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Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dortmund, Institut für Raumplanung.

Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 5: teilregionale Handlungsstrategien aus Sicht der Stadt Düren

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 5: teilregionale Handlungsstrategien aus Sicht der Stadt Düren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Düren, Dezernat III - Planen und Bauen, Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung.

Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 4: teilregionale Handlungsstrategien aus Sicht des Landkreises

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 4: teilregionale Handlungsstrategien aus Sicht des Landkreises" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kreis Euskirchen, Der Landrat, Abteilung Umwelt und Planung (60).

Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 2: Netzwerk und Beteiligung

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 2: Netzwerk und Beteiligung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen University, Institut für Städtebau und europäische Urbanistik, Lehrstuhl und Institut für Städtebau und Entwerfen.

Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 1: Gesamtkoordination und räumliche Modellierung

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 1: Gesamtkoordination und räumliche Modellierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dortmund, Institut für Raumplanung.

Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 3: Entwicklung Rauminformationssystem

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, Teilvorhaben 3: Entwicklung Rauminformationssystem" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

LUBW veröffentlicht aktualisierte Rote Liste Heuschrecken und Fangschrecken

null LUBW veröffentlicht aktualisierte Rote Liste Heuschrecken und Fangschrecken Karlsruhe. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat heute die aktualisierte Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken veröffentlicht. Die erste Einstufung für Baden-Württemberg für diese Insektengruppe stammt aus dem Jahr 1998. Die neue Einordnung profitiert unter anderem vom Erkenntnisgewinn durch das landesweite Insektenmonitoring. So wurden die Gefährdungseinstufungen auf Basis von über 130.000 Datensätzen vorgenommen. Rund 42,9 Prozent der Arten Baden-Württembergs sind als bestandsgefährdet eingestuft, das sind 30 von 70 Arten des Landes. Diese Zahl liegt etwa auf dem gleichen Niveau wie bei der Roten Liste von 1998. Die Situation hat sich für die Heuschrecken und Fangschrecken in der Gesamtschau also wenig verändert. Deutliche Unterschiede sind allerdings mit einem Blick auf die einzelnen Arten zu erkennen. Gefährdung: Veränderungen wahrnehmen „Bei 31 Arten hat sich die Gefährdung verändert. Die neue Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken verdeutlicht, wie wichtig regelmäßige Erhebungen von Arten sind, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können“, führt Werner Altkofer, stellvertretender Präsident der LUBW, aus. 17 Arten konnten im Vergleich zur Roten Liste von 1998 positiver eingestuft werden, während gleichzeitig 14 Arten nun eine stärkere Gefährdung aufweisen. Acht Arten gelten im Land als vom Aussterben bedroht. Gewinner: Wärmeliebende Überlebenskünstler Von den aktuellen Klimaveränderungen profitieren beispielsweise wärmeliebende Arten wie die im Jahr 1998 noch als ausgestorben eingestufte heimische Große Schiefkopfschrecke. Sie hat sich in den letzten Jahren massiv ausgebreitet. In den Jahren 1998 bis 2000 wurden zunächst einzelne Tiere am Bodensee bei Eriskirch und Friedrichshafen entdeckt. Begünstigt durch die heißen Sommer der Jahre 2003 und 2006 wanderten sie weiter nach Norden und besiedeln mittlerweile die gesamte Rheinschiene. Die Art gilt deshalb aktuell nicht mehr als gefährdet. Verlierer: Lebensraum-Spezialisten „Verlierer der vergangenen zwei Jahrzehnte sind anspruchsvolle Arten, die Spezialisten für bestimmte Lebensräume sind“, erläutert Altkofer und ergänzt: „Dies bestätigt leider abermals den generellen Rückgang der Vielfalt an Lebensräumen und damit einhergehend an Arten - auch in Baden-Württemberg.“ Rotleibiger Grashüpfer Wie eng die Artenvielfalt an die Vielfalt der Landschaft und die teils seit Jahrhunderten geprägte Landnutzung gebunden ist, zeigt beispielhaft die Gefährdungssituation des Rotleibigen Grashüpfers. Die Art benötigt vollbesonnte, kurzrasige Magerrasen, die insbesondere durch die Wanderschäferei auf der Schwäbischen Alb und im Schwarzwald entstanden sind. Wird diese extensive Beweidungsform aufgegeben, wachsen die Flächen zu und auch der Lebensraum des Rotleibigen Grashüpfers geht verloren. Rotflügelige Ödlandschrecke Das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Rotflügeligen Ödlandschrecke hat sich seit dem Jahr 1998 trotz der schon lange bekannten und sehr hohen Gefährdungslage halbiert. In weiten Landesteilen sind die Bestände mittlerweile flächenhaft erloschen. Gründe hierfür sind die mangelnde Nutzung und Pflege von wenig ertragreichen und schwer zugänglichen Flächen sowie der zunehmende Nährstoffeintrag in der freien Landschaft, welcher sich durch aufkommende Gehölze und das Zuwachsen lückiger Standorte zeigt. So verlieren ehemals von der Rotflügeligen Ödlandschrecke besiedelte Flächen wie Trockenrasen, Felsschutthalden und große, vegetationsarme Schotterflächen ihre Eignung als Lebensraum. Spezialisten können schlechter eine neue Heimat finden Die Landschaft wird immer intensiver genutzt. Vor allem besondere Lebensräume wie Trockenrasen oder Feuchtwiesen gehen dadurch vermehrt verloren. Anspruchsvolle Arten reagieren auf diese Veränderungen sehr empfindlich. Da sie als Spezialisten an die Lebensbedingungen solcher Standorte angepasst sind, können sie bei Verlust ihres Lebensraums nur schlecht ausweichen. „Gezielte Schutzbemühungen und -maßnahmen, wie sie beispielsweise im Rahmen des landesweiten Arten- und Biotopschutzprogramms umgesetzt werden, sind unumgänglich, um eine weitere Verschlechterung der Situation in den kommenden Jahren zu vermeiden. Der Fortbestand vieler sehr seltener Arten, wie zum Beispiel der Wanstschrecke ist von solchen bereits bestehenden Schutzmaßnahmen abhängig. Es braucht aber viel Zeit, bis sich diese auch in einer Verbesserung der Gefährdungskategorie niederschlagen“, so Altkofer. „Letztendlich entscheiden wir alle darüber, wie vielfältig unsere Lebenswelt in Zukunft noch ist.“ Publikation enthält Informationen zu jeder baden-württembergischen Art Die 180-seitige Publikation „Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Heuschrecken und Fangschrecken Baden-Württembergs“ stellt jede der 70 baden-württembergischen Arten kurz vor. Kompakte Steckbriefe einschließlich landesweiter Nachweiskarten zu den einzelnen Arten enthalten weiterführende Informationen zur Verbreitung im Land und zu den jeweiligen Gefährdungsursachen. Damit ist die Rote Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage für die amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer sowie die entsprechenden Fachplanungsbüros im Land. Sie steht im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pd.lubw.de/10248 kostenlos als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Im Laufe des Spätsommers/Herbsts 2022 wird an dieser Stelle außerdem eine kostenpflichtige gedruckte Fassung zum Kauf angeboten. Vollständige Titelangabe Detzel, P., H. Neugebauer, M. Niehues & P. Zimmermann (2022): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Heuschrecken und Fangschrecken Baden-Württembergs. Stand 31.12.2019. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 15 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Gottesanbeterin fühlt sich im Ländle wohl

null Gottesanbeterin fühlt sich im Ländle wohl Zunehmend werden die Erkenntnisse von fachlich versierten Laiinnen und Laien von Wissenschaft und Verwaltung geschätzt und in Studien miteinbezogen. So auch bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie setzt auf bürgerschaftliches Engagement bei der Erfassung von leicht erkennbaren Arten. Aus Anlass der heutigen Begehung des Michaelsbergs bei Untergrombach mit Umweltstaatsekretär Dr. Andre Baumann erläuterte die LUBW den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz- und Umweltverbänden sowie Medien das Vorgehen am Beispiel der heimischen Gottesanbeterin, die sich in Baden-Württemberg zunehmend wohler fühlt. Bürgermeister Andreas Glaser begrüsste die Interessierten. Staatssekretär Baumann: Baden-Württemberg trägt besondere Verantwortung für Gottesanbeterin „Baden-Württemberg trägt eine besondere Verantwortung für diese faszinierende Art, da das Land mit den Vorkommen entlang der Rheinschiene und hier insbesonde­re rund um den Kaiserstuhl den Hauptteil des bundesdeutschen Gesamtbestandes der Europäischen Gottesanbeterin beher­bergt“, erläuterte Staatssekretär Andre Baumann. Er betonte, dass die Biomasse der Insekten einer aktuellen Studie zufolge im Verlauf der letzten 27 Jahre um 75 Prozent eingebrochen sei. „Um den Verlust der Artenvielfalt im Land zu stoppen und die einzigartigen baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaften zu stärken, investiert die Landesregierung mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt daher in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 36 Millionen Euro.“ Die sonnenexponierten Gras- und Buschlandschaften mit den charakteristischen Lesesteinwällen des Michaelsbergs bieten gute Lebensbedingungen für die Europäische Gottesanbeterin. Die Gottesanbeterin ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und auf der Roten Liste der gefährdeten Arten Baden-Württembergs in Kategorie 3, das bedeutet gefährdet, eingestuft. Meldeplattform der LUBW für die Gottesanbeterin Nur was man kennt, kann man auch schützen. Deshalb sind die Kartierungen eine wichtige Grundlage für den Artenschutz. Seit rund einem Jahr erfasst die LUBW das Vorkommen der leicht erkennbaren Gottesanbeterin mithilfe von interessierten Laiinnen und Laien über ihre Artenmeldplattform. „Die Qualität der 767 Fundmeldungen ist insgesamt sehr hoch,“ beurteilt Eva Bell, Präsidentin der LUBW, die Daten. Die Meldungen werden von den Fachleuten der LUBW plausibilisiert und in das zentrale Arten-Informationssystem des Landes überführt, wo sie der gesamten Naturschutzverwaltung zur Verfügung stehen. Die Funde entsprechen zwar nicht exakt der aktuellen Verbreitung der Art, da die Beobachtungen meist zufällig zustande kommen. Je höher die Anzahl der eingegangenen Beobachtungen ist, umso besser wird deren Aussagekraft. „Jede Sichtung hilft. Dank der Meldeplattform zur Gottesanbeterin konnten wir erhebliche Erkenntnisse zu ihrer Verbreitung und zu den Lebensräumen gewinnen“, so Bell. Gottesanbeterin Profiteur des Klimawandels In Baden-Württemberg ist sie in wärmebegünstigten Lebensräumen zu finden. Im Zuge des voranschreitenden Klimawandels wird sich ihr Verbreitungsgebiet voraussichtlich ausdehnen und sie wird häufiger anzutreffen sein. Sie kann also als Profiteur des Klimawandels gesehen werde. Die momentan gültige Rote Liste der Fang- und Heuschrecken basiert auf einer Erhebung von vor 20 Jahren und wird derzeit im Auftrag der LUBW im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms aktualisiert. „Bei der Gottesanbeterin dürfte es sich um eine der wenigen Insektenarten handeln, deren Bestände sich in den letzten Jahrzehnten positiv entwickelt haben“, betont Michael Waitzmann, Leiter des Sachgebietes Artenschutz der LUBW. Die Gottesanbeterin steht als Schirmart stell­vertretend für extensiv genutzte Offenlandlebensräume und die Großinsektenfauna unserer wärmebegünstigten Kulturlandschaften. Franz Untersteller, der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, hat die Schirm­herrschaft für das Insekt im vergangenen Jahr übernommen. Durch den Schutz der Schirmart, z. B. durch Landschaftspflegemaßnahmen oder Verzicht auf Insektizide, werden automatisch viele andere Arten geschützt, wie zum Beispiel der wärmeliebende Bläuling, Prachtkäfer oder die Wildbienen. Hintergrundinformation Artenmeldeplattformen der LUBW Die LUBW erfasst mithilfe ihrer Meldeplattformen seltene und leicht zu erkennende Arten in Baden-Württemberg, derzeit sind es Laubfrosch, Feuersalamander, Hirschkäfer und Weinbergschnecke. Online stehen auf den Meldeplattformen konkrete Bestimmungshilfen sowie viele weitere Informationen zur Biologie und Ökologie dieser Arten aber auch zu Gefährdungsursachen und Schutzmöglichkeiten zur Verfügung. Die bisherigen plausibilisierten Meldungen können hier eingesehen werden. Die Meldeplattformen leben von der Beteiligung der Öffentlichkeit. „Bürgerwissenschaft“ oder „Citizen Science“ heißt das Zauberwort, mit der die sogenannte Schwarmintelligenz bezeichnet wird. Das Wissen von naturinteressierten Personen wird genutzt und gefördert. Bürgerinnen und Bürger können über die Artenmeldeplattform auf der Webseite der LUBW ihr Funde am besten mit einem Foto melden. Wer die Umwelt-App des Landes Baden-Württemberg auf seinem Smartphone hat, kann seinen Artenfund auch direkt vom Fundort übermitteln. Weiterführende Informationen zu den Meldeplattformen der LUBW finden Sie auf der Webseite „ Meldeplattformen “. Funde können Sie über die hier verlinkte Eingabemaske melden: Artenfund melden . Bitte beachten Sie, dass dafür auf jeden Fall ein Foto des gefundenen Exemplars bzw. der Exemplare erforderlich ist. Telefonische Meldungen können wir nicht entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.

Projekt zur Errichtung eines Virtuellen Instituts 'Transformation - Energiewende NRW'

Das Projekt "Projekt zur Errichtung eines Virtuellen Instituts 'Transformation - Energiewende NRW'" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Die Energiewende stellt die Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen vor große technologische, ökonomische sowie soziale und kulturelle Herausforderungen. Technologisch ist vor allem die Systemintegration erneuerbarer Energien bei einer zeitgleichen Gewährleistung eines hohen Niveaus an Versorgungssicherheit/-qualität eine der zentralen Aufgaben. Weitere Aspekte dieser großen Transformation umfassen Kompatibilität, Investition und Kosten (inkl. Wettbewerbsfähigkeit), Infrastruktur und Ressourcen. Diese Herausforderungen betreffen unterschiedliche Stakeholder und gesellschaftliche Gruppen sowie die politischen Akteure. Generell sind sie ein Gradmesser der Innovationskraft NRWs. Denn an Nordrhein-Westfalen als dem zentralen Energie- und Industriestandort in Deutschland stellt die Energiewende besondere Anforderungen. NRW zeichnet sich zum Beispiel durch seine industriellen Schwerpunkte, seine energieintensiven Branchen, die Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette industrieller Branchen oder Produkte und durch seine innere räumliche Differenzierung ('Rheinschiene', 'Ruhrgebiet', ländliche Räume, etc.) aus. Soziodemographisch findet sich in NRW europaweit die größte Bevölkerungsagglomeration, insgesamt eine hohe Bevölkerungsdichte und eine umfassende Heterogenität der Gesellschaft. Zugleich ist NRW ein exzellentes Forschungsland, wie die Dichte seiner universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zeigt. Der nachhaltige Umbau des Energieversorgungssystems in NRW soll zukünftig durch ein Virtuelles Institut (VI) 'Transformation- Energiewende NRW' wissenschaftlich begleitet und unterstützt werden. Im vorliegenden Projekt zur Errichtung eines solchen Instituts sollen zum einen wichtige Themencluster und Forschungseinrichtungen erfasst werden, dabei liegt der Schwerpunkt auf den sozio-ökonomischen Implikationen der Energiewende unter Berücksichtigung der spezifischen nordrhein-westfälischen Rahmenbedingungen. Das Projekt wird durch das Wuppertal Institut und das Kulturwissenschaftliche Institut (KWI) der Universität Duisburg-Essen koordiniert. Folgende drei Forschungscluster stehen dabei im Mittelpunkt: - Industrielle Infrastrukturen (Verantwortung liegt beim Wuppertal Institut) - Governance und Partizipation (gemeinsame Verantwortung des Wuppertal Instituts und des Kulturwissenschaftlichen Instituts) - Mentalitäten und Verhaltensmuster (Verantwortung liegt beim Kulturwissenschaftlichen Institut). Zum anderen werden mögliche konzeptionelle Rahmenbedingungen für ein solches Institut aufgestellt. Nach Abschluss des Projektes sollen die Ideen in die Umsetzung des Virtuellen Instituts einfließen, dieser Prozess wird voraussichtlich Ende 2014 starten. Das Virtuelle Institut soll dann zentrale Forschungsfragen identifizieren bezüglich der konkreten Umsetzung der Energiewende in Nordrhein-Westfalen und entsprechende Projektideen formulieren.

Folgeprojekt 'CCS-Kommunikation' - Multivariate Analysen der Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von CCS

Das Projekt "Folgeprojekt 'CCS-Kommunikation' - Multivariate Analysen der Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von CCS" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Gesamtziel des Folgeprojekts 'CCS-Kommunikation - Multivariate Analysen der Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von CCS' ist die Untersuchung der Bedeutung unterschiedlicher Einflussfaktoren und deren Wechselwirkungen für die Akzeptanz von CCS-Technologien. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für die (Weiter-)Entwicklung der Kommunikation und der Partizipation zu CCS. Im Rahmen des Vorgängerprojekts 'Erhebung des Einflusses der CCS-Kommunikation auf die breite Öffentlichkeit sowie auf lokaler Ebene' wurden drei repräsentative Bevölkerungsbefragungen durchgeführt: eine deutschlandweite und zwei regionale Befragungen, die in der Region Rheinschiene und in Schleswig-Holstein stattfanden. Aus diesen Befragungen liegt ein Datensatz vor, der insgesamt 2.017 Fälle umfasst. Aufgrund der kurzen Laufzeit des Vorgängerprojekts wurde bisher nur ein kleiner Teil der Daten ausgewertet. So wurden über den Abschlussbericht des Vorgängerprojekts hinaus in (Schumann et al., 2010) zum Besipiel die Bekanntheit und das Wissen zu CCS und in (Pietzner et al., 2010) die Risiko- und Nutzeneinschätzung und die Akzeptanz der drei CCS-Prozessschritte differenziert nach Geschlecht und Berufsausbildung erläutert. Mithilfe multivariater Analysen werden nun die vorliegenden Daten weiter analysiert sowie die Ergebnisse tiefergehend erklärt. Die Empfehlungen, die im Rahmen des Vorgängerprojekts bereits entwickelt wurden, werden aufgenommen und auf der Grundlage der untersuchten Einflussfaktoren nach Möglichkeit weiter konkretisiert. Darüber hinaus wird erwartet, dass neue Empfehlungen zur Kommunikation von CCS ergänzt und entwickelt werden können. Die Umsetzung der Empfehlungen zur Aufbereitung von Informationen über CCS dient dazu, dass die Bevölkerung eigenständige und wohlbegründete Einstellungen zu den CCS-Technologien entwickeln kann.

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