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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Ermittlung der Geraeuschemissionsaenderung von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr - Fortschreibung der Zeitreihe von 1978, 1983, 1986 und 1992

In den Jahren 1978, 1982, 1986 und 1992 wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes die Geraeuschemissionen von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr bestimmt. Ziel dieser Untersuchungen war es festzustellen, wie sich die seit 1970 in mehreren Schritten gesenkten Geraeuschgrenzwerte fuer Kfz auf die Geraeuschemissionen im realen Verkehr bei verschiedenen Geschwindigkeiten (30 und 50 km/h, Ausserortsgeschwindigkeiten) und unterschiedlichen Betriebsweisen (Anfahren, Beschleunigen, Konstantfahrten) ausgewirkt haben. Wichtiges Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass die Senkungen der Geraeuschgrenzwerte sich nur z.T. auch auf die Betriebszustaende des realen Verkehrs ausgewirkt haben und dass z.B. durch die Verwendung lauterer Reifen z.T. sogar steigende Emissionen zu verzeichnen waren. Mit dem Vorhaben soll die Zeitreihe fortgesetzt werden, um auch die Auswirkungen der juengsten Verschaerfungen der Geraeuschgrenzwerte und den Einfluss bislang nicht limitierter Kfz-Komponenten (Reifen etc.) zu erfassen. Die gewonnenen Daten dienen auch als aktuelle Grundlage fuer die Berechnungen der Laermbelastung der Bevoelkerung und von Szenarios fuer Laermminderungsmassnahmen. Sie koennen nicht in bereits laufenden Vorhaben zur Ableitung von Geraeuschemissionsfaktoren gewonnen werden, da diese nur fuer ausgewaehlte Fahrzeuge und bei festgelegten Betriebszustaenden abgeleitet werden.

Epidemiologische Erfassung des Erkrankungsrisikos beim Baden

Die zur Zeit gueltigen mikrobiologischen Grenzwerte der 1976 verabschiedeten Badegewaesserrichtlinie 76/160/EWG sind weder naturwissenschaftlich noch epidemiologisch begruendet. Nach der Verabschiedung der Badegewaesserrichtlinie fanden epidemiologische Studien in verschiedenen europaeischen (v.a. in England) und nicht-europaeischen Laendern statt, die eine Korrelation zwischen der faekalen Belastung der Gewaesser und der Erkrankungsrate bei Badenden aufdeckten. Selbst bei Konzentrationen unter den geltenden Richtwerten wurde eine erhoehte Erkrankungsrate festgestellt. Bisher ist jedoch nicht bekannt, inwieweit sich die Ergebnisse dieser Studien, die hauptsaechlich an Meerwasserbadestellen durchgefuehrt wurden, auf andere Laender und auf Binnenseen uebertragen lassen. Auch waren die Guetestandards der Abwasserklaerung in den Einzugsgebieten der Gewaesser, in denen die epidemiologische Studien stattfanden, nicht mit denen in Deutschland vergleichbar. In dem beantragten Forschungsvorhaben sollen, durch sog. Kohortenstudien bei Badenden, die Erkrankungsrisiken bei unterschiedlich faekal belasteten Suesswasserbadeseen in Deutschland untersucht werden. Die faekale Belastung soll durch die Bestimmung von Indikatororganismen erfasst werden. Das Forschungsvorhaben erhaelt eine besondere Aktualitaet durch die Absicht der EU, die Badegewaesserrichtlinie zu novellieren. Viele Deutsche Badegewaesser wuerden die im Entwurf vorgesehene verschaerfte mikrobiologische Grenzwerte nicht mehr erfuellen. Mit den Ergebnissen der Untersuchungen sollen gesundheitlich relevante Richt- und Grenzwerte fuer die zulaessige faekale Belastung von Badeseen in Deutschland erarbeitet werden.

Modellvorhaben: Umweltentlastung durch Staerkung des Fahrrad- und Fussgaengerverkehrs - Praktische Umsetzung der Ergebnisse des FuE-Vorhabens 'Chancen des Fahrrad- und Fussgaengerverkehrs in den Kommunen' in ausgewaehlten Modellgebieten

Mit dem geplanten Vorhaben sollen fuer den Rad- und Fussgaengerverkehr in drei ausgewaehlten Modellgebieten, unter Einbeziehung der regionalen Gegebenheiten modellhaft die Erkenntnisse sowie die erarbeiteten Vorschlaege und Empfehlungen aus dem noch bis zum Mai 2000 laufenden FuE Vorhaben Nr.29896112 'Chancen des Rad- und Fussverkehrs zur Umweltentlastung' in die Praxis umgesetzt werden. Ausserdem ist vorgesehen, die Erfahrungen aus dem Modellvorhaben 'Fahrradfreundliche Stadt' fuer das neue Modellvorhaben nutzbar zu machen. Wesentliche neue Ansatzpunkte fuer das geplante Modellvorhaben sind: - eine Analyse und die Beruecksichtigung der Gruende, die zu einer Rueckentwicklung in den Modellstaedten aus dem Vorhaben 'Fahrradfreundliche Stadt' gefuehrt haben, - die Erprobung der neuen StVO Regelungen von 1997 bezueglich des Fahrradverkehrs, - die Einbeziehung des Fussgaengerverkehrs. In dem laufenden Vorhaben sollen in einem Kriterienkatalog Merkmale fuer die optimale Gestaltung der Fuss- und Fahrradinfrastruktur innerorts sowie im Umland als Verbindung zwischen den Ortschaften herausgearbeitet werden. Anhand des erarbeiteten Kriterienkatalogs soll mit dem geplanten Vorhaben in 2-3 ausgewaehlten Klein- und Mittelstaedten bzw. Stadtteilen einer Grossstadt untersuch werden, wie hoch der Anteil des Fuss- und Fahrradverkehrs an allen Wegen und insbesondere am Freizeitverkehr in diesen Modellstaedten unter guenstigen Voraussetzungen sein koennte und welche kostenguenstigen Massnahmen zur Foerderung des Fuss- und Radverkehrs kurz- und mittelfristig umgesetzt werden koennen. Die Modellkommunen sind bei der Durchfuehrung der Massnahmen beobachtend zu begleiten und die Erfahrungen sind zu dokumentieren. Hieraus sind Schlussfolgerungen fuer Richtlinien und Rechtsvorschriften sowie fuer Foerderinstrumente abzuleiten. Die Untersuchungstiefe hinsichtlich der Umsetzungshemmnisse und Loesungsansaetze bzgl. der Foerderung des nichtmotorisierten Verkehrs soll hierbei wesentlich detaillierter sein, als dies z.B. im Rahmen eines Modellvorhabens zur kommunalen Agenda 21 erfolgen kann.

Erarbeitung von Verwaltungshilfen zur Durchfuehrung der TA Laerm: - Emissionsdaten fuer Anlagen - Weiterentwicklung der Mess-, Beurteilungs- und Prognoseverfahren

Zur Druchsetzung des Standes der Technik im Rahmen des BImSchG ist es notwendig, Emissionsdaten von Anlagen zu erheben und Planern, Betreibern und Vollzugsbehoerden zur Verfuegung zu stellen. Im Vorhaben sollen die Emissionen (Schalleistungspegel) von Anlagen, die erfahrungsgemaess erhebliche schalltechnische Probleme hervorrufen, moeglichst repraesentativ bestimmt und der Stand der Laermminderungstechnik ermittelt werden. Kosten fuer den zusaetzlichen Schallschutz sind abzuschaetzen. Weiterhin sollen die Arbeiten zur Erstellung einer Emissionsdatensammlung gefoerdert werden, auf die in der neuen TA Laerm Bezug genommen werden soll. Aufbauend auf den Erfahrungen bei der Anwendung TA Laerm sowie neueren Entwicklungen in der Messtechnik und bei Prognoseverfahren muessen Grundlagen fuer Verwaltungshilfen zur einheitlichen Durchfuehrung der TA Laerm erarbeitet werden. Hierbei handelt es sich u.a. um folgende zu untersuchende Teilaspekte: Weiterentwicklung der Beurteilungsverfahren fuer auffaellige Geraeusche und Geraeusche von mehreren Laermquellen. Fuer Geraeuschdaten von Anlagen soll ein einheitliches Beschreibungsverfahren entwickkelt werden.

Umweltgerechte Tierhaltung: Entwicklung von Loesungsvorschlaegen fuer die Implementierung der besten verfuegbaren Technik (BVT) in Deutschland - Teil: intensive livestock farming

Im Rahmen der IPPC-Richtlinie werden gegenwaertig fuer den Bereich 'intensive livestock farming' auf internationaler Ebene die 'best available techniques (BAT-Notes)' erarbeitet (vorgesehener Bearbeitungszeitraum ist 1999 - Mitte 2001). Diese sind durch geeignete Massnahmen national umzusetzen. Um die Einfuehrung der BVT in der deutschen Landwirtschaft zu unterstuetzen, soll ein entsprechendes Symposium vorbereitet, durchgefuehrt und dokumentiert werden. Auf dem Symposium sind die umweltrelevanten Emissionen aus genehmigungsbeduerftigen Tierhaltungsanlagen (Ammoniak (NH3), Methan (CH4), Lachgas (N2O)) zu diskutieren und Loesungswege zu deren Minderung im Sinne der EU-weit verabschiedeten BAT-Notes aufzuzeigen. Die Ergebnisse des Symposiums sollen die Ausgangsbasis fuer den im Vorhaben zu erarbeitenden Vorschlag fuer ein Regelwerk zur 'Guten fachlichen Praxis der Emissionsminderung aus der Tierhaltung' bilden. Zusaetzlich sind die fachlichen Grundlagen fuer den bislang nicht emissionschutzrechtlich geregelten Bereich der Rinderhaltung zu schaffen.

Massnahmenkonzept Immissionsminderung Muenchen

Am Beispiel der Stadt Muenchen soll ein Massnahmenkonzept zur Reduzierung der KFZ-bedingten Schadstoffimmissionen erarbeitet werden. Grundlage des Konzepts ist der Par. 40II BImSchG. Im Rahmen des Vorhabens sind vor allem praktische Anleitungen zu entwickeln fuer die Auswahl geeigneter Massnahmen und fuer ihre Umsetzung im gegebenen gesetzlichen Rahmen und der gegebenen Verwaltungsstruktur. Fuer den Vollzug soll ein Konzept fuer die Oeffentlichkeitsarbeit erstellt werden.

Erweiterung des Internet Informationssystems ueber deutsche Umwelttechnik - Cleaner Production Germany Internet System

Die Foerderung des internationalen Transfers von Umwelttechnologie und Know-how gewinnt in den Industrielaendern seit der Konferenz von Rio de Janeiro 1992 verstaerkt an Bedeutung. Um ueber deutsche Wege und deutsche Angebote im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes und der Umwelttechnik zu informieren, werden in einem ersten Schritt im Zuge des 98er UFOPLAN Projektes 'Wegweiser Cleaner Production Germany' (FKZ 29814302) eine Informationsbroschuere in mehreren Sprachen erstellt und mit relativ geringen Mitteln der Prototyp eines Internetsystems aufgebaut, in das bisher vor allem UBA-Arbeitsergebnisse (z.B. knappe Darstellung der Ergebnisse aus dem Investitionsprogramm und dem UFOPLAN) eingeflossen sind. Um jedoch ein qualitativ hochwertiges Informationsangebot in deutsch und englisch anbieten zu koennen, sind weitere Dokumente und Arbeitsergebnisse aus der Ressortarbeit aufzubereiten. Darueber hinaus sind organisatorische und inhaltliche Arbeiten zu leisten, um die Arbeitsergebnisse auch anderer deutscher Akteure zur Umwelttechnik und zum betrieblichen Umweltschutz fuer das 'Cleaner Production System' zugaenglich zu manchen. So werden beispielsweise die BMBF-Projekttraeger und die DBU mit eigenen Mitteln ihre Projektergebnisse zum technischen Umweltschutz aufarbeiten und in das System integrieren. Die Gesamtkoordination und inhaltliche Gestaltung wird bei BMU/UBA liegen mit dem Ziel, den Umweltschutz weltweit zu verbessern und damit indirekt auch die Marktchancen deutscher Umweltschutztechnologie zu erhoehen. Zielgruppen sind Mitarbeiter inlaendischer und auslaendischer Institutionen/Behoerden und Firmen.

Internationale Vergleichbarkeit stoffbezogener Rechtsvorschriften im Legal File - Eine Kooperation mit UNEP Chemicals zur Umsetzung der Agenda 21

Im Zuge der Globalisierung wird es immer wichtiger, regelungsbezogene Informationen ueber chemische Stoffe zu sammeln, vergleichbar zu machen und auszutauschen. Ein bewaehrtes Darstellungs- und Vergleichsinstrument hierfuer ist eine Datenbank mit internationalen Rechtsvorschriften fuer Chemikalien von UNEP Chemicals, die als 'Legal File' bekannt ist. Seit 1978 dient das Legal File als international angesehenes und vielgenutztes Instrument zur Speicherung und Verbreitung von Informationen aus stoffbezogenen Rechtsvorschriften von 13 ausgewaehlten Laendern und 5 internationalen Organisationen. Die Fortschreibung des Legal File erfolgt seit 1990 in internationaler Kooperation durch Zuarbeit der beteiligten Laender. In internationalen Workshops, Arbeitstreffen und Umfragen wird die Nuetzlichkeit des Legal File als Datenquelle ueber die Gefahrenkontrolle von chemischen Stoffen immer wieder bestaetigt. Daher besteht ein grosses Interesse an der Fortfuehrung des Legal File. Das Legal File eroeffnet die Moeglichkeit eines Vergleichs der rechtlichen Regelungen eines Stoffes in verschiedenen Laendern. Laender, die im Begriff sind, ihr Umweltrechtssystem erst aufzubauen oder umzustrukturieren, koennen Hinweise dazu erhalten, welche substanzspezifischen Loesungen andere Laender bzw. die internationalen Organisationen umgesetzt haben. Dies kann einen Beitrag zu einer internationalen Harmonisierung einzelstaatlicher Umweltrechtsvorschriften leisten. Eine aktuelle Bedeutung erlangt das Legal File auch als Speicherinstrument fuer die rechtlichen Regelungen in persistenten organischen Stoffen (POPs) in verschiedenen Laendern. Dies dient der Vorbereitung einer internationalen Konvention ueber POPs. Die Fortfuehrung der engen Kooperation des Umweltbundesamtes mit UNEP Chemicals stellt mit dem gegenseitigen Austausch wissenschaftlicher und rechtlicher Informationen zu gefaehrlichen Stoffen eine praktische und unmittelbare Umsetzung von Kapitel 19 der Agenda 21 dar (internationale Verpflichtung der Bundesrepublik; daher sind keine Eigenmittel durch UNEP zu erwarten).

Validierung einer Methode zur PCP-Bestimmung fuer den Entwurf der Altholzverordnung

Pentachlorphenol (PCP) wirkt als ein aeusserst wirksames Fungizid und wurde deshalb in grossen Mengen weltweit als Materialschutz- und Konservierungsmittel eingesetzt, ist aber aufgrund seiner Persistenz, seiner toxikologischen und oekotoxikologischen Wirkungen sowie moeglicher Verunreinigungen mit Dioxinen als umweltgefaehrlich einzustufen. Zudem koennen aus PCP in unsachgemaess gefuehrten Verbrennungsprozessen polychlorierte Dioxine und Furane entstehen. In Deutschland duefen PCP sowie seine Salze und Verbindungen deshalb bereits seit 1989 nicht mehr hergestellt und verwendet (Gefahrstoff-VO, Anhang IV Nr. 12) und auch nicht in den Verkehr gebracht werden (Chemikalienverbots-VO, Anhang Abschnitt 15). Diese Verbote gelten auch fuer Erzeugnisse, die mit PCP und seinen Verbindungen behandelt worden sind und 'deren von einer Behandlung erfassten Teile mehr als 5 mg/kg (ppm) der Stoffe..' enthalten. Trotzt dieser nunmehr langjaehrig bestehenden Regelungen existieren bislang keine allgemein anerkannten und validierten Verfahren zur analytischen Bestimmung des PCP's in damit behandelten Materialien. Zwar haben sich in verschiedenen Forschungsinstitutionen und im industriellen Bereich verschiedene Bestimmungsverfahren etabliert, doch wurden diese bislang hinsichtlich ihrer Aussagefaehigkeit und Vergleichbarkeit nicht untersucht. Im Rahmen einer in Vorbereitung befindlichen 'Altholz-VO' nach KrW-/AbG erscheint es nunmehr zwingend, eine verbindliche Verfahrensbeschreibung fuer die Analyse von PCP aus Holz vorzugeben, da dieser Schadstoff bei einer stofflichen oder energetischen Verwertung von Altholz besonderer Kontrolle bedarf. Ziel des Vorhabens ist, eine validierte Vorschrift fuer Probenaufbereitung, Extraktion und Analyse von PCP aus Altholz zu erstellen. Durch sachkundige Auswertung vorhandener Methodenvorschriften ist zunaechst eine optimierte Verfahrensbeschreibung zu geben, die dann im Rahmen eines Ringversuchs als Grundlage fuer einen Labor- und Methodenvergleich dient. Am Ringversuch sind etwa 30 Laboratorien der Industrie, der Forschung sowie privater und oeffentlicher Untersuchungsanstalten, denen in bekanntem Ausmass kontaminierte Holzproben zur Verfuegung gestellt werden, zu beteiligen. Probenaufbereitung, Extraktion und Analyse sollen nach vorgegebener und frei gewaehlter Methode erfolgen und die Analysenergebnisse anschliessend statistisch ausgewertet und in einem Fachgespraech im Hinblick auf moegliche Verfahrensverbesserungen diskutiert werden. Als Ergebnis des Vorhabens ist eine allgemein anerkannte Verfahrensvorschrift zu praesentieren.

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