Am 24. April 2015, erteilte die Europäische Kommission 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln. Sie erneuerte 7 bereits geltenden Zulassungen und genehmigte die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt (nicht zur Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln). Diese GVO haben ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau. Die Zulassungen gelten 10 Jahre, und jedes aus diesen GVO hergestellte Erzeugnis unterliegt den EU-Vorschriften in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz BfN und UBA informieren über Risiken beim Versprühen von Pestiziden über Schutzgebieten Mit einem neuen Papier informieren Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA) über Risiken beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln über Natur- und anderen Schutzgebieten. Wegen der hohen Umweltrisiken war es in Naturschutzgebieten bislang verboten, Insektizide gegen Forstschädlinge mit Hubschraubern zu versprühen. Ausnahmen konnten nur auf Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Notfallzulassung gestattet werden. Seit dem 25. Februar 2015 hat sich dies geändert: Aufgrund neuer Anwendungsbestimmungen für zwei Pflanzenschutzmittel entscheiden nun die Bundesländer allein über die Genehmigung solcher Anwendungen. „Auf die Behörden in den Bundesländern kommt damit eine große Verantwortung zu, denn das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft über Schutzgebieten kann bedrohte Tierarten in ihrem Bestand gefährden“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Insektizide seien auch für viele Tierarten gefährlich, die nicht bekämpft werden sollen. Auf Schmetterlingsarten etwa wirkten die Mittel direkt giftig. Vogel- und Fledermausarten seien betroffen, weil ihnen mit den Insekten die Nahrungsgrundlage entzogen werde. „Die Anwendung in Schutzgebieten darf deshalb nur nach gründlicher naturschutzfachlicher Prüfung genehmigt werden. Sie muss die seltene Ausnahme bleiben“, ergänzte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz.
Am 16. Juli 2013 haben die Experten der Mitgliedstaaten auf ihrer Sitzung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen Vorschlag der Kommission zur Beschränkung der Verwendung von Fipronil gebilligt. Dieser Vorschlag folgt einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)vom 27. Mai 2013, in der festgestellt wird, dass Saatgut, das mit Fipronil enthaltenden Pestiziden behandelt wurde, für die Honigbienenpopulation in Europa ein akutes Risiko darstellt. Die Maßnahmen : Beschränkung der Feldfrüchte, deren Saatgut mit Fipronil behandelt werden darf; Zulassungen dürfen erteilt werden für die Behandlung von Saatgut, das nur in Gewächshäusern ausgesät wird. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für Porree/Lauch, Schalotten, Zwiebeln und Kohlgemüse, die weiterhin im Freiland gesät werden dürfen, da sie vor der Blüte geerntet werden; die Behandlung von Mais- und Sonnenblumensaatgut ist nicht mehr zulässig; Überprüfung der Beschränkungen innerhalb von 2 Jahren durch die Kommission. Die Beschränkungen gelten dann ab dem 31. Dezember 2013.
Am 13. Januar 2015 beschlossen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Parlament und Rat hatten sich im Dezember 2014 informell darauf geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert. Die neuen Vorschriften gestatten den Mitgliedstaaten den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen. Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss ein Verfahren beachtet werden, bei dem es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht wird, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.
Am 6. Juni 2017 startete mit einer Auftaktsitzung offiziell die EU-Plattform für Tierschutz. Die Plattform vereint 75 Vertreter von Interessengruppen, NRO, Wissenschaft, Mitgliedstaaten, Ländern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), internationalen Organisationen und der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Damit kommen erstmals alle wichtigen EU-Akteure zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und einen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes zu leisten. Mit der Plattform soll der Dialog zwischen den zuständigen Behörden, den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern über Fragen des Tierschutzes gefördert werden, die für die Bürgerinnen und Bürger der EU relevant sind. Die Plattform soll die Kommission dabei unterstützen, koordinierte Maßnahmen zum Tierschutz zu entwickeln und auszutauschen, und zwar mit folgendem Schwerpunkt: 1. bessere Anwendung der EU-Tierschutzvorschriften durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die direkte Einbeziehung von Interessengruppen, 2. Ausbau und Nutzung von freiwilligen Verpflichtungen der Unternehmen, 3. Förderung von EU-Tierschutzstandards weltweit. Die Plattform wird zweimal im Jahr zusammenkommen.
UBA empfiehlt Sicherheitsinfo auf der Verpackung Neue Messungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen: Wer nach dem Zerbrechen einer Energiesparlampe sofort und gründlich lüftet, muss keine Gesundheitsrisiken durch Quecksilber befürchten. Diesen Sicherheitshinweis sollten die Hersteller allen Verpackungen beifügen, empfiehlt das UBA, dessen Präsident Jochen Flasbarth auch Nachholbedarf bei der Bruchsicherheit von Energiesparlampen sieht: „Splittergeschützte Modelle mit Plastik- oder Silikonmantel bieten schon heute Vorteile, da sie das sichere Aufräumen zerbrochener Lampen vereinfachen. Benötigt werden aber noch Lampen, aus denen das Quecksilber im Falle eines Bruches gar nicht erst austritt.“. Durch die neuen Messungen fand das UBA auch Hinweise, dass aus Energiesparlampen mit Amalgamtechnik deutlich weniger Quecksilber austritt, als aus solchen mit flüssigem Quecksilber. Den von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Ausstieg aus der Glühbirnentechnik hält das UBA weiter für richtig, so Flasbarth: „Die bisherigen Glühlampen sind zu große Energieverschwender.“ Ab dem 1. September 2011 dürfen unter anderem Standardglühbirnen über 40 Watt, also auch die weit verbreitete 60-Watt-Birne, nicht mehr in den Handel gebracht werden. Das UBA hat bei vier neuwertigen Lampentypen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Versuche in einem Büroraum bestätigten eindeutig, dass schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern. Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt das. Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Das Ergebnis: Bisher ist keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt. Allerdings ist das Angebot splittergeschützter Lampen noch sehr begrenzt. Flasbarth appelliert deshalb an die Industrie, das Angebot an bruchsicheren Lampen weiter zu erhöhen: „Zerbrechen die Lampen, darf grundsätzlich kein Quecksilber austreten. Mit bruchsicheren Hüllen und Splitterschutz lässt sich das zum Beispiel erreichen.“ Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, Lampen zu entwickeln, die ganz ohne Quecksilber auskommen; etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik. Energiesparlampen sind ein Ersatz für Glühlampen. Diese können die neuen EU-Effizienzvorschriften (EG 244/2009) vielfach nicht erfüllen und werden deshalb nach und nach vom Markt genommen. Ab dem 1. September 2011 dürfen Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt nicht mehr auf den Markt gelangen. Ab dem Herbst 2012 gilt dies auch für Lampen mit mehr als 10 Watt; Lampen mit weniger Watt, wie bei Weihnachtsbeleuchtung, sind weiter erlaubt. Die Verordnung soll helfen, den erheblichen Stromverbrauch durch Haushaltslampen von rund 112 Milliarden Kilowattstunden in der EU im Jahre 2007 zu senken. Im günstigsten Falle kann der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 39 Milliarden Kilowattstunden gesenkt werden - das entspricht der Jahresleistung von rund 10 Großkraftwerken (mit je 800 Megawatt Leistung).
Mehr als sieben Billionen US-Dollar wirtschaftlichen Schaden und acht Millionen Tote durch Naturkatastrophen seit Beginn des 20. Jahrhunderts: Diese Bilanz hat der Geophysiker James Daniell vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt. Die von ihm entwickelte Datenbank CATDAT greift auf sozioökonomische Indikatoren zurück und bildet die Grundlage für ein Schadensmodell, das Regierungen und Hilfsorganisationen beim Abschätzen des Ausmaßes einer Katatstrophe und dem Katastrophenmanagement unterstützt. Seine Ergebnisse stellte Daniell am 18. April 2016 bei der Jahresversammlung der European Geosciences Union in Wien vor. Für die CATDAT hat James Daniell bislang mehr als 35.000 Katastrophenereignisse weltweit ausgewertet. Demnach gehen ein Drittel des wirtschaftlichen Gesamtschadens zwischen 1900 und 2015 auf das Konto von Flutkatastrophen. Erdbeben verursachen 26 Prozent der Schäden, Stürme 19 Prozent, Vulkanausbrüche machen lediglich ein Prozent aus. Während auf den gesamten Zeitraum gesehen Flutkatastrophen die größten Verursacher wirtschaftlicher Schäden sind, geht in der jüngeren Vergangenheit, seit 1960, mit 30 Prozent der größte Anteil auf Stürme (und Sturmfluten) zurück. Mehr als acht Millionen Tote durch Erdebeben, Flut, Sturm, Vulkanausbruch und Buschfeuer seit 1900 sind in der Datenbank CATDAT verzeichnet (ohne die Toten durch Langzeitfolgen, Trockenheit und Hungersnot). Die Zahl der Toten durch Erdbeben zwischen 1900 und 2015 liegt nach Daniells Daten bei 2,32 Millionen (Schwankungsbereich: 2,18 bis 2,63 Millionen). Die meisten von ihnen – 59 Prozent – starben durch zerstörte Backsteingebäude, 28 Prozent durch sekundäre Effekte wie Tsunamis und Erdrutsche. Durch Vulkanausbrüche starben im gleichen Zeitraum 98.000 Menschen (Schwankungsbereich: 83.000 bis 107.000). Verheerende Vulkanausbrüche vor 1900, wie der des Tambora 1815, können jeoch zu sehr hohen Todeszahlen und sich beispielsweise mit sinkenden Temperatungen weltweit auswirken, etwa auf die Nahrungsmittelsicherheit. Mit jeweils mehr als 100.000 Toten gehören der Tsunami 2004 im Indischen Ozean (ca. 230.000) und der Zyklon Nargis 2008 (ca. 140.000) in Myanmar zu den schwersten Katastrophen der jüngeren Vergangenheit. Das Ereignis mit den bislang meisten Todesopfern ist das Hochwasser 1931 in China mit 2,5 Millionen Toten.
Zunehmende Wärme und Trockenheit können den wild wachsenden Arabica-Kaffee gefährden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des internationalen Forschungsprogramms zu Klimawandel, Landwirtschaft und Nahrungsmittelsicherheit CCAFS, die am 14. April 2015 in der PLOS veröffentlicht wurde. Arabica-Kaffee reagiere sehr empfindlich auf Umweltfaktoren und gedeihe nur bei bestimmten Temperaturen und Niederschlagsmengen. Eine Temperaturerhöhung ab zwei Grad Celsius und Änderungen der Regenhäufigkeit und -menge könnten deshalb in den wichtigsten Erzeugerländern wie Brasilien, Vietnam, Indonesien und Kolumbien zu schweren Verlusten führen. Weil kommerzielle Kaffeesorten genetisch stark verarmt sind, benötigt man ständig Wildstämme als genetisches Reservoir, um den Kaffee vor neuen Schädlingen, Krankheiten oder auch Umweltveränderungen schützen zu können.
Am 26. Februar 2016 verabschiedete der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) auf seiner Jahrestagung in Kuala Lumpur, Malaysia sein erstes thematisches Assessment. Eine erste weltweite Bestandsaufnahme der Bestäuber fasst den aktuellen Stand der Wissenschaft zur Bedeutung, Bedrohung und dem Schutz zusammen. IPBES warnt in seinem Bericht, dass in einigen Weltregionen mehr als 40 Prozent der wilden Bestäuberpopulationen gefährdet sind. Besonders betroffen sind Nordwesteuropa und Nordamerika. Insbesondere die Intensivierung der Landwirtschaft und ihre Folgen setzt den Insekten seit Jahren zu. Der Weltbiodiversitätsrat beziffert die wirtschaftliche Leistung der Bestäuberarten auf umgerechnet 213 bis 523 Milliarden Euro – gerechnet im Gegenwert von Nahrungsmitteln, die aus der Bestäubung hervorgehen. Deshalb warnt der Rat vor weltweiten schweren Folgen für die Nahrungsmittelsicherheit bei einer fortgesetzten Schädigung der Insekten-Flora.
Origin | Count |
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Bund | 583 |
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Förderprogramm | 483 |
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