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Bauleitplanung: Schönefeld

Bebauungspläne - Gemeinde Schönefeld ÜBERSETZEN Barrierefreiheit Start Rathaus & Politik Aktuelles Moderner, anzeigenfrei und lesefreundlicher: Der neue Gemeindeanzeiger 31.01.25 Nach der Implementierung der neuen Dachmarke in der Gemeinde Schönefeld mit einem […] Kulturarbeit wird gefördert 24.01.25 Die Gemeinde Schönefeld hat eine Kulturförderrichtlinie entwickelt, um das kulturelle Leben in […] Alle news sehen Rathaus Öffnungszeiten Bürgermeister Ämter & Mitarbeiter*innen Gleichstellungsbeauftragte Karriere in Schönefeld Leitbild der Gemeinde Ausschreibungen / Vergaben Wohnungsangebote Satzungen und Ordnungen Bekanntmachungen Presse Bürgerservice Bürgerinformation Online Dienste Online Terminbuchung Dienstleistungen A-Z Formulare Fundbüro Politik Sitzungsplan Bürgerinformationssystem Login Informationssystem für Gemeindevertreter Wahlen Was erledige ich wo? 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Großziethen Bebauungsplan 01/20 „Am Fuchsberg“ Bebauungsplan 21/99 „Teilumsiedlung Selchow“ Bebauungsplan 001/01, 1. Änderung „Rudower Chaussee“ Bebauungsplan 002/02 „Zwischen Jahnstraße und F.-Ebert-Straße“ Bebauungsplan 002/03 „Südlich des Grenzwegs“ Bebauungsplan 002/1/03 „Zwischen R.-Breitscheid-Straße, K.-Liebknechtstraße und Grenzweg“ Bebauungsplan 003 „Friedhofsweg“ Bebauungsplan 004 „Gartenstadt“ Bebauungsplan 008 „Stadthaussiedlung Großziethen“ Bebauungsplan 009, § 33 BauGB Bebauungsplan 013, 1. Änderung „Gebiet östlich der Karl-Marx-Straße Bebauungsplan 014 „Wohnpark am Rosenpark“ Bebauungsplan 016 „Elk-Häuser“ Bebauungsplan 023 „Wohnanlage Karl-Marx-Straße 05-07“ Bebauungsplan 01/04 „K.-Marx-Straße/Friedhofsweg“ Bebauungsplan 04/06, 1. Änderung „Feuerwehr“ Bebauungsplan 03/07 „Burgunterstraße“ Bebauungsplan 06/07 „Sportanlage südlich Friedensweg“ Bebauungsplan 01/10 „Karl-Marx-Straße Nord-West“ Bebauungsplan 02/12 „RINN Ideengarten“ Bebauungsplan 01/13 „Schulerweiterung Ganztagsschule am Samariterweg“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dr. Hanne KG“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnpark Nibelungenstraße“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnpark Großziethen“ Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kleinziethen“ Kiekebusch Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Karlshof Bebauungsplan 1/99 „Ortsteil Karlshof“ Schönefeld Bebauungsplan 01/17 „Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld“ Bebauungsplan 04/19 „Quartier Am Seegraben Nord“ Bebauungsplan 13/19 „Büro- und Geschäftshaus Gartenstraße 49“ Bebauungsplan 4/92 1a, „Wohnen und Arbeiten“, 2. Änderung Bebauungsplan 4/92 1b, neu a Bebauungsplan 4/92 1b, neu b Bebauungsplan 4/92 1d, Bebauungsplan 6/92 „Mittelstraße, Dorfstraße, Reichsbahngelände, FLST 80711(ALbergo)“ Bebauungsplan 3/93 Ic „Am Dorfanger“ Bebauungsplan 2/95 „Glienicker Kurze Enden“ Bebauungsplan 1/97 „Grundschule Schönefeld“ Bebauungsplan 1/98 „III neu b – 5. Änderung“ Bebauungsplan 02/06 Bebauungsplan 03/06 Bebauungsplan 01/07 Bebauungsplan 05/07 „Hans-Grade-Allee“ Bebauungsplan 07/07 „Airport Hotel“ Bebauungsplan 02/08 „Am Seegraben, Gartenstraße“ Bebauungsplan 04/08 „Schönefelder Tor Süd“ Bebauungsplan 05/08 „Schönefelder Tor Nord“ Bebauungsplan 06/08 „Hotel Mittelstraße“ Bebauungsplan 08/08 „Wohnen am Park“ Bebauungsplan 01/09 „Feuer- und Rettungswache“ Bebauungsplan 04/09 „Lebensmittel Discounter“ Bebauungsplan 04/19 „Quartier Am Seegraben Nord“ Bebauungsplan 13/19 „Büro und Geschäftshaus Gartenstraße 49“ Vorhaben- und Erschließungsplan „CVJM Vereinsheim“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wehrmathen I“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wehrmathen II“, 1. Änderung 08/99 Vorhaben- und Erschließungsplan „Wehrmathen III“, 1. Änderung 11/96 Selchow Bebauungsplan 01/21 „Agri-Photovoltaik Selchow (Elysium Solar“ Bebauungsplan 03/10 „Veranstaltungsgelände“ (für unwirksam erklärt) Bebauungsplan 04/12 „Veranstaltungsgelände III“ Bebauungsplan 05/12 „Sondergebiet Selchow West Gate II“ – 1. Änderung Waltersdorf Bebauungsplan 12 „Am Karlshofer Weg“ (Rotberg) Bebauungsplan „Rotberg 1“ Bebauungsplan „Rotberg 2“ Bebauungsplan „Rotberg 3“ Bebauungsplan 001 „Gewerbezentrum Waltersdorf“ Bebauungsplan 002, 1. Änderung „An der Grünauer Straße“ Bebauungsplan 003 „Waltersdorf Siedlung“ Bebauungsplan 004, 2. Änderung „Lilienthalpark II“ Bebauungsplan 006 „Verkehrsanlagen“ Bebauungsplan 007 „Gemeindehof“ Bebauungsplan „Erschließung Kienberg“, 1. Änderung Bebauungsplan „Kienberg“, 1. Änderung Bebauungsplan 07/08 „Lilienthalpark 2008“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Teppich Kibek“ Grünordnungsplan 001 „Landschaftspark Waltersdorf“ Bebauungsplan 01/12 „Transversale 2. Abschnitt“ Bebauungsplan 06/12 „Am Flughafenzubringer“- Teilgebiet Airtown Nord Bebauungsplan 01/15 „Diepenseer Straße“ Bebauungsplan 04/17 „Am Bauernweg“ Waßmannsdorf Bebauungsplan 02/93, 2. Änderung Bebauungsplan 03/93, 1. Änderung Bebauungsplan 04/93, 1. Änderung „Gewerbepark am Airport“ Bebauungsplan 05/10 „An der Waßmannsdorfer Allee“ Bebauungsplan 02/22 „Gewerbepark am Airport – Teilgebiet Ost“ Navigation Rathaus Was erledige ich wo? Wirtschaft Karriere in Schönefeld Schönefeld App Gemeinde Leben Gemeindeportrait Ortsteile Kitas und Tagespflege Sport und Freizeit Kümmern im Verbund Kontakt Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld (030) 536720-0 info@gemeinde-schoenefeld.de Suche nach: Suche: Kontakt Impressum Datenschutz Nutzungsvereinbarung WLAN Erklärung zur Barrierefreiheit Presse Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet. 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12.LNT_TO1.pdf

DAS NEUE GEG Gebäudeenergiegesetz 12. Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ am 8. Oktober in Wernigerode © Copyright Dipl. Ing. Sylvia Westermann ITG Energieinstitut GmbH Joseph-v.-Fraunhofer-Straße 2 39106 Magdeburg Tel 0391 544 34 28 s.westermann@itg-energie.de ITG Energieinstitut GmbH Gründung01.06.2010 Gesellschafter aus ITG Planungs- und Energieberatungs GmbH und A.R.T. Statik-Büro SchwerpunkteEnergieeffizienzberatung und –planung für Neubauten und Sanierungen für Wohn- und Nichtwohngebäude Energieeffizienzexpertenleistungen der DENA für KfW- und Bafa- Finanzierungs- und Förderprogramme Energierechtliche Nachweise gemäß GEG, (EnEV, EEWärmeG), EEG, BImschG, KWKG, EnWG, Passivhaus Kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte Energieberatung für Mittelstand und Kommunen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) und DIN EN 16247 (für Nicht- KMU und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung) Zertifizierte Primärenergiefaktorbewertung für Fernwärme Planungen nach HOAI, Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik und Energiebilanzierung und Schallschutz Ausschreibung von Liefer- und Contracting-Vertragsleistungen für Wärme, Gas, Strom Anlagenplanung mit regenerativen Energieträgern (Solar, Umweltwärme) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (BHKW) Vorträge, Schulungen und Seminare im Energiebereich 08.10.2020 12. Landesnetzwerktreffen GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 2 Inhaltsverzeichnis 1. Warum ein neues Energiegesetz? 2. Von der Ölkrise 1976 bis zum GEG 2020 3. Struktur und Aufbau des GEG 4. Neue und alte Begriffe 5. Grundsätzliche Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude 6. Nutzung von erneuerbaren Energien 7. Vorbildwirkung der öffentlichen Hand 8. Förderungen 9. Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte 10. Mehrkosten für öffentliche und private Kassen? 08.10.2020 12. Landesnetzwerktreffen GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 3

Schallschutz am Haus

Lärm gelangt auf verschiedenen Wegen in unsere vier Wände: Als Luftschall, etwa durch ein offen stehendes Fenster, oder als Körperschall, der von außen über die Gebäudebauteile weitergeleitet wird und sich als Luftschall in unserer Wohnung ausbreitet. Massive Bauteile dämmen den Lärm besser als leichte. Bei mehrschaligen Wänden sollte sich zwischen den einzelnen Schichten schallabsorbierendes Material befinden. Schallschutz ist ein wichtiger Faktor für guten Wohnkomfort und beginnt bereits in der Phase der Planung. Bauherren ist zu empfehlen, ihre Erwartung an ruhiges Wohnen auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4100 „Schallschutz von Wohnungen“ vertraglich zu regeln und zu realisieren. Auf jeden Fall sollten die Mindestanforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ erfüllt sein. Größter Schwachpunkt sind in der Regel die Fenster. Während eine beidseitig verputzte massive Außenwand (24 Zentimeter dick) einen Schalldämmwert von mehr als 50 dB(A) besitzt, dämmt ein einfach verglastes Fenster den Schall nur um 20 dB(A). Doppelt so gut isoliert ein zweifach verglastes Fenster. Und Schallschutzfenster erreichen sogar ähnliche Werte wie die Wand. Doch nicht nur ihr Glas muss dicht sein, sondern auch der Bereich rund ums Fenster. Werden die Fenster unsachgemäß eingebaut, ist die Schalldämmung um bis zu 10 dB(A) schlechter als bei fachgerechter Arbeit. Undichte Stellen am Fenster sowie im Bereich der Rollladenkästen können Profis auch nachträglich sanieren. Darüber hinaus bewirken Rollläden ruhigere Nächte. Wichtig dabei: Der Abstand zwischen Rollladen und Fenster muss mindestens 10 Zentimeter betragen. Unabhängig von der Beachtung des Schallschutzes während des Planens und Bauens ist beim Wohnen in Mehrfamilien- und Reihenhäusern Rücksicht gefragt. Das gilt vor allem für Trittgeräusche, die die Bewohner in der Wohnung darunter besonders stören. Der beste Untergrund ist ein schwimmender Estrich. Der dämpft Trittgeräusche auf Fliesen genauso wie auf Parkettboden. Beruhigend auf „Untermieter“ wirken Teppiche. Sie können Trittschall um 20 bis 30 dB(A) senken.

Lärm/Rechtliche Grundlagen: Städtebauliche Planung

Die DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung. In dem Beiblatt 1 zu dieser Norm sind Orientierungswerte für unterschiedliche Nutzungsgebiete veröffentlicht, die bei der Planung von Neubaugebieten zu berücksichtigen sind. Literatur: DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung“, 2002

Schallschutz im Staedtebau - planerische Auswirkungen der DIN 18005. Band 1: Ergebnisse; Band 2: Materialien

Das Projekt "Schallschutz im Staedtebau - planerische Auswirkungen der DIN 18005. Band 1: Ergebnisse; Band 2: Materialien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Kommunal- und Regionalplanung durchgeführt. Die Studie gibt einerseits einen Ueberblick ueber die praktische Anwendung der DIN 18005 'Schallschutz im Staedtebau' (Normanwendung in der Bauleitplanung). Andererseits beschreibt sie die Auswirkungen der Normanwendung auf den Staedtebau. Hierzu wurden 92 'Normanwender' in massgeblichen Behoerden und Planungsbueros befragt sowie 122 Bebauungs- und 42 Flaechennutzungsplaene ausgewertet. Die Untersuchung kommt zu folgenden Hauptergebnissen: - 3/4 der befragten Planer geben an, die DIN 18005 standardmaessig anzuwenden und bezeichnen diese Norm als wichtigste und umfassendste Grundlage zur Beurteilung des Schallschutzes in der staedtebaulichen Planung. - Orientierungs- bzw. Planungsrichtpegel sollten zusammen mit den Ermittlungs- und Berechnungsverfahren als Einheit aufgefasst werden. Sie beginnen sich in der Planungspraxis durchzusetzen. Auf weitere Auswirkungen der neuen Norm wird im einzelnen eingegangen.

Analyse und Bewertung von Schäden bei Holzkonstruktionen (E-1996/14)

Das Projekt "Analyse und Bewertung von Schäden bei Holzkonstruktionen (E-1996/14)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, Entwicklungsgemeinschaft Holzbau durchgeführt. Auf der Grundlage eines intensiven Erfahrungsaustausches mit Sachverständigen wurden typische Mängel/Schäden im Holzbau aufgezeigt und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. Anhand von zahlreichen Fotos und Zeichnungen werden sowohl mangelhafte als auch richtige Ausführungen veranschaulicht. Des weiteren sind typische Mängel und Schäden aus Gutachten in Form von Musterfällen aufbereitet. In einem ersten, ausführlichen Berichtsteil werden zu den Themenbereichen: - Baustoffeigenschaften, Baustoffverhalten; - Ausführung; - Planung und Ausschreibung; - Wärme- und Feuchteschutz; - Schutz des Holzes; - Schallschutz; - Lufthygiene; die Grundprinzipien und Hintergründe möglicher Schäden dargestellt und erläutert. In einem zweiten Teil wird an ausgewählten 'Musterfällen' veranschaulicht, welche Folgen die Nichtbeachtung der vorher erläuterten Regeln haben kann. Die 1036 repräsentativen Schadensfälle wurden in einer Datenbank erfasst und ein detailliertes Stichwortverzeichnis angelegt. Eine ausführliche Statistik zur Auswertung der Schadensfälle und Gutachten rundet den Forschungsbericht ab. Die Untersuchungsergebnisse sind in das Buch 'Lernen aus Schäden im Holzbau' (G-2000/02) eingeflossen.

Schall-Längsleitung von Steildächern (G-2002/08)

Das Projekt "Schall-Längsleitung von Steildächern (G-2002/08)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Labor für Schall- und Wärmemesstechnik durchgeführt. Der Holzbau verzeichnet eine wachsende Vielfalt und Variabilität von Schalldämmsystemen: unterschiedlichste Estrichsysteme, Trittschalldämmplatten, Beschwerungssysteme, Unterdeckenaufhängungen, Wandbeplankungen u.ä. werden angeboten. Holzbaufirmen offerieren zunehmend eigene tragende Deckensysteme, die von der klassischen Holzbalkendecke abweichen. Dabei können schon die kleinsten Änderungen im Deckenaufbau erhebliche Defizite in der Schalldämmung verursachen. Vor diesem Hintergrund war es Ziel dieses Vorhabens, ein einfaches Prognoseverfahren mit verlässlichen Schalldämmungswerten am Bau zu entwickeln. Im Rahmen des vorliegenden Vorhabens wurden neue Rohdecken, Beschwerungen und Estriche in ein bestehendes Verfahren integriert und die Grunddaten der vorhandenen Aufbauten nach statistischen Gesichtspunkten neu bewertet. Durch die Aufnahme der neuen Rohdeckenkonstruktionen und Aufbauten kann nun eine wesentlich größere Anzahl an bauüblichen Deckenaufbauten berechnet werden. Das Verfahren ist so ausgelegt, dass eine Erweiterung jederzeit möglich ist, sobald über einen neuen Rohdeckentyp oder Estrichaufbau genügend Messwerte vorliegen. Nach dem ursprünglichen Verfahren waren 158 Baumessungen aus der Datenbank prognostizierbar. Durch die Erweiterung des Verfahrens konnten nun 321 verschiedene Aufbauten aus der Datenbank nachgeprüft werden. Durch eine differenzierte Betrachtung der Nebenwege konnte die Beschreibung der Flankenübertragung wesentlich verbessert werden. Für die praktische Anwendung wurde die einfache Aufsummierung der Korrektursummanden auf den Laborwert beibehalten. Das Verfahren konnte für 255 Labormessungen und 43 Baumessungen nachgewiesen werden. Anhand der geringeren Standardabweichung zwischen Messwert und Prognose konnte für die Prognose der Trittschalldämmung am Bau - trotz umfangreicher Erweiterung - der Sicherheitszuschlag um 1 dB auf L n,w +- 3 dB reduziert werden.

Zusammenstellung und Auswertung von Grundlagen zum Entwurf der VDI-Richtlinie 2720

Das Projekt "Zusammenstellung und Auswertung von Grundlagen zum Entwurf der VDI-Richtlinie 2720" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Die BAU ist vom Auftraggeber des Forschungsberichtes R62918 mit der Veroffentlichung beauftragt und wuenscht dazu Aenderungen zu beruecksichtigen, die vom Arbeitskreis zur Erarbeitung der VDI-Richtlinie 2720 vorgeschlagen wurden. Die vorgesehenen Aenderungen sollen den engen Bezug der Veroeffentlichung zur geplanten Richtlinie sichern.

Erstellung eines Planungs-Handbuches fuer Laermschutz bei Foerder- und Umschlaganlagen

Das Projekt "Erstellung eines Planungs-Handbuches fuer Laermschutz bei Foerder- und Umschlaganlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Systemtechnik durchgeführt. Foerder- und Umschlaganlagen, die ueberwiegend im Freien betrieben werden, besitzen relativ laute Teilschallquellen (Motor, Getriebe usw.) mit teilweise hoher Schallpegelleistung. Dadurch entstehen erhebliche Belaestigungen der Nachbarschaft. Zur Minderung des Laerms im gewerblichen und industriellen Bereich sollen der Stand der Laermminderungs-Technik bei Foerder- und Umschlaganlagen ermittelt und Emissionswerte fuer die Planung dieser Anlagen und deren Schallschutz festgelegt werden. Die Ergebnisse sollen in einem Handbuch fuer Laermschutz bei Foerder- und Umschlaganlagen zusammengefasst werden.

Muemmelmannsberg Sued; Schallschutz

Das Projekt "Muemmelmannsberg Sued; Schallschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Schall- und Schwingungstechnik durchgeführt. Dauerschallpegelmessungen, Prognoseberechnungen, Beurteilung der Bebauungsalternativen nach akustischen Gesichtspunkten.

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