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Akute Schädigungen der Haut

Akute Schädigungen der Haut Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände: Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache. Sonnenallergien: Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A, stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Fototoxische Reaktionen: Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, aber auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände, Sonnenallergien und fototoxische Reaktionen. Sonnenbrand Sonnenbrand ist eine durch UV - Strahlung verursachte Entzündung der Haut. Die Entzündung zeigt sich durch Hautrötung und Schwellung der betroffenen Hautpartien. In besonders schweren Fällen kommt es zur Blasenbildung. Der Höhepunkt der Beschwerden wird nach zwölf bis 36 Stunden erreicht. Die Dosis an UV - Strahlung , die zur Ausbildung einer solchen Hautrötung führt, wird als "minimale erythemwirksame Dosis" ( MED ; Einheit: Joule pro Quadratmeter, J/m 2 ) bezeichnet. Beim empfindlichen Hauttyp II beträgt der Mittelwert der MED beispielsweise zwischen 250 und 400 J/m 2 . An einem sonnigen Tag in Mitteleuropa bei einem UV-Index ( UVI ) 8 können Personen mit Hauttyp II diese Dosis rein theoretisch nach etwa 20 Minuten erreichen. Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache! Um einen Sonnenbrand zu vermeiden, bietet der UV-Index eine wichtige Orientierungshilfe. Sonnenallergie "Sonnenallergie" ist eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung für verschiedene, durch UV - Strahlung provozierte Hautkrankheiten. Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Die "Mallorca-Akne" ist eine Sonderform der polymorphen Lichtdermatose. Hier werden die Hautveränderungen durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und Fettstoffen aus Sonnenschutzmitteln (oder auch körpereigenen Talgfetten) ausgelöst. Fototoxische Reaktionen Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Man spricht von einer fotosensibilisierenden Wirkung dieser Substanzen. Auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fotosensibilisierende Stoffe enthalten. Beispiele dafür sind Zitrusfrüchte, Sellerie und Herkulesstaude ((Heracleum mantegazzianum, auch "Bärenklau" genannt) Werden diese Pflanzen gegessen oder berührt, kann das bei anschließender Bestrahlung mit UV - Strahlung (Sonne oder Solarium) zu mehr oder weniger schwerwiegenden Hauterkrankungen führen. Durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und fotosensibilisierenden Stoffen können allergische Hautreaktionen ausgelöst werden. Eine etwaige fotosensibilisierende Wirkung von Medikamenten oder pflanzlichen Heilmitteln sollte beim Arzt oder in der Apotheke abgeklärt werden. Beispiele häufig vorkommender fotosensibilisierender Substanzen Substanz Vorkommen Antiseptika Seifen optische Aufheller Waschmittel Chloroquin Antimalariamittel / Antirheumatika Chlorothiazid Diuretika (Arzneimittel, die zur Wasserausschwemmung eingesetzt werden) Furocumarine Zitrusfrüchte, Sellerie, Herkulesstaude (Bärenklau) Sulfonamide Antibiotika / Chemotherapeutika Tetracyclin Antibiotika Triacetyldiphenylisatin Abführmittel Stand: 07.08.2024

UV -Strahlung in Alltag und Technik

UV -Strahlung in Alltag und Technik Künstlich erzeugte UV - Strahlung wird für vielfältige Schulungs-, Arbeits- und Analyseprozesse, zur Desinfektion und auch in der Kunst verwendet. Aushärtung Künstliche UV - Strahlung wird für die Aushärtung spezieller Materialien verwendet wie etwa zur Trocknung spezieller Druckfarben, zur Aushärtung von Lacken oder Klebstoffen, zur Härtung optischer Gläser, zum Modellieren künstlicher Fingernägel oder zur Reparatur von Verbundglas. Analyse UV - Strahlung wird auch bei Analysemethoden in Medizin und Forschung verwendet, zum Beispiel zur Bestimmung von Fettschichten an Reibungspunkten zweier Objekte oder zur Bestimmung der Zinnseite von so genanntem Floatglas in der Photovoltaik-Branche. Anwendung in der Chemie In der Chemie wird UV - Strahlung etwa bei der Synthese und der Zersetzung unterschiedlicher Stoffe wie die chlorfreie Bleiche von Zellstoff oder bei der Wasseraufbereitung im Schwimmbad angewendet. Anwendung in der Elektronik Künstlich erzeugte UV - Strahlung wird in der Elektronik bei der Herstellung von mikroelektronischen Bauelementen und Schaltkreisen sowie entsprechenden Geräten genutzt – beispielweise zur Herstellung von Leiterbahnen auf Leiterplatten oder integrierter Schaltkreise. Desinfektion Ein Teil der UV - Strahlung , die UV -C- Strahlung , wird zur Desinfektion von Wasser, Luft und Oberflächen eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Desinfektion mit UV -C-Strahlung . Materialprüfung Im Rahmen der Materialprüfung wird UV - Strahlung zum Beispiel dafür genutzt, Sprünge oder Fehler in Glasoberflächen zu erkennen, Ölschläuche auf Defekte zu prüfen, Oberleitungs- und Hochspannungsanlagen zu inspizieren, die Belastbarkeit von Materialien zu prüfen oder Haarrisse in dünnen Metallen zu erkennen. Schulung Künstlich erzeugte UV - Strahlung lässt sich auch zur Schulung einsetzen. Man kann damit beispielsweise den korrekten Auftrag von Hautschutzmitteln oder Handdesinfektionsmitteln visualisieren, indem Substanzen dieser Mittel mittels Fluoreszenzfarbstoffen markiert werden. Diese Farbstoffe werden durch UV - Strahlung zum Aufleuchten angeregt. Kunst UV -A- Strahlung , umgangssprachlich auch als "Schwarzlicht" bekannt, wird auch in der Kunst für Showeffekte (Stichwort: Schwarzlichttheater) sowie in Diskotheken genutzt. UV -A- Strahlung regt fluoreszierende Stoffe (zum Beispiel optische Aufheller in Waschmitteln für weißen Baumwollstoff, Fluoreszenzfarbstoffe, weißes Pigment oder Mineralien) zum Leuchten an. Stand: 20.06.2024

Schwarzlicht

Schwarzlicht Schwarzlicht ist UV -A- Strahlung . Diese regt bestimmte Stoffe zum Leuchten an. Schwarzlicht wird in vielen unterschiedlichen Bereichen wie medizinischer Diagnostik, Überprüfung der Echtheit von Geldscheinen oder bei der Materialprüfung, aber auch zu Unterhaltungszwecken eingesetzt. Generell werden die Risiken für Augen und Haut bei regulärem Gebrauch von UV -A-Quellen als gering eingeschätzt. Dennoch sollten längere direkte Blicke aus kurzer Distanz in die UV -A-Quelle vermieden werden. Quelle: picturelens/stock.adobe.com Was versteht man unter Schwarzlicht? Mit Schwarzlicht wird UV -A- Strahlung bezeichnet, das heißt ultraviolette Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 315 Nanometern ( nm ) und 400 nm . Diese Wellenlängen sind Teil des Sonnenspektrums, kommen also auch natürlich vor. Wenn über Schwarzlicht gesprochen wird, ist jedoch in aller Regel UV -A- Strahlung aus künstlichen Quellen gemeint. Erzeugung von Schwarzlicht Erzeugt wird Schwarzlicht durch spezielle Lampen, üblicherweise Niederdruck-Gasentladungslampen, die spezielle Leuchtstoffe enthalten. Diese bewirken, dass hauptsächlich Ultraviolettstrahlung mit Wellenlängen im Bereich von 350 nm bis 370 nm abgegeben wird. Weitere gängige Schwarzlichtquellen sind UV -Leuchtdioden ( LED ). Neben der UV -A- Strahlung wird von Schwarzlichtlampen in geringem Maße sichtbares Licht im blau-violetten Bereich des Spektrums abgegeben. Die UV -A- Strahlung selbst ist für das menschliche Auge unsichtbar. Ein klassisches Beispiel für eine Schwarzlichtlampe ist die Wood-Lampe, benannt nach dem Physiker Robert Williams Wood, der sie 1903 entwickelte. Wirkungsweise von Schwarzlicht Die UV -A- Strahlung regt fluoreszierende Stoffe zum Leuchten an. Fluoreszenz bezeichnet die Fähigkeit mancher Atome und Moleküle, Strahlung einer bestimmten Wellenlänge aufzunehmen und dabei vorübergehend in einen angeregten Zustand zu gelangen. Bei Rückkehr in den Grundzustand wird energieärmere Strahlung einer längeren Wellenlänge abgegeben. Im Fall des Schwarzlichts wird energiereichere UV-A-Strahlung aufgenommen und energieärmeres, für Menschen sichtbares Licht abgegeben, d.h. das mit Schwarzlicht bestrahlte Objekt leuchtet. Solche fluoreszierenden Verbindungen kommen sowohl in organischem Material wie Blut, Urin oder Sperma vor, als auch in zahlreichen Materialien wie Textilien und Papier, vor allem, wenn sie optische Aufheller enthalten. Die entstehende Fluoreszenzstrahlung ist vergleichsweise schwach und kann nur in abgedunkelten Räumen wahrgenommen werden. Einsatzbereiche Schwarzlicht wird in sehr vielen unterschiedlichen Feldern eingesetzt. In allen Fällen beruht das Verfahren auf der Erzeugung sichtbarer Fluoreszenzstrahlung. Medizin: In der Medizin werden Wood-Lampen vor allem in der Dermatologie zu diagnostischen Zwecken verwendet. Unter anderem können manche Pilzinfektionen, bakterielle Infektionen der Haut oder Pigmentveränderungen erkannt werden. In der Rechtsmedizin können beispielsweise Blut- oder Spermaspuren nachgewiesen werden. Prüftätigkeiten: Schwarzlicht wird häufig für Überprüfungen eingesetzt. Dazu gehört die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, die Prüfung von Geldscheinen und Dokumenten auf Echtheit, die Feststellung von Oberflächenkontamination und vieles mehr. Mit der Überprüfung von Eiern findet Schwarzlicht sogar im Lebensmittelbereich Verwendung. Unterhaltung: Die durch Bestrahlung mit Schwarzlicht entstehenden Spezialeffekte werden in verschiedenen Bereichen der Unterhaltung wie Diskotheken, Theatern und bei Konzerten genutzt. Zum Bereich Unterhaltung gehören auch viele Schwarzlichtlampen für den privaten Gebrauch. Sicherheit UV -A- Strahlung birgt Risiken für die Haut und die Augen. Werden Wirkungsschwellen überschritten, kann es im Auge zu akuten Entzündungen von Horn- und Bindehaut kommen, langfristig ist eine Beteiligung an der Entstehung einer Linsentrübung (grauer Star) möglich. In der Haut trägt UV -A- Strahlung zu vorzeitiger Alterung und zum Hautkrebsrisiko bei. Beruflicher Umgang mit Schwarzlicht Vor allem in beruflichen Umfeldern ist es zu erwarten, dass Menschen regelmäßig und langfristig Schwarzlicht ausgesetzt sein können. Hier greifen die Anforderungen des Arbeitsschutzes. Zur Beurteilung der Strahlenbelastung am jeweiligen Arbeitsplatz werden Expositionsgrenzwerte für UV - Strahlung gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ( OStrV ) herangezogen. Für Fragen des Arbeitsschutzes sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) und die Berufsgenossenschaften geeignete Ansprechpartner. Privater Umgang mit Schwarzlichtlampen Ob Discokugel, Partylicht oder Taschenlampe: Für die Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Produkte, die Schwarzlicht abstrahlen, gelten die Anforderungen der Produktsicherheit. Dafür, dass Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher sind, sind die Hersteller verantwortlich. Herstellerinformationen zum sicheren Gebrauch sind zu beachten. Generell werden die Risiken für Augen und Haut dann als gering eingeschätzt, wenn man die Produkte wie vorgesehen benutzt (sich an die Bestimmungen zum Gebrauch dieser Produkte hält). Dennoch sollten längere direkte Blicke aus kurzer Distanz in die UV -A-Quelle vermieden werden. Stand: 07.12.2023

Umweltzeichen Blauer Engel für Einwegwindeln

Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung der Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Einwegwindeln (DE-UZ 208, Ausgabe Januar 2018, Version 1) im Rahmen eines Forschungsvorhabens. Bei Einwegwindeln handelt es sich um ein Produkt, das für längere Zeit mit der Haut in Berührung kommt. Daher wird in den Vergabekriterien ein Schwerpunkt auf Inhaltsstoffe und Schadstoffprüfungen gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Herstellung des Zellstoffs, der zu 100% aus nachhaltiger Waldwirtschaft sowie aus ressourenschonender Produktion stammen muss. In Deutschland tragen 95% der Kleinkinder Einwegwindeln. Jährlich werden so in Summe ca. 3,65 Mrd. Einwegwindeln verbraucht. Aktuell wird der Jahresumsatz aller Einwegwindelanbieter in Deutschland auf ca. 700 Mio. Euro geschätzt. In dem Forschungsvorhaben wurden eine Markt- und Umfeldanalyse, ein Vergleich vorhandener Umweltzeichen (EU Ecolabel und Nordic Swan) und eine Auswertung vorhandener Ökobilanzen durchgeführt. Während der Kriterienerarbeitung wurden insgesamt vier verschiedene Fragebögen an beteiligte Akteure verschickt: 1) ein Fragebogen an die Hersteller von Superabsorbern; 2) ein Fragebogen an diverse Windelanbieter; 3) ein Fragebogen an die Hersteller von Zellstoff; 4) ein Fragebogen an Testlabore und Hersteller bezüglich der üblichen (Praxis-)Tests in der Branche. Darüber hinaus fand ein Austausch mit verschieden Expertinnen und Experten statt. Insgesamt wurden zwei physische Sitzungen mit interessierten Akteuren durchgeführt: ein Fachgespräch (23. Juni. 2017) und eine Expertenanhörung (17. Oktober 2017). Auf den Sitzungen wurden die Entwürfe der Vergabekriterien vorgestellt und anschließend mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Die Anforderungen beinhalten den Ausschluss von Stoffen mit bestimmten Eigenschaften, die Überprüfung kritischer chemischer Stoffe am Endprodukt, Einschränkungen bezüglich der Zellstoffherkunft und -produktion, Anforderungen an Kunststoffe einschließlich superabsorbierender Polymere und Klebstoffe, den Ausschluss von Zusatzstoffe (optische Aufheller, Lotionen, Duftstoffe, antibakterielle Wirkstoffe, Geruchsbinder), Verpackung sowie Qualität und Gebrauchstauglichkeit. Quelle: Forschungsbericht

Besseres Management von Chemikalien in der Industrie erforderlich

<p>Besseres Management von Chemikalien in der Industrie erforderlich</p><p>Die besten verfügbaren Techniken (BVT), die in der EU Maßstab für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen sind, umfassen bisher nur einige der Stoffe, die in der Industrie als Hilfsmittel verwendet werden und in die Umwelt gelangen können. Der vom UBA maßgeblich mit verfasste Abschlussbericht zum EU-Projekt HAZBREF macht Vorschläge für eine systematischere Berücksichtigung.</p><p>Prozesschemikalien zur Optimierung industrieller Verfahren: Wissen zur Umweltrelevanz lückenhaft</p><p>Je nach Branche setzt die Industrie unterschiedliche chemische Hilfsmittel ein, um ihre Prozesse zu optimieren und die gewünschten Produktqualitäten zu erzielen. Zu Betrieben, die solche chemischen Hilfsmittel einsetzen, zählen zum Beispiel Textilveredlungsbetriebe, Gerbereien, Galvanikbetriebe, einige Papierfabriken oder Chiphersteller sowie Lebensmittelbetriebe, in denen Reinigungs- und Desinfektionsmittel eine Rolle spielen. Chemische Prozesschemikalien umfassen ein breites Spektrum von Substanzen und reichen von Komplexbildnern, Dispergiermitteln, Tensiden, Konservierungsmitteln, Flammschutzmitteln, Korrosionsschutzmitteln, Konditionierungsmitteln, Stabilisatoren, Entschäumer über Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel bis zu optischen Aufhellern, Nassfestmitteln oder Farbstoffen.</p><p>Die Kenntnisse über Art und Menge der eingesetzten Wirkstoffe, ihre Rückhaltung etwa in Kläranlagen und ihren Eintrag in die Umwelt sind für viele Branchen noch lückenhaft. In der Regel greifen Anforderungen zur Emissionsreduktion von Prozesschemikalien, die aus Industriebranchen in die Umwelt gelangen können, aus der Vielzahl der möglichen Schadstoffe exemplarisch nur einige wenige heraus (z. B. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFOS#alphabar">PFOS</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFOA#alphabar">PFOA</a>⁠, Nonylphenol, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EDTA#alphabar">EDTA</a>⁠), für die Betreiber von Anlagen Maßnahmen ergreifen müssen. Wie groß dabei der Bereich der nicht erfassten Stoffe ist und ob Handlungsbedarf besteht, ist zum Teil noch unklar. Insofern besteht ein Bedarf, das Wissen über die industriellen Quellen gefährlicher Chemikalien zu erweitern und Maßnahmen zur Verringerung ihrer Verwendung und ihrer Emissionen in die Umwelt zu ergreifen.</p><p>Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) und europäische Emissionsstandards</p><p>Auf EU-Ebene regelt die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) die Anforderungen an den Bau, Betrieb und die Stilllegung von industriellen Anlagen. Größere Industriebetriebe benötigen EU-weit eine Genehmigung. und müssen nach den besten verfügbaren Techniken (BVT) betrieben werden. BVT schließen Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in Luft und Gewässer und speziell auch den Einsatz weniger schädlicher Stoffe ein. Deshalb sollten die BVT auch Anforderungen an den Einsatz weniger schädlicher Industriechemikalien und die Emissionsvermeidung und -verringerung enthalten. Bislang umfassen die europäischen BVT jedoch nur punktuell Maßnahmen, die die Verringerung von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a>⁠ von Prozesschemikalien berühren (z. B. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFOS#alphabar">PFOS</a>⁠ im BVT-Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoff). Um zum Beispiel die Verschmutzung aus Abwassereinleitungen der Industrie weiter zu verringern, kommt es darauf an, den Informationsaustausch zu BVT auf EU-Ebene auch für dieses Thema aktiv zu nutzen. Dies ist insofern eine Herausforderung, als es sich bei Emissionen von Industriechemikalien im Regelfall um Mikroverunreinigungen handeln dürfte, also Schadstoffe, die in relativ niedriger Konzentration emittiert werden. BVT-Schlussfolgerungen sollten aber auch Anforderungen enthalten, die zu Verringerungen der Emissionen solcher Mikroverunreinigungen führen. Wenn dies gelänge, würde das wegen der Verbindlichkeit der BVT-Schlussfolgerungen für alle EU-Mitgliedsstaaten automatisch in allen EU-Staaten zu Emissionsminderungen führen.</p><p>Das EU-finanzierte Projekt HAZBREF</p><p>Ein von der EU finanziertes Projekt mit dem Kürzel HAZBREF hat mehr als drei Jahre lang daran gearbeitet, die in Beispielbranchen der Industrie verwendeten gefährlichen Chemikalien, ihre Verwendungsmuster und Umwelteigenschaften sowie mögliche Wege zur Vermeidung und Verringerung ihrer Freisetzung in die Umwelt zu ermitteln. Und auch Wege zu suchen, wie diese Erkenntnisse sich mit dem bereits erwähnten Instrument zur Kontrolle industrieller Emissionen, der Richtlinie über Industrieemissionen, auf effektive Weise verknüpfen lässt. Auf diese Weise sollen in Zukunft Industriechemikalien systematisch bei der Ermittlung von BVT mitbetrachtet werden. Auf EU-Ebene geschieht dies insbesondere durch die Erarbeitung und Veröffentlichung von Merkblättern über die besten verfügbaren Techniken (engl. Kürzel: ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BREF#alphabar">BREF</a>⁠). In den meisten Fällen wurden gefährliche Stoffe in den BVT-Merkblättern vor Beginn des HAZBREF-Projekts jedoch nicht umfassend behandelt.</p><p>Das Ziel der Richtlinie über Industrieemissionen ist es, ein hohes Maß an Umweltschutz zu erreichen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die BVT-Merkblätter alle relevanten Chemikalien und Stoffe erfassen, die bei industriellen Prozessen freigesetzt werden können, und zwar sowohl diejenigen, die bereits als gefährlich eingestuft und geregelt sind, als auch die weniger bekannten und nicht geregelten Stoffe.</p><p>"Wenn die Verwendung und die Risiken von Chemikalien in den BVT-Merkblättern besser berücksichtigt werden, können die Betreiber Chemikalien in der Industrie besser handhaben und die Behörden können gezielte Anforderungen an relevante Chemikalien bei der Genehmigung und Überwachung stellen", sagt ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Mitarbeiter Michael Suhr und Hauptautor des Berichts. "Dies wird dazu beitragen, den Einsatz von gefährlichen Stoffen in Industrieanlagen zu reduzieren und damit die Emissionen in die Umwelt zu verringern."</p><p>Abschlussbericht zum HAZBREF-Projekt stärkt Chemikalienmanagement in BVT-Merkblättern</p><p>Das HAZBREF-Projekt hat nun seinen<a href="http://hdl.handle.net/10138/337588">Abschlussbericht (auf Englisch)</a>veröffentlicht, der Empfehlungen enthält, wie das Chemikalienmanagement in den BVT-Merkblättern (BREF) gestärkt werden kann und wie relevante Informationen über Chemikalien, die in industriellen Prozessen verwendet oder freigesetzt werden, bei der Überprüfung der BVT-Merkblätter systematischer berücksichtigt werden können. Besonderes Augenmerk wird auf die Daten gelegt, die im Rahmen anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften wie der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠- und der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=POP#alphabar">POP</a>⁠-Verordnung sowie der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wasserrahmenrichtlinie#alphabar">Wasserrahmenrichtlinie</a>⁠ (WRRL) erzeugt werden. Diese Daten sollten in den BVT-Merkblättern besser genutzt werden.</p><p>Wichtige Vorschläge des Berichts sind:</p><p>„Unsere Vorschläge passen gut zu den Zielen des im Dezember 2019 veröffentlichten Europäischen Green Deals, der für die EU einen neuen politischen Rahmen definiert und Weichenstellungen für die Industrie enthält in Richtung Klimaneutralität, Schadstofffreiheit sowie Kreislaufwirtschaft“, sagt Michael Suhr vom UBA. „Die Vorschläge des HAZBREF-Projekts können die Berücksichtigung von Industriechemikalien in künftigen BVT-Schlussfolgerungen stärken und einen Beitrag leisten zur Erreichung des Zieles des europäischen Green Deal einer schadstofffreien Umwelt, also einer Welt, in der die Verschmutzung so gering ist, dass sie für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme keine Gefahr mehr darstellt", so Michael Suhr.</p><p>Hintergrund zum HAZBREF-Projekt und Kontakt</p><p>Das Projekt HAZBREF, dessen Kürzel für<em>Hazardous industrial chemcials in the IED BREFs</em>steht, wurde durch das EU-Programm<em>Interreg Baltic Sea Region</em>finanziert. Das Projekt begann im Oktober 2017und endete im April 2021. Zu den Projektpartnern gehörten das finnische Umweltinstitut SYKE (Koordination), das deutsche Umweltbundesamt UBA, die schwedische Umweltagentur SEPA, das estnische Umweltforschungszentrum EKUK und das polnische Institut für Ökologie von Industriegebieten IETU. Das Projekt hatte 27 assoziierte Organisationen, darunter nationale und regionale Behörden, sektorale Agenturen und verschiedene Interessengruppen.</p><p>Auf der Website des Finnischen Umweltinstituts finden Sie<a href="http://www.syke.fi/projects/HAZBREF">weitere Informationen über das Projekt</a>.</p><p><strong>Kontakt:</strong></p><p>Kaj Forsius (Projektleiter), Finnisches Umweltinstitut, Tel. +358 46 850 9212 (auch +358 295 251 119), E-Mail:Kaj [dot] Forius[at]syke [dot] fi</p><p>Michael Suhr, Umweltbundesamt (UBA), Tel. +49-340-2103-2490, E-Mail:Michael [dot] Suhr[at]uba [dot] de</p>

20170307_Leitfaden_WRM

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung Wasch- und Reinigungsmitteln in Sachsen-Anhalt März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG ....................................................................................................................... 3 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN .............................................................................................. 3 3. ÜBERWACHUNG .................................................................................................................. 4 3.1 Überwachungsbogen – Abschnitt 1: Allgemeine Angaben zur Überwachung .............. 4 3.2 Überwachungsbogen – Abschnitt 2: Kennzeichnung und Verpackung ........................ 6 3.2.1 Allgemeine Anforderungen bei Abgabe an die Allgemeinheit.................................... 6 3.2.2 Angaben zur Dosierung auf der Verpackung von Waschmitteln bzw. Maschinengeschirrspülmitteln bei Abgabe an die Allgemeinheit ........................................ 9 3.2.3 – 3.2.5 Zusätzliche Kennzeichnung von Detergenzien, die gefährliche Stoffe o. Gemische sind .................................................................................................................. 9 3.3 Überwachungsbogen – Abschnitt 3: Maßnahmen, Ergänzungen und weitere Informationen .................................................................................................................. 13 4. LINKSAMMLUNG ................................................................................................................ 13 16. Mai 2017 2 1. Einführung Wasch- und Reinigungsmittel werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – nicht nur im Haushalt, sondern auch im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Wasch- und Reinigungsmittel bestehen aus einer Vielzahl von chemischen und funktional ver- schiedenen Substanzen. Typische Komponenten von Wasch- und Reinigungsmitteln sind: • • • • • • • • • • Tenside Komplexbildner Gerüststoffe Alkalien, Säuren Enzyme Optische Aufheller Duftstoffe Konservierungsmittel Desinfektionsmittel Lösemittel Im Zuge der Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln gelangen die Inhaltsstoffe nach wie vor in beträchtlichen Mengen ins Abwasser. Ein Großteil der Inhaltsstoffe ist zudem nur schwer biologisch abbaubar. Auf Grund des unvollständigen Abbaus im Klärwerk werden diese Stoffe in Gewässer eingetragen und können deren Qualität z. T. erheblich beeinflussen (z. B. Remobilisierung von Schwermetallen durch Komplexbildner) bzw. sich in Wasserorganismen anreichern. Zusätzlich können Bodenbelastungen durch das Ausbringen des Klärschlammes auftreten. Aber auch gesundheitliche Belastungen – vor allem für Allergiker – spielen zunehmend eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. ver- stärken können. Um die Umwelt- und Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Wasch- und Reinigungs- mitteln so gering wie möglich zu halten, wurden sowohl auf EU-Ebene als auch national Rege- lungen getroffen, deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen ist. 2. Rechtliche Grundlagen Am 8. Oktober 2005 trat die europaweit geltende Detergenzien-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien - DetergV) in Kraft. Die DetergV regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie der darin enthaltenen Tenside. Mit der DetergV wer- den die Vorschriften in Bezug auf Folgendes harmonisiert: • • • • biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Tensiden in Detergenzien bei nicht erfüllten Anforderungen hinsichtlich der aeroben biologischen Endabbaubarkeit spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Detergenzien Informationspflichten der Hersteller Die Kennzeichnung von Detergenzien berücksichtigt potentielle Gefahren, die bei der gebräuch- lichen Handhabung und Verwendung dieser Produkte auftreten können und dient dazu, die Aufmerksamkeit auf ausführliche Produktinformationen über Sicherheit und Verwendung zu lenken. Auf den Verpackungen müssen leserlich, deutlich und unverwischbar folgende Angaben ange- bracht sein (Art. 11 i. V. m. Anhang VII DetergV): • • • Name und Handelsname des Erzeugnisses Name und vollständige Anschrift des Inverkehrbringers Adresse, unter der das nach Art. 9 vorgeschriebene Datenblatt erhältlich ist 16. Mai 2017 3

Optimierte Ozonbehandlung zur weitergehenden Abwasserreinigung bei der Herstellung von Magazinpapier

Am Standort Plattling befinden sich derzeit zwei Papierfabriken für Magazinpapiere mit getrennten Abwasserbehandlungsanlagen. Beide Anlagen werden organisatorisch zusammengelegt. Künftig ändert sich auch die Sortenzusammensetzung der Papierprodukte. Es werden verstärkt hochgebleichte Papiere hergestellt. Durch die intensivere Bleiche ist auch mit einer Erhöhung der Abwasserbelastung (CSB) zu rechnen. das Unternehmen plant dazu ein innovatives Abwasseraufbereitungskonzept, um ohne eine Erhöhung der genehmigten Schadstofffracht auszukommen. Die beiden bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen werden zusammengeführt und erstmalig mit einer energetisch optimierten zweistufigen Ozonanlage kombiniert. Damit soll die Abwasserbelastung um ca. 600 kg/d bei möglichst geringem Energieverbrauch reduziert werden. Außerdem werden besonders resistente Stoffe wie Komplexbildner, optische Aufheller oder endokrin wirksame Stoffe zerstört.

Verteilung von Umweltchemikalien in einem standardisierten oekologischen System. Vergleich und Optimierung von Rechenmodellen anhand der Ergebnisse aus Experimenten

Auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 10605032 sollen in diesem Vorhaben ausgewaehlte Stoffe in den bereits vorhandenen und erprobten Freilandsystemen auf ihre Verteilung in Sediment/Wasser/Luft sowie auf moegliche Abbauwege untersucht werden. Die Chemikalienauswahl erfolgt im wesentlichen aus den Gruppen: Tenside, optische Aufheller, Schwermetallhaltige Farbstoffe. Fuer diese Abwasser- und damit Oberflaechengewaesser-relevanten Stoffgruppen sind oft keine fuer die Expositionsanalyse notwendigen Daten verfuegbar und auch nicht abschaetzbar. Entsprechend Paragraph 12(2) ChemG ist das UBA mit der Chemikalienbewertung unter Umweltaspekten beauftragt. In diesem Vorhaben soll deshalb zusaetzlich das Modell Mackay 4 sowie ein im Vorhaben 10605032 modifiziertes Rechenprogramm fuer die Anwendbarkeit auf ionische Strukturen entwickelt werden.

Verhalten und Schicksal von optischen Aufhellern aus Waschmitteln in der mechanisch-biologischen Abwasserbehandlung

Optische Aufheller (OA) sind Bestandteil moderner Waschmittel und gelangen mit dem Abwasser in kommunale Klaeranlagen und von dort in Oberflaechengewaesser (behandeltes Abwasser) und auf landwirtschaftlich genutzte Flaechen (Klaerschlamm). Um die Belastung der Umwelt mit OA abschaetzen zu koennen, muss deren Verhalten und Schicksal in Klaeranlagen bekannt sein. Ziel des Projekts ist es, Aufschluss darueber zu erhalten, ob OA waehrend der Abwasserreinigung aus dem Abwasser entfernt werden, ob Adsorption an Klaerschlamm stattfindet und ob OA aerob oder anaerob biologisch abgebaut werden. Die Entwicklung von analytischen Methoden zur Bestimmung von OA in rohen und gereinigten Abwaessern, Oberflaechengewaessern sowie in Klaerschlaemmen ist eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der og Ziele. Wesentliche Bestandteile der Studie sind die Bilanzierung der Stofffluesse von OA in Klaeranlagen (Feldstudien) und die Charakterisierung der fuer das Schicksal der OA massgeblichen Prozesse (Laborversuche).

Photochemischer Abbau von optischen Aufhellern in natuerlichen Gewaessern

Optische Aufheller, benutzt als Additive in Waschmitteln, werden untersucht in bezug auf ihren photochemischen Abbau in natuerlichen Gewaessern. Abbaugeschwindigkeiten und Mechanismen in homogenen waessrigen Loesungen werden bestimmt, besonders in Zusammenhang mit Wasserinhaltsstoffen. In heterogenen aquatischen Systemen werden Art und Bedingungen der Adsorption an Schwebstoffe untersucht sowie der Einfluss der Adsorption auf den photochemischen Abbau. Diese Untersuchungen liefern einen Beitrag zur Aufklaerung des Umweltverhaltens dieser Substanzen.

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