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UN-Gewässer-Konvention tritt in Kraft

Am 17. August 2014 trat die UN-Gewässer-Konvention in Kraft. Mit der UN Watercourses Convention werden bisher ungeschriebene völkerrechtliche Grundsätze über das gutnachbarliche Verhalten zwischen den Anrainerstaaten grenzüberschreitender Binnengewässer verankert und fortentwickelt. Hierzu zählt die Verpflichtung zu einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und zur Verhinderung beträchtlicher Schäden bei anderen Staaten im Einzugsgebiet eines gemeinsamen Wasserlaufs. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die Konvention bereits 1997 mit breiter Mehrheit angenommen. Deutschland unterzeichnete das Übereinkommen 1998 und ratifizierte es 2006. Mit der Hinterlegung der 35. Ratifikationsurkunde durch Vietnam sind die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt.

Checklists for contingency planning for accidents affecting transboundary waters

Industrial accidents that affect international water bodies can put the water supplies and ecosystems of many countries at risk. Hence, joint, cross-border contingency planning is essential. These checklists offer a systematic and harmonised approach to identifying and assessing the risk of transboundary water pollution. They are based on the main principles of the ⁠ UNECE ⁠ conventions on industrial accidents and water body protection. They provide examples of how pollution can be controlled as well as recommendations for efficient cross-border cooperation. Veröffentlicht in Dokumentationen | 50/2015.

Checklists for contingency planning for accidents affecting transboundary waters

Industrial accidents that affect international water bodies can put the water supplies and ecosystems of many countries at risk. Hence, joint, cross-border contingency planning is essential. These checklists offer a systematic and harmonised approach to identifying and assessing the risk of transboundary water pollution. They are based on the main principles of theUNECE conventions on industrial accidents and water body protection. They provide examples of how pollution can be controlled as well as recommendations for efficient cross-border cooperation.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Kontrolniyj peretschen po planirowaniju deistwii w tschreswytschainych sityazijach dlja awarii, wlijajuschtschich na transgranitschnye wody

Industrial accidents that affect international water bodies can put the water supplies and ecosystems of many countries at risk. Hence, joint, cross-border contingency planning is essential. These checklists offer a systematic and harmonised approach to identifying and assessing the risk of transboundary water pollution. They are based on the main principles of theUNECE conventions on industrial accidents and water body protection. They provide examples of how pollution can be controlled as well as recommendations for efficient cross-border cooperation.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Flüsse unter Stress – die Oder

Flüsse unter Stress – die Oder Im Sommer 2022 kam es zu einer Umweltkatastrophe in der Oder: Ein Massensterben von schätzungsweise 1.000 Tonnen Fisch sowie Muscheln und Schnecken begann im polnischen Teil der Oder und setzte sich dann flussabwärts auch im deutschen Teil fort. Ursache war eine giftbildende, im Wasser schwebende Brackwasseralge mit dem wissenschaftlichen Namen Prymnesium parvum. Die Oder – ein mitteleuropäischer Fluss Die Oder entspringt in Tschechien und mündet im Stettiner Haff in die Ostsee. Sie bildet einen großen Teil der Grenze zwischen Deutschland und Polen. Die Oder ist 840,9 km lang. Durch Regulierungen und Verbau wurde der Flusslauf in der Vergangenheit um über 20 % verkürzt. Das ⁠ Einzugsgebiet ⁠ ist 124.049 km² groß, davon liegen 86,4 % in Polen, 5,9 % in Tschechien und 7,7 % in Deutschland. Mehrfachbelastungen führen zu Umweltkatastrophen Das Fischsterben in der Oder im August 2022 zeigt, dass Politik, Wissenschaft und Wasserwirtschaft trotz deutlicher Fortschritte im Gewässerschutz vor neuen Herausforderungen stehen. Durch den ⁠ Klimawandel ⁠ mit heißen und trockenen Sommern können solche Ereignisse in der Oder und anderen Gewässern auftreten. Einflussfaktoren sind variable Umweltbedingungen und menschliche Belastungen (z.B. industrielle Einleitungen oder der starke Verbau der Gewässer). Im Fall der Oder hat die multiple Belastungssituation – hohe Salzbelastung, starke Sonneneinstrahlung, hohe Wassertemperaturen und eine geringe Wasserführung – dazu geführt, dass die natürliche ⁠ Resilienz ⁠ des Ökosystems überfordert war und die Brackwasseralge Prymnesium parvum sich schnell vermehren konnte. Algenblüten und die Brackwasseralge Prymnesium parvum Algenblüten in Gewässern entstehen durch viele Faktoren, darunter Einträge von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus Landwirtschaft und Kläranlagen, sowie Licht und warme Temperaturen. Das Fischsterben im Sommer 2022 wurde durch die Brackwasseralge Prymnesium parvum und ihre Gifte verursacht, die sich unter extremen Umweltbedingungen stark vermehren konnte. Prymnesium parvum ist ein salzliebender Einzeller, der meist in Brack- und Meeresgewässern vorkommt, aber auch in Binnengewässern auftreten kann. Sie ist weltweit verbreitet, u.a. in Europa, China, Australien, den USA und Nordafrika. Die Alge produziert Prymnesine (Giftstoffe), die das Kiemengewebe von Fischen und Schalentieren zerstören können. In Gewässern können je nach Einleitung, natürlichem Hintergrund oder Zuflüssen verschiedene Salze vorkommen. Salze gelangen über Kläranlagen, Straßenoberflächen und vor allem den Bergbau in die Gewässer. Beim Abbau von Braunkohle kann Salzlauge als Nebenprodukt entstehen. In der Oder ist das Steinsalz (chemisch: Natriumchlorid ) aus dem Bergbau maßgeblich. Deshalb werden die Salzkonzentrationen dort insbesondere durch Chlorid-Ionen repräsentiert. Algenblüten von P. parvum können bei Chlorid-Konzentrationen von >300 bis >30.000 mg/l auftreten, bereits bei 350 mg/l kann eine Blüte entstehen. Die Prymnesium -Alge ist weltweit verbreitet und bildet Überdauerungsstadien. Derzeit gibt es keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung oder Entfernung aus Fließgewässern. Eine deutliche Reduktion der Salzkonzentration würde das Algenwachstum minimieren. Auch wachstumsfördernde Faktoren wie hohe Nährstoff- und Salzkonzentrationen müssen vermieden werden. 2024: Die Oder im Krisenmodus Auch im Sommer 2024 ist eine Umweltkatastrophe in der Oder möglich, Entwarnung kann nicht gegeben werden. Erste regionale Fischsterben in der Oder wurden in Polen und Deutschland im Juni gemeldet. Steigende Algenkonzentrationen haben im Juni 2024 in Polen und Brandenburg die ersten Warnstufen ausgelöst. Die Salzgehalte in der Oder sind auch in 2024 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Vergleich zum Fischsterben im August 2022, sind die Wassertemperaturen bisher geringer und die Wassermenge und die Pegel noch deutlich höher. Das ist positiv, da die Alge stehende und langsam fließende Gewässer bevorzugt. Aus diesem Grund wurde die Alge auch schon in einigen Seitengewässern und Stillwasserbereichen nachgewiesen. Für den Austausch zwischen Polen und Deutschland wurde im Mai 2024 die bilaterale Fachgruppe zur Oder reaktiviert, die nach dem Fischsterben 2022 gegründet wurde. Den deutschen Ko-Vorsitz hat das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠). In dieser Gruppe informieren sich polnische und deutsche ExpertInnen über den aktuellen Stand an der Oder, über Maßnahmen zum Umgang in Krisensituationen und tauschen Daten zum ⁠ Monitoring ⁠, Fakten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Es herrscht eine offene, transparente und vorausschauende Kommunikation zwischen den polnischen und deutschen Behörden. Das Fischsterben 2022 – Lessons learned Krisenfälle wie das Fischsterben an der Oder 2022 sind schwer vorherzusagen, da viele Umweltfaktoren das Gewässer beeinflussen und nicht eindeutig ist, wann die Belastbarkeit des Systems überschritten ist. Aber aus dem Fischsterben 2022 haben alle Beteiligten viel gelernt und die Katastrophe gemeinsam aufgearbeitet. Erste Ergebnisse aus einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠) finanzierten Forschungsprojekt liegen vor. Warnsysteme wurden in Brandenburg und in Polen erarbeitet. Der Warn- und Alarmplan der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) wurde angepasst, um auch Fischsterben eindeutig zu erfassen. Ökologische Katastrophen wie in der Oder 2022 erfordern ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten: Das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Ereignissen, das Bündeln von Aktivitäten und Wissen im Krisenfall sowie schnelle politische Entscheidungen. Bei derartigen Krisen müssen ökologische Schäden erfasst und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gewässer und zum nachhaltigen Schutz abgeleitet werden. Unsere Gewässer werden überwacht Wasserproben, Analysen und Messdaten beschreiben die Wasserqualität unserer Gewässer und helfen, kurzfristige Veränderungen zu erkennen. Seit Jahrzehnten gibt es auch an den großen, grenzüberschreitenden Flüssen wie der Oder, Elbe oder Rhein automatische Messstationen für wichtige Daten wie Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit und Chlorophyllgehalt. Diese werden teilweise durch biologische Tests ergänzt. Internationale und nationale Programme erfassen zusätzliche Messdaten, unter anderem zu Schadstoffen. Derzeit werden die Daten zur Gewässerüberwachung auf verschiedenen Internet-Plattformen der Länder und des Bundes bereitgestellt. Die Zusammenführung dieser Online-Messdaten und deren Verknüpfung mit Prognosetools könnten die Überwachung und die Erkennung von Krisenfällen verbessern. Neue Methoden wie Fernerkundung, um über Satellitendaten die Ausbreitung von Algenblüten zu erkennen oder genetische Untersuchungen (eDNA) zur detaillierten Erfassung der Lebensgemeinschaften im Gewässer können ebenso unterstützen. Für eine frühzeitige Erkennung ist eine kontinuierliche, zeitnahe Bewertung der Online-Daten erforderlich und eine enge Abstimmung zwischen den Ländern und Bundesbehörden wichtig. Im Krisenfall Bei Unfällen oder Fischsterben existieren grenzüberschreitende Warn- und Alarmpläne für die großen Flüsse, auch an der Oder. Für Fälle wie ein Massenfischsterben ist eine abgestimmte Prozesskette von der Warnung bis zur Kommunikation wichtig; Krisenszenarien sollten vorbereitet werden, um im Notfall beispielsweise bei stark erhöhten Schadstoffkonzentrationen mit fatalen ökologischen Folgen sofort Maßnahmen ergreifen zu können. Helfen kann dabei auch, welche Behörde oder welche Institution das richtige Know-how für die Untersuchung spezifischer Fragestellungen hat – und das bundesweit. Ein reaktionsfähiges Netzwerk ist dafür die Voraussetzung. Nach dem Krisenfall Die Dokumentation eines Krisenfalls ist wichtig für die Aufklärung und spätere Aufarbeitung. Nach dem Oderfischsterben wurde hierzu ein Statusbericht der deutschen Expertengruppe erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) hat die Umweltkatastrophe und die Unterstützung, die sie im Auftrag des ⁠ BMUV ⁠ geleistet hat, in einem Bericht aufgearbeitet. Probenahmen werden auch nach dem Fischsterben fortgeführt. Dafür sind abgestimmte Pläne für die Probenahme und -logistik notwendig. Die langfristige Lagerung von Proben ist beispielsweise durch die Umweltprobenbank des Bundes möglich. Ein Nachsorge-⁠ Monitoring ⁠ sollte koordiniert und die Daten sollten langfristig gesichert und ausgewertet werden. Für die Oder wurde durch das Bundesumweltministerium ein Sonderuntersuchungsprogramm für drei Jahre an der Oder finanziert, um die ökologischen Schäden zu erfassen und die Erholung des Ökosystems zu beobachten. Die Rolle des UBA Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) koordinierte die Untersuchung des Fischsterbens an der Oder 2022 und leitete zusammen mit einem polnischen Kollegen eine deutsch-polnische Expertengruppe. Es steht weiterhin im Austausch mit polnischen Behörden, deutschen Bundesländern sowie einem Netzwerk aus Wissenschaft und Forschung. Auch 2024 führt das UBA diese Aufgaben fort. Die breite Themenpalette des UBA, darunter Gewässerbewertung, ⁠ Monitoring ⁠, Schadstoffe aus Industrie und Kommunen, Bergbau, Algen und ihre Toxine sowie die etablierte Kooperation mit Landes- und weiteren Bundesbehörden, bietet eine fundierte Basis für die Bewertung, Aufklärung und Ableitung von Handlungsempfehlungen in Abstimmung mit allen Beteiligten. Diese wissenschaftliche Expertise unterstützt das Bundesumweltministerium und fördert die Kommunikation und Kooperation mit den Bundesländern durch verschiedene Gremien. Das UBA analysiert deutschlandweit vorhandene Daten zur Gewässerqualität und führt Risikoabschätzungen für stark salzhaltige Gewässer durch. Es forscht an neuen Techniken zur Bestimmung der aquatischen Lebensgemeinschaften, um effizientere Methoden für die Gewässerüberwachung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage erarbeitet das UBA Handlungsempfehlungen, identifiziert Wissenslücken und konzipiert Forschungsansätze für zukünftige Gewässerüberwachung. Zudem informiert das UBA die Öffentlichkeit und beantwortet Fragen von Medien und Bürgern. Maßnahmen an der Oder – Handlungsempfehlungen des UBA Das Fischsterben an der Oder 2022 wurde durch mehrere Faktoren verursacht: hohe Salzkonzentration, hohe Nährstoffgehalte, hohe Wassertemperatur und niedriger Wasserstand. Empfehlungen sind weiterhin: Langfristige Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushaltes. Stärkung der ⁠ Resilienz ⁠ von Ökosystemen. Kurzfristig können Einleitungen von Industrieabwässern gestoppt oder stark eingeschränkt werden, um die Salzkonzentration zu senken. Mittelfristig müssten die Salzgehalte in der Oder dauerhaft deutlich reduziert werden. Grenz- und Orientierungswerte zum Salzgehalt im Wasser sind einzuhalten, um die Gewässerqualität zu verbessern und die Gefahr von giftigen Algenblüten zu verringern. Dabei müssen auch Bedingungen wie niedrige Wasserstände und geringe Fließgeschwindigkeit berücksichtigt werden. Deutschland und Polen sollten weiter gemeinsame Maßnahmen ergreifen, um weitere Fischsterben zu verhindern; durch Datenaustausch und Diskussionen zur Reduzierung von Salzeinleitungen. Die derzeitigen Einleitbestimmungen für Nährstoffe und andere Schadstoffe sollten überprüft und an das ⁠ Wasserdargebot ⁠ angepasst werden. Dafür müssen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. Maßnahmen in Krisenfällen wie die Absperrung gefährdeter Seitengewässer oder das Einleiten von unbelastetem Wasser aus Talsperren können größere Schäden verhindern. Solche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ein umfassendes ⁠ Monitoring ⁠ über verschiedene Zeiträume hinweg ermöglicht die detaillierte Erfassung der ökologischen Folgen und Entwicklung des Gewässerzustands. Weitere Forschung zur Ökologie der Prymnesium-Alge ist nötig, besonders zu den Bedingungen, die eine Massenvermehrung und Giftproduktion fördern, sowie den Zusammenhängen zwischen Niedrigwasser, Temperatur und ⁠ Klimawandel ⁠. Zur besseren Gewässerüberwachung sollten innovative Methoden und die Fernerkundung weiterentwickelt werden. Die effiziente Nutzung von bundesweiten Daten und die Erweiterung der Modellierungs- und Prognosefähigkeiten für Schadstoffe und andere Parameter in Gewässern. Insgesamt müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Gewässer widerstandsfähiger gegen Katastrophen und Klimawandel zu machen, etwa durch natürliche und technische Anpassungen. Dies erfordert regionale Planung und Maßnahmen wie die Reaktivierung von Auen, Verbesserung der ⁠ Gewässerdurchgängigkeit ⁠, Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen sowie Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen.

Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewert

6.11.2007 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 288/27 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Text von Bedeutung für den EWR) lung von Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete aller Flussgebietseinheiten vor, um einen guten ökologi- schen und chemischen Zustand der Gewässer zu errei- chen, was gleichzeitig zur Abschwächung der Auswirkun- gen von Hochwasser beiträgt. Die Verringerung des Hochwasserrisikos ist jedoch kein Hauptziel der genann- ten Richtlinie; zukünftige Veränderungen hinsichtlich des Überschwemmungsrisikos als Folge von Klimaänderun- gen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄ- ISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 175 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozial- ausschusses (1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2), (5)Die Mitteilung der Kommission vom 12. Juli 2004 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — „Hochwasserrisikomanagement — Ver- meidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen“ be- schreibt auf der Grundlage einer Analyse ein Konzept für ein Hochwasserrisikomanagement auf Gemeinschafts- ebene und kommt zu dem Schluss, dass konzertierte, koordinierte Maßnahmen auf der Ebene der Gemein- schaft einen beträchtlichen Mehrwert erbringen und das Niveau des Hochwasserschutzes insgesamt verbessern würden. (6)Eine wirksame Hochwasservorsorge und Begrenzung von Hochwasserschäden erfordert über die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten hinaus die Zusammenarbeit mit Drittländern. Dies steht im Einklang mit der Richt- linie 2000/60/EG und mit internationalen Grundsätzen für das Hochwasserrisikomanagement, wie sie insbeson- dere in dem durch den Beschluss 95/308/EG des Rates (4) genehmigten Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen und in den nach- folgenden Übereinkünften über die Anwendung dieses Übereinkommens niedergelegt sind. (7)Die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Kata- strophenschutzeinsätzen (5) trifft Förderungs- und Unter- stützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten bei bedeutsa- men Notfällen, einschließlich Hochwasser. Der Katastro- phenschutz kann angemessene Hilfsmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung leisten und die Bereitschaft und Reaktionsfähigkeit verbessern. in Erwägung nachstehender Gründe: (1)Hochwasser haben das Potenzial, zu Todesfällen, zur Umsiedlung von Personen und zu Umweltschäden zu führen, die wirtschaftliche Entwicklung ernsthaft zu ge- fährden und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemein- schaft zu behindern. (2)Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das sich nicht verhindern lässt. Allerdings tragen bestimmte menschli- che Tätigkeiten (wie die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in Überschwemmungsgebieten so- wie die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefä- higkeit des Bodens durch Flächennutzung) und Klimaän- derungen dazu bei, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Hochwasserereignissen zu erhöhen und deren nach- teilige Auswirkungen zu verstärken. (3)Eine Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen insbesondere auf die menschliche Ge- sundheit und das menschliche Leben, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und die Infrastruk- turen ist möglich und wünschenswert. Jedoch sollten Maßnahmen, die dazu dienen, diese Risiken zu vermin- dern, möglichst innerhalb eines Einzugsgebiets koordi- niert werden, wenn sie ihre Wirkung entfalten sollen. (4)Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein- schaft im Bereich der Wasserpolitik (3) schreibt die Erstel- (1) ABl. C 195 vom 18.8.2006, S. 37. (2) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2006 (ABl. C 300 E vom 9.12.2006, S. 123), Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 23. November 2006 (ABl. C 311 E vom 19.12.2006, S. 10) und Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007. Beschluss des Rates vom 18. September 2007. (3) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1. Richtlinie geändert durch die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG (ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1). (4) ABl. L 186 vom 5.8.1995, S. 42. (5) ABl. L 297 vom 15.11.2001, S. 7. L 288/28 DE Amtsblatt der Europäischen Union (8)Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (1) ermöglicht es, in bedeutsamen Katastrophenfällen rasch finanzielle Unterstützung zu leisten, um den betroffenen Personen, Naturräumen, Re- gionen und Ländern zu helfen, wieder möglichst normale Bedingungen zu schaffen; der Fond ist jedoch auf Not- fallmaßnahmen beschränkt; Interventionen in den Pha- sen, die Notfällen vorausgehen, sind nicht vorgesehen. (9)Bei der Erarbeitung politischer Maßnahmen für die Was- ser- und Flächennutzung sollten die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft die potenziellen Auswirkungen berück- sichtigen, die solche Maßnahmen auf das Hochwasserri- siko und das Hochwasserrisikomanagement haben könn- ten. (10)In der Gemeinschaft treten verschiedene Arten von Hoch- wasser auf, z. B. Hochwasser in Flüssen, Sturzfluten, Hochwasser in Städten und vom Meer ausgehendes Hochwasser in Küstengebieten. Hochwasserschäden kön- nen je zwischen den Ländern und Regionen der Gemein- schaft variieren. Daher sollten die Ziele des Hochwasser- risikomanagements von den Mitgliedstaaten selbst festge- legt werden und sich nach den lokalen und regionalen Gegebenheiten richten. (11)In bestimmten Gebieten der Gemeinschaft wie zum Bei- spiel in dünn bevölkerten oder unbewohnten Gebieten oder in Gebieten mit beschränktem wirtschaftlichem oder ökologischem Wert könnten Hochwasserrisiken als nicht signifikant eingestuft werden. Für jede Flussgebiets- einheit bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit sollte eine Bewertung des Hochwasserrisikos und der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen — wie etwa Einschätzungen zu möglichen Hochwasserschutzpotenzialen — erfolgen. (12) (13) Um über ein zuverlässiges Informationswerkzeug zu ver- fügen und eine wertvolle Grundlage für die Festlegung von Prioritäten sowie für technische, finanzielle und po- litische Entscheidungen im Bereich des Hochwasserrisiko- managements zu schaffen, ist es erforderlich, dass Hoch- wassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt werden, aus denen die möglichen nachteiligen Folgen unterschiedlicher Hochwasserszenarien — einschließlich der Informationen über potenzielle Quellen der Umwelt- verschmutzung infolge von Hochwasser — hervorgehen. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten eine Bewertung der Tätigkeiten vornehmen, die eine Zunahme der Hochwasserrisiken bewirken. Um die nachteiligen Auswirkungen des Hochwassers in dem betroffenen Gebiet vermeiden bzw. verringern zu können, ist es angebracht, Hochwasserrisikomanagement- pläne zu erstellen. Ursachen und Folgen von Hoch- wasserereignissen variieren in der Gemeinschaft je nach Land und Region. Hochwasserrisikomanagementpläne sollten deshalb die besonderen Merkmale des jeweiligen Gebiets berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die auf den Bedarf und die Prioritäten des (1) ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3. 6.11.2007 betreffenden Gebiets abgestimmt sind, wobei eine geeig- nete Koordinierung innerhalb der Flussgebietseinheiten sichergestellt sein muss und das Erreichen der in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegten um- weltpolitischen Ziele unterstützt werden muss. Die Mit- gliedstaaten sollten insbesondere von Maßnahmen oder Handlungen absehen, die die Überschwemmungsgefahr in anderen Mitgliedstaaten erheblich erhöhen, es sei denn, diese Maßnahmen wurden koordiniert und es wurde von den betroffenen Mitgliedstaaten einvernehm- lich eine Lösung gefunden. (14)Bei den Hochwasserrisikomanagementplänen sollte der Schwerpunkt auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge lie- gen. Um den Flüssen mehr Raum zu geben, sollten in den Plänen, sofern möglich, der Erhalt und/oder die Wie- derherstellung von Überschwemmungsgebieten sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachtei- liger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. Die Hochwasserrisikomanage- mentpläne sollten regelmäßig überprüft und gegebenen- falls aktualisiert werden, wobei die voraussichtlichen Aus- wirkungen von Klimaänderungen auf das Auftreten von Hochwasser zu berücksichtigen sind. (15)Der Grundsatz der Solidarität ist im Zusammenhang mit dem Hochwasserrisikomanagement von sehr großer Be- deutung. Im Rahmen dieses Grundsatzes sollten die Mit- gliedstaaten aufgefordert werden, eine faire Teilung der Zuständigkeiten anzustreben, wenn Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement an Flussläufen zum Nut- zen aller gemeinsam beschlossen werden. (16)Zur Vermeidung von Doppelarbeit sollten die Mitglied- staaten berechtigt sein, zum Erreichen der Ziele dieser Richtlinie und zur Erfüllung ihrer Anforderungen auf be- stehende vorläufige Hochwasserrisikobewertungen, Hoch- wassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten und Hoch- wasserrisikomanagementpläne zurückzugreifen. (17)Die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für die Ein- zugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG und von Hochwasserrisikomanagementplänen gemäß der vorlie- genden Richtlinie sind Elemente der integrierten Bewirt- schaftung der Einzugsgebiete. Deshalb sollte bei diesen beiden Prozessen das Potenzial für gemeinsame Syner- gien und Vorteile im Hinblick auf die umweltpolitischen Ziele der Richtlinie 2000/60/EG genutzt werden und da- mit eine effiziente und sinnvolle Nutzung von Ressour- cen gewährleistet werden, wobei sich die zuständigen Be- hörden und Bewirtschaftungseinheiten gemäß der vorlie- genden Richtlinie und der Richtlinie 2000/60/EG unter- scheiden können. (18)Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bewertungen, Karten und Pläne auf die geeigneten besten Verfahren und die besten verfügbaren Technologien stützen, die keine übermäßigen Kosten im Bereich des Hochwasserrisikomanagements verursachen. 6.11.2007 (19) (20) (21) (22) (23) (24) DE Amtsblatt der Europäischen Union Bei vielfältiger Nutzung von Wasserkörpern für verschie- dene Formen nachhaltiger menschlicher Tätigkeiten (z. B. Hochwasserrisikomanagement, Umweltschutz, Binnen- schifffahrt oder Nutzung von Wasserkraft) mit Auswir- kungen auf diese Wasserkörper sieht die Richtlinie 2000/60/EG hinsichtlich solcher Nutzungen und Auswir- kungen eindeutige und transparente Verfahren vor, ein- schließlich der Genehmigung von möglichen Ausnahmen hinsichtlich der Ziele des „guten Zustands“ oder des „Ver- schlechterungsverbots“ in Artikel 4 der genannten Richt- linie. Artikel 9 der Richtlinie 2000/60/EG sieht Maßnah- men zur Kostendeckung vor. Die zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festle- gung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommis- sion übertragenen Durchführungsbefugnisse (1) erlassen werden. Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhal- ten, den Anhang an den wissenschaftlichen und techni- schen Fortschritt anzupassen. Da es sich hierbei um Maß- nahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Än- derung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtli- nie bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Rege- lungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Be- schlusses 1999/468/EG zu erlassen. Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Insbesondere soll im Einklang mit dem Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung gemäß Artikel 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Einbezie- hung eines hohen Umweltschutzniveaus in die Politiken der Union gefördert werden. Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden, auf Ebene der Mitglied- staaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maß- nahmen besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Arti- kel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels er- forderliche Maß hinaus. Nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität und dem dem Vertrag beigefügten Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und angesichts bestehender Möglichkeiten der Mitgliedstaaten sollte ein erhebliches Maß an Flexibilität auf lokaler und regionaler Ebene ge- währleistet werden, insbesondere hinsichtlich der Organi- sation und Verantwortung der Behörden. (1) ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23. Beschluss geändert durch den Beschluss 2006/512/EG (ABl. L 200 vom 22.7.2006, S. 11). (25) L 288/29 Entsprechend Nummer 34 der Interinstitutionellen Ver- einbarung über bessere Rechtsetzung (2) sind die Mitglied- staaten aufgefordert, für ihre eigenen Zwecke und im Interesse der Gemeinschaft eigene Tabellen aufzustellen, denen im Rahmen des Möglichen die Entsprechungen zwischen dieser Richtlinie und den Umsetzungsmaßnah- men zu entnehmen sind, und diese zu veröffentlichen — HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die mensch- liche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaft- liche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Artikel 2 Im Sinne dieser Richtlinie gelten neben den Definitionen von „Fluss“, „Einzugsgebiet“, „Teileinzugsgebiet“ und „Flussgebietsein- heit“ gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2000/60/EG folgende Be- griffsbestimmungen: 1. „Hochwasser“: zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Diese um- fasst Überflutungen durch Flüsse, Gebirgsbäche, zeitweise ausgesetzte Wasserströme im Mittelmeerraum sowie durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser; Überflutungen aus Abwassersystemen können ausgenommen werden. 2. „Hochwasserrisiko“: Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbe- dingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Artikel 3 (1) Für die Zwecke der vorliegenden Richtlinie nutzen die Mitgliedstaaten die nach Artikel 3 Absätze 1, 2, 3, 5 und 6 der Richtlinie 2000/60/EG getroffenen Vereinbarungen. (2) Für die Zwecke der Durchführung der vorliegenden Richt- linie können die Mitgliedstaaten jedoch a) andere als die nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2000/60/EG benannten Behörden als zuständige Behörden benennen; b) bestimmte Küstengebiete oder einzelne Einzugsgebiete be- stimmen und diese einer anderen als der nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2000/60/EG bestimmten Bewirt- schaftungseinheit zuordnen. (2) ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

Anlage_9_-_PAG-Vermerke.pdf

Ergebnisvermerk ProjektGewässerentwicklungskonzept „Holtemme, Ilse und Ecker“ (GEK) Thema Datum Zeit: Ort: Teilnehmer:1. Projektarbeitsgruppen‐Sitzung (PAG) 16.01.2020 10.00 Uhr ‐12.00 Uhr Kloster Drübeck vgl. Anlage 1: Teilnehmerliste Tagesordnung Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde, Lars Appelt, LGSA Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept, Gabriela Kluge, MULE & Karl‐Heinz Jährling, LHW Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte, Jan Kretzschmar, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Top 4: Diskussion und Festlegungen Top 1: Organisatorisches Herr Appelt, LGSA benennt im Überblick den Beteiligungsprozess zum GEK unter anderem mit den geplanten 3 PAG‐Terminen. Im Weiteren wird auf die Website zum GEK hingewiesen, wo künftig Arbeitsentwürfe und Zwischenstände zum GEK oder die Protokolle der PAG‐Sitzungen zum Download zur Verfügung stehen. Es folgte die Vorstellungsrunde aller Teilnehmer. Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept Frau Kluge, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie begrüßt die PAG‐Teilnehmer und gibt einen kurzen Überblick zum Umsetzungsstand der EU‐Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen‐Anhalt. Es wird auf die Besonderheit der Gebietskulisse des GEK verwiesen, welche sowohl der Flussgebietseinheit Weser als auch der Flussgebietseinheit Elbe zuzuordnen ist.  vgl. Anlage 2a Herr Jährling, LHW erläutert die Ziele und Anforderungen der EU‐Wasserrahmenrichtlinie sowie des „Instruments“ Gewässerentwicklungskonzept. Anspruch an das GEK ist die Identifizierung und Entwicklung praktischer Maßnahmen sowie deren Prioritäten- setzung in Vorbereitung einer Umsetzung. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Akteure ihre Kenntnisse und Argumente in den Planungsprozess einbringen.  vgl. Anlage 2b Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte Herr Kretzschmar stellt sein Unternehmen vor. Es wird der für die Untersuchung zur Verfügung stehende Datenbestand, die Ausgangssituation der Fließgewässer und des Untersuchungsraumes sowie die weitere Vorgehensweise erläutert. Die örtliche Aufnahme der Gewässer ist erfolgt. Aktuell erfolgt die Aufnahme und Bewertung der Grundlagendaten als auch bestehender Planungen etc. Herr Kretzschmar wünscht sich einen intensiven Austausch und stellt gemeinsam mit Herrn Bartels die Möglichkeit der Online‐Beteiligung praktisch vor.  vgl. Anlage 3 Seite 1 von 5 Top 4: Diskussion und Festlegungen Methodische Vorgehensweise im GEK  Zu der inhaltlichen Straffung des GEK mit Verzicht auf die prioritären Maßnahmenskizzen fragt das Landverwaltungsamt, Referat Wasser, inwieweit weiterhin Kostenschätzungen für Maßnahmen im GEK erarbeitet werden. LHW: Vorhabenbezogene Kostenschätzungen für einzelne Maßnahmen sind im GEK nicht mehr vorgesehen.  Durch die Stadt Ilsenburg wurde auf die Berücksichtigung bestehender Planungen und Konzepte im GEK hingewiesen. LHW: Durch das Planungsbüro Björnsen werden Informationen aus bestehenden Planungen in das GEK integriert. Hierzu werden die Teilnehmer der PAG gebeten, entsprechende Informationen an das Planungsbüro weiterzugeben.  Mit Stimmecke und Ecker bestehen grenzüberschreitende Fließgewässer. Aus Sicht des LHW, Flussbereich Halberstadt sollten sowohl der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten‐ und Naturschutz (NLWKN) als auch die direkt angrenzende Kommune beteiligt werden. LHW: Als Partner auf der niedersächsischen Seite ist der Landkreis Goslar bereits in der PAG vertreten. Der NLWKN und die Kommune(n) werden in den PAG‐Verteiler mit aufgenommen bzw. informell mit angebunden. Auswahl zu untersuchendes Gewässernetz  Unter anderem durch den Verein Wildfisch‐ und Gewässerschutz 1985 Wernigerode e.V., den UHV Ilse‐Holtemme, die UNB Landkreis Harz wurden Hinweise zur Auswahl der im GEK zu untersuchenden Gewässer oder Gewässerabschnitte vorgebracht. Dies betrifft beispielsweise die Stimmecke (Betrachtungslänge), den Silstedter Bach oder die Oker.  Hierzu wurde durch den LHW zugesichert, diese Vorschläge zu prüfen und ggf. eine fallweise Erweiterung vorzunehmen. Hierzu erfolgen Abstimmungen im Nachgang (vgl. Anlage zum Ergebnisvermerk). Grundsätzlich erfolgt eine Abgrenzung und Vorauswahl der zu untersuchenden Gewässer nach fachmethodischen Kriterien. Handlungs‐ und Maßnahmenansätze  Durch den Bauernverband Harz wurde hinterfragt, inwieweit Veränderungen des Wasserhaushaltes im Zuge von Maßnahmen zur Umsetzung der EG‐Wasserrahmenrichtlinie zu erwarten sind und auf die Sicherung bestehender Drainageanlagen verwiesen.  LHW/Björnsen Beratende Ingenieure: Aufgrund der absehbaren Änderung der Klima‐ bzw. Niederschlagsverhältnisse ist es notwendig den Landschaftswasserhaushalt zu stabilisieren und Wasser in der Fläche zu halten. Hierzu können gewässerökologische Maßnahmen beitragen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Belange der bestehenden Nutzungen, wie die Gewährleistung des Abflusses von Drainagen, hinreichend zu berücksichtigen. Die konkrete Aufnahme von Drainageflächen erfolgt in der konkreten Maßnahmenplanung und noch nicht auf Ebene des Gewässerentwicklungskonzeptes.  Maßnahmenansätze zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit (an Wehranlagen) wurden durch das Landesverwaltungsamt, Ref. Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, den Verein Wildfisch‐ und Gewässerschutz 1985 Wernigerode e.V. und den LHW, Flussbereich Halberstadt thematisiert. Ausgangssituation und mögliche Maßnahmenansätze wurden unter anderem für die Grovesmühle und Lochmühle diskutiert, wozu auch der Abkauf von Wasserrechten als Option zu prüfen wäre. Konkrete Planungen zur Schaffung der Durchgängigkeit bestehen durch den Flussbereich im Bereich von Halberstadt.  Durch das ALFF Mitte wurde auf die Bedeutung von punktuellen Einträgen durch Abwässer u.a. von gewerblichen Anlagen auf die Gewässerqualität (Verweis: Einleitung Schwefelsäure Seite 2 von 5 in die Holtemme in 2019) hingewiesen. Hier sollte das Ordnungsrecht zum Zuge kommen, um die Gewässerqualität weiter zu verbessern bzw. zu sichern. Hinweise und Änderungen zum Vermerk sind bis zum 14.02.2020 dem Verfasser mitzuteilen. Aufgestellt durch Landgesellschaft Sachsen‐Anhalt mbH i.A. Lars Appelt (E‐Mail: appelt.L@lgsa.de), am 31.01.2020 Anlagen: Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2a: Präsentation „Einleitung zur EG‐WRRL“, Gabriela Kluge, MULE Anlage 2b: Präsentation „Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept“, Karl‐Heinz Jährling, LHW Anlage 3: Präsentation „Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte“, Jan Kretzschmar, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Seite 3 von 5

Zehn Jahre nach der Jahrhundertflut Minister Aeikens: Hochwasserschutz geht alle an

Magdeburg/Aland. Mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Jahrhundertflut von 2002 hält Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens es für wichtig, dass das Thema Hochwasser dauerhaft stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung rückt. ?Längere Zeiträume ohne größere Hochwasser führen dazu, dass das Bewusstsein, im Überflutungsgebiet zu leben, abnimmt. Dadurch steigt die Gefahr von Schäden. Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, ist verpflichtet, geeignete Vorsorge zu treffen?, sagte der Minister am Freitag auf einer Pressefahrt am Aland.   Er fügte hinzu: ?Hochwasserschutzschutz ist nicht alleinige Aufgabe des Landes. Hier sind insbesondere auch die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Gefahrenabwehr- bzw. Katastrophenschutzbehörden sowie die Gemeinden, aber auch jeder einzelne betroffene Bürger verpflichtet. Soweit möglich werden die Kommunen bei dieser Aufgabe vom Land unterstützt.?   Die seit 2007 geltende Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stellt dabei qualitativ anspruchsvolle und auch neue Anforderungen an den Hochwasserschutz für das nächste Jahrzehnt. Aeikens: ?Das bisherige Sicherheitsdenken muss sich stärker zu einem Risikodenken entwickeln.?Dieser Paradigmenwechsel bewirke, dass an Stelle des bisherigen fast selbstverständlichen Schutzanspruchs zunehmend das Management von Hochwasserrisiken trete, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf Mensch und Umwelt zu verringern.   Der Minister ergänzte: ?Information und Dokumentation werden einen größeren Stellenwert erhalten. Die gemäß Richtlinie zu erarbeitenden Karten und Pläne sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, so dass nicht nur das Land und die Kommunen, sondern auch jeder Einzelne seinen Beitrag zur Hochwasservorsorge besser leisten kann.?   Laut Richtlinie sind bis 2013 Risikogebiete in Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten darzustellen. In diesen Karten werden die Szenarien verschiedener Hochwasser betrachtet. Zudem sind bis 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen. Das Ergebnis der ersten Stufe der Umsetzung der Richtlinie zeigt, dass es in Sachsen-Anhalt auf einer Gesamtlänge von 1.865 Kilometern 67 Gewässer mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko gibt. Davon entfallen 1.794 Kilometer auf Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe und 71 Kilometer auf Gewässer im Einzugsgebiet der Weser. Zur Bilanz im Einzelnen   Schäden in Folge des Hochwassers 2002: In Sachsen-Anhalt entstanden Schäden an Verkehrseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, gewerblichen Unternehmen, in der Landwirtschaft und an wasserwirtschaftlichen Anlagen. Die Schadenssumme belief sich im Land auf rund zwei Milliarden Euro. Allein an den Landeshochwasserschutzanlagen lag die Schadenssumme bei mehr als 200 Millionen Euro.   In Folge des Hochwassers 2002 wurden in Sachsen-Anhalt 310 Deichschäden registriert. Davon waren 17 Deichbrüche, 53 Deichschlitzungen sowie Böschungs- und Bermenrutschungen.   Die Schadensschwerpunkte lagen überwiegend im Bereich der Hauptdeiche der Elbe und Mulde, aber auch Rückstaubereiche u. a. an der Schwarzen Elster, Leine und Ohre waren betroffen. Weitere Schäden größeren Ausmaßes entstanden durch Böschungs- und Bermenrutschungen unter anderem im Bereich Wörlitz, bei Fischbeck, im Raum Buch und oberhalb Werben.   Durch die Deichbrüche in Sachsen-Anhalt an Elbe, Mulde und Schwarzer Elster und den Deichbruch bei Dautzschen (Freistaat Sachsen), welcher erhebliche Flächen im Landkreis Wittenberg überflutete sowie hochwasserbedingte Sickerstellen und aufsteigendes Grundwasser, wurden rund 57.000 Hektar überschwemmt.   Allein im Bereich der Elbe und ihrer Nebenflüsse sowie im Großen Bruch und im Drömling entstanden 2002 Hochwasserschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern durch Deichbrüche, Vordeichüberschwemmungen, Rückstau und Qualmwasser in Höhe von etwa 79,2 Millionen Euro.   Was nach dem Hochwasser 2002 erreicht wurde: Seit 2002 ist in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte der 1.312 Kilometer Deiche saniert. Vor zehn Jahren entsprachen lediglich fünf Prozent der Deiche den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aeikens sagte: ?In den Jahren nach dem schweren Hochwasser haben wir im Land sichtbare Erfolge bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes erzielt. Diese werden auch von der Bevölkerung positiv anerkannt. Dank der auch durch die EU und den Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel konnten an den zahlreichen betroffenen Stellen in Sachsen-Anhalt die Schäden beseitigt und das Hochwasserschutzniveau erheblich verbessert werden.? Seit 2002 wurden knapp 460 Millionen Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden und in die Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes investiert.   Der Minister erklärte, dass das Hochwasser 2002 zum Umdenken im Hochwasserschutz führte. Die Landesregierung beschloss im März 2003 ein Schutzkonzept für das ganze Land. Sieben Monate nach dem Hochwasser an der Elbe und ihrer Nebenflüsse trat die erste von zwei Hochwasserschutzkonzeptionen in Kraft. Auf ihrer Grundlage wurde bis 2010 vor allem an einem nachhaltigen, vorbeugenden Hochwasserschutz gearbeitet.   Das erste Konzept war ein Maßnahmebündel, in dessen Mitte vor allem die Beseitigung der Schäden stand. Erst danach erweiterten Deichsanierungen, Deichneubauten sowie Deichrückverlegungen die Maßnahmen der Schadensbeseitigung. Auch die Planung von Flutungspoldern und Hochwasserrückhaltebecken gewann an Bedeutung. Auf die erste Hochwasserschutzkonzeption folgte im Jahr 2010 die zweite. Bis 2020 dient das Folgekonzept als Arbeitsgrundlage. Darin ist die Hochwasservorsorge ein fester Bestandteil.   Die Prioritäten der Deichbaumaßnahmen konzentrierten sich auf Abschnitte, die während des Hochwassers im August 2002 stark beschädigt worden waren. Hier sind vor allem die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, sowie die Stadt Dessau-Roßlau zu nennen.   Schwerpunkte der Maßnahmen waren vor allem die Sanierung der Deiche im Raum Dessau-Rosslau, der Stadtdeiche in Raguhn und Jessnitz, die Sanierung des Pretziener Wehrs und der Beginn der Deichrückverlegungsmaßnahme im Lödderitzer Forst.   In Ergänzung zum klassischen Deichbau kamen innerorts auch mobile Hochwasserschutzwände an solchen Stellen zum Einsatz, wo aus denkmalpflegerischer Sicht oder zum Erhalt von Sichtbeziehungen für die Bürger kein dauerhafter Hochwasserschutz errichtet werden konnte. Dazu wurden konkrete Vereinbarungen zwischen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft als wassergesetzlich benanntem Verantwortlichen für den Deichbau und den betroffenen Städten und Gemeinden mit ihren Wasserwehren getroffen.   Beispielsweise führt das Ministerium seit Ende 2005 Schulungen zur Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Wasserwehren durch. Grundlage hierfür ist unter anderem die durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft erarbeitete Broschüre ?Verteidigung von Flussdeichen?.   Eine weitere Erkenntnis aus dem Hochwasserereignis 2002 war, dass ein umfassender, vorbeugender Hochwasserschutz über Staats- und Ländergrenzen hinweg innerhalb der Flussgebietseinheiten erfolgen muss. ?Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern sind somit national und international zu koordinieren und der Hochwasserschutz ist nach einheitlichen Kriterien durchzuführen.? So haben beispielsweise die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2008 ein einheitliches Bemessungshochwasser an der Elbe beschlossen, damit die Deichhöhen an den Landesgrenzen übereinstimmen, so Aeikens.   Die Hochwasserschutzmaßnahme am Aland ist eine der länderübergreifenden Maßnahmen, die nach dem Hochwasser 2002 in die Wege geleitet wurde. Bei dem Projekt mit Niedersachsen wird bei Klein Wanzer (Landkreis Stendal) ein Überleitungsbauwerk errichtet und das Alandhochwasser in die Seegeniederung übergeleitet. Aeikens: ?Mit der Fertigstellung des beantragten Überleitungswehres wird die volle Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen erreicht, durch welche die Niederungen des Aland, des Schau- und Zehrengrabens und der Seege vor Deichbrüchen und unkontrolliertem Überströmen der Deiche geschützt werden.? Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 7,4 Millionen Euro. Ab 2017 soll das Wehr überleitungsfähig sein.   Zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist auch der Staatsvertrag über die Havelpolder von 2008 zu nennen. Darin verständigten sich Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, ehemalige Überflutungsflächen in der Havelniederung zu nutzen, um den Hochwasserscheitel effektiv zu kappen. ?Ziel muss es sein, nicht nur in Siedlungsgebieten so viel Wasser so lange wie möglich in der Fläche zu halten. Auch in der freien Landschaft ist durch eine standortgerechte landwirtschaftliche Flächennutzung und eine naturnahe Waldbewirtschaftung die Speicherkapazität weiter zu optimieren?, betonte Aeikens.   Was noch zu tun ist: Trotz der erzielten Erfolge sei in den nächsten Jahren noch viel zu tun, so der Minister. Die Hochwasserschutzkonzeption weise bis 2020 einen finanziellen Bedarf von etwa 677 Millionen Euro aus. Konkret heißt das: Neben der Fortführung der Sanierungsarbeiten an den Deichen sollen unter anderem noch 36 Wehre sollen noch saniert, 14 Siele den neuen Deichhöhen angepasst und 6 Schöpfwerke DIN-tauglich gemacht werden. Allein für den Bau von Deichen, Anlagen und den Gewässerausbau sind etwa 372 Millionen Euro vorgesehen.   Zu den Vorhaben zählen unter anderem die Deichsanierungsmaßnahmen Jeßnitz West und Schwarze Elster sowie die Deichrückverlegungsmaßnahmen in Sandau Nord und Süd, Altjeßnitz und Hohenwarte sowie der Bau des Flutungspolders Rösa und der Hochwasserrückhaltebecken im Harz.   Aeikens betonte abschließend: ?Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass es keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasserereignissen geben kann. Hochwasser sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufs, mit ihnen muss immer gerechnet werden.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Aeikens und Kupfer: Hochwasserschutz kennt keine Ländergrenzen/Gemeinsamer Spatenstich für Flutungspolder

Löbnitz. Ein umfassender, vorbeugender Hochwasserschutz muss nach Ansicht der Umweltminister von Sachsen-Anhalt und Sachsen über Staats- und Ländergrenzen hinweg erfolgen. Das ist eine der Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis im Sommer 2002, auf die die Minister am Mittwoch bei einem gemeinsamen ersten Spatenstich für zwei neue Flutungspolder an der Landesgrenze zwischen Rösa (Sachsen-Anhalt) und Löbnitz (Sachsen) aufmerksam machten.   Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte: ?Weil sich Hochwasser nach geographischen Gegebenheiten und nicht nach Ländergrenzen richtet, muss der Hochwasserschutz Landesgrenzen überwinden. Das bedeutet, Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern sind national und international zu koordinieren und der Hochwasserschutz ist nach einheitlichen Kriterien durchzuführen. Das Hochwasser 2002 hat zudem gezeigt, dass dem Hochwasserrückhalt in den Entstehungsgebieten künftig verstärkt Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ziel muss es sein, so viel Wasser so lange wie möglich in der Fläche zu halten.?   Staatsminister Frank Kupfer erklärte: ?Wir alle wissen, wie sehr die örtlichen Verhältnisse und die intensive Nutzungen der betroffenen Flächen die Vorzugsvariante des Hochwasserschutzes einschränken, den Flüssen mehr Raum zu geben. Umso mehr freue ich mich heute, denn wir starten länderübergreifend ein echtes Großprojekt für den  Hochwasserrückhalt an der Vereinigten Mulde. Gerade hier ist es wichtig, dass Oberlieger und Unterlieger gemeinsam Retentionsraum schaffen, um die betroffenen Bürger, Gemeinden und Unternehmen besser schützen zu können?.   Als eine Konsequenz aus dem Hochwasser 2002 wurde zwischen Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen die Arbeitsgruppe Hochwasserschutz eingerichtet. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist unter anderem ein gemeinsames Vorgehen bei der Sanierung der Deiche an der Landesgrenze und die Abstimmungen zum Bau der beiden Polder an der Mulde in Rösa und Löbnitz.   Ein erster Baustein im Gesamtkomplex der Flutungspolder ist die Sanierung des bestehenden Muldedeiches des Polders Löbnitz auf sachsen-anhaltinischem Gebiet, die am Mittwoch offiziell gestartet wurde. Rund 800 Meter dieses Deichabschnittes liegen auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an den Maßnahmen mit rund 1,2 Millionen Euro. Der Polder Löbnitz mit einer Fläche von 1.436 Hektar wird nach Abschluss aller Arbeiten rund 15 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen und damit die Unterlieger entlang der Mulde schützen können.  Gleichzeitig soll eine Abströmung in Richtung Sachsen-Anhalt über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal, wie sie im August 2002 aufgetreten ist, auch bei seltenen Ereignissen unterbunden werden.   Ziel ist es, den Abfluss zu verteilen und die Wasserspiegelhöhen bei großen Hochwasserereignissen in der Mulde und im Polder niedrig zu halten. Bei Überschreitung des 25-jährlichen Hochwassers erfolgt eine Flutung der Auenbereiche über befestigte Ein- und Auslaufbauwerke. Durch die gezielte Einleitung des Wassers soll eine Überströmung der Deiche verhindert und die damit verbundene Gefahr von Deichbrüchen und eine schwallartige Flutung - wie sie während des Augusthochwasser 2002 aufgetreten ist - vermieden werden.   Im Gegensatz zur Flutung des Polders Rösa ab einem 100-jährlichem Hochwasser wird der Polder Löbnitz schon ab 25-jährlichen Hochwasser durchströmt und nimmt kleinere Hochwasserscheitel auf.   Durch den Flutungspolder Rösa ist mit einer effektiven Senkung von Hochwasserspitzen über einem 100-jährlichen Hochwasser (bis zu 40 cm) bis hin zur Mündung der Mulde in die Elbe zu rechnen. Der Polder umfasst eine Fläche von rund 520 Hektar und kann etwa 19,6 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen. Der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses liegt vor. Ziel ist es, noch in diesem Jahr einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten. Danach soll sofort mit den ersten Arbeiten begonnen werden. Für die Einsatzfälle bei extremen Hochwassern soll der Polderdeich mit einer baufachlich vorbereiteten Sprengöffnung versehen werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 23,6 Millionen Euro.   Der gemeinsame Bau von Deichen und Poldern setzt aber auch entsprechende politische Rahmenbedingungen voraus. International erfolgt diese Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesländern seit Jahren im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). National sind beide Länder in den Flussgebietsgemeinschaften Elbe tätig. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Projekte

Reduzierung von Nährstoffeinträgen P-Opt - Phosphorfraktionierung: Ableitung von Optimierungsmaßnahmen zur Phosphorelimination Fertigstellung: April 2024 Im Rahmen des Projektes soll, als Unterstützung bei der Umsetzung der Pges-Optimierungsmaßnahmen zur Umsetzung der EU-WRRL aufgezeigt werden, wie und unter welchen Bedingungen weitergehende Optimierungsmaßnahmen der Phosphorelimination auf kommunalen Kläranlagen mit den derzeit vorhandenen Verfahren und kosteneffizienten Maßnahmen realisiert werden können. Die grundlegenden Ziele des Projektes können wie folgt definiert werden: Statistische Ermittlung und Darstellung der Phosphorfraktionierung im Ablauf von rheinland-pfälzischen Kläranlagen Ermittlung und Darstellung der möglichen Minderungspotentiale für Rheinland-Pfalz Darstellung der minimal möglichen Ablaufkonzentrationen von konventionellen Fällungsverfahren anhand von Praxisbeispielen Darstellung der Implementierung der Phosphorelimination insbesondere auch auf kleinen und mittelgroßen Kläranlagen (< 10.000 E) Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Phosphorelimination basierend auf der vorangegangenen Phosphorfraktionierung des Ablaufs auf rheinland-pfälzischen Kläranlagen (Best-Practice Leitfaden) Mikroschadstoffe bzw. Spurenstoffe auf kommunalen Kläranlagen © MKUEM Mikro System : Entwicklung eines systematischen Ansatzes zur Einführung  4. Reinigungsstufen auf kommunalen Kläranlagen an problematisch belasteten Gewässern in Rheinland-Pfalz Fertigstellung Teilprojekt: Dezember 2019. Im Folgeprojekt zu Mikro_N wurde in einem integralen Ansatz auf Basis einer geeigneten gestaffelten Vorgehensweise eine Systematik entwickelt und angewendet, die eine modellbasierte Maßnahmenauswahl auf Teileinzugsgebietsebene ermöglicht. Der Fokus lag dabei auf der Ermittlung des Minderungspotentials der Spurenstoffemissionen als auch der Pges-Emissionen in Gewässereinzugsgebieten. Beispielhaft wurde dies im Gewässereinzugsgebiet Lauter sowie Wiesbach durchgeführt. Diese Vorgehensweise unterstützt die zielgerichtete Einführung 4. Reinigungsstufen auf kommunalen Kläranlagen unter ergänzender Berücksichtigung der Pges-Situation im Gewässer. Auf diese Weise wird es möglich die Kläranlagen zu identifizieren, die in Zukunft bzgl. Mikroschadstoffen und/oder mit Blick auf den Nährstoffeintrag Maßnahmen ergreifen müssen um das Erreichen der (zukünftigen) Orientierungswerte in den Gewässern zu erreichen. Das Teilprojekt wurde im Dezember 2019 abgeschlossen. Im Folgeprojekt zu Mikro_N wurde in einem integralen Ansatz auf Basis einer geeigneten gestaffelten Vorgehensweise eine Systematik entwickelt und angewendet, die eine modellbasierte Maßnahmenauswahl auf Teileinzugsgebietsebene ermöglicht. Der Fokus lag dabei auf der Ermittlung des Minderungspotentials der Spurenstoffemissionen als auch der Pges-Emissionen in Gewässereinzugsgebieten. Beispielhaft wurde dies im Gewässereinzugsgebiet Lauter sowie Wiesbach durchgeführt. Diese Vorgehensweise unterstützt die zielgerichtete Einführung 4. Reinigungsstufen auf kommunalen Kläranlagen unter ergänzender Berücksichtigung der Pges-Situation im Gewässer. Auf diese Weise wird es möglich die Kläranlagen zu identifizieren, die in Zukunft bzgl. Mikroschadstoffen und/oder mit Blick auf den Nährstoffeintrag Maßnahmen ergreifen müssen um das Erreichen der (zukünftigen) Orientierungswerte in den Gewässern zu erreichen. Das Teilprojekt wurde im Dezember 2019 abgeschlossen. Mikro N : Möglichkeiten und Kosten einer Elimination von Mikroschadstoffen auf kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz, aufgezeigt am Beispiel der Nahe Im Projekt wurden für das Referenzgewässer Nahe die Gesamteinträge an ausgewählten Spurenstoffen/Mikroschadstoffen mit dem georeferenzierten Modell GREAT-ER abgebildet, wodurch räumliche Konzentrations- und Frachtverteilungen in allen Gewässerabschnitten realitätsnah für unterschiedliche Wasserstände simuliert werden konnten. Grundlage für die Bilanzierung sind Ergebnisse einer Messkampagne einer Stoffauswahl an Kläranlagen und Gewässern. Die Analyse von verschiedenen Szenarien, in welchen z.B. der Ausbau von ausgewählten Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe untersucht wurde, stellen die Grundlage zur Ableitung von Handlungsempfehlungen dar. Es wurde auch eine Kosten / Nutzenbetrachtung durchgeführt. Im November 2015 wude das Projekt im Rahmen einer Fachtagung in Kaiserslautern abgeschlossen. Machbarkeitsstudie Spurenstoffelimination KA Flonheim Im Projekt „Mikro-System“ wurde für den Wiesbach die KA Flonheim als zielführende Anlage identifiziert. In einem zweiten Teilprojekt wurde eine Machbarkeitsstudie zur Verfahrensauswahl und Umsetzung einer Spurenstoffelimination unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Bausubstanz erstellt. Die Studie soll als repräsentatives Beispiel für weitere Studien in Rheinland-Pfalz (RLP) dienen. CoMinGreat : COMPETENCE PLATFORM FOR MICROPOLLUTANTS IN THE GREATER REGION Übergeordnetes Ziel des Projektes CoMinGreat ist die Sammlung und Harmonisierung von Wissen in der Großregion, bestehend aus der französischen Region Grand Est, der belgischen Wallonie, Luxemburg und den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz im Themenfeld Mikroschadstoffe, dem Ausbau vorhandener Kompetenzen, dem Wissenstransfer, sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Hierzu soll eine  umfassende Internetplattform zu Mikroschadstoffen, Reinigungsverfahren und Synergieeffekten kombiniert mit einer interaktiven Karte erstellt werden. Hinzu kommt ein Informations- und Demonstrationszentrum als zentrale Anlaufstelle für die Akteure und Entscheidungsträger in der GR. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines modellgestützten Planungs- und Betriebswerkzeuges, welches einen immissionsbasierten und ressourcenorientierten Betrieb der Anlagen ermöglichen soll. Dazu werden ein Gewässermodell und ein Kläranlagenmodell gekoppelt sowie verschiedene Verfahren zur Mikroschadstoffelimination parallel auf einer Kläranlage errichtet und gleichzeitig modelltechnisch abgebildet. EmiSure : Entwicklung von Strategien zur Reduzierung des Mikroschadstoffeintrags in Gewässer im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet Übergeordnete Ziel des Projektes „EmiSûre“ ist die Entwicklung grenzüberschreitender Strategien auf Basis eines georeferenzierten Stoffflussmodells zum Umgang mit Mikroschadstoffen aus der Abwasserentsorgung. Die Strategien sollen auf Basis des Flusseinzugsgebiets der „Sauer“, als grenzüberschreitendes Gewässer der Länder Deutschland und Luxemburg entwickelt werden. Daneben werden ressourceneffiziente Reinigungstechniken auf der Basis von Bodenfiltern erprobt. Ausgehend vom Status Quo soll für ausgewählte Mikroschadstoffe anhand von Szenarien die Wirksamkeit von verschiedenen Maßnahmen - zur Reduzierung der Mikroschadstoffeinträge analysiert und bewertet werden. Zudem sollen Strategien für einen ressourcenorientierten Betrieb der Technologien entwickelt werden, um den Energie- und Materialeinsatz sowie die monetäre Belastung zu minimieren. Das Projekt wurde im Dezember 2020 abgeschlossen, die Ergebnisse bei der Fachtagung am 28.4. und 29.4.2021 vorgestellt. Energieeffiziente Abwasserbehandlung ZEBRAS: Einbindung der Faulung und Faulgasverwertung in die Verfahrenskette der Abwasserreinigung, Schlammbehandlung und -verwertung in Rheinland-Pfalz Zusätzlich zur Energieeinsparung ist die Erhöhung der Energieerzeugung auf Faulungsanlagen ein wichtiger Baustein. Wichtige Maßnahmen hierbei die Nachrüstung von Faulungsanlagen ohne KWK- mit einer KWK-Anlage (z. B. BHKW), der Ersatz älterer KWK-Anlagen durch Anlagen mit erhöhtem elektrischen Wirkungsgrad, die Erhöhung der Auslastung vorhandener Faulraumkapazitäten durch Annahme von Fremdschlämmen bzw. geeigneten Co-Substraten, Anpassungen bei der Abwasserreinigung sowie eine weitergehende Flexibilisierung des Betriebs. Im Rahmen des Projektes " Zukunftsorientierte Einbindung der Faulung und Faulgasverwertung in die Verfahrenskette der Abwasserreinigung, Schlammbehandlung und -verwertung in Rheinland-Pfalz - ZEBRAS" wurden Ansätze entwickelt, wie und unter welchen Rahmenbedingungen der Prozessschritt "Faulung" bei bestehenden Kläranlagen mit getrennter anaerober Schlammstabilisierung (sogenannte Faulungsanlagen) optimiert werden kann. Grundlage des Projektes ZEBRAS stellt eine detaillierte Bestandsaufnahme ( Bestands- bzw. Zwischenbericht ) der Basisdaten der Faulungsanlagen in Rheinland-Pfalz dar, anhand derer die erschließbaren Potenziale zur Steigerung der Faulgaserzeugung und -verwertung im Bestand abgeschätzt wurden. Die Ergebnisse der Untersuchungen lassen ein beachtliches Potenzial zur Steigerung der Faulgaserzeugung und -verwertung und damit der Stromproduktion auf den bestehenden Faulungsanlagen in Rheinland-Pfalz erkennen. Es wurden Checklisten entwickelt, die die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Optimierungspotenzialen beschreiben und die anlagenspezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Kläranlage berücksichtigen. Mit Hilfe der Checklisten und dem dazugehörigen Datenkatalog kann ein individuelles Konzept zur Optimierung erstellt werden. Die Checklisten berücksichtigen Anpassungen bei der Abwasserreinigung, Optimierungen bei der Schlammbehandlung, die Verbesserung der Faulgasverwertung und die Flexibilisierung des Betriebs. NAwaS ; Neubewertung von Abwasserreinigungsanlagen mit anaerober Schlammbehandlung vor dem Hintergrund der energetischen Rahmenbedingungen und der abwassertechnischen Situation Die Umstellung von aerober auf anaerobe Schlammstabilisierung des anfallenden Schlammes in Faultürmen ist in den letzten Jahren auch für mittlere und zum Teil auch kleine Kläranlagen wirtschaftlich darstellbar. In der Broschüre "Umstellung von Kläranlagen auf Schlammfaulung - Projekt NAwaS" wird das energetische und ökonomische Optimierungspotenzial für Rheinland-Pfalz dargestellt. Weitergehende Informationen zum Projekt finden sich nebenstehend. Modul 1 enthält die grundlegenden Untersuchungen,  Modul 2 widmet sich weitergehenden Untersuchungen, die u. a. eine Analyse und Beschreibung unterschiedlicher Bau- und Betriebsformen, eine Konzeptentwicklung zur Umstellung auf Faulungsbetrieb, eine Prüfungsmethodik zur Umstellung sowie die Untersuchung einer Modellanlage umfassen.

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