API src

Found 24 results.

Anlagensicherheit

Betriebsbereiche nach Störfallverordnung Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste und daher ein sehr dicht besiedeltes Bundesland mit einem ausgewiesenen Charakter als Industriestandort. Insbesondere das Ruhrgebiet und die Rheinschiene sind sowohl durch eine hohe Bevölkerungsdichte als auch durch eine ausgeprägte Dichte an Industrieanlagen gekennzeichnet, in denen vielfach gefährliche Stoffe gehandhabt werden. Nicht selten befinden sich bestimmte schutzwürdige Nutzungen, wie z. B. Wohngebiete, in einem nahen Umfeld dieser Anlagen, so dass deren sicherer Betrieb eine besondere Bedeutung hat. Kommt es zu Betriebsstörungen, Ereignissen oder gar zu Störfällen, können Personen-, Sach- oder Umweltschäden größeren Ausmaßes die Folge sein. Die Anlagensicherheit befasst sich mit dem Betrieb von Industrieanlagen mit gefährlichen Stoffen und hat zum Ziel, das Auftreten von Ereignissen mit Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verhindern bzw. die Auswirkungen soweit wie möglich zu begrenzen. In Deutschland basiert die Anlagensicherheit auf zahlreichen Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln und Normen , die neben dem Immissionsschutz auch den Arbeitsschutz umfassen. Störfall-Verordnung (12. BImSchV) Eine wesentliche Grundlage der Arbeit ist die Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Betriebsbereiche nach Störfallverordnung In Nordrhein – Westfalen fallen 605 Betriebsbereiche unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung. Davon müssen für 304 Betriebsbereiche die Grundpflichten und für 301 Betriebsbereiche zusätzlich die erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung erfüllt werden. Zu den erweiterten Pflichten des Betreibers gehören zum Beispiel die Erstellung eines Sicherheitsberichtes sowie die Information der Nachbarschaft über Sicherheitsmaßnahmen. In der Karte (s.o.) sind die Standorte der Betriebsbereiche in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Die Anzahl der Betriebsbereiche je Regierungsbezirk ist in der Tabelle aufgeführt. Bezirksregierung Betriebsbereiche der unteren Klasse Betriebsbereiche der oberen Klasse *) Arnsberg 49 58 Detmold 80 18 Düsseldorf 64 91 Köln 43 72 Münster 68 53 Stand: 31.12.2024 *) Tabelle ohne die 9 Betriebsbereiche der Bergaufsicht Arbeitsbereich Anlagensicherheit Der Arbeitsbereich Anlagensicherheit im LANUV nimmt hinsichtlich Kompetenz, Erfahrung und Umfang – sowohl an Personen als auch an Aufgaben – eine in Deutschland herausragende Stellung ein und widmet sich vielfältigen Aufgaben, sowohl im Rahmen von Genehmigungsverfahren als auch bei der Beratung der lokal und regional zuständigen Behörden und des Umweltministeriums. NRW erkannte früh die Notwendigkeit einer landesweit einheitlichen Anwendung der Störfall-Verordnung. Aus diesem Grunde gründete die Landesregierung 1986 in Essen in der damaligen Landesanstalt für Immissionsschutz (LIS) die „Zentralstelle Störfall-Verordnung und gefährliche Stoffe“ mit der Hauptaufgabe, Sicherheitsanalysen nach landesweit einheitlichen Maßstäben zu begutachten und die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der heutige, aus Fachgebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsbereich Anlagensicherheit des LANUV umfasst die Fachbereiche 74 und 75 mit folgenden branchenspezifischen Zuständigkeiten: FB 74: Chemie, Mineralölraffination FB 75: Gefahrstofflagerung und -verladung Zur Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben hat sich der Arbeitsbereich in verschiedenen Fachthemen vertiefte Kompetenzen angeeignet. Fachthemen In Bezug auf die Anlagensicherheit verfügen die Fachbereiche 74/75 in den folgenden Fachgebieten über besondere Kompetenzen: Angemessene Sicherheitsabstände Alarm-und Gefahrenabwehrpläne Ausbreitungsrechnungen Biogas / Biogasanlagen Brandschutz, Löschwasserrückhaltung Cyber-Security Ereignisse, Ereignisanalyse Explosionsschutz Lagerung entzündbarer Gase Gefahrenanalyse Gefahrstoff- und Containerlagerung Human Factor Ammoniak-Kälteanlagen Prozessleittechnik/Prozessleitsysteme Rohrfernleitungen Sicherheitsmanagementsysteme, Alarmmanagement Explosionsgefährliche Stoffe Stoffe, Beurteilungswerte Vielstoffanlagen Aufgaben Fachliche Beratung der Überwachungs- und Genehmigungsbehörden Erstellung von Sachverständigengutachten zu Sicherheitsberichten in Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik Erfassung und Auswertung von störfallrelevanten Ereignissen . Weiterleitung meldepflichtiger Ereignisse an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) und dem Umweltbundesamt ( ZEMA ) Durchführung von Bekanntgabeverfahren für Sachverständigen nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz . Anerkennung von Lehrgängen für die Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten gemäß der 5. BImSchV Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu Themen der Anlagensicherheit. Mitarbeit in Arbeitskreisen, Ausschüssen und Kommissionen zu Themen der Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu aktuellen Fragen der Anlagensicherheit in Anlagen/Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung

Seen Biologische Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Software

Zur Berechnung des Bewertungsergebnisses müssen alle bewertungsrelevanten Informationen zusammengestellt werden. Diese sind in Tabelle 1 als Pflichtangabe gelistet, zusammen mit weiteren Daten, welche für die weitere Interpretation der Ergebnisse oder für die Weiterentwicklung von AESHNA dringend empfohlen werden. Die Bewertung erfolgt mittels des Computertools WRRL-Bio Modul AESHNA , welches die multimetrische Bewertung durchführt. Zudem werden die Metrics, aus welchen der multimetrische Index zusammengesetzt ist, berechnet. Für die Bewertung mit dem WRRL-Bio Modul AESHNA existiert eine Musterimportdatei, in der die Pflichtfelder ausgewiesen sind (Abb. 1, Screenshot des Exceleingabeformats). Entsprechend der Vorgaben in Abb. 1 und unter Berücksichtigung der Anmerkungen in Tabelle 1 werden die Daten in ein Excelformular eingetragen bzw. kopiert. Diese Daten können aber auch direkt in die Datenbank eingegeben werden, wobei Nachschlagefunktionen bei der korrekten Eingabe der Taxonnamen helfen und die Taxoncodes automatisch ergänzen. Alle anderen Daten sollten strukturiert in Exceltabellen oder Datenbanken abgelegt werden, oder am besten direkt in der WRRL-Bio Datenbank. Abb. 1: Screenshot des Eingabeformats des Access Tools für AESHNA. Tab. 1: Erläuterungen zur Dateneingabe im Access Tool für AESHNA. Datenparameter Pflicht B emerkungen Office-Version Die Datenbank liegt im Format von Access 2003 vor (.mdb). Es können jedoch auch spätere Access Versionen verwendet werden. Allerdings funktioniert der Datenimport aus Excel nur einwandfrei, wenn die Daten im entsprechenden Excel Format gespeichert wurden. Beispielsweise muss die Excel Importdatei im Format von Excel 2007 gespeichert werden, wenn Access 2007 (oder höhere Versionen) verwendet wird. Grundsätzliches Farbig markierte Felder sind gesperrt und dürfen nicht verändert werden. Alle anderen Felder können bearbeitet werden. DV-Nr./ID_ART Pflicht DV-Nr. oder ID_ART muss als Information angegeben werden. DV-Nr. ist laut Beschluss der LAWA-Expertenkreise der gültige Taxoncode. Für das Computertool kann jedoch auch der ID_ART Code benutzt werden. Die DV-Nr. wird dann entsprechend vom Computertool ergänzt. Ohne Angabe eines Taxoncodes versucht das Computertool basierend auf den Taxonnamen die jeweils passenden Taxon Codes (DV-Nr./ID_ART) zu finden und anschließend muss jedes unklare Taxon bestätigt bzw. geändert werden. TAXON_NAME Pflicht Name des Taxons (nach operationeller Taxa Liste Seen). Für das Computertool kann dieser Code alternativ zur DV-Nr. benutzt werden. Abundanzen Pflicht Die Abundanzen werden in der Einheit Individuen pro m 2 angegeben. Seename Pflicht Name des Sees bzw. Teilbeckens. Seetyp Pflicht Seetyp nach Mathes et al. (2002) für die natürlichen Seen nach dem Prinzip “S_” + “LAWA-Gewässertyp”, um Verwechslungen mit Fliessgewässertypen zu vermeiden, da andere Module des Computertools auch Fliessgewässer­daten bewerten können. Hieraus ergeben sich die folgenden Seetypenkürzel für die Bewertung nach AESHNA: S_1, S_2, S_3, S_4, S_10, S_11, S_12, S_13 und S_14. Für künstliche Gewässer werden vier Seetypen unterschieden: S_BWest = Baggerseen ohne Fließgewässeranbindung der Rheinschiene, S_Bfg = Baggerseen mit Anbindung an den Rhein, S_BOst = Baggerseen Ostdeutschland und S_T = Tagebauseen. Ufertyp Pflicht Auf Basis der gemäß der Probenahmevorschrift von Brauns et al. (2016) erhobenen Feldprotokollparameter werden Ufertypen ermittelt (siehe Tabelle 1 unter Bewertung). Jede Probestelle wird einem der drei Ufertypen “Grobsediment”, “Feinsediment” oder “Organisch” zugeordnet. Die Ufertypen sind für die ufertypspezifische Berechnung des Fauna­indexes notwendig. Probestelle empfohlen In diesen Feldern werden die Codes der Probestellen eingetragen. Probencode bzw. -bezeichnung empfohlen = notwendige Spaltenüberschrift in Excel-Importdatei (= Codes der Probestellen unter “Probestelle”) Datum empfohlen Datum der Probenahme (optional). Rechtswert empfohlen Rechtswert der Probestelle (optional). Hochwert empfohlen Hochwert der Probestelle (optional). Belastungsdaten, z.B. Hemerobie nach Hess & Heckes (2015) oder Naturnähe nach Michels (2007) empfohlen Diese Daten helfen bei der zukünftigen Weiterentwicklung von AESHNA. Habitat und % Habitatanteil Pflicht bei habitat-spezifischer Probenahme Hier wird die Bezeichnung des Habitats nach dem “Feldprotokoll Probenahme Eulitoral” eingetragen (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Brauns et al. (2016) (Habitat). Die Zeile darunter enthält den prozentualen Anteil des entsprechenden Habitats (% Habitatanteil). Diese Angaben sind notwendige Voraussetzungen für die korrekte Aggregation der Habitatproben auf Probestellenebene. Bei Multihabtatproben sollten alle Habitate + deren Anteile gelistet werden. Wichtig ist daher auch die identische Angabe im Feld Probestelle, wenn es sich bei Habitatproben um dieselbe Probestelle handelt. Bei composite (Misch-) Proben bleiben die Zeilen Habitat und % Habitatanteil leer, da hier bereits auf Probestellenebene aggregierte Proben vorliegen. Beispielrechnung: Der “Breite Luzin” in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Tieflandsee und gehört zum Seetyp 13 nach Mathes et al. (2002). Entsprechend wird S_13 unter Seetyp ein­getragen. Die acht Probestellen haben die Kürzel 27006001 bis 27006008. Analog dazu werden die Probestellenkürzel auch in die oberste Zeile eingetragen (Abb. 2). Der Ufertyp lässt sich den Feldprotokolldaten entnehmen. Im Beispiel des Breiten Luzin lässt sich anhand der in den Feldprotokollen angegebenen prozentualen Habitatanteile der Probe­stellen feststellen, dass es sich bei den Probestellen 27006001 bis 27006005 um fein­substrat-dominierte Ufer (Ufertyp Feinsediment) und bei den Probestellen 27006006 bis 27006008 um grobsubstrat-dominierte Ufer (Ufertyp Grobsediment) handelt. In diesem Fall handelt es sich um bereits aggregierte Mischproben, d.h. die Zeilen Habitat und Habitatanteil bleiben frei. Die Felder Datum, Rechtswert, Hochwert und Anmerkung haben informativen Wert, sind aber für die Berechnung des multimetrischen Indexes und der Metrics nicht von Bedeutung. Als Spalten werden die DV-Nr. (und/oder ID_Art), TAXON_NAME und die Dichten der Makrozoobenthostaxa in Individuen pro m 2 eingetragen. Abb. 2 zeigt die entsprechenden Makrozoobenthosdaten des Breiten Luzin eingetragen in ein Excelfile und bereit zum Import. Abb. 2: Screenshot für den Beispielsee “Breiter Luzin” im Eingabeformat des Access Tools für AESHNA. Als Ergebnis erhält man eine Access Ausgabetabelle (siehe Abb. 3). Wichtige Spalten hierbei sind: UP (kennzeichnet die Probestelle), Datum_Probe (das Datum der Probenahme (falls beim Import miteingegeben)), MMI (der Wert des multimetrischen Indexes jeder Probestelle) und Zustandsklasse (die ökologische Zustandsklasse jeder Probestelle mit Werten von 1 (sehr gut) bis 5 (schlecht)). Des Weiteren werden auch die Metrics ausgegeben, welche Bestandteil der AESHNA Bewertung sind. Im Falle des “Breiten Luzin” sind dies: Faunaindex, Lithal HK%, EPTCBO HK%, Typspezifische Vielfalt, Holzbewohner. Die Zustandsklasse stellt die Bewertung auf Stellenebene dar. Für eine Gesamtsee­bewertung muss nach derzeitigem Stand des Verfahrens dann noch der Mittelwert über alle Probestellen gebildet werden. Dabei werden alle MMI Werte für jeden See gleichmäßig über alle Probestellen gemittelt, um einen Wert für jeden See zu erhalten. Der Zustand eines Sees wird (wie die einzelne Probestelle) durch eine Zustandsklasse angezeigt, die von 1 (sehr gut) bis 5 (schlecht) reicht. Abb. 3: Screenshot für den Beispielsee “Breiter Luzin” im Eingabeformat des Access Tools für AESHNA.

Seen Biologische Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Qualitätskomponentenspezifische Typologie

Für die Bewertung von Seeufern an natürlichen Seen mit AESHNA werden nach derzeitiger Datenlage insgesamt drei Gruppen von Seetypen unterschieden: Voralpen-/Alpenseen, Seen des Tieflandes und Flussseen des Tieflandes (Tabelle 1). Diese Seetypen­klassifizierung beruht auf den Seetypen 1, 2, 3 und 4 (Voralpen-/Alpenseen), 10, 11, 13 and 14 (Seen des Tieflandes) und 12 (Flussseen des Tieflandes) nach Mathes et al. (2002) (Tabelle 1). Für Mittelgebirgsseen liegen zurzeit nicht ausreichend Daten für die Entwicklung einer eigenständigen hydromophologischen Bewertung nach AESHNA vor. Bei künstlichen Seen werden drei Seetypgruppen unterschieden, welche zurzeit nur wegen den Unterschieden in den Probenahmen aufrechterhalten werden: “Künstliche Seen und Mittelgebirgsseen mit Probenahme nach AESHNA”, “Künstliche Seen und Mittelgebirgsseen mit Probenahme nach Böhmer (2008)” und “Rheinangebundene Baggerseen” (Tabelle 2). Diese sollen zukünftig zusammen mit den wenigen natürlichen Mittelgebirgsseen in einem gemeinsamen Seetyp „künstliche und Mittelgebirgsseen“ münden, eventuell mit separater Ausweisung der Rheinangebundenen Baggerseen. Zurzeit bestehen die drei künstlichen Seetypgruppen aus vier künstlichen Seetypen: “Baggerseen ohne Fließgewässeranbindung der Rheinschiene”, “Baggerseen mit Anbindung an den Rhein”, “Baggerseen Ostdeutsch­land” und “Tagebauseen” (Tabelle 2). Als Unterscheidungskriterien werden hier demnach der Entstehungstyp des Sees (Baggersee oder Tagebausee (T)) und bei den Baggerseen die geographische Lage des Sees (Ostdeutschland (“BOst”) oder Rheinschiene) hinzugezogen. Die Baggerseen der Rheinschiene wiederum werden nochmals in solche “mit Anbindung an den Rhein” (“BFg”) und solche “ohne Anbindung an den Rhein” (“BWest”) unterschieden. Tab. 1: Qualitätskomponentenspezifische Seetypen: Voralpen-/Alpenseen und Tiefland­seen. Seetypgruppe gemäß AESHNA LAWA-Seetyp Beschreibung Ca 2 + [mg/l] VQ [km 2 / 10 6 m 3 ] Voralpen-/Alpenseen Typ 1 Polymiktischer Alpen­vorlandsee ≥ 15 > 1,5 Typ 2 Geschichteter Alpen­vorlandsee mit relativ großem Einzugsgebiet ≥ 15 > 1,5 Typ 3 Geschichteter Alpen­vorlandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet ≥ 15 ≤ 1,5 Typ 4 Geschichteter Alpensee ≥ 15 ≤ 1,5 Seen des Tieflandes Typ 10 Geschichteter Tiefland­see mit relativ großem Einzugsgebiet ≥ 15 > 1,5 Typ 11 Polymiktischer Tiefland­see mit relativ großem Einzugsgebiet ≥ 15 > 1,5 Typ 13 Geschichteter Tiefland­see mit relativ kleinem Einzugsgebiet ≥ 15 < 1,5 Typ 14 Polymiktischer Tiefland­see mit relativ kleinem Einzugsgebiet ≥ 15 ≤ 1,5 Flussseen des Tieflandes Typ 12 Flusssee im Tiefland (ungeschichtet, Wasseraufenthalts­dauer < 30 Tage) ≥ 15 > 1,5 Tab. 2: Qualitätskomponentenspezifische Seetypen: natürliche Mittelgebirgsseen und künstliche Seen. BWest = Baggerseen ohne Fließgewässeranbindung der Rheinschiene, BFg = Baggerseen mit Anbindung an den Rhein, BOst = Baggerseen Ostdeutschland, T = Tagebauseen. etypgruppe gemäß AESHNA Seetypgruppe gemäß AESHNA LAWA-Seetypen Anmerkung Künstliche Seen und Mittelgebirgsseen mit Probe­nahme nach AESHNA 5, 6, 7, 8, 9 / BOst, BWest, T Bei besserer Datenlage in eine Seetypgruppe “künstliche und Mittelgebirgsseen” zusammenzufassen Künstliche Seen und Mittelgebirgsseen mit Probenahme nach Böhmer et al. (2008) 5, 6, 7, 8, 9 / BWest Rheinangebundene Baggerseen 5, 6, 7, 8, 9 / BFg Sonderfall bei besserer Datenlage zu prüfen

Seen Biologische Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Bewertung ökologischer Zustand

Zunächst wird festgestellt, ob es sich bei dem zu bewertenden See um einen natürlichen oder künstlichen See handelt. Bei natürlichen Seen findet eine separate Bewertung für drei Seetypgruppen statt: Flussseen des Tieflandes (Seetyp 12), Seen des Tieflandes (Seetypen 10, 11, 13 und 14) und Voralpen-/Alpenseen (Seetypen 1 - 4). Bezüglich der künstlichen Seen werden drei Seetypgruppen unterschieden: “Künstliche Seen und Mittelgebirgsseen mit Probenahme nach AESHNA”, “Künstliche Seen und Mittelgebirgsseen mit Probenahme nach Böhmer (2008)” und “Rheinangebundene Baggerseen”. Zurzeit bestehen die drei künstlichen Seetypgruppen aus vier künstlichen Seetypen: “Baggerseen ohne Fließgewässeranbindung der Rheinschiene”, “Baggerseen mit Anbindung an den Rhein”, “Baggerseen Ostdeutsch­land” und “Tagebauseen”. Zudem ist der eulitorale Ufertyp für die Bewertung des eulitoralen Makrozoobenthos nach AESHNA zwingend notwendig. Dieser gilt für mindestens den gesamten Probenahmebereich und soll die Situation ohne menschliche Einflüsse widerspiegeln. Er kann vor Ort beispiels­weise auf Basis der während der Probenahme im Feldprotokoll erfassten prozentualen Habitatanteile voreingeschätzt werden. Wegen möglicher Habitatveränderungen durch eventuelle Belastungseinflüsse ist die Vor-Ort-Einschätzung aber mit Unsicherheiten behaftet. Der Ufertyp sollte daher am besten gemäß der Vorschrift von Hess & Heckes (2015) mittels Kartenmaterialien mit größerer Sicherheit bestimmt werden und liegt dann für spätere Probenahmen fest vor. Der Ufertyp der LAWA-Hydromorphologieklassifizierung ( Mehl el al. 2015 ) ist eigentlich ein Uferumfeldtyp und kann daher nur wenig zur Klassifizierung des eulitoralen Ufertyps beitragen. Folgende eulitorale Ufertypen werden unterschieden: Tab. 1 : Ufertypen für die Bewertung mit AESHNA. Charakteristik Kurzbezeichnung Bezeichnung nach Hess & Heckes (2015) Dynamisches Brandungsufer; Geröll / Schutt / Kiese, dominieren in der Regel Grobsediment Geröll-/kiesreiche Brandung Wenig Dynamik; Sande dominieren zumeist; manchmal auch Kiese, manchmal verschilft, dann aber ohne organische Auflage Feinsediment Seekreide-/Sandufer Schluff-Schlammufer mit zumindest schütterer Schilf und Schwimmblattvege­tation; keine oder allenfalls begrenzte Dynamik Organisch Verlandungsufer Zur Voreinschätzung des eulitoralen Ufertyps können die vorhandenen Habitate bzw. Habitatangaben des Feldprotokolls nach folgendem Schema ausgewertet werden: 1. Gibt es Hinweise auf anthrogogene Veränderungen (z. B. Schilfverlust an Badestellen, evtl. mit Sand- oder Kiesaufschüttungen)? Ja: Einschätzung nach benachbarten Seebereichen Nein: weiter mit Punkt 2 2. Habitat “Emerse Makrophyten” mit mindestens 30 % Anteil und mit organischer Auflage oder die Habitattypen “Emerse Makrophyten” + “Sediment (Anteil FPOM > 90 %)” + “(Submerse) Wurzeln” + “Totholz” (nach %-Angaben des Feldprotokolls) dominieren in Summe Ja: Ufertyp organisch / Röhricht Nein: weiter mit Punkt 3 3. Dominierender Habitattyp (nach %-Angaben des Feldprotokolls) “Steine” ( Korngröße > 20 mm ): Ufertyp Grobsediment “Sediment (Sand)” ( Korngröße < 20 mm ): Ufertyp Feinsediment Übrige Fälle (Summe “Sediment (Sand)” + “Emerse Makrophyten” + “Sediment (Anteil FPOM > 90 %)” + “(Submerse) Wurzeln” + “Totholz” dominiert): Ufertyp Feinsediment Die Berechnung der stellenspezifischen Bewertung erfolgt auf der Basis eines multi­metrischen Indexes (MMI) und einer daraus resultierenden Zustandsklasse. Hierfür sind mehrere Berechnungsschritte notwendig. Zunächst werden Metrics berechnet und mithilfe von Ankerpunkten (Referenz- und Belastetwerte) normiert. Die Normierung erfolgt nach der folgenden Formel: Metricwerte höher als 1 werden gleich 1 gesetzt und Metricwerte kleiner als 0 werden gleich 0 gesetzt. Die normierten Metrics werden für jede Probestelle zu einem multimetrischen Index (MMI) gemittelt und bestimmte Metrics ggf. gewichtet. Die Zusammensetzung des multimetrischen Indexes unterscheidet sich gemäß den Seetyp­gruppen: Alpen-/Alpenvorlandseen: MMI = (5*Faunaindex + EPTCBO HK% + typspezifische Vielfalt + Sedimentfresser HK + Holzbewohner + Fortpflanzungsstrategie rk)/10 Seen des Tieflandes: MMI = (4*Faunaindex + Lithal HK% + EPTCBO HK% + Typ­spezifische Vielfalt + Holzbewohner)/8 Flussseen des Tieflandes: MMI = (3*Faunaindex + Chironomidae HK% + Typ­spezifische Vielfalt + Holzbewohner HK%)/6 Tagebauseen, Baggerseen Ostdeutschland, Baggerseen ohne Fließgewässeran­bindung der Rheinschiene: MMI = (2*Faunaindex + Lithal HK% + Sedimentfresser HK% + ASPT + Anzahl EPTCBO-Taxa + Odonata HK% + ETO HK% + Chironominae Ind.% )/9 Baggerseen mit Anbindung an den Rhein: MMI = (2*Faunaindex + Räuber HK% + Xenoligosaprobe HK% + Anzahl EPTCBO-Taxa + Gastropoda Ind.% + Insecta HK%)/7 Für den MMI nach AESHNA gelten folgende Grenzen für die ökologischen Zustandsklassen: „sehr gut“ ≥ 0,8 ≥ „gut“ ≥ 0,6 ≥ „mäßig“ ≥ 0,4 ≥ „unbefriedigend“ ≥ 0,2 „schlecht“.

DAZWISCHEN – Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier

Die raumgreifenden Strukturveränderungen des Rheinischen Reviers aufgrund des Kohleausstiegs führen zu Herausforderungen und Chancen für die zukunftsfähige Freiraum-, Dorf- und Stadtentwicklung. Über den Strukturwandel hinaus wirken weitere äußere Entwicklungen, wie beispielsweise der Siedlungsdruck in der sogenannten Rheinschiene, auf das Rheinische Revier. Vor dem Hintergrund dieser Strukturveränderungen ist es notwendig die Stärken in räumlicher und ökonomischer Hinsicht zu identifizieren und in der Folge eine Systematisierung von Raumanforderungen, Raumtalenten und Raumwiderständen vorzunehmen. Genau diese regionale Zusammenarbeit möchte DAZWISCHEN befördern. Das Projekt versteht sich als Anpassungslabor an die Strukturveränderungen. Als Generator werden ausgleichende Leitbilder und Entwicklungsstrategien für die erweiterte Region entwickelt. Dabei wird die siedlungsräumliche Entwicklung in Einklang mit zukunftsfähigen Mobilitäts-, Verkehrs- und Freiraumstrukturen gebracht. Es gilt zunächst die Strukturveränderungen zu benennen und ihre teilräumlichen Ausprägungen bis 2040 quantitativ zu projizieren. Dabei wird den Unsicherheiten über einen Szenariokorridor Rechnung getragen, der auch längerfristige Entwicklungen bis 2080 qualitativ beschreibend aufnimmt und dabei die Bandbreite möglicher Entwicklungen abbildet. Die Ergebnisse werden in ein Entscheidungshilfesystem in Form eines multihierarchischen Rauminformationssystems überführt. Außerdem werden organisatorische Formate entwickelt, die einen dauerhaften Betrieb des Systems im Sinne eines fortlaufenden Monitorings von Veränderungsprozessen und ihren Auswirkungen ermöglicht. Prof. Dr. Stefan Greiving Institut für Raumplanung (IRPUD) Lehrstuhl Landschaftsökologie und Landschaftsplanung TU Dortmund August-Schmidt-Str. 10 44227 Dortmund Tel.: +49 231 755 2213 E-Mail: stefan.greiving@tu-dortmund.de

Minyops carinatus (Linnaeus, 1767) Rüsselkäfer Ausgestorben oder verschollen

Minyops costalis und M. variolosus wurden von dieser Art abgespalten. Die Art war 1998 als stark gefährdet eingestuft. Alle Nachweise nach 1923, auch aktuelle Angaben, beziehen sich aber auf eine der beiden abgespaltenen Minyops -Arten. Flugunfähige Art. Vorkommen nur entlang der Rheinschiene.

Lage der Grundwassermessstellen in NRW

Die Grundwasserdatenbank des Landes NRW enthält Stamm- und Messdaten von mehr als 50.000 Messstellen, von denen an ca. 34.000 regelmäßig die Grundwasserstände gemessen werden. Darüber hinaus werden Messstellen zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit betrieben. Betreiber dieser Messstellen sind vor allem Wasserwerke, Firmen und Verbände; das Land NRW betreibt ca. 2.200 Messstellen zur Überwachung der Grundwasserstände und ca. 1.200 Messstellen zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit. Grundwasserstandsmessstellen in NRW, Foto: LANUV/BGR Erwähnenswert sind folgende Gebiete mit hoher Messstellendichte, die sich im Wesentlichen durch eine hohe Bedeutung des Grundwassers für die Wasserversorgung, oder auch durch ein besonderes Einflusspotenzial menschlicher Tätigkeiten auf das Grundwasser auszeichnen: Industrie- und Bevölkerungsballung entlang der Rheinschiene, Umgebung der Braunkohlentagebaue (Überwachung der Grundwasserabsenkung), Bereich der Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft mit Grundwasserentnahmen zur Entwässerung im Bergsenkungsgebiet des Steinkohlen- und Salzbergbaus, Verbreitungsgebiet der Halterner Sande im südwestlichen Münsterland (ergiebiges Grundwasservorkommen mit großen Entnahmen für die Trinkwasserversorgung), Senne und quartäre Rinnen vor dem Teutoburger Wald.

Potenziale klimafreundlicher Energien

Das LANUV unterstützt die Energiewende in Nordrhein-Westfalen u.a. durch verschiedene Studien und Untersuchungen zu den Potenzialen klimafreundlicher Energieträger im Land. Die fünf Einzelstudien zu der Nutzung der Erneuerbaren Energien Wind, Solar, Biomasse, Geothermie und Wasser wurden über die Jahre hinweg ergänzt um weitere Potenzialstudien. Der Fokus der Potenzialstudien liegen insbesondere auf der Darstellung regionaler Potenziale, möglichst auf der Gemeindeebene. Die Ergebnisse werden im Fachinformationssystem Energieatlas NRW dargestellt. Sie sollen als Grundlage für die unterschiedlichen Planungsebenen dienen, also für Kommunen, Kreise, Bezirksregierungen und Genehmigungsbehörden sowie weitere planende Akteure und Akteurinnen. Die Ergebnisse der Untersuchungen des LANUV zu den Erneuerbaren Energieträgern zeigen, dass die mit Abstand größten Strompotenziale in Nordrhein-Westfalen bei der Solarenergie- und der Windenergienutzung bestehen. In den dichter besiedelten Landesteilen wie dem Ruhrgebiet oder der Rheinschiene besteht auf Grund der großen Anzahl an Dachflächen allgemein das größte Potenzial zur Photovoltaiknutzung, während in eher ländlich geprägten Landesteilen das größte Potenzial zum Ausbau der Windenergie vorhanden ist. Im Bereich der Windenergie wurde 2023 die Flächenanalyse Windenergie veröffentlicht. In der Studie wurden die Flächenpotenziale der Windenergienutzung in NRW ausgewiesen. Bei der Wasserkraft wird hingegen ein großer Anteil des Gesamtpotenzials im Land bereits genutzt. Im Wärmebereich wurden Studien zu den Potenzialen der industriellen Abwärme und des warmen Grubenwassers erstellt. Im Jahr 2024 wurde mit der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ eine regionale Wärmeplanung für NRW durchgeführt. Hierbei wurde das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die lokalen Potenziale für Erneuerbare Wärmeerzeugung ermittelt und Szenarien für die künftige klimaneutrale Wärmeversorgung in NRW beleuchtet. Mehr Informationen auf der Seite Wärmewende . Der wachsende Anteil regenerativer Energien bedeutet auch eine Herausforderung für die Versorgungsnetze: Einerseits kann es beispielsweise vorkommen, dass das Stromnetz an besonders windstarken Tagen die gesamte Menge der erzeugten Windenergie nicht mehr vollständig aufnehmen kann und somit Anlagen abgeregelt werden müssen. Andererseits muss auch in einem zukünftigen Strommarktdesign die Versorgungssicherheit in Zeiten gewährleistet sein, in denen die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien die Nachfrage nicht deckt. Um hier einen Beitrag für die zukünftig benötigte Flexibilisierung des Stromversorgungssystems zu leisten, hat das LANUV in der Potenzialstudie Pumpspeicherkraftwerke NRW die Möglichkeiten zur Energiespeicherung im Land untersucht.

Gottesanbeterin fühlt sich im Ländle wohl

null Gottesanbeterin fühlt sich im Ländle wohl Zunehmend werden die Erkenntnisse von fachlich versierten Laiinnen und Laien von Wissenschaft und Verwaltung geschätzt und in Studien miteinbezogen. So auch bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie setzt auf bürgerschaftliches Engagement bei der Erfassung von leicht erkennbaren Arten. Aus Anlass der heutigen Begehung des Michaelsbergs bei Untergrombach mit Umweltstaatsekretär Dr. Andre Baumann erläuterte die LUBW den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz- und Umweltverbänden sowie Medien das Vorgehen am Beispiel der heimischen Gottesanbeterin, die sich in Baden-Württemberg zunehmend wohler fühlt. Bürgermeister Andreas Glaser begrüsste die Interessierten. Staatssekretär Baumann: Baden-Württemberg trägt besondere Verantwortung für Gottesanbeterin „Baden-Württemberg trägt eine besondere Verantwortung für diese faszinierende Art, da das Land mit den Vorkommen entlang der Rheinschiene und hier insbesonde­re rund um den Kaiserstuhl den Hauptteil des bundesdeutschen Gesamtbestandes der Europäischen Gottesanbeterin beher­bergt“, erläuterte Staatssekretär Andre Baumann. Er betonte, dass die Biomasse der Insekten einer aktuellen Studie zufolge im Verlauf der letzten 27 Jahre um 75 Prozent eingebrochen sei. „Um den Verlust der Artenvielfalt im Land zu stoppen und die einzigartigen baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaften zu stärken, investiert die Landesregierung mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt daher in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 36 Millionen Euro.“ Die sonnenexponierten Gras- und Buschlandschaften mit den charakteristischen Lesesteinwällen des Michaelsbergs bieten gute Lebensbedingungen für die Europäische Gottesanbeterin. Die Gottesanbeterin ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und auf der Roten Liste der gefährdeten Arten Baden-Württembergs in Kategorie 3, das bedeutet gefährdet, eingestuft. Meldeplattform der LUBW für die Gottesanbeterin Nur was man kennt, kann man auch schützen. Deshalb sind die Kartierungen eine wichtige Grundlage für den Artenschutz. Seit rund einem Jahr erfasst die LUBW das Vorkommen der leicht erkennbaren Gottesanbeterin mithilfe von interessierten Laiinnen und Laien über ihre Artenmeldplattform. „Die Qualität der 767 Fundmeldungen ist insgesamt sehr hoch,“ beurteilt Eva Bell, Präsidentin der LUBW, die Daten. Die Meldungen werden von den Fachleuten der LUBW plausibilisiert und in das zentrale Arten-Informationssystem des Landes überführt, wo sie der gesamten Naturschutzverwaltung zur Verfügung stehen. Die Funde entsprechen zwar nicht exakt der aktuellen Verbreitung der Art, da die Beobachtungen meist zufällig zustande kommen. Je höher die Anzahl der eingegangenen Beobachtungen ist, umso besser wird deren Aussagekraft. „Jede Sichtung hilft. Dank der Meldeplattform zur Gottesanbeterin konnten wir erhebliche Erkenntnisse zu ihrer Verbreitung und zu den Lebensräumen gewinnen“, so Bell. Gottesanbeterin Profiteur des Klimawandels In Baden-Württemberg ist sie in wärmebegünstigten Lebensräumen zu finden. Im Zuge des voranschreitenden Klimawandels wird sich ihr Verbreitungsgebiet voraussichtlich ausdehnen und sie wird häufiger anzutreffen sein. Sie kann also als Profiteur des Klimawandels gesehen werde. Die momentan gültige Rote Liste der Fang- und Heuschrecken basiert auf einer Erhebung von vor 20 Jahren und wird derzeit im Auftrag der LUBW im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms aktualisiert. „Bei der Gottesanbeterin dürfte es sich um eine der wenigen Insektenarten handeln, deren Bestände sich in den letzten Jahrzehnten positiv entwickelt haben“, betont Michael Waitzmann, Leiter des Sachgebietes Artenschutz der LUBW. Die Gottesanbeterin steht als Schirmart stell­vertretend für extensiv genutzte Offenlandlebensräume und die Großinsektenfauna unserer wärmebegünstigten Kulturlandschaften. Franz Untersteller, der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, hat die Schirm­herrschaft für das Insekt im vergangenen Jahr übernommen. Durch den Schutz der Schirmart, z. B. durch Landschaftspflegemaßnahmen oder Verzicht auf Insektizide, werden automatisch viele andere Arten geschützt, wie zum Beispiel der wärmeliebende Bläuling, Prachtkäfer oder die Wildbienen. Hintergrundinformation Artenmeldeplattformen der LUBW Die LUBW erfasst mithilfe ihrer Meldeplattformen seltene und leicht zu erkennende Arten in Baden-Württemberg, derzeit sind es Laubfrosch, Feuersalamander, Hirschkäfer und Weinbergschnecke. Online stehen auf den Meldeplattformen konkrete Bestimmungshilfen sowie viele weitere Informationen zur Biologie und Ökologie dieser Arten aber auch zu Gefährdungsursachen und Schutzmöglichkeiten zur Verfügung. Die bisherigen plausibilisierten Meldungen können hier eingesehen werden. Die Meldeplattformen leben von der Beteiligung der Öffentlichkeit. „Bürgerwissenschaft“ oder „Citizen Science“ heißt das Zauberwort, mit der die sogenannte Schwarmintelligenz bezeichnet wird. Das Wissen von naturinteressierten Personen wird genutzt und gefördert. Bürgerinnen und Bürger können über die Artenmeldeplattform auf der Webseite der LUBW ihr Funde am besten mit einem Foto melden. Wer die Umwelt-App des Landes Baden-Württemberg auf seinem Smartphone hat, kann seinen Artenfund auch direkt vom Fundort übermitteln. Weiterführende Informationen zu den Meldeplattformen der LUBW finden Sie auf der Webseite „ Meldeplattformen “. Funde können Sie über die hier verlinkte Eingabemaske melden: Artenfund melden . Bitte beachten Sie, dass dafür auf jeden Fall ein Foto des gefundenen Exemplars bzw. der Exemplare erforderlich ist. Telefonische Meldungen können wir nicht entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.

LUBW veröffentlicht aktualisierte Rote Liste Heuschrecken und Fangschrecken

null LUBW veröffentlicht aktualisierte Rote Liste Heuschrecken und Fangschrecken Karlsruhe. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat heute die aktualisierte Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken veröffentlicht. Die erste Einstufung für Baden-Württemberg für diese Insektengruppe stammt aus dem Jahr 1998. Die neue Einordnung profitiert unter anderem vom Erkenntnisgewinn durch das landesweite Insektenmonitoring. So wurden die Gefährdungseinstufungen auf Basis von über 130.000 Datensätzen vorgenommen. Rund 42,9 Prozent der Arten Baden-Württembergs sind als bestandsgefährdet eingestuft, das sind 30 von 70 Arten des Landes. Diese Zahl liegt etwa auf dem gleichen Niveau wie bei der Roten Liste von 1998. Die Situation hat sich für die Heuschrecken und Fangschrecken in der Gesamtschau also wenig verändert. Deutliche Unterschiede sind allerdings mit einem Blick auf die einzelnen Arten zu erkennen. Gefährdung: Veränderungen wahrnehmen „Bei 31 Arten hat sich die Gefährdung verändert. Die neue Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken verdeutlicht, wie wichtig regelmäßige Erhebungen von Arten sind, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können“, führt Werner Altkofer, stellvertretender Präsident der LUBW, aus. 17 Arten konnten im Vergleich zur Roten Liste von 1998 positiver eingestuft werden, während gleichzeitig 14 Arten nun eine stärkere Gefährdung aufweisen. Acht Arten gelten im Land als vom Aussterben bedroht. Gewinner: Wärmeliebende Überlebenskünstler Von den aktuellen Klimaveränderungen profitieren beispielsweise wärmeliebende Arten wie die im Jahr 1998 noch als ausgestorben eingestufte heimische Große Schiefkopfschrecke. Sie hat sich in den letzten Jahren massiv ausgebreitet. In den Jahren 1998 bis 2000 wurden zunächst einzelne Tiere am Bodensee bei Eriskirch und Friedrichshafen entdeckt. Begünstigt durch die heißen Sommer der Jahre 2003 und 2006 wanderten sie weiter nach Norden und besiedeln mittlerweile die gesamte Rheinschiene. Die Art gilt deshalb aktuell nicht mehr als gefährdet. Verlierer: Lebensraum-Spezialisten „Verlierer der vergangenen zwei Jahrzehnte sind anspruchsvolle Arten, die Spezialisten für bestimmte Lebensräume sind“, erläutert Altkofer und ergänzt: „Dies bestätigt leider abermals den generellen Rückgang der Vielfalt an Lebensräumen und damit einhergehend an Arten - auch in Baden-Württemberg.“ Rotleibiger Grashüpfer Wie eng die Artenvielfalt an die Vielfalt der Landschaft und die teils seit Jahrhunderten geprägte Landnutzung gebunden ist, zeigt beispielhaft die Gefährdungssituation des Rotleibigen Grashüpfers. Die Art benötigt vollbesonnte, kurzrasige Magerrasen, die insbesondere durch die Wanderschäferei auf der Schwäbischen Alb und im Schwarzwald entstanden sind. Wird diese extensive Beweidungsform aufgegeben, wachsen die Flächen zu und auch der Lebensraum des Rotleibigen Grashüpfers geht verloren. Rotflügelige Ödlandschrecke Das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Rotflügeligen Ödlandschrecke hat sich seit dem Jahr 1998 trotz der schon lange bekannten und sehr hohen Gefährdungslage halbiert. In weiten Landesteilen sind die Bestände mittlerweile flächenhaft erloschen. Gründe hierfür sind die mangelnde Nutzung und Pflege von wenig ertragreichen und schwer zugänglichen Flächen sowie der zunehmende Nährstoffeintrag in der freien Landschaft, welcher sich durch aufkommende Gehölze und das Zuwachsen lückiger Standorte zeigt. So verlieren ehemals von der Rotflügeligen Ödlandschrecke besiedelte Flächen wie Trockenrasen, Felsschutthalden und große, vegetationsarme Schotterflächen ihre Eignung als Lebensraum. Spezialisten können schlechter eine neue Heimat finden Die Landschaft wird immer intensiver genutzt. Vor allem besondere Lebensräume wie Trockenrasen oder Feuchtwiesen gehen dadurch vermehrt verloren. Anspruchsvolle Arten reagieren auf diese Veränderungen sehr empfindlich. Da sie als Spezialisten an die Lebensbedingungen solcher Standorte angepasst sind, können sie bei Verlust ihres Lebensraums nur schlecht ausweichen. „Gezielte Schutzbemühungen und -maßnahmen, wie sie beispielsweise im Rahmen des landesweiten Arten- und Biotopschutzprogramms umgesetzt werden, sind unumgänglich, um eine weitere Verschlechterung der Situation in den kommenden Jahren zu vermeiden. Der Fortbestand vieler sehr seltener Arten, wie zum Beispiel der Wanstschrecke ist von solchen bereits bestehenden Schutzmaßnahmen abhängig. Es braucht aber viel Zeit, bis sich diese auch in einer Verbesserung der Gefährdungskategorie niederschlagen“, so Altkofer. „Letztendlich entscheiden wir alle darüber, wie vielfältig unsere Lebenswelt in Zukunft noch ist.“ Publikation enthält Informationen zu jeder baden-württembergischen Art Die 180-seitige Publikation „Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Heuschrecken und Fangschrecken Baden-Württembergs“ stellt jede der 70 baden-württembergischen Arten kurz vor. Kompakte Steckbriefe einschließlich landesweiter Nachweiskarten zu den einzelnen Arten enthalten weiterführende Informationen zur Verbreitung im Land und zu den jeweiligen Gefährdungsursachen. Damit ist die Rote Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage für die amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer sowie die entsprechenden Fachplanungsbüros im Land. Sie steht im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pd.lubw.de/10248 kostenlos als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Im Laufe des Spätsommers/Herbsts 2022 wird an dieser Stelle außerdem eine kostenpflichtige gedruckte Fassung zum Kauf angeboten. Vollständige Titelangabe Detzel, P., H. Neugebauer, M. Niehues & P. Zimmermann (2022): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Heuschrecken und Fangschrecken Baden-Württembergs. Stand 31.12.2019. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 15 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

1 2 3