Im Jahr 2010 verabschiedete die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) das Nagoya Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleich. Das Protokoll enthält Regeln über den Zugang zu genetischen Ressourcen, zum Beispiel zu Forschungszwecken. Weiterhin verpflichtet es die Vertragsparteien sicherzustellen, dass diejenigen Länder, wo sich genetische Ressourcen finden, und die dort lebenden indigenen Gemeinschaften für die Nutzung ihrer genetischen Ressourcen und des dazugehörigen Wissens entschädigt werden. Das Ecologic Institut ist an einer Studie zur Umsetzung des Nagoya Protokolls in der EU beteiligt.
Ziel der Dissertation ist es, Kriterien für den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen in der Landwirtschaft zu entwickeln und zu diskutieren. Dabei soll auch die potentielle Rolle eines internationalen ABS-Regimes betrachtet werden, das sich noch im Verhandlungsstadium befindet. Die ethische Analyse stützt sich auf Gerechtigkeits-Theorien von John Rawls und Amartya Sen.
Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am 30. März 2010 die Verurteilung des französischen Ölkonzerns Total im Fall des Untergangs des Tankschiffs Erika. Als Grund für die Mitschuld des Konzerns gab das Gericht fahrlässiges Handeln beim Anmieten des altersschwachen Schiffes an. Die Gesamtschadenssumme wurde auf 200 Millionen Euro erhöht. Der Erika-Prozess gilt als größter Umweltprozess der französischen Justiz. Erstmals waren Umweltschäden als Basis für Entschädigungsforderungen akzeptiert worden.
Das Umweltschadensgesetz (UschackG) beruht auf der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG), die bis zum 30. April 2007 in nationales Recht umzusetzen war. Mit der Einführung des UschackG besteht erstmals eine öffentlich-rechtliche Haftung bei Schaden an Naturgütern. Das Gesetz führt zu einer Ausweitung der bisherigen Verantwortung für Unternehmen und Vollzugsbehörden. Im Hinblick auf Biodiversitätsschäden besteht noch große Unsicherheit aufgrund der Vielzahl der Schutzgüter, der potentiellen Schadensursachen, der Identifizierung von Schäden und der Sanierung im Schadensfall. Das Projekt zielt darauf ab - potentielle Biodeversitätsschäden ermitteln und bewerten zu können - wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Umsetzung der Richtlinie in anderen Staaten der EU zu erlangen - Leitfäden für Unternehmen anzufertigen, mit deren Hilfe es möglich ist, dass Haftungsrisiko besser bewerten zu können.
Das hier zur Förderung vorgeschlagene Projekt ergänzt eine Initiative des WWF, den Schutz des Campo Maan Nationalparks in Kamerun zu verstärken und dort ein Gorillatourismus Vorhaben aufzubauen. Der Druck auf die natürlichen Ressourcen des Nationalparks durch Bevölkerungswachstum und infrastrukturelle Entwicklungsmaßnahmen nimmt zu und bedroht eine der wichtigsten Gorillapopulationen im Bereich der Atlantic Equatorial Coastal Waldökoregion. Im Mittelpunkt der WWF-Initiative steht daher die Verbesserung der lokalen Unterstützung für den Gorilla- und Waldschutz durch einen gerechten Vorteilsausgleich mit maximalem Nutzen für die Anrainerbevölkerung des Nationalparks. Das Vorhaben prüft, welche Gruppen tatsächlich von einem erfolgreichen Gorillatourismus profitieren, etwa Naturschutzbehörden, die Gemeinschaften vor Ort, die Privatwirtschaft und sogar ganze Volkswirtschaften und wie diese Gewinne verteilt werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, einen Ausgleich zwischen den Erwartungen der verschiedenen Interessensgruppen zu finden. Daher ist es wichtig, den Projektverantwortlichen ein Evaluationsinstrument an die Hand zu geben, mit dessen Hilfe die erwartete Wirkung des Projekts wohlfahrtstheoretisch begründet werden kann. Das hier vorgeschlagene Projekt wird einen Praxisleitfaden entwickeln, der als Planungs- und Entscheidungsinstrumentarium für Projektentwickler herangezogen werden kann.
Die Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) stellt die biologischen Ressourcen unter die Souveränität der jeweiligen Nationalstaaten und fordert gleichzeitig deren nachhaltige Nutzung unter gerechter Vorteilsaufteilung. Häufig jedoch können speziell Entwicklungsländer ihre biologischen Ressourcen aufgrund von finanziellen und technologischen Defiziten nicht nutzen. Gleichzeitig scheuen Unternehmen aus den Industriestaaten die kostenintensiven Investitionen bei der Suche nach biologischen Wirkstoffen in Entwicklungsländern aufgrund von Rechtsunsicherheiten. Hieraus entsteht die Situation, dass potentiell nachhaltige Einkommensquellen in den Entwicklungsländern nicht erschlossen werden. Um eine zukünftige nachhaltige Nutzung von Naturwirkstoffen zu ermöglichen, soll ein anwendungsorientiertes Lösungsmodell für einen gerechten Vorteilsausgleich entwickelt werden. Ziel des vorgelegten Modellvorhabens ist es, in enger Zusammenarbeit zwischen einem deutschen Unternehmen, Institutionen und Unternehmen in Ecuador, indigenen Gemeinschaften vor Ort ein praktikables Lösungskonzept für einen gerechten Vorteilsausgleich bei Bioprospektion in Ecuador zu schaffen.
Ziele: Das Ziel des Projektes ist, bereits bestehende Zugangs- und Vorteilsausgleichregelungen für pflanzengenetische Ressourcen ökonomisch zu bewerten und politische Handlungsempfehlungen für ihre Ausgestaltung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene sowie Reformvorschläge zur Harmonisierung anderer internationaler Abkommen abzugeben. Beschreibung: Schwerpunkt des Projektes ist die umwelt- und institutionenökonomische Analyse verschiedener Eigentumsrechtsregime an biologischer Vielfalt bzw. pflanzengenetischer Ressourcen und damit auch Regelungen zum Zugang und Vorteilsausgleich, die zu einem Schutz und zu einer nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt führen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Realisation dieser Regime im Rahmen des internationalen Abkommens zum Schutz von Immaterialgütern, dem TRIPS-Abkommen der WTO. Als empirische Beispiele sollen hierzu mehrere 'biodiversitätsreiche'Länder dienen, die bereits im Zuge der nationalen Umsetzung der CBD (Convention in Biological Biodiversity) und im Rahmen des ITPGR (International Treaty on Plant Genetic Resources) Regelungen zum Zugang und Vorteilsausgleich in ihrer Gesetzgebung verankert haben. In diesem Zusammenhang wird der Kommerzialisierung genetischer Ressourcen für die Erhaltung biologischer Vielfalt eine große Bedeutung zugesprochen. Aus diesem Grund werden mit Hilfe der länderspezifischen Untersuchungen die nationalen Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen hinsichtlich ihrer Wirkung auf internationale Bioprospektionsverträge zur Kommerzialisierung genetischer Ressourcen analysiert.
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