DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
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Am heutigen Dienstag stellte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang gemeinsam mit Landespolizeidirektor Mario Schwan die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vor. Danach ist im vergangenen Jahr die Zahl der erfassten Straftaten in Sachsen‑Anhalt um 5 Prozent gesunken. In absoluten Zahlen bedeutet dies einen Rückgang um 9.626 Fälle auf nun insgesamt 184.183 Straftaten. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das Jahr 2024 war für die Landespolizei allein mit Blick auf die angespannte Sicherheitslage sehr herausfordernd. Es ist erfreulich, dass die Zahl der insgesamt erfassten Straftaten wieder zurückgegangen ist. Gleichwohl ist den Sicherheitsbehörden sehr bewusst, dass sich die Menschen nach der schrecklichen Messerattacke in Wolmirstedt und der furchtbaren Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt zunehmend unsicher fühlen. Dem begegnet die Landespolizei durch sichtbare Präsenz und den tagtäglichen engagierten Einsatz für die Sicherheit in unserem Land“. Die Aufklärungsquote ist mit 55,3 Prozent in etwa auf dem Vorjahresniveau (2023: 55,9 Prozent) geblieben. So wurden vergangenes Jahr 101.923 Fälle von der Polizei aufgeklärt (2023: 108.431). Die PKS weist für das Jahr 2024 insgesamt 67.886 Tatverdächtige aus (2023: 71.066). 79,2 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren Erwachsene, 7,0 Prozent Heranwachsende, 8,6 Prozent Jugendliche und 5,2 Prozent Kinder. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist (nach einem deutlichen Anstieg im letzten Jahr) im Jahr 2024 erneut gestiegen und liegt bei 29,6 Prozent (2023: 28,4 Prozent; 2022: 22,6 Prozent). Selbst wenn ausländerrechtliche Verstöße, die von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden, herausgerechnet werden, liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 23,7 Prozent (2023: 22,3 Prozent). Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen geht es insbesondere um folgende Nationalitäten: Syrien (2.679 Tatverdächtige), Rumänien (1.420 Tatverdächtige), Polen (1.367 Tatverdächtige), Ukraine (1.261 Tatverdächtige) sowie Afghanistan (840 Tatverdächtige). Diese Entwicklung geht mit einem weiter gestiegenen Anteil der durch nichtdeutsche Tatverdächtige verübten Straftaten einher: Der Anteil der von nichtdeutschen Tatverdächtigen verübten Straftaten an den im Jahr 2024 erfassten Gesamtstraftaten lag bei 15,4 Prozent (2023: 14,6 Prozent). Ohne ausländerrechtliche Verstöße ist der Anteil der von nichtdeutschen Tatverdächtigen verübten Straftaten auf 12,5 Prozent (2023: 11,8 Prozent) gestiegen. Von den 20.115 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 13.809 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Die Zuwanderer haben einen Anteil von 20,3 Prozent an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2024 (2023: 20,2 Prozent). Selbst wenn ausländerrechtliche Verstöße, die nur von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können, herausgerechnet werden, liegt der Anteil der Zuwanderer bei 13,7 Prozent (2023: 13,4 Prozent) aller Tatverdächtigen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Anzahl der Tatverdächtigen, die Zuwanderer sind, hatte sich 2023 mehr als verdoppelt und blieb in 2024 auf diesem hohen Niveau. Auch die Zahl der von Zuwanderern begangenen Straftaten blieb in 2024 auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Sie kann aber nicht allein von der Polizei gelöst werden. Wer in Deutschland Straftaten begeht, verwirkt sein Gastrecht und muss Deutschland wieder verlassen. Künftig muss gelten: Ein Täter verliert regelmäßig sein Aufenthaltsrecht, wenn er eine so schwere Straftat begeht, dass er rechtskräftig – auch auf Bewährung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Eine solche Regelausweisung gilt auch, wenn er zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt wird, egal ob das Urteil auf Freiheitsstrafe lautet oder nicht. Außerdem muss es bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die schwere – insbesondere extremistische oder terroristische – Straftaten begehen, möglich sein, dass ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wird.“ Durch Zuwanderer wurden im Jahr 2024 19.784 Straftaten begangen. Damit liegt der Anteil der von Zuwanderern begangenen Straftaten einschließlich der ausländerrechtlichen Verstöße in 2024 bei 10,7 Prozent (2023: 10,4 Prozent; 2022: 5,2 Prozent) am Gesamtstraftatenaufkommen. Von den insgesamt 19.784 Straftaten sind 6.021 Fälle ausländerrechtliche Verstöße. Die Hauptdelikte der von Zuwanderern begangenen Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße bildeten Körperverletzungsdelikte (2024: 2.900 Fälle; 2023: 2.649 Fälle), Diebstahlsdelikte insgesamt (2024: 2.825 Fälle; 2023: 3.187 Fälle) und Delikte in Form von Beförderungserschleichungen (2024: 960 Fälle; 2023: 1.311 Fälle). Zu einzelnen Straftatengruppen: Die Diebstahlsdelikte bildeten auch im vergangenen Jahr mit 58.412 Fällen erneut den Großteil der polizeilich registrierten Straftaten. Das ist ein Anteil von 31,7 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der registrierten Diebstahlsdelikte insgesamt leicht um 369 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Die Straftaten im Bereich des Ladendiebstahls und des Wohnungseinbruchsdiebstahls gingen indessen zurück. Beim Ladendiebstahl waren es 11.137 erfasste Straftaten im Jahr 2024 und damit 650 weniger Fälle im Vergleich zum Jahr 2023 (11.787 Fälle); dies ist ein Rückgang um 5,5 Prozent. Auch der Wohnungseinbruchsdiebstahl ging insgesamt um 4 Prozent auf 1.696 Fälle zurück; somit konnte hier erstmalig die Grenze von 1.700 Straftaten unterschritten werden. Ein deutlicher Rückgang ist bei den registrierten Vermögens- und Fälschungsdelikten zu erkennen – 6.381 Fälle weniger (minus 17,1 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Erfasst wurden 30.897 Fälle, im Jahr 2023 waren es noch 37.278 Fälle. Dafür ist insbesondere die rückläufige Entwicklung (minus 27,2 Prozent) beim Waren- und Warenkreditbetrug verantwortlich (2024: 8.677 Fälle; 2023: 11.915 Fälle). Im vergangenen Jahr wurden 32.703 Straftaten gegen die persönliche Freiheit bzw. Rohheitsdelikte registriert. Das waren 470 Fälle weniger als im Vorjahr (minus 1,4 Prozent). Mit 20.144 Fällen wurden 119 weniger Körperverletzungsdelikte als im Jahr 2023 erfasst (minus 0.6 Prozent). Einen weiteren Rückgang gab es bei den Bedrohungen (2024: 8.199; 2023: 8.255; minus 0,7 Prozent); dagegen gab es 39 mehr Raubstraftaten (2024: 1.308; 2023: 1.269; plus 3,1 Prozent). Im Bereich der Jugendkriminalität sinken die Fallzahlen deutlich – von 17.409 Fällen im Jahr 2023 auf 16.333 Fälle im Jahr 2024 (minus 1.076 Fälle; minus 6,2 Prozent). In diesem Zuge ist auch ein signifikanter Rückgang der ermittelten Tatverdächtigen zu verzeichnen. Im Jahr 2024 wurden 10.796 Tatverdächtige ermittelt. Das sind 648 Tatverdächtige weniger als im Vorjahr (2023: 11.444). Während die Anzahl der Tatverdächtigen im Bereich der Jugendkriminalität im Jahr 2024 insgesamt rückläufig ist (minus 5,7 Prozent), ist demgegenüber die Zahl der nichtdeutschenTatverdächtigen ein weiteres Mal angestiegen (2024: 3.366; 2023: 3.071; 2022: 1.953). Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2024 mithin einen Anstieg um 9,6 Prozent. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen macht im Bereich der Jugendkriminalität 31,2 Prozent aus. Die nichtdeutschen Tatverdächtigen kommen im Bereich der Jugendkriminalität insbesondere aus Syrien (1.182), Afghanistan (345), der Ukraine (287), Rumänien (209) und der Türkei (184). Die Jugendgewaltkriminalität steigt seit 2021 kontinuierlich an. In diesem Bereich wurden 50 Fälle mehr als noch 2023 erfasst (2024: 1.389 Fälle; 2023: 1.339 Fälle; plus 3,7 Prozent). Hieran haben Raubdelikte einen Anteil von fast 22 Prozent (2024: 300 Fälle; 2023: 284 Fälle) und Gefährliche bzw. Schwere Körperverletzung einen Anteil von gut 72 Prozent (2024: 1.003 Fälle; 2023: 984 Fälle). Im Bereich der Jugendgewaltkriminalität liegt die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen (14 bis unter 18 Jahre) mit 964 auch weiterhin über der Zahl der tatverdächtigen Heranwachsenden (570). Während die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen um 8,2 Prozent gestiegen ist, ist sie im Bereich der Heranwachsenden um 2,2 Prozent gesunken. Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist indessen sowohl im jugendlichen als auch im heranwachsenden Alter im Bereich der Jugendgewaltkriminalität deutlich angestiegen: 304 jugendliche Tatverdächtige und 202 heranwachsende Tatverdächtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist in 2024 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um insgesamt 38 Prozent. Nichtdeutsche Tatverdächtige machen einen Anteil von 33 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Jugendgewaltkriminalität aus. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Anstieg der Tatverdächtigen bei nichtdeutschen Jugendlichen und Heranwachsenden im Bereich der Jugendgewaltkriminalität ist ein Alarmsignal. Die von der Landesregierung heute eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe ‚Bekämpfung von Jugendkriminalität in Sachsen-Anhalt‘ wird insbesondere Antworten auf die besorgniserregend steigende Ausländerkriminalität im Bereich der Jugend- und vor allem der Jugendgewaltkriminalität geben müssen. Kriminelle Karrieren müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates geahndet und beendet werden.“ Im Bereich der Häuslichen Gewalt sind die Fallzahlen insgesamt weiter angestiegen (2024: 8.391 Fälle; 2023: 7.928 Fälle; plus 5,8 Prozent). Infolgedessen sind auch die Opferzahlen im Bereich der Partnerschaftsgewalt (2024: 5.720 Fälle; 2023: 5.605 Fälle) und der Familiären Gewalt (2024: 3.015 Fälle; 2023: 2.633 Fälle) leicht gestiegen. Ursächlich hierfür könnte der reformierte polizeiliche Opferschutz sowie die seit dem 2. August 2023 in Kraft gesetzte polizeiliche Handlungskonzeption zum situationsangemessenen Handeln bei Häuslicher Gewalt, Stalking und Kindswohlgefährdung sein. Das Öffentlichmachen von Hilfsangeboten könnte das Anzeigeverhalten der Opfer bestärkt haben. Die registrierten Straftaten im Bereich der Rauschgiftkriminalität haben im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr signifikant abgenommen. 2024 wurden 5.887 Fälle registriert (2023: 8.652) Dies stellt einen deutlichen Rückgang um 2.765 Fälle (minus 32 Prozent) dar. Allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz waren 2024 vorrangig Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis und dessen Zubereitung (2023: 3.834 Fälle; 2024: 1.657 Fälle), gefolgt von Methamphetamin (2023: 1.003 Fälle; 2024: 1.080 Fälle) und Amphetamin (Pulverform oder Tabletten; 2023: 911 Fälle; 2024: 788 Fälle). Die Fallzahlen des unerlaubten Handels bzw. Schmuggels von Betäubungsmitteln waren mit 598 erfassten Fällen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 mit 1.021 registrierten Straftaten ebenso rückläufig. Straftaten des unerlaubten Handels betrafen vorrangig Cannabisprodukte (2023: 544 Fälle; 2024: 76 Fälle) und Metamphetamin (2023: 127 Fälle; 2024: 86). Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig und lassen sich sowohl auf intensivierte polizeiliche Maßnahmen als auch auf Gesetzesänderungen zurückführen. Einen maßgeblichen Einfluss für die aktuelle Entwicklung stellt die Cannabis-Teillegalisierung dar, welche am 1. April 2024 in Kraft trat. Landespolizeidirektor Mario Schwan: „Unsere Landespolizei geht konsequent gegen Drogenkriminalität vor. Die Ermittlungserfolge belegen, dass sie bei ihren Ermittlungen sehr aktiv ist, dranbleibt und Straftäter konsequent verfolgt. So konnte die Polizei insgesamt fast 590 Kilogramm Cannabis im Wert von ca. 5,9 Million Euro, ca. 7,4 Kilogramm Kokain im Wert von knapp 560.000 Euro und knapp über 100,3 Kilogramm Amphetamine (in Pulverform) im Wert von über 1 Million Euro im vergangenen Jahr sicherstellen“. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzt: „Wenn die Polizei trotz Teillegalisierung im letzten Jahr 590 Kilogramm Cannabis sicherstellt, ist dies ein klarer Beleg, dass der illegale Drogenmarkt nicht verschwindet. Darauf haben alle Innenministerien im Vorfeld hingewiesen. Daher ist es höchste Zeit, diesen falschen Schritt rückgängig zu machen.“ Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
- Rückgang der Fallzahlen insgesamt; - Geringerer Anteil von Jungtatverdächtigen; - Anstieg beim Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen; - Anstieg bei Raubstraftaten insgesamt; - hingegen Rückgang der Raubstraftaten im öffentlichen Raum; - Deutlicher Rückgang bei Messerangriffen Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist territorial für die kreisfreie Stadt Halle (Saale), den Saalekreis, den Burgenlandkreis und den Landkreis Mansfeld-Südharz zuständig. Die folgende Betrachtung zur Polizeilichen Kriminalstatistik bezieht sich auf den gesamten Zuständigkeitsbereich. Anzahl der Fälle Im Jahr 2024 hat die Polizeiinspektion Halle (Saale) insgesamt 60.637 Straftaten bearbeitet. Das sind 5.043 Fälle weniger als 2023, was Rückgang von 7,7 Prozent bedeutet. Aufklärung Die Aufklärungsquote lag bei 50,4 Prozent. Insgesamt konnten 30.559 Straftaten aufgeklärt werden. Im Jahr 2023 lag die Quote bei 52,2 Prozent mit 34.263 aufgeklärten Fällen. Tatverdächtige Personen Zu den 30.559 geklärten Straftaten wurden insgesamt 20.020 Tatverdächtige ermittelt. Unter diesen waren 4.910 Nichtdeutsche. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag demnach bei 24,5 Prozent (2023: 24,2 Prozent). Wenn die ausländerrechtlichen Verstöße herausgerechnet werden, liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 24,3 % (2023: 23,8 %). Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen geht es insbesondere um folgende Nationalitäten: Syrien (885 Tatverdächtige), Rumänien (611 Tatverdächtige), Ukraine (407 Tatverdächtige), Polen (405 Tatverdächtige) sowie Afghanistan (258 Tatverdächtige). Von den 4.910 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 3.024 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, welche sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Im Jahr 2023 waren 3.459 Zuwanderer als Straftäter zu verzeichnen. Dies stellt ein Rückgang um 12,57 % dar. Werden die ausländerrechtlichen Verstöße herausgerechnet, sind 2.964 Zuwanderer als Tatverdächtige ermittelt worden. Durch Zuwanderer wurden insgesamt 4.766 Straftaten begangen (4.684 Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße). Im Jahr 2024 sind bei den Zuwanderern am meisten Syrer (873), Ukrainer (392), Afghanen (255) sowie Georgier (114) strafrechtlich aufgefallen. Die Anzahl der Jungtatverdächtigen betrug 4.192. Diese Zahl umfasst alle ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Das bedeutet im Vergleich zu 2023 einen Rückgang um über 12 % (2023: 4.771). Die meisten fielen wegen Körperverletzungen (1.198), Ladendiebstahls (681), Beleidigungen (468) oder wegen Sachbeschädigung (451) auf. Es wurden insgesamt 1.093 Kinder, 1.868 Jugendliche und 1.231 Heranwachsende als Tatverdächtige erfasst. Von den 4.192 Jungtatverdächtigen sind 1.072 als nichtdeutsche Tatverdächtige registriert (25,57 %). Im Jahr 2023 lag deren Anteil noch bei 21,49 %. Von den Jungtatverdächtigen wurden 52 zu den Intensivtätern gezählt (1,24 %). Das sind die Tatverdächtigen, denen 736 Straftaten zugeordnet werden konnten. Sie haben einen Anteil von 12,6 % aller erfassten Straftaten von Tatverdächtigen, welche unter 21 Jahre alt waren. Bei den Erwachsenen galten 214 Personen als Intensivtäter (1,35 %). Deren Anteil an allen durch Erwachsene begangene Straftaten betrug knapp 15,0 %. Betroffene einer Straftat Als Opfer einer Straftat werden alle Betroffenen registriert, zu deren Nachteil Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Rohheitsdelikte oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit begangen worden sind. Insgesamt wurden 14.034 Menschen als Opfer einer solchen Straftat registriert. Davon waren 8.196 männlich und 5.838 weiblich. Von diesen Betroffenen waren 10.045 Erwachsene, 970 Heranwachsende, 1.559 Jugendliche und 1.460 Kinder. Betrachtung ausgewählter Deliktbereiche Straftaten gegen das Leben Diese Straftaten nehmen einen geringen Anteil an der Gesamtkriminalität ein (0,1%). Im Jahr 2024 wurden insgesamt 35 Fälle erfasst, wovon 20 aufgeklärt werden konnten. In fünf Fällen kamen Menschen durch eine vorsätzliche Tat ums Leben. Beispiele für Ermittlungserfolge in diesem Bereich: Am 12.05.2024 verstarb ein 2-jähriges Kind in der elterlichen Wohnung in Halle (Saale). Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass das Kind zuvor durch den 36-jährigen Vater in der Badewanne großflächig mit heißem Wasser verbrannt wurde. Trotz der schweren Verletzungen suchten die Eltern und die betreuende Oma keinen Arzt auf, sondern behandelten das Kind lediglich mit alten Hausmitteln. Das Kind verstarb daraufhin an den Brandverletzungen. Der Vater wurde festgenommen, gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl verkündet und schließlich vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Haftstrafe von 3 Jahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Gegen die Mutter und Oma des verstorbenen Kindes gab es Bewährungsstrafen. Ein 33-jähriger Serbe aus Grimma steht im Verdacht, am 19.06.2024 mehrere Schüsse auf einem Tankstellengelände in Merseburg auf einen 43-jährigen Deutschen aus Halberstadt abgegeben zu haben. Ermittelt wurde zunächst wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Der Geschädigte erlitt Schussverletzungen, die Ärzte retteten sein Leben. Der 33-Jähirge wurde im Rahmen der Ermittlungen festgenommen und anschließend eine Untersuchungshaft erlassen. Gestern lautete der Urteilsspruch des Landgerichts Halle: Haftstrafe von sechs Jahren und frei Monaten unter anderem wegen Gefährlicher Körperverletzung. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Mit 1.138 erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 167 Fälle mehr registriert. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 1,9 %. Es konnten 969 Fälle aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei 85,1 %. Von den 1.138 Fällen wurden 109 als Vergewaltigung einklassifiziert. 194 Delikte wurden dem sexuellen Missbrauch von Kindern zugeordnet. Viele Fällen beinhalten das Verbreiten von pornografischer Schriften (513). Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit In dieser Straftatengruppe sind insgesamt 11.165 Fälle erfasst worden. Damit registrierte die Polizei 585 Delikte weniger als im Jahr 2023 (-5,0 %). Es wurde in diesem Deliktfeld eine Aufklärungsquote von 84,6 % erzielt. Im Deliktfeld der Körperverletzungen wurden 6.939 Fälle erfasst und somit 331 weniger als im Jahr 2023. Die Aufklärungsquote betrug hier 86,0 %. Es wurden 2024 im Zuständigkeitsbereich insgesamt 303 Messerangriffe registriert (2023: 352). Die Aufklärungsquote bei diesen Taten lag 2024 bei 81,2 %. Der Anteil von Tatverdächtigen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, betrug bei diesen Angriffen 34,6 %. Ein weiterer Rückgang ergab sich bei den Nötigungen (2024: 635 Fälle, 2023: 703 Fälle) und auch bei den Bedrohungen (2024: 2.629 Fälle, 2023: 2.908 Fälle). Bei den Raubdelikten ist ein Anstieg feststellbar. Im Jahr 2024 wurden 558 Fälle erfasst (2023: 522). Die Aufklärungsquote lag 2024 bei 61,3 %. Von den 558 benannten Fällen ereigneten sich 206 Straftaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 9 Fälle rückläufig. Beispiele für Ermittlungserfolge im Bereich der Raubstraftaten: Ein 14-Jähriger aus Leipzig und ein 16-Jähriger aus Berlin stehen im Verdacht, in den Morgenstunden des 11.02.2024 den Verkaufsraum einer Tankstelle in Leuna/ Günthersdorf betreten und unter Vorhalt eines Messers von einer Angestellten Geld gefordert zu haben. Die Frau übergab daraufhin Bargeld im mittleren dreistelligem Bereich. Die beiden Tatverdächtigen entfernten sich vom Tatort. Im Rahmen der Tatortbereichsfahndung wurden Beide in einem Parkhaus im Nahbereich gestellt und vorläufig festgenommen. Im Rahmen der Durchsuchungen konnte bei ihnen das Raubgut aufgefunden und sichergestellt werden. Zudem räumten beide Tatverdächtige die Tat ein. Das Messer konnte ebenfalls aufgefunden werden. Am 01.08.2024 zeigte eine Frau aus Halle (Saale) bei der Polizei an, dass sie sich über eine Dating Seite im Internet mit einer unbekannten männlichen Person in ihrer Wohnung verabredete. In der Wohnung der Geschädigten griff der bis dato unbekannte Täter die Geschädigte unter Verwendung einer Waffe körperlich an und forderte Bargeld. Nachdem die Geschädigte dem Täter Geld übergab, kündigte er an, am Folgetag weiteres Geld abzufordern und verließ die Wohnung. Im Zuge einer fingierten Geldübergabe am 02.08.2024 in Halle (Saale) wurde ein 20-jähriger Deutsch-Türke aus Halle (Saale) durch die Polizei festgenommen. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft. Häusliche Gewalt Im Zuständigkeitsbereich wurden 2.760 Fälle als „Häusliche Gewalt“ klassifiziert (2023: 2.682). Das beinhaltet Fälle von Partnerschaftsgewalt und von familiärer Gewalt. Von den 2.207 erfassten Tatverdächtigen sind 1.659 männlich und 548 weilblich. Insgesamt wurden 2.888 Opfer erfasst, wovon 1.892 von partnerschaftlicher Gewalt und 996 von familiärer Gewalt betroffen waren. Diebstahlsdelikte Mit 35,0% stellen die Diebstahlsdelikte einen Großteil der Gesamtkriminalität dar. Die registrierten Fälle gehen in diesem Bereich nach einem Anstieg in 2023 nunmehr wieder zurück. Demnach wurden 2024 insgesamt 21.204 Fälle gezählt (405 weniger als 2023). Es konnten 5.808 Fälle aufgeklärt werden, was einer Quote von 27,4% beträgt. Analog hierzu verläuft die Entwicklung bei den Delikten des Diebstahls im besonders schweren Fall. Die Statistik verzeichnet einen leichten Rückgang auf 11.071 Fälle. Im Vergleich zu 2023 sind das 88 Straftaten weniger (-0,8%). Die Aufklärungsquote betrug 11,1 %. Fallentwicklungen im Vergleich zu 2023 aus dem Bereich des besonders schweren Diebstahls: Beim Diebstahl von Kraftfahrzeugen ist eine deutliche Zunahme der Aufklärungsquote zu verzeichnen. Nachdem im Vorjahr 32 % der Fälle aufgeklärt wurden, konnte die Quote im letztem Jahr auf 44,9 % gesteigert werden. Beispiel für einen größeren Verfahrenskomplex wegen Kfz-Diebstahls Im Zuge der Ermittlungen gegen eine polnische Tätergruppierung wurden im Zusammenwirken mit Kräften der Polizeiinspektion Halle (Saale) und der Polizeidirektion Leipzig am 26.04.2024 ein 41-jähriger und 25-jähriger Pole nach einem fußläufigen Fluchtversuch festgenommen. Die Tatverdächtigen konnten zuvor dabei beobachtet werden, wie sie sich einem in Naumburg entwendeten und auf dem Parkplatz in Zeitz abgestellten Toyota näherten und diesen öffneten. In der Nähe befand sich ein weiteres zuvor in Leuna gestohlenes Fahrzeug (Ford Kuga). Bei diesem Auto versuchten die Tatverdächtigen, die Originalkennzeichen abzumontieren. Die anschließenden Durchsuchungen führte unter anderem zum Auffinden eines sogenannten Schlüsselprogrammierers, Werkzeug und Kommunikationstechnik. Gegen die Beschuldigten wurde schließlich ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Nach Auswertung der Spurenlage, der sichergestellten Beweismittel und Mobiltelefone sowie der ermittelten Vorgehensweise werden den Beschuldigten mindestens 14 weitere Autodiebstähle vorgeworfen. Als besonders sensibler Bereich für die Betroffenen gilt der Wohnungseinbruchdiebstahl . Wie bereits im Vorjahr registrierte die Polizeiinspektion Halle (Saale) auch 2024 einen Rückgang beim Wohnungseinbruchsdiebstall. Im Zuständigkeitsbereich erfasste die Polizei insgesamt 507 Fälle, das sind 95 Fälle weniger als 2023. Der langjährig zu verzeichnende rückläufige Trend in diesem Kriminalitätsbereich hält an. Davon handelt es sich bei 243 Fällen um Einbruchsversuche, die Täter waren also in 47,9% der Fälle grundsätzlich nicht erfolgreich. Ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Einbrüchen stellen nach wie vor mechanische Sicherheitsvorrichtungen dar. Die Polizei bietet hierfür objektive, neutrale und gebührenfreie Beratungsangebote an. Die Experten in den Polizeilichen Beratungsstellen führen u. a. Schwachstellenanalysen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie bei kommunalen, privaten und gewerblichen Objekten durch. Die Beratung umfasst den kompletten Einbruchsschutz und bietet sich zudem für die Planungsphase bei Neubauten an. Auch zum Schutz von Wertbehältnissen, Fahrzeugen und Fahrrädern beraten wir Sie gern. Sprechen Sie dazu Ihre örtliche Polizeidienststelle an! Vermögens- und Fälschungsdelikte Nachdem in den Vorjahren bei dieser Deliktgruppe in der Gesamtbetrachtung überwiegend Anstiege registriert wurden, weist die PKS für das letzte Jahr insgesamt 9.695 Fälle aus (2023: 12.332, -21,4 %). In diesem Bereich lag die Aufklärungsquote bei 44,8 % (4.344 Fälle). Der Anteil an der Gesamtkriminalität betrug 16,0 %. Im Bereich des Waren- und Kreditbetrugs wurden 2024 insgesamt 2.594 Fälle erfasst. Tatmittel „Internet“ Im Jahr 2024 wurde bei 6.521 Straftaten das Internet als Tatmittel genutzt. Von den 6.521 Straftaten fallen 3.880 Fälle in den Deliktsbereich des Betrugs, was 59,5 % der Straftaten im Internet ausmacht. Insgesamt wurden 459 Nötigungen oder Bedrohungen über das Internet erfasst. Insgesamt fallen 1.763 Fälle auf den Bereich Cybercrime. Die Aufklärung ist in diesem Bereich eine große Herausforderung an die Ermittlerinnen und Ermittler. Die Aufklärungsquote konnte auf 20,7 % gesteigert werden (2023: 19,3 %). Beispiele für Taten über das Internet: In der Nacht zum 17.09.2024 ging im Sekretariat einer Gesamtschule in Halle (Saale) eine E-Mail mit einer Bombendrohung ein. Der Absender forderte eine sechsstellige Geldsumme und drohte ansonsten mit der Zündung eines Sprengsatzes in der Schule. Im Rahmen des daraufhin ausgelösten Polizeieinsatzes wurde die Schule evakuiert. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb und führte zu einer großen Beunruhigung in der Schüler- und Elternschaft sowie bei den Lehrkräften. Bereits im Verlaufe des Tages konnte über umfangreiche Ermittlungen der Account-Inhaber zu dieser E-Mail namentlich bekannt gemacht werden. Der 15-jährige Schüler räumte die Tat in seiner Vernehmung ein. Nach bisherigen Erkenntnissen hat eine unbekannte Täterschaft auf bisher nicht näher bekannte Art und Weise im November 2024 den E-Mail-Verkehr zwischen einer Firma aus dem Saalekreis und deren Vertragsfirma aus Schleswig-Holstein manipuliert (CEO-FRAUD-Masche). Daraus resultierend erfolgte eine Rechnungslegung in Höhe von mehreren Millionen Euro. In dem Glauben, die Rechnungen der Vertragsfirma im Auftrag des Geschäftsführers zu begleichen, überwies die geschädigte Firma zwei Zahlungen auf das Konto der Betrüger. Dies fiel erst auf, als sich eine tatsächliche Mitarbeiterin der Vertragsfirma meldete und sich nach der ausbleibenden Zahlung erkundigte. Die Firma reagierte absolut richtig und informierte unverzüglich die zuständige Meldestelle der Polizei. Im Rahmen der dann eingesetzten Ermittlungen wurden durch das zuständige Fachkommissariat in Rücksprache mit den Sicherheitsabteilungen der betreffenden Banken unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung der Buchgelder eingeleitet, sodass die zweite Zahlung vollständig und die erste Zahlung teilweise gesichert werden konnte. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an. Sonstige Straftatbestände Unter den „Sonstigen Straftatbeständen“ werden in der PKS Deliktgruppen, wie beispielsweise Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch oder die ehrverletzenden Delikte erfasst. Im Jahr 2024 wurden dazu 14.235 Fälle registriert. Dies stellt einen Rückgang um 440 Delikte zu 2023 dar. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 23,5 %. Nachfolgend sollen ausgewählte Straftatbestände betrachtet werden: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei diesem Delikt wurden im Jahr 2024 insgesamt 289 Fälle im Zuständigkeitsbereich gezählt. Das sind 29 Fälle weniger als im Vorjahr, somit ein Rückgang um 9,1 %. Insgesamt wurden 2024 bei 618 Straftaten Polizeibeamte, in 45 Fällen Rettungsdienstmitarbeiter und in 2 Fällen Feuerwehrkräfte als Opfer gezählt. Sachbeschädigung durch Graffiti / Vandalismus Im Jahr 2024 erfasste die Polizeiinspektion Halle (Saale) 6.715 Sachbeschädigungen. Das sind 87 weniger als 2023. Von diesen 6.715 Fällen ereigneten sich 1.753 auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Ein Schwerpunkt bildet hierbei weiterhin die Sachbeschädigung durch Graffiti. Wenngleich 2024 insgesamt 50 Fälle weniger angezeigt wurden (2024: 1.243 Fälle, 2023: 1.293 Fälle), bleibt die Zahl hoch. Bei den Sachbeschädigungen insgesamt lag die Aufklärungsquote bei 24,7 %. Rauschgiftdelikte In diesem Bereich liegt die Zahl der erfassten Fälle bei 2.324. Dies bedeutet einen Rückgang um 28,5 % zum Vorjahr. Dieser Rückgang könnte mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 und der damit verbundenen Teillegalisierung des Cannabis zu erklären sein. Die Aufklärungsquote lag bei 88,9 %. Die allgemeinen Verstöße gegen das BtMG, die sogenannten „Konsumentendelikte“, bildeten mit 1.643 erfassten Straftaten auch im Jahr 2024 in diesem Deliktsbereich den größten Anteil. In 275 Fällen wurde wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel ermittelt, wovon 233 Taten (84,7 %) aufgeklärt werden konnten. Während im Jahr 2023 insgesamt 1.469 allgemeine Verstöße mit Cannabis erfasst wurden, betrug die Zahl im Jahr 2024 nur noch 546 Fälle. Ein Anstieg ist bei den allgemeinen Verstößen mit Metamphetaminen (z. B. Chrystal) zu verzeichnen. Im Jahr 2023 wurden 518 und im Jahr 2024 insgesamt 593 derartige Verstöße registriert. Beim unerlaubten Handel/Schmuggel mit Metamphetaminen wurden 2024 insgesamt 52 Verstöße erfasst und somit 8 weniger (- 13,3 %) als im Jahr 2023 (60 Verstöße). Betrachtet man den Anteil der gesamten Delikte nach Drogenarten, so fallen im Jahr 2024 insgesamt 700 Fälle auf Cannabisprodukte (30,1 %) und 687 Fälle auf Metamphetamine (29,6 %), davon 609 Fälle auf Crystal (26,2 %). Kokain (73 Fälle) und Heroin (106 Fälle) spielen bei den bekanntgewordenen Delikten eine eher untergeordnete Rolle. Beispiele für Ermittlungserfolge in diesem Zusammenhang Im Rahmen der Ermittlungen wegen des unerlaubten Handels mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge konnte am 18.09.2024 ein 55-Jähriger aus Halle (Saale) bei der Übernahme eines Transportfahrzeuges, welches zuvor durch einen Lieferanten mit Cannabis bestückt und bereitgestellt wurde, auf frischer Tat festgenommen werden. Im Ergebnis der Durchsuchungen wurden ca. 23,3 kg Marihuana, 31.850 Euro Bargeld und andere verfahrensrelevante Gegenstände sichergestellt. Gegen den Beschuldigten wurde Untersuchungshaft erlassen. Im Zuge der Ermittlungen in einem Komplexverfahren wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge von Cannabis erließ das Amtsgericht Halle (Saale) mehrere Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle, welche am 11.09.2024 vollstreckt wurden. Im Rahmen von Observationsmaßnahmen wurde ein Treffen zwischen einem 40-Jährigen aus Teutschenthal und einem 30-Jährigen aus Hamburg auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofes Halle (Saale) beobachtet. Bei der Übergabe eines mit 7 kg Marihuana gefüllten Koffers erfolgte der Zugriff durch Spezialeinheiten des LKA. Im Ergebnis der anschließenden Durchsuchungen wurden u. a. ca. 18.500 € Bargeld, weitere Betäubungsmittel sowie Verpackungsmaterialien beschlagnahmt. Der PKW des 40-Jährigen wurde im Zuge der Vollstreckung eines Vermögensarrestes ebenso sichergestellt. Die Beschuldigten befinden sich in Haft. Im Anhang erhalten Sie statistische Darstellungen zur Bilanz der Polizeiinspektion Halle (Saale). Diese dürfen im Rahmen der Berichterstattung verwendet werden. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Zur besseren Begrenzung des Zuzugs aus Syrien und Afghanistan und zur Ermöglichung von Rückführungen in beide Länder bitten der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, und Innenministerin Dr. Tamara Zieschang den Bund, mit einem Sofortprogramm folgende Maßnahmen kurzfristig und konsequent umzusetzen: Der Bund muss Wege eröffnen, wie Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen hochsicherheitsrelevanter Personen nach Afghanistan und Syrien praktisch durchgeführt werden können. Zum Schutz der eigenen Bevölkerung – das ist der vorrangige Auftrag deutscher Behörden – sind alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um insbesondere schwere Straftäter und Gefährder nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Allein in Sachsen-Anhalt ist für gut 2.450 afghanische und gut 450 syrische Staatsangehörige, die eigentlich ausreisepflichtig wären, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgestellt worden. Sämtliche Abschiebungsverbote müssen im Hinblick auf die mittlerweile veränderte Situation in Afghanistan und Syrien überprüft werden. Priorität muss dabei die Überprüfung von Abschiebungsverboten für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder haben. Hierzu hat Sachsen-Anhalt dem BAMF bereits Anfang Juli 2024 eine erste Liste mit der Bitte um Prüfung übersandt. Nach § 36a Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz können derzeit 1.000 Visa im Monat für den Familiennachzug (Kernfamilie) zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus erteilt werden. Nach der Asylgeschäftsstatistik des BAMFwurde allein im Jahr 2023 bundesweit 1.115 afghanischen Staatsangehörigen und 67.044 syrischen Staatsangehörigen subsidiärer Schutz gewährt. Deren nachzugswillige Familienangehörige können Anträge auf Familiennachzug bei der für ihren aktuellen Aufenthaltsort zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Das im Dezember 2022 vom Bund beschlossene Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan für besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige (welches also nicht die Aufnahme von Ortskräften, die in Afghanistan für Deutschland tätig waren und denen dort deshalb Verfolgung oder Repressionen drohen, betrifft) sollte vom Bund umgehend eingestellt werden. Dringend erforderlich ist eine Neubewertung der Lage in Afghanistan und Syrien durch den Bund. Lageberichte des Bundes müssen sachlich nüchtern und differenziert ohne pauschale Vorfestlegungen die Lage vor Ort analysieren. Nach aktueller Rechtsprechung ist nicht mehr anzunehmen, dass zurückkehrende afghanische Staatsangehörige ausnahmslos oder wenigstens im Regelfall einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären (VG Magdeburg, Urteil vom 08.04.2024 – 1 A 3/24 MD, S. 33 f.). Rückführungen von gesunden männlichen afghanischen Staatsangehörigen sind insofern grundsätzlich möglich. Dies gilt ebenso für die Neubewertung der Lage in Syrien. Hierzu hat das OVG Münster sich aktuell mit Urteil vom 16. Juli 2024 (14 A 2847/19.A) mit dem Lagebericht des Auswärtigen Amts auseinandergesetzt und diesem widersprechend ausgeführt, dass einem Syrer, der keinen Wehrdienst geleistet hat, in Syrien keine Verfolgung und kein ernsthafter Schaden drohe. Ebenso belegen Fälle, nach denen Personen, die hier Schutz erhalten haben, in ihr Herkunftsland zurückkehren, um dort Familienangehörige zu besuchen, dass von der pauschalen Annahme einer Gefährdungs- oder Verfolgungslage in Afghanistan und Syrien nicht mehr ausgegangen werden kann. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Der Bund hat es nach wie vor in der Hand, den Zuzug aus Syrien und Afghanistan zu begrenzen. Wenn ein ernsthafter Wille vorhanden ist, können der Ankündigung, Straftäter und Gefährder nach Syrien und Afghanistan abzuschieben, auch kurzfristig Taten folgen. Das Land Sachsen-Anhalt wird seinen Teil dazu beitragen.“ Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „ Die Lage in Syrien eine andere ist als vor zehn Jahren. Daher bezweifle ich, dass es noch generell den subsidiären Schutzgrund für alle Regionen Syriens gibt. Und wenn Menschen in Syrien in einigen Regionen kein schwerwiegender Schaden mehr zu befürchten haben, gibt es auch keinen Grund mehr, diese bei uns aufzunehmen. Und spätestens wenn Afghanen in den Heimaturlaub reisen können, spricht einiges dafür, dass es keinen allgemeinen oder pauschalen Schutzgrund für Afghanistan mehr geben kann.“ Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Magdeburg. Neun Projekte, Vereine und Initiativen sind in diesem Jahr mit dem Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt ausgezeichnet worden. Im Rahmen einer Festveranstaltung in Magdeburg, zu der rund 150 Gäste geladen waren, haben Sozialministerin Petra Grimm-Benne, Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung, und Landesgleichstellungsbeauftragte Sarah Schulze heute die Preise übergeben. Rund 90 Vereine, Projekte und Einzelpersonen waren für einen der Integrationspreise vorgeschlagen worden. Eine achtköpfige Fachjury, die vom Landesintegrationsbeirat berufen wurde, hat die Preisträger:innen ausgewählt. Bereits zum 13. Mal wurde der Preis vergeben, um den Einsatz für ein gutes Zusammenleben und für erfolgreiche Integration zu würdigen. Mit der Verleihung des Integrationspreises soll das Engagement von Vereinen, Initiativen, Kommunen, Unternehmen und ehrenamtlich Aktiven für Integration in die Öffentlichkeit getragen werden. Staatssekretärin Möbbeck lobte das ausdauernde Engagement für Zusammenhalt und Vielfalt: „In Sachsen-Anhalt engagieren sich viele tausend Menschen für eine Gesellschaft, in der Zugewanderte willkommen sind und ihre Zukunft aufbauen können. Viele der Geehrten sind erst vor einigen Jahren nach Sachsen-Anhalt gekommen und engagieren sich jetzt für ein gutes Zusammenleben. Dieser ehrenamtliche Einsatz verdient eine Würdigung!“ Die Preisträger:innen: Kategorie „Dauerhaftes und nachhaltiges Engagement für Vielfalt“ In dieser Kategorie werden langfristig engagierte Projekte und Initiativen gewürdigt, die einen langen Atem beweisen und mit ihrer unnachgiebigen Arbeit besonders nachhaltige Wirkung erzielen. Den mit 1.000 Euro dotierten, ersten Preis erhält in dieser Kategorie die Mandala Kinderbetreuung gGmbH aus Magdeburg. Seit über 20 Jahren unterstützt die Einrichtung Kinder beim Einstieg in das deutsche Bildungssystem und räumt so manche sprachliche Hürde aus dem Weg. Zugleich legt die Kita großen Wert auf die Einbindung der Familien, bspw. bei der Organisation internationaler Feste. Das internationale Team leistet einen nachhaltigen Beitrag zur interkulturellen Öffnung des Kita-Systems, indem die Erfahrungen bei Fortbildungen weitergegeben werden. Ein zweiter Preis (500 Euro) geht an den SV Groß Santersleben 1924 e.V. Der Fußballverein aus der Börde wurde als vorbildhafter Impulsgeber für eine solidarische Gesellschaft geehrt. Spieler aus 11 Nationen und unterschiedlichen Altersgruppen bringen sich in das Vereinsleben ein. Auch neben dem Platz unterstützen sich die Preisträger gegenseitig, bei der Einrichtung von Wohnungen, Behördengängen und der Logistik, um zum Fußballplatz zu kommen. Einen weiteren zweiten Preis (500 Euro) erhält der Harzer Schwimmverein 2002 e.V. aus Wernigerode, der seit zwei Jahrzehnten Kindern und Jugendlichen mit Migrationsbiografie eine sportliche und gesellschaftliche Heimat bietet. Der Verein stärkt nicht nur die Schwimmtalente junger Menschen, sondern organisiert Deutschunterricht und gemeinsame Freizeitangebote, die das Ankommen unterstützen. Einen Sonderpreis erhält die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung der Caritas in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt. Mit der über 30 Jahre aufgebauten Expertise trägt die Beratungsstelle zu Fairness, Qualität und Effizienz im Asylverfahren bei. Allein im vergangenen Jahr suchten über 2.500 Geflüchtete die Beratungsstelle auf. Kategorie „Teilhabe von Frauen mit Migrationsgeschichte“ Geehrt werden Projekte, die Frauen mit Migrationsgeschichte empowern und Hürden für eine erfolgreiche Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt aus dem Weg räumen. Den mit 1.000 Euro dotieren ersten Preis erhält die Afghanische Fraueninitiative in Magdeburg e.V. (AFIMA) . Die Vereinsmitglieder übernehmen Patenschaften für Menschen, die gerade nach Deutschland gekommen sind und unterstützen sie bei Behördengängen, Arztbesuchen und beim Zugang zu Schule und Kita. Neben dieser wichtigen Hilfe bei den ersten Schritten der Integration sorgt der Verein dafür, die kulturellen Wurzeln zu bewahren und interkulturelle Brücken zu bauen. Zugleich macht die Initiative immer wieder auf Missstände in ihren Heimatländern aufmerksam und organisiert Proteste gegen Gewalt an Frauen im Iran und in Afghanistan. Der zweite Preis (500 Euro) geht an die Frauengruppe „Schwalben“ in Trägerschaft von Soziokultur Sangerhausen e.V.. Im Rahmen von Bildungsangeboten, gemeinsamen Freizeitaktivitäten und Austauschformaten stärkt die Gruppe das Selbstvertrauen der Frauen und öffnet Teilhabechancen. Dabei bieten die Schwalben einen geschützten Raum, in dem Probleme, tradierte Lebensweisen und tabuisierte Themen offen besprochen werden können. Das Projekt macht Mut, schafft Perspektiven und schlägt Brücken in die Stadtgesellschaft. Kategorie „Bildungswege eröffnen: Integration von Kindern und Jugendlichen“ In dieser Kategorie wird die Bildungs-, Integrations- und Begegnungsarbeit mit und von Kindern und Jugendlichen gewürdigt. Dieses Engagement trägt zu mehr Chancengleichheit, erfolgreichen Bildungsbiografien und besseren Zukunftsperspektiven bei. Die Kleine Leseschule des Begegnungszentrums Wittenberg West e.V. erhält in dieser Kategorie den mit 1.000 Euro dotierten, ersten Preis. Für die Leseschule wurden Märchen in leichte Sprache überführt und zugleich Grammatikübungen entwickelt, die einmal in der Woche an drei Kindergruppen vermittelt werden. Das Projekt, das maßgeblich von den Ehrenamtlerinnen Frau Inge Harazin und Frau Nadine Schandert aufgebaut wurde, öffnet Bildungswege für migrantische Kinder, vermittelt ihnen Selbstvertrauen und schafft es, positive Erfahrungen mit der deutschen Sprache zu verbinden. Einen zweiten Preis (500 Euro) erhält das Evangelische Bildungs- und Projektzentrum Villa Jühling e.V. für die Integration ukrainischer Kinder in die Heideschule . Das Projekt reagierte darauf, dass die ukrainischen und deutschen Schulkinder sehr unter sich blieben. Um Kontakte anzubahnen wurde ein Zirkusprojekt organisiert, für das Tandems zwischen ukrainischen und deutschen Kindern gebildet wurden. Nach mehreren Treffen konnte das Eis gebrochen und Freundschaften geschlossen werden. Einen weiteren zweiten Preis (500 Euro) erhält das ehrenamtliche Projekt ROCK YOUR LIFE! Halle e.V. , das es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen Bildungsungerechtigkeit vorzugehen. Schülerinnen und Schüler aus ökonomisch schwächeren Haushalten, die Unterstützung benötigen, erhalten eine:n studentische:n Mentor:in an die Seite. Über ein Jahr lang besteht diese vertrauensvolle Verbindung, die nachweislich die Chance darauf verbessert, den Schulabschluss zu meistern, den Schritt in das Berufsleben zu schaffen und sich in der Gesellschaft zu integrieren. Besonderes Engagement von Einzelpersonen Die Jury hat außerdem 22 Ehrenamtliche für ihren besonderen individuellen Einsatz in der Integrationsarbeit stellvertretend für die vielen Engagierten im Land gewürdigt und ihnen sehr herzlich gedankt: Mario Alejandro Alfaro Merelo (Friedensau) Her Alfaro absolvierte seinen Bundesfreiwilligendienst an der Theologischen Hochschule in Friedensau. Da viele der Studierenden nicht schwimmen konnten, hat er einen Schwimmkurs organisiert, der mittlerweile zum festen Bestandteil an der Hochschule geworden ist. Lena Böttcher (Jerichow / OT Kade) Frau Böttcher organisiert im Ehrenamt Hilfstransporte, nimmt Menschen auf, übersetzt, vernetzt, informiert und hilft, wo sie nur helfen kann - und nutzt sogar ihren Urlaub, um Gutes zu tun. Larissa und Viktor Brenner (Dessau-Roßlau) Unter dem Motto „Danksagen, in Nachbarschaft begegnen und Menschen mit Fluchthintergrund begrüßen“ initiierte Familie Brenner im Jahr 2022 zwei Tafeln der Begegnung. Mit den Veranstaltungen sollte den Engagierten für ihre Unterstützung von Geflüchteten gedankt und zugleich die Begegnung zwischen den Menschen ermöglicht werden. Hossam Esmail (Halle) Herr Esmail ist seit Januar 2022 als ehrenamtlicher Pate im Projekt „WELCOME-Treff: Engagiert für Integration - Ehrenamtliche Paten und Lotsen für Geflüchtete“ der Freiwilligen-Agentur Halle-Saalkreis e. V. tätig. Er ermutigt Geflüchtete und unterstützt sie bei der Verständigung und Orientierung im Alltag. Jürgen Gewinner (Köthen) Für sein langjähriges Engagement wird Herr Gewinner aus Köthen geehrt, der bereits vor 15 Jahren einen Deutsch-Kurs für Asylbewerber organisierte, Fußballspiele auf die Beine und sich in die Initiative „Willkommen in Köthen“ einbringt. Seit 2018 engagiert er sich auch als Integrationslotse und begleitet Zugewanderte bei Behördengängen und Arztbesuchen. Ahmed Ghania (Wittenberg) Als Integrationslotse steht Herr Ghania Menschen mit Migrationsbiografie mit Rat und Tat zur Seite und hilft ihnen mit großer Herzlichkeit beim Ankommen. Er ist zugleich Gründungsmitglied der Migrantenorganisation SALAM Treffpunkt Wittenberg e. V.. Gerlinde Gläser (Magdeburg) Seit mehreren Jahren begleitet und unterstützt Frau Gläser mit großer Sensibilität und einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn geflüchtete Familien in schwierigen Lebenssituationen. Nahezu rund um die Uhr hilft sie ihnen bei der Wohnungssuche und beim Beantragen von Leistungen. Mala Hamza (Halle) Frau Hamza engagiert sich im Malteser-Projekt „Hand-in-Hand“ in Halle. Sie ist die treibende Kraft hinter dem „Müttercafé“, einem vertrauten Treffpunkt zum Erlernen der deutschen Sprache. Dank ihres ganz persönlichen Einsatzes konnten 25 Frauen ihre Sprachkenntnisse deutlich verbessern. Natalia Kalinina (Quedlinburg) Frau Kalinina vermittelt ukrainischen Kindern in zwei Kindertageseinrichtungen spielerisch die deutsche Sprache. Kindgerecht und einfühlsam gelingt es ihr Quedlinburg, die sprachlichen Barrieren zwischen ukrainischen und deutschen Kindern abzubauen und ein Miteinander aufzubauen. Mohanad Katbi (Halle) Herr Katbi engagiert sich im Malteser-Projekt „Hand-in-Hand“ in Halle. Er vermittelt seine Computerkenntnisse und befähigt andere Menschen auf dem Weg in die digitale Welt. Mohamad Khaled (Wolmirstedt) Als Integrationslotse unterstützt Herr Khaled bei der Wohnungssuche, der Kommunikation mit Vermietern sowie bei den ersten Schritten in der neuen Wohnumgebung. Damit leistet er einen großen Beitrag dafür, soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Regina Kiesner (Salzwedel) Frau Kiesner engagiert sich seit 2015 mit großem Zeitaufwand – nämlich an vier Vormittagen in der Woche – bei der Diakonischen Flüchtlingshilfe und steht Migrantinnen und Migranten aller Herkunftsländer als zuverlässige Ansprechpartnerin zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt sie migrantische Kinder bei den Hausaufgaben. Hardo Pacyna (Kemberg, OT Kerkau) Herr Pacyna engagiert sich in der Initiative „offen-bunt-anders“ in Gräfenhainichen und organisiert regelmäßig Veranstaltungen, die ein offenes und vielfältiges Miteinander fördern. Zugleich unterstützt Herr Pacyna Zugewanderte bei Behördengängen und bei der Wohnungseinrichtung. Viola Rieck (Halle) Frau Rieck engagiert sich mit großem Einsatz im Begegnungszentrum Oase in Sangerhausen. Sie ist Leiterin des Projektes “Notzugang“, das Menschen in akuten Lebenslagen berät. Mit ihrem Durchhaltevermögen und ihrer Kämpfernatur hat Frau Rieck schon viele Wege in ein selbstbestimmtes Leben ebnen können. Ingeborg Severin (Wittenberg) Seit 2016 engagiert sich Frau Severin als Patin im Familien- und Bildungspatenprojekt sowie in der Flüchtlingshilfe. Dabei unterstützt sie regelmäßig eine Familie mit Fluchterfahrung auf dem Weg ihrer Integration, hilft bei der Erziehung und Bildung der Kinder sowie beim Erlernen der deutschen Sprache. Iman Shaaban (Magdeburg) Frau Shaaban, bildende Künstlerin und Cartoon-Zeichnerin aus Syrien, gab als Bundesfreiwilligendienstleistende Kalligrafie- und Grafik-Werkstätten, engagiert sich für Menschen im Alter bei den Maltesern Magdeburg und beteiligt sich mit Illustrationen, Grafiken und Kalligrafien an Büchern wie "Der Pascha von Magdeburg“. Malak Sheghleel (Magdeburg) Frau Sheghleel begleitet seit sechs Jahren vulnerable Geflüchtete bei Arztbesuchen und Behördengängen. Bis zum heutigen Tage hat sie bereits etwa 50 Menschen dabei geholfen, in Magdeburg Fuß zu fassen. Team Staßfurt Ob Unterstützung bei den Erstanmeldungen in der Stadt Staßfurt, bei Übersetzungsaufgaben, Antragsbearbeitung, Wohnungseinrichtung oder Anmeldungen in Kita und Schule – dank des aus sieben Ehrenamtlichen bestehenden Teams entstand fast eine Rundumbetreuung für die 290 Geflüchteten aus der Ukraine, die 2022 nach Staßfurt gekommen sind. Ilka Ullmann (Dessau-Roßlau) Frau Ullmann, die in ihrer hauptberuflichen Tätigkeit eine Sprachschule leitet, engagiert sich ehrenamtlich dafür, dass zugewanderte Menschen aus eigener Kraft ihr Leben aufbauen können. Sie hilft Menschen in Not und ist ein wahres Organisationstalent, das es immer schafft, anderen Menschen Mut zu machen. Larissa Wallner (Dessau-Roßlau) Frau Wallner hat als Sprachmittlerin, Koordinatorin und Multiplikatorin die Aufnahme von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern maßgeblich mitgestaltet. Die von der Stadtverwaltung sehr geschätzte Kooperationspartnerin begleitete zudem einzelne Geflüchtete und unterstützte diese bei der Suche nach Ärzten und Wohnungen. Miriam Weise-Wendel (Aschersleben) Frau Weise-Wendel hat in Aschersleben den Verein „FaBeg“ (Familienbegleitung) gegründet, der Geflüchteten u.a. bei Behördengängen unterstützt. Mittlerweile hat sich der Verein zu einer festen Anlaufstelle in der Stadt Aschersleben entwickelt, der künftig auch Kreativ- und Sportkurse anbieten möchte. Auf dem Integrationsportal finden Sie im Nachgang der Festveranstaltung Bilder von der Preisverleihung. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Ausgewählte Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Landespolizei Sachsen-Anhalt beteiligen sich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer und des Bundes an internationalen Polizeimissionen. Seit 1996 – also in den vergangenen 26 Jahren – haben 66 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt an mehr als 180 Auslandeinsätzen teilgenommen und dabei auch wertvolle Erfahrungen für ihre Arbeit bei der Landespolizei gesammelt. Vier von ihnen wurden am Donnerstag, den 12. Mai 2022, von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang empfangen und für ihre Leistungen gewürdigt. Sie konnten dabei von ihren persönlichen Eindrücken und Erlebnissen bei ihren internationalen Polizeimissionen berichten. Diesen Austausch zwischen Rückkehrerinnen und Rückkehrern mit der Ministeriumsleitung gibt es seit dem Jahr 2006 regelmäßig. „Der persönliche Einsatz der Polizistinnen und Polizisten, die bei internationalen Polizeimissionen Behörden vor Ort beraten und sich in Projekte einbringen, ist immens“, sagt Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Die bis zu zwölf Monate langen Einsätze seien dabei nicht nur eine wertvolle Hilfestellung für die Akteurinnen und Akteure der unterstützten Länder, sondern erweiterten umgekehrt auch das Wissen und die interkulturelle Kompetenz der beteiligten Polizeibeamtinnen und -beamten. Hintergrund: Auslandseinsätze deutscher Polizeibeamtinnen und -beamten werden in der Bundesrepublik Deutschland seit 1989 organisiert. Zunächst war die Teilnahme an friedenssichernden und friedenserhaltenden Einsätzen in Krisengebieten der Welt den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes vorbehalten. Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder verabredeten auf einer Innenministerkonferenz im Herbst 1994 in Magdeburg, dass diese Auslandseinsätze durch Personal der Länderpolizeien verstärkt werden. Zwei Jahre später war der erste Bedienstete der Landespolizei Sachsen-Anhalt beteiligt. Konkret war er im Rahmen der EU-Mission in Bosnien und Herzegowina im Einsatz. Das bisher längste Engagement war das bilaterale deutsch-afghanische Polizeiprojekt. Seit dem Jahr 2004 waren dafür insgesamt 25 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt im Einsatz, einige von ihnen mehrfach. Alle internationalen Polizeieinsätze fußen auf einem Mandat einer zwischen- oder überstaatlichen Institution, beispielsweise der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Mit diesen Mandaten wird auch das jeweilige Ziel der Einsätze vor Ort festgelegt. Zudem wird die konkrete Umsetzung mit dem jeweiligen Gastland abgestimmt. Häufig geht es darum, in international besetzten Projektgruppen mitzuarbeiten, die eigene Fachexpertise einzubringen und Vertreterinnen und Vertreter verschiedener ziviler Behörden vor Ort zu beraten. Die Einsätze führen in unterschiedliche Regionen und Nationen, so gab es unter anderem bereits internationale Polizeimissionen im Kosovo, aber auch in Georgien, Mali, Afghanistan oder der Ukraine. Die Beteiligung an einer internationalen Polizeimission ist für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei freiwillig. Interessentinnen und Interessenten aus der Landespolizei müssen zunächst erfolgreich ein Auswahlverfahren durchlaufen und dabei unter anderem auch umfangreiche medizinische Checks bestehen. In Vorbereitung einer Mission erhalten sie dann in Speziallehrgängen eine weitere spezifische theoretische und praktische Vorbereitung und werden, je nach Einsatzgebiet, auch mit der erforderlichen Schutz-, Hygiene- und Einsatzausstattung zusätzlich ausgerüstet. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Franziska Höhnl Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Verkehrslage Fahrrad fährt gegen PKW Oschersleben,08.06.2021, 14:40 Uhr In Oschersleben kam es auf der Kreuzung Berliner Straße / Lindenstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Fahrradfahrerin verletzt wurde. Die 55jährige Radfahrerin befuhr den Fußweg der Berliner Straße in Richtung Lindenstraße entgegengesetzt zur Fahrtrichtung. An der Kreuzung fuhr sie plötzlich nach rechts auf die Straße, um diese zu überqueren. Aus der Lindenstraße bog zeitgleich ein 59jähriger Fahrer eines PKW nach links in die Berliner Straße ein. Mit diesem PKW stieß die Radlerin zusammen und stürzte. Dabei wurde die Frau leicht verletzt. von der Fahrbahn abgekommen L 77, Beckendorf, 08.06.2021, 18:55 Uhr Auf der L77 bei Beckendorf kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen leicht verletzt wurden. Ein 40jähriger Fahrer eines PKW kam nach rechts von der Fahrbahn ab, durchfuhr den Straßengraben und kollidierte mit einem Baum. Dadurch wurde das Fahrzeug nach links von der Fahrbahn abkam und im Straßengraben zum Stillstand kam. Der Fahrer bleib unverletzt. Die vier mitgefahrenen Kinder (ein Junge, zwei Mädchen (15 Jahre) und ein Mädchen (8 Jahre)) wurden leicht verletzt zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Kriminalitätslage Fahrzeug aufgebrochen und Werkzeug entwendet Wanzleben, 08. bis 09.06.2021 In Wanzleben wurde in der vergangenen Nacht ein Transporter aufgebrochen. Die unbekannten Täter öffneten gewaltsam die Schiebetür und entwendeten aus dem Fahrzeug Elektrowerkzeuge und eine Angelrolle. Bei dem Werkzeug handelt es sich um eine Tigersäge (MAKITA), einen Akkuschrauber und eine Akkubohrmaschine (beides WIRTH). Der Sachschaden wurde auf über 1000 € geschätzt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03904/4780 entgegen. zu Besuch im Abenteuerland Hermsdorf, KITA „Abenteuerland“ 4.6.2021 Die Regionalbereichsbeamten PHM Jens Ruhnke und PHM Andreas Esche waren am vergangenen Freitag in der KITA „Abenteuerland“ zu Gast. Sie erklärten den Kindern, wie man sich richtig im Straßenverkehr verhält. Natürlich durften sich die Kinder das Polizeiauto einmal genauer ansehen und ihre Fragen an die Polizisten loswerden. Dem Bild nach, scheint es ihnen gefallen zu haben. Stellvertretend für alle bedankten sich Alia, Tim und Ella (v.l.n.r.) bei den Beamten mit einem Plakat. Dieses wird bestimmt einen würdigen Platz im Büro der Kollegen finden. online Beziehung kostet mehrere tausend Euro Über eine facebook Kontaktanfrage lernte eine Frau aus dem Landkreis Börde einen Mann kennen. Er gab vor, den US Streitkräften anzugehören und in Kabul stationiert zu sein. Es entwickelte sich über Monate hinweg eine Online-Beziehung. Dann benötigte der Soldat Geld, um seine Ersparnisse aus dem mehrjährigen Dienst in Afghanistan per Paket durch ein Spezialunternehmen an seine Freundin senden zu können. Das Unternehmen benötige dafür 23.000 €, teilte er mit. Da der Soldat zu seiner Liebsten kommen wollte, lieh sich die Frau die Summe von Ihrer Bank und überwies das Geld an die benannte Firma. Als danach noch zusätzlich mehrere tausend Euro gefordert wurden, ging die Frau zur Polizei. Leider mussten die Kollegen mitteilen, dass sie sehr wahrscheinlich einem Betrug erlegen ist. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Diese Masche ist nicht neu und wird als Love- oder Romance-Scamming bezeichnet. Der Ablauf ist immer gleich. Über eine Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke oder Dating Portale versuchen die Täter ihre potentiellen Opfer in eine emotionale Abhängigkeit zu bringen. Oft werden die betroffenen Singles mit Liebesbekundungen oder Aufmerksamkeit überhäuft, so dass dies häufig gelingt und jegliche Warnsignale übersehen werden. Irgendwann benötigt dann der Online Partner dringend Geld aus irgendeinem Grund. Nur zu bereitwillig wird dies dann zur Verfügung gestellt. Liebe macht bekanntlich blind! Bitte achten Sie auf Ihre Verwandten und Bekannten, wenn diese über solche Kontaktaufnahmen berichten. Bleiben Sie aufmerksam! Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-198 / 0162-1388127 Fax: +49 3904-478-210 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "CLIENT II - CaTeNA; Klimatische und Tektonische Naturrisiken in Zentralasien, Vorhaben: Spätkänozoische Störungs- und Paläostress- und Massenbewegungsgeschichte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum Dresden-Roßendorf e.V., Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie.Das Vorhaben wird Beiträge zu Erdbeben und Massenbewegungen in Zentralasien liefern. Der relativ geringen Seismizität im dichtbesiedelten afghanisch-tadschikischen Becken steht konzentrierte seismische Aktivität in den ebenfalls dichtbesiedelten Randgebieten des Beckens gegenüber. Diese Gürtel stellen den tadschikisch-afghanischen Ring der Gefährdung dar, das Untersuchungsziel dieses Unterantrags. Wir werden die Störungen lokalisieren entlang denen Erdbeben wahrscheinlich sind, ihre Deformationsgeschichte und Kinematik beschreiben, das Paläospannungsfeld rekonstruieren, um zu sehen, ob die Störungen hoher Scherbelastung ausgesetzt sind und ob sich das Spannungsfeld über die letzten 10 Ma geändert hat. Wir werden ein Massenbewegungsinventar erstellen und die Häufigkeit und Größe der Massenbewegungen in Bezug setzten zu den potentiell aktiven Störungen, der Geologie und dem Relief. Dies wird zu einer Risikobeurteilung von Gebieten betreffs ihrer Gefährdung durch Erdbeben und Massenbewegungen führen. Das Vorhaben umfasst 5 Teilaufgaben: 1. Lokalisierung von Störungen und Störungssegmenten, an denen Erdbeben wahrscheinlich sind; 2. Rekonstruktion des Paläospannungsfeldes; 3. Geo-thermochronologische Analyse zur Ratenbestimmung; 4. Erstellung eines Inventars der Massenbewegungen; 5. Datenaustausch und Integration mit den Verbundpartnern. Fokus des Postdoktoranden sind Punkte 1, 4 und 5. Fernerkundungsdaten zur Topographie werden mit einer neuen Toolbox analysiert, welche vom Antragssteller mitentwickelt wurde. Diese hilft der Identifizierung tektonischer, landschaftsbildender Prozesse. In Kombination mit kartierten Massenbewegungen werden geostatistisch Zusammenhänge untersucht, die durch Arbeiten der TU Freiberg (Strukturgeologie, Thermochronologie) ergänzt und damit in einem ganzheitlichen Kontext interpretiert werden können. Schließlich werden alle Teilaspekte durch Datenaustausch und Integration in Publikationen und öffentlich zugängliche Datenbanken überführt.
Das Projekt "CLIENT II - CaTeNA; Klimatische und Tektonische Naturrisiken in Zentralasien, Vorhaben: Lokalisierung von Störungen und Störungssegmenten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Geologie.Das Vorhaben wird Beiträge zu Erdbeben und Massenbewegungen in Zentralasien liefern. Der relativ geringen Seismizität im dichtbesiedelten afghanisch-tadschikischen Becken steht konzentrierte seismische Aktivität in den ebenfalls dichtbesiedelten Randgebieten des Beckens gegenüber. Diese Gürtel stellen den tadschikisch-afghanischen Ring der Gefährdung dar, das Untersuchungsziel dieses Unterantrags. Wir werden die Störungen lokalisieren entlang denen Erdbeben wahrscheinlich sind, ihre Deformationsgeschichte und Kinematik beschreiben, das Paläospannungsfeld rekonstruieren, um zu sehen, ob die Störungen hoher Scherbelastung ausgesetzt sind und ob sich das Spannungsfeld über die letzten 10 Ma geändert hat. Wir werden ein Massenbewegungsinventar erstellen und die Häufigkeit und Größe der Massenbewegungen in Bezug setzten zu den potentiell aktiven Störungen, der Geologie und dem Relief. Dies wird zu einer Risikobeurteilung von Gebieten betreffs ihrer Gefährdung durch Erdbeben und Massenbewegungen führen.
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