Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Allgemeinen umfassen mehrere Strom- und Bestandsrechnungen, die ein möglichst umfassendes, übersichtliches, hinreichend gegliedertes quantitatives Gesamtbild der Zusammenhänge zwischen dem wirtschaftlichen Geschehen im Inland sowie durch Inländer in einer abgelaufenen Periode und dem Zustand sowie den Leistungen der Umwelt geben. Die Rechnungen zu den umweltbezogenen Steuern informieren unter anderem darüber, wie hoch das Aufkommen an Energie- und Stromsteuer, für nationale und europäische Emissionsberechtigungen, Beiträge zum Erdölbevorratungsverband, Kernbrennstoffsteuer, Kfz- und Luftverkehrsteuer der Unternehmen je Wirtschaftsbereich, der privaten Haushalte und der gebietsfremden Einheiten im Inland ist (Inlandskonzept). Ältere und weitere Qualitätsberichte finden Sie im Bereich Methoden.
Die Energieministerkonferenz hat heute in Stralsund ein klares Zeichen der Geschlossenheit gesendet und für Verlässlichkeit in der Energiepolitik geworben. „Die erfolgreiche Energiewende ist die Basis für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft, für gesicherten Wohlstand und neue Beschäftigungsperspektiven“, betonte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Deshalb braucht es Verlässlichkeit in der Energiepolitik. Das gilt etwa bei der Frage, wie viel Strom wir künftig benötigen. Hier darf der künftige Bedarf nicht unterschätzt werden. Verlässlichkeit bedeutet in der Politik aber auch, Angekündigtes umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher – ob Industrie, Mittelständler oder Bürgerinnen und Bürger.“ Insbesondere beim Thema Stromsteuer bezogen die Energieministerinnen und -minister der Länder klar Position. Sie stellten sich einstimmig hinter den Beschlussvorschlag aus Sachsen-Anhalt, der den Bund auffordert, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent/kWh zu senken. „Hohe Strompreise sind Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, betonte Willingmann. „Deshalb ist es wichtig, dass sich die Berliner Koalition schnell auf Entlastungen wie die Abpufferung der Netzentgelte im Jahr 2026 verständigt hat. Aus Sicht der Energieministerinnen und -minister der Länder reicht das aber noch nicht. Wir brauchen auch die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß; spätestens 2027. Diese Entlastung wurde im Bund wiederholt versprochen; sie ist wirtschaftlich notwendig und sozial geboten. Und bedarf daher in absehbarer Zeit der Umsetzung.“ Darüber hinaus müsse für einen Übergangszeitraum auch an dem Netzentgeltzuschuss festgehalten werden. „Einmalig in 2026 hat der Bund zwar die Kostensteigerung abgefedert. Mit fortschreitendem Ausbau der Netze bedarf es hier aber längerer finanzieller Begleitung durch den Bund“, so der Energieminister. Auf Verlässlichkeit legt Willingmann auch beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien großen Wert. Nach dem Austausch der Landesenergieminister mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die zeitweise digital in die Konferenz zugeschaltet war, betonte Willingmann, dass auch hier am Ausbautempo weiterhin festgehalten werden sollte. Das gelte einerseits für eine realistische Einschätzung des Strombedarfs und des notwendigen Ausbaus von Windkraft und Photovoltaik. Das gelte aber auch für die Ausweisung notwendiger Flächen für Windkraftanlagen. „Nicht nur bei uns in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit haben regionale Planungsgemeinschaften Flächen für den Windkraftausbau bereits ausgewiesen oder stehen kurz davor. Wir sollten den eingeschlagenen Weg hier nun weiterverfolgen und nicht ohne Not als sinnvoll erkannte Ziele in Frage stellen.“ Klar sei aber auch, dass in der nächsten Phase der Energiewende die Kosteneffizienz und Wirtschaftsdienlichkeit eine größere Rolle spielen müsse, betonte Willingmann. „Dies gilt für Freilandleitungen ebenso wie für die Ansiedlung von Großspeichern.“ Willingmann mahnte nach der Energieministerkonferenz zudem mehr Tempo bei der Kraftwerksstrategie an: „Wir hatten gehofft, dass wir noch in diesem Jahr mehr Details zur Ausschreibung neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke erfahren. Der Bund hat jedoch mitgeteilt, dass er noch weiter mit Brüssel verhandelt und die Kraftwerkskapazitäten wohl erst im ersten Quartal 2026 ausgeschrieben werden können.“ Die Ausschreibung neuer Kraftwerke ist notwendig, um die Stromversorgung in den kommenden Jahren zu sichern, wenn Wind- und Sonnenstrom vorübergehend nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. Willingmann setzt sich insbesondere dafür ein, dass das Kohlekraftwerk in Schkopau zu einem wasserstofffähigen Gaskraftwerk umgebaut werden kann. Es würde sonst bedingt durch den vereinbarten Kohleausstieg Ende 2034 vom Netz gehen. Hintergrund: Bis 2026 soll in Sachsen-Anhalt 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden, bis 2032 wird der Anteil auf 2,2 Prozent steigen. Aller Voraussicht nach wird das Land diese Ziele auch erreichen. Bundesweit sollen insgesamt zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergie ausgewiesen werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Im Verkehrssektor besteht akuter klimapolitischer Handlungsbedarf. Diese Studie fokussiert auf die Lenkungswirkung staatlich bestimmter Energiepreisbestandteile. Mithilfe des am Öko-Institut entwickelten Modells TEMPS (Transport Emissions and Policy Scenarios) werden in vier Szenarien die Lenkungswirkungen von Energiepreisen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die deutliche Erhöhung der CO2 - bzw. der Energiepreise in keiner der untersuchten Szenarien ausreicht, um die nationalen sektorspezifischen Klimaschutzziele bis 2030 oder die Klimaneutralität 2045 zu realisieren. Die Erhöhung des CO2-Preises oder die Anpassung der Energiebesteuerung wirken mittelfristig und setzen Anreize zur Verkehrsverlagerung und -vermeidung, insbesondere im Personenverkehr. Die (moderate) Anpassung der Stromsteuer hat von allen Szenarien und Sensitivitäten die kleinste Minderungswirkung. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2025.
Prozesswärme wird in sehr vielen industriellen Produktionsprozessen benötigt und basiert bislang dominiert vor allem auf fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle. Der industrielle Anlagenpark hat Potenzial zur Umstellung auf Direktelektrifizierung oder zur Umstellung auf Wasserstoff. Die bisherige Struktur der staatlich bestimmten Energiepreisbestandteile begünstigt den Einsatz fossiler Energieträger. Dieses Kurzpapier betrachtet mögliche Ansätze zum Abbau von Entlastungen für fossile Energieträger bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Prozesse und Verfahren, um die Wirtschaftlichkeit CO2 -neutraler Prozesstechnologien zu verbessern. Durch ergänzende Förderprogramme zur Dekarbonisierung kann in Summe eine mögliche Ausgestaltung belastungsneutral für die Wirtschaft gestaltet werden. Veröffentlicht in Climate Change | 19/2025.
Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat sich am heutigen Dienstag mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt. Darin bedauert Willingmann, dass die wiederholt in Aussicht gestellte Stromsteuersenkung durch den Bund wegen knapper Kassen vorerst nicht für alle Unternehmen und private Verbraucher kommen soll. Der Minister appelliert zugleich an die Bundesminister, gemeinsam mit den Parlamentariern im Bundestag in den anstehenden Haushaltsverhandlungen weiter nach vertretbaren Lösungen zu suchen. „Gerade private Haushalte mit geringerem Einkommen hatten in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung der Strompreise zu verkraften“, betonte Willingmann in seinem Schreiben. Weiter erklärte er: „Die Senkung staatlich induzierter Preisbestandteile stellt daher gerade für diese Gruppe eine wichtige Entlastung dar. Der Blick auf das Lohnniveau zeigt, dass Ostdeutschland hier in besonderer Weise betroffen ist. Die nun nicht vollzogene Umsetzung der gebotenen Steuersenkung mit ihrer unmittelbaren Auswirkung auf den Strompreis wird daher auch als unangemessene Benachteiligung wahrgenommen. Nun ist aber heute mehr denn je Vertrauen in Aussagen politisch Verantwortlicher eines der wichtigsten Instrumente, um Politikverdrossenheit und Hinwendung zu extremen politischen Akteuren entgegenzuwirken.“ Für die angespannte Haushaltslage des Bundes zeigte Willingmann durchaus Verständnis. Er sei dennoch davon überzeugt, dass „der Weg Deutschlands aus der Wirtschaftskrise noch schneller mit verlässlicher Politik und klarer Prioritätensetzung zu erreichen ist. Der Bundeshaushalt mit einem Volumen von 503 Milliarden Euro sollte hierfür eine solide Grundlage sein.“ Willingmann schlägt den Ministern deshalb statt des Verzichts auf unbestimmte Zeit eine gestaffelte Senkung der Stromsteuer vor. „Der erste Schritt könnte aus einer Senkung der Stromsteuer um einen Cent pro Kilowattstunde zum 1. Januar 2026 bestehen, um hier auch den Stellenwert des Themas für beide Koalitionspartner zu verdeutlichen und mit der Senkung auch den in Aussicht gestellten Charakter als Sofortmaßnahme Rechnung zu tragen. Eine weitere Reduktion könnte zum 1. Januar 2027 erfolgen“, so Willingmann. Die Entlastungsschritte würden dann jeweils 2,7 Milliarden Euro ausmachen. Ziel der Senkung müsse ein Steuersatz auf dem europäischen Mindestniveau von 0,05 Cent pro Kilowattstunde bleiben. Aktuell zahlen Verbraucher 2,05 Cent pro Kilowattstunde Stromsteuer. Willingmann hat sich in den vergangenen Jahren – auch als Vorsitzender der Energieministerkonferenz im Jahr 2023 - wiederholt für eine Senkung staatlich induzierter Preisbestandteile stark gemacht und politische Initiativen seitens der Länder dazu initiiert. So forderten die Energieministerinnen und Minister der Länder bereits 2023 bei ihren Konferenzen in Merseburg und Wernigerode entsprechende Entlastungen. Angesichts anhaltend hoher Energiepreise verständigten sich Union und SPD auch im Berliner Koalitionsvertrag darauf, die Stromsteuer zu senken. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
<p>Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass die CO₂-Bepreisung allein nicht ausreichen wird, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Stattdessen ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der die Lenkungswirkung von Energiepreisen mit dem Ausbau öffentlicher Infrastrukturen und der Förderung von Klimaschutztechnologien kombiniert.</p><p>Die deutschen Klimaziele können nur durch den kombinierten Einsatz verschiedener energie- und klimapolitischer Instrumente erreicht werden. Dies sind zentrale Ergebnisse einer neuen Studie, die das Öko-Institut zusammen mit dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung und Professor Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin im Auftrag des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> vorgelegt hat. Die Studie untersucht mit Hilfe empirischer Daten und Modell-Analysen, wie sich die Energienachfrage bei steigenden Preisen verändert.</p><p>Die Studie hebt hervor, dass Energie- und Strompreise sowie staatlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern und Netzentgelte erhebliches Potenzial bieten, Energieeinsparungen zu fördern und Treibhausgasemissionen zu senken. Besonders in den energieintensiven Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie können diese Maßnahmen eine signifikante Wirkung entfalten. Gleichzeitig betonen die Forschenden die Notwendigkeit, die negative Auswirkungen hoher Energiepreise auf einkommensschwache Haushalte abzumildern.</p><p>Ein konkretes Beispiel aus der Studie verdeutlicht das Potenzial dieses Ansatzes: Wärmepumpen mit flexiblen Stromtarifen können wirtschaftlich konkurrenzfähig zu Erdgasheizungen sein. Für ein Einfamilienhaus liegen die jährlichen Gesamtkosten einer Wärmepumpe mit flexiblem Tarif bei 5.090 Euro, während eine Gas-Brennwert-Anlage mit 5.224 Euro zu Buche schlägt. Viele private Haushalte achten weniger auf die Gesamtkosten, sondern besonders auf die Anschaffungskosten der Heizungsanlage. Diese werden gegenüber zukünftigen Kosten im Betrieb häufig überbewertet. Das hat auch damit zu tun, dass Menschen oft kurzfristig handeln. Um den Markthochlauf von Wärmepumpen zu beschleunigen, empfiehlt die Studie eine Reihe politischer Maßnahmen, darunter die Senkung der Anschaffungskosten, eine einkommensgestaffelte Förderung und die kontinuierliche Beobachtung des Verhältnisses von Strom- und Gaspreisen. Denn ob sich eine Wärmepumpe im Vergleich zur Erdgasheizung wirklich lohnt, hängt nicht nur vom Strompreis, sondern auch vom Erdgaspreis ab. Im Falle einer ungünstigen Entwicklung sollte der Staat aktiv gegensteuern, z.B. durch niedrige Mehrwertsteuern für Strom mit flexiblen Stromtarifen. </p><p>Die Forschenden kommen zu dem Schluss, dass effektiver <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> mehr erfordert als nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Bepreisung. Sie empfehlen der Bundesregierung, verschiedene preisliche Hebel zu nutzen. So sollte die Ausgestaltung der staatlich bestimmten Bestandteile von Energie- und Strompreisen reformiert werden. Zu diesen Preisbestandteilen gehören beispielsweise Steuern und/ oder Netzentgelte. Flankierend sollte die Bundesregierung Infrastrukturen ausbauen und gezielte Hilfen für einkommensschwache Haushalte bereitstellen. Dieser umfassende Ansatz verspricht, die Klimaziele Deutschlands erreichbar zu machen und gleichzeitig soziale Härten zu vermeiden.</p>
Die Studie soll den Beitrag von CO2- und Energiepreisen zum Klimaschutz in der Industrie ermitteln. Dazu wird ein gesamtwirtschaftliche Modell (PANTA RHEI) verwendet, das Energieverbrauch und Emissionen verschiedener Industriesektoren im Kontext der wirtschaftlichen Entwicklung abbildet. In PANTA RHEI werden verschiedene Szenarien modelliert.Bei mittleren Elastizitäten reicht eine Emissionsminderung von 20 Mt CO2 nicht aus, um das Sektorziel für die Industrie zu erreichen. Die Stellschrauben jenseits der CO2-Preise, insbesondere die staatlichen Komponenten der Strom- und Gaspreise für die Industrie, tragen nur begrenzt zur CO2-Minderung bei.Die begrenzten Effekte lassen sich mit den bestehenden, starken Pfadabhängigkeiten im Industriesektor erklären. Politische Maßnahmen und Investitionen in erste Anlagen können diese Hürden überwinden.
Der Verbrauch von Wasserstoff ist im Rahmen der Energiebesteuerung bisher nicht mit einem eigenständigen Steuersatz belegt. Das Gleiche gilt für die unter Verwendung von Wasserstoff hergestellten synthetischen Brennstoffe (im Folgenden vereinfachend: Derivate). Das führt jedoch nicht zu einer Freistellung von Wasserstoff und seinen Derivaten von der Energiebesteuerung. Vielmehr wird Wasserstoff grundsätzlich nach bestehenden, anderen Steuersätzen behandelt. Das vorliegende Papier geht im Einzelnen der Frage nach, in welchen Fällen, nach welchen Vorschriften und in welchem Umfang Wasserstoffnutzung der Energiebesteuerung unterliegt. Sowohl nach dem deutschen Recht als auch nach der Europäischen Richtlinie kommt es für die energiesteuerrechtliche Behandlung von Wasserstoff und Wasserstoff-Derivaten auf den jeweiligen Verwendungszweck an.
Prozesswärme wird in sehr vielen industriellen Produktionsprozessen benötigt und basiert bislang dominiert vor allem auf fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle. Der industrielle Anlagenpark hat Potenzial zur Umstellung auf Direktelektrifizierung oder zur Umstellung auf Wasserstoff. Die bisherige Struktur der staatlich bestimmten Energiepreisbestandteile begünstigt den Einsatz fossiler Energieträger. Dieses Kurzpapier betrachtet mögliche Ansätze zum Abbau von Entlastungen für fossile Energieträger bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Prozesse und Verfahren, um die Wirtschaftlichkeit CO2-neutraler Prozesstechnologien zu verbessern. Durch ergänzende Förderprogramme zur Dekarbonisierung kann in Summe eine mögliche Ausgestaltung belastungsneutral für die Wirtschaft gestaltet werden.
Im Verkehrssektor besteht akuter klimapolitischer Handlungsbedarf. Diese Studie fokussiert auf die Lenkungswirkung staatlich bestimmter Energiepreisbestandteile.Mithilfe des am Öko-Institut entwickelten Modells TEMPS (Transport Emissions and Policy Scenarios) werden in vier Szenarien die Lenkungswirkungen von Energiepreisen untersucht.Die Ergebnisse zeigen, dass die deutliche Erhöhung der CO2- bzw. der Energiepreise in keiner der untersuchten Szenarien ausreicht, um die nationalen sektorspezifischen Klimaschutzziele bis 2030 oder die Klimaneutralität 2045 zu realisieren. Die Erhöhung des CO2-Preises oder die Anpassung der Energiebesteuerung wirken mittelfristig und setzen Anreize zur Verkehrsverlagerung und -vermeidung, insbesondere im Personenverkehr. Die (moderate) Anpassung der Stromsteuer hat von allen Szenarien und Sensitivitäten die kleinste Minderungswirkung.
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| Bund | 36 |
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| Daten und Messstellen | 4 |
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| unbekannt | 13 |
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| Resource type | Count |
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| Keine | 22 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 19 |
| Lebewesen und Lebensräume | 16 |
| Luft | 16 |
| Mensch und Umwelt | 41 |
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