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Untersuchugen zu Flora, Vegetationsstruktur und -dynamik auf Steinruecken im Erzgebirge

Pflanzensoziologische Analyse der Vegetation von Lesesteinwaellen; Saumgesellschaften; Moos- und Flechtengesellschaften; Verbreitung von Gehoelzarten und pflanzengeographischer Weiserarten; Populationsoekologie von Lilium bulbiferum im Osterzgebirge.

Art- und Lebensraumerhaltung: Säume - Vielfalt rund um die Essigrosen-Dickfühlerweichwanze (Excentricus planicornis), Teilprojekt: Erstellung eines Saumpflegeplans sowie die zielgruppenspezifische Vermittlung von Kenntnissen über die Saumökologie mittels Umweltbildungsangeboten, Kurztitel: Rettet Rosi

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.

Rodung in der Gemarkung Degerndorf, Gemeinde Brannenburg

Rodung von ca. 2,76 ha Waldfläche (2 Teilflächen) auf dem Grundstück Flurnummer 1469/5 in der Gemarkung Degerndorf am Inn, Gemeinde Brannenburg. Die Fläche befindet sich innerhalb der Alpenbiotopkartierung "Quellmoore, Saumgesellschaften und Magerrasen um Altenburg". Die zur Rodung beantragten Flächen sollen in der Folgenutzung beweidet oder gemäht werden, um die herausragenden Arten zu fördern.

Verbreitungskarten Verantwortungslebensraumtypen

**Verantwortungslebensraumtypen**: Die EU hat in der FFH-RL bestimmte Lebensräume festgelegt, die jeder Mitgliedsstaat erhalten oder ggf. wiederherstellen muss. Diese Lebensraumtypen (LRT) kommen in verschiedenen natürlichen Regionen der EU vor, die man biogeografische Regionen nennt. In Deutschland gibt es drei solcher Regionen: die atlantische, die kontinentale und die alpine Region. Innerhalb dieser Regionen gibt es Hauptverbreitungsgebiete für manche Lebensraumtypen. Wenn ein Land einen besonders hohen Anteil eines Lebensraumtyps besitzt, ist es in hohem Maße verantwortlich, diesen Lebensraumtyp zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Diese Lebensraumtypen werden dann Verantwortungslebensraumtypen genannt. Jeder der 231 Lebensraumtypen hat einen europaweit eindeutigen EU-Code (vierstellige Zahlen-bzw. Buchstabenkombination gemäß Anhang I der FFH-RL). Hier enthalten sind Verbreitungskarten zu folgenden LRT: - 1140 Vegetationsfreies Watt - 1160 Meeresarme und -buchten - 1170 Riffe - 1210 Einjährige Spülsäume - 1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände - 1230 Fels-/Steilküsten - 1310 Quellerwatt - 1320 Schlickgrasbestände - 1330 Salzwiesen - 2110 Primärdünen - 2120 Weißdünen - 2140 Dünen mit Krähenbeerenheide - 2150 Dünen mit Besenheide - 2170 Dünen mit Kriechweiden - 2190 Feuchte Dünentäler - 2320 Binnendünen mit Krähenbeere - 6410 Pfeifengraswiesen - 6430 Feuchte Hochstaudenfluren - 6440 Brenndolden-Auenwiesen - 6510 Magere Flachland-Mähwiesen - 7120 Renaturierungsfähige degradiere Hochmoore - 7140 Übergangs-/Schwingrasenmoore - 7230 Kalkreiche Niedermoore Erfassungsmaßstab: 1:5.000 Die zugrundeliegenden Geodaten sind im Datensatz [Biotopkartierung](https://opendata.schleswig-holstein.de/dataset/biotopkartierung) zu finden. Die **Hintergrundkarte** der Verbreitungskarten der LRT ist immer identisch und stellt zur Orientierung folgendes dar: - die Außengrenzen des Landes Schleswig-Holstein sowie die Kreisgrenzen als graue Linien - die Grenze der biogeografischen Regionen in Nord-Südausrichtung als dunkelgraue Linie - die Landfläche - weiß dargestellt - mit verschiedenen Graufärbungen für Marsch, höhere und niedere Geest - die Meeresflächen, Seen und Fließgewässer - flächig in blau angelegt - die bebauten Flächen größerer Städte - flächig in dunkelgrau angelegt - die Flächen des jeweiligen Schutzgutes - flächig in grün angelegt ## Bemerkungen Die Karten stellen den Kenntnisstand der Verbreitungen der jeweiligen LRT nach FFH-Richtlinie zum Zeitpunkt des Abschlusses der landesweiten Biotopkartierung 2014 - 2020 dar. Die Karten dienen der Visualisierung der Flächenverteilung in Schleswig-Holstein. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit wurden die Flächen vergrößert dargestellt. Die dargestellten Flächen entsprechen daher nicht der realen Flächengröße der Biotope.

Kapitel 18 Asseln Rote Listen Sachsen-Anhalt 2020

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 387–391 18 Bearbeitet von Jörg Haferkorn (3. Fassung, Stand: September 2019) Einleitung Asseln (Isopoda) gehören zur Klasse der Krebstiere. Sie haben einen langovalen, beiderseits abgeplatteten und segmentierten Körper. Dieser gliedert sich in drei Ab- schnitte, dem Cephalothorax (mit dem ersten Brustab- schnitt verschmolzer Kopf), der Brust und dem Hinter- leib. Am Brustabschnitt befinden sich sieben Paar gleich ausgebildete Laufbeine, die jeweils an einem Körperseg- ment sitzen. Der Hinterleib trägt fünf Paar blättchenar- tige, sich dachziegelartig überdeckende Spaltbeine. Asseln treten in marinen, limnischen und terrest- rischen Ökosystemen auf. Einige Arten leben sogar im Grundwasser. Die Landasseln (Unterordnung Onisci- dea) sind die einzigen Krebse, die zu echten Land- bewohnern wurden. Sie sind in allen Lebensräumen Sachsen-Anhalts vertreten. Die Eier werden von den Weibchen in einem Brustbeutel (Marsupium) herum- getragen. Die Jungtiere verbleiben noch einige Zeit nach ihrem Schlupf im Brustbeutel der Weibchen und sehen den Alttieren sehr ähnlich. Einige Oniscidea haben sich gut an das Landleben angepasst. Dadurch können sie auch trockene, grundwasserferne und warme Standorte besiedeln. Ungünstige Witterungs- verhältnisse verbringen sie meist unter Steinen, unter Rinde oder in der oberen Bodenschicht. Landasseln ernähren sich zum großen Teil von abgestorbenen Pflanzenteilen. Dadurch spielen sie im Ökosystem eine bedeutende Rolle beim Streuabbau. Die Amei- senassel, Platyarthrus hoffmannseggii, hat eine be- sondere Lebensweise. Sie lebt in Ameisenbauen und ernährt sich vor allem von Ameisenkot. Datengrundlagen Die verwendete Taxonomie und Nomenklatur basiert auf Gruner (1966), der aktuellen Gesamtartenliste Deutschlands (Grünwald 2016) und dem Weltkatalog der terrestrischen Isopoden (Schmalfuss 2003). Keine Isopodenart wird durch die Bundesartenschutzver- ordnung bzw. die Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richt- linie) geschützt. Im deutschen Binnenland kommen 57 etablier- te terrestrische und limnische Isopodenarten vor, 49 Landasselarten (Unterordnung Oniscidea) und 8 Was- serasselarten (Unterordnung Asellota). Davon sind fünf Oniscidea und drei Asellota etablierte Neozoen (Grünwald 2016). Zudem sind in Deutschland weitere zehn nichtetablierte Landasselarten als Neozoen be- kannt, die extrem synanthrop sind und ausschließlich in Gewächshäusern leben (Grünwald 2016). Asseln (Crustacea: Isopoda) Im Bundesland Sachsen-Anhalt wurden bisher insgesamt 32 Isopodenarten nachgewiesen. Mit 27 Landasselarten und 4 Wasserasselarten sind 31 Arten etabliert. Davon sind drei Oniscidea und zwei Asel- lota etabliertes Neozoen. Eine weitere Art lebt als nichtetabliertes Neozoen ausschließlich in Gewächs- häusern (Haferkorn 2016). Nagurus cristatus wurde im Jahr 1998 im Botanischen Garten der Martin-Luther- Universität Halle (Saale) gefangen. Die Rote Liste der Asseln des Landes Sachsen-An- halt liegt nun in der 3. Fassung vor. Die 1. Fassung wur- de 1998 publiziert, die Veröffentlichung der 2. Fassung erfolgte im Jahr 2004 (Haferkorn 1998a, 2004). Rote Listen der Asseln liegen für Gesamtdeutschland (Grün- wald 2016) sowie neben Sachsen-Anhalt für die beiden Bundesländer Thüringen (Knorre 2011) und Bayern (Grünwald 2003, Burmeister 2003) vor. Knorre (2011) stufte sieben der 32 etablierten Arten (21,9 %) als ge- fährdet in seine Rote Liste der Asseln Thüringens ein. Grünwald (2003) nahm acht der 40 Freilandarten (20 %) in die Rote Liste gefährdeter Landasseln Bayerns auf. Burmeister (2003) stufte eine der vier limnischen Isopo- da in die Rote Liste gefährdeter wasserbewohnender Krebse Bayerns als ausgestorben ein. Zwar sind die Asseln auch in Sachsen-Anhalt im Ver- gleich zu anderen Tiergruppen traditionell wenig bearbeitet, dennoch wurden sie innerhalb der letzten zwanzig Jahre verstärkt in faunistische und natur- schutzfachliche Studien einbezogen. Das Landesamt für Umweltschutz führt zur Charakterisierung gefährdeter Biotoptypen seit vielen Jahren tierökologische Unter- suchungen durch. Innerhalb dieser Studien werden die Asseln stets mit bearbeitet. Der erste Ergebnis- band umfasst die Zwergstrauchheiden, Trocken- und Halbtrockenrasen (Schnitter et al. 2003). Die Isopoden wurden zur Charakterisierung der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie durch kennzeichnende Tier- und Pilzarten herangezogen (LAU 2002). Beispiele für die Einbeziehung der Isopoden in die naturschutzfachliche Planung sind die Arten- und Biotopschutzprogramme der Stadt Halle (Saale), sowie der Landschaftsräume „Elbe“ und „Saale-Unstrut-Triasland“ (Haferkorn 1998b, 2001, 2008). In landesweiten Projekten im Rahmen der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie zu Streuobstwiesen und Dünen wurden die Isopoden in den Jahren 2013 und 2014 untersucht. Dadurch hat sich der Kenntnis- stand vor allem zur Verbreitung und Vergesellschaftung der Asseln Sachsen-Anhalts im Vergleich zur letzten Fassung der Roten Liste der Asseln Sachsen-Anhalts deutlich erhöht. Insgesamt wurden sieben Arten in die Rote Liste der Asseln des Landes Sachsen-Anhalt auf- genommen. 387 Asseln 12 34 Abb. 1: Die Gemeine Kugelassel (Armadillidium vulgare) ist in Sachsen-Anhalt weit verbreitet und tritt auch in trockenen Lebensräumen häufig auf (Foto: J. Haferkorn, Athenstedt, 11.09.2013). Abb. 2: Die Kellerassel (Porcellio scaber) ist weit verbreitet und lebt bevorzugt unter Steinen und der Rinde von liegendem Totholz (Foto: J. Haferkorn, Bad Kösen, 03.05.2009). Abb. 3: Trachelipus rathkii ist eine eurytope Art, die in den Flussauen Sachsen-Anhalts auch Überflutungen gut verträgt (Foto: J. Haferkorn, Athenstedt, 11.09.2013). Abb. 4: Die Gefleckte Kör- nerassel (Porcellio spinicornis) kommt vornehmlich im Süden Sachsen-Anhalts vor und ist hier auf Halbtrocken- und Trockenrasen zu finden (Foto: A. Stark, Umgebung Zeitz [leg. M. Unruh], 20.05.2019). 388 Asseln Anmerkungen zu ausgewählten Arten lige Panzerüberfahrt über den Elbdeich südlich von Sandau handelt. Von vier weiteren Rote-Liste-Arten existiert je- weils nur ein Nachweis aus Sachsen-Anhalt. Drei Rote-Liste-Arten haben nur kleine Verbreitungs- gebiete in Sachsen-Anhalt und sind an xerophile, durch Nutzungsänderungen zurückgehende Lebens- räume gebunden. Androniscus dentiger Verhoeff, 1908 wurde bisher nur in den Schächten der städtischen Kanalisation von Zeitz nachgewiesen (Unruh 1996). Für diese Art, aber auch für T. pygmaeus (s. u.) sind weitere Vorkommen wahrscheinlich, sie werden in die Vorwarnliste aufgenommen. Porcellio montanus Budde-Lund, 1885 Die Art besiedelt trockene Biotope und Kalkgebiete. Sie bevorzugt Halbtrockenrasen und lichte Wälder auf warmen Südhängen. Verbreitungsschwerpunk- te sind das Saale-Unstrut-Triasland sowie der Harz mit seinen Vorländern. Fundpunkte innerhalb von Deutschland befinden sich überwiegend im süddeut- schen Raum. In Sachsen-Anhalt erreicht P. montanus ihre nördliche Verbreitungsgrenze. Ihre nördlichsten Vorkommen liegen östlich von Wernigerode, die öst- lichsten Fundpunkte in Sachsen-Anhalt befinden sich im Saale-Unstrut-Tiasland südwestlich von Freyburg (Unstrut). Armadillidium zenckeri Brandt, 1833 Knorre (schrift. Mitt.) sammelte 1991 ein Exemplar von in einem Erlen-Eschenwald im Bodetal unterhalb von Treseburg. Das Belegstück liegt in der Sammlung des Phyletischen Museums Jena (Inv.-Nr. PMJ Crust 1122). Höhlenassel – Proasellus cavaticus (Schiödte in Leydig, 1871) wurde 2009 mit drei Individuen im Rahmen von Untersuchungen zur Grundwasserfauna Sachsen-An- halts in einer Grundwassermessstelle bei Reinstedt westlich von Aschersleben im Nordöstlichen Harzvor- land erstmals nachgewiesen (IGÖ 2009). Im nieder- sächsischen Harz wurde diese Wasserasselart in meh- reren Stollen des Westharzes gefunden (Lengersdorf 1932). Vermutlich existiert sie auch im Grundwasser des sachsen-anhaltischen Harzes. Auch aus Thürin- gen liegt neben alten Nachweisen ein neuer Fund vor (Bellstedt 2001). Trachelipus nodulosus (C.L. Koch, 1838) Diese xerophile Art präferiert offene Biotope, die durch Trockenheit und Wärme gekennzeichnet sind. Dort lebt sie an sonnigen Orten unter Steinen und niedrigen Pflanzen. Fundorte sind Trocken- und Halb- trockenrasen, Brachen, Weinberge, südexponierte Streuobstwiesen und xerophile Saumgesellschaften. Verbreitungsschwerpunkte in Sachsen-Anhalt sind die Harzvorländer, das Saale-Unstrut-Tiasland und die Porphyrlandschaft bei Gimritz nordwestlich von Halle. Trichoniscus pygmaeus G.O. Sars, 1898 Eine west- und mitteleuropäische Spezies (Flasarová 1995) ist T. pygmaeus. Sie kommt in ganz Mittel- europa vor, jedoch nur an wenigen Stellen (Grünwald 1988). Die Art bewohnt steinige Ufer, Parkanlagen, Ruinen, Friedhöfe und Gewächshäuser (Flasarová 1995). In Sachsen-Anhalt existiert nur ein Nachweis aus Halle. Gefleckte Körnerassel – Porcellio spinicornis Say, 1818 Diese Assel wurde an neun Fundorten im südlichen Sachsen-Anhalt nachgewiesen und besiedelt dort Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Weinberge (Haferkorn 2003). Ein Nachweis stammt aus der Her- mannshöhle bei Rübeland im Harz. Aus dem nörd- lichen Sachsen-Anhalt liegt ein isolierter Nachweis dieser Art von einem Sonderstandort vor, bei dem es sich um eine mit Betonelementen befestigte, ehema- Tab. 1: Übersicht zum Gefährdungsgrad der Asseln Sachsen-Anhalts. Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0Gefährdungskategorie R 1 23 - -- -2 6,3 2 6,3 1 3,1 Rote ListeGesamt 5 15,632 Tab. 2: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Roten Liste. Kategorien Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Kat. GDVGesamt - -- -2 6,32 6,3 Gesamt 32 389

Verbreitungskarten Verantwortungslebensraumtypen

**Verantwortungslebensraumtypen**: Die EU hat in der FFH-RL bestimmte Lebensräume festgelegt, die jeder Mitgliedsstaat erhalten oder ggf. wiederherstellen muss. Diese Lebensraumtypen (LRT) kommen in verschiedenen natürlichen Regionen der EU vor, die man biogeografische Regionen nennt. In Deutschland gibt es drei solcher Regionen: die atlantische, die kontinentale und die alpine Region. Innerhalb dieser Regionen gibt es Hauptverbreitungsgebiete für manche Lebensraumtypen. Wenn ein Land einen besonders hohen Anteil eines Lebensraumtyps besitzt, ist es in hohem Maße verantwortlich, diesen Lebensraumtyp zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Diese Lebensraumtypen werden dann Verantwortungslebensraumtypen genannt. Jeder der 231 Lebensraumtypen hat einen europaweit eindeutigen EU-Code (vierstellige Zahlen-bzw. Buchstabenkombination gemäß Anhang I der FFH-RL). Hier enthalten sind Verbreitungskarten zu folgenden LRT: - 1140 Vegetationsfreies Watt - 1160 Meeresarme und -buchten - 1170 Riffe - 1210 Einjährige Spülsäume - 1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände - 1230 Fels-/Steilküsten - 1310 Quellerwatt - 1320 Schlickgrasbestände - 1330 Salzwiesen - 2110 Primärdünen - 2120 Weißdünen - 2140 Dünen mit Krähenbeerenheide - 2150 Dünen mit Besenheide - 2170 Dünen mit Kriechweiden - 2190 Feuchte Dünentäler - 2320 Binnendünen mit Krähenbeere - 6410 Pfeifengraswiesen - 6430 Feuchte Hochstaudenfluren - 6440 Brenndolden-Auenwiesen - 6510 Magere Flachland-Mähwiesen - 7120 Renaturierungsfähige degradiere Hochmoore - 7140 Übergangs-/Schwingrasenmoore - 7230 Kalkreiche Niedermoore Erfassungsmaßstab: 1:5.000 Die zugrundeliegenden Geodaten sind im Datensatz [Biotopkartierung](https://opendata.schleswig-holstein.de/dataset/biotopkartierung) zu finden. Die **Hintergrundkarte** der Verbreitungskarten der LRT ist immer identisch und stellt zur Orientierung folgendes dar: - die Außengrenzen des Landes Schleswig-Holstein sowie die Kreisgrenzen als graue Linien - die Grenze der biogeografischen Regionen in Nord-Südausrichtung als dunkelgraue Linie - die Landfläche - weiß dargestellt - mit verschiedenen Graufärbungen für Marsch, höhere und niedere Geest - die Meeresflächen, Seen und Fließgewässer - flächig in blau angelegt - die bebauten Flächen größerer Städte - flächig in dunkelgrau angelegt - die Flächen des jeweiligen Schutzgutes - flächig in grün angelegt ## Bemerkungen Die Karten stellen den Kenntnisstand der Verbreitungen der jeweiligen LRT nach FFH-Richtlinie zum Zeitpunkt des Abschlusses der landesweiten Biotopkartierung 2014 - 2020 dar. Die Karten dienen der Visualisierung der Flächenverteilung in Schleswig-Holstein. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit wurden die Flächen vergrößert dargestellt. Die dargestellten Flächen entsprechen daher nicht der realen Flächengröße der Biotope.

Experimentelle Evaluierung von Methoden zur Schaffung biodiversitätsrelevanter Lichtwaldstrukturen

Im Rahmen dieses Projektes sollen die Auswirkungen unterschiedlicher strukturfördernder Maßnahmen zur Lichtstellung auf lichtliebende Artengruppen untersucht werden. Hierfür sollen Auflichtungsmaßnahmen unterschiedlicher Intensität in ausgewählten Schonwäldern mit entsprechendem Schutzziel durchgeführt werden und im Hinblick auf Biodiversität und Managementaufwand bewertet werden. Ziel ist die Ableitung arten(gruppen)spezifischer Zielwerte und kosteneffizienter waldbaulicher Verfahren zur Schaffung von lichten Strukturen. Die Ergebnisse stellen einen wichtigen Baustein der Ziele 3 & 6 der GK WNS (Gesamtkonzeption Waldnaturschutz) dar.

ffh152_Massntab_152.pdf

ID Maßnahme-flächeBezugsfläch alle Schutzgüter e BIO-LRTFläche (ha)Zielarten/Ziel-LRTMaßnahmenco Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante de gem. Liste BfN 001-001-a101, 113, 123, 137 101, 113, 123, 137 101, 113, 123, 137LRT 6210* (10001, 20113) LRT 6210* (10001, 20113) LRT 6210* (10001, 20113)6,26LRT 6210*1.9.5 6,26LRT 6210*1.9.5 6,26LRT 6210*001-002-b101, 113, 123, 137LRT 6210* (10001, 20113)6,26LRT 6210*001-002-c101, 113, 123, 137LRT 6210* (10001, 20113)6,26LRT 6210*1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.2.8.4, 1.9.5.2 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4, 1.9.5.2 1.2.3, 1.9.1, 1.9.2, 1.9.5 002-001-a119trockenwarme Gebüsche (§22)0,121.10.3 003-001-a108trockenwarme Gebüsche (§22)1,12004-001-a102, 105LRT 6210, LRT 5,37 6110* und 6240* (10002, 10005)Berberidion, Sperbergrasmücke, Neuntöter Berberidion, Sperbergrasmücke, Neuntöter LRT 6210* & LRT 6110*, Rotflügelige Ödlandschrecke005-001-a131, 132006-001-a106LRT 6210* & LRT 0,97 6110* (10001), trockenwarme Gebüsche (§22) LRT 6210 (10006) 0,33007-001-a126, 140LRT 6210 (10006), 2,02 trockenwarme Säume und Gebüsche (§22)LRT 6210, Berberidion, 1.2.1.5, Sperbergrasmücke, 1.9.5.3 Neuntöter 008-001-a127trockenwarme Gebüsche (§22)0,62009-001-a109keine (Acker)0,94Berberidion, Sperbergrasmücke, Neuntöter LRT 6210/6510009-002-a109keine (Acker)0,94LRT 6210/6510010-001-a103, 16LRT 6510 (10003), 3,90 Hirschkäfer (30002)6510, Hirschkäfer010-002-a103, 16LRT 6510 (10003) 3,906510010-002-b103, 16LRT 6510 (10003) 3,906510011-001-a138trockenwarme Gebüsche (§22)012-001-a104LRT 6210 (10004) 0,53Feldgehölze, Sperbergrasmücke, Neuntöter LRT 6210012-001-b104LRT 6210 (10004) 0,53LRT 6210012-001-c104LRT 6210 (10004) 0,53LRT 6210013-001-a1390,38LRT 6510, Hirschkäfer013-002-a139Streuobstwiese (§22) (20139, Hirschkäfer (30002) Streuobstwiese (§22) (20139, Hirschkäfer (30002)0,38LRT 6510, Hirschkäfer 001-001-b 001-002-a 0,22 Rangfolge Dringlichkeit des Verantwortlichkeit der Beginns der Maßnahme- Umsetzung variantenBemerkungen partielle Entbuschung durch Beweidung mit Erhaltungsmaßnahme Ziegen partielle Entbuschung durch manuelle Erhaltungsmaßnahme Gehölzentnahmen Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Hütebeweidung mit Schafen und Ziegen, Beseitigung von Gehölzanflügen und Neuaustrieben Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! mobile Erhaltungsmaßnahme Koppelweide mit Schafen und Ziegen, Beseitigung von Gehölzanflügen und Neuaustrieben1kurzfristigUNBNachpflege über 2 Jahre 2kurzfristigUNBNachpflege über 2 Jahre 1kurzfristigLandwirtschaftmindestens 2 Beweidungsgänge, erster Durchgang bis 15.04., zweiter frühestens ab 15.07. 2kurzfristigLandwirtschaft, UNBmindestens 2 Beweidungsgänge, erster Durchgang bis 15.04., zweiter frühestens ab15.07. Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Beweidung mit Nachmahd, Mähen mit abräumen, Kontrolliertes Brennen, Entbuschen alle 2 bis 5 Jahre Erhalt von trocken-warmen Gebüschen und Entwicklungsmaßnahme Feldgehölzen3kurzfristigLandwirtschaft, UNBPflegevariante(n), falls 2 Nutzungen nicht gewährleistet werden können 2kurzfristigLandwirtschaft, UNBBerücksichtigung als Landschaftselement (LE) in der Förderkulisse 1.10.3Erhalt von trocken-warmen Gebüschen und FeldgehölzenEntwicklungsmaßnahme2kurzfristigLandwirtschaft, UNBBerücksichtigung als Landschaftselement (LE) in der Förderkulisse 1.9.5.3Verbuschung auslichtenErhaltungsmaßnahme1mittelfristigUNBpartielle Auflichtung der Gehölzbestände im oberen Hangbereich Berberidion, Sperbergrasmücke, Neuntöter1.10.3, 1.10.5Erhalt von heckenartigen Feldgehölzen und LesesteinmauernErhaltungsmaßnahme1mittelfristigUNBErhalt einer Heckenstruktur am Hangfuß oberhalb der Weinberge LRT 6210, Diptam1.2.1.5, 1.9.5.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Periodisch (alle 5 Jahre) Mahd mit Beräumung und Verbuschung auslichten Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Periodisch (alle 5 Jahre) Mahd mit Beräumung, partiell Verbuschung auslichtenErhaltungsmaßnahme1mittelfristigUNBErhaltungsmaßnahme1mittelfristigUNBErhalt eines flächig versaumten Halbtrockenrasen, Erhalt der Gehölzfreiheit und der Saumgesellschaften Erhalt von flächig versaumten Halbtrockenrasen, partielle Auflichtung der Gehölzbestände im oberen Hangbereich, Erhalt der thermophilen Saum- und Gebüschgesellschaften 1.10.3Erhalt von trocken-warmen Gebüschen und FeldgehölzenEntwicklungsmaßnahme2kurzfristigLandwirtschaft, UNB1.8.1Umwandlung von Acker in GrünlandEntwicklungsmaßnahme1kurzfristig1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.2.8.4, 1.9.5.2 1.9.1.4, 1.9.5.1, 1.10.2, 1.12.4Hütebeweidung mit Schafen und Ziegen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenEntwicklungsmaßnahme1kurzfristigLandwirtschaft, UNB Landwirtschaft, UNBAckerstilllegung und Umwandlung in Grünland mit Pflegemahdgut Einbeziehung in die Beweidung (alle Optionen siehe 001) Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Instandsetzung der Fläche durch vollständige Entbuschung und Mahd mit Beräumung der Fläche, Erhalt und Pflegeschnitt der ObstgehölzeEntwicklungsmaßnahme1kurzfristigLandwirtschaft, UNBWiederherstellung der Beweidbarkeit durch Entfernung der Gebüsche, Stauden und abgestorbenen Biomasse (Streufilz) 1.2.1.2, Beachtung der Behandlungsgrundsätze! 1.2.1.6, zweischürige Mahd (und Beräumung) mit 1.5.4, Terminvorgaben, Verzicht auf Düngergaben, 1.9.3 Aushagerung 1.2.2 / 1.2.3, Beachtung der Behandlungsgrundsätze, 1.2.8.5, Mähweide mit Nachbeweidung oder Beweidung 1.5.4, mit Nachmahd, Mischherden aus Schafen und 1.9.3 Ziegen, Verzicht auf Düngergaben, AushagerungErhaltungsmaßnahme1kurzfristigLandwirtschaft, UNBErhaltungsmaßnahme2kurzfristigLandwirtschaft, UNBErstnutzung kurz vor der Blüte der bestandsbildenden Gräser, spätestens bis 15.06.; Zweitnutzung frühestens nach ca. 10 Wochen Nutzungsruhe Erstnutzung kurz vor der Blüte der bestandsbildenden Gräser, spätestens bis 15.06.; , Zweitnutzung frühestens nach ca. 10 Wochen Nutzungsruhe, Einsatz von Mischherden aus Schafen und Ziegen 1.10.3Erhalt von trocken-warmen Gebüschen und FeldgehölzenEntwicklungsmaßnahme2kurzfristigLandwirtschaft, UNB1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.2.8.4, 1.9.5.2 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4, 1.9.5.2 1.2.3, 1.9.1, 1.9.2, 1.9.5Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Hütebeweidung mit Schafen und Ziegen, Beseitigung von Gehölzanflügen und Neuaustrieben Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! mobile Erhaltungsmaßnahme Koppelweide mit Schafen und Ziegen, Beseitigung von Gehölzanflügen und Neuaustrieben1kurzfristigLandwirtschaftmindestens 2 Beweidungsgänge, erster Durchgang bis 15.04., zweiter frühestens ab15.07. 2kurzfristigLandwirtschaft, UNBmindestens 2 Beweidungsgänge, erster Durchgang bis 15.04., zweiter frühestens ab15.07. Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Beweidung mit Nachmahd, Mähen mit abräumen, Kontrolliertes Brennen, Entbuschen alle 2 bis 5 Jahre Instandsetzung der Fläche durch vollständige Entwicklungsmaßnahme Entbuschung und Mahd mit Beräumung der Fläche, Erhalt und Pflegeschnitt der Obstgehölze3kurzfristigLandwirtschaft, UNBPflegevariante(n), falls 2 Nutzungen nicht gewährleistet werden können 1kurzfristigLandwirtschaft, UNBWiederherstellung der Beweidbarkeit durch Entfernung der Gebüsche, Stauden und abgestorbenen Biomasse (Streufilz) Beachtung der Behandlungsgrundsätze! zweischürige Mahd (und Beräumung) mit Terminvorgaben, Verzicht auf Düngergaben, Aushagerung1kurzfristigLandwirtschaft, UNBErstnutzung kurz vor der Blüte der bestandsbildenden Gräser, spätestens bis 15.06.; , Zweitnutzung frühestens nach ca. 10 Wochen Nutzungsruhe 1.9.1.4, 1.9.5.1, 1.10.2, 1.12.4 1.2.1.2, 1.2.1.6, 1.5.4, 1.9.3 Art der Maßnahme Erhaltungsmaßnahme ID Maßnahme-flächeBezugsfläch alle Schutzgüter e BIO-LRTFläche (ha)Zielarten/Ziel-LRTMaßnahmenco Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante de gem. Liste BfNArt der MaßnahmeRangfolge Dringlichkeit des Verantwortlichkeit der Beginns der Maßnahme- Umsetzung variantenBemerkungen 013-002-b139Streuobstwiese (§22) (20139, Hirschkäfer (30002)0,38LRT 6510, Hirschkäfer1.2.2 / 1.2.3, Beachtung der Behandlungsgrundsätze, 1.2.8.5, Mähweide mit Nachbeweidung oder Beweidung 1.5.4, mit Nachmahd, Mischherden aus Schafen und 1.9.3 Ziegen, Verzicht auf Düngergaben, AushagerungErhaltungsmaßnahme2kurzfristigLandwirtschaft, UNBErstnutzung kurz vor der Blüte der bestandsbildenden Gräser, spätestens bis 15.06.; , Zweitnutzung frühestens nach ca. 10 Wochen Nutzungsruhe, Einsatz von Mischherden aus Schafen und Ziegen 014-001-a134trockenwarme Gebüsche (§22)0,041.10.3Erhalt von trocken-warmen Gebüschen und FeldgehölzenEntwicklungsmaßnahme2kurzfristigLandwirtschaft, UNB015-001-a121LRT 6210 (10021) 0,59Feldgehölze, Sperbergrasmücke, Neuntöter LRT 6210kurzfristigLandwirtschaftmindestens 2 Beweidungsgänge, erster Durchgang bis 15.04., zweiter frühestens ab15.07. 121LRT 6210 (10021) 0,59LRT 6210Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Hütebeweidung mit Schafen und Ziegen, Beseitigung von Gehölzanflügen und Neuaustrieben Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! mobile Erhaltungsmaßnahme Koppelweide mit Schafen und Ziegen, Beseitigung von Gehölzanflügen und Neuaustrieben1015-001-b2kurzfristigLandwirtschaft, UNBmindestens 2 Beweidungsgänge, erster Durchgang bis 15.04., zweiter frühestens ab15.07. 015-001-c121LRT 6210 (10021) 0,59LRT 62101.2.5.1, 1.2.8.3, 1.2.8.4, 1.9.5.2 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4, 1.9.5.2 1.2.3, 1.9.1, 1.9.2, 1.9.53kurzfristigLandwirtschaft, UNBPflegevariante(n), falls 2 Nutzungen nicht gewährleistet werden können 016-002-a136, 142LRT 6210 (10036), 0,84 RHDLRT 62101kurzfristigLandwirtschaft, UNB016-002-b136, 142LRT 6210 (10036), 0,84 RHDLRT 6210Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Beweidung mit Nachmahd, Mähen mit abräumen, Kontrolliertes Brennen, Entbuschen alle 2 bis 5 Jahre 1.2.1.2, Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme 1.2.1.6, zweischürige Mahd (und Beräumung) mit 1.5.4, Terminvorgaben, Verzicht auf Düngergaben, 1.9.3 Aushagerung 1.2.2 / 1.2.3, Beachtung der Behandlungsgrundsätze, Erhaltungsmaßnahme 1.2.8.5, Mähweide mit Nachbeweidung oder Beweidung 1.5.4, mit Nachmahd, Mischherden aus Schafen und 1.9.3 Ziegen, Verzicht auf Düngergaben, Aushagerung2kurzfristigLandwirtschaft, UNBErstnutzung kurz vor der Blüte der bestandsbildenden Gräser, spätestens bis 15.06.; , Zweitnutzung frühestens nach ca. 10 Wochen Nutzungsruhe Erstnutzung kurz vor der Blüte der bestandsbildenden Gräser, spätestens bis 15.06.; , Zweitnutzung frühestens nach ca. 10 Wochen Nutzungsruhe, Einsatz von Mischherden aus Schafen und Ziegen 017-001-a143trockenwarme Gebüsche (§22)0,761.10.3Erhalt von trocken-warmen Gebüschen und FeldgehölzenEntwicklungsmaßnahme2mittelfristigLandwirtschaft, UNB018-001-a124trockenwarme Gebüsche, Feldgehölz (§22)0,32Feldgehölze, Sperbergrasmücke, Neuntöter Feldgehölze, Sperbergrasmücke, Neuntöter1.10.3Erhalt von trocken-warmen Gebüschen und FeldgehölzenEntwicklungsmaßnahme1mittelfristigLandwirtschaft, UNB019-001-a122Feldgehölz (§22)0,64Wälder trocken- warmer Standorte1.10.3, 2.2.1 Entwicklung und Erhalt von Wäldern trocken- warmer Standorte bzw. FeldgehölzenEntwicklungsmaßnahme1langfristigLandwirtschaft, UNB020-00119130, Hirschkäfer 0,74 (30002)9130, HirschkäferBeachtung der Behandlungsgrundsätze!NSG 021-00129130, Hirschkäfer 3,51 (30002)9130, HirschkäferBeachtung der Behandlungsgrundsätze!NSG 022-00149170, Hirschkäfer 0,31 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.1/2.4.3022-00249170, Hirschkäfer 0,31 (30002)9170, Hirschkäfer2.2.1023-00169170, Hirschkäfer 2,25 (30002)9170, Hirschkäfer024-001109130, Hirschkäfer 1,42 (30002)9130, Hirschkäfer2.2.1Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Baumartenzusammensetzung regulieren; Eingriffe zur Pflege/Förderung von RBU in B3 unter Entnahme von Teilen des Birken, Aspen- Schirms024-002109130, Hirschkäfer 1,42 (30002)9130, Hirschkäfer2.2.1.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Entwicklungsmaßnahme Entnahme nicht heimischer Gehölze (auch vor der Hiebsreife); sukzessiv Entnahme der ELÄ (4% Gehölzanteil) als LRT-fremde Baumart025-001119130, Hirschkäfer 5,08 (30002)9130, Hirschkäfer2.2.2.3025-002119130, Hirschkäfer 5,08 (30002)9130, Hirschkäfer026-001129130, Hirschkäfer 0,72 (30002)9130, Hirschkäfer Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme vorhandene Biotop- und Altbäume erhalten (derzeit b-Zustand), starke Alteiche im Süden an Weg erhalten! Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Baumartenzusammensetzung regulieren; Eingriffe unter Förderung/Erhaltung von TEI in B1 (16%Gehölzanteil) sofortForstwirtschaftNSG langfristigForstwirtschaftNSG Beachtung der Behandlungsgrundsätze! 2 Teilflächen, NSG Erhaltungsmaßnahme kurzfristigForstwirtschaftNSG mittelfristigForstwirtschaftNSG Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erntenutzungszeitraum verlängern; Anteil Reifephase erhalten/ anreichern, B1: RBU im starken Bmh erhalten 2.4.1/2.4.2/ Beachtung der Behandlungsgrundsätze! 2.4.3 vorhandene Biotop- und Altbäume u. stehendes u. liegendes Totholz erhalten (derzeit a-Zustand bzw. b-Zustand)ErhaltungsmaßnahmesofortForstwirtschaftErhaltungsmaßnahmesofortForstwirtschaftNSG 2.2.1ErhaltungsmaßnahmekurzfristigForstwirtschaftNSG Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Baumartenzusammensetzung regulieren; Eingriffe zur Pflege/Förderung von RBU in B3 unter Entnahme von Teilen des Birken-Schirms (auch ASP), TEI erhalten ID Maßnahme-flächeBezugsfläch alle Schutzgüter e BIO-LRT 027-00114 027-002 Fläche (ha) Zielarten/Ziel-LRTMaßnahmenco Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante de gem. Liste BfNArt der Maßnahme 9170, Hirschkäfer 2,24 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.1/2.4.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! vorhandene Biotop- und Altbäume erhalten (derzeit b-Zustand); starke Alteichen vorhanden!Erhaltungsmaßnahme 149170, Hirschkäfer 2,24 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.2027-003149170, Hirschkäfer 2,24 (30002)9170, Hirschkäfer2.2.1028-001159170, Hirschkäfer 0,74 (30002)9170, Hirschkäfer029-001169170, Hirschkäfer 5,31 (30002)029-00216030-001 Rangfolge Dringlichkeit des Verantwortlichkeit der Beginns der Maßnahme- Umsetzung varianten Bemerkungen sofortForstwirtschaftNSG Beachtung der Behandlungsgrundsätze! starkes Erhaltungsmaßnahme stehendes u. liegendes Totholz anreichern (mind. 1Stück/ha) Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Entwicklungsmaßnahme Baumartenzusammensetzung regulieren; bei Eingriffen Entnahme einzelner RBU in B1 +sofortForstwirtschaftNSG mittelfristigForstwirtschaftNSG 2.2.1Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Baumartenzusammensetzung regulieren; Eingriffe unter Förderung/Erhaltung von TEI in B1 (8% Anteil an Gehölzen)langfristigForstwirtschaftNSG 9170, Hirschkäfer2.4.1/2.4.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Biotop- Erhaltungsmaßnahme und Altbäume anreichern (mind. 3 Stück/ha) bzw. vorhandene starke Alteichen erhalten!sofortForstwirtschaftNSG 9170, Hirschkäfer 5,31 (30002)9170, Hirschkäfer2.2.1Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Baumartenzusammensetzung regulieren; Eingriffe unter Förderung/Erhaltung von TEI (15% Anteil an Gehölzen)langfristigForstwirtschaftNSG 189170, Hirschkäfer 0,48 (30002)9170, HirschkäferBeachtung der Behandlungsgrundsätze!NSG 031-001209170, Hirschkäfer 0,74 (30002)9170, HirschkäferBeachtung der Behandlungsgrundsätze!NSG 032-001219170, Hirschkäfer 1,24 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.1/2.4.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Biotop- und Altbäume anreichern (mind. 3 Stück/ha)ErhaltungsmaßnahmesofortForstwirtschaft032-002219170, Hirschkäfer 1,24 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.2Beachtung der Behandlungsgrundsätze! vorhandenes starkes stehendes u. liegendes Totholz erhalten (derzeit b-Zustand)ErhaltungsmaßnahmesofortForstwirtschaftlangfristig Entwicklung in LRT 9130 möglich, Anteil RBU derzeit bei 17,5% an Gehölzen, Bestand von LRT 9130 umgeben, NSG NSG 033-001239170, Hirschkäfer 2,07 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.1/2.4.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Biotop- und Altbäume anreichern (mind. 3 Stück/ha)ErhaltungsmaßnahmesofortForstwirtschaftNSG 034-001259130, Hirschkäfer 2,7 (30002)9170, Hirschkäfer2.2.1kurzfristigForstwirtschaftNSG 035-001269170, Hirschkäfer 2,11 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.1/2.4.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Baumartenzusammensetzung regulieren; Eingriffe zur Pflege/Förderung von RBU in B3 unter Entnahme des Birken-Schirms Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme vorhandene Biotop- und Altbäume erhalten (derzeit b-Zustand); starke Alteichen vorhanden!sofortForstwirtschaftNSG 035-002269170, Hirschkäfer 2,11 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.2sofortForstwirtschaftNSG 035-003269170, Hirschkäfer 2,11 (30002)9170, Hirschkäfer2.2.1Beachtung der Behandlungsgrundsätze! starkes Erhaltungsmaßnahme stehendes u. liegendes Totholz anreichern (mind. 1Stück/ha) Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Baumartenzusammensetzung regulieren; Förderung/Erhaltung der HBA TEI, HBU, WLImittelfristigForstwirtschaftNSG 035-004269170, Hirschkäfer 2,11 (30002)9170, Hirschkäfer2.2.1.3mittelfristigForstwirtschaftNSG 036-001279170, Hirschkäfer 1,56 (30002)9170, Hirschkäfer2.2.1.3mittelfristigForstwirtschaftNSG 037-001289170, Hirschkäfer 2,03 (30002)9170, Hirschkäfer2.4.1/2.4.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Entwicklungsmaßnahme Entnahme nicht heimischer Gehölze (auch vor der Hiebsreife); Entnahme der REI +, ELÄ + als LRT- fremde Baumarten Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Entwicklungsmaßnahme Entnahme nicht heimischer Gehölze (auch vor der Hiebsreife); Entnahme der ELÄ + als LRT-fremde Baumart Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme vorhandene Biotop- und Altbäume erhalten (derzeit b-Zustand); starke Alteichen vorhanden!sofortForstwirtschaftNSG 037-002289170, Hirschkäfer 2,03 (30002)9170, Hirschkäfer2.2.1Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Baumartenzusammensetzung regulieren; Eingriffe unter Förderung/Pflege von TEIErhaltungsmaßnahmelangfristigForstwirtschaftNSG 038-001299130, Hirschkäfer 5,57 (30002)9130, Hirschkäfer2.4.1/2.4.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Biotop- und Altbäume anreichern (mind. 3 Stück/ha)ErhaltungsmaßnahmesofortForstwirtschaftNSG 038-002299130, Hirschkäfer 5,57 (30002)9130, Hirschkäfer2.4.2sofortForstwirtschaftNSG 038-003299130, Hirschkäfer 5,57 (30002)9130, Hirschkäfer2.2.1.3Beachtung der Behandlungsgrundsätze! starkes Erhaltungsmaßnahme stehendes u. liegendes Totholz anreichern (mind. 1Stück/ha) Beachtung der Behandlungsgrundsätze! Entwicklungsmaßnahme Entnahme nicht heimischer Gehölze (auch vor der Hiebsreife); sukzessiv Entnahme von ELÄ+ im Osten der FlächemittelfristigForstwirtschaftNSG

Minderung der Barrierewirkung von Agrarflächen mittels halboffener Verbundkorridore

Mit steigendem Energiebedarf wachsen in den kommenden Jahren zugleich die Herausforderungen, neue Formen einer nachhaltigen Energieerzeugung zu entwickeln. In diesem Zusammenhang nahm in den vergangenen Jahren der Anbau von 'Energiepflanzen' kontinuierlich zu, womit sich zugleich auch der Nutzungsdruck auf landwirtschaftliche Nutzflächen kontinuierlich erhöhte. Zudem hatte dies verschiedene landschaftsökologische Probleme zur Folge, da betroffene Landschaften nicht nur einen wesentlichen Teil ihres ökologisch-funktionellen, sondern auch ihres ästhetischen Wertes verloren (z.B. Biodiversitätsverlust, Grundwasserbelastung). Im Projekt wird (am Beispiel einer typischen Kulturlandschaft Norddeutschlands) untersucht, wie der ökologische Wert von Energiepflanzen-Äckern durch eine kombinierte Anlage von Blühstreifen und halboffenem Waldrand verbessert werden kann. Forschungsfragen sind: - Können Blühstreifen (in Kombination mit halboffenen Waldrändern) die Biodiversität von Agrarlandschaften fördern? - Können halboffene Waldränder in Kombination mit Blühstreifen als Ausbreitungskorridore von Arten in Agrarlandschaften dienen (Minimierung des Barriereeffektes)? - Kann der Eintrag von Stickstoff aus Energiepflanzen-Äckern in die angrenzenden Lebensräume durch das Vorhandensein von Blühstreifen minimiert werden? Im Projekt werden experimentell Blühstreifen entlang von Ackerrändern hergerichtet. Dabei kommt eine Einsaat mit unterschiedlichen Pflanzenarten zum Einsatz, die auch früher auf Äckern der betreffenden Region angebaut wurden. Solche Blühstreifen werden im Kontakt zu geschlossenen bzw. halboffenen Waldrändern angelegt, um den Artenaustausch und das Potential der Blühstreifen (in Kombination mit den Waldrändern) zur Minimierung der Barrierewirkung von Energiepflanzen-Äckern und ihren Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität in Agrarlandschaften zu untersuchen.

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