Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.
Mit Erlass U I 4 - 500 050/5 vom 13.06.1986 wurde die Geschaeftsfuehrung fuer den o.g. Projektbegleitkreis auf das Umweltbundesamt uebertragen. Bei diesem Gremium handelt es sich um einen das Forschungsschwerpunktprogramm 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes' begleitenden Arbeitskreis, in den u.a. vier externe Sachverstaendige eingebunden sind. Aufgabe ist damit der inlaendische wissenschaftliche Erfahrungsaustausch im Sinne der Erlaeuterungen zu Kap. 1602, Titel 532 07 (1986 wurde die Aufwandsentschaedigung fuer die Sachverstaendigen aus Titel 526 04 gezahlt). Fuer die vier externen Sachverstaendigen fallen bis zu vier Sitzungen pro Jahr an; nach dem gegenwaertigen Stand wird das Gremium bis zum Sommer 1989 taetig sein.
Ziel des Vorhabens ist es, mit Hilfe der stabilen Schwefelisotope die Bedeutung von SO2 bei der Schaedigung von Waldoekosystemen zu untersuchen. Durch mehrjaehrige Untersuchungen neuer Nadelaustriebe soll geklaert werden, zu welchem Anteil der in Pflanzen und Boeden enthaltene Schwefel aus der Luft stammt und wie die Beeinflussung erfolgt. Diese Untersuchungen sind in Waldschadensgebieten im Harz geplant. Darueber hinaus soll im Rahmen eines Screening die Beteiligung von atmosphaerischem SO2 an der Schadensbildung in verschiedenen Waldschadensgebieten, z.B. Bayerischer Wald, Fichtelgebirge und Schwarzwald untersucht werden.
Es werden auf ausgesuchten Sammelstrecken laengs der deutschen Nordseekueste die toten Seevoegel gezaehlt und auf aeussere und innere Veroelungen untersucht. Mit dem Vorhaben soll festgestellt werden, ob die Ueberwachung der Nordsee aus der Luft zu einem Rueckgang bei den aufzufindenden veroelten Seevoegel fuehrt. Auf denselben Strecken werden die als Muellopfer angespuelten Seevoegel und Robben erfasst. Im Bereich der Deutschen Bucht werden Untersuchungen zur Erfassung des Schiffsmuelleintrages durchgefuehrt.
Die Einfuehrung des Parameters AOX in die 25. Abwasser-VwV ergibt eine Reihe von analytischen und technologischen Problemen. Im Rahmen des Vorhabens wird untersucht, ob die Matrixbelastung der Abwasser durch Chlorid, CSB und TOX ueberhaupt eine ausreichende Analysengenauigkeit zulassen. Darueberhinaus sollen die Abwasserproben diverser Betriebe neben dem AOX auch auf POX, NPOX, Chrom und PCP untersucht werden.
Anfertigung von Laenderstudien unter Verwendung vorhandenen Materials, insbesondere vorliegender Botschaftsberichte, zur gegenwaertigen Umweltpolitik in Grossbritannien und Frankreich. -Beschreibung der politischen Ablaeufe unter Beruecksichtigung der Rolle von Regierung, Parteien, Beratergremien, Verbaenden und Oeffentlichkeit. -Grundzuege der Umweltpolitik (polit. Stellenwert des Umweltschutzes,polit. Strategien und die ihnen zugrundeliegenden Prinzipien). Ziel der Studien ist, durch bessere Kenntnis ueber die innenpolitische Einbindung der Umweltpolitik in GB und F ein besseres Eingehen auf die spezifische Situation dieser Laender in internationalen und bilateralen Verhandlungen zu ermoeglichen und damit die Effektivitaet der intern. Zusammenarbeit zu verbessern. Die Studie soll durch Vermittlung von Kenntnissen ueber die polit. Rahmenbedingungen die deutsche Verhandlungsfuehrung in die Lage versetzen, besser auf die andere Seite einzugehen und damit umweltpolitische Ziele durchzusetzen.
Basierend auf den Ergebnissen des Vorhabens 10607045 'Sanierung umweltgeschaedigter Baeume und Boeden sowie Ermittlung geeigneter Schutzmassnahmen bei Neuanpflanzungen' werden weitere Untersuchungen an innerstaedtischer Vegetation und Boeden durchgefuehrt. Dabei werden schwerpunktmaessig untersucht: Wirkung von Kalkungs-, Duengungs- und Bodenbearbeitungsmassnahmen auf Boden, Bodenfauna und Baum bei versauerten Parkanlagen, Auswirkungen eines im Vorlaeufervorhaben 10607045 entwickelten Bodenbearbeitungskonzeptes zur Minimierung von Streusalzschaeden an Strassenbaeumen, Reaktion von Baeumen auf unterschiedliche Methoden der Baumpflege (Baumschnitt, Wundbehandlung). Aus den Untersuchungsergebnissen sollen Massnahmeempfehlungen abgeleitet werden, die, aufbereitet in Richtlinien-aehnlicher Form, fuer die Weitergabe an Kommunen geeignet sein sollen.
Die Veroeffentlichung des F+E Vorhabens Nr.: 101 020 58/02 hat sich aus verschiedenen Gruenden verzoegert. Inzwischen sind die Daten zur Umwelt '86/'87 veroeffentlicht worden und das Baugesetzbuch ist in Kraft getreten. Das Vorhaben soll sowohl in Bezug auf die Daten zur Umwelt als auch die Inhalte des Baugesetzbuches auf den neuesten Stand gebracht werden.
Seit einiger Zeit mehren sich die Anzeichen, dass Pflanzenschutzmittel in Konzentrationen, die ueber dem Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung (TrinkWV) liegen im Grundwasser auftreten. Bisher waren dies zumeist Wirkstoffe aus der Gruppe der Triazine. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich langfristig auch Substanzen anderer Wirkstoffgruppen im Grundwasser anreichern. Ziel dieses Vorhabens soll zum einen sein, die moeglichen Verbindungen aufzulisten und zum anderen, ein Konzept zu erarbeiten, das dem Umweltbundesamt aufzeigt, durch welche Massnahmen sich eine weitere Kontamination des Grundwassers vermeiden laesst. Hierzu gehoert auch die Beschreibung des kuenftigen F und E-Bedarfes.
Seit 1976 wird die Geraeuschemission von Rasenmaehern durch die 8. BImSchV limitiert. Eine auf dieser Verordnung basierende EG-Richtlinie von 1984 erweitert den Begriff 'Rasenmaeher', so dass auch sog Rasentrimmer unter diese Richtlinie fallen. Die Richtlinie war bis zum 1/7/1987 in nationales Recht umzusetzen. Hersteller und Verbaende haben nun beim BMU darueber geklagt, dass sie mit den Rasentrimmern die Grenzwerte der EG-Richtlinie nicht einhalten koennten. Fuer derlei Geraete liegen BMU/UBA bisher nur einige wenige Emissionsdaten vor, die diese Aussagen allerdings zu bestaetigen scheinen. Es ist nun noetig, Laermminderungsmassnahmen zu entwickeln und gegebenenfalls anhand laermarmer Prototypen modellhaft aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Grenzwerte der EG-Richtlinie bzw der entsprechenden Neufassung der 8. BImSchV eingehalten und unterschritten werden koennen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen auch als Grundlage fuer eine etwaige Weiterentwicklung der Regelungen dienen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 191 |
| Kommune | 2 |
| Land | 3 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 40 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 191 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 191 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 191 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 191 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 123 |
| Lebewesen und Lebensräume | 161 |
| Luft | 117 |
| Mensch und Umwelt | 191 |
| Wasser | 127 |
| Weitere | 191 |