Das islamische Opferfest, Kurban Bayrami (türkisch) bzw. Eid al-Adha (arabisch), findet im Jahr 2024 vom Abend des 15. Juni bis zum 19. Juni statt. Zu diesem Brauch werden in vielen deutschen Schlachthöfen wieder sogenannte rituelle Schlachtungen von Tieren angeboten. Bei der Schlachtung werden Tiere zum Zweck des menschlichen Verzehrs getötet. Nach §4a (1) des Tierschutzgesetzes müssen Tiere in Deutschland hierzu vor dem Beginn des Blutentzugs betäubt worden sein. Beim so genannten Schächten werden Tiere ohne vorherige Betäubung durch einen Kehlschnitt, und damit durch Blutentzug, getötet. Laut Tierschutzgesetz besteht grundsätzlich ein Verbot des Schächtens. Ausnahmen sind zwar in seltenen Fällen möglich, müssen aber in Form einer Ausnahmegenehmigung vom örtlich zuständigen Veterinäramt erlaubt werden. Bislang ist in Nordrhein-Westfalen keine Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten ausgesprochen worden. Bei einer rituellen Schlachtung werden Tiere unter Berücksichtigung religiöser Riten so geschlachtet, dass sie für die Gläubigen zum Verzehr geeignet sind und die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Hierfür wird die vielfach akzeptierte Schlachtmethode mit Elektrokurzzeitbetäubung angewendet. Dabei erfolgt eine kurze Betäubung von Schafen mittels Elektrozange. Rinder werden mit einem Bolzenschuss betäubt. Die Tötung der betäubten Tiere erfolgt dann umgehend durch Ausbluten nach einem Kehlschnitt. Diese Methode genügt sowohl der gesetzlichen Tierschutzvorschrift, nach der ein Tier vor dem Schlachten zu betäuben ist, als auch der religiösen Anforderung, dass ein Tier während des Entblutens noch leben muss. Die Zulassung für die Elektrokurzzeit-Betäubung muss der Schlachthofbetreiber beim örtlich zuständigen Veterinäramt rechtzeitig beantragen. Voraussetzungen für die Ausführung eines Kehlschnittes Zu Kurban Bayrami werden in vielen deutschen Schlachthöfen rituelle Schlachtungen nach erfolgter Elektrokurzzeitbetäubung angeboten. Soll der Kehlschnitt von einer nicht am Schlachthof beschäftigten Person - also z.B. durch den Gläubigen selbst oder einen Religionsgelehrten - durchgeführt werden, so ist hierfür ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird vom örtlich zuständigen Veterinäramt ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Teilnahme an einer Schulung erworben und mit einer erfolgreich abgelegten theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen wurden. Da es bisher nur wenige solcher Schulungen gibt, müssen Interessierte sich rechtzeitig um den Erwerb dieser Sachkunde kümmern. zurück
Die Firma Danish Crown Fleisch GmbH, 49632 Essen, Waldstr. 7, hat mit Schreiben vom 27.01.2021 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 16 und 10 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren (Schweine) am Standort in 49632 Essen, Waldstr. 7, Gemarkung Essen, Flur 5, Flurstücke 5/2, 34//2, 37/4, 38/2, beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung ist die die vorübergehende Erhöhung der Schlachtkapazität auf 1.488 t/d (max. 12.400 Tiere), max. 68.000 Schweine die Woche, befristet bis zur Fertigstellung der Einhausung des Annahmebereichs, max. bis zum 31.5.2021.
Die Westfleisch Finanz AG, Fridtjof-Nansen-Weg 5a, 48155 Münster hat mit Datum vom 13.06.2023 einen Antrag zur Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Schlachten von Tieren am Standort Stockum 2 , 48653 Coesfeld vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist der Betrieb eines Kombi Dampfkessels im Außenbereich des Betriebs-geländes.
Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Haltung von Sauen im Kastenstand, Verbot ganzjähiger Anbindehaltung von Rindern, Verbandsklage Tierschutz), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Amputations-Kürzen der Schwänze von Schweinen, Wildtiere im Zirkus, Kastrieren männlicher Ferkel, Enthornung von Kälbern, Taubenvergrämung), Eigenkontrollen - Tierschutzindikatoren (u. a. Qualzucht), Hundeführerschein junior, Transport von Tieren, Töten und Schlachten von Tieren (u. a. Schächten, Verfütterung lebender Futtertiere, Hahnenköpfen), Fischerei, Tierversuche, Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Tierschutzpreis), Tierschutzbeirat; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2016 und 2017
Die Westfleisch Finanz AG, Brockhoffstr. 11, 48143 Münster hat mit Datum vom 17.01.2022 einen Antrag zur Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Schlachten von Tieren am Standort Stockum 2, 48653 Coesfeld vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist der Umbau und die Modernisierung der Heizzentrale, die weitere Modernisierung und Erweiterung der Kälteanlage mit Umstellung von Ammoniakdirektverdampfern auf Kühlsole sowie die Nachrüstung von zwei Lüftungsgeräten im Bereich der Zerlegung und Bäuchebearbeitung.
Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Änderung Tierschutzgesetz, Tierwohlkennzeichengesetz, Ferkelkastration, Tierschutz-Nutztierhaltung, Transportzeiten von Nutztieren, Handel mit Tieren im Internet und Printmedien), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Umsetzung Aktionsplan Schwanzkupieren, Töten männlicher Eintagsküken, Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere, Hundediplom Junior, Umsetzung Katzenschutzverordnung, Wildtiere im Zirkus, Überprüfung von Tierbörsen), Schlachten von Tieren, Tierversuche, Transport von Tieren, Fischerei und Jagd, Förderung und Preise im Tierschutz, Tierschutzbeirat, Öffentlichkeitsarbeit; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2018 und 2019
Die Schlachthof-Betriebs-GmbH Fürth betreibt im Anwesen Siegelsdor-fer Str. 42, 90768 Fürth, Fl.Nr. 807/37 Gem. Burgfarrnbach eine immissionsschutzrecht-lich genehmigungsbedürftige Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 50 Tonnen Lebendgewicht oder mehr je Tag nach der Nr. 7.2.1 Anhang 1 4. BImSchV. Die Schlachthof-Betriebs-GbmH Fürth beantragt gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG die Erweiterung des vorhandenen Betriebs. Es sind folgende Änderungen beabsichtigt: - Die Erhöhung der Schlachtkapazität - Die Erweiterung der baulichen Anlagen - Den Einbau einer Abwasserbehandlungsanlage - Den Austausch der alten Kälteanlagen - Die Herstellung einer Straßenanbindung an die Veitsbronner Straße Im Zuge der Erweiterung wird unter Hinzunahme des Flurstückes 807/55, Gem. Burg-farrnbach die Fläche des Schlachthofgeländes um ca. 1.939 m² auf ca. 9.376 m² vergrößert. Das Schlachthofgebäude wird dabei um ca. 816 m² auf ca. 1.919 m² vergrößert.
Der Vorhabenträger plant die Erweiterung und Erneuerung der mechanischen Reinigung des Abwassers aus der Kuttelei
Der Anlagenbetreiber plant die Erweiterung und den Ausbau der Lüftung für die Zerlegung, Streifenfleischverarbeitung und Katonierung.
Die Firma Geflügelschlachterei Steinfeld GmbH & Co. KG, Honkomper Weg 9, 49439 Steinfeld, hat mit Schreiben vom 21.10.2019 die Erteilung einer Genehmigung gemäß den §§ 16 und 10 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Schlachtkapazität von 140 t/d Lebendgewicht in 49439 Steinfeld, Honkomper Weg 9, Gemarkung Steinfeld, Flur 8, Flurstücke 119/6, 134/7, 132/6, 132/8, 132/9 beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung ist die temporäre Kapazitätserhöhung von 140 t/d auf 152,5 t/d durch 5000 zusätzlich zu schlachtende Biotiere in der Zeit vom 04.11.2019 bis zum 28.02.2020.
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