Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Mit einer Gesamtflaeche von etwa 960000 ha nahmen militaerische Liegenschaften bis 1990 ca. 2,8 Prozent der Gesamtflaeche Deutschlands ein. Inzwischen wird ein Teil dieser Standorte nicht mehr genutzt. Ihre zivile Nachnutzung ist besonders dann erschwert, wenn durch den frueheren Militaerbetrieb Kontaminationen des Untergrundes verursacht wurden. In dem Vorhaben (Phase II) sollen am Beispiel einer ehemals militaerisch genutzten Bundesliegenschaft ueber einen laengeren Zeitraum die Konzentrationsentwicklung der prioritaeren Schadstoffe / Schadstoffgruppen untersucht und diejenigen Kriterien und Parameter nachgewiesen und bewertet werden, die den Ablauf natuerlicher Abbau- und Rueckhalteprozesse in der ungesaettigten Bodenzone massgeblich beeinflussen. Auf der Grundlage der bei den speziellen Untersuchungen gewonnenen Daten soll eine geeignete, verallgemeinerungsfaehigen Herangehensweise (Handlungsanleitung) zur Beurteilung der Selbstreinigungspotentiale von Boeden im ungesaettigten Bereich und der Nutzbarkeit von standortspezifischen Selbstreinigungsprozessen zur Schadstoffverminderung und zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen entwickelt werden. Die Phase II soll in zwei Teilschritten durchgefuehrt werden: Teilschritt 1: Erstellung und Begruendung eines detaillierten Ablauf- und Untersuchungsplanes fuer die Feldarbeiten. Teilschritt 2: Standortbezogene Untersuchungen, Auswertung und Interpretation der Ergebnisse, Erarbeitung einer liegenschaftsuebergreifenden Handlungsanleitung.
Die Studie soll die Bereiche, d.h. die Geraete, Anwendungsfaelle usw. bestimmen, die bedeutende Minderungspotentiale aufweisen. Die dabei erfolgenden Schaetzungen und Berechnungen sollen nicht nur qualitative, sondern auch quantitative Aussagen erbringen, die belastbare Daten liefern (d.h. Daten, deren Ermittlung nachvollziehbar ist). Es sollen Grundlagen geschaffen werden fuer die Identifizierung von Massnahmen, die fuer die Ausschoepfung des hier ermittelten Minderungspotentials geeignet sind. Das Vorhaben soll die folgenden Bereiche umfassen: - Haushalte und Kleinverbrauch sowie Bueros (nicht nur Bueros im Kleinverbrauch), - alle elektrischen Geraete und Anlagen (ausser Heizungsanlagen) sowie Beleuchtung, - alle Betriebszustaende dieser Geraete und Anlagen (Normalbetrieb und Leerlauf). Sachstand: 1. Zusammenfassung bisheriger Untersuchungen. 2. Erfassung der in bisherigen Untersuchungen nicht betrachteten Geraetegruppen und Anlagentypen und Ermittlung ihrer Energieverbraeuche. 3. Erstellung eines Ueberblickes, Bewertung der Geraete- und Anlagentypen (der Punkte 1 und 2) auf ihre Bedeutung bzgl. Energieverbrauch. Projektionen: 4. Darstellung der Dynamik der derzeitigen Entwicklung (z.B. Zunahme des Ausstattungsgrades) und des dadurch zu erwartenden Anstiegs des Stromverbrauches und damit des CO2-Ausstosses. CO2-Minderungspotentiale: 5. Darstellung der technischen Moeglichkeiten und Berechnung des Potentials der Minderung von Stromverbrauch und CO2-Ausstoss.
Der Luftverkehr besitzt durch seine Emission von Stickoxiden, Wasserdampf und Schwefeldioxid das Potential zur Zerstoerung stratosphaerischen Ozons. Im Vorhaben soll das Ausmass der Ozonzerstoerung in Abhaengigkeit von der Hoehe, in der die schaedigenden Substanzen in die Atmosphaere abgegeben werden, in Abhaengigkeit von den emittierten Mengen, der vorherrschenden meteorologischen Situation und dem Chlorgehalt der Stratosphaere untersucht werden. Speziell soll auch gezeigt werden, welchen Beitrag (derzeit geplante) Ueberschallverkehrsflugzeuge zur Ozonzerstoerung in der Stratosphaere leisten. Ein wichtiger Schwerpunkt des F+E-Vorhabens ist weiterhin der moegliche Beitrag von oberhalb der Tropopause fliegenden Unterschallflugzeugen zum Ozonabbau. Dabei ist insbesondere die Frage zu klaeren, unter welchen Bedingungen die oberhalb der Tropopause verursachten Emissionen ueber vertikale Transporte in die Niveaus der stratosphaerischen Ozonschicht gelangen koennen. Im Rahmen des Vorhabens sollen auf der Grundlage einer umfangreichen Auswertung von Fachliteratur die bisherigen Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zum Thema der Ozonzerstoerung durch Flugzeugemissionen zusammengetragen werden. Diese Analyse soll Hinweise fuer das konkrete Vorgehen in bezug auforgehen in bezug auf die erforderlichen Modellsimulationen liefern. Die Modellrechnungen sollen mit einem regionalen Modell unter Einarbeitung spezieller chemischer Reaktionsmechanismen erfolgen.
Aktuelle Entwicklungstrends, wie Verstaedterungstendenzen, eine Globalisierung des Warenaustausches und eine zunehmende Inanspruchnahme der natuerlichen Ressourcen, sind in besonderem Masse mit Auswirkungen auf die Raum- und Siedlungsstruktur verbunden. Aufgrund fortschreitender Verflechtungen koennen die dabei entstehenden Aufgaben und Probleme nicht mehr allein auf nationaler Ebene geloest werden, vielmehr bedarf es auch einer europaeischen, laenderuebergreifenden Vorgehensweise. Dabei geht es vorrangig darum, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprueche an den Raum mit seinen oekologischen Funktionen in Einklang zu bringen und eine grossraeumig ausgewogene Ordnung herbeizufuehren (siehe Paragraph 1, Abs. 2 Raumordnungsgesetz des Bundes). Schwerpunkte des Umweltschutzes sind in diesem Zusammenhang eine Trendwende bei der Flaecheninanspruchnahme zu erreichen sowie naturnahe Flaechen zu sichern und zu entwickeln. Ziel des FuE-Vorhabens ist es, aktuelle Strategien zur europaeischen, grenzueberschreitenden Raumentwicklung (EUREK, Initiativen des Europarates zur gesamteuropaeischen Raumentwicklung u.a.) auf der Grundlage eines Anforderungsprofils 'Umwelt' und unter Einbeziehung vorliegender Programme des Umweltschutzes auf europaeischer Ebene zu analysieren und zu bewerten. Darauf aufbauend sollen Qualifizierungsvorschlaege gegeben werden. Zu beruecksichtigen sind dabei auch die regionalen und kommunalen Planungskompetenzen, insbesondere vor dem Hintergrund des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung in den Staedten und Regionen. Ausgangspunkt ist die anlaufende Diskussion des vorliegenden Entwurfs eines Europaeischen Raumentwicklungskonzeptes der EU (EUREK). So sollen die Zielvorstellungen und Optionen fuer eine europaeische Raumentwicklung in mehreren transnationalen Seminaren bis zum Fruehjahr 1999 weiter praezisiert werden, ehe die abschliessenden Beratungen stattfinden. Den Auftakt bildete die Konferenz 'Die Zukunft gestalten: Das Europaeische Raumentwicklungskonzept - Auf dem Weg zu einer gesamteuropaeischen Politikstrategie' am 27./28.4.1998 in Berlin. Weitere Themen beziehen sich u.a. auf das europaeische Staedtesystem, das Verhaeltnis zwischen Stadt und Land, die Gebiete mit besonderen Umweltanforderungen. Das EUREK bildet wiederum einen 'Baustein' fuer die geplante Erarbeitung einer gesamteuropaeischen Raumentwicklungsstrategie.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel unterliegt zahlreichen zum Schutz der Umwelt angeordneten Beschraenkungen, die sich vor allem aus dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), aus den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und aus den mit der Zulassung verbundenen Auflagen ergeben. Dabei sind insbesondere quantitative Beschraenkungen sowie zum Schutz der Gewaesser angeordnete Abstandsauflagen zu nennen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist Voraussetzung fuer die Vermeidung von Schaeden fuer das Grundwasser und den Naturhaushalt als Folge der Pflanzenschutzmittelanwendung. Bei der Pruefung der Frage, ob von der Anwendung schaedliche Auswirkungen ausgehen, wird von der Einhaltung als sachgemaesse Anwendung ausgegangenen. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, in rechtstatsaechlicher Hinsicht zu untersuchen, ob die Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis beachtet werden oder in nennenswertem Umfang Verstoesse zu beobachten sind. In einem ersten Schritt sind bereits vorliegende Untersuchungen zu recherchieren und auszuwerten. Von dem jeweiligen Ergebnis ist abhaengig zu machen, ob in einem zweiten Schritt eventuell weitere tatsaechliche Untersuchungen durchzufuehren sind. Dabei sollte differenziert werden, ob die Anwendungsbestimmungen bussgeldbewehrt sind oder nicht, mit dem Ziel, festzustellen, ob die Sanktionierung eines Verstosses als Ordnungswidrigkeit eine staerkere Beachtung der betreffenden Anwendungsbestimmungen zur Folge hat. Es ist zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in der Gebrauchsanleitung festgesetzte verbindliche, bussgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (Paragraphen 6 Abs. 1 Satz 4, 15 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) von den Pflanzenschutzmittelanwendern tatsaechlich befolgt werden, so dass die Festsetzung entsprechender Anwendungsbestimmungen geeignet ist, eine umweltvertraegliche Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherzustellen und so die Grundlage fuer die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bilden kann. In diesem Rahmen ist auch das Aussmass der behoerdlichen Ueberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zu untersuchen und zu pruefen, ob und in welchem Umfang es zulaessig und sachlich geboten ist, ausserstaatliche Organisationen (Berufsverbaende) durch die Uebertragung von Kontrollaufgaben in die Ueberwachungstaetigkeit einzubeziehen. Ggf. sind ergaenzend Vorschlaege zur Verbesserung des 'Befolgungsverhaltens' zu machen und Konsequenzen fuer das Zulassungsverfahren aufzuzeigen. Die Richtlinie vom 15. Juli 1991 ueber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/444/EWG) bzw. die Novelle des PflSchG sind zu beruecksichtigen.
In diesem Vorhaben sollen aufbauend auf den Erfahrungen bei der Anwendung der TA Laerm sowie neueren Entwicklungen in der Messtechnik und bei Prognoseverfahren Verwaltungshilfen zur einheitlichen Durchfuehrung der TA Laerm erarbeitet werden. Die Firma modifiziert und baut die elektrischen Kontrollvorrichtungen, die im Rahmen des forschungsvorhabens Nr. 10502507/02 entwickelt wurden und stellt sie Ingenieurbueros und Instituten fuer eine Praxiserprobung zur Verfuegung. Die hierbei gewonnenen Ergebnisse werden bei der Verbesserung der Geraete beruecksichtigt.
Ziel der Diskussionsveranstaltung ist im Rahmen der Bemuehungen um die Normierung der einzelnen Umweltgesetze in einem Umweltgesetzbuch den Erfahrungsaustausch innerhalb der rechtswissenschaftlichen Lehre zu ermoeglichen und zu foerdern. Einige Referenten wirkten von 1988-1990 bereits am Entwurf eines UGB-AT mit. Durch Vortraege und Diskussionen wird der Prozess einer einheitlichen Regelung der Umweltgesetze aus Sicht der Rechtslehre mit vorbereitet. Dabei knuepft das Symposium an das F+E-Vorhaben 'Detailstrukturen des allgemeinen Umweltverwaltungsrechts' an. Themenschwerpunkte bilden der allgemeine Geltungsanspruch eines UGB, Umweltleitplanung, Umweltfolgenpruefng, Umwelthaftung, Umweltrechtsetzung durch Exkutivorgane sowie die instrumentellen Moeglichkeiten zur indirekten Steuerung umweltrelevanten Verhaltens.
Die Anforderungen an den Umweltschutz im Seeverkehr werden international einheitlich in der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation (IMO) und dort konkret im Meeresumweltausschuss (MEPC) beschlossen. Bei der Aushandlung der Regelungen sind alle Schiffahrtsnationen beteiligt. Die Regelungen treten nach einem Verfahren in Kraft, bei dem Staaten mit einem hohen Anteil an der Welthandelstonnage ausschlaggebend sind. Im Ergebnis fuehrt dies dazu, dass die Umweltstandards in der Seeschiffahrt teilweise sehr weit hinter denen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) und des deutschen Wasserrechts zurueckbleiben. Die gegenwaertigen Regelungen zum Umweltschutz in der Seeschiffahrt entsprechen weder den vergleichbaren deutschen Vorschriften in anderen Anwendungsbereichen an Land, noch werden die bestehenden technischen Moeglichkeiten ausgeschoepft. Es ist anzustreben, dass in der Seeschiffahrt die Anforderungen an den Umweltschutz nach den gleichen Gesichtspunkten getroffen werden wie fuer vergleichbare gewerbliche und industrielle Sektoren an Land. Das Demonstrationsvorhaben 'Schiffsentsorgung' hat gezeigt, dass die umweltbelastenden Schwachstellen bei der Schiffsentsorgung fuer deutsche Verhaeltnisse nicht in den Haefen, sondern fast ausnahmslos in bordseitigen Maengeln zu finden sind. Es gibt in bezug auf eine umweltgerechte Schiffsentsorgung im Gegensatz zur sonstigen Entwicklung im Schiffbau und im Schiffsbetrieb ein deutliches Innovations- und Entwicklungsdefizit, weil hier anders als in anderen Bereichen keine tragfaehigen oekonomischen Anreize gegeben sind. Aehnliches ist auch fuer andere umweltrelevante Schiffsausruestung zu vermuten. Vor diesem Hintergrund soll die fuer vergleichbare landseitige Anlagen entwickelte Umwelttechnik auf die speziellen Anforderungen an Seeschiffe angepasst werden.
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