Radioaktives Cäsium in Wildpilzen: Verzehr-Menge entscheidend Ausgabejahr 2024 Datum 10.09.2024 Wildpilze können radioaktives Cäsium enthalten. Quelle: pikselstock/stock.adobe.com Fast 40 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschornobyl (russ. Tschernobyl) stellen sich im Spätsommer und Herbst viele noch immer die Frage: Darf man eigentlich wieder Pilze sammeln? Die Antwort aus Sicht des Strahlenschutzes: Ja, Sie dürfen. In einigen Regionen Deutschlands können Wildpilze zwar noch erhöhte Werte an radioaktivem Cäsium-137 aufweisen. Für die Strahlendosis durch Pilzmahlzeiten ist aber auch die Menge entscheidend: Ein maßvoller Verzehr sei überall in Deutschland unbedenklich, wie das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) anlässlich der Veröffentlichung seines aktuellen Pilzberichts erläuterte. Vor allem im Bayerischen Wald und den angrenzenden Gebieten, im Donaumoos südwestlich von Ingolstadt, in der Region Mittenwald und im Berchtesgadener Land können nach Angaben des Bundesamtes noch einige Pilzarten den Grenzwert für Cäsium-137 überschreiten. Dieser Grenzwert gilt für Pilze im Handel, jedoch nicht für selbst gesammelte Pilze. Er liegt bei 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Hohe Cäsium-137 -Werte gehen in erster Linie auf den Reaktorunfall von Tschornobyl im Jahr 1986 zurück. Damals verteilten sich mit der Luft große Mengen radioaktiver Stoffe über Europa. In den genannten Regionen lagerte sich im deutschlandweiten Vergleich besonders viel Cäsium-137 ab. Darüber hinaus enthalten Wildpilze auch Cäsium-137 , das bei den oberirdischen Kernwaffentests des 20. Jahrhunderts freigesetzt wurde. Messwerte variieren stark In seinem Pilzbericht veröffentlicht das BfS jährlich aktuelle Messwerte. Dafür untersuchen die Fachleute wildwachsende Speisepilze von ausgewählten Standorten auf ihren Gehalt an Cäsium-137 . Je nach Pilzart und Cäsium- Kontamination des Bodens am Sammelort zeigen sich dabei deutliche Unterschiede. Als Spitzenreiter stachen bei den Messungen der vergangenen drei Jahre (2021-2023) Semmelstoppelpilze und Rotbraune Semmelstoppelpilze heraus. Einzelne Proben dieser Pilze enthielten über 4.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Werte über 1.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm wies das BfS an den untersuchten Standorten bei verschiedenen Schnecklingsarten, Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Maronenröhrlingen, Rotbraunen Scheidenstreiflingen, Seidigen Ritterlingen, Dickblättrigen Schwärztäublingen und Blassblauen Rötelritterlingen nach. Maßvoller Verzehr führt nur zu geringer Strahlendosis Dr. Inge Paulini "Auch wenn manche selbst gesammelten Pilze immer noch den Grenzwert überschreiten können, der für den Verkauf von Pilzen zum Beispiel auf dem Markt oder im Supermarkt gilt: Solange man sie in Maßen verzehrt, führen sie nur zu einer geringen zusätzlichen Strahlendosis" , erläutert BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Denn neben der Höhe der Cäsium-Kontamination der Pilze spielt die Menge, die man isst, eine wesentliche Rolle." Welche zusätzliche Strahlendosis man als akzeptabel erachte, sei eine ganz persönliche Entscheidung, betont die Behördenchefin. Eine Beispielrechnung könne dabei helfen: "Eine erwachsene Person, die jede Woche eine Mahlzeit aus 200 Gramm Pilzen mit 2.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm verzehrt, erhält pro Jahr eine zusätzliche Strahlendosis von 0,27 Millisievert. Das ist etwa so viel wie bei rund 20 Flügen von Frankfurt am Main nach Gran Canaria." Auf potenziell hoch belastete Pilzarten kann man verzichten "Wer seine zusätzliche Strahlendosis durch selbst gesammelte Pilze möglichst klein halten möchte, sollte in den von Tschornobyl besonders betroffenen Gebieten Deutschlands auf potenziell stark belastete Pilzarten verzichten" , rät Paulini. "Es gibt viele schmackhafte Alternativen." Zum Beispiel blieben im Untersuchungszeitraum selbst an den am stärksten kontaminierten Probenahme-Orten alle Messwerte der folgenden Arten unter 5 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse: Braunschuppiger Riesenchampignon, Dunkelfaseriger Champignon, Hasenröhrling, Judasohr und Riesenporling. Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986. Die aktuellen Werte lassen sich durch Multiplikation der Zahlen mit 0,41 ermitteln. Messwerte weiterer Pilzarten kann man im Pilzbericht des BfS nachlesen. Er informiert außerdem darüber, welche Regionen Deutschlands heute noch vom Reaktorunfall von Tschornobyl besonders betroffen sind. Der Bericht steht unter www.bfs.de/pilzbericht im Digitalen Online Repositorium und Informations-System – kurz DORIS – des BfS zum Download bereit. Kaum Cäsium-137 in Zuchtpilzen Alle Pilze im Handel müssen den Grenzwert von 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm einhalten. Pilze aus gewerblichen Pilzzuchten wie Champignons, Austernseitlinge und Shiitake enthalten generell wenig Cäsium-137 . Sie werden auf Substraten angebaut, die kaum radioaktives Cäsium aufweisen. Cäsium-137 ist ein radioaktives Isotop des Elements Cäsium, das nicht natürlich vorkommt. Es entsteht unter anderem bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken . Seine Halbwertszeit beträgt etwa 30 Jahre. Das bedeutet, dass sich die Menge an Cäsium-137 , die sich 1986 in Deutschland am Boden ablagerte, bis heute mehr als halbiert hat. Stand: 10.09.2024
Im Vergleich zu den beiden Vorjahren verbessert sich die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen weiter. Das zeigen erste vorläufige Auswertungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz der Messdaten aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2023 wurde Stickstoffdioxid an 136 Standorten gemessen. An den 58 Stationen mit automatischer Messung lag im Jahr 2023 die NO2 Belastung landesweit auf einem niedrigeren Niveau als in den beiden Vorjahren. Im Vergleich zu 2022 sind die Messwerte an allen Stationen mit automatischer Messung gesunken oder gleichgeblieben. An diesen Standorten wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit sicher eingehalten. Der Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung mit Stickstoffdioxid beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Für die 78 Standorte mit Passivsammlermessungen liegt die Auswertung der Daten wegen der aufwändigen Laboruntersuchungen erst im März vor. Die bisher vorliegenden Daten weisen auf eine erneute Überschreitung des Grenzwertes an der Kruppstraße in Essen in direkter Nähe zur Autobahn A40 hin. Mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhr - Teilplan West, Stadt Essen, wurden im November 2023 Maßnahmen getroffen, die eine baldige Einhaltung des Grenzwertes ermöglichen sollen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A40 auf Höhe der Messstelle in beiden Fahrtrichtungen wurde auf 60 Stundenkilometer tagsüber beschränkt. An allen anderen Probenahmestellen zeigt sich für die Daten aus 2023 bisher ebenfalls eine leichte Verbesserung zu den Vorjahren, in denen es keine weiteren Grenzwertüberschreitungen gegeben hat. Bei Feinstaub zeigt sich ebenfalls eine niedrigere Belastung als in den beiden Vorjahren. An allen Probenahmestellen wurden die Grenzwerte sicher eingehalten. An einer Messstation (EIFE, Simmerath) kam es in 2023 allerdings zu einer Erhöhung des bisherigen Feinstaubwertes aufgrund der Errichtung eines Windparks in der Nähe des Messcontainers. Damit ist die Station in der Eifel die einzige Station, die eine Erhöhung (+ 3 µg/m³) des PM10-Jahresmittelwerts gegenüber dem Vorjahr aufweist. Da die Abweichung durch eine temporär begrenzte Baumaßnahme auftrat, konnte kein Jahresmittelwert nach 39. BImSchV bestimmt werden. An allen anderen Messstellen ist die Belastung im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Feinstaub wird in Nordrhein-Westfalen an 72 Messorten in zwei verschiedenen Partikelklassen gemessen. In der Klasse PM10 wird die Gesamtmasse aller Partikel bis zu einem maximalen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern erfasst. Die kleinere Feinstaubfraktion bis zu einem aerodynamischen Durchmesser von maximal 2,5 Mikrometern wird als PM2,5 klassifiziert. An allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM10, wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. Neben dem Jahresmittelgrenzwert wurde an allen PM10 Probenahmestellen auch der Tagesmittelgrenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahmestelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für PM10 auftreten. Für die kleineren Partikel der Feinstaubfraktion PM2,5 wurde der Jahresmittelgrenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2023 an allen Messstationen sicher eingehalten. Ein Tagesmittelgrenzwert für PM2,5 existiert nicht. Zur Tabelle mit der vorläufigen Auswertung der kontinuierlichen Messungen der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/immissionen/luqs/Tab_vorl%C3%A4ufige_JMW2023.pdf Die abschließende Bewertung der Luftqualität für das Jahr 2023 wird nach vollständiger Laboranalyse der Passivsammlermessungen im Laufe des Frühjahrs 2024 vorgenommen. Jahresberichte und die Daten sind auf der Internetseite des LANUV veröffentlicht. Nach Abschluss der Auswertungen werden unter folgendem Link die Ergebnisse für 2023 bereitgestellt: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte zurück
Im Land Brandenburg sind nach § 47(1) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Luftreinhaltepläne für die Städte erstellt worden, bei denen Grenzwertüberschreitungen nach der 22. bzw. 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gemessen bzw. prognostiziert wurden. Im Dokument Luftreinhalteplanung unter mugv.brandenburg.de (im pdf-Format) sind die wesentlichsten Inhalte zusammengefasst. Hier wird die Bedeutung der Luftreinhaltepläne für das Land Brandenburg beschrieben. Es werden Aussagen über Planinhalte getroffen und Beispiele der Luftreinhalteplanung benannt. Eine kartografische Übersicht über die Städte im Land Brandenburg mit Luftreinhalteplanung wird in der Karte unter mluk.brandenburg.de (im pdf-Format) gegeben. Die einzelnen Pläne sind unter mluk.brandenburg.de als pdf-Dokument downloadbar. Dort wird für die jeweilige Stadt die Ist-Belastung durch Luftschadstoffe betrachtet. Es erfolgt die Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung. In Prognoserechnungen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.
Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) . Dieser Layer kann und sollte für die Planung von LKW-Fahrten, z.B. mittels Einspielen in Navigationssoftware genutzt werden.
Nach der EU-Richtlinie 1999/30/EG sind ab dem 1. Januar 2005 nur maximal 35 Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 pro Jahr zulässig. Die Datei beinhaltet die seit dem 01.01. des aktuellen Jahres aufgetretenen Überschreitungen dieses Wertes aufgeteilt auf zwei verschiedene Messverfahren. Im oberen Tabellenteil finden Sie die täglich aktualisierten Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen. Im unteren Teil sind die Ergebnisse des Referenzverfahrens aufgelistet. Aus messtechnischen Gründen stehen die Ergebnisse des Referenzverfahrens nicht aktuell zur Verfügung, sondern in der Regel erst ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats. Sie werden monatlich aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass jede Messstation nur einmal aufgeführt ist. Kommen an einer Messstation beide Verfahren zum Einsatz, so werden für die Beurteilung der Überschreitungstage nur die Ergebnisse des Referenzverfahrens betrachtet. Im Rahmen der Qualitätssicherung wird dem genaueren Referenzverfahren der Vorrang vor dem kontinuierlichen Verfahren eingeräumt.
Das Luftqualitätsüberwachungsmessnetz erfasst und untersucht die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft (Immissionen). Bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte / Alarmschwellen erfolgen Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastungen. In den EU-Richtlinien sind Referenzmessverfahren festgelegt. Dies sind teilweise automatisierte Messverfahren, teilweise aber auch Verfahren mit Laboranalytik. Bei den Verfahren mit Laboranalytik sind die Messergebnisse in der Regel ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats verfügbar. Die Verteilung der Messpunkte sind landesweit, flächendeckend, gem. 39. BImSchV bzw. EU-Luftqualitätsrichtlinien an Belastungsschwerpunkten (Verkehr, Industrie) und im städtischen und ländlichen Hintergrund festgelegt. Komponenten: Aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol), Feinstaub (PM10,PM2.5), Metalle im PM10, PAK im PM10, NO2 (Passivsammler), Ruß (EC/OC)
Mehr als 90 Prozent der anthropogen emittierten Stickstoffoxide entstehen als Nebenprodukte von Verbrennungsvorgängen. Verursacher sind Kfz-Motoren, Feuerungsanlagen der Kraftwerke, Industriebetriebe und Hausheizungen. Der Verkehr ist die Emittentengruppe mit den höchsten Anteilen an Stickstoffoxiden (NOX). Trotz der in den vergangenen Jahren verstärkten Anstrengungen, die NOX-Emissionen zu reduzieren (Kfz-Katalysatoren, Rauchgasentstickungsanlagen) führen hohe Verkehrsdichten in Ballungsräumen und oftmalige Inversionswetterlagen zu erheblichen NOX-Belastungen. So kommt es, dass in Innenstadtbereichen trotz der erwähnten Emissionsminderungsmaßnahmen, aufgrund des ständig steigenden Verkehrsaufkommens, Grenz- bzw. Richtwerte überschritten werden. Ein neues Verfahren zur Minimierung der Immissionen basiert darauf, vorhandene Gebäudeoberflächen (z. B. Dächer, Häuserfassaden, Verglasungen) zur Reduktion von Stickoxiden in städtischen Atmosphären zu nutzen. Hierzu sollen die katalytischen bzw. photokatalytischen Eigenschaften bestimmter Substanzen gezielt baulich eingesetzt werden. Der katalytische Abbau von NOX in Rauchgasentstickungsanlagen ist ein umfangreich erforschtes Gebiet der technischen Chemie. Erst oberhalb Temperaturen von 250 - 400 Grad C erreichen die Katalysatoren Umsatzgeschwindigkeiten, die für die technische Nutzung brauchbar sind. In Großstädten stehen ausgedehnte Gebäudeflächen zur Verfügung. Würde ein Teil dieser Flächen aus katalytisch aktiver Bausubstanz bestehen, so wären hier auch langsame, auf niedrigem Temperaturniveau (Sommeraußentemperatur) stattfindende katalytische Reaktionen interessant, da die großen Flächen den Nachteil geringer Umsätze kompensieren würden. Diese neue Gruppe von funktionellen Baustoffen für den passiven katalytischen Schadstoffabbau werden als p-Baustoffe (Protective Integrated Building Materials) bezeichnet. Erste Voruntersuchungen mit beschichteten Dachsteinen waren erfolgreich.
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