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Trinkwasser aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig

<p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation:&nbsp;</strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong>&nbsp;Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird.&nbsp;</p> <p><strong>Energie sparen:</strong>&nbsp;Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet&nbsp;CO2-Emissionen.&nbsp;</p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong>&nbsp;Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>⁠ wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven&nbsp;<a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage:&nbsp;</strong>Die Neufassung der&nbsp;<a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a>&nbsp;setzt neue Vorgaben der&nbsp;<a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a>&nbsp;um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.&nbsp;</p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04&nbsp;%. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation:&nbsp;</strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong>&nbsp;Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird.&nbsp;</p> <p><strong>Energie sparen:</strong>&nbsp;Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet&nbsp;CO2-Emissionen.&nbsp;</p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong>&nbsp;Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>⁠ wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven&nbsp;<a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage:&nbsp;</strong>Die Neufassung der&nbsp;<a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a>&nbsp;setzt neue Vorgaben der&nbsp;<a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a>&nbsp;um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.&nbsp;</p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04&nbsp;%. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Langfristige Entwicklung der Luftqualität

Die Luftqualität in Berlin hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verbessert. Seit 2020 werden die aktuell geltenden Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe stadtweit eingehalten – ein Erfolg für Umwelt und Gesundheit. Grundlage für den Rückgang der Luftbelastung sind die schrittweisen Verschärfungen von Grenzwerten zum Schadstoffausstoß von Kraftwerken, Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Fahrzeugen, die auf europäischer und nationaler Ebene festgelegt wurden und werden. Zusätzlich beigetragen haben Maßnahmen aus den Berliner Luftreinhalteplänen . Die Luftqualität in Berlin wird seit Mitte der 1970er Jahren kontinuierlich überwacht, um die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe zu dokumentieren. Seit 2002 erfolgen die Messungen gemäß den Vorschriften der Europäischen Luftqualitätsrichtlinien. Zur besseren Einordnung der Messwerte werden drei Belastungsregime unterschieden: Verkehr : Messstationen an Hauptverkehrsstraßen mit hoher Belastung Innerstädtischer Hintergrund : Messstationen in innerstädtischen Wohngebieten mit geringem direktem Verkehrseinfluss Stadtrand : Messstationen am Stadtrand zeigen die quellferne Belastungssituation und erlauben zudem auch die Beurteilung über den Eintrag von Luftschadstoffen von außerhalb des Stadtgebietes Die folgenden Abbildungen zeigen den langjährigen Verlauf der mittleren Luftbelastung einzelner Schadstoffe in diesen Belastungsregimen. Für Stickstoffdioxid NO₂, Feinstaub PM₁₀, PM₂ꓹ₅ und Ozon O₃ werden die langfristigen Entwicklungen basierend auf einem Differenzenmodell ermittelt, wie im Jahresbericht 2019 (PDF, 4,2 MB) beschrieben. Im Kern werden dabei die Differenzen der Jahresmittelwerte von einem zum darauffolgenden Jahr verwendet. Werte für die einzelnen Stationen nach Schadstoffen und sind verfügbar unter: Darstellung von Luftmessdaten | Berliner Luftgütemessnetz Ab 2030 müssen deutlich strengere EU-Grenzwerte gemäß der EU-Richtlinie 2024/2881 eingehalten werden, unter anderem für die Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid (20 statt 40 µg/m³), Partikel PM₁₀ (20 statt 40 µg/m³) und Partikel PM₂,₅ (10 statt 25 µg/m³). Diese künftigen Grenzwerte sind in den Abbildungen zusätzlich zu den derzeit geltenden Grenzwerten eingezeichnet. Stickstoffdioxid Schwebstaub / Partikel PM 10 Partikel PM 2,5 Ozon Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Schwefeldioxid Benzol Kohlenmonoxid Entwicklung der NO₂-Belastung in Berlin (1990 bis 2024) Die NO₂-Konzentrationen in Berlin sind in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt deutlich zurückgegangen, wenn auch mit zeitweiligen Stagnationen. Seit 2020 werden die Grenzwerte an allen Stationen eingehalten. Die nebenstehende Grafik zeigt die langjährige Entwicklung der NO₂-Belastung der automatischen Messstellen sowie der acht beurteilungsrelevanten Passivsammlerstandorte (Passivsammler = PS). Die sehr kleinen Passivsammler befinden sich überwiegend an Straßen mit einer engen Randbebauung, in denen die Abgase der Fahrzeuge schlechter verdünnt werden. Daher liegt der Mittelwert über diese Passivsammler höher als der Mittelwert über die kontinuierlich messenden Verkehrsstationen. Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen werden überwiegend vom Straßenverkehr verursacht. Die höchsten NO₂-Werte treten an Hauptverkehrsstraßen auf. Dort waren die NO₂-Jahresmittelwerte bis 2019 etwa doppelt so hoch wie im städtischen Hintergrund und liegen heute im Mittel immer noch etwa ein Drittel höher als im städtischen Hintergrund. Überschreitungen der seit 2020 geltenden Grenzwerte traten daher nur an Hauptverkehrsstraßen auf. Der langfristige Verlauf zeigt: In den 1990er- bis 2010er-Jahren kam es zu einem Rückgang der NO₂-Belastung infolge technischer Maßnahmen, wie dem Einsatz von Katalysatoren in Otto-Pkw und die Ausrüstung von Kraftwerken mit Entstickungsanlagen. Auch die Einführung der Berliner Umweltzone – in zwei Stufen 2008 und 2010 – trug zur Verbesserung der Luftqualität bei. Insbesondere reduzierte sie die Zahl der Otto-Fahrzeuge ohne Katalysator im innerstädtischen Verkehr. Zwischen 2000 und 2015 blieben die NO₂-Jahresmittelwerte auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau. Dabei kamen zwei Gründe zusammen. Zum einen stieg der Anteil an Diesel-Pkw mit hohen Stickoxidausstoß zulasten der Otto-Pkw mit Katalysator. Zum anderen wurde bei Diesel-Pkw der reale Stickoxidausstoß nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Maße vermindert (Dieselabgasskandal von 2015). Erst mit der Einführung neuer Abgasvorschriften (Euro 6d-TEMP und Euro 6d) mit Abgasprüfungen im realen Straßenverkehr sowie Software-Updates und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen konnte in den folgenden Jahren eine deutliche Reduzierung des Schadstoffausstoßes von Diesel-Pkw erreicht werden. Auffällig sind die erhöhten Jahresmittelwerte von 2006. Vor allem für die Straßenmessstellen zeigen diese hohen Jahresmittelwerte eindrucksvoll den Einfluss von meteorologischen Bedingungen auf die Konzentration von Luftschadstoffen. Denn das Jahr 2006 war geprägt durch eine hohe Anzahl windschwacher Hochdruckwetterlagen und ungünstigen meteorologischen Ausbreitungsbedingungen. Seit 2016 sind die NO₂-Werte insbesondere durch die verschärften Abgasvorschriften Kraftfahrzeuge in allen Belastungsbereichen wieder deutlich gesunken. Konkrete Messdaten belegen: An Hauptverkehrsstraßen gingen die NO₂-Werte zwischen 2016 und 2024 um etwa 55 % zurück. Der stärkste Rückgang wurde zwischen 2019 und 2020 beobachtet – begünstigt auch durch Maßnahmen der Berliner Luftreinhalteplanung wie die Nachrüstung und Modernisierung von Dieselbussen und Einführung von Elektro-Bussen durch die BVG , Tempo 30 auf hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen , Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung , sowie die Förderung des Umweltverbunds aus öffentlichem Nahverkehr , Rad- und Fußverkehr . Zusätzlich führten Lock-Down-Phasen während der Corona-Pandemie 2020-2022 zu Rückgängen des Verkehrs und verstärkten die Abnahme der NO₂-Belastung. Daraus resultiert weiterhin ein höherer Anteil von Home-Office mit einem dämpfenden Effekt auf den Berufsverkehr. 2023 und 2024 lagen die NO₂-Mittelwerte im Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) je nach Standort zwischen 8 und 20 µg/m³, während Passivsammler 2024 im Mittel 28 µg/m³ zeigten Der zukünftige EU-Grenzwert von 20 µg/m³, der ab 2030 einzuhalten ist, wird noch an einigen hoch belasteten Straßen überschritten. Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf, vor allem in der Verkehrsplanung, beim Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge und der Förderung nachhaltiger Mobilität. Auch die Umsetzung der Berliner Wärmestrategie trägt durch den schrittweisen Ersatz fossiler Heizsysteme zur Reduktion von Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen bei. Weitere Informationen zur Definition und Messung von NO₂ bietet das Umweltbundesamt . Entwicklung der TSP- und PM₁₀-Belastung in Berlin (1987 bis 2024) Ende der 1990er Jahre wurde mit der Messung von Partikeln PM₁₀, also von einatembaren Teilchen kleiner als 10 Mikrometer (µm), begonnen. Sie ersetzte die Gesamtstaubmessung (TSP – total suspended particles), bei der auch grobe Teilchen > 10 µm erfasst wurden. Deshalb sind beide Reihen nicht direkt miteinander vergleichbar. Der sehr starke Rückgang der Gesamtstaubbelastung zwischen 1987 und 1997 beruht im Wesentlichen auf dem Umstieg von Kohleeinzelraumfeuerungen („Kachelöfen“) auf Gasheizungen und Fernwärme sowie der Modernisierung oder Stilllegung von Kraftwerken in den Gebieten der ehemaligen DDR. Die langfristige Entwicklung zeigt einen deutlichen Rückgang der PM₁₀-Konzentrationen in Berlin: Seit 2000 sanken die Werte an verkehrsnahen Standorten um ca. 40 %, in Wohngebieten und am Stadtrand um rund 30 %. Seit 2004 wird der gesetzliche Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ an allen Messstationen eingehalten. Die Zahl der Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwerts von 50 µg/m³ ist ebenfalls deutlich rückläufig. Die letzte Überschreitung der zulässigen Anzahl von 35 Überschreitungstagen wurde 2015 registriert (Station MC174 an der Frankfurter Allee mit 36 Tagen). Die Feinstaubbelastung ist stark witterungsabhängig: Kalte Winter mit hohem Heizbedarf führen häufig zu höheren Werten. Hochdruckwetterlagen mit geringen Windgeschwindigkeiten und Inversionswetter verhindern den Abtransport von Schadstoffen. Ferntransporte (z. B. großräumige Verfrachtung von Schadstoffen aus Kraftwerken und Holzfeuerungen, der Landwirtschaft oder Saharastaub ) können zusätzlich zur Belastung beitragen. Beispiele: Günstige Wetterjahre wie 2007, 2012, 2017, 2019, 2020, 2022, 2023 führten zu vergleichsweise niedrigen PM₁₀-Konzentrationen, ungünstige Wetterbedingungen in den Jahren 2003, 2006, 2010, 2011, 2014 und 2018 zu höheren Belastungen. Der langjährig rückläufige Trend der PM₁₀-Belastung ist auf gezielte Maßnahmen zurückzuführen: Rauchgasreinigung bei Kraftwerken und Abfallverbrennung, Ersatz von Kohleheizungen, Partikelfilter für Diesel-Fahrzeuge und Baumaschinen , sowie Förderung des Umweltverbunds aus öffentlichem Nahverkehr und Rad- und Fußverkehr und Tempo 30 auf hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen. Der verkehrsbedingte Anteil an der PM₁₀-Belastung wurde seit den späten 1990er Jahren um rund 70 % reduziert. Ab 2030 gelten in der EU strengere Grenzwerte : Der Jahresmittelwert wird auf 20 µg/m³ gesenkt, ein Tagesmittelgrenzwert von 45 µg/m³ darf an höchstens 18 Tagen pro Jahr überschritten werden (bisher: 35 Tage mit 50 µg/m³). An vielen Berliner Messstationen werden diese Werte bereits eingehalten, an verkehrsnahen Standorten jedoch teils noch überschritten. Es besteht somit weiterer Handlungsbedarf – insbesondere im Straßenverkehr und bei häuslichen Emissionen. Weitere Informationen zur Definition und Messung von PM₁₀ bietet das Umweltbundesamt . Entwicklung der PM₂,₅-Belastung in Berlin (2004 bis 2024) Als Partikel PM₂ꓹ₅ werden sehr kleine Partikel bezeichnet, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 µm ist. Sie können nachhaltig die Lunge schädigen, da sie tief in die Atemwege eindringen und länger dort verweilen. Außerdem können hohe PM₂ꓹ₅-Belastungen zu Herz- und Kreislauferkrankungen führen. Der enthaltene Ruß gilt als krebserregend. In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist die PM₂,₅-Belastung in Berlin deutlich gesunken: An verkehrsnahen Messstationen um rund 45 %, im innerstädtischen Hintergrund um etwa 40 %. Der gesetzliche Jahresmittelgrenzwert von 25 µg/m³ wird seit seiner Einführung im Jahr 2015 an allen Berliner Messstellen zuverlässig eingehalten. Auch der gleitende Drei-Jahres-Mittelwert im städtischen Hintergrund liegt seit Jahren unter dem Zielwert von 20 µg/m³. Die PM₂,₅-Konzentrationen unterliegen jedoch starken witterungsbedingten Schwankungen. Kalte Winter mit erhöhtem Heizbedarf führen zu mehr Emissionen. Inversionslagen verhindern den Luftaustausch, sodass sich Schadstoffe anreichern. Ferntransporte – etwa Abgase aus Kraftwerken, Industrie oder Holzfeuerungen, Saharastaub oder landwirtschaftliche Quellen – tragen zusätzlich zur Belastung bei. Auch die sekundäre Partikelbildung – z. B. aus Stickoxiden, Schwefeldioxid oder Ammoniak – ist wetterabhängig. Günstige Wetterjahre mit viel Wind und Regen wie 2012, 2017, 2019, 2020, 2022 und 2023 führten zu niedrigeren PM₂,₅-Werten. In ungünstigen Jahren wie 2006, 2010, 2014, 2018 und 2024 wurden dagegen teils erhöhte Belastungen gemessen. Der Rückgang der PM₂,₅-Belastung ist auf eine Vielzahl von Luftreinhaltemaßnahmen zurückzuführen: strengere EU-Abgasnormen, der verstärkte Einsatz von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge, u.a. durch die Einführung der Berliner Umweltzone ab 2008, die Modernisierung veralteter Heizungsanlagen, der Umstieg auf emissionsärmere Energieträger und die Reduktion gasförmiger Vorläuferstoffe. Seit 2023 ergänzt die Informationskampagne „Richtig Heizen mit Holz“ das Berliner Maßnahmenpaket. Ab 2030 gelten in der EU deutlich strengere Grenzwerte : Der Jahresmittelgrenzwert für PM₂,₅ wird von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt. Dieser Wert wird derzeit an Verkehrsmessstationen und teilweise auch im städtischen Hintergrund nicht eingehalten. Zudem wird ein neuer Tagesmittelgrenzwert von 25 µg/m³ eingeführt, der an höchstens 18 Tagen pro Jahr überschritten werden darf. Zusätzlich gilt ab 2030 eine Minderungsverpflichtung für die PM₂ꓹ₅-Belastung im städtischen Hintergrund. Zur Einhaltung der künftigen Grenzwerte sind zusätzliche Maßnahmen nötig – vor allem in den Bereichen Verkehrsplanung, emissionsarme Wärmeversorgung und umweltfreundliche Stadtentwicklung. Da circa 60 bis 70 % der in Berlin gemessenen Partikeln aus Quellen außerhalb Berlins stammen, muss die Partikelbelastung europaweit gesenkt werden. Weitere Informationen zur Definition und Messung von PM₂ꓹ₅ bietet das Umweltbundesamt . Dieser dreiatomige Sauerstoff ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und wird nur selten direkt emittiert. Die Bildung von bodennahem Ozon geschieht über chemische Reaktionen aus Vorläuferstoffe unter dem Einfluss von UV-Strahlung. Der wichtigste Vorläuferstoff ist Stickstoffdioxid (NO₂). Aber auch flüchtige organische Verbindungen (VOC, volatile organic compounds) sind für die Ozonbildung von Bedeutung, da diese zur Umwandlung von Stickstoffmonoxid (NO) zum Ozonvorläuferstoff NO₂ beitragen. Abgebaut wird Ozon wiederum durch NO. Die höchsten Ozonkonzentrationen treten im Sommer während sonnigen Schönwetterperioden auf. Denn dann ist die UV-Einstrahlung hoch und zudem werden von der Vegetation bei hohen Temperaturen mehr VOCs freigesetzt. Entwicklung der O₃-Belastung in Berlin (1988 bis 2024) Die langfristige Entwicklung der Jahresmittelwerte zeigt zwei gegensätzliche Trends je nach Standorttyp: Im innerstädtischen Hintergrund ist seit Ende der 1980er Jahre ein nahezu kontinuierlicher Anstieg der mittleren Ozonkonzentrationen zu beobachten. Eine Regressionsanalyse ergibt eine Zunahme von etwa 0,4 µg/m³ pro Jahr. Am Stadtrand hingegen ist nach einem Rückgang Anfang der 1990er Jahre eine geringere Zunahme um rund 0,1 µg/m³ pro Jahr festzustellen. Die mittlere Ozonbelastung ist damit inzwischen im städtischen Hintergrund genauso hoch wie am Stadtrand. Für die verkehrsnahe Station MC174 liegen seit 2020 eigene Ozon-Messdaten vor, die deutlich niedrigere Werte zeigen – beispielsweise 42 µg/m³ im Jahr 2019, 43 µg/m³ 2020 und 47 µg/m³ 2024. Ursache dafür ist der direkte NO-Ausstoß aus dem Straßenverkehr, der Ozon effektiv reduziert. Die Jahresmittelwerte unterliegen darüber hinaus starken witterungsbedingten Schwankungen. Unterschiede von bis zu 7 µg/m³ zwischen zwei aufeinanderfolgenden Jahren sind nicht ungewöhnlich. Besonders hohe Ozonwerte wurden in den Jahren 2018 und 2019 gemessen – bedingt durch heiße, sonnige Sommer mit stabilen Hochdruckwetterlagen. Die Jahre 2023 und 2024 wiesen mit jeweils 52 bis 53 µg/m³ im innerstädtischen Hintergrund die höchsten je gemessenen Mittelwerte auf und bestätigen damit den langfristigen Trend. Der beobachtete Anstieg der mittleren Ozonwerte lässt sich vor allem auf die Reduktion der NO-Konzentrationen zurückführen, insbesondere im Sommer. Weniger NO bedeutet eine geringere Abbaurate von Ozon, wodurch sich O₃ länger in der Atmosphäre hält. Weitere Einflussfaktoren sind die Trockenheit und der Hitzestress der Vegetation – wie in den Jahren 2018 und 2019. Dies führt zu geringeren VOC-Emissionen, wodurch insbesondere die Bildung extremer Ozonspitzen reduziert wird. Zudem haben Emissionseinsparungen bei den Ozonvorläufern NOₓ und VOCs aus Verkehr, Industrie und privatem Gebrauch (etwa Farben, Lacke, Lösungsmittel) die Häufigkeit hoher Kurzzeitbelastungen deutlich reduziert. Kurzzeitige O₃-Belastungsspitzen sind gesundheitlich besonders relevant, da erhöhte Ozon-Konzentrationen zu Reizerscheinungen der Augen und Schleimhäute sowie Lungenschäden führen können. Deshalb wurden zum Zweck des Gesundheitsschutzes die Informationsschwelle von 180 µg/m³ und die Alarmschwelle von 240 µg/m³, jeweils als Mittelwert über eine Stunde, festgelegt. Diese Belastungsspitzen sind jedoch im Gegensatz zur mittleren O₃-Belastung seit Jahren rückläufig, selbst in Jahren mit eigentlich günstigen Bedingungen für Ozonbildung. So zeigen 2018, 2019, 2023 und 2024: Trotz hoher Temperaturen kam es nicht zu extremen Ozonspitzen, vermutlich infolge niedriger NO₂-Werte und verringerter VOC-Emissionen durch Trockenheit. Weitere Informationen zur Definition und Messung von Ozon bietet das Umweltbundesamt . Ein Zukunftsausblick: Für Ozon gibt es bislang keine EU-Grenzwerte für Jahresmittelwerte, aber die Einhaltung der Informations- und Alarmschwellen bleibt essenziell. Mit dem Klimawandel – mehr Hitzetage und längere Trockenperioden – wird die Bedeutung der Ozonbelastung weiter zunehmen. Eine wirksame Reduktion von Vorläuferstoffen bleibt daher entscheidend, um Gesundheit und Umwelt langfristig zu schützen. Entwicklung der Benz[a]pyren-Belastung in Berlin (1993 bis 2022) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gelten als krebserregende organische Verbindungen. Diese Stoffe entstehen überwiegend bei schlechter (unvollständiger) Verbrennung von Öl, Kohle oder Holz. Wichtige Quellen sind in Berlin Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen und Dieselmotoren ohne Filter. Als wichtigste Messgröße wird dabei Benzo(a)pyren (B(a)P) verwendet. Bereits Mitte der 1990er Jahre gab es erste orientierende Messungen von Benzo(a)pyren an der Messstelle Nansenstraße in Neukölln. Seit 2006 werden regelmäßige Messungen an vier verschiedenen Standorten (Hauptverkehrsstraßen, Wohngebiete und städtischer Hintergrund) durchgeführt. Damit wird die Einhaltung des gesetzlich festgelegten Zielwerts für Benzo(a)pyren von 1 ng/m³ als Jahresmittelwert überwacht. Ein Blick auf die langfristige Entwicklung zeigt: Im städtischen Wohngebiet ist die Belastung seit den 1990er Jahren um den Faktor fünf gesunken. In den Jahren 2006 und 2010 wurde an der Messstation im innerstädtischen Wohngebiet Neukölln sowie an der Hauptverkehrsstraße Schildhornstraße der Grenzwert von 1 ng/m³ erreicht. Dieser Anstieg wird unter anderem auf besonders kalte Winter und den damit einhergehenden erhöhten Verbrauch von Kohle und Holz in privaten Feuerungsanlagen zurückgeführt – wie Kohleheizungen, Holzöfen und Kaminen. Seit 2012 liegen die gemessenen PAK-Konzentrationen an allen Messstellen nahe beieinander und deutlich unter dem Grenzwert. Zwischen 2012 und 2021 bewegten sich die Jahresmittelwerte an allen Stationen zwischen etwa 0,3 und 0,5 ng/m³, 2022 sank die Belastung auf den niedrigsten bisher gemessenen Wert von 0,1 ng/m³. Entwicklung der SO₂-Belastung in Berlin (1988 bis 2019) Die Luftbelastung durch die meisten direkt emittierten Schadstoffe ist in den letzten 20 Jahren stark gesunken. Beim Schwefeldioxid, das hauptsächlich aus Kraftwerken, Industrie und Kohleöfen stammte, ist dieser Rückgang am deutlichsten. Die Entwicklung der SO₂-Belastung in Berlin ist in der Abbildung für den Zeitraum von 1976 bis 2019 dargestellt. Die blau gestrichelte Linie beruht auf Daten, welche bis 2000 im Jahresbericht des BLUME (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 2001) als SO₂-Gebietsmittel veröffentlicht wurden, jedoch nicht in digitaler Form vorliegen. Seit 1989 liegen die als Punkte dargestellten Jahresmittelwerte der einzelnen Messstationen in digitaler Form in der Datenbank des BLUME vor. Auf Grundlage dieser Daten wurde unter Anwendung der Differenzenmethode der mittlere Verlauf der SO₂-Entwicklung aller Messstationen (rote Linie) und der Messstationen des städtischen Raums (innerstädtischer Hintergrund und Verkehr, gelbe Linie) berechnet. Die Emissionen sind durch die Sanierung oder Stilllegung von Industrieanlagen und die Installation von Rauchgasentschwefelungsanlagen in Kraftwerken Ende der 80er Jahre in West-Berlin und nach 1990 auch in den neuen Bundesländern und osteuropäischen Nachbarländern stark gesunken. Auch der fast vollständige Ersatz von Kohleheizungen durch Gasheizungen oder Fernwärme und der Einsatz von schwefelarmem Kraftstoff haben zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Zwischen 2004 und 2014 lag die Schwefeldioxidimmission im gesamten Stadtgebiet, sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken auf Jahresmittelwerte zwischen 1-4 µg/m³ . Seit 2015 liegt sie im Bereich von 1-2 µg/m³. Damit ist die Konzentration von Schwefeldioxid im Vergleich zu 1989 um fast 99 % zurückgegangen. Das heutige Konzentrationsniveau liegt mit Tagesmittelwerten von maximal 6 µg/m³ an drei Tagen im Jahr 2019 weit unterhalb der unteren Beurteilungsschwelle der 39. BImSchV von 50 µg/m³ an höchstens drei Tagen im Jahr. Die Messungen wurden daher im Jahr 2020 eingestellt. Entwicklung der Benzol-Belastung in Berlin (1993/94 bis 2022) Benzol gehört zu den krebserregenden Stoffen und kann Leukämie (Blutkrebs) verursachen. Benzol wird vorwiegend von Pkw mit Ottomotor emittiert. Durch den Einsatz des geregelten Katalysators, verbesserter Motortechnik, besserer Kraftstoffe und den Einsatz von Gaspendelsystemen an Tankstellen sowie in Tanklagern konnte die Emission dieses Schadstoffes in den letzten Jahren deutlich verringert werden. Entsprechend hat auch die Immissionsbelastung durch Benzol in den vergangenen Jahren in Berlin stark abgenommen. Die Benzolwerte im Jahr 2010 waren an den Hauptverkehrsstraßen nur ein Fünftel und im innerstädtischen Hintergrund nur noch ein Drittel so hoch wie 1993. Zwischen 2010 und 2022 hat sich die Belastung an der Verkehrsmessstation noch mal halbiert. Der seit 2010 einzuhaltende Grenzwert von 5 µg/m³ wird bereits seit dem Jahr 2000 unterschritten. In den letzten drei Jahren lag auch die straßennahe Benzolkonzentration im Jahresmittel unter 2 µg/m³. Ab 2030 gilt für Benzol ein Grenzwert von 3,4 µg/m³. Auch dieser Wert wird bereits deutlich unterschritten. Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen, insbesondere in Kleinfeuerungsanlagen (Holz, Kohle), schlecht eingestellten Ölheizungen und Verbrennungsmotoren. In den letzten drei Jahrzehnten nahm die Kohlenmonoxid-Belastung an den Hauptverkehrsstraßen und im innerstädtischen Hintergrund um jeweils ca. 80 % ab. Der starke Rückgang der Kohlenmonoxid-Belastung beruht zum einen auf der Einführung des geregelten Katalysators und effizienterer Motoren in Kraftfahrzeugen. Zum anderen hat auch der fast vollständige Ersatz von Kohleheizungen durch Gasheizungen oder Fernwärme dazu beigetragen. Dadurch wurde auch der seit 2005 einzuhaltende Kohlenmonoxid-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m³ als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages an allen Messstationen nie überschritten.

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026

Luftmessstation „Stuttgart Am Neckartor“ wegen Bauarbeiten umgezogen

null Luftmessstation „Stuttgart Am Neckartor“ wegen Bauarbeiten umgezogen Baden-Württemberg/Stuttgart. Die Luftmessstation „Stuttgart Am Neckartor“ in der Cannstatter Straße wurde heute in die Hauptstätter Straße umgezogen. Hintergrund der Verlegung sind anstehende großräumige Baumaßnahmen am bisherigen Standort, die dazu führen, dass die Messdaten nicht mehr aussagekräftig wären. Zur Überwachung der Luftqualität betreibt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Auftrag des Landes ein flächendeckendes Messnetz. Die Stationen messen sowohl die Belastung an stark befahrenen Straßen als auch die Hintergrundbelastung in Städten und ländlichen Regionen. Die Station „Stuttgart Am Neckartor“ repräsentierte dabei einen verkehrsnahen Standort. Baumaßnahmen in der Cannstatter Straße Ende 2026 beginnen mehrjährige Baumaßnahmen zur Sanierung des Nesenbachkanals. Im Vorfeld werden seit November 2025 vorbereitende Arbeiten an der Cannstatter Straße durchgeführt. Während der Bauphasen wird im unmittelbaren Umfeld der Messstation die Verkehrsführung verändert. Auch die Baustelle würde die Luftschadstoffmessungen am bisherigen Standort beeinflussen. Die Messwerte wären dann aufgrund der lokalen und wechselnden baustellenbedingten Einflüsse nicht mehr repräsentativ und könnten daher fachlich nicht belastbar ausgewertet werden. Messstation wird in die Hauptstätter Straße verlegt Aus diesem Grund wird der Messcontainer der Station „Am Neckartor“ an den Standort „Hauptstätter Straße“ verlegt. Die Messstation in der Hauptstätter Straße befindet sich etwa drei Kilometer südwestlich des Standorts „Am Neckartor“. Hier steht bereits seit dem Jahr 2015 eine kleinere Messstation der LUBW für die Erfassung der Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub. Ab heute erfasst die LUBW an diesem Standort auch Benzol und untersucht Feinstaub (PM10 und PM2,5) auf Inhaltsstoffe wie Schwermetalle. Die Messstation Hauptstätter Straße in Stuttgart ist wie die Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ eine verkehrsnahe Messstation. Beide Standorte sind repräsentativ für eine hohe Verkehrsbelastung. Auch die Luftqualität am Neckartor bleibt im Blick: Mit Passivsammlern wird die wichtige Messgröße, der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid, weiterhin erfasst. Treten an der Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ noch problematische Messwerte auf? Die Luftqualität hat sich im gesamten Stadtgebiet deutlich verbessert. Der am Neckartor gemessene NO2-Jahresmittelwert von 2017 in Höhe von 71 µg/m³ hat sich im Vergleich zu 2025 mehr als halbiert. Seit 2021 werden alle aktuellen EU-Grenzwerte eingehalten. Dies war nur möglich, weil im Luftreinhalteplan Stuttgart und seinen Fortschreibungen wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen wurden. Mit 34 µg/m³ NO2 im Jahresmittel 2025 wird der ab 2030 einzuhaltende, neue Grenzwert von 20 µg/m³ allerdings noch deutlich überschritten. Daher sind weiterhin ambitionierte Maßnahmen notwendig, um die neuen EU-Grenzwerte bis 2030 einzuhalten. Es ist immer noch starker Verkehr am Neckartor. Haben die Luftreinhaltemaßnahmen überhaupt etwas bewirkt? Insbesondere seit der Einführung verschärfter Verkehrsbeschränkungen Anfang 2019 hat sich die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) „Am Neckartor“ und im gesamten Stadtgebiet stark verringert. Die NO₂-Messwerte gingen in den Jahren 2019 und 2020 stärker zurück als im Bundesdurchschnitt. Neben den Verkehrsbeschränkungen trugen auch Investitionen in den Umweltverbund zu einer Verringerung des Straßenverkehrs in Stuttgart bei. Darüber hinaus wirkt sich der steigende Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge positiv auf die Luftqualität aus. Hat die Verlegung der Messstation Auswirkungen auf die Beschränkungen für alte Dieselfahrzeuge in der kleinen Zone? Die baustellenbedingte Verlegung der Messstation hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Diesel-Verkehrsverbote. Diese gelten aufgrund des Luftreinhalteplans weiterhin. Eine weitere Messstelle in der kleinen Zone an der Talstraße weist ähnlich hohe Werte wie das Neckartor auf und lag 2023 sowie 2024 sogar über den dort gemessenen Werten. Der Standort in der Hauptstätter Straße liegt ebenfalls innerhalb der kleinen Zone. Inwiefern beeinflussen Baustellen die Messungen von Luftschadstoffen? Mit der Baustelle werden Fahrstreifen verlegt und Ampelschaltungen geändert. Dadurch verändert sich die Zahl der Fahrzeuge, der Verkehrsfluss und der Abstand zur Messstation. Zudem können Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen die Luftschadstoffmessungen beeinflussen. Wie unterscheidet sich der neue Standort an der Hauptstätter Straße von der Station „Am Neckartor“? Der neue Standort „Stuttgart Hauptstätter Straße“ liegt wie die Station „Stuttgart Am Neckartor“ an der Bundesstraße B14, jedoch stärker im Innenstadtbereich und damit tiefer im Stuttgarter Kessel. Mit Blick auf die gemessenen Luftschadstoffwerte und verkehrlich ist der Standort in der Hauptstätter Straße etwas anders. Während die Hauptstätter Straße im Bereich der Messstation beidseitig dicht bebaut ist, weist der Standort „Am Neckartor“ lediglich eine einseitige Bebauung auf. Gleichzeitig ist das Verkehrsaufkommen in der Hauptstätter Straße geringer als am Neckartor .Die NO2-Messwerte sind an der Station „Hauptstätter Straße“ daher in der Regel etwas niedriger als „Am Neckartor“. Warum wird Stickstoffdioxid (NO2) mit Passivsammlern auch in Zukunft an der Station „Am Neckartor“ gemessen? Mit Passivsammlern wird die aktuelle Belastungssituation sowie die Entwicklung der Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) am bisherigen höchstbelasteten Messstandort „Am Neckartor“ weiter erfasst. Auch wenn die vergleichende Aussagekraft der Messdaten aufgrund des Baustelleneinflusses möglicherweise eingeschränkt ist, ermöglicht nur die Fortführung der Messungen eine belastbare Beurteilung der Entwicklung. Die fortlaufende Beurteilung ist mit Blick auf die neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe relevant. Diese müssen ab 2030 verbindlich eingehalten werden. Bereits ab 2027 entstehen jedoch Pflichten, wenn eine Überschreitung der neuen Grenzwerte absehbar ist. In diesem Fall müssen zunächst Prognosen erstellt und – falls erforderlich – sogenannte Luftreinhaltefahrpläne aufgestellt werden. Welche Luftschadstoffe wurden bisher an der Station „Hauptstätter Straße“ gemessen und welche kommen mit dem Umzug des Messcontainers hinzu? An der Haupstätter Straße wurden bisher Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10- und PM2,5 kontinuierlich gemessen. Die bisherige Messstation „Stuttgart am Neckartor“ ist deutlich größer und ermöglicht zusätzlich die Erfassung weiterer Komponenten, darunter die gravimetrische Probenahme der Feinstaubpartikel auf Filtern und zusätzliche Analysen der Inhaltsstoffe. Ist nach Ende der Bauarbeiten eine Rückkehr zum alten Messstandort geplant? Über diese Frage wird abschließend entschieden, wenn die mehrjährige Bauzeit beendet und die endgültige Verkehrsführung eingerichtet ist und damit das künftige Verkehrsaufkommen bekannt ist. Fotos: Foto zeigt: Die Luftmessstation „Stuttgart Am Neckartor“ beim Verladen am heutigen Vormittag. Quelle: LUBW Foto zeigt: Messcontainer der Luftmessstation in der Hauptstätter Straße während der abschließenden Installationsarbeiten. Quelle: LUBW Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Katalytisch aktive Baustoffe zum Abbau von Schadstoffen in städtischen Atmosphären

Mehr als 90 Prozent der anthropogen emittierten Stickstoffoxide entstehen als Nebenprodukte von Verbrennungsvorgängen. Verursacher sind Kfz-Motoren, Feuerungsanlagen der Kraftwerke, Industriebetriebe und Hausheizungen. Der Verkehr ist die Emittentengruppe mit den höchsten Anteilen an Stickstoffoxiden (NOX). Trotz der in den vergangenen Jahren verstärkten Anstrengungen, die NOX-Emissionen zu reduzieren (Kfz-Katalysatoren, Rauchgasentstickungsanlagen) führen hohe Verkehrsdichten in Ballungsräumen und oftmalige Inversionswetterlagen zu erheblichen NOX-Belastungen. So kommt es, dass in Innenstadtbereichen trotz der erwähnten Emissionsminderungsmaßnahmen, aufgrund des ständig steigenden Verkehrsaufkommens, Grenz- bzw. Richtwerte überschritten werden. Ein neues Verfahren zur Minimierung der Immissionen basiert darauf, vorhandene Gebäudeoberflächen (z. B. Dächer, Häuserfassaden, Verglasungen) zur Reduktion von Stickoxiden in städtischen Atmosphären zu nutzen. Hierzu sollen die katalytischen bzw. photokatalytischen Eigenschaften bestimmter Substanzen gezielt baulich eingesetzt werden. Der katalytische Abbau von NOX in Rauchgasentstickungsanlagen ist ein umfangreich erforschtes Gebiet der technischen Chemie. Erst oberhalb Temperaturen von 250 - 400 Grad C erreichen die Katalysatoren Umsatzgeschwindigkeiten, die für die technische Nutzung brauchbar sind. In Großstädten stehen ausgedehnte Gebäudeflächen zur Verfügung. Würde ein Teil dieser Flächen aus katalytisch aktiver Bausubstanz bestehen, so wären hier auch langsame, auf niedrigem Temperaturniveau (Sommeraußentemperatur) stattfindende katalytische Reaktionen interessant, da die großen Flächen den Nachteil geringer Umsätze kompensieren würden. Diese neue Gruppe von funktionellen Baustoffen für den passiven katalytischen Schadstoffabbau werden als p-Baustoffe (Protective Integrated Building Materials) bezeichnet. Erste Voruntersuchungen mit beschichteten Dachsteinen waren erfolgreich.

Indikator: Nitrat im Grundwasser

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern.</li> <li>Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten. </li> <li>Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser.</li> <li>Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2025, dass ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen ist.&nbsp;</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/47329">„Ökologischer Zustand der Flüsse“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/47330">„Ökologischer Zustand der Seen“</a>), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11839">Trinkwasser</a> wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Die europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1991/676/oj?locale=de">Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel</a> Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Mitgliedsstaaten müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratkonzentrationen über 50 mg/l zu verhindern. Dies ist seit 2016 auch Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a>&nbsp;der Bundesregierung (BReg 2016).</p> <p>Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einer erhöhten Nitratkonzentration über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Die Nitratbelastung des Grundwassers bleibt damit weiterhin zu hoch.</p> <p>Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die <a href="https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html">Düngeverordnung</a> (DüV). Überarbeitungen der DüV erlauben unter anderem belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine Monitoringverordnung bilden.&nbsp;</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11224"><strong>"Grundwasserbeschaffenheit"</strong></a><strong>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Verarbeitung und Aufbereitung von Bio-Apfeltrester zur Erzeugung von alternativen hochwertigen Proteinquellen

Qualität des Trinkwassers aus zentralen Versorgungsanlagen

<p> <p>Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2020 bis 2022 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten.</p> </p><p>Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2020 bis 2022 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten.</p><p> Messdaten zur Trinkwasserqualität in Deutschland <p>Die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 zeigen: Das Trinkwasser hielt mit Ausnahme weniger <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>-Wirkstoffe zu mehr als 99 % alle Qualitätsanforderungen ein (siehe Tab. „Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands“). Diese Daten haben das Bundesgesundheitsministerium und das Umweltbundesamt auch im siebten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/115193">Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2020 – 2022)</a> veröffentlicht. <br><br></p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_trinkwasser_2025-04-07.png"> </a> <strong> Tab: Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Bundesamt für Gesundheit 2025 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_trinkwasser_2025-04-07.pdf">Tabelle als PDF (45,83 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_trinkwasser_2025-04-07.xlsx">Tabelle als Excel (232,42 kB)</a></li> </ul> </p><p> Mehr als 2.500 große Wasserversorgungsgebiete <p>Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt. Berücksichtigt wurden dafür im Berichtszeitraum alle Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 5.000 Menschen mit Trinkwasser beliefert oder im Durchschnitt täglich mehr als 1.000 Kubikmeter Trinkwasser verteilt wurden. Im Jahr 2022 waren das 2.507 Wasserversorgungsgebiete. In ihnen wurden 74,1 Millionen Menschen – das sind etwa 89 % der Bevölkerung – mit 4.443 Millionen Kubikmeter Trinkwasser versorgt. Das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung kommt zu 67,6 % aus Grundwasser, zu 15,9 % aus Oberflächenwasser und zu 16,5 % aus Quellen wie dem Uferfiltrat oder künstlich angereichertem Grundwasser (siehe Karte „Wasserversorgungsgebiete nach Bundesland“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_karte_trinkwasser_2025-04-07.jpg"> </a> <strong> Karte: Wasserversorgungsgebiete nach Bundesland </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Bundesministerium für Gesundheit 2025 </p><p> Berichte der Bundesregierung zur Trinkwasserqualität <p>Die Bundesregierung informiert alle drei Jahre die Europäische Kommission über die Trinkwasserqualität. Dieser Bericht berücksichtigt die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem zu 14 ausgewählten Parametern:</p> <ul> <li>Der Geruch, die Trübung und die Färbung müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher annehmbar sein und dürfen keine anormalen Veränderungen aufweisen.</li> <li>Die Leitfähigkeit muss als Maß für den Salzgehalt im vorgeschriebenen Bereich liegen wie auch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ph-wert">pH-Wert</a> als Maß für den sauren oder alkalischen Charakter des Wassers.</li> <li>Ein Liter Trinkwasser darf nicht mehr als 0,01 Milligramm (mg) Blei, 2 mg Kupfer, 0,02 mg Nickel und 50 mg Nitrat enthalten.</li> <li>Ein Liter Trinkwasser darf von einem Pestizid nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (µg) enthalten und die Gesamtkonzentration aller <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> darf 0,5 µg nicht überschreiten.</li> <li>In 100 Milliliter (ml) Wasser dürfen weder die Darmbakterien Escherichia coli noch Enterokokken oder coliforme Bakterien vorkommen.</li> <li>In einem ml Wasser am Zapfhahn einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers dürfen nicht mehr als 20 Kolonien bildende Einheiten bei 22 °C auftreten.</li> </ul> </p><p> Sporadisch zu viele Bakterien <p>Grenzwertüberschreitungen gab es bei dem Parameter „coliforme Bakterien“. Im Berichtsjahr 2022 wurden in 1,1 % der genommenen Proben coliforme Bakterien gefunden. Bei ihnen handelt es sich um Indikatorbakterien, deren Auftreten im Trinkwasser nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu deuten ist. Sie zeigen oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Notwendigkeit an, weitere Untersuchungen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Es handelte sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt wurden.</p> </p><p> Kaum Nitrat, weniger Blei <p>Wie schon in den Vorjahren blieben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem beobachteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser liegen nicht zuletzt in wirksamen Maßnahmen zur Nitratminderung in den berichtspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen begründet. <br><br>Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei wurden hauptsächlich am Zapfhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen. Sie sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für die Nichteinhaltung der Parameterwerte für Nickel und Cadmium.</p> </p><p> Regelungen zur Trinkwasserüberwachung <p>Die Daten zur Trinkwasserqualität in Deutschland wurden nach der <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl118s0099.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s0099.pdf%27%5D__1523453278246">Trinkwasserverordnung</a> (TrinkwV, 2001) erhoben. Diese Verordnung setzt noch die Vorgaben der&nbsp;<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1523452637929&amp;uri=CELEX:31998L0083">Trinkwasserrichtlinie</a> der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 um. Am 12. Januar 2021 trat die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020L2184">neue EG-Trinkwasserrichtlinie</a> in Kraft und wurde durch die neue <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159">TrinkwV (2023)</a> in nationales Recht umgesetzt. Demnach ändert sich unter anderem der Berichtszeitraum vom bis jetzt Dreijahreszyklus zu einer jährlichen Berichtsform. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt Behörden vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2016

Szenarienrechnung zur Wirkung ausgewählter Maßnahmen Die Modellierung der emissions- und immissionsseitigen Wirkung von Maßnahmen wurde aufbauend auf der Trendprognose ohne Maßnahmeneinfluss für das Jahr 2020 durchgeführt. Die Auswahl der Maßnahmen im Straßenverkehr konzentriert sich auf die Reduzierung der NO 2 -Belastung an Straßen. Untersucht wurden Maßnahmen, für die eine emissionsmindernde Wirkung stadtweit oder zumindest für einen großen Teil der Straßenabschnitte zu erwarten ist, an denen Grenzwertüberschreitungen auftreten. Außerdem mussten geeignete Modelle für die Berechnung der Wirkung verfügbar sein. Für einige Maßnahmen wurden mehrere Szenarien definiert, um abzuschätzen, welcher Maßnahmenumfang für die Einhaltung der Grenzwerte notwendig ist und wie unverhältnismäßige Belastungen vermieden werden können. Einige der Maßnahmen wurden daher unabhängig von der konkreten Umsetzbarkeit für die Modellierung sehr umfassend formuliert, z.B. zur Parkraumbewirtschaftung. Dies dient dazu, zunächst das mögliche Minderungspotenzial auszuloten. Die Aufnahme einer Maßnahme in die Szenarien oder der gewählte Durchführungsumfang ist noch keine Entscheidung, ob diese Maßnahme so in den Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Hierfür müssen neben der Wirksamkeit weitere Aspekte wie die Verhältnismäßigkeit und Finanzierbarkeit sowie die technische, rechtliche und administrative Umsetzbarkeit gegeben sein. Szenario 7 „Fahrzeugtechnik“: – Nachrüstung von Dieselfahrzeugen Verbesserungen bei der Fahrzeugtechnik sind geeignet, um den Schadstoffausstoß in der gesamten Fahrzeugflotte zu vermindern. Diese Emissionsminderungen sind einerseits erreichbar mit einem Austausch von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß durch emissionsarme Fahrzeuge wie Elektro- oder Elektro-Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge mit Erdgasantrieb oder Dieselfahrzeuge mit niedrigen realen NO x -Emissionen. Weitere Emissionsminderungen können durch Nachrüstungen von Bestandsfahrzeugen mit zusätzlichen Abgasreinigungssystemen (Hardware-Nachrüstung) erreicht werden. Für das Szenario „Fahrzeugtechnik“ wurden die in Tabelle 2 zusammengefassten Annahmen zum Fahrzeugaustausch und zur Hardware-Nachrüstung getroffen. Da die Szenarien im Herbst 2018 berechnet wurden, konnten die Anforderungen an die Hardware-Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen des BMVI noch nicht berücksichtigt werden. Die vom BMVI am 28.12.2018 veröffentlichten „Technischen Anforderungen an Stickoxid (NO x )-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Pkw und Pkw-ähnlichen Fahrzeugen (NO x MS-Pkw)“ konnten dabei nicht berücksichtigt werden. In diesen Anforderungen wird kein Wirkungsgrad, sondern ein Emissionswert von 270 mg/km bezogen auf den Durchschnitt einer so genannten RDE-Messfahrt vorgeschrieben. Dabei werden Messungen der Abgasemissionen im realen Straßenverkehr vorgenommen (real driving emissions). Für das verwendete Emissionsmodell, das auf den Emissionsfaktoren des vom Umweltbundesamt empfohlenen Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) basiert, ist eine derartige Angabe nicht direkt verwendbar, da im HBEFA Emissionsangaben nach Verkehrssituationen differenziert werden. Für die Hardware-Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wurde ausgehend von den Erfahrungen mit der Entwicklung der Nachrüstung von Linienbussen in Berlin ein Wirkungsgrad von 70 % angenommen. Für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 t wurde entsprechend der Förderrichtlinie des BMVI für die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen ein Wirkungsgrad von 85 % verwendet. Für Busse wurden keine Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen für 2020 angenommen, da die Nachrüstung der BVG-Busse bereits in der Trendprognose 2020 berücksichtigt wurde. Aus den angenommenen Quoten der nachgerüsteten Fahrzeuge und dem Wirkungsgrad ergeben sich Korrekturfaktoren für die Emissionsfaktoren des HBEFA mit Werten zwischen 0,51 und 0,93. Das entspricht Emissionsminderungen für die einzelnen Fahrzeugschichten zwischen 7 % und 49 %. Durch den Austausch von Diesel-Pkw Euro 4 durch Euro 6d-TEMP ändern sich die entsprechenden Flottenanteile bei der Emissionsbestimmung. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte analog zur Berechnung für das Prognosejahr „Trend 2020“. Abweichend von der Trendprognose wurde jedoch das Software-Update nicht berücksichtigt, da derzeit nicht abschätzbar ist, wie Software-Updates und Hardware-Nachrüstungen kombiniert werden. Dies kann zur Überschätzung der Emissionen führen. Auf Basis der angepassten Flottenzusammensetzung und der Korrekturfaktoren durch die Nachrüstung für die Emissionsfaktoren wurden die abschnittsbezogenen Emissionen berechnet. In Tabelle 3 sind die Emissionsbilanzen für den Kfz-Verkehr mit der angepassten Flotte für Berlin für die Prognose 2020 und das technische Szenario sowohl für die Gesamtemissionen NO X und die NO 2 Direktemissionen als auch für Emissionen differenziert nach Fahrzeugart mit Angabe des relativen Unterschiede zwischen beiden Berechnungen dargestellt. Mit den Nachrüstungen und dem Ersatz älterer Fahrzeuge können unter den oben beschriebenen Annahmen die NO x -Emissionen des Kfz-Verkehrs in der Summe um 405 t/a oder 9,5 % reduziert werden, die Direktemissionen von NO[∫2~] sinken um 137 t/a, das entspricht einer Minderung von 13,5 %. Die höchsten NO x -Emissionsminderungen ergeben sich für die leichten Nutzfahrzeuge mit 22,6 %, während bei den Pkw die NO x -Emissionen nur um 7,6 % sinken. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Basis für die Berechnung der NO 2 -Gesamtbelastung der einzelnen Straßenabschnitte ist die Berechnung der Immissionsbelastung in Berlin für das Prognosejahr 2020. Für das Szenario „Fahrzeugtechnik“ wurde nur die Wirkung auf die lokale Verkehrsemission und damit die lokale Zusatzbelastung je Abschnitt ermittelt. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Da sich die Emissionsminderung durch verbesserte Fahrzeugtechnik auch auf die NO 2 -Vorbelastung des städtischen Hintergrunds auswirkt, wird die NO 2 -Gesamtbelastung durch das verwendete Verfahren etwas überschätzt. Im Ergebnis sinkt im Szenario „Fahrzeugtechnik“ die NO 2 -Immission an den Hauptverkehrsstraßen mit kritischen NO 2 -Konzentrationen über 36 µg/m³ in der Trendprognose 2020 im Mittel um 1,9 µg/m³ mit einer maximalen Minderung von 3,9 µg/m³ in der Leipziger Straße und einer minimalen Minderung von 1,0 µg/m³ in der Turmstraße. Die Anzahl der Abschnitte mit einem NO 2 -Jahresmittelwert über 36,0 µg/m³ geht von 117 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von 14,6 km in der Prognose 2020 auf 78 Abschnitte mit einer Länge von 10,1 km zurück. Die Zahl der Straßenabschnitte mit Überschreitungen des NO 2 -Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ sinkt von 31 auf 17 Straßenabschnitte. Die Länge der betroffenen Abschnitte reduziert sich von 3,5 auf 1,7 km, an denen noch ca. 1.800 Menschen von NO 2 -Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Szenario 5 und 6: „Förderung des Umweltverbundes“ Mit einer Verlagerung von Pkw-Fahrten auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) können Emissionen im Kfz-Verkehr vermieden werden. Ziel der Berliner Verkehrspolitik ist es, den Anteil des Umweltverbundes weiter zu steigern. Hierfür steht eine Vielzahl von Maßnahmen von der Verbesserung der Infrastruktur bis hin zu Kommunikationskampagnen zur Verfügung. Die Komplexität der Maßnahmen lässt sich in Modellen jedoch nur sehr eingeschränkt bewerten. Um ein Szenario „Umweltverbund“ berechnen zu können, wurden einige ausgewählte Maßnahmen zusammengestellt und Annahmen zu preislichen Anreizen und Auswirkungen auf Reisezeiten getroffen. Damit konnte mit dem Verkehrsmodell für Berlin die Verlagerung von Fahrten vom Pkw auf den Umweltverbund und die resultierenden Verkehrsstärken geschätzt werden. Diese bilden die Basis für die Berechnung der Emissionen und des lokalen NO 2 -Zusatzbeitrags an Hauptverkehrsstraßen. Für das Szenario „Umweltverbund“ wurden folgende Annahmen getroffen: Reduzierung des Preises für ein Jobticket im ÖPNV auf 50 Euro, Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs entsprechen einer Beschleunigung des Radverkehrs um 2 km/h, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Gebühren. Das Szenario „Umweltverbund“ wurde in zwei Varianten berechnet, deren Unterschied die Parkraumbewirtschaftung betreffen. In Variante 1 wird eine Parkraumbewirtschaftung für 50 % der Fläche innerhalb des inneren S-Bahn-Ringes ohne Veränderung der Parkgebühren angenommen („PB 50“). Mit Variante 2 wird ein Maximalszenario modelliert, das eine vollständige Parkraumbewirtschaftung innerhalb des inneren S-Bahn-Ringes mit Parkgebühren von drei Euro statt bisher ein bis drei Euro („PB 100“) pro Stunde vorsieht. Die Annahmen zum ÖPNV und zum Radverkehr blieben jeweils unverändert. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte analog zur Berechnung für das Prognosejahr 2020 ohne Maßnahmen (jedoch mit Software-Update). Auf Basis der geänderten Verkehrszahlen wurden die abschnittsbezogenen Emissionen berechnet. Die Fahrleistungsdaten für die Verkehrsmengen im Hauptstraßennetz, wie sie in der Emissionsberechnung verwendet wurden, sind in Tabelle 4 den Fahrleistungen der Prognose 2020 mit Angabe der relativen Unterschiede gegenübergestellt. Da der Umweltverbund keinen Güterverkehr aufnehmen kann, ergeben sich für Nutzfahrzeuge keine Änderungen. Es zeigt sich, dass nur mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung bei höheren Parkgebühren eine wirksame Reduzierung der Fahrleistung um knapp 10 % erreicht werden kann. Das Szenario PB 50 führt dagegen trotz Fördermaßnahmen für den Umweltverbund nur zu knapp 2 % geringeren Fahrleistungen. In Tabelle 5 sind die Emissionsbilanzen für die Szenarien zur Förderung des Umweltverbundes den Emissionen der Trend-Prognose 2020 gegenübergestellt. In der Summe über alle Hauptverkehrsstraßen können mit der Variante „PB 50“, d.h. mit der milden Form der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die NO x -Emissionen um ca. 1 % oder 45 t/a gesenkt werden. Nur mit der Variante „PB 100“ ergeben sich deutlichere Emissionsminderungen von circa 6,5 % oder 279 t/a. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Auf der Basis der Emissionen des lokalen Kfz-Verkehrs wurde für jeden Straßenabschnitt die lokale Zusatzbelastung berechnet. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Im Ergebnis sinkt die NO 2 -Belastung an den Hauptverkehrsstraßen mit kritischen NO 2 -Konzentrationen über 36 µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) bei der Variante „PB 50“ im Mittel um lediglich 0,4 µg/m³ mit einer Spannweite von 0 bis 1,5 µg/m³. Die höchste Minderung wurde für die Reinhardstraße berechnet. Mit der Variante „PB 100“ sind deutlichere Verbesserungen der Luftqualität erreichbar. Die NO 2 -Jahresmittelwerte sinken um 0,5 bis 4,2 µg/m³ mit einer mittleren Minderung von 2,3 µg/m³. Die höchste Minderung ergab sich für die Lietzenburger Straße zwischen Pfalzburger Straße und Uhlandstraße. Im Vergleich zur Prognose 2020 sinkt die Zahl der Straßenabschnitte mit Überschreitungen des NO 2 -Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ von 36 auf 34 Abschnitte für die Variante „PB 50“ und auf 32 Abschnitte für die Variante „PB 100“. Die Länge der betroffenen Abschnitte reduziert sich von 3,9 auf 3,8 bzw. 2,2 Kilometer. Die Anzahl der Abschnitte mit einem NO 2 -Jahresmittelwert über 36 µg/m³ geht in der Variante „PB 50“ von 124 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 15,3 km in der Prognose 2020 auf 114 Abschnitte mit einer Länge von 14,1 km bzw. bezogen auf die Variante „PB 100“ auf 73 Abschnitte mit einer Länge von 8,8 km zurück. Szenario 1 bis 4: „Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge“ Die oben dargestellten Wirkungsuntersuchungen für verschiedene Maßnahmen haben gezeigt, dass diese trotz teilweise ambitionierter Annahmen nicht ausreichen, um an allen Straßenabschnitten eine schnelle Einhaltung des NO 2 -Grenzwertes zu erreichen. Daher wurde für alle Straßenabschnitte, die in der Trendprognose 2020 noch NO 2 -Jahresmittelwerte über 40 µg/m³ prognostizierten, die Wirkung von Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge auf einzelnen Straßenabschnitten modelliert. Flächenhafte, über die Anforderungen der bestehenden Umweltzone hinausgehende Fahrverbote oder streckenbezogenen Fahrverbote für Fahrzeuge mit Otto-Motoren wurden nicht geprüft, da diese gemäß des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 9.10.2018 nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig sind. Für die streckenbezogenen Diesel-Fahrverbote wurden folgende Szenarien mit unterschiedlicher Eingriffstiefe geprüft: Szenario 1: Durchfahrtverbot für Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und älter. Dies betrifft 16,3 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Pkw. Szenario 2: Durchfahrtverbot für alle Diesel-Fahrzeuge mit Ausnahme der Linienbusse und der Motorräder der Abgasstufen Euro 5 / V und älter. Dies betrifft bezogen auf die Flotte von 2020: 16,3 % der Pkw, 70,4 % der leichten Nutzfahrzeuge ( < = 3,5 t), 39,6 % der schweren Nutzfahrzeuge ( > 3,5 t) und 51,9 % der Reisebusse. Szenario 3: Durchfahrtverbot für Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 6c und älter. Dies betrifft 35,3 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Pkw (Diesel-Pkw der Euro-Norm 6d-TEMP und 6d sind vom Durchfahrtverbot ausgenommen). Szenario 4: Durchfahrtverbot für schwere Nutzfahrzeuge ( > 3,5 t) der Abgasstufen Euro V und schlechter. Dies betrifft 39,6 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden schweren Nutzfahrzeuge. Die in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Fahrzeuge wurden anhand der 2014 ermittelten Fahrzeugflotte und anhand der bundesweiten Flottenentwicklung bis 2020 berechnet. Für alle Szenarien wurde eine Einhaltequote von 80 % angenommen, d.h. dass 20 % der vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge weiterhin durch die Abschnitte mit Durchfahrtverbot fahren, insbesondere auf der Grundlage von Ausnahmereglungen, aber auch aufgrund der Nichtbeachtung des Fahrverbots. Diese Quote wurde aus Modellierungen anderer Luftreinhaltepläne (Stuttgart, Hamburg) übernommen. Die Straßenabschnitte, die laut Modellierung in 2020 noch NO 2 -Werte von über 40,0 µg/m³ aufweisen werden und für die die Wirkung von Durchfahrtverboten entsprechend der vier Szenarien untersucht wurde, sind in der folgenden Tabelle 6 aufgelistet. Verkehrliche Wirkung Die Wirkung der Durchfahrtverbote auf die Verkehrsströme wurde ausgehend von Verkehrsdaten der Trendprognose 2020 mit dem Berliner Verkehrsmodell bestimmt. Berechnet wurde die Verlagerung der vom Durchfahrtverbot betroffenen Fahrzeuge auf Ausweichrouten sowie die Verlagerung von nichtbetroffenen Fahrzeugen in die frei werdenden Kapazitäten der Abschnitte mit Durchfahrtverbot. Für die Fahrverbotsszenarien werden Verkehrsströme für das gesamte Netz differenziert für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge angegeben. Dabei wird berücksichtigt, wo die Fahrzeuge noch fahren dürfen. So werden für jede Strecke zum einen die Belegungen mit den Fahrzeugen angegeben, die zur Gruppe der nicht vom Fahrverbot betroffenen emissionsärmeren Fahrzeuge gehören und zum anderen diejenigen, die zur Gruppe der vom Fahrverbot betroffenen höher emittierenden Fahrzeuge gehören. Neben den Veränderungen der Verkehrsströme auf Hauptverkehrsstraßen wurden auch Effekte auf Nebenstraßen berücksichtigt. In der Bilanz ergeben sich nicht nur Veränderungen der Verkehrsströme in der unmittelbaren Umgebung der Verbotsstrecke, sondern auch großräumig im Straßennetz durch weiträumige Umfahrungen. Bei allen Szenarien treten auch Zunahmen der Verkehrsbelastungen im Nebennetz auf, die den Bemühungen um Verkehrsberuhigung entgegenstehen. Für die Mehrzahl der Straßen liegen die Zu- oder Abnahmen der Verkehrsmengen zwischen 25 und 250 Fahrzeuge pro Tag. Es gibt aber auch einige Straßenzügen, bei denen die Veränderungen 500 Fahrzeuge pro Tag übersteigen. Bezogen auf die gesamte Verkehrsmenge pro Tag liegen die Zu- und Abnahmen abschnittsbezogen in der Regel deutlich unter 10 %. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte für die Gruppen der vom Fahrverbot betroffenen und nicht betroffenen Fahrzeuge getrennt mit den jeweiligen Vorgaben der Szenarien für die Flottenzusammensetzungen. Die für beide Gruppen getrennt ermittelten Emissionen wurden abschnittsweise zu einer Gesamtemission aufsummiert. Die abschnittsbezogenen Emissionen für den Prognosenullfall 2020 und die 4 Szenarien sind für die ausgewählten Abschnitte (vgl. Tabelle 6) in Tabelle 7 aufgeführt. Es ist überwiegend eine deutliche Reduzierung der NO x -Emissionen zu beobachten. Die mittleren Emissionsminderungen liegen je nach Szenario zwischen 4,9 und 34,5 %. In den ausgewählten Abschnitten mit NO 2 -Grenzwertüberschreitung, für die die Wirkung streckenbezogener Fahrverbote ermittelt wurde, sinken die NO x -Emissionen für das reine Diesel-Pkw-Durchfahrtverbot (Szenario 1) um 7 bis gut 31 %, d.h. im Mittel um 14 %. Wird das Fahrverbot auf Diesel-Pkw mit Euro 6 a-c (Szenario 3) ausgedehnt, für die keine Anforderungen an die Real-Emissionen gelten, steigt die Emissionsminderung im Mittel auf gut 18 % mit einer maximalen Emissionsminderung um 32 %. Da jedoch bei diesem Szenario mehr als doppelt so viele Fahrzeuge vom Fahrverbot betroffen sind, entstehen größere Kapazitätsspielräume, die durch zulässige Fahrzeuge, u.a. auch durch Nutzfahrzeuge, aufgefüllt werden. Dies führt in einigen Straßenabschnitten wie der Brückenstraße dazu, dass die Emissionsminderungen bei Szenario 3 kleiner sind als bei Szenario 1. Die größte Wirkung erzielt Szenario 2 mit einem Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5. Hier liegen die Emissionsminderungen zwischen 22 % und 46 % bei einer mittleren Minderung von 35 %. Im Szenario 4, in dem nur Lkw bis einschließlich Euro V unter das Fahrverbot fallen, sind die Abnahmen deutlich geringer und im Abschnitt Dorotheenstraße nehmen die NO x -Emissionen sogar leicht zu. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Basis für die Berechnung der Gesamtbelastung ist die Berechnung der Immissionsbelastung in bebauten Straßen des Hauptstraßennetzes in Berlin für das Trend-Prognosejahr 2020. Für alle vier Szenarien wurde die Wirkung auf die lokale Zusatzbelastung im Abschnitt ermittelt. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der vier berechneten Szenarien gibt die folgende Tabelle 8. Als wirksamstes Szenario erweist sich das Fahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V (Szenario 2). Bis auf die Leipziger Straße wird an allen geprüften Streckenabschnitten der NO 2 -Grenzwerte von 40 µg/m³ eingehalten. An der Leipziger Straße zwischen Wilhelmstraße und Bundesratsgebäude kann der NO 2 -Werte von über 60 µg/m³ bei Anwendung des Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V auf 45,5 µg/m³ im Jahresmittel gesenkt werden, zwischen Charlottenstraße und Friedrichstraße von 55,6 µg/m³ auf 41,7 µg/m³. Gleichzeitig steigt jedoch an der Invalidenstraße aufgrund des Ausweichverkehrs der prognostizierte NO 2 Jahresmittelwert von 39,4 µg/m³ auf 41,6 µg/m³ und an Turmstraße von 39,3 µg/m³ auf 41,2 µg/m³, was einer NO 2 -Grenzwertüberschreitung gleichkommt. Juristisch gilt der Grenzwert als eingehalten, wenn der ermittelte Jahresmittelwert unterhalb von 40,5 µg/m³ liegt. Ein Fahrverbot für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5 (Szenario 1) sowie ein Fahrverbot für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 6c (Szenario 3) reicht hingegen für 11 bzw. 10 Straßenabschnitte nicht aus, um NO 2 -Werte von unter 40 µg/m³ zu gewährleisten. Zudem zeigt sich, dass durch diese Fahrverbote Verkehrsverlagerungen in die umliegenden Straßen dazu führen, dass an 5 bzw. 8 Straßenabschnitten, an denen ohne Fahrverbote die NO 2 -Werte unter 40 µg/m³ lagen, nun dort Werte über 40 µg/m³ prognostiziert werden. Ein Fahrverbot nur für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen bis einschließlich Euro V (Szenario 4) an Streckenabschnitten, an denen laut Trend-Szenario für 2020 NO 2 -Werte über 40 µg/m³ vorhergesagt werden, führt zu der geringsten NO 2 -Reduzierung im Vergleich zu den 3 anderen Fahrverbotsszenarien. Zudem käme es aufgrund dieses Fahrverbots an der Invalidenstraße zu einer erstmaligen NO 2 -Überschreitung des Jahreswertes von 40 µg/m³, da vermehrt vom Fahrverbot betroffene Lkw diese Umfahrungsstrecke wählen würden. Neben der Minderung der NO 2 -Belastung in den Straßen mit Durchfahrtverboten führen jedoch die Ausweichverkehre an einigen Straßen auch zu neuen Überschreitungen des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³. Diese Abschnitte sind in der folgenden Tabelle 9 zusammengestellt. Für Abschnitte, bei denen neue Grenzwertüberschreitungen auftreten, müssen ebenfalls Maßnahmen zur Einhaltung des Luftqualitätsgrenzwertes ergriffen werden.

Lkw-Verbotszonen

Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) . Dieser Layer kann und sollte für die Planung von LKW-Fahrten, z.B. mittels Einspielen in Navigationssoftware genutzt werden.

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