Am 1.04.2015 gab die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA) Maria Krautzberger den Startschuss für das EU-Projekt INSPIRATION. Unter der Koordination des UBA werden 21 Institutionen aus 16 europäischen Ländern in den kommenden drei Jahren eine strategische Forschungsagenda für die Ressourcen Boden und Fläche in Europa entwickeln. „Dieses Projekt ist für uns ein Meilenstein im Internationalen Jahr des Bodens“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. INSPIRATION steht für “INtegrated Spatial PlannIng, land use and soil management Research AcTION”. Das Projekt wird als Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (Coordination and Support Action - CSA) für die Europäische Kommission durchgeführt. Die beteiligten Projektpartner repräsentieren für die Themen Boden und Fläche sowie Stadt und Raumplanung jeweils nationale Förder- und Forschungseinrichtungen aus Deutschland, Frankreich, Polen, der Tschechischen Republik, Portugal, Belgien, Italien, Slowenien, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Slowakei, Österreich, Rumänien und Finnland.
Als Signal gegen den sauren Regen besetzen Aktionisten in acht Ländern gleichzeitig die Abgasschlote von Kohlekraftwerken: in Dänemark, England, Holland, Belgien, Frankreich, Österreich, in der Tschechoslowakei und in der Bundesrepublik.
Stromerzeugungsmix in der Tschechischen Republik, Daten aus #1
Aufkommen von Rohöl in der Tschechischen Republik, Daten nach #1
Diskussion in Brüssel: Materialien in Kontakt mit Trinkwasser Gemeinsam mit Karl-Heinz Florenz (Mitglied des Europäischen Parlaments, Europäische Volkspartei) eröffnete Ingrid Chorus, UBA-Abteilungsleiterin Trinkwasser, in Brüssel eine Frühstücksdebatte zum Thema Materialien in Kontakt mit Trinkwasser. 50 Expertinnen und Experten aus EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten, sowie Verbände diskutierten am 7. Juni 2018 kontrovers über den Kommissionsvorschlag. Im Rahmen der Revision der Trinkwasserrichtlinie hatte die Europäische Kommission am 1. Februar 2018 Vorschläge veröffentlicht, die auch die Regelungen von Materialien in Kontakt mit Trinkwasser beinhalten. Gemäß der EU-Kommission sollen Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser zukünftig unter der Bauprodukteverordnung reguliert werden. Das UBA möchte die Anforderungen jedoch in die Trinkwasserrichtlinie selbst aufnehmen. „Bei dem Vorschlag der EU Kommission zur Überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie wurde eine Chance vertan, konkrete hygienische Vorgaben zu etablieren, um die Qualität des Trinkwassers weiterhin zu gewährleisten“, sagte Ingrid Chorus, Abteilungsleiterin für Trinkwasser am Umweltbundesamt. Materialien, die mit unserem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser in Kontakt kommen müssen ebenso strikt geregelt sein, wie Lebensmittelverpackungen, ist die Meinung des UBA. Birgit Mendel vom Bundesgesundheitsministerium verwies auf die 4-MS-Initiative der vier Mitgliedstaaten Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland. Die 4-MS-Initiative befasst sich mit der Harmonisierung der Anforderungen an Hygienestandards innerhalb der EU für Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser und zeigt Möglichkeiten der gegenseitigen Anerkennung innerhalb der EU auf. Demnach müssen die Anforderungen dabei in der Trinkwasserrichtlinie direkt abgebildet sein. Die Bauprodukteverordnung, so die Meinung der vier Mitgliedstaaten, ist nicht die richtige Regulierung für die hohen Hygieneanforderungen von Trinkwasser. Vertreter aus der Tschechischen Republik, Italien, Belgien und Luxembourg unterstützen die 4-MS Initiative ebenso wie die Europäische Trinkwasser Allianz (EDW) und die EU-Vertretung des Verbandes nationaler Wasserversorger (EurEau). Die Vertreter der Kommission verteidigten ihren Vorschlag. Die Kontrolle und die Qualitätsgarantie für Trinkwasser liege in der hoheitlichen Aufgabe der Mitgliedstaaten, so die Meinung der EU-Kommission.
Gefragt: Deutschlands Erfahrungen mit Waldkindergärten Kindergärten, in denen die Kindergruppen die überwiegende Zeit in der Natur verbringen, sollen sich bald auch in der Tschechischen Republik offiziell als Kindergarten anerkennen lassen können. Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, hat das UBA in einem Beratungshilfeprojekt deutsche und tschechische Waldkindergärten und deren Unterstützerinnen und Unterstützer zusammengebracht. Die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen zur Förderung von Waldkindergärten unterstützen die tschechischen Partner bei den notwendigen Schritten. Ein erster wurde bereits realisiert: Das neue Schulgesetz der Tschechischen Republik enthält erstmals eine Definition für Waldkindergärten und lässt sie grundsätzlich als vorschulische Bildungseinrichtung zu. Deutsche und tschechische Waldkindergärten wollen zukünftig noch enger zusammenarbeiten – und beispielsweise am 22. Juni 2017 an einem gemeinsamen „Tag der Waldkindergärten“ über ihre Arbeit informieren. In Deutschland können sich solche Einrichtungen seit 1993 offiziell anerkennen lassen.
Magdeburg. Die Konferenz der Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (UMK) sorgt sich um die Elbe. Sie sieht das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Verkehr, so wie es das Gesamtkonzept Elbe vorsieht, gefährdet. Deshalb hat die Konferenz die Bundesregierung aufgefordert, die Vereinbarung mit der Tschechischen Republik zu Gunsten der Schiffbarkeit der Elbe nachzuverhandeln und dabei die Bundesländer im Vorfeld mit einzubeziehen. Auf Antrag der Elbanrainer-Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein hat die UMK beschlossen, dass das deutsch-tschechische Abkommen zur Elbe den Anforderungen des Gesamtkonzeptes Elbe entsprechen muss. Sie befürchten, dass die Grundgedanken sowie die konkreten fachlichen und politischen Handlungsziele des langjährig entwickelten Gesamtkonzepts Elbe im Abkommen nicht umgesetzt werden. Alle sieben Länder drängen darauf, das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Verkehr weiterhin herzustellen. Einem Abkommen, das offensichtlich vorrangig an verkehrlichen Interessen ausgerichtet ist und nicht die Belange Sohlerosion, Renaturierung sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt und Wasserrahmenrichtlinie im Blick hat, stehen die Länder kritisch gegenüber. Da Kompetenzen der Länder in den Bereichen Naturschutz, Hochwasserschutz und Wasserhaushalt berührt sind, fordern sie, von der Bundesregierung einbezogen zu werden. Sachsen-Anhalts Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung scharf: „Das Abkommen ist offensichtlich so ausgerichtet, dass die Schifffahrt Vorrang bekommt. Das widerspricht ganz klar dem Gesamtkonzept Elbe (GKE). Vielmehr müsse Sohlerosion, Erhalt der biologischen Vielfalt und die Wasserrahmenrichtlinie höchste Beachtung finden. Hier in Sachsen-Anhalt ist das UNESCO Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich und das UNESCO Biosphärenreservat Mittelelbe massiv gefährdet, wenn die Schiffbarkeit der Elbe das Hauptziel des Abkommens bleibt. Wir müssen der Realität in die Augen blicken: Die für die Elbe typischen langen und extremen Niedrigwasser wie in den Rekordniedrigwasserjahren 2015, 2018 sowie 2019 machen eine planbare und verlässliche Güterschifffahrt unmöglich.“ Hintergrund: Gesamtkonzept Elbe: Projektseite Gesamtkonzept Elbe - Startseite (bund.de) BT-Drucksache 19/28065, „Schutz der Unteren und Mittleren Elbe und Abkommen mit Tschechien“: Drucksache 19/28065 (bundestag.de) Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 181/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 181/04 Magdeburg, den 7. Mai 2004 ¿Sachsen-Anhalts Chancen im erweiterten und neu verfassten Europa¿ Regierungserklärung von Herrn Staatsminister Rainer Robra in der 40. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 07. Mai 2004 Herr Präsident, meine Damen und Herren, der 1. Mai 2004 ist aus europäischer Sicht ohne jeden Zweifel ein historisches Datum. Mit dem Beitritt von zehn Staaten wurde die bislang größte Erweiterung der Europäischen Union vollendet. Es trifft sich gut, dass das Beitrittsdatum mit der Europawoche zusammenfällt, die wir seit 10 Jahren gemeinsam mit allen deutschen Ländern in der ersten Maidekade begehen. Verschiedenste Veranstalter machen in diesen Tagen in über 100 Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt und über 1000 Veranstaltungen in der gesamten Bundesrepublik auf die vielfältigen europäischen Bezüge unseres täglichen Lebens und unserer Politik aufmerksam. Die Vielzahl der europäischen Aktivitäten unseres Landes und der neue historische Entwicklungsabschnitt, an dem die EU mit der Erweiterung steht, veranlassen mich, heute zur Europapolitik der Landesregierung das Wort zu ergreifen und damit auch Gelegenheit zu geben, europapolitische Themen in diesem Parlament einmal an hervorgehobener Stelle zu diskutieren. Artikel 1 der Landesverfassung weist Sachsen-Anhalt als Teil der europäischen Völkergemeinschaft aus. Die aktive Teilnahme des Landes am europäischen Integrationsprozess ist somit Auftrag und Aufgabe zugleich. Dem stellt sich die Landesregierung in vielfältiger Weise. Lassen Sie mich mit dem aktuellsten Thema beginnen: der Erweiterung der Europäischen Union. 1. Die Erweiterung der Europäischen Union Vor wenigen Tagen wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern feierlich in die EU aufgenommen. Nunmehr leben in der Gemeinschaft rund 450 Mio. Menschen, die gleiche Werte teilen und in großer Übereinstimmung gemeinsame Ziele verfolgen. Mit der Erweiterung der Europäischen Union werden Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in Europa dauerhaft gefestigt. Die Erweiterung stärkt als unsere Antwort auf die Globalisierung das Gewicht der EU in der Welt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilität unseres Kontinents. Die Teilung Europas durch den Kalten Krieg ist damit endgültig überwunden. Um eine Formulierung von Milan Kundera aufzugreifen: Der gekidnappte Teil Europas ist heimgekehrt. Das große Versöhnungswerk, das uns nach den Schrecken des 2. Weltkrieges auferlegt war, ist gelungen. Auch vor diesem Hintergrund hat Sachsen-Anhalt die Erweiterung der EU stets mit Sympathie und Unterstützung begleitet. Die Zustimmung zur Erweiterung, die wir mit unserem ¿Ja¿ im Bundesrat zum Beitrittsvertrag am 11. Juli 2003 dokumentiert haben, ist auch als Akt der Solidarität mit den Beitrittsländern zu verstehen. Der mutigen Politik Ungarns, Polens und der damaligen Tschechoslowakei 1989 haben wir die deutsche Einheit ganz wesentlich mit zu verdanken. Die Weiterentwicklung der Vereinigung Europas nach Osten ist mehr als die Bündelung von Kräften im internationalen Standortwettbewerb. Worum es wirklich geht, hat Richard Schröder vor wenigen Tagen auf den Punkt gebracht: Einigkeit und Recht und Freiheit für einen ganzen Kontinent, nicht mehr und nicht weniger. Beziehungen Sachsen-Anhalts zu den Beitrittsländern Sachsen-Anhalt ist in vielfältiger Weise freundschaftlich mit den neuen EU-Mitgliedern und den Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien verbunden. Traditionelle Beziehungen auf allen Ebenen und in allen Bereichen bilden ein gutes Fundament für nachhaltige Kontakte in der Zukunft. Es würde den Rahmen dieser Regierungserklärung sprengen, wollte ich beginnen, all die Kontakte, die es zwischen Sachsen-Anhalt und den Beitrittsländern gibt, aufzuzählen. Städtepartnerschaften, Schulpartnerschaften, Hochschulkontakte, Wirtschaftsbeziehungen, kulturelle Aktivitäten oder politische Kontakte - es ergäbe sich eine ansehnliche Liste und Tausende unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger beteiligen sich daran. Sie verdienen unser aller herzlichen Dank. Der Landesregierung kommt es darauf an, das Potential dieser Kontakte verstärkt auch für die Lösung unserer eigenen drängendsten Probleme zu nutzen. Damit meine ich - die Vertiefung der Außenhandelsverflechtung und der gezielten wirtschaftlichen Kooperation, die die Position unserer Unternehmen in Sachsen-Anhalt stärkt, statt in Länder mit niedrigeren Löhnen, Steuern und sozialen Standards abzuwandern; - für den Wirtschafts-, Wissenschafts- und Innovationsstandort Sachsen-Anhalt zu werben und - gezielt den Erfahrungsaustausch mit den mittel- und osteuropäischen Ländern zu intensivieren, um das von uns seit der Wende erworbene Know how ¿ auch und gerade in EU-Fragen ¿ unseren Partnern anzubieten und gemeinsam nach Lösungen für gleichgelagerte Probleme zu suchen. Unterstützung der Beitrittsländer auf dem Weg in die EU Sachsen-Anhalt konnte seit 1990 umfangreiche, bisweilen auch schmerzliche Erfahrungen im Umstrukturierungsprozess und bei der Anwendung von EU-Recht sammeln. Ich nenne nur die Bereiche Unternehmensprivatisierung, KMU-Förderung, Innovationsförderung, Einsatz der Strukturpolitik, Infrastrukturentwicklung, Abwasserkläranlagen etc. Nach diesem an Freud und Leid reichen Weg verfügt das Land heute über ein wichtiges Know-how, das wesentlicher Teil unserer Angebotspalette gegenüber den Ländern Mittel- und Osteuropas ist. Im Hinblick auf die Erweiterungsperspektiven und die damit verbundene Stabilisierung dieser Märkte sowie die Erhöhung der zahlungsfähigen Nachfrage aus diesen Ländern nutzte und nutzt die Landesregierung die eigenen Transformationserfahrungen, um den Beitrittsländern und -kandidaten bei der Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft zu helfen und zugleich die bilateralen, nicht zuletzt auch wirtschaftlich nutzbaren Kontakte zu vertiefen. Beispielhaft nenne ich in diesem Zusammenhang: · die Entwicklung bi- und multilateraler Partnerschaften zu verschiedenen Ländern oder Regionen in Mittel- und Osteuropa (z. B. Plovdiv [Bulgarien], Landwirtschafts- bzw. Wirtschaftskooperationen mit Litauen, Ungarn, der Slowakischen Republik und den Aufbau eines ¿Netzwerkes von Chemieregionen¿ unter Einbeziehung von Partnern in Polen und der Tschechischen Republik), · die Entwicklung von Regionalen Innovationsstrategien in der Tschechischen Republik und Ungarn, · das Kontaktbüro des Landes in Tallinn (Estland), · die Begegnungsstätte in Plovdiv (Bulgarien), · die Expertenentsendung im Rahmen sog. Twinning-Projekte der EU zum Verwaltungsaufbau in den baltischen Staaten, in Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Slowenien, · Konferenzen für zentral- und osteuropäische Kreditmanager, · Hospitationen von Richtern und Staatsanwälten aus den Staaten Mittel- und Osteuropas in Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt leistet mit diesen und einer Reihe anderer Maßnahmen seinen Beitrag, um den Aufbau einer modernen und effektiven Verwaltung in den Beitrittsländern zu unterstützen, so dass diese in der Lage sind, das EU-Recht auch korrekt umzusetzen und in der Praxis anzuwenden. Auswirkungen der Erweiterung auf Sachsen-Anhalt Die bislang größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union wird nicht ohne Auswirkungen auf die Gemeinschaft und ihre Mitglieder bleiben. Das trifft auch auf Sachsen-Anhalt zu. Die Landesregierung ist überzeugt, dass die Chancen der EU-Erweiterung gegenüber den mit ihr verbundenen Risiken bei weitem überwiegen. Diese Chancen müssen jedoch aktiv ergriffen werden. Da diese Fragen gerade auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert werden, gestatten Sie einige Ausführungen zu ausgewählten Problemkreisen: Bei der Diskussion der Auswirkungen der EU-Erweiterung auf unseren Arbeitsmarkt wird oft vergessen, dass sich für Deutschland und damit auch für Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit das Problem gar nicht stellt. Durch die im Beitrittsvertrag verankerte Übergangsfrist ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit für bis zu sieben Jahre eingeschränkt, um negative Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt zu verhindern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass heute wesentlich mehr Deutsche in Polen tätig sind, als Polen (legal) in Deutschland. Im Lichte unserer Bevölkerungsprognosen, die Engpässe bei jungen, qualifizierten Arbeitskräften erwarten lassen, werden wir die Arbeitskräftefrage in sieben Jahren unter Umständen anders beurteilen als heute. Und wir dürfen auch nicht übersehen, dass bei einem Trendwachstum von 3 - 5 % pro Jahr die positiven Zukunftsaussichten in den neuen Mitgliedstaaten für die Menschen dort zuverlässiger als Migrationsbremse wirken, als jede Regulierung. Dies hat uns auch die Süderweiterung der EU in den Achtziger Jahren gelehrt, der wir zudem die Erkenntnis verdanken, dass selbst die Mobilität innerhalb der neuen Mitgliedstaaten eher gering ist, sodass wir Abwanderungstendenzen in den ¿reichen¿ Westen auch nicht überschätzen sollten. Wer als Unternehmer heute im Zentrum der Automobilindustrie in der Slowakei investiert, macht diese Erfah Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 063/02 Magdeburg, den 5. April 2002 Püchel eröffnete Sonderausstellung "Deutsche Mutter, bist Du bereit"- Alltag im nationalsozialistischen Lebensborn e.V. in der Gedenkstätte Bernburg Innenminister Dr. Manfred Püchel eröffnete heute in der Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg die Sonderausstellung "Deutsche Mutter, bist Du bereit"- Alltag im nationalsozialistischen Lebensborn e.V. "Die neue Ausstellung widmet sich einem Thema, das mit der Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie` scheinbar nur wenig zu tun hat. Und trotzdem besteht eine enge Verbindung zu dieser Einrichtung. Die Gedenkstätte informiert am authentischen Ort über die Maßnahmen der Nationalsozialisten gegen diejenigen, die aus verschiedenen Gründen keinen Platz in der deutschen Volksgemeinschaft hatten. Innerhalb weniger Jahre töteten ärzte, Schwestern und Pfleger an diesem Ort ca. 15.000 Menschen durch Gas. Sie waren als lebensunwert eingestuft worden, weil sie alt, krank oder behindert waren und von den Nazis als unnütze Esser aus der sogenannten Volksgemeinschaft ausgeschlossen worden waren. Zu den Opfern, die hier ermordet wurden, zählen aber auch ca. 5.000 KZ-Häftlinge," so der Minister einleitend. Während viele Menschen aus politischen und ideologischen Gründen ausgegrenzt und vernichtet worden seien, gewährten die Nationalsozialisten denen, die ins Bild passten, Förderung und Unterstützung. Püchel: "Als nationalsozialistisches Ideal galt die Ehefrau und Mutter, die sich ganz ihren Aufgaben als Gefährtin des Mannes und als Erzieherin der (natürlich arischen und gesunden) Kinder widmete. Hausfrauendasein und Kindererziehung wurden aber nicht mehr ¿ wie noch zu Zeiten der Weimarer Republik ¿ als freiwillige Leistung bewertet, sondern als Pflicht gegenüber der ¿Volksgemeinschaft`. Hitler und Himmler erklärten immer wieder, der Mutterrolle komme auch eine politische, geradezu militärische Bedeutung im ¿Ringen um den Erhalt des Volkes` zu. Ehestandsdarlehen, Mutterkreuze und die zum Kult erhobenen Muttertagsfeiern sollten die Frauen bei der noch nach der Machtergreifung der Nazis vorhandenen hohen Arbeitslosigkeit an den Kochtopf verbannen und zudem die Anzahl der Geburten steigern." In diesem Sinne wurde im Dezember 1935 auf Veranlassung des Reichsführers SS Heinrich Himmler der Lebensborn e.V. gegründet. Ziel der Organisation war nach der Satzung, "rassisch und erbbiologisch wertvolle, kinderreiche Familien zu unterstützen", "rassisch und erbbiologisch wertvolle werdenden Mütter unterzubringen und zu betreuen", "für diese Kinder zu sorgen" und "für die Mütter dieser Kinder zu sorgen". Frauen, die ein Kind erwarteten und in einem der eigens dafür eingerichteten Heime des Lebensborn entbinden wollten, mussten vier Bedingungen erfüllen: Sie mussten gesund und erbgesund sein, einen Ariernachweis beibringen und den Kindesvater angeben, der den gleichen Kriterien zu entsprechen hatte. Erst dann wies die Lebensborn-Zentrale den Schwangeren einen Heimplatz zu. In der Regel lebten die Frauen zehn Wochen im Lebensborn-Heim. Viele blieben allerdings länger: Sie kamen früher, weil sie ¿ wie z.B. unverheiratete Frauen ¿ ihre Schwangerschaft verbergen mussten, und gingen später, weil sie nicht wussten, wohin mit dem Kind. Manche ließen das Baby auch eine zeitlang im Heim zurück oder gaben es an eine Pflegefamilie. Püchel: "Eines dieser Heime, das Heim "Harz", befand sich in Wernigerode mit einer Aufnahmekapazität von 14 Müttern und 5 Kindern, die bereits in den Jahren zuvor geboren worden waren und für die die Frauen eine Unterkunft und Betreuung benötigten. Für die Frauen war die Aufnahme in einem Lebensborn-Heim eine willkommene Hilfe, hinter der die nationalsozialistische Ideologie und Zielsetzung nicht auf Anhieb erkennbar war." Der Lebensborn e.V. erstreckte seine Aktivitäten auch auf das Ausland. So war Norwegen für die Nationalsozialisten das "Stammland der germanischen Rasse". Deshalb sah man es gern, wenn deutsche Soldaten Beziehungen zu Norwegerinnen eingingen. Und wenn die Frau schwanger wurde, bot man Unterstützung an - zum Beispiel durch den Lebensborn. Nach und nach eröffnete er in Norwegen zehn Heime, in denen rund 6000 Kinder mit norwegischer Mutter und deutschem Vater auf die Welt kamen. Insgesamt wurden Zehn- bis Zwölftausend "Deutschenkinder" in Norwegen geboren. In Polen und in der Ukraine, in Slowenien und der Tschechoslowakei wurden Mädchen und Jungen, deren Aussehen "gutes Blut" versprach, regelrecht geraubt. NS-Behörden sammelten die Kinder ein, untersuchten und testeten sie immer wieder und brachten diejenigen, die als wertvoll für die "arische Herrenrasse" angesehen worden waren, in Heime. Dort wurden die Kinder gewaltsam umerzogen, mussten deutsch sprechen, bekamen deutsche Namen und falsche Papiere. Anschließend holte der Lebensborn die Mädchen und Jungen ab und brachte sie in sein österreichisches Kinderheim. Von dort aus versuchte er, sie in deutsche Familien zu vermitteln. "Nach Deutschland verschleppt, verloren diese jungen Menschen nicht nur ihre Familie und ihre weiteren Angehörigen, sondern auch ihre soziale Identität ¿ ein Verlust, unter dem sie zumeist lebenslang zu leiden hatten und zum Teil auch noch heute leiden," so der Minister. Bis heute sei der Lebensborn e.V. von einer geheimnisvollen Aura umgeben, vor allem deshalb, weil sich das relativ geringe Sachwissen mit unkorrekten Vorstellungen verbinde, die das Ergebnis einer medienwirksamen und populistischen Darstellung seien. Die Ausstellung selbst arbeitet mit schriftlichen Dokumenten und den Stimmen von Zeitzeuginnen, mit Fotos und Filmsequenzen, mit Original-Objekten und Installationen. Geplant ist außerdem eine Begleitveranstaltung mit einer Zeitzeugin, die im Lebensborn geboren und dort von ihrer Mutter zur Adoption freigegeben wurde. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 266/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 266/11 Magdeburg, den 18. Mai 2011 Haseloff und Wolff in Brüssel bei ECRN-Präsidium und EU-Kommission Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Wirtschaftsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff werden morgen, Donnerstag, 19. Mai 2011 , an der Generalversammlung des Europäischen Netzwerks der Chemieregionen (ECRN) in Brüssel teilnehmen. Im Rahmen ihres Aufenthalts werden sie auch mit Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani zusammentreffen. Der Regierungschef wird zudem mit dem für Arbeitsmarktpolitik zuständigen Kommissar László Andor sprechen. Auf der Generalversammlung des ECRN wird Ministerpräsident Dr. Haseloff eine Bilanz seiner Arbeit als ECRN-Präsident ziehen. Darüber hinaus steht die Verabschiedung eines Positionspapiers zur künftigen Forschungs- und Innovationspolitik der EU auf der Tagesordnung. In dem Gespräch mit dem für Industrie und Unternehmertum zuständigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, wird es vor allem um die Förderung von Innovationen gehen. Die neue Landesregierung hat sich hier zum Ziel gesetzt, die Innovationspolitik des Landes in engem Zusammenwirken von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine stärkere Beteiligung an den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU und die Profilierung des Innovationsstandortes Sachsen-Anhalt in Europa. Haseloff und Wolff werden Tajani eine vergleichende Studie über die Chemieparks in ECRN-Regionen übergeben, deren Ergebnisse in die weiteren Überlegungen der Kommission zur Ausgestaltung der europäischen Industriepolitik einfließen sollen. Darüber hinaus sollen Fragen erörtert werden, wie Vorort-Erfahrungen aus der Anwendung europäischer Rechtsvorschriften dazu genutzt werden können, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Mit dem EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration wird der Ministerpräsident Fragen der künftigen Ausgestaltung der europäischen Kohäsionspolitik erörtern. Hier geht es vor allem darum, dass der Europäische Sozialfonds auch künftig Bestandteil einer integrierten Kohäsionspolitik bleibt. Nur vor Ort entwickelte Strategien gewährleisten, dass auch zukünftig Maßnahmen gefördert werden können, die dazu beitragen, die Beschäftigungschancen vieler Menschen in Sachsen-Anhalt auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sachsen-Anhalt setzt sich zudem seit langem dafür ein, dass die ostdeutschen Länder, die 2013 aus der höchsten Förderkategorie der europäischen Strukturfonds herausfallen werden, angemessene Übergangsregelungen erhalten, damit die erreichten Erfolge nicht gefährdet werden. Der Ministerpräsident wird mit Kommissar Andor außerdem darüber sprechen, wie Sachsen-Anhalt als europäische Region zur Umsetzung der Ziele der Europa 2020-Strategie beitragen kann und wie dies mit den eigenen Zielstellungen des Landes, wie etwa in den Bereichen Bildung und Fachkräftesicherung sowie Innovation und Beschäftigung am besten verbunden werden kann. Am 20. Mai 2011 stehen Gespräche von Wirtschaftsministerin Wolff u. a. mit Mitgliedern des Kabinetts von Verkehrskommissar Siim Kallas und mit dem für Energiefragen zuständigen Generaldirektor Philip Lowe an. Im Rahmen des transnationalen Chemielogistikprojektes ¿ChemLog¿ verfolgen Regionalverwaltungen, Verbände der Chemischen Industrie und Wissenschaftseinrichtungen aus Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn und Italien gemeinsam das Ziel, durch eine signifikante Verbesserung der logistischen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieregionen in Mittel- und Osteuropa zu stärken. Dieses von der Europäischen Kommission geförderte dreijährige Kooperationsprojekt steht unter Leitung des sachsen-anhaltischen Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums. Im Gespräch mit Mitgliedern des Kabinetts von Verkehrskommissar Kallas sollen die bisherigen Projektergebnisse vorgestellt und künftige Herausforderungen für die europäische Verkehrspolitik für Mittel- und Osteuropa aus Sicht der chemischen Industrie erörtert werden. Im Gespräch mit Generaldirektor Lowe sollen Fragen der stofflichen Nutzung der Braunkohle ebenso angesprochen werden wie das Thema Netzausbau vor dem Hintergrund der in Sachsen-Anhalt vorhandenen großen Kapazitäten im Bereich der regenerativen Energien. Hintergrund: Als Netzwerk von 21 Regionen aus 10 EU-Mitgliedstaaten deckt das ECRN wesentliche Teile der Chemielandkarte in Europa ab. In den vertretenen Regionen von Estland bis nach Spanien spielt die chemische Industrie eine strukturbestimmende Rolle; rund eine Million Menschen sind in diesem Industriezweig beschäftigt. In den vergangenen Jahren hat sich das ECRN aktiv in die Debatte zu verschiedenen relevanten Themen auf EU-Ebene eingebracht und war als erstes regionales Netzwerk Mitglied in einer hochrangigen Expertengruppe für einen Industriezweig auf europäischer Ebene. Zahlreiche gemeinsame Positionspapiere zur europäischen Chemikalienpolitik, zu Emissionshandel, Klimaschutz, Innovation, Energiepolitik, Regionalentwicklung und Forschungspolitik wurden in den vergangenen Jahren abgestimmt und an wesentliche Entscheidungsträger verbreitet. Von dieser Interessenvertretung sowie dem Erfahrungsaustausch innerhalb der einzelnen Regionen profitiert natürlich auch die chemische Industrie in Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen sind unter www.ecrn.net zu finden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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