Eine fachgerechte Einweisung in die Handhabung und die Besonderheiten eines radiologischen Gerätes stellt die Basis für einen optimalen klinischen Einsatz unter Ausnutzung aller Potentiale des Gerätes dar und erhöht die Sicherheit von Patient und Personal. Letztendlich bedeutet eine erfolgreiche Einweisung nicht nur eine Optimierung von Qualität und Sicherheit, sondern auch einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit. Hohe Investitionskosten können nur gerechtfertigt werden, wenn die Potentiale der Technik voll ausgeschöpft werden. Die Sicherstellung einer optimalen Einweisung gehört daher zu den Aufgaben und Verantwortungen des oberen Managements einer Abteilung oder Praxis. Konkret kann eine qualifizierte Einweisung die Strahlenexposition von Patient und Personal verringern, die Bildqualität verbessern sowie Arbeitsprozesse erleichtern und verkürzen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Hersteller, dem Einweisungspersonal und dem Kunden vor, während und nach der Einweisung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Der Leitfaden soll als Checkliste für alle beteiligten Gruppen dienen um den Erfolg der Einweisung zu erhöhen. Dieser Leitfaden ist keine Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen, die der Betreiber oder der Anwender zu befolgen hat. Stattdessen werden Vorschläge für Inhalte, Rahmenbedingungen und Ablauf einer Einweisung aufgezeigt. Der Inhalt gliedert sich in die Abschnitte Ziele, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Zudem benennt ein modalitätenspezifischer Gegenstandskatalog die Mindestinhalte einer Einweisung für die Gerätetypen CT, Angiographiegerät und PET/CT. Der vorliegende Leitfaden wurde im Rahmen des vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geförderten Projektes „Evaluation der Ausbildungsqualität im Strahlenschutz (EDAQS)“ im Institut für klinische Radiologie des Universitätsklinikums Münster (UKM) gemeinsam mit der Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie der Universitätsmedizin Göttingen (UGM) entwickelt.
Im Rahmen des Vorhabens wurden Vorschläge zur systematischen Identifizierung künstlicher Quellen nichtionisierender Strahlung erarbeitet, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der allgemeinen Bevölkerung liefern können. Aufgrund der unterschiedlichen Expositionscharakteristika und der ungleichen gesundheitlichen Risiken nieder- und hochfrequenter Strahlung auf der einen und optischer Strahlung auf der anderen Seite wurde von den Forschungsnehmern ein differenziertes Bewertungsschema gewählt. Bei der Mehrzahl der im Rahmen des Projekts als relevant identifizierten Quellen beruht die Einordnung auf der Bewertung unbeabsichtigt emittierter niederfrequenter Felder (z.B. Streufelder). Da alle netzbetriebenen elektrischen Geräte von derartigen Feldern umgeben sind, war die Zahl der in diesem Teil des elektromagnetischen Spektrums zu erfassenden Quellen auch besonders groß. Einige der als relevant bzw. bedingt relevant identifizierten Quellen unterliegen in Deutschland immissionsschutzrechtlichen Regelungen, so z.B. mit hoher Spannung betriebene elektrische Energieversorgungsleitungen und Mobilfunksendeanlagen. Hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinheit vor schädlichen Feldeinwirkungen berücksichtigen diese Regelungen neben den Immissionen der betroffenen Anlage allerdings nur Beiträge anderer ortsfester Emittenten vergleichbarer Art. Mögliche Expositionsbeiträge netzbetriebener elektrischer Geräte oder mobiler Hochfrequenzsender (z.B. Mobiltelefone) bleiben unberücksichtigt. Gerätehersteller und Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts zwar Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllen, der Betrieb von Geräten unterliegt aber keinen Regelungen, die den Strahlenschutz unmittelbar betreffen. Bereits einzelne Geräte können bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung Expositionen über den z.B. von der EU als Grenzwerte empfohlenen Höchstwerten verursachen. Die gleichzeitige Einwirkung mehrerer Quellen ist abgesehen von den oben beschriebenen Ausnahmen nicht geregelt. Im Bereich der künstlichen optischen Strahlung existiert eine umfassende gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Exposition aktuell nur im Arbeitsschutz. Die Projektergebnisse geben Hinweise auf Quellen nichtionisierender Strahlung, bei denen hinsichtlich möglicher Expositionen von Personen Kenntnislücken bestehen. Sie geben weiter Hinweise, welche Techniken in Zukunft für die Exposition der Bevölkerung relevant werden könnten. Sie bestätigen indirekt auch die Bedeutung, die dem europäischen Normungsprozess zukommt: Die Anwendung harmonisierter technischer Normen ist zwar nicht verbindlich. Die dort definierten Verfahren werden aber von Herstellern vielfach angewendet, um die Übereinstimmung eines Produktes mit den wesentlichen Anforderungen an die Gerätesicherheit einschließlich des Schutzes vor Gefahren durch Strahlung zu dokumentieren. Die Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt. Da weitergehende Regelungen derzeit fehlen, können die in europäischen Normen definierten Verfahren auch für den Strahlenschutz hohe Bedeutung erlangen.
Diese Studie aktualisiert die im Rahmen des UFOPLAN-Vorhabens "Vergleichende Bewertung der Klimarelevanzvon Kälteanlagen und -geräten für den Supermarkt", FKZ 206 44 300, erhobenen Daten zusteckerfertigen Kühlgeräten ohne fluorhaltige Kältemittel im Lebensmitteleinzelhandel und in der Gastronomie.Es werden die momentanen Entwicklungen und Trends beschrieben sowie die technischen undsicherheitstechnischen Rahmenbedingungen dargestellt. Insbesondere Geräte mit Kohlenwasserstoffenals Kältemittel und einer Kältemittelfüllmenge bis zu 150 g sind für viele Anwendungen verfügbar. DieseGeräte erzielen in der Regel eine bessere Energieeffizienz als vergleichbare Geräte mit fluorierten Kältemitteln.Einzelne Anwender scheuen die Brennbarkeit der Kohlenwasserstoffkältemittel und verwendendeshalb CO2 als Kältemittel. Bei moderaten Umgebungstemperaturen sind auch Geräte mit diesem Kältemittelenergieeffizient. Neben den steckerfertigen Kühlgeräten im Lebensmitteleinzelhandel und derGastronomie werden auch steckerfertige Geräte in anderen Bereichen kurz beschrieben.Insgesamt zeigt die Recherche, dass im Lebensmitteleinzelhandel und in der Gastronomie insbesondereim Bereich kleiner Kälteleistungen vermehrt Geräte ohne halogenierte Kältemittel eingesetzt werdenund die Zahl der steckerfertigen Geräte, die heute nur mit halogenierten Kältemitteln am Markt verfügbarsind, abnimmt. Steckerfertige Geräte, die außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels und der GastronomieVerwendung finden, verwenden nach wie vor überwiegend halogenierte Kältemittel. Gleichzeitigwäre es durch entsprechende Kreislaufoptimierung möglich, die Füllmenge an Kohlenwasserstoff-Kältemitteln auf ca. 50 g/kW zu reduzieren. Damit wären dann bis zu 3 kW mit 150 g KW-Kältemittel ineinem Kältekreislauf ohne besondere Anforderungen an den Aufstellraum möglich; bzw. bis zu 20 kWKälteleistung bei 1 kg Füllmenge realisierbar, was für alle bekannten steckerfertigen Geräte reichenwürde. Bei Kohlenwasserstoff-Füllmengen über 150 g sind nach derzeitigen Regelungen Einschränkungenin Bezug auf die entsprechende Größe des Aufstellraumes zu beachten. Alternativ bietet sich beieinigen Anwendungen die Verwendung von CO2 als nicht brennbares Kältemittel an, wenn durch entsprechendeVorkehrungen die Energieeffizienz mindestens auf das Niveau von Geräten mit halogenhaltigen Kältemitteln gehoben werden kann.Quelle: Forschungsbericht
INFORMATION SHEET Tours to the Asse II mine Explanations in connection with the access and visitors regulations (as of September 2015) Ladies and gentlemen, During the visit to the Asse II mine operated by the Federal Office for Radiation Protection (BfS) a maximum of safety is guaranteed. The members of staff of the BfS and the Asse-GmbH operating company will be pleased to be of assistance to you while you are visiting the facility. Some instructions and directions need to be followed when visiting the mine. Registration for a tour Visits to the mine take place from Monday to Friday and only by appointment and registration. For operational reasons, the number of participants is limited. Single persons will have to join a group. Early registration is recommended. Persons 16 years or older can take part. At the latest, 10 days prior to the visiting date, the following data is required for each person taking part in the tour: Name, surname and, if applicable, name at birth Address (street, postcode, town) Date and place of birth Identification card or number of passport and expiry date Clothing size Shoe size Minors must have a written declaration of consent by a parent or guardian Information on data protection: The personal data transmitted by you shall be treated confidentially according to the provisions of the Federal Data Protection Act, and shall in particular only be used and processed for the purposes it has been collected for. By transmitting your data you agree with the processing of the data to the extent described. You can revoke your consent at any time and without giving reasons. Legal information Please remember that the Asse II mine is operated under the provisions of mining and nuclear law; therefore, special safety regulations apply. In rare cases, short-term cancellations of or modifications to the tour may occur. Please give us a valid phone number or email address so that we will be able to inform you. Please bring a valid official identification document to the tour (identification card or passport), so that you can prove your identity to the mine security staff! Only then will you receive a visitor pass for your stay on the premises. Procedure Meeting point is at 11.30 a.m. at the INFO ASSE information centre (opposite the mine, ample parking space in front of the information centre). Following an introduction into the topic (ca. 60 minutes) you will walk to the mine where you can change into miner’s clothing. You will then be given the safety instructions before you do the tour of the mine. After having left the mine you change again into your own clothes. The tour ends at the information centre. Plan at least 5 hours for the entire tour. Situation underground To guarantee your safety, you should feel certain about being physically fit for a tour through the mine. During the tour underground you will be in a physical and emotional stress situation, among others because of high temperatures (< 30°C), darkness, unfamiliar sounds and noise, lack of space in parts and enhanced dust generation due to operational works. Visitors should have the respective bodily strength and mobility. During the tour you will have to walk some distances carrying a so- called Oxygen Self-Rescuer weighing about 5 kg (will be provided), Restrictions All participants must be aged 16 or over. Pregnant women and persons suffering from the following health restrictions must not take part in the visiting tour: Health-related difficulties or disability or Musculoskeletal disorder Pathological fear of being in enclosed spaces (claustrophobia) Seizure disorder (epilepsy) Bronchial asthma and/or severe respiratory diseases Heart diseases (in particular angina pectoris) Consequences of a heart attack or persons with cardiac arrhythmias Consequences of a stroke (apoplex) Considerable hypertension Pronounced Diabetes (Diabetes mellitus) Please be advised that in general you cannot expect immediate medical support. In case of doubt please consult a doctor beforehand. As there are no cleaning facilities, no contacts should be worn underground; instead, glasses should be given preference. Operational provisions People staying on the premises and doing the tour do this at their own risk. As far as legally permissible, we do not assume any liability for damage. At the premises, information signs and mandatory signs must be observed and instructions given by the attending staff must be followed. Prior to and during the tour to the mine people must not be under the influence of alcohol or drugs. Smoking is strictly forbidden underground and in all buildings. Before the tour to the mine will start, you will be provided with the appropriate clothing and equipment (hard hat, safety shoes, pit lamp, oxygen self-rescuer). Before entering the mine you will receive instructions for the use of the protective clothing. Contact: Federal Office for Radiation Protection INFO ASSE Am Walde 1 38319 Remlingen Phone: 05336 9489007 Fax: 05336 89494 email: Info-asse@bfs.de Internet: www.asse.bund.de
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 SalzgitterIhre Nachricht: SE 6.1 _ 9N65221000 2-2017#0025 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Willy-Brandt-str. 5Datum: Mein Zeichen: BfE-KE5 9A 9160/2-696 38226 Salzgitter 09.02.2018 TEL +49 3018 333- FAX +49 3018 333- ~ info@bfe.bund.de info@bfe.de-mail.de www.bfe.bund.de Schachtanlage Asse II Zustimmung zur Revision 03 der Prüfanweisung „ Wiederkehrende Prü- fung der mobilen Aeroso/sammler" (STS-PA-AS-00'1) Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 09.11.2017 /1 / erteile ich folgenden Bescheid: /. Entscheidung Hiermit stimme ich der Anwendung der Prüfanweisung "Wiederkehrende Prüfung der mobilen Aerosolsammler" (STS-PA-AS-001) in der Revision 03 unter Berück- sichtigung der Grüneinträge auf den Blättern 5, 8 bis 11, 12 und 14 zu. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ BGE, Schachtanlage Asse II - Übergabe Mitteilung zur Änderung 025/2017, SE6,1 - 9A/652210002-2017#0025, Stand 09.11.2017, ein- gegangen am 09.11.2017. 121 BGE, Mitteilung zur Änderung Nr. 025/2017 (BGE-KZL 9A/65221000/ DA I AY / 1316 / 00) als Antrag auf Zustimmung zur Revision der Prüfan- weisung „Wiederkehrende Prüfung der mobilen Aerosolsammler" (STS- PA-AS-001 ), Stand vom 30.10.2017, vorgelegt mit/1/. 131 Asse-GmbH, Mitteilung zur Änderung Nr. 025/2017 (BGE-KZL 9A I 65221000/ DA/ BE/ 2058/ 00, Asse-KZL 9A/65221000 I GEH I DA/ EE / Zustelladresse: Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherhett, c/o BMUB, 11055 Berlin, Lieferadresse: Stresernannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Verkehrsanbindung: Potsdamer Platz, S-/U-Bahn: S1, S2, U2, Bus: 200, M41, M48 Zweiter Dienstsitz: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter I .Ql. W - Bundesamt für kerntechnische · Entsorgungssicherheit Seite 2 zum Bescheid BfE-KE5 9A 9160/2-696 vom 09.02.2018 0601 I 01) Revision der Prüfanweisung „Wiederkehrende Prüfung der mo- bilen Aerosolsammler'' (STS-PA-AS-001), Stand vom 10.10.2017, 'ilorge- legt mit /1/. 141 Asse-GmbH, Prüfanweisung „Wiederkehrende Prüfung der mobilen Ae- rosolsammler" (STS-PA-AS-001), Stand: 13.09.2017, BGE-KZL 9A/ 65280000 / LG / TV/ 0002 / 03; Asse-KZL 9A / 65280000 / 01 STS / LL / DC / 0014 / 06), vorgelegt mit/1/. 151 Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2010 - für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gern.§ 7 StrlSchV des Nieder- sächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU) vom 08.07.2010. 161 Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2011 - für den Umgang mit Kernbrennstoffen gern. § 9 AtG des Niedersächsi- schen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU) vom 21.04.2011. 171 BfS, Qualitätsmanagementverfahrensanweisung QMV 04.3 „Vorgehen bei Änderungen - Schachtanlage Asse II", Rev. 02, Stand: 11.08.2014, BfS-KZL 9X / 115200 / CA/ JH / 0036 / 02. /8/ Asse-GmbH, „Prüfhandbuch (PHB) der Asse-GmbH für die in der Schachtanlage Asse II zum Einsatz kommenden strahlenschutzrelevan-. ten Systeme, deren Komponenten und Geräte", Asse-Revision: 04, Stand: 15.06.2016, BfS-KZL: 9A / 65000000 / L / E / 0002 / 05, Asse-KZL: 9A / 65200000 / 01STS I LL / DF / 0001 / 04. 191 Schreiben ESN Sicherheit und Zertifizierung, ESNSZ-2018-0286 vom 15.01.2018. ~ "J.t'J' 1Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Seite 3 zum Bescheid BfE-KE5 9A 9160/2-696 vom 09.02.2018 II. Hinweise - keine - III. Auflagen - keine - IV. .Begründung Die Prüfanweisung „Wiederkehrende Prüfung der mobilen Aerosolsammler" (STS-PA-AS-001) /4/ wurde mir in der Revision 03 mit Stand vom 13.09.2017 mit dem Antrag /1/ zur Zustimmung vorgelegt. Die Prüfanweisung /4/ soll revidiert werden. Gemäß Auflage 27 der Strahlenschutzgenehmigung /5/ bedürfen Änderungen am Prüfhandbuch /8/ der Zustimmung des Bundesamtes für Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüberwachung. Nach Änderung des AtG durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.07.2016 obliegt diese Aufgabe nunmehr dem Bundesamt für kerntechni- sche Entsorgungssicherheit. Die Prüfanweisungen sind Bestandteil des Prüf- handbuchs. Die Änderungen im Rahmen der Revision sind eine unwesentliche Änderung gern. Kap. 6.1.4 Zustimmungsverfahren, Buchstabe a) Allgemeines Zustim- mungsverfahren der QMV 04.3 /7/. Meine Prüfung ergab, dass der revidierten Prüfanweisung unter Berücksichti- gung von redaktionellen Grüneinträgen auf den Blättern 5, 8 bis 11, 12 und 14 zugestimmt werden kann. Siehe dazu das Schreiben meines Sachverständigen /9/. Das testierte Original der Prüfanweisung erhält BGE zur weiteren Verwendung zurück.
Publikationen 2006 des Fachbereiches Sicherheit nuklearer Entsorgung 1 von 2 Beckmerhagen, I.; Brennecke, P.; Steyer, S. & Bandt, G. (2006):Issues and Experiences on Radioactive Waste Quality Control/ Quality Assurance with Regard to Future Disposal. – In: Waste Management Symposium 2006 Proceedings, February 26-March 2, 2006, Tucson, Arizona, USA. Boetsch, W.; Gruendler, D. & Thiel, J. (2006):Identification of Release Rates as a Consequence of Thermal Impact on Radwaste. – In: Waste Management Symposium 2006 Proceedings, February 26 – March 2 2006, Tucson, Arizona, USA. Borrmann, F.; Brennecke, P.; Koch, W.; Kugel, K.; Rehs, B.; Steyer, S. & Warnecke, E. (2006):Management of Decommissioning Waste in Germany – Contribution to the IAEA CRP on "Disposal Aspects of Low and Intermediate Level Decommissioning Waste" (T2.40.06). - BfS-SCHR-39/06, Salzgitter, Dezember 2006. Borrmann, F.; Brennecke, P.; Kugel, K.; Koch, W. & Steyer, S. (2006):Management of Decommissioning Waste in Germany. – 3rd RCM „Disposal Aspects of Low and Intermediate Level Decommissioning Waste”, 20.-24. Februar 2006, Wien, Österreich. Börst, F.-M.; Reiche, I. & Thiele, H. (2006):Comparison of dose rate calculations with measurements at CASTOR HAW 20/28 CG cask. – Packaging, Transport, Storage & Security of Radioactive Material, Volume 17, Number 1, pp. 51-56. Brennecke, P. (2006):Stand der Anforderungen an endzulagernden radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. – In: TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG / TÜV NORD Akademie, Seminar „Endlagerung radioaktiver Abfälle – Vorbereitung auf Konrad?“, Hannover, 13./14.09.2006, 14 S., TÜV NORD, Hannover. Brennecke, P.; Beckmerhagen, I.; Steyer, S. & Bandt, G. (2006):Radioactive Waste Package Quality Control within the Scope of BfS Quality Management. – In: Proceedings of WM06 'Waste Manage- ment 2006 Symposium', Tucson, Arizona, 26.02. – 02.03.2006. Fasten, C. & Nitsche, F. (2006):Some views on 2 year review/revision cycle of IAEA regulations for safe transport of radioactive material. – Packaging, Transport, Storage & Security of Radioactive Material, Volume 17, Number 1, pp.7-9 (2006). Feinhals, J.; Kelch, A. & Kunze, V. (2006):Release – Contamination Control – Removal. – In: 4th International Symposium „Release of Radioactive Material from Regulatory Control“, TÜV Nord Akademie, Hamburg, 20.-22. März 2006, Paper A-4. Fischle, W.; Manthee, F.; Rathke, C.; Teichmann, L. & Mauke, R. (2006):Spannungsmessungen in situ. – Fachseminar Messen in der Geotechnik 2006, Braunschweig, 23.02.–24.02.2006. Gutsch, A.-W.; Hennig, J.; Seifried, A.; Preuss, J. & Mauke, R. (2006):Salt Concrete Structures without Reinforcement in a Repository for Radioactive Waste in a Salt Mine. – NUCPERF 2006: OECD/NEA Workshop on „Corrosion and Long Term Performance of Reinforced Concrete in Nuclear Power Plants and Waste Facilities“ 27-30 march 2006; Cadarache, France. Kunze, V. (2006)Lessons Learned from Hearings in Germany – Limits and Problems with Stakeholder Involvement. In: 10th European ALARA Network Workshop “Experience and New Developments in Implementing ALARA in Occupational, Public and Patient Exposures”, Paper 2.4, Prague, Czech Republic, September 12-15, 2006. Bundesamt für Strahlenschutz, Oktober 2009 Publikationen 2006 des Fachbereiches Sicherheit nuklearer Entsorgung 2 von 2 Nitsche, F. (2006):Development of a European Applicant’s Guide. - In: IAEA Seminar on Complex Technical Issues-Safety of Transport of Radioactive Material, 11.-12. Januar 2006, IAEA, Wien, Österreich. Reiche, I.; Börst, F.-M.& Krietsch, T. (2006):Aspects of Safety Assessment for Package Designs with Additional Equipment Components. – Packaging, Transport, Storage & Security of Radioactive Material, Volume 17, Number 3, pp. 179-180. Steyer, S. & Bandt, G. (2006):Issues and Experiences on Radioactive Waste Quality Control/Quantity Assurance with Regard to Future Disposal. In: Proceedings of the International Waste Management Conference 2006 (WM ’06), Tucson, Arizona, February 26 – March 2, 2006, (CD- ROM). Bundesamt für Strahlenschutz, Oktober 2009
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im September 2021 (Kalenderwochen 35 bis 39/2021 ) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Bergleute begleiten externe Dienstleister unter Tage, um gemeinsam die Montage von Rohrleitungen vorzubereiten, in denen Sorelbeton von der Baustoffanlage auf der 2. Ebene (Sohle) zum Demonstrationsbauwerk auf der 3. Sohle gepumpt werden soll. Das Ziel: Bei der Betonage des Demonstrationsbauwerks einen möglichst vollständigen Verfüllgrad erreichen. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Die Strahlenschützer*innen im Endlager Morsleben arbeiten sowohl mit stationären als auch mobilen Gammaspektrometriesystemen. Diese Messgeräte werden beispielsweise in der Umgebungsüberwachung eingesetzt, um Radioaktivität im Boden zu ermitteln. Dienstleister*innen aus dem Bereich Strahlenschutz warten die Gammaspektrometriesysteme im Kontrollbereich über und unter Tage. Die Wartungsarbeiten werden routinemäßig jedes Jahr durchgeführt und stellen die Funktionalität der Geräte sicher. Strahlenschützer*innen führen die jährliche Durchflussmessung an sogenannten 3 H-Sammlern und 14 C-Sammlern durch. In den Sammlern wird die Luft durch ein Molekularsieb geleitet. Enthält die Luft das Isotop Tritium ( 3 H) oder radioaktiven Kohlenstoff ( 14 C), werden diese an das Molekularsieb gebunden. Nach jeweils einem Monat werden die Molekularsiebe ausgewechselt, im Labor analysiert und ausgewertet. Die Geräte sind Teil der behördlichen Kontrolle der Abwetterüberwachung (Überwachung der Abluft) an den Schächten Marie und Bartensleben; die Auswertung übernimmt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (externer Link) im Auftrag des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link) . Die Untersuchungen sind Teil der Kontrolle der Eigenüberwachung der BGE und gesetzlich vorgeschrieben. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Mit einer Teilschnittmaschine vergrößern Bergleute eine der Nordstrecken auf Schacht Marie. Durch den Nachschnitt sind die Strecken im Grubengebäude langfristig leichter zugänglich. Damit wird nicht nur die Infrastruktur verbessert, sondern auch die Arbeitssicherheit: Zukünftig können Fahrzeuge in diesem Bereich besser rangieren. Elektriker*innen führen einen Hardwaretest der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) über Tage durch. Dabei schalten sie außerhalb der regulären Arbeitszeit den übertägigen Teil des Bergwerkgeländes spannungsfrei. Die Elektriker*innen prüfen, ob die mobilen Ersatzstromaggregate (MESA) selbständig anfahren und die ersatzstromberechtigten Systeme versorgen. Im Fall eines regionalen Spannungsausfalls wird auf diesem Weg die Versorgung des Betriebs sichergestellt. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Seit dem 2. September 2021 ist die Infostelle wieder dienstags und donnerstags von 9:00 – 15:00 Uhr geöffnet. Auf Nachfrage bieten die Mitarbeiter*innen auch weitere Termine zum Besuch der Infostelle an. Die Mitarbeiter*innen der Infostelle Morsleben unterstützen die Ausbildungsbeauftragte des Endlagers Morsleben auf der vierten Ausbildungsmesse der Verbandsgemeinde Flechtingen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem „Einblick“. Meldepflichtiges Ereignis Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM . Am 11. September 2021 kommt es zu einem Druckabfall in der Schachtwassersteigleitung von Schacht Bartensleben. Über die Steigleitung werden hauptsächlich die in die Schachtröhre zutretende Wässer, die in Sammelbecken auf der 2. Ebene zwischengespeichert werden, nach über Tage abgepumpt. (siehe Aktuelle Arbeiten Kalenderwochen 9 und 10/2019 ) Ursache für den Druckabfall ist eine Leckage an einem Hochdruckschlauch beim Abgang der Steigleitung zur Löschwasserversorgung der Brandbekämpfungsanlage am Hauptgesenk auf der 1. Ebene der Schachtanlage Bartensleben (siehe Aktuelle Arbeiten Kalenderwochen 1 und 2/2019 ). Die Leckage hat zur Folge, dass die Schachtwassersteigleitung von über Tage bis zum Füllort auf der ersten Ebene (Sohle) leerläuft. Dadurch wird das Wasser nicht mehr automatisch aus der Schachtwasserhaltung nach über Tage abgepumpt. Auch die Löschwasserversorgung der Brandbekämpfungsanlage am Hauptgesenk (Transportschacht) ist durch die Leckage unterbrochen. Als Sofortmaßnahme stellt das Bereitschaftspersonal den Automatikbetrieb der Schachtwasserhaltung ab und dichtet die Leckage ab. Außerdem leiten sie die Beschaffung eines Ersatzschlauches ein. Um eine schnelle Brandbekämpfung am Hauptgesenk weiterhin zu gewährleisten, stellt die Grubenwehr das Löschhilfsfahrzeug vor Ort bereit. Die Löschmittelversorgung eines Betriebsstofflagers auf der 4. Ebene ist durch die Sammelbecken der Schachtwasserhaltung sichergestellt. Eine N-Meldung geht per Meldeformular fristgerecht an die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (externer Link) . Einblick Die BGE auf der vierten Ausbildungsmesse im Kulturhaus Erxleben Am Mittwoch, den 22. September präsentiert sich die BGE auf der vierten Ausbildungsmesse im Kulturhaus Erxleben. Die Ausbildungsbeauftragte des Endlagers Morsleben und eine Mitarbeiterin der Infostelle Morsleben aus der Unternehmenskommunikation stellen den Projektstandort Morsleben vor. Sie informieren die über 300 Schüler*innen aus den 8. bis 10. Klassen über das Ausbildungsangebot des großen regionalen Arbeitgebers und Ausbildungsbetriebes. Neben rund 30 weiteren Unternehmen stehen sie den zahlreichen Fragen der Schüler*innen Rede und Antwort. Die Schüler*innen nutzen die Gelegenheit, um sich über ihre Möglichkeiten bei der zukünftigen Berufswahl zu informieren. Sie kommen aus der Albert-Niemann-Sekundarschule aus Erxleben, der Brüder-Grimm-Sekundarschule aus Calvörde sowie dem Prof.-Friedrich-Förster-Gymnasium aus Haldensleben. Die Aussteller der Messe bilden einen großen Querschnitt durch viele Bereiche von Wirtschaft und Öffentlichem Dienst ab: Neben der Verbandsgemeinde selbst sind unter anderem diverse Logistikunternehmen, das AMEOS Klinikum Haldensleben sowie K+S Minerals and Agriculture aus Zielitz vertreten. Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick
Mobile Luftreiniger: Nur als Ergänzung zum Lüften sinnvoll Mobile Luftreinigungsgeräte versprechen, virushaltige Partikel in Innenräumen zu reduzieren. Ob die Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr in dicht belegten Klassenräumen abzuwenden, ist nach jetzigem Wissensstand unsicher. Da die Geräte weder CO2 noch Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, empfiehlt das UBA weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Dieser Text bildet den Stand am 11.02.2021 ab. Hier finden Sie die aktuelle Einschätzung des UBA zur Thematik . Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Klassenräumen werden mobile Luftreinigungsgeräte (d. h. frei im Raum aufstellbare Geräte) als Maßnahme diskutiert, um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen. Mobile Luftreinigungsgeräte sind je nach technischer Auslegung (Prinzip; Dimensionierung) in der Lage, Viren aus der Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Allerdings hängt ihre Wirksamkeit in realen Räumen neben den technischen Spezifikationen auch von den Aufstellbedingungen vor Ort und von der Luftausbreitung im Raum ab. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid (CO 2 ) und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung ( Kommission Innenraumlufthygiene (IRK), Stellungnahme vom 16.11.2020 [1]). Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen aus Sicht des UBA Das Umweltbundesamt empfiehlt, Lüftungsmaßnahmen an Schulen in folgender Rangfolge zu betrachten: In Schulen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen sollen für die Dauer der Pandemie die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft, ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen. In Schulen ohne RLT-Anlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2 -Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen , sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann. Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall). Um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion über Aerosole wirksam zu vermindern, wird eine Reinigungsleistung des Geräts gefordert, die mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entspricht. Bei einem Klassenraumvolumen von zum Beispiel 200 m³ entspricht dies einer Reinigungsleistung von mindestens 1.200 m³ an keimfreier Luft pro Stunde. Technische Optionen bei mobilen Luftreinigungsgeräten Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden: Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Hierzu ist im Einzelnen anzumerken: Mobile Filtergeräte sollten möglichst mit hocheffizienten Gewebefiltern (Filterklassen H 13 oder H 14)) ausgestattet sein, da nur diese eine vollständige Entfernung von Viren aus der durch das Gerät gesaugten Luft gewährleisten. Feinfilter der Klassen F7 bis F9 (alte Bezeichnung) bzw. ISO ePM2,5 65% bis ISO ePM1 80% (neue Bezeichnung), wie sie z.B. in herkömmlichen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit zwei Filterstufen zum Einsatz kommen, lassen einen Anteil der Aerosolpartikel in der behandelten Luft übrig. Filtergeräte mit hocheffizienten Filtern sind in der Lage, die Zahl der die Aerosolpartikel in einem Raum zu senken. Um die bestmögliche Wirkung mit Filtergeräten zu erzielen und über die Dauer der Betriebszeit zu erhalten, müssen die Filter in der Regel nach einer gewissen Betriebszeit gewechselt werden. Je nach Staub- und Partikelbelastung kann das nach einem halben bis einem Jahr der Fall sein. Hierzu sind Fachkenntnisse oder geschultes Personal erforderlich. Um keinen störenden Geräuschpegel im Raum entstehen zu lassen, sollten vor Beschaffungen entsprechende Kenndaten zur Geräuschentwicklung vom Hersteller eingeholt werden. UV-C Strahlung ist vom Grundsatz her in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Geräte mit UV-C Strahlungsquellen werden schon seit langem zur Entkeimung von Oberflächen z. B. in Laboren oder zur Raumluftdesinfektion in lebensmittelverarbeitenden Betrieben eingesetzt. Für die Wirksamkeit gegen infektiöse Aerosole in einem Innenraum ist entscheidend, ob ein Gerät einen ausreichend großes Luftvolumen desinfizieren und die gereinigte Luft gut im Raum zirkulieren kann. Die Wirksamkeit ist abhängig von der Bestrahlungsintensität und von der Bestrahlungszeit der Luft im Gerät. Für Augen und Haut stellt UV-C Strahlung ein gesundheitliches Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser Strahlungsquellen als offene UV-C Lampe und auch in mobilen Luftreinigern vom UBA für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum freigesetzt werden kann. Die IRK empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 daher a) den Nachweis der Gerätesicherheit und b) den Nachweis der Wirksamkeit – als Prüfung des eingesetzten mobilen Geräts. In privaten Wohnungen sieht das UBA den Einsatz solcher Geräte aus Sicherheitsgründen weiterhin kritisch, denn hier bestehen meist wenig Kontrollmöglichkeiten, was die sachgerechte Verwendung, Wartung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht. Mobile Geräte mit UV-C-Technik haben gegenüber solchen mit Filtration den Vorteil der meist geringeren Geräuschentwicklung im Betrieb. Auch Ionisation und Plasma sind in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Im Rahmen von Luftreinigungsanlagen findet diese Technologie seit vielen Jahren Anwendung. Tendenziell sind auch die Geräte wartungsärmer als solche mit Filtration, weil keine Filter zu ersetzen sind. Auch die Geräuschentwicklung ist im Allgemeinen geringer als bei filtrierenden Geräten. Dem UBA liegen derzeit jedoch keine Daten vor, ob die Effizienz der im Handel befindlichen Geräte ausreicht, um einen ausreichenden Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 in großen und dicht belegten Innenräumen wie Klassenräumen zu gewährleisten. Generell sollte vor Beschaffung entsprechender Geräte eine Wirksamkeitsprüfung vom Hersteller eingeholt werden. Bei Ionisations- und Plasmatechnologie kann aufgrund des physikalischen Prinzips im Gerät Ozon entstehen. Es wird empfohlen, Herstellerinformationen einzuholen, inwieweit Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt bei einem bestimmten Gerät auch in den Innenraum gelangen kann. Eine gezielte Behandlung von Raumluft mit Ozon (auch während der Durchleitung der Luft durch einen mobilen Luftreiniger) lehnt das UBA grundsätzlich ab. Ozon ist ein Reizgas und kann mit anderen Stoffen, allen voran mit flüchtigen organischen Verbindungen ( VOC ), chemisch reagieren und dabei unbekannte Folgeprodukte bilden. Diese Kategorie von Luftreinigern ist ungeeignet für eine Anwendung in Räumen, in denen sich Personen befinden. Für eine größtmögliche Wirksamkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten (egal mit welcher Technologie sie arbeiten) ist die sorgfältige Planung und Realisation des Aufstellungsortes im Raum und die Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) von entscheidender Bedeutung. Die Reinigungsleistung muss in Abhängigkeit der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Bei Geräten, deren Wirkung auf einer Luftreinigung innerhalb des Geräts beruht (wie z.B. Filtergeräte), sind die Ansaug- und Abblasrichtung der Luft mit entscheidend dafür, dass die Geräte wesentliche Anteile der Mischluft im Raum erfassen und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben können. In der Produktliteratur finden sich häufig Prüfberichte zu Luftreinigungsgeräten, wo zu Beginn des Experiments ein Raum einmalig mit Partikeln gefüllt wird, und anschließend Abklingkurven infolge der Luftreinigung ausgewertet werden. Solche Prüfberichte erwecken den Eindruck, man könne die Konzentration von Aerosolen in einem Realraum beliebig reduzieren. Die reale Situation ist jedoch verschieden, insofern eine infektiöse Person kontinuierlich virushaltige Aerosole in die Raumluft emittiert. Ein mobiles Gerät kann die Konzentration von Aerosolen in einer realen Situation somit reduzieren, aber zu keinem Zeitpunkt auf null bringen. Sind mehrere infektiöse Personen anwesend, würde die Reinigungswirkung mobiler Geräte in Bezug auf virushaltige Aerosole entsprechend weiter sinken. Mobile Luftreinigungsgeräte dürfen daher nicht als absoluter Schutz vor infektiösen Aerosolen angesehen werden. Fazit Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte benötigt man Prüfnachweise, dass ein Gerät die geforderte Menge an keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) breitstellen kann. Im Fall von Techniken, welche ihre Wirkung durch Inaktivierung der Erreger entfalten, erfordern diese Prüfungen Versuche mit echten Erregern (Bakterien, Viren) unter den geplanten Betriebsbedingungen und nicht nur den grundsätzlichen Nachweis des Effekts unter Laborbedingungen. Vor Beschaffungen wird empfohlen, entsprechende Prüfnachweise der Geräte unter Realbedingungen von den Herstellern einzuholen. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene (IRK) ist in Ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 zum selben Schluss gekommen und hat die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert [1]. Langfristige und nachhaltige Ziele Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen sollten perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden [7]. Solche Anlagen beseitigen die Vielzahl innenraumhygienischer Probleme in dicht belegten Räumen (Luftgetragene Erreger, Kohlendioxid, Wasserdampf, Gerüche) in einem Gang. Stand der Technik sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluft energiesparend mittels der Abluft anwärmen. Als „Komfortlüftung“ werden Systeme bezeichnet, die eine kontrollierte Erwärmung oder auch Abkühlung (Sommer) erlauben. Solche Systeme sind auch als dezentrale Anlagen verfügbar, mit denen Räume einzeln ausgestattet werden können. Quellen [1] IRK (2020): Einsatz mobiler Luftreiniger als lüftungsunterstützende Maßnahme in Schulen während der SARS-CoV-2 Pandemie. Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schul... [2] Kähler, C. J., T. Fuchs, B. Mutsch, R. Hain (2020): Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? doi: 10.13140/RG.2.2.11661.56802 [3] Curtius, J., M. Granzin, J. Schrod (2020): Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne transmission risk for SARS-CoV-2. medRxiv 2020.10.02.20205633; doi: https://doi.org/10.1101/2020.10.02.20205633 [4] Exner, M. et al. (2020): Zum Einsatz von dezentralen mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen der Prävention von COVID-19. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Stand 25.9.2020. [5] Gunschera, J., Markewitz, D., Bansen, B., Salthammer, T., Ding, H., 2016. Portable photocatalytic air cleaners: efficiencies and by-product generation. Environ Sci Pollut Res 23, 7482–7493. https://doi.org/10.1007/s11356-015-5992-3 [6] Siegel, J.A., 2016. Primary and secondary consequences of indoor air cleaners. Indoor Air 26, 88- 96. https://doi.org/10.1111/ina.12194 [7] IRK (2015): Stellungnahme der Innenraumlufthygiene-Kommission zu Luftreinigern, Bundesgesundheitsblatt 58, S. 1192 [8] UBA (2017): Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden. Teil I: Bildungseinrichtungen https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anforderungen-an-lueftungsk...
Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen spart Geld und schont die Umwelt So können Sie Neukäufe vermeiden Kaufen Sie gebraucht anstatt neu. Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen. Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen. Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen. Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote. Gewusst wie Neukauf schadet der Umwelt: Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden. Secondhand spart Geld: Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei rebuy ) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft. Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte, gemeinnützige und kommerzielle Anbieter: Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt und Secondhand- sowie Umsonstläden , sowie auch immer mehr Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. ebay , Kleinanzeigen , Vinted , refurbed , Medimops ). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen. Tauschen statt Kaufen: Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig Kleidertauschpartys veranstaltet. Hier kann jeder mitbringen, was er nicht mehr benötigt und kostenfrei mitnehmen, was gefällt. In der Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland sind frei zugänglich Orte zum Büchertausch aufgeführt. Besitz bedeutet Aufwand: Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf. Nutzen statt besitzen: Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der Nachbarschaft ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es Webseiten wie pumpipumpe , Tauschticket , nebenan.de und fainin , um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an. Bücher kann man in der örtlichen Bücherei oft kostenlos oder für einen geringen Mitgliedsbeitrag ausleihen. Immer mehr Büchereien bieten neben Büchern auch andere Ausleih-Gegenstände an wie DVDs, Hörbuch-Figuren für Kinder, Spiele und manchmal sogar Elektrogeräte. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige hier vorgestellt werden. Fahrzeuge teilen: In vielen Regionen Deutschlands wird Carsharing angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Freund*innen oder Nachbar*innen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften eine Idee sein. Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz G emeinschaftliches Wohnen: Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden. Gartenprojekte und Lebensmittel: Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche gemeinschaftliche Gartenprojekte etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur Solidarischen Landwirtschaft , bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird. Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über Foodsharing ) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. Die App TooGoodTooGo bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Was Sie noch tun können: Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich. Pflegen und reparieren Sie Ihre Dinge. Betrachten Sie die Gegenstände/ den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemand anderes gefallen. Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. Siegel können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen. Hintergrund Umweltsituation: Beispiel Wohngemeinschaft: Durch Wohngemeinschaften können CO 2 -Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO 2 -Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschranke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Millionen Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden. Beispiel Carsharing: Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist hier nachzulesen. Beispiel Lebensmittel: Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist hier nachzulesen. Gesetzeslage: Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschaden. Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei einem Verbraucher (§ 476 BGB) Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den Entleihendenr keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Reglungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe,über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden.. Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Sie unterscheiden dabei nicht zwischen Mietverhältnissen zwischen Unternehmen und Verbrauchern einerseits und zwischen Privatpersonen andererseits. Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.
Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA KategorieMetadaten zu ST-BIS-Nr.: 69 TitelN-Ausgasung (Klimarelevante Gase) N-Ausgasung LAU/MLU (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen- Anhalt) verarbeitende/archivierende Kurztitel § 11.1 Behörde: Datenhalter/Auskunft Art der Behörde (erhebende/verarbeitende) Anrede Vorname (Titel) Name Straße/Hausnummer PLZ ORT PLZ (Postfach) Postfach Telefon/Fax/E-Mail § 11.2 Art und Umfang der Daten: Fachgebiet 23 Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) 06009 200841 0345 5704-106 / 0345 5704-405 / fachbereich2@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Geo-Information/Karte Datensammlung/Datenbank Dienst/Anwendung/Inf.-system Geoinformation/Karte Verweis auf Internetadresse (URL) Beschreibung Raumbezug: Die digitale Karte ''N-Ausgasung (Klimarelevante Gase)'' kann für Maßstäbe 1:200000 verwendet werden. Sie zeigt die im Emissionskataster "Biogene und nicht gefasste Quellen sowie klimarelevante Gase" für das Land Sachsen-Anhalt kreisweise ermittelten Werte von 1999/2000 und die daraus berechnete N-Ausgasung in kg/(ha•a) bezogen auf die Landkreisfläche. Bundesland: Sachsen-Anhalt Administrative Einheit Zeitbezug: 31.12.2000 von bis (Stand der Geodaten) Periodizität Parameter/Attribute Datenqualität Dateien Geoinformation/Karte: Raum-Bezugssystem/Lagestatus Erstellungsmaßstab Anwendungsmaßstab § 11.3 Voraussetzung/Bedingungen für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten: Rechtliche Grundlagen Bestellrecht (Weitergabe an) Datenformat 25.02.2003 abgeschlossen Felder siehe Erläuterung; Maßeinheit [t/a], Tabellen wie im Emissionskataster; N = aus den vorgenannten Werten errechnete N-Ausgasung in kg/(ha•a) bezogen auf die Landkreisfläche Bezogen auf die Landkreisflächen vor Kreisgebietsreform 2007 klimagase.shp, klimagase_erläuterung.doc, klimagase.xls ETRS89/UTM-Zone 32 1:200000 1:200000 Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt - BodSchAG LSA alle Behörden Shape (Fläche) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 1 (Stand: 17.12.2020) Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA KategorieMetadaten zu ST-BIS-Nr.: 69 VersionArcView 3.3 E-Mail "Biogene und nicht gefasste Quellen sowie klimarelevante Gase für das Land Sachsen-Anhalt", erstellt im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom UMEG Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg, Endbericht Oktober 2002. Medium § 11.4 Verfahren der Datengewinnung/– auswertung: Fachliche Methode/Grundlage und Technische Methode (Geodatengrundlage) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 2 (Stand: 17.12.2020)
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