entscheidenden Schacht 2 hat es lange Stillstände gegeben. Einige Arbeiten in diesem Bereich müssen nun neu ausgeschrieben werden. Das wird wieder Zeit in Anspruch nehmen. Schließlich sind es keine trivialen Arbeiten, wie sich beim Umbau des benachbarten Schachts 1 gezeigt hat. Um solche Fragen geht es, wenn der TÜV in seinem Gutachten von „Problemen und Ungewissheiten“ spricht. Auch an manchen Akten hat der Zahn der Zeit genagt. Einige Teilprojekte wurden immerhin schon Ende der 1980er-Jahre an externe Firmen vergeben, ein gutes Vierteljahrhundert später gibt es da einigen Klärungsbedarf: Welcher Leistungsumfang in welcher Qualität soll bei solchen Altverträgen heute noch gelten? Das ist nicht ohne, denn praktisch für nichts, was es hier zu bauen und entwickeln gilt, existieren Standards. Alles sind Spezialfälle, sehr komplexe dazu – wobei sich derweil das Regelwerk weiterentwickelt hat, das trotzdem eingehalten werden muss. Deshalb empfiehlt der TÜV Rheinland, manche der Altverträge neu zu regeln und einige Teilprojekte auch gleich ganz neu auszuschreiben. Allein: Die Lage auf diesem Markt als angespannt zu bezeichnen wäre noch untertrieben. Leisten können so etwas meist nur hoch spezialisierte Anbieter, nicht selten Monopolisten, die sich in den Verhandlungen gern hartleibig zeigen – und am Ende manchmal auch ganz abspringen. Für den Ausbau des Schachtes 2 lag gar nicht erst ein vertretbares Angebot vor. Deswegen musste im Jahr 2009 verschoben werden. Die fünf Jahre, die das alles jetzt länger dauern soll, ließen sich zumindest teilweise dadurch kompensieren, dass später bei der Einlagerung der Abfälle auch im Zweischichtbetrieb gearbeitet werden könnte, sagten BGE-Chefin Ursula Heinen-Esser und Staatssekretär Jochen Flasbarth nach Erscheinen des TÜV-Gutachtens. Bislang ging man davon aus, dass mit einer Schicht 10.000 Kubikmeter Atommüll pro Jahr eingelagert werden können, bei zwei Schichten wird sich das Volumen zwar nicht verdoppeln, aber deutlich erhöhen. Wie viel teurer das Endlager durch die Verzögerung wird, lässt sich derzeit noch nicht genau beziffern. „Es wird bezogen auf die Gesamtkosten keine allzu große Summe sein“, erwartet Heinen-Esser, eingeplant sind 3,6 Milliarden Euro, von denen 1,4 Milliarden bereits verbaut sind. Am Ende der Reise in die Tiefe geht es mit vier Metern pro Sekunde im nur von Gittern umschlossenen Förderkorb rund 1.000 Meter nach oben, während der Luftstrom den Mitfahrenden von oben entgegenweht. Er wird durch Schacht 1 angesaugt, um das Bergwerk zu bewettern. Eine solche Dynamik hätte sich manch einer in den letzten Jahren auch bei der Klärung des Endlagerprojekts Konrad gewünscht. Immerhin hat es nun wieder Fahrt aufgenommen. Die Reportage ist Teil der Einblicke Nr. 2 Thema: Fertigstellung 2027 - was passiert nun? Hinter der Geschichte Reporter Oliver Geyer, der für verschiedene Magazine und Zeitungen wie u. a. die „Zeit“ schreibt, war schon öfter unter Tage: einmal in Gorleben, ein anderes Mal in der Asse. Auch wenn sich die Bergwerke in vielem unterscheiden, von einer Sache zeigt sich Geyer jedes Mal aufs Neue angetan: „So tief unter der Erde sind die Menschen besonders bodenständig.“ Links zum Thema Die Einblicke Nr. 2 zum Herunterladen Themenschwerpunkt: Fertigstellung des Endlagers Konrad Alle Publikationen im Überblick Alle Meldungen und Pressemitteilungen der BGE im Überblick

Brennholz

Fossile Brennstoffe als Energiequelle sind nur begrenzt vorhanden und nicht erneuerbar. Außerdem sind sie heute sehr teuer und in ihrer Preisentwicklung nicht kalkulierbar. Eine Alternative kann heimisches Holz als Wärmespender sein. Im Rahmen der naturgemäßen Waldpflege fällt bei der Ernte wertvoller Holzsortimente (für z.B. die Bau-, Möbel- oder Zellstoffindustrie) Holz an, welches nur als Brennholz nutzbar ist. Holz ist gespeicherte Sonnenenergie und ein Energieträger mit hervorragender Ökobilanz. Es steht als nachwachsender Rohstoff nachhaltig zur Verfügung und kann mit geringem Energie- und Transportaufwand in Wohnortnähe geworben werden. Die Revierförstereien der Berliner Forsten bieten Brennholz nur nach saisonalem Angebot an. Verfügbare Mengen und Holzarten sowie die genauen Preise erfahren Sie in der Revierförsterei in Ihrer Nähe. Sprechstunde : Jeden Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr Außerhalb der Sprechstunde sind die Revierleitenden der Berliner Forsten im Außendienst tätig und daher nur eingeschränkt zu erreichen. Die Berliner Forsten bieten kein ofenfertig gehacktes Holz an. Eine Lieferung von Brennholz ist nicht möglich. Frisches Waldholz muss vor dem Verbrennen mindestens 2 Jahre gelagert werden, um auszutrocknen und den Anforderungen des Immissionsschutzes (maximal 20% Restfeuchte) zu genügen. Die Berliner Forsten bieten den sogenannten Raff- und Leseholzschein an oder Holz, dass Sie sich – nach Einweisung durch die Revierleitenden – eigenhändig im Wald schneiden können. Raff- und Leseholzschein : Für 5 bis 10 € können Sie einen Monat lang in einem zugewiesenen Gebiet Reisig und Zweige bis maximal 7 cm Durchmesser sammeln. Bei Interesse fragen Sie in der nächsten Revierförsterei nach. Brennholz in Selbstwerbung : Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich das Brennholz eigenhändig im Wald aufarbeiten. In den Berliner Wäldern darf nur mit einem Nachweis einer qualifizierten Motorsägen-Schulung (Motorsägenschein) mit der Motorsäge und mit vollständiger Arbeitsschutzausrüstung gearbeitet werden. Anerkannte Anbieter von Motorsägenkursen finden Sie zum Beispiel hier (Link: Motorsägenkurs ) Tipps für Selbstwerber Arbeit im Wald birgt ein hohes Verletzungs- oder Unfallrisiko. Das gilt besonders für den Einsatz der Motorsäge, aber auch mit Bügelsäge und Axt kann man sich erheblich verletzen. Es ist daher wichtig, Folgendes zu beachten: Wer sein Holz im Wald selber sägt, handelt auf eigenes Risiko. Um eine wirksame Unfallversicherung sollten Sie sich vorab gegebenenfalls kümmern. Sie haften auch für Schäden, die anderen durch Ihre Arbeit unter Umständen entstehen oder am Waldbestand verursacht werden. Setzen Sie nur einwandfreies und technisch sicheres Werkzeug ein. Verschiedene Prüfzeichen geben Ihnen bei der Auswahl wertvolle Hilfestellung (etwa GS-Prüfzeichen, FPA-Prüfzeichen des KWF, Prüfzeichen der DLG). Geeignete Arbeits- und Sicherheitskleidung wie Helm mit Visier und ggf. Gehörschutz, Arbeitshandschuhe, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe etc. müssen unbedingt getragen werden. Mit der Motorsäge darf im Berliner Wald nur arbeiten, wer einen entsprechenden Nachweis erbringt. Und: Mit der Motorsäge niemals allein im Wald arbeiten. Ein Verbandskasten sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer in der Nähe sein.

Unser Leben wird immer lauter Expertentelefon am "Tag für die Ruhe"

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 082/02 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 082/02 Magdeburg, den 18. April 2002 Unser Leben wird immer lauter Expertentelefon am "Tag für die Ruhe" Knall der Spielzeugpistole ist wie 6 Wochen Arbeit im Waggonbau ohne Gehörschutz Während Luft, Flüsse und Seen in den vergangenen 10 Jahren immer sauberer geworden sind, nimmt der Lärm als einzige, große und wahrnehmbare Umweltbelastung noch immer zu. Das belegen die jährlichen Umfragen des Umweltbundesamts ebenso wie die Lärmkarten, die es inzwischen für etwa 400 Städte in Deutschland, davon fast 40 in Sachsen-Anhalt, gibt. Darauf soll der 5. bundesweite Tag für die Ruhe am 24. April aufmerksam machen. Minister Keller: "Lärm ist in einer industrialisierten, mobilen Gesellschaft nicht völlig zu vermeiden. Aber wir können als Auto- oder Motorradfahrer, als rasenmähender oder radiohörender Nachbar mehr Rücksicht aufeinander nehmen." Auf Initiative des Umweltministeriums können lärmgeplagte Bürger am 24. April Experten am Telefon um Rat fragen. Unter der Schirmherrschaft von Minister Konrad Keller beschäftigt sich an diesem Tag auch der 43. Umwelttisch mit dem Thema Lärm unter dem Motto: "Was Ohren alles hören müssen". Lärm ist eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen. Nach der jüngsten Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich bundesweit mehr als zwei Drittel der Bevölkerung vom Straßenverkehrslärm belästigt, an zweiter Stelle steht der Fluglärm, gefolgt vom Schienenverkehrslärm, Industrielärm, Nachbarschaftslärm und Sportlärm. Auch in Sachsen-Anhalt registrieren die Umweltbehörden eine zunehmende Zahl von Lärmbeschwerden. Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt fördert seit 1992 den Einbau von Schallschutzfenstern und den Einsatz von Abschirmelementen an Verkehrswegen, die nicht in der Baulast des Bundes liegen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Von 1992 bis 2001 konnten in Sachsen-Anhalt für den Einbau von Schallschutzfenstern rund 21,5 Mio. Euro und für den Bau von Schallschutzwänden/-wällen rund 2,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Seit 1990 legt die Verkehrslärmschutz-Verordnung für neue Straßen Immissionsgrenzwerte fest. Bei überschreiten der Werte muss der Eigentümer der Straße (Bund, Land oder Kommune) Lärmschutzwälle oder -wände errichten. Ist dies technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer, werden den Grundstückseigentümern Aufwendungen für Schallschutzfenster erstattet. Tückisch ist auch der "freiwillige" Lärm, dem sich vor allem Kinder und Jugendliche mit lautstarker Musik aussetzen. So riskieren bereits Jugendliche einen Gehörschäden. Wer beispielsweise seinem Kind eine Spielzeugpistole kauft, riskiert schon bei seinem Nachwuchs irreparable Gehörschäden. Ein Knall wirkt wie vier bis sechs Wochen Arbeit im Waggonbau (85 Dezibel) ohne vorgeschriebenen Gehörschutz. Lärmarme Produkte (Autoreifen, Rasenmäher und andere Gartengeräte) erkennt man übrigens an dem blauen Umweltengel. Wie erreicht man die Telefonhotline ? Landesamt für Umweltschutz 0345 / 5704 690 Regierungspräsidium Magdeburg 0391 / 567 2000 Regierungspräsidium Halle 0345 / 514 1422 Regierungspräsidium Dessau 0340 / 6506 363 und 0340 / 6506 364. Die Experten beraten von 9 bis mindestens17 Uhr Was kann durch zuviel Lärm passieren? Durch Lärm kommt es häufig zu Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung der Konzentration, Herabsetzung der Lern- und Leistungsfähigkeit und Beeinträchtigung der Erholung und Entspannung. Durch hohen Dauerlärm wird das Herz-Kreislauf-System belastet, auch Schwerhörigkeit ist eine häufige Folge. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Lärm ist einzige zunehmende Umweltbelastung Experten raten am "Tag gegen den Lärm"

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 086/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 086/03 Magdeburg, den 28. April 2003 Lärm ist einzige zunehmende Umweltbelastung Experten raten am "Tag gegen den Lärm" Während Luft, Flüsse und Seen seit 1990 immer sauberer geworden sind, hat der Lärm, insbesondere der Verkehrslärm drastisch zugenommen. Darauf soll der 6. bundesweite Tag gegen den Lärm am 30. April aufmerksam machen. Umweltministerin Petra Wernicke: "Der Lärm ist heute die einzige, große und wahrnehmbare Umweltbelastung, die noch zunimmt. Da wir Lärm in einer industrialisierten, mobilen Gesellschaft nur bedingt vermeiden können, müssen wir wenigstens mehr Rücksicht aufeinander nehmen. Das gilt beim Auto- oder Motorradfahren genauso wie beim Rasenmähen oder Radiohören." Seit 1992 hat das Umweltministerium den Einbau von ca. 15.000 Schallschutzfenstern und von Schallschutzwänden an Verkehrsadern in Wohngebieten gefördert. Auf Initiative des Umweltministeriums können lärmgeplagte Bürger auch in diesem Jahr am "Tag gegen den Lärm", dem 30. April, Experten am Telefon um Rat fragen. Das Lärm eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen ist, belegen die jährlichen Umfragen des Umweltbundesamts ebenso wie die Lärmkarten, die es inzwischen für etwa 400 Städte in Deutschland, davon fast 40 in Sachsen-Anhalt, gibt. Dabei steht der Straßenverkehrslärm an der Spitze, gefolgt von Fluglärm, Schienenverkehrslärm, Industrielärm, Nachbarschaftslärm und Sportlärm. Auch in Sachsen-Anhalt registrieren die Umweltbehörden eine zunehmende Zahl von Lärmbeschwerden. Tückisch ist auch der "freiwillige" Lärm, dem sich vor allem Kinder und Jugendliche mit lautstarker Musik oder sogar Spielzeug aussetzen. So riskieren bereits Jugendliche einen Gehörschäden. Der Knall einer Spielzeugpistole direkt am Ohr schädigt das Gehör genauso, wie vier bis sechs Wochen Arbeit im Waggonbau (85 Dezibel) ohne vorgeschriebenen Gehörschutz. Lärmarme Produkte (Autoreifen, Rasenmäher und andere Gartengeräte) erkennt man übrigens an dem blauen Umweltengel. Hintergrund Die Lärmschutzexperten stehen im - Regierungspräsidium Magdeburg 0391/567 2000 ( 9:00 ¿ 17:00 Uhr) - Regierungspräsidium Halle 0345/514 1422 (9:00-12:00 und 14:00- 17:00) - Regierungspräsidium Dessau 0340/6505 565 und 0340/6505 566 (9:00- 17:00) bereit. Was kann durch zuviel Lärm passieren? Durch Lärm kommt es häufig zu Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung der Konzentration, Herabsetzung der Lern- und Leistungsfähigkeit und Beeinträchtigung der Erholung und Entspannung. Durch hohen Dauerlärm wird das Herz-Kreislauf-System belastet, auch Tinitus und Schwerhörigkeit sind häufige Folgen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Anhang 2 - Lernziele

Anhang 2 - Lernziele 1. Verwendung der Rettungsmittel gegen das Ertrinken Laufende Nummer Unterrichtseinheit in Stunden Theorie ca. Unterrichtseinheit in Stunden Praxis ca. Unterrichtseinheit a 1 1,5 Rettungsmittel an Bord Inhalte: Zusammenfassende Darstellung möglicher Rettungsmittel an Bord und ihrer Funktion b 1,5 --- Gefahren nach einem Sturz ins Wasser Inhalte: Gefahren der Strömung, der Wassertemperatur und des Schiffsverkehrs beim Überbordgehen; Gefahr der Unterkühlung; Gefahr des Kälteschocks; Probleme bei der Rettung aus dem Wasser; Erste-Hilfe-Maßnahme bei Unterkühlung c --- 2 Rettungsweste Inhalte: Aufbau und Funktion der Rettungsweste, Prüfung auf Einsatzbereitschaft; korrektes Anlegen der Rettungsweste 2. Besondere Arbeitsumgebung Laufende Nummer Unterrichtseinheit in Stunden Theorie ca. Unterrichtseinheit in Stunden Praxis ca. Unterrichtseinheit a 1 --- Sicheres Bewegen an Bord Inhalte: Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung wie Fuß-, Hand- und Kopfschutz; Benutzung steiler Treppen/Leitern, Umgang mit den beengten räumlichen Verhältnissen an Bord; Gefahren beim Begehen von Gangborden; Gefahren beim Betreten von abgeschlossenen Bereichen ( z. B. Wallgängen); Gefahren sich bewegender Teile (z. B. in Maschinen, Steuerhaus oder Radarantenne) b 1 --- Umgang mit Notsituationen an Bord Inhalte: Rettungswege an Bord; Umgang mit den beengten Verhältnissen an Bord beim Retten; Verhalten bei personellen Ausfällen: Notmaßnahmen der Schiffsführung; Absetzen von Notrufen und sonstige Kommunikation in Notfällen unter Verwendung der in der Anlage dieser Standards aufgeführten Standardredewendungen auf Englisch c --- 1 Arbeiten mit Tauen und Drähten Inhalte: Gefahren beim Festmachen und beim Umgang mit Winden, Persönliche Schutzausrüstung: Auswahl des korrekten Schutzhandschuhs 3. Brandbekämpfung an Bord eines Fahrzeugs *) Laufende Nummer Unterrichtseinheit in Stunden Theorie ca. Unterrichtseinheit in Stunden Praxis ca. Unterrichtseinheit a 1 --- Einrichtungen zur Brandbekämpfung an Bord Inhalte: Darstellung der Einrichtungen zur Brandbekämpfung an Bord eines Fahrzeugs und deren Einsatzbereiche b --- 2 Umgang mit tragbaren Feuerlöschern Inhalte: Einsatz von Feuerlöschern zur lokalen Brandbekämpfung 4. Gefahren an Bord durch Lärm Laufende Nummer Unterrichtseinheit in Stunden Theorie ca. Unterrichtseinheit in Stunden Praxis ca. Unterrichtseinheit a 1 --- Lärmquellen an Bord Inhalte: Darstellung der Lärmquellen und deren Schallpegel an verschiedenen Beispielen b 0,5 --- Gehörschädigende Wirkung des Lärms Inhalte: Auswirkungen kurz- und langfristiger Einwirkung des Lärms auf die Gesundheit c --- 0,5 Gehörschutz Inhalte: Arten von Gehörschutz; richtiges Anlegen 5. Gefahrstoffe und Gefahrgut an Bord eines Fahrzeugs *) Laufende Nummer Unterrichtseinheit in Stunden Theorie ca. Unterrichtseinheit in Stunden Praxis ca. Unterrichtseinheit a 1 --- Gefahrstoffe und Gefahrgut an Bord Inhalte: Überblick über die Gefahrstoffe/Gefahrgüter; Umgang mit Gefahrstoffen (Arbeiten, Lagern, Entsorgen); Laden und Löschen von Gefahrgütern b 1 --- Gesundheitsgefahren Inhalte: Mögliche Einwirkungen auf den menschlichen Körper c 0,5 1 Schutz gegen die Gesundheitsgefahren Inhalte: Was ist zu tun, um sich selbst und andere Personen zu schützen? Praktische Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung: Atemschutz, Hautschutz, Augenschutz 6. Grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe *) **) Laufende Nummer Unterrichtseinheit in Stunden Theorie ca. Unterrichtseinheit in Stunden Praxis ca. Unterrichtseinheit 3 Grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe Inhalte: Lebenserhaltende Maßnahmen, Wundversorgung, Maßnahmen bei Akuterkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Schock Verwendung von Standardredewendungen Englisch Deutsch The ship is on fire. Das Schiff brennt. The ship is aground. Das Schiff ist auf Grund gelaufen. The ship has collided. Das Schiff ist kollidiert. The ship is flooding. Das Schiff erleidet Wassereinbruch. Someone has fallen overboard. Jemand ist über Bord gegangen. I need assistance. Ich benötige Unterstützung. There is a medical emergency. Es besteht ein medizinischer Notfall. *) Dieses Element kann auch von einer nachweislich hierfür sachkundigen Lehrkraft unterrichtet werden, die nicht die Voraussetzungen nach Abschnitt 2 Nummer 1.5 und 1.6 der Anlage 21 erfüllt. **) Kann entfallen, wenn der Lehrgangsanbieter bestätigt, dass die Teilnehmenden seiner Lehrgänge nachweislich stets über eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs verfügen. Als Nachweis ist ausreichend ein Pkw -, LKW - , Bus- oder Motorradführerschein. Stand: 01. Mai 2024

7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz 7.1 Der Matrose muss in der Lage sein, sicherheitsbezogene Arbeitsvorschriften einzuhalten und die Bedeutung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und die Bedeutung der Umwelt zu verstehen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. gemäß den Anweisungen und Vorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu arbeiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Vorteile sicherer Arbeitsmethoden. Kenntnis der Arten von Gefahrenmomenten an Bord. Fähigkeit, Gefahren im Zusammenhang mit Gefahrenmomenten an Bord zu vermeiden, z. B. : Fahrzeugbewegungen; Vorkehrungen für den sicheren Ein- und Ausstieg (z. B. Landungssteg Beiboote); sicheres Stauen beweglicher Gegenstände; Arbeiten mit Maschinen; Erkennen elektrischer Gefahren; Brandschutz und Brandbekämpfung; professioneller Gebrauch von Handwerkzeug; professioneller Gebrauch von tragbarem Elektrowerkzeug; Einhaltung der Gesundheits- und Hygienevorschriften; Beseitigung von Rutsch-, Sturz- und Stolpergefahren. Kenntnis der einschlägigen gesundheits- und sicherheitsbezogenen Arbeitsanweisungen bei Tätigkeiten an Bord. Kenntnis der anwendbaren Vorschriften betreffend sichere und nachhaltige Arbeitsbedingungen. Fähigkeit, Unfälle bei für Personal oder Fahrzeug potenziell gefährlichen Tätigkeiten zu vermeiden, im Zusammenhang mit Be- und Entladung; Festmachen und Ablegen; Höhenarbeiten; Arbeiten mit Chemikalien; Arbeiten mit Batterien; Aufenthalt im Maschinenraum; Heben von Lasten (manuell und mechanisch); Betreten von und Arbeiten in geschlossenen Räumen. Fähigkeit, Befehle zu verstehen und sich mit anderen über die Aufgaben an Bord zu verständigen. 2. persönliche Schutzausrüstung zur Unfallverhütung zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis persönlicher Schutzausrüstung. Fähigkeit, persönliche Schutzausrüstung zu benutzen, z. B.: Augenschutz, Atemschutz, Gehörschutz, Kopfschutz, Schutzkleidung. 3. die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen vor dem Betreten geschlossener Räume zu beachten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Gefahren im Zusammenhang mit dem Betreten geschlossener Räume. Kenntnis der Vorsichtsmaßnahmen und Tests oder Messungen, die vor dem Betreten geschlossener Räume und bei Arbeiten in geschlossenen Räumen zu beachten bzw. durchzuführen sind. Fähigkeit, die Sicherheitsanweisungen vor dem Betreten bestimmter Räume an Bord anzuwenden, z. B.: Laderäume, Kofferdämme, Doppelhülle. Fähigkeit, Vorsichtsmaßnahmen für Arbeiten in geschlossenen Räumen zu beachten. 7.2 Der Matrose muss in der Lage sein, die Bedeutung der Ausbildung zur Sicherheit an Bord zu würdigen und in Notfällen umgehend zu handeln. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. in Notfällen gemäß den anwendbaren Anweisungen und Verfahren zu handeln; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Arten von Notfällen. Kenntnis der im Falle eines Alarms zu befolgenden Abläufe. Kenntnis der im Falle eines Unfalls anzuwendenden Verfahren. Fähigkeit, gemäß den Anweisungen und Verfahren zu handeln. 2. Erste Hilfe zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der allgemeinen Grundsätze der Ersten Hilfe, einschließlich der Beurteilung von Körperschäden bzw. der Beeinträchtigung von Körperfunktionen, an Bord eines Fahrzeugs nach Einschätzung einer Situation. Fähigkeit, die körperliche und geistige Verfassung sowie die persönliche Hygiene im Falle von Erster Hilfe zu wahren. Kenntnis der einschlägigen Maßnahmen bei Unfällen entsprechend den anerkannten bewährten Verfahren. Fähigkeit, Erfordernisse der Betroffenen und Bedrohungen für die eigene Sicherheit einzuschätzen. Fähigkeit, die in Notfällen erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, einschließlich: Betroffene in die richtige Lage zu bringen, Wiederbelebungstechniken anzuwenden, Blutungen zu stillen, angemessene Maßnahmen der grundlegenden Schockbehandlung anzuwenden, angemessene Maßnahmen im Falle von Verbrennungen und Verbrühungen anzuwenden, einschließlich von durch Strom verursachten Unfällen, Betroffene zu retten und zu transportieren. Fähigkeit, Verbände provisorisch anzulegen und Material aus der Erste-Hilfe-Ausrüstung anzuwenden. 3. persönliche Schutzausrüstung und Rettungsmittel an Bord zu benutzen und instand zu halten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der regelmäßigen Überprüfungen der persönlichen Schutz- ausrüstung, der Fluchtwege und der Rettungsausrüstung in Bezug auf Funktion, Beschädigungen, Verschleiß und sonstige Mängel. Fähigkeit, im Falle festgestellter Mängel zu reagieren und dabei die relevanten Kommunikationsverfahren anzuwenden. Fähigkeit, persönliche Rettungsmittel zu benutzen, z. B.: Rettungsringe, einschließlich der relevanten Ausrüstung, und Rettungswesten, einschließlich der relevanten Ausrüstung an Rettungswesten wie feste Lichter oder Blinklichter und eine mit einer Kordel sicher befestigte Pfeife. Kenntnis der Funktionen des Beiboots. Fähigkeit, das Beiboot vorzubereiten, zu Wasser zu bringen, zu fahren, wieder an Bord zu nehmen und zu verstauen. 4. bei Rettungsarbeiten Unterstützung zu leisten und zu schwimmen; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Betroffene zu retten und zu transportieren. Fähigkeit, Schwimmkenntnisse für Rettungsarbeiten einzusetzen. 5. Fluchtwege zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Fluchtwege (entsprechend den lokalen Gegebenheiten an Bord) frei zu halten. 6. interne Notfallkommunikations- und Alarmsysteme zu benutzen. Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Notfallkommunikations- und Alarmsysteme sowie -ausrüstung zu benutzen. 7.3 Der Matrose muss in der Lage sein, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen und Brandbekämpfungsgeräte ordnungsgemäß zu bedienen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Bestandteile von Bränden und Zündarten und -quellen zu unterscheiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der möglichen Brandursachen bei verschiedenen Tätigkeiten sowie der Brandklassen gemäß der europäischen EN -Norm oder einer gleichwertigen Norm. Kenntnis der Bestandteile des Verbrennungsprozesses. Fähigkeit, die Grundsätze der Brandbekämpfung anzuwenden. 2. verschiedene Arten von Feuerlöschern zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Merkmale und Klassen von Feuerlöschern. Fähigkeit, verschiedene Methoden der Brandbekämpfung und Löschgeräte und feste Löschanlagen unter Berücksichtigung z. B. folgender Aspekte einzusetzen: Gebrauch verschiedener Arten tragbarer Feuerlöscher und Auswirkungen des Windes beim Annähern an das Feuer. 3. gemäß den an Bord geltenden Verfahren und der Organisation der Brandbekämpfung zu handeln; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Brandbekämpfungssysteme an Bord. Fähigkeit, Brände zu bekämpfen und die entsprechenden Meldungen vorzunehmen. 4. Anweisungen zu befolgen betreffend: persönliche Ausrüstung, Methoden, Löschmittel und Verfahren bei Brandbekämpfung und Rettungsarbeiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Verfahren zur Vermeidung persönlicher Gefährdungen. Fähigkeit, gemäß den Notfallverfahren zu handeln. 7.4 Der Matrose muss in der Lage sein, seine Aufgaben unter Berücksichtigung der Bedeutung des Umweltschutzes wahrzunehmen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Umwelt gemäß den einschlägigen Vorschriften zu schützen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der nationalen und internationalen Umweltschutzvorschriften. Fähigkeit, die verfügbaren Dokumentations- und Informationssysteme zu Umweltfragen gemäß den Anweisungen zu nutzen. Kenntnis der Folgen eines möglichen Austritts von Ladung und Schadstoffen in die Umwelt. Kenntnis gefährlicher Güter und ihrer Klassifizierung in Bezug auf Umweltaspekte. 2. Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung zu treffen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung. Fähigkeit, allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sichere Bunkerverfahren anzuwenden. Fähigkeit, im Falle eines Zusammenstoßes Maßnahmen gemäß den Anweisungen zu ergreifen, z. B. durch das Abdichten von Leckagen. 3. Ressourcen effizient einzusetzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des effizienten Kraftstoffverbrauchs. Fähigkeit, Materialien wirtschaftlich und energiesparend einzusetzen. 4. Abfälle umweltfreundlich zu entsorgen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der anwendbaren Abfallvorschriften. Fähigkeit zur Durchführung der Sammlung, Abgabe und des Verbrauchs von: Fahrzeugölen und -fetten, Ladungsrückständen und anderen Arten von Abfallprodukten. Stand: 07. Dezember 2021

ICD 10 Diagnosecode H 00-59 Erkrankungen der Augen und Ohren

ICD 10 Diagnosecode H 00-59 Erkrankungen der Augen und Ohren ICD 10 Diagnosecode Leiden Begründung für das Kriterium Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben - voraussichtlich vorübergehend (T) - voraussichtlich dauerhaft (P) Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen H 00-59 Augenerkrankungen: fortschreitend oder wiederholt ( z. B. Glaukorn, Makulopathien, diabetische Retinopathie, Retinitis pigmentosa, Keratokonus, Diplopie, Blepharospasmus, Uveitis, Hornhautgeschwür, Netzhautablösung) Künftige Unfähigkeit, den Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen, Rezidiv-Risiko T - Vorübergehende Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen (siehe Anhang 1 ), und geringe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterungen im weiteren Verlauf oder von beeinträchtigenden Rezidiven nach der Behandlung oder nach dem Ausheilen P - Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen (siehe Anhang 1 ), oder - im Falle einer Behandlung - erhöhte Wahrscheinlichkeit nachfolgender Verschlechterungen oder beeinträchtigender Rezidive Sehr geringe Rezidiv-Wahrscheinlichkeit. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeugnisses eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Sehvermögen nicht mehr erfüllt werden H 65-67 Otitis - externa oder media Rezidive, mögliche Infektionsquelle bei Personen, die mit der Zubereitung/Handhabung von Lebensmitteln zu tun haben, Probleme mit der Nutzung von Gehörschutz T - Bei Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P - Bei chronischer Sekretion des Ohres bei Personen, die mit der Zubereitung/Handhabung von Lebensmitteln zu tun haben Effiziente Behandlung und keine Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs H 68-95 Krankheiten des Ohres: fortschreitend (z. B. Otosklerose) T - Vorübergehende Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen (siehe Anhang 2 ), und geringe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterungen im weiteren Verlauf oder von beeinträchtigenden Rezidiven nach der Behandlung oder nach dem Ausheilen P - Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen (siehe Anhang 2 ), oder - im Falle einer Behandlung - erhöhte Wahrscheinlichkeit nachfolgender Verschlechterungen oder beeinträchtigender Rezidive Sehr geringe Rezidiv-Rate. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeugnisses eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Hörvermögen nicht mehr erfüllt werden H 81 Ménière -Krankheit und andere Formen von chronischen oder redizivierendem stark beeinträchtigendem Schwindel Gleichgewichtsstörungen, dadurch Mobilitätseinschränkung und Übelkeit T - Währen der akuten Phase P - Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führen Geringe* Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen während der Arbeit Stand: 07. Dezember 2021

Anlage 7 - Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute

Anlage 7 - Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute Inhalte von Lehrgängen über die grundlegende Sicherheitsausbildung Der Lehrgang vermittelt die nachstehend genannten theoretischen und praktischen Inhalte. Das geschieht durch eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie, die das Erreichen der notwendigen Handlungskompetenz sicherstellt. Die Dauer des Lehrgangs sollte mindestens drei Tage betragen, darf diese Dauer aber auch nicht erheblich überschreiten. I. Verwendung der Rettungsmittel gegen das Ertrinken Zeitrahmen: ca. 6 Stunden Rettungsmittel an Bord eines Fahrzeugs Inhalte : Zusammenfassende Darstellung möglicher Rettungsmittel an Bord und ihrer Funktion Gefahren nach einem Sturz ins Wasser Inhalte : Gefahren der Strömung, der Wassertemperatur und des Schiffsverkehrs beim Überbordgehen; Gefahr der Unterkühlung; Gefahr des Kälteschocks; Probleme bei der Rettung aus dem Wasser; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unterkühlung Rettungsweste Inhalte : Aufbau und Funktion der Rettungsweste, Prüfung auf Einsatzbereitschaft; korrektes Anlegen der Rettungsweste Art der Vermittlung : Praktische Unterweisung mit Auseinanderfalten und anschließendem Zusammenlegen der Rettungsweste; zudem möglichst mit Auslösung der Rettungsweste im Wasser II. Die besondere Arbeitsumgebung an Bord eines Fahrzeugs Zeitrahmen: ca. 3 Stunden Sicheres Bewegen an Bord eines Fahrzeugs Inhalte : Persönliche Schutzausrüstung: Auswahl des korrekten Sicherheitsschuhs, Benutzung steiler Treppen/Leitern, Umgang mit den beengten räumlichen Verhältnissen an Bord, Gefahren beim Begehen von Gangborden, Gefahren beim Betreten von abgeschlossenen Bereichen ( z. B. Wallgängen), Gefahren sich bewegender Teile (z. B. in Maschinen, Steuerhaus oder Radarantenne) Umgang mit Notsituationen an Bord eines Fahrzeugs Inhalte : Lesen und Umsetzung der Sicherheitsrolle des Schiffes; Rettungswege an Bord; Umgang mit den beengten Verhältnissen an Bord beim Retten und Bergen; Verhalten bei personellen Ausfällen: Notmaßnahmen der Schiffsführung; Absetzen von Notrufen und sonstige Kommunikation in Notfällen unter Verwendung der unten aufgeführten Standardredewendungen auf Englisch Arbeiten mit Tauen und Drähten Inhalte : Gefahren beim Festmachen und beim Umgang mit Winden, Persönliche Schutzausrüstung: Auswahl des korrekten Handschuhs Art der Vermittlung : Praktischer Umgang mit Tauen oder Drähten III. Brandbekämpfung an Bord eines Fahrzeugs Zeitrahmen: ca. 3 Stunden Einrichtungen zur Brandbekämpfung an Bord eines Fahrzeugs Inhalte : Darstellung der Einrichtungen zur Brandbekämpfung an Bord eines Fahrzeugs und deren Einsatzbereiche Umgang mit tragbaren Feuerlöschern Inhalte : Einsatz von Feuerlöschern zur lokalen Brandbekämpfung IV. Gefahren an Bord durch Lärm Zeitrahmen: ca. 2 Stunden Lärmquellen an Bord eines Fahrzeugs Inhalte : Darstellung der Lärmquellen an Bord eines Fahrzeugs und deren Lautstärke Gefahren von Lärm Inhalte : Auswirkungen kurz- oder langfristigen Lärms auf die Gesundheit (z. B. im Maschinenraum, Ladepumpen oder Werkzeuge) Gehörschutz Inhalte : Arten von Gehörschutz; richtiges Anlegen V. Umgang mit Gefahrstoffen an Bord eines Fahrzeugs Zeitrahmen: ca. 3,5 Stunden Arten von Gefahrstoffen an Bord eines Fahrzeugs und bei der Bordarbeit Inhalte : Überblick über die Gefahrstoffe an Bord: Arbeiten mit, Lagern und Entsorgung von Farben/Lacken, Reinigungsmittel, Gefahrgut (als Ladegut) Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen Inhalte : Wirkungen der Gefahrstoffe an Bord auf den menschlichen Körper Schutz gegen diese Gefahren Inhalte : Darstellung der möglichen Maßnahmen: Be- und Entlüftung, geeigneter Atemschutz, geeigneter Hautschutz, wie z. B. Schutzanzüge und Handschuhe Art der Vermittlung : praktische Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung VI. Grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe Zeitrahmen: mindestens 3 Stunden Inhalte : Lebenserhaltende Maßnahmen; Wundversorgung; Maßnahmen bei Akuterkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Schock) Art der Vermittlung : praktische Übungen (wie z. B. Herz-Lungen-Wiederbelebung oder Anlegen eines Verbandes) Zu II.2: Standardredewendungen Die Decksleute müssen in der Lage sein, die folgenden Sätze in englischer Sprache zu verwenden: There is a dangerous situation . The ship is on fire . The ship is aground . The ship has collided . The ship is flooding . Someone has fallen overboard . I need assistance . There is a medical emergency . Stand: 07. Dezember 2021

Lärm und Vibrationen

Lärm und Vibrationen sind in der Arbeitswelt weit verbreitete Belastungsfaktoren für die Beschäftigten. Sowohl ihre Sicherheit im Arbeitsprozess als auch ihre Gesundheit kann durch sie gefährdet werden. Sehr starker Lärm schädigt das Hörvermögen der Menschen sogar auf Dauer. Längere Einwirkungen von Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen führen. Aus diesen Gründen bestehen gesetzliche Regelungen zur Eindämmung derartiger Gefährdungen. Auf diesen Internetseiten erfahren Sie Näheres über Hintergründe, Anwendungsbereiche und Inhalte der bestehenden Regelungen. Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen am Arbeitsplatz hat die Europäische Union die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf einheitliche rechtliche Grundlagen gestellt. Auf Basis der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG des Rates wurden zwei Einzelrichtlinien zu physikalischen Einwirkungen in Kraft gesetzt: Die Richtlinie 2002/44/EG enthält Mindestvorschriften zum Schutz vor Vibrationen, die Richtlinie 2003/10/EG (pdf; 152 KB) solche zum Schutz vor Lärm. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorschriften durch die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ vom 06.03.2007 ( Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung pdf; 75 KB) in nationales Recht überführt. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz. Zusätzlich veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März 2010 Technische Regeln zu dieser Verordnung, die TRLV Lärm und die TRLV Vibrationen . Sie konkretisieren die Verordnung und sollen bei der Ermittlung und Bewertung von Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz herangezogen werden. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, bestimmte Auslösewerte bzw. Expositionsgrenzwerte beachten müssen. Werden diese Werte überschritten, sind Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu treffen. Für den Arbeitgeber besteht somit die Verpflichtung, die Arbeitsbedingungen im Betrieb genau zu prüfen. Sind die Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen tatsächlich oder potenziell Lärm oder Vibrationen ausgesetzt, müssen mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten beurteilt werden. Dazu ist die Höhe der Einwirkungen an den Arbeitsplätzen zu ermitteln und zu bewerten. Je nach Ergebnis der Analysen sind vom Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen. Mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen müssen fachkundige und erfahrene Personen beauftragt werden. Sind Auslösewerte überschritten, hat der Arbeitgeber Unterweisungen durchzuführen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Die dargestellten Regelungen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verankert. Lärm ist hörbarer Schall, der das körperlich-seelische Wohlbefinden oder die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen kann, wie z. B. Geräusche von Geräten und Maschinen, Töne, Knalle, zu laute Sprache oder Musik. Was wir als Lärm empfinden, hängt nicht allein von der Lautstärke ab. Der Schall arbeitet wie ein Bote, der Nachrichten über das Ohr ins Gehirn bringt: Erst dort wird die Information entschlüsselt und bewertet. Erwünschten Schall nimmt niemand als Lärm wahr, selbst wenn sich der Schallpegel im gesundheitsschädlichen Bereich bewegt. In der Arbeitswelt kann Lärm auf verschiedene Weise Wirkung entfalten. Schon bei niedriger Exposition kann er die Arbeitsleistung mindern, vor allem bei konzentrierten geistigen Tätigkeiten wie etwa in einer Bibliothek oder im Büro. Im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist allerdings nur solcher Lärm relevant, der in der Lage ist, das Hörorgan zu schädigen. Erst bei dauerhaften Einwirkungen von 80 dB(A) oder darüber ist dies möglich. Arbeitslärm solcher Ausprägung ist z. B. im Baugewerbe, in der Getränke-, Lebensmittel- und Textilindustrie, im Maschinenbau, in der Holz- und Metallverarbeitung sowie in Gießereien anzutreffen. Aber auch die Bereiche Kultur und Unterhaltung sowie das Erziehungswesen bieten dem Berufstätigen häufig ein akustisches Umfeld, das nicht unbedenklich ist. Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. In Deutschland sind rund fünf Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Schwerhörigkeit als Lärmfolge ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnen jährlich mehr als 5000 neue Krankheitsfälle. Meist stellt sich heraus, dass die Folgen dauerhafter Lärmeinwirkung auf das Gehör unterschätzt wurden. Bereits die Einwirkung einzelner sehr starker Schallimpulse kann zu einem akuten Gehörschaden führen. Symptome wie Hörsturz oder Tinnitus können ebenfalls dadurch ausgelöst werden. Wer schlecht hört und den begründeten Verdacht hat, dass diese Beeinträchtigung auf Arbeitslärm zurückzuführen ist, sollte beim zuständigen Unfallversicherungsträger eine Meldung einreichen. Schwerhörigkeit ist nicht nur einfach leiseres Hören. Der Schall wird anders wahrgenommen. Bestimmte Frequenzbereiche sind stark gemindert, Sprache und Signale werden verfälscht gehört. Eine Verständigung mit Hintergrundgeräuschen ist dann schwierig. Bereits leise Störgeräusche schränken das Sprachverständnis ein – ein Handicap mit Folgen auch für das Kontaktverhalten. Aber es geht nicht allein um Schwerhörigkeit. Lärm behindert generell die Kommunikation. Er macht anfällig für Fehler und erhöht das Unfallrisiko, z. B. wenn Warnsignale überhört werden können. Der Organismus gerät unter Stress. Hält dieser Zustand über längere Zeit an, können sich Schlafstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausbilden. Eine ausgeklügelte Konstruktion für höchste Ansprüche: Das menschliche Innenohr (nicht maßstäbliche Darstellung). Auf einer Membran in der Schnecke befinden sich rund 20 000 Sinneszellen. Diese gilt es zu schützen – denn im Fall einer Schädigung wachsen die empfindlichen Sensoren nicht nach. Sind die Beschäftigten am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt, umfasst die Gefährdungsbeurteilung zunächst die Ermittlung von Art, Ausmaß und Dauer der Exposition. Soweit eine rechnerische Abschätzung mittels Herstellerangaben nicht ausreicht und Messungen erforderlich sind, müssen Messtechnik und Messmethoden dem Stand der Technik entsprechen. Die Anforderungen zur Planung, Beauftragung, Durchführung und Auswertung solcher Lärmmessungen sind im Teil 2 der TRLV Lärm näher beschrieben. Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Erhebungen zu dokumentieren und mindestens 30 Jahre lang aufzubewahren. Maßstab für die Beurteilung der Lärmexposition sind die Auslösewerte nach § 6 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Der Tages-Lärmexpositionspegel bezieht sich auf die durchschnittliche Belastung an einem achtstündigen Arbeitstag, der Spitzenschalldruckpegel auf den höchsten auftretenden Einzelwert, jeweils am Ohr des Beschäftigten. Die Buchstaben "A" bzw. "C" bezeichnen die Frequenzbewertung der Messung. Die A-Bewertung entspricht annähernd den natürlichen Eigenschaften des Gehörs, die C-Bewertung gewichtet im Vergleich dazu Frequenzen unterhalb 800 Hz deutlich stärker. Ist einer der unteren Auslösewerte überschritten, muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz bereitstellen, Unterweisungen durchführen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Bereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte überschritten ist, müssen gekennzeichnet und nach Möglichkeit abgegrenzt sein. Außerdem ist dort der Zugang zu beschränken: Es muss zwingend Gehörschutz getragen werden. In Lärmbereichen Beschäftigte sind verpflichtet, sich regelmäßig einer Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber bei Überschreiten der oberen Auslösewerte ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen. Um eine Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder möglichst weit zu verringern, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchführen. Dabei ist folgende Rangfolge zu beachten: Zunächst ist die Lärmentstehung an der Quelle zu verhindern oder so weit wie möglich zu verringern. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen. Die Spanne möglicher technischer Maßnahmen reicht von alternativen Arbeitsverfahren über den Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel bis zur Abschirmung oder Kapselung von Maschinen. Die Lärmemission von Maschinen muss so weit gemindert sein, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts möglich ist. Schon dieser Überblick zeigt: Die möglichen Folgen zu hoher Lärmbelastungen müssen ernst genommen werden. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind im eigenen Interesse gut beraten, die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Ausführliche Unterlagen zum Thema sind bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erhältlich. Unter dem Menüpunkt "Quellen und Materialien" sind einige Empfehlungen zu finden. Die dargestellten Regelungen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verankert. Vibrationen können bei dauerhafter Übertragung auf den menschlichen Körper zu einer Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen. Längere Einwirkungen verursachen Durchblutungsstörungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen im Bereich der Wirbelsäule. Die Beeinträchtigungen können bis zur Berufskrankheit führen. Beispiel für eine auffällige Erkrankung ist die so genannte Weiß fingerkrankheit (Raynaud-Syndrom). Langjähriges Arbeiten mit vibrierenden Maschinen oder Geräten, unter Umständen in Verbindung mit Kältekontakt, kann zu anfallartigen Durchblutungs- und Sensibilitätsstörungen der Finger führen. Bevor Vibrationsdämpfer allgemeine Verbreitung fanden, waren von diesem Phänomen häufig Motorsägenführer, Gussputzer und Steinmetze betroffen. Mit Hilfe des so genannten Schwingungskennwertes, der aus den Herstellerangaben zu den eingesetzten Arbeitsmitteln abgeschätzt wird, sowie der Einwirkdauer kann die Tagesexposition berechnet werden. Am einfachsten geht das über Kennwertrechner oder Punktetabellen, die im Internet zur Verfügung stehen (siehe Menüpunkt "Quellen und Materialien"). Für die Beurteilung der Hand-Arm-Vibrationen ist der Schwingungsgesamtwert maßgeblich. Dieser stellt die Zusammenfassung der Vibrationen in allen drei Raumrichtungen dar. Für die Beurteilung der Ganzkörper-Vibration ist der höchste Wert der frequenzbewerteten Beschleunigungen in den drei Raumrichtungen anzuwenden. Zum Schutz von Beschäftigten vor Vibrationen sind Auslöse- und Expositionsgrenzwerte festgelegt. Die Auslösewerte haben präventiven Charakter und verfolgen das Ziel, die Entstehung von vibrationsbedingten Beschwerden und Erkrankungen zu vermeiden. Dem gegenüber kennzeichnen die Expositionsgrenzwerte Vibrationsbelastungen, oberhalb derer bei langjähriger Einwirkung mit gesundheitlichen Schädigungen zu rechnen ist. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8). Werden Auslösewerte erreicht bzw. überschritten, sind folgende Maßnahmen zu veranlassen: Zunächst ist ein Programm zur Minderung der Vibrationen auszuarbeiten und durchzuführen, das technische und organisatorischen Maßnahmen umfasst. Hinzu kommt die Unterrichtung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen. Werden Expositionsgrenzwerte erreicht bzw. überschritten, ergeben sich für den Arbeitgeber folgende Verpflichtungen: Die Gründe für die Überschreitung sind unverzüglich zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition unter die Grenzwerte zu senken. Ferner hat der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zu veranlassen. Zur Vermeidung und Verminderung von Vibrationen kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht. Wichtig ist die regelmäßige Wartung von Arbeitsmitteln, um verschleißbedingte Unwuchten zu vermeiden. Stumpfe Werkzeuge sind zu reparieren oder auszumustern. Schwingsitze auf Fahrzeugen müssen sich für die betreffende Fahrzeuggruppe, etwa Stapler oder Radlader, eignen. Der Fahrer soll seinen Sitz individuell einstellen. Bei der Beschaffung von Maschinen lassen sich aus den technischen Unterlagen mit Hilfe der Emissionskennwerte bevorzugt schwingungsarme Geräte auswählen – sie sind in der Regel auch robuster und präziser.

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