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Untersuchung von Trends im nicht-monetären Vorteilsausgleich im Kontext des Post-2020 Global Biodiversity Framework.

Das Projekt "Untersuchung von Trends im nicht-monetären Vorteilsausgleich im Kontext des Post-2020 Global Biodiversity Framework." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut DSMZ - Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH.

Französisches Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Ölkonzern Total (Tankerunglück 'Erika')

Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am 30. März 2010 die Verurteilung des französischen Ölkonzerns Total im Fall des Untergangs des Tankschiffs Erika. Als Grund für die Mitschuld des Konzerns gab das Gericht fahrlässiges Handeln beim Anmieten des altersschwachen Schiffes an. Die Gesamtschadenssumme wurde auf 200 Millionen Euro erhöht. Der Erika-Prozess gilt als größter Umweltprozess der französischen Justiz. Erstmals waren Umweltschäden als Basis für Entschädigungsforderungen akzeptiert worden.

Umwelthaftung und Biodiversität

Das Projekt "Umwelthaftung und Biodiversität" wird/wurde gefördert durch: European Environmental Bureau / Rheinland-pfälzisches Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Bingen, Institut für Umweltstudien und angewandte Forschung (IESAR).Das Umweltschadensgesetz (UschackG) beruht auf der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG), die bis zum 30. April 2007 in nationales Recht umzusetzen war. Mit der Einführung des UschackG besteht erstmals eine öffentlich-rechtliche Haftung bei Schaden an Naturgütern. Das Gesetz führt zu einer Ausweitung der bisherigen Verantwortung für Unternehmen und Vollzugsbehörden. Im Hinblick auf Biodiversitätsschäden besteht noch große Unsicherheit aufgrund der Vielzahl der Schutzgüter, der potentiellen Schadensursachen, der Identifizierung von Schäden und der Sanierung im Schadensfall. Das Projekt zielt darauf ab - potentielle Biodeversitätsschäden ermitteln und bewerten zu können - wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Umsetzung der Richtlinie in anderen Staaten der EU zu erlangen - Leitfäden für Unternehmen anzufertigen, mit deren Hilfe es möglich ist, dass Haftungsrisiko besser bewerten zu können.

Grundlagen für den Gorillaschutz / Umsetzung Frankfurter Erklärung

Das Projekt "Grundlagen für den Gorillaschutz / Umsetzung Frankfurter Erklärung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltstiftung WWF Deutschland.Das hier zur Förderung vorgeschlagene Projekt ergänzt eine Initiative des WWF, den Schutz des Campo Maan Nationalparks in Kamerun zu verstärken und dort ein Gorillatourismus Vorhaben aufzubauen. Der Druck auf die natürlichen Ressourcen des Nationalparks durch Bevölkerungswachstum und infrastrukturelle Entwicklungsmaßnahmen nimmt zu und bedroht eine der wichtigsten Gorillapopulationen im Bereich der Atlantic Equatorial Coastal Waldökoregion. Im Mittelpunkt der WWF-Initiative steht daher die Verbesserung der lokalen Unterstützung für den Gorilla- und Waldschutz durch einen gerechten Vorteilsausgleich mit maximalem Nutzen für die Anrainerbevölkerung des Nationalparks. Das Vorhaben prüft, welche Gruppen tatsächlich von einem erfolgreichen Gorillatourismus profitieren, etwa Naturschutzbehörden, die Gemeinschaften vor Ort, die Privatwirtschaft und sogar ganze Volkswirtschaften und wie diese Gewinne verteilt werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, einen Ausgleich zwischen den Erwartungen der verschiedenen Interessensgruppen zu finden. Daher ist es wichtig, den Projektverantwortlichen ein Evaluationsinstrument an die Hand zu geben, mit dessen Hilfe die erwartete Wirkung des Projekts wohlfahrtstheoretisch begründet werden kann. Das hier vorgeschlagene Projekt wird einen Praxisleitfaden entwickeln, der als Planungs- und Entscheidungsinstrumentarium für Projektentwickler herangezogen werden kann.

Studie zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU

Das Projekt "Studie zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU" wird/wurde gefördert durch: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt / Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Vrije Universiteit Amsterdam, Instituut voor Milieuvraagstukken.Im Jahr 2010 verabschiedete die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) das Nagoya Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleich. Das Protokoll enthält Regeln über den Zugang zu genetischen Ressourcen, zum Beispiel zu Forschungszwecken. Weiterhin verpflichtet es die Vertragsparteien sicherzustellen, dass diejenigen Länder, wo sich genetische Ressourcen finden, und die dort lebenden indigenen Gemeinschaften für die Nutzung ihrer genetischen Ressourcen und des dazugehörigen Wissens entschädigt werden. Das Ecologic Institut ist an einer Studie zur Umsetzung des Nagoya Protokolls in der EU beteiligt.

Gerechte Nutzung oder Biopiraterie? - Entwicklung von Kriterien für den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen in der Landwirtschaft

Das Projekt "Gerechte Nutzung oder Biopiraterie? - Entwicklung von Kriterien für den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen in der Landwirtschaft" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Mikrobiologisches Institut, Lehrstuhl Ethik in den Biowissenschaften.Ziel der Dissertation ist es, Kriterien für den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen in der Landwirtschaft zu entwickeln und zu diskutieren. Dabei soll auch die potentielle Rolle eines internationalen ABS-Regimes betrachtet werden, das sich noch im Verhandlungsstadium befindet. Die ethische Analyse stützt sich auf Gerechtigkeits-Theorien von John Rawls und Amartya Sen.

Analyse des internationalen Verhandlungsprozesses zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich im Hinblick auf die Anwendung der 'Bonn Guidelines' und der Forderung nach einem internationalen Regime, Durchführung eines Sektor-Workshops (Pharma) und Erstellung einer 'Roadmap' zur COP 9 - Teilvorhaben

Das Projekt "Analyse des internationalen Verhandlungsprozesses zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich im Hinblick auf die Anwendung der 'Bonn Guidelines' und der Forderung nach einem internationalen Regime, Durchführung eines Sektor-Workshops (Pharma) und Erstellung einer 'Roadmap' zur COP 9 - Teilvorhaben" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Erhaltung von Biodiversität durch Kommerzialisierung? Ökonomische Analyse des internationalen Konzepts der Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen pflanzengenetischer Ressourcen unter Einbeziehung vergleichender Länderstudien

Das Projekt "Erhaltung von Biodiversität durch Kommerzialisierung? Ökonomische Analyse des internationalen Konzepts der Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen pflanzengenetischer Ressourcen unter Einbeziehung vergleichender Länderstudien" wird/wurde gefördert durch: H. Wilhelm-Schaumann-Stiftung / Universität Bonn, Institut für Agrarpolitik, Marktforschung und Wirtschaftssoziologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik (ILR), Professur Ressourcen- und Umweltökonomik.Ziele: Das Ziel des Projektes ist, bereits bestehende Zugangs- und Vorteilsausgleichregelungen für pflanzengenetische Ressourcen ökonomisch zu bewerten und politische Handlungsempfehlungen für ihre Ausgestaltung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene sowie Reformvorschläge zur Harmonisierung anderer internationaler Abkommen abzugeben. Beschreibung: Schwerpunkt des Projektes ist die umwelt- und institutionenökonomische Analyse verschiedener Eigentumsrechtsregime an biologischer Vielfalt bzw. pflanzengenetischer Ressourcen und damit auch Regelungen zum Zugang und Vorteilsausgleich, die zu einem Schutz und zu einer nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt führen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Realisation dieser Regime im Rahmen des internationalen Abkommens zum Schutz von Immaterialgütern, dem TRIPS-Abkommen der WTO. Als empirische Beispiele sollen hierzu mehrere 'biodiversitätsreiche'Länder dienen, die bereits im Zuge der nationalen Umsetzung der CBD (Convention in Biological Biodiversity) und im Rahmen des ITPGR (International Treaty on Plant Genetic Resources) Regelungen zum Zugang und Vorteilsausgleich in ihrer Gesetzgebung verankert haben. In diesem Zusammenhang wird der Kommerzialisierung genetischer Ressourcen für die Erhaltung biologischer Vielfalt eine große Bedeutung zugesprochen. Aus diesem Grund werden mit Hilfe der länderspezifischen Untersuchungen die nationalen Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen hinsichtlich ihrer Wirkung auf internationale Bioprospektionsverträge zur Kommerzialisierung genetischer Ressourcen analysiert.

Analyse des internationalen Verhandlungsprozesses zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich im Hinblick auf die Anwendung der 'Bonn Guidelines' und der Forderung nach einem internationalen Regime, Durchführung eines internationalen Workshops - Teilvorhaben

Das Projekt "Analyse des internationalen Verhandlungsprozesses zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich im Hinblick auf die Anwendung der 'Bonn Guidelines' und der Forderung nach einem internationalen Regime, Durchführung eines internationalen Workshops - Teilvorhaben" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Botanische Gärten.

Erhaltung von Biodiversität durch Kommerzialisierung - Eine ökonomische Analyse des Konzepts der Zugangsregelung und des Vorteilsausgleichs

Das Projekt "Erhaltung von Biodiversität durch Kommerzialisierung - Eine ökonomische Analyse des Konzepts der Zugangsregelung und des Vorteilsausgleichs" wird/wurde gefördert durch: H. Wilhelm-Schaumann-Stiftung / Universität Bonn, Landwirtschaftliche Fakultät, Institut für Agrarpolitik, Marktforschung und Wirtschaftssoziologie, Abteilung Ressourcen- und Umweltökonomik / Universität Bonn, Zentrum für Entwicklungsforschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Landwirtschaftliche Fakultät, Institut für Agrarpolitik, Marktforschung und Wirtschaftssoziologie, Abteilung Ressourcen- und Umweltökonomik.

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