Im F+E-Vorhaben 86-106 03 035/01 wurde eine Pruefvorschrift erarbeitet, welche die Interaktion von Umweltchemikalien mit Hefezellmembranen als toxische Effekte erkennen laesst. Die beobachteten Veraenderungen koennen dazu fuehren, dass die Membran ihre Schutzfunktion (partiell) verliert und andere Schadstoffe verstaerkt in die Zelle gelangen koennen. Fuer den Vollzug des ChemG in der 2. Stufe und fuer die Untersuchung von alten Stoffen ist es notwendig, derartige synergistische Effekte zu erkennen. Im vorgesehenen F+E-Vorhaben soll an einigen Stoffen exemplarisch die mit dem Mikroorganismus Hefe gewonnenen Ergebnisse an Saeugerzellkulturen ueberprueft werden, die schwieriger zu handhaben sind, aber dafuer eine bessere Uebertragbarkeit der Ergebnisse auf hoehere Organismen gewaehrleisten. Weiterhin soll mit den Saeugerzellkulturen untersucht werden, ob synergistische Effekte zwischen in der Umwelt vorhandenen membranschaedigenden Substanzen (z.B. Tenside, Aromaten) und anderen Schadstoffen bestehen. Das Arbeiten mit Zellkulturen wuerde die sonst notwendigen Tierversuche einsparen.
Ueber Bekanntheitsgrad und Verstaendnis des Umweltzeichens bedarf es genauerer Erkenntnisse. Dies gilt insbesondere fuer die Frage, ob das Umweltzeichen seiner Zielsetzung entsprechend als Aussage ueber die relative Umweltfreundlichkeit der ausgezeichneten Produkten verstanden wird und welche Rolle in diesem Zusammenhang die Umschrift spielt. Auf der Grundlage eines noch zu entwickelnden Fragebogens ist eeine repraesentative Auswahl von Haushalten hierzu zu befragen. Die Ergebnisse sind von grosser Bedeutung fuer die Verteidigung des Umweltzeichens in den aktuellen gegen Zeichennehmer gefuehrten Prozessen des VgU (z.B. Shell).
Am Beispiel eines der von Vegetationsschaeden besonders betroffenen Fremdenverkehrsgebiete und Naherholungsgebiete des Schwarzwalds (naturraeumlich abzugrenzendes Gebiet um den Feldberg) soll unter Beruecksichtigung existierender Programme, Massnahmen und Plaene (Landschaftsplaene, Forstplaene, Programm zur Behebung von Erosionsschaeden, Interess.gem. zur Pflege von Nat. u. Landschaft im Feldberggebiet u.a.) ein Umweltsanierungskonzept erstellt und umgesetzt werden, u.a. mit folgenden Elementen: Verbesserung der natuerl. Umweltbedingungen ohne Verschlechterung der Wirschaftslage, Massnahmen zur Natur-Erholungs-Verbesserung, Auswahl von Massnahmen mit besonderer Werbewirksamkeit, Koordinierung und Verstaerkung aller Aktivitaeten oeff. und privater Traeger u.a. . Dabei soll die im Rahmen des Vorhabens 109 02 022 entwickelte Methode der Umwelt-Projekt-Koordination zur Anwendung kommen (Projektmanagement).
Die Einfuehrung des Parameters AOX in die 25. Abwasser-VwV ergibt eine Reihe von analytischen und technologischen Problemen. Im Rahmen des Vorhabens wird untersucht, ob die Matrixbelastung der Abwasser durch Chlorid, CSB und TOX ueberhaupt eine ausreichende Analysengenauigkeit zulassen. Darueberhinaus sollen die Abwasserproben diverser Betriebe neben dem AOX auch auf POX, NPOX, Chrom und PCP untersucht werden.
Im Rahmen des Forschungs-Vorhabens sollen alle auf dem Markt befindlichen Chemikalien, die fuer die Lederherstellung, Pelzveredlung und Lederfaserstoffherstellung eingesetzt werden, aufgelistet und ihre qualitative Zusammensetzung geprueft werden, um gefaehrliche Stoffe im Sinne des Paragraphen 7a WHG erkennen zu koennen und um fuer diese Stoffe einen moeglichen Ersatzstoff zu finden.
Die von den Buergern als wichtig empfundenen Umweltaspekte (z.B. Freizeit- und Erholungswert, Options-, Existenz- und Vermaechtniswert) lassen sich bei umweltpolitischen Entscheidungen um so besser beruecksichtigen, je mehr Nutzen- und Kostenkomponenten nicht nur quantitativ erfasst, sondern auch anhand der individuellen Praeferenzen bewertet werden koennen. Wo es keine regelmaessigen Referenden zu wichtigen politischen Fragen gibt, lassen sich Buergerpraeferenzen fuer oeffentliche Gueter im allgemeinen nur durch Befragungen zuverlaessig aufdecken. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Nachfrage nach Umweltqualitaet direkt durch flaechendeckende Befragungen (nach der Zahlungsbereitschaft bzw Entschaedigungsforderung der Betroffenen) herzuleiten.
Das Vorhaben dient der Vorbereitung der Erarbeitung des Handbuchs 'Umweltschutz im Handwerk'. Geprueft werden sollen Kooperations- und Beteiligungsmoeglichkeiten mit allen bedeutsamen Einrichtungen des Handwerks, z.B. Zentralverbaenden, Innungen, Handwerkskammern, Technischen Beratungsdiensten, Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Darzulegen sind zudem alle fuer die Implementation wesentlichen Faktoren, z.B. Informationsmedien, Foerderungsmoeglichkeiten, Ausbildungsverordnungen und Meisterpruefungen. Schliesslich sind die Voraussetzungen des F-Vorhabens 'Umweltschutz im Handwerk' abzuschaetzen, in dem alle den einzelnen Handwerkssparten zuzuordnenden Umweltschutzgesichtspunkte und Problemloesungen zu beschreiben und erste Schritte zur Implementierung einzuleiten sind.
Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.
Mit Erlass U I 4 - 500 050/5 vom 13.06.1986 wurde die Geschaeftsfuehrung fuer den o.g. Projektbegleitkreis auf das Umweltbundesamt uebertragen. Bei diesem Gremium handelt es sich um einen das Forschungsschwerpunktprogramm 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes' begleitenden Arbeitskreis, in den u.a. vier externe Sachverstaendige eingebunden sind. Aufgabe ist damit der inlaendische wissenschaftliche Erfahrungsaustausch im Sinne der Erlaeuterungen zu Kap. 1602, Titel 532 07 (1986 wurde die Aufwandsentschaedigung fuer die Sachverstaendigen aus Titel 526 04 gezahlt). Fuer die vier externen Sachverstaendigen fallen bis zu vier Sitzungen pro Jahr an; nach dem gegenwaertigen Stand wird das Gremium bis zum Sommer 1989 taetig sein.
Seit einiger Zeit mehren sich die Anzeichen, dass Pflanzenschutzmittel in Konzentrationen, die ueber dem Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung (TrinkWV) liegen im Grundwasser auftreten. Bisher waren dies zumeist Wirkstoffe aus der Gruppe der Triazine. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich langfristig auch Substanzen anderer Wirkstoffgruppen im Grundwasser anreichern. Ziel dieses Vorhabens soll zum einen sein, die moeglichen Verbindungen aufzulisten und zum anderen, ein Konzept zu erarbeiten, das dem Umweltbundesamt aufzeigt, durch welche Massnahmen sich eine weitere Kontamination des Grundwassers vermeiden laesst. Hierzu gehoert auch die Beschreibung des kuenftigen F und E-Bedarfes.
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Bund | 191 |
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Deutsch | 191 |
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