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Flüsse unter Stress – die Oder

Im Sommer 2022 kam es zu einer Umweltkatastrophe in der Oder: Ein Massensterben von schätzungsweise 1.000 Tonnen Fisch sowie Muscheln und Schnecken begann im polnischen Teil der Oder und setzte sich dann flussabwärts auch im deutschen Teil fort. Ursache war eine giftbildende, im Wasser schwebende Brackwasseralge mit dem wissenschaftlichen Namen Prymnesium parvum. Die Oder – ein mitteleuropäischer Fluss Die Oder entspringt in Tschechien und mündet im Stettiner Haff in die Ostsee. Sie bildet einen großen Teil der Grenze zwischen Deutschland und Polen. Die Oder ist 840,9 km lang. Durch Regulierungen und Verbau wurde der Flusslauf in der Vergangenheit um über 20 % verkürzt. Das ⁠ Einzugsgebiet ⁠ ist 124.049 km² groß, davon liegen 86,4 % in Polen, 5,9 % in Tschechien und 7,7 % in Deutschland. Mehrfachbelastungen führen zu Umweltkatastrophen Das Fischsterben in der Oder im August 2022 zeigt, dass Politik, Wissenschaft und Wasserwirtschaft trotz deutlicher Fortschritte im Gewässerschutz vor neuen Herausforderungen stehen. Durch den ⁠ Klimawandel ⁠ mit heißen und trockenen Sommern können solche Ereignisse in der Oder und anderen Gewässern auftreten. Einflussfaktoren sind variable Umweltbedingungen und menschliche Belastungen (z.B. industrielle Einleitungen oder der starke Verbau der Gewässer). Im Fall der Oder hat die multiple Belastungssituation – hohe Salzbelastung, starke Sonneneinstrahlung, hohe Wassertemperaturen und eine geringe Wasserführung – dazu geführt, dass die natürliche ⁠ Resilienz ⁠ des Ökosystems überfordert war und die Brackwasseralge Prymnesium parvum sich schnell vermehren konnte. Algenblüten und die Brackwasseralge Prymnesium parvum Algenblüten in Gewässern entstehen durch viele Faktoren, darunter Einträge von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus Landwirtschaft und Kläranlagen, sowie Licht und warme Temperaturen. Das Fischsterben im Sommer 2022 wurde durch die Brackwasseralge Prymnesium parvum und ihre Gifte verursacht, die sich unter extremen Umweltbedingungen stark vermehren konnte. Prymnesium parvum ist ein salzliebender Einzeller, der meist in Brack- und Meeresgewässern vorkommt, aber auch in Binnengewässern auftreten kann. Sie ist weltweit verbreitet, u.a. in Europa, China, Australien, den USA und Nordafrika. Die Alge produziert Prymnesine (Giftstoffe), die das Kiemengewebe von Fischen und Schalentieren zerstören können. In Gewässern können je nach Einleitung, natürlichem Hintergrund oder Zuflüssen verschiedene Salze vorkommen. Salze gelangen über Kläranlagen, Straßenoberflächen und vor allem den Bergbau in die Gewässer. Beim Abbau von Braunkohle kann Salzlauge als Nebenprodukt entstehen. In der Oder ist das Steinsalz (chemisch: Natriumchlorid ) aus dem Bergbau maßgeblich. Deshalb werden die Salzkonzentrationen dort insbesondere durch Chlorid-Ionen repräsentiert. Algenblüten von P. parvum können bei Chlorid-Konzentrationen von >300 bis >30.000 mg/l auftreten, bereits bei 350 mg/l kann eine Blüte entstehen. Die Prymnesium -Alge ist weltweit verbreitet und bildet Überdauerungsstadien. Derzeit gibt es keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung oder Entfernung aus Fließgewässern. Eine deutliche Reduktion der Salzkonzentration würde das Algenwachstum minimieren. Auch wachstumsfördernde Faktoren wie hohe Nährstoff- und Salzkonzentrationen müssen vermieden werden. 2024: Die Oder im Krisenmodus Auch im Sommer 2024 ist eine Umweltkatastrophe in der Oder möglich, Entwarnung kann nicht gegeben werden. Erste regionale Fischsterben in der Oder wurden in Polen und Deutschland im Juni gemeldet. Steigende Algenkonzentrationen haben im Juni 2024 in Polen und Brandenburg die ersten Warnstufen ausgelöst. Die Salzgehalte in der Oder sind auch in 2024 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Vergleich zum Fischsterben im August 2022, sind die Wassertemperaturen bisher geringer und die Wassermenge und die Pegel noch deutlich höher. Das ist positiv, da die Alge stehende und langsam fließende Gewässer bevorzugt. Aus diesem Grund wurde die Alge auch schon in einigen Seitengewässern und Stillwasserbereichen nachgewiesen. Für den Austausch zwischen Polen und Deutschland wurde im Mai 2024 die bilaterale Fachgruppe zur Oder reaktiviert, die nach dem Fischsterben 2022 gegründet wurde. Den deutschen Ko-Vorsitz hat das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠). In dieser Gruppe informieren sich polnische und deutsche ExpertInnen über den aktuellen Stand an der Oder, über Maßnahmen zum Umgang in Krisensituationen und tauschen Daten zum ⁠ Monitoring ⁠, Fakten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Es herrscht eine offene, transparente und vorausschauende Kommunikation zwischen den polnischen und deutschen Behörden. Das Fischsterben 2022 – Lessons learned Krisenfälle wie das Fischsterben an der Oder 2022 sind schwer vorherzusagen, da viele Umweltfaktoren das Gewässer beeinflussen und nicht eindeutig ist, wann die Belastbarkeit des Systems überschritten ist. Aber aus dem Fischsterben 2022 haben alle Beteiligten viel gelernt und die Katastrophe gemeinsam aufgearbeitet. Erste Ergebnisse aus einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠) finanzierten Forschungsprojekt liegen vor. Warnsysteme wurden in Brandenburg und in Polen erarbeitet. Der Warn- und Alarmplan der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) wurde angepasst, um auch Fischsterben eindeutig zu erfassen. Ökologische Katastrophen wie in der Oder 2022 erfordern ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten: Das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Ereignissen, das Bündeln von Aktivitäten und Wissen im Krisenfall sowie schnelle politische Entscheidungen. Bei derartigen Krisen müssen ökologische Schäden erfasst und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gewässer und zum nachhaltigen Schutz abgeleitet werden. Unsere Gewässer werden überwacht Wasserproben, Analysen und Messdaten beschreiben die Wasserqualität unserer Gewässer und helfen, kurzfristige Veränderungen zu erkennen. Seit Jahrzehnten gibt es auch an den großen, grenzüberschreitenden Flüssen wie der Oder, Elbe oder Rhein automatische Messstationen für wichtige Daten wie Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit und Chlorophyllgehalt. Diese werden teilweise durch biologische Tests ergänzt. Internationale und nationale Programme erfassen zusätzliche Messdaten, unter anderem zu Schadstoffen. Derzeit werden die Daten zur Gewässerüberwachung auf verschiedenen Internet-Plattformen der Länder und des Bundes bereitgestellt. Die Zusammenführung dieser Online-Messdaten und deren Verknüpfung mit Prognosetools könnten die Überwachung und die Erkennung von Krisenfällen verbessern. Neue Methoden wie Fernerkundung, um über Satellitendaten die Ausbreitung von Algenblüten zu erkennen oder genetische Untersuchungen (eDNA) zur detaillierten Erfassung der Lebensgemeinschaften im Gewässer können ebenso unterstützen. Für eine frühzeitige Erkennung ist eine kontinuierliche, zeitnahe Bewertung der Online-Daten erforderlich und eine enge Abstimmung zwischen den Ländern und Bundesbehörden wichtig. Im Krisenfall Bei Unfällen oder Fischsterben existieren grenzüberschreitende Warn- und Alarmpläne für die großen Flüsse, auch an der Oder. Für Fälle wie ein Massenfischsterben ist eine abgestimmte Prozesskette von der Warnung bis zur Kommunikation wichtig; Krisenszenarien sollten vorbereitet werden, um im Notfall beispielsweise bei stark erhöhten Schadstoffkonzentrationen mit fatalen ökologischen Folgen sofort Maßnahmen ergreifen zu können. Helfen kann dabei auch, welche Behörde oder welche Institution das richtige Know-how für die Untersuchung spezifischer Fragestellungen hat – und das bundesweit. Ein reaktionsfähiges Netzwerk ist dafür die Voraussetzung. Nach dem Krisenfall Die Dokumentation eines Krisenfalls ist wichtig für die Aufklärung und spätere Aufarbeitung. Nach dem Oderfischsterben wurde hierzu ein Statusbericht der deutschen Expertengruppe erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) hat die Umweltkatastrophe und die Unterstützung, die sie im Auftrag des ⁠ BMUV ⁠ geleistet hat, in einem Bericht aufgearbeitet. Probenahmen werden auch nach dem Fischsterben fortgeführt. Dafür sind abgestimmte Pläne für die Probenahme und -logistik notwendig. Die langfristige Lagerung von Proben ist beispielsweise durch die Umweltprobenbank des Bundes möglich. Ein Nachsorge-⁠ Monitoring ⁠ sollte koordiniert und die Daten sollten langfristig gesichert und ausgewertet werden. Für die Oder wurde durch das Bundesumweltministerium ein Sonderuntersuchungsprogramm für drei Jahre an der Oder finanziert, um die ökologischen Schäden zu erfassen und die Erholung des Ökosystems zu beobachten. Die Rolle des UBA Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) koordinierte die Untersuchung des Fischsterbens an der Oder 2022 und leitete zusammen mit einem polnischen Kollegen eine deutsch-polnische Expertengruppe. Es steht weiterhin im Austausch mit polnischen Behörden, deutschen Bundesländern sowie einem Netzwerk aus Wissenschaft und Forschung. Auch 2024 führt das UBA diese Aufgaben fort. Die breite Themenpalette des UBA, darunter Gewässerbewertung, ⁠ Monitoring ⁠, Schadstoffe aus Industrie und Kommunen, Bergbau, Algen und ihre Toxine sowie die etablierte Kooperation mit Landes- und weiteren Bundesbehörden, bietet eine fundierte Basis für die Bewertung, Aufklärung und Ableitung von Handlungsempfehlungen in Abstimmung mit allen Beteiligten. Diese wissenschaftliche Expertise unterstützt das Bundesumweltministerium und fördert die Kommunikation und Kooperation mit den Bundesländern durch verschiedene Gremien. Das UBA analysiert deutschlandweit vorhandene Daten zur Gewässerqualität und führt Risikoabschätzungen für stark salzhaltige Gewässer durch. Es forscht an neuen Techniken zur Bestimmung der aquatischen Lebensgemeinschaften, um effizientere Methoden für die Gewässerüberwachung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage erarbeitet das UBA Handlungsempfehlungen, identifiziert Wissenslücken und konzipiert Forschungsansätze für zukünftige Gewässerüberwachung. Zudem informiert das UBA die Öffentlichkeit und beantwortet Fragen von Medien und Bürgern. Maßnahmen an der Oder – Handlungsempfehlungen des UBA Das Fischsterben an der Oder 2022 wurde durch mehrere Faktoren verursacht: hohe Salzkonzentration, hohe Nährstoffgehalte, hohe Wassertemperatur und niedriger Wasserstand. Empfehlungen sind weiterhin: Langfristige Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushaltes. Stärkung der ⁠ Resilienz ⁠ von Ökosystemen. Kurzfristig können Einleitungen von Industrieabwässern gestoppt oder stark eingeschränkt werden, um die Salzkonzentration zu senken. Mittelfristig müssten die Salzgehalte in der Oder dauerhaft deutlich reduziert werden. Grenz- und Orientierungswerte zum Salzgehalt im Wasser sind einzuhalten, um die Gewässerqualität zu verbessern und die Gefahr von giftigen Algenblüten zu verringern. Dabei müssen auch Bedingungen wie niedrige Wasserstände und geringe Fließgeschwindigkeit berücksichtigt werden. Deutschland und Polen sollten weiter gemeinsame Maßnahmen ergreifen, um weitere Fischsterben zu verhindern; durch Datenaustausch und Diskussionen zur Reduzierung von Salzeinleitungen. Die derzeitigen Einleitbestimmungen für Nährstoffe und andere Schadstoffe sollten überprüft und an das ⁠ Wasserdargebot ⁠ angepasst werden. Dafür müssen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. Maßnahmen in Krisenfällen wie die Absperrung gefährdeter Seitengewässer oder das Einleiten von unbelastetem Wasser aus Talsperren können größere Schäden verhindern. Solche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ein umfassendes ⁠ Monitoring ⁠ über verschiedene Zeiträume hinweg ermöglicht die detaillierte Erfassung der ökologischen Folgen und Entwicklung des Gewässerzustands. Weitere Forschung zur Ökologie der Prymnesium-Alge ist nötig, besonders zu den Bedingungen, die eine Massenvermehrung und Giftproduktion fördern, sowie den Zusammenhängen zwischen Niedrigwasser, Temperatur und ⁠ Klimawandel ⁠. Zur besseren Gewässerüberwachung sollten innovative Methoden und die Fernerkundung weiterentwickelt werden. Die effiziente Nutzung von bundesweiten Daten und die Erweiterung der Modellierungs- und Prognosefähigkeiten für Schadstoffe und andere Parameter in Gewässern. Insgesamt müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Gewässer widerstandsfähiger gegen Katastrophen und Klimawandel zu machen, etwa durch natürliche und technische Anpassungen. Dies erfordert regionale Planung und Maßnahmen wie die Reaktivierung von Auen, Verbesserung der ⁠ Gewässerdurchgängigkeit ⁠, Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen sowie Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen.

Bi-regionaler IWRM-Dialog und multilokale Partnerschaften für kleinräumige Wasserversorgung und Wiederverwendung in Teileinzugsgebieten von Donau und Mekong

Das Projekt "Bi-regionaler IWRM-Dialog und multilokale Partnerschaften für kleinräumige Wasserversorgung und Wiederverwendung in Teileinzugsgebieten von Donau und Mekong" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: IEEM gGmbH - Institut für Umwelttechnik und Management an der Universität Witten,Herdecke.

Projekt-EXI: AHK_Aserbaidschan_2-Aufbau eines Umweltclusters zum nachhaltigen Aufbau der Wasserwirtschaft im Südkaukasus mit Schwerpunkt auf der Karabakh-Region (AHK Aserbaidschan)

Das Projekt "Projekt-EXI: AHK_Aserbaidschan_2-Aufbau eines Umweltclusters zum nachhaltigen Aufbau der Wasserwirtschaft im Südkaukasus mit Schwerpunkt auf der Karabakh-Region (AHK Aserbaidschan)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsch-Aserbaidschanische Auslandshandelskammer.

Anlage_9_-_PAG-Vermerke.pdf

Ergebnisvermerk ProjektGewässerentwicklungskonzept „Holtemme, Ilse und Ecker“ (GEK) Thema Datum Zeit: Ort: Teilnehmer:1. Projektarbeitsgruppen‐Sitzung (PAG) 16.01.2020 10.00 Uhr ‐12.00 Uhr Kloster Drübeck vgl. Anlage 1: Teilnehmerliste Tagesordnung Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde, Lars Appelt, LGSA Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept, Gabriela Kluge, MULE & Karl‐Heinz Jährling, LHW Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte, Jan Kretzschmar, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Top 4: Diskussion und Festlegungen Top 1: Organisatorisches Herr Appelt, LGSA benennt im Überblick den Beteiligungsprozess zum GEK unter anderem mit den geplanten 3 PAG‐Terminen. Im Weiteren wird auf die Website zum GEK hingewiesen, wo künftig Arbeitsentwürfe und Zwischenstände zum GEK oder die Protokolle der PAG‐Sitzungen zum Download zur Verfügung stehen. Es folgte die Vorstellungsrunde aller Teilnehmer. Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept Frau Kluge, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie begrüßt die PAG‐Teilnehmer und gibt einen kurzen Überblick zum Umsetzungsstand der EU‐Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen‐Anhalt. Es wird auf die Besonderheit der Gebietskulisse des GEK verwiesen, welche sowohl der Flussgebietseinheit Weser als auch der Flussgebietseinheit Elbe zuzuordnen ist.  vgl. Anlage 2a Herr Jährling, LHW erläutert die Ziele und Anforderungen der EU‐Wasserrahmenrichtlinie sowie des „Instruments“ Gewässerentwicklungskonzept. Anspruch an das GEK ist die Identifizierung und Entwicklung praktischer Maßnahmen sowie deren Prioritäten- setzung in Vorbereitung einer Umsetzung. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Akteure ihre Kenntnisse und Argumente in den Planungsprozess einbringen.  vgl. Anlage 2b Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte Herr Kretzschmar stellt sein Unternehmen vor. Es wird der für die Untersuchung zur Verfügung stehende Datenbestand, die Ausgangssituation der Fließgewässer und des Untersuchungsraumes sowie die weitere Vorgehensweise erläutert. Die örtliche Aufnahme der Gewässer ist erfolgt. Aktuell erfolgt die Aufnahme und Bewertung der Grundlagendaten als auch bestehender Planungen etc. Herr Kretzschmar wünscht sich einen intensiven Austausch und stellt gemeinsam mit Herrn Bartels die Möglichkeit der Online‐Beteiligung praktisch vor.  vgl. Anlage 3 Seite 1 von 5 Top 4: Diskussion und Festlegungen Methodische Vorgehensweise im GEK  Zu der inhaltlichen Straffung des GEK mit Verzicht auf die prioritären Maßnahmenskizzen fragt das Landverwaltungsamt, Referat Wasser, inwieweit weiterhin Kostenschätzungen für Maßnahmen im GEK erarbeitet werden. LHW: Vorhabenbezogene Kostenschätzungen für einzelne Maßnahmen sind im GEK nicht mehr vorgesehen.  Durch die Stadt Ilsenburg wurde auf die Berücksichtigung bestehender Planungen und Konzepte im GEK hingewiesen. LHW: Durch das Planungsbüro Björnsen werden Informationen aus bestehenden Planungen in das GEK integriert. Hierzu werden die Teilnehmer der PAG gebeten, entsprechende Informationen an das Planungsbüro weiterzugeben.  Mit Stimmecke und Ecker bestehen grenzüberschreitende Fließgewässer. Aus Sicht des LHW, Flussbereich Halberstadt sollten sowohl der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten‐ und Naturschutz (NLWKN) als auch die direkt angrenzende Kommune beteiligt werden. LHW: Als Partner auf der niedersächsischen Seite ist der Landkreis Goslar bereits in der PAG vertreten. Der NLWKN und die Kommune(n) werden in den PAG‐Verteiler mit aufgenommen bzw. informell mit angebunden. Auswahl zu untersuchendes Gewässernetz  Unter anderem durch den Verein Wildfisch‐ und Gewässerschutz 1985 Wernigerode e.V., den UHV Ilse‐Holtemme, die UNB Landkreis Harz wurden Hinweise zur Auswahl der im GEK zu untersuchenden Gewässer oder Gewässerabschnitte vorgebracht. Dies betrifft beispielsweise die Stimmecke (Betrachtungslänge), den Silstedter Bach oder die Oker.  Hierzu wurde durch den LHW zugesichert, diese Vorschläge zu prüfen und ggf. eine fallweise Erweiterung vorzunehmen. Hierzu erfolgen Abstimmungen im Nachgang (vgl. Anlage zum Ergebnisvermerk). Grundsätzlich erfolgt eine Abgrenzung und Vorauswahl der zu untersuchenden Gewässer nach fachmethodischen Kriterien. Handlungs‐ und Maßnahmenansätze  Durch den Bauernverband Harz wurde hinterfragt, inwieweit Veränderungen des Wasserhaushaltes im Zuge von Maßnahmen zur Umsetzung der EG‐Wasserrahmenrichtlinie zu erwarten sind und auf die Sicherung bestehender Drainageanlagen verwiesen.  LHW/Björnsen Beratende Ingenieure: Aufgrund der absehbaren Änderung der Klima‐ bzw. Niederschlagsverhältnisse ist es notwendig den Landschaftswasserhaushalt zu stabilisieren und Wasser in der Fläche zu halten. Hierzu können gewässerökologische Maßnahmen beitragen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Belange der bestehenden Nutzungen, wie die Gewährleistung des Abflusses von Drainagen, hinreichend zu berücksichtigen. Die konkrete Aufnahme von Drainageflächen erfolgt in der konkreten Maßnahmenplanung und noch nicht auf Ebene des Gewässerentwicklungskonzeptes.  Maßnahmenansätze zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit (an Wehranlagen) wurden durch das Landesverwaltungsamt, Ref. Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, den Verein Wildfisch‐ und Gewässerschutz 1985 Wernigerode e.V. und den LHW, Flussbereich Halberstadt thematisiert. Ausgangssituation und mögliche Maßnahmenansätze wurden unter anderem für die Grovesmühle und Lochmühle diskutiert, wozu auch der Abkauf von Wasserrechten als Option zu prüfen wäre. Konkrete Planungen zur Schaffung der Durchgängigkeit bestehen durch den Flussbereich im Bereich von Halberstadt.  Durch das ALFF Mitte wurde auf die Bedeutung von punktuellen Einträgen durch Abwässer u.a. von gewerblichen Anlagen auf die Gewässerqualität (Verweis: Einleitung Schwefelsäure Seite 2 von 5 in die Holtemme in 2019) hingewiesen. Hier sollte das Ordnungsrecht zum Zuge kommen, um die Gewässerqualität weiter zu verbessern bzw. zu sichern. Hinweise und Änderungen zum Vermerk sind bis zum 14.02.2020 dem Verfasser mitzuteilen. Aufgestellt durch Landgesellschaft Sachsen‐Anhalt mbH i.A. Lars Appelt (E‐Mail: appelt.L@lgsa.de), am 31.01.2020 Anlagen: Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2a: Präsentation „Einleitung zur EG‐WRRL“, Gabriela Kluge, MULE Anlage 2b: Präsentation „Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept“, Karl‐Heinz Jährling, LHW Anlage 3: Präsentation „Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte“, Jan Kretzschmar, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Seite 3 von 5

UN-Gewässer-Konvention tritt in Kraft

Am 17. August 2014 trat die UN-Gewässer-Konvention in Kraft. Mit der UN Watercourses Convention werden bisher ungeschriebene völkerrechtliche Grundsätze über das gutnachbarliche Verhalten zwischen den Anrainerstaaten grenzüberschreitender Binnengewässer verankert und fortentwickelt. Hierzu zählt die Verpflichtung zu einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und zur Verhinderung beträchtlicher Schäden bei anderen Staaten im Einzugsgebiet eines gemeinsamen Wasserlaufs. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die Konvention bereits 1997 mit breiter Mehrheit angenommen. Deutschland unterzeichnete das Übereinkommen 1998 und ratifizierte es 2006. Mit der Hinterlegung der 35. Ratifikationsurkunde durch Vietnam sind die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt.

Aeikens und Kupfer: Hochwasserschutz kennt keine Ländergrenzen/Gemeinsamer Spatenstich für Flutungspolder

Löbnitz. Ein umfassender, vorbeugender Hochwasserschutz muss nach Ansicht der Umweltminister von Sachsen-Anhalt und Sachsen über Staats- und Ländergrenzen hinweg erfolgen. Das ist eine der Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis im Sommer 2002, auf die die Minister am Mittwoch bei einem gemeinsamen ersten Spatenstich für zwei neue Flutungspolder an der Landesgrenze zwischen Rösa (Sachsen-Anhalt) und Löbnitz (Sachsen) aufmerksam machten.   Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte: ?Weil sich Hochwasser nach geographischen Gegebenheiten und nicht nach Ländergrenzen richtet, muss der Hochwasserschutz Landesgrenzen überwinden. Das bedeutet, Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern sind national und international zu koordinieren und der Hochwasserschutz ist nach einheitlichen Kriterien durchzuführen. Das Hochwasser 2002 hat zudem gezeigt, dass dem Hochwasserrückhalt in den Entstehungsgebieten künftig verstärkt Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ziel muss es sein, so viel Wasser so lange wie möglich in der Fläche zu halten.?   Staatsminister Frank Kupfer erklärte: ?Wir alle wissen, wie sehr die örtlichen Verhältnisse und die intensive Nutzungen der betroffenen Flächen die Vorzugsvariante des Hochwasserschutzes einschränken, den Flüssen mehr Raum zu geben. Umso mehr freue ich mich heute, denn wir starten länderübergreifend ein echtes Großprojekt für den  Hochwasserrückhalt an der Vereinigten Mulde. Gerade hier ist es wichtig, dass Oberlieger und Unterlieger gemeinsam Retentionsraum schaffen, um die betroffenen Bürger, Gemeinden und Unternehmen besser schützen zu können?.   Als eine Konsequenz aus dem Hochwasser 2002 wurde zwischen Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen die Arbeitsgruppe Hochwasserschutz eingerichtet. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist unter anderem ein gemeinsames Vorgehen bei der Sanierung der Deiche an der Landesgrenze und die Abstimmungen zum Bau der beiden Polder an der Mulde in Rösa und Löbnitz.   Ein erster Baustein im Gesamtkomplex der Flutungspolder ist die Sanierung des bestehenden Muldedeiches des Polders Löbnitz auf sachsen-anhaltinischem Gebiet, die am Mittwoch offiziell gestartet wurde. Rund 800 Meter dieses Deichabschnittes liegen auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an den Maßnahmen mit rund 1,2 Millionen Euro. Der Polder Löbnitz mit einer Fläche von 1.436 Hektar wird nach Abschluss aller Arbeiten rund 15 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen und damit die Unterlieger entlang der Mulde schützen können.  Gleichzeitig soll eine Abströmung in Richtung Sachsen-Anhalt über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal, wie sie im August 2002 aufgetreten ist, auch bei seltenen Ereignissen unterbunden werden.   Ziel ist es, den Abfluss zu verteilen und die Wasserspiegelhöhen bei großen Hochwasserereignissen in der Mulde und im Polder niedrig zu halten. Bei Überschreitung des 25-jährlichen Hochwassers erfolgt eine Flutung der Auenbereiche über befestigte Ein- und Auslaufbauwerke. Durch die gezielte Einleitung des Wassers soll eine Überströmung der Deiche verhindert und die damit verbundene Gefahr von Deichbrüchen und eine schwallartige Flutung - wie sie während des Augusthochwasser 2002 aufgetreten ist - vermieden werden.   Im Gegensatz zur Flutung des Polders Rösa ab einem 100-jährlichem Hochwasser wird der Polder Löbnitz schon ab 25-jährlichen Hochwasser durchströmt und nimmt kleinere Hochwasserscheitel auf.   Durch den Flutungspolder Rösa ist mit einer effektiven Senkung von Hochwasserspitzen über einem 100-jährlichen Hochwasser (bis zu 40 cm) bis hin zur Mündung der Mulde in die Elbe zu rechnen. Der Polder umfasst eine Fläche von rund 520 Hektar und kann etwa 19,6 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen. Der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses liegt vor. Ziel ist es, noch in diesem Jahr einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten. Danach soll sofort mit den ersten Arbeiten begonnen werden. Für die Einsatzfälle bei extremen Hochwassern soll der Polderdeich mit einer baufachlich vorbereiteten Sprengöffnung versehen werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 23,6 Millionen Euro.   Der gemeinsame Bau von Deichen und Poldern setzt aber auch entsprechende politische Rahmenbedingungen voraus. International erfolgt diese Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesländern seit Jahren im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). National sind beide Länder in den Flussgebietsgemeinschaften Elbe tätig. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Grenzüberschreitend gegen Hochwasser

Hochwasser kennen keine Grenzen. Verschiedene Anrainerstaaten von Flüssen sollten auf nationaler und regionaler Ebene zusammenarbeiten. Auf einem vom UBA mit organisierten internationalen Workshop dieses Jahr in Genf tauschten Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 26 Staaten ihre Erfahrungen aus. Ein Bericht fasst Beispiele der Kooperation und Empfehlungen für die Praxis zusammen. Wesentlich ist beispielsweise der gemeinsame Datenaustausch. So lassen sich Hochwasserereignisse besser vorhersagen. Durch die Kooperation von Staaten im Flusseinzugsgebiet können Maßnahmen, wie die Schaffung von ⁠ Retentionsflächen ⁠ oder der Bau von Deichen so gestaltet werden, dass es keine negativen Auswirkungen auf weiter flussabwärts liegende Städte und Gemeinden gibt. Im Idealfall führt das gemeinsame ⁠ Hochwasserrisikomanagement ⁠ zu einer weitergehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft.

Nachhaltige Wassergütewirtschaft Raab - Online-Monitoring Betriebsjahr 2014 - NaWas Station VIII

Das Projekt "Nachhaltige Wassergütewirtschaft Raab - Online-Monitoring Betriebsjahr 2014 - NaWas Station VIII" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Wien, Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft (E226).Seit 8 Jahren betreibt das Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft der TU Wien bereits eine Gewässergüte-Online-Messstation in Neumarkt am Fluss Raab. Aufgrund der Lage ihres Einzugsgebietes befindet sich die Raab hinsichtlich der Erreichung eines guten Gewässerzustandes in einer sensiblen Situation. Zum einen gehört der Süd-Osten Österreichs zu den abflussärmsten Bereichen des Landes, weshalb die Raab ein geringes Verdünnungspotential aufweist. Zum anderen ist die Wasserwirtschaft im österreichischen Raabeinzugsgebiet durch eine rege wirtschaftliche Tätigkeit (z.B. Ledererzeugung) und eine rege Siedlungstätigkeit einem hohen Nutzungsdruck ausgesetzt. Dies ist insbesondere von hoher Relevanz, da die Raab ein grenzüberschreitender Fluss ist, wodurch die ungarische Raab mit betroffen ist. Die Gewässergüte-Online-Messstation bei Neumarkt an der Raab hat sich als wesentliches Instrument der Beweissicherung und der Einleiterüberwachung bewährt. Der Betrieb an der Raab sollte daher im Rahmen des vorliegenden Projektangebotes weitergeführt werden, um auch die weitere Entwicklung dokumentieren zu können. Zudem soll der Standort an der Raab genutzt werden, weitergehende wissenschaftliche Fragestellungen im Hinblick auf die Möglichkeiten des Online-Monitorings zu untersuchen. Dies betrifft sowohl die Optimierung des Software-tools iTUWmon und die Optimierung der Auswertung von bei Hochwasser gemessenen Messsignalen als auch die weitergehende Nutzung der gewonnen Online-Daten (siehe Projektziele).

Zehn Jahre nach der Jahrhundertflut Minister Aeikens: Hochwasserschutz geht alle an

Magdeburg/Aland. Mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Jahrhundertflut von 2002 hält Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens es für wichtig, dass das Thema Hochwasser dauerhaft stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung rückt. ?Längere Zeiträume ohne größere Hochwasser führen dazu, dass das Bewusstsein, im Überflutungsgebiet zu leben, abnimmt. Dadurch steigt die Gefahr von Schäden. Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, ist verpflichtet, geeignete Vorsorge zu treffen?, sagte der Minister am Freitag auf einer Pressefahrt am Aland.   Er fügte hinzu: ?Hochwasserschutzschutz ist nicht alleinige Aufgabe des Landes. Hier sind insbesondere auch die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Gefahrenabwehr- bzw. Katastrophenschutzbehörden sowie die Gemeinden, aber auch jeder einzelne betroffene Bürger verpflichtet. Soweit möglich werden die Kommunen bei dieser Aufgabe vom Land unterstützt.?   Die seit 2007 geltende Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stellt dabei qualitativ anspruchsvolle und auch neue Anforderungen an den Hochwasserschutz für das nächste Jahrzehnt. Aeikens: ?Das bisherige Sicherheitsdenken muss sich stärker zu einem Risikodenken entwickeln.?Dieser Paradigmenwechsel bewirke, dass an Stelle des bisherigen fast selbstverständlichen Schutzanspruchs zunehmend das Management von Hochwasserrisiken trete, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf Mensch und Umwelt zu verringern.   Der Minister ergänzte: ?Information und Dokumentation werden einen größeren Stellenwert erhalten. Die gemäß Richtlinie zu erarbeitenden Karten und Pläne sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, so dass nicht nur das Land und die Kommunen, sondern auch jeder Einzelne seinen Beitrag zur Hochwasservorsorge besser leisten kann.?   Laut Richtlinie sind bis 2013 Risikogebiete in Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten darzustellen. In diesen Karten werden die Szenarien verschiedener Hochwasser betrachtet. Zudem sind bis 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen. Das Ergebnis der ersten Stufe der Umsetzung der Richtlinie zeigt, dass es in Sachsen-Anhalt auf einer Gesamtlänge von 1.865 Kilometern 67 Gewässer mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko gibt. Davon entfallen 1.794 Kilometer auf Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe und 71 Kilometer auf Gewässer im Einzugsgebiet der Weser. Zur Bilanz im Einzelnen   Schäden in Folge des Hochwassers 2002: In Sachsen-Anhalt entstanden Schäden an Verkehrseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, gewerblichen Unternehmen, in der Landwirtschaft und an wasserwirtschaftlichen Anlagen. Die Schadenssumme belief sich im Land auf rund zwei Milliarden Euro. Allein an den Landeshochwasserschutzanlagen lag die Schadenssumme bei mehr als 200 Millionen Euro.   In Folge des Hochwassers 2002 wurden in Sachsen-Anhalt 310 Deichschäden registriert. Davon waren 17 Deichbrüche, 53 Deichschlitzungen sowie Böschungs- und Bermenrutschungen.   Die Schadensschwerpunkte lagen überwiegend im Bereich der Hauptdeiche der Elbe und Mulde, aber auch Rückstaubereiche u. a. an der Schwarzen Elster, Leine und Ohre waren betroffen. Weitere Schäden größeren Ausmaßes entstanden durch Böschungs- und Bermenrutschungen unter anderem im Bereich Wörlitz, bei Fischbeck, im Raum Buch und oberhalb Werben.   Durch die Deichbrüche in Sachsen-Anhalt an Elbe, Mulde und Schwarzer Elster und den Deichbruch bei Dautzschen (Freistaat Sachsen), welcher erhebliche Flächen im Landkreis Wittenberg überflutete sowie hochwasserbedingte Sickerstellen und aufsteigendes Grundwasser, wurden rund 57.000 Hektar überschwemmt.   Allein im Bereich der Elbe und ihrer Nebenflüsse sowie im Großen Bruch und im Drömling entstanden 2002 Hochwasserschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern durch Deichbrüche, Vordeichüberschwemmungen, Rückstau und Qualmwasser in Höhe von etwa 79,2 Millionen Euro.   Was nach dem Hochwasser 2002 erreicht wurde: Seit 2002 ist in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte der 1.312 Kilometer Deiche saniert. Vor zehn Jahren entsprachen lediglich fünf Prozent der Deiche den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aeikens sagte: ?In den Jahren nach dem schweren Hochwasser haben wir im Land sichtbare Erfolge bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes erzielt. Diese werden auch von der Bevölkerung positiv anerkannt. Dank der auch durch die EU und den Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel konnten an den zahlreichen betroffenen Stellen in Sachsen-Anhalt die Schäden beseitigt und das Hochwasserschutzniveau erheblich verbessert werden.? Seit 2002 wurden knapp 460 Millionen Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden und in die Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes investiert.   Der Minister erklärte, dass das Hochwasser 2002 zum Umdenken im Hochwasserschutz führte. Die Landesregierung beschloss im März 2003 ein Schutzkonzept für das ganze Land. Sieben Monate nach dem Hochwasser an der Elbe und ihrer Nebenflüsse trat die erste von zwei Hochwasserschutzkonzeptionen in Kraft. Auf ihrer Grundlage wurde bis 2010 vor allem an einem nachhaltigen, vorbeugenden Hochwasserschutz gearbeitet.   Das erste Konzept war ein Maßnahmebündel, in dessen Mitte vor allem die Beseitigung der Schäden stand. Erst danach erweiterten Deichsanierungen, Deichneubauten sowie Deichrückverlegungen die Maßnahmen der Schadensbeseitigung. Auch die Planung von Flutungspoldern und Hochwasserrückhaltebecken gewann an Bedeutung. Auf die erste Hochwasserschutzkonzeption folgte im Jahr 2010 die zweite. Bis 2020 dient das Folgekonzept als Arbeitsgrundlage. Darin ist die Hochwasservorsorge ein fester Bestandteil.   Die Prioritäten der Deichbaumaßnahmen konzentrierten sich auf Abschnitte, die während des Hochwassers im August 2002 stark beschädigt worden waren. Hier sind vor allem die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, sowie die Stadt Dessau-Roßlau zu nennen.   Schwerpunkte der Maßnahmen waren vor allem die Sanierung der Deiche im Raum Dessau-Rosslau, der Stadtdeiche in Raguhn und Jessnitz, die Sanierung des Pretziener Wehrs und der Beginn der Deichrückverlegungsmaßnahme im Lödderitzer Forst.   In Ergänzung zum klassischen Deichbau kamen innerorts auch mobile Hochwasserschutzwände an solchen Stellen zum Einsatz, wo aus denkmalpflegerischer Sicht oder zum Erhalt von Sichtbeziehungen für die Bürger kein dauerhafter Hochwasserschutz errichtet werden konnte. Dazu wurden konkrete Vereinbarungen zwischen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft als wassergesetzlich benanntem Verantwortlichen für den Deichbau und den betroffenen Städten und Gemeinden mit ihren Wasserwehren getroffen.   Beispielsweise führt das Ministerium seit Ende 2005 Schulungen zur Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Wasserwehren durch. Grundlage hierfür ist unter anderem die durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft erarbeitete Broschüre ?Verteidigung von Flussdeichen?.   Eine weitere Erkenntnis aus dem Hochwasserereignis 2002 war, dass ein umfassender, vorbeugender Hochwasserschutz über Staats- und Ländergrenzen hinweg innerhalb der Flussgebietseinheiten erfolgen muss. ?Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern sind somit national und international zu koordinieren und der Hochwasserschutz ist nach einheitlichen Kriterien durchzuführen.? So haben beispielsweise die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2008 ein einheitliches Bemessungshochwasser an der Elbe beschlossen, damit die Deichhöhen an den Landesgrenzen übereinstimmen, so Aeikens.   Die Hochwasserschutzmaßnahme am Aland ist eine der länderübergreifenden Maßnahmen, die nach dem Hochwasser 2002 in die Wege geleitet wurde. Bei dem Projekt mit Niedersachsen wird bei Klein Wanzer (Landkreis Stendal) ein Überleitungsbauwerk errichtet und das Alandhochwasser in die Seegeniederung übergeleitet. Aeikens: ?Mit der Fertigstellung des beantragten Überleitungswehres wird die volle Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen erreicht, durch welche die Niederungen des Aland, des Schau- und Zehrengrabens und der Seege vor Deichbrüchen und unkontrolliertem Überströmen der Deiche geschützt werden.? Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 7,4 Millionen Euro. Ab 2017 soll das Wehr überleitungsfähig sein.   Zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist auch der Staatsvertrag über die Havelpolder von 2008 zu nennen. Darin verständigten sich Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, ehemalige Überflutungsflächen in der Havelniederung zu nutzen, um den Hochwasserscheitel effektiv zu kappen. ?Ziel muss es sein, nicht nur in Siedlungsgebieten so viel Wasser so lange wie möglich in der Fläche zu halten. Auch in der freien Landschaft ist durch eine standortgerechte landwirtschaftliche Flächennutzung und eine naturnahe Waldbewirtschaftung die Speicherkapazität weiter zu optimieren?, betonte Aeikens.   Was noch zu tun ist: Trotz der erzielten Erfolge sei in den nächsten Jahren noch viel zu tun, so der Minister. Die Hochwasserschutzkonzeption weise bis 2020 einen finanziellen Bedarf von etwa 677 Millionen Euro aus. Konkret heißt das: Neben der Fortführung der Sanierungsarbeiten an den Deichen sollen unter anderem noch 36 Wehre sollen noch saniert, 14 Siele den neuen Deichhöhen angepasst und 6 Schöpfwerke DIN-tauglich gemacht werden. Allein für den Bau von Deichen, Anlagen und den Gewässerausbau sind etwa 372 Millionen Euro vorgesehen.   Zu den Vorhaben zählen unter anderem die Deichsanierungsmaßnahmen Jeßnitz West und Schwarze Elster sowie die Deichrückverlegungsmaßnahmen in Sandau Nord und Süd, Altjeßnitz und Hohenwarte sowie der Bau des Flutungspolders Rösa und der Hochwasserrückhaltebecken im Harz.   Aeikens betonte abschließend: ?Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass es keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasserereignissen geben kann. Hochwasser sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufs, mit ihnen muss immer gerechnet werden.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Evaluierung des Forschungsbedarfs zur Ursachenaufklärung der Kontamination bestimmter Lebensmittel mit Dioxinen und PCB

Das Projekt "Evaluierung des Forschungsbedarfs zur Ursachenaufklärung der Kontamination bestimmter Lebensmittel mit Dioxinen und PCB" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof. Dr. Arnim Basler.Bund und Ländern liegen Untersuchungsergebnisse vor, nach denen Fische aus bestimmten Abschnitten insbesondere grenzüberschreitende Flüsse in Deutschland regelmäßig Belastungen mit Dioxinen und/oder dioxinähnlichen PCB oberhalb der EU-Höchstgehalte aufweisen und damit nicht verkehrsfähig sind. Weiterhin liegen Bund und Ländern Erkenntnisse über hohe Überschreitungsraten des EU-Auslösewertes für dioxinähnliche PCB in Rindfleisch vor; Überschreitungen des EU-Höchgehalts für die Summe von Dioxinen und dioxin-ähnlichen PCB wurden nur vereinzelt festgestellt. Aktuelle Untersuchungsergebnisse dokumentieren, dass die Leber von Schafen überregional regelmäßig Belastungen mit Dioxinen und/oder dioxinähnlichen PCB oberhalb der EU-Höchstgehalte aufweisen und damit nicht verkehrsfähig sind. Beim Bund und in verschiedenen Ländern sind je nach Zuständigkeit aktuelle Programme und Maßnahmen zur interdisziplinären Ursachenaufklärung insbesondre hinsichtlich der Kontamination von Lebensmitteln mit dioxinähnlichen PCB angelaufen. Nach wie vor sind die Ursachen für die teilweise hohen Kontaminationen der Lebensmittel nicht eindeutig definiert bzw. unbekannt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den bisherigen Wissenstand zur Ursachenaufklärung zusammenzutragen und den von BMELV, BMU sowie von den Länden und weiteren beteiligten Einrichtungen im Zuge der Ursachenaufklärung aufgezeigten Forschungsbedarf zu evaluieren.

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