Art nicht in Csuzdi & Zicsi (2003), Nomenklatur nach Blakemore (2008). Nur bekannt aus Deutschland, Österreich und dem ehemaligen Jugoslawien (www.faunaeur.org).
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 097/01 Magdeburg, den 29. Juni 2001 Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Antrag der Fraktion der PDS "Aufenthaltsrechtsregelungen für Kosovo-Albanerinnen und Kosovo-Albaner in der aktuellen Situation", TOP 39 der Landtagssitzung am 28./29. Juni 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Bereits im letzten September haben wir hier im Landtag auf Antrag der PDS-Fraktion über die Rückführung von Kosovo-Albanern debattiert. In der Folge begrüßte der Landtag in einer Entschließung am 14. Dezember 2000 die von meinem Hause vorgesehenen Regelungen zur Rückführung der Flüchtlinge. In dem heute uns vorliegenden Antrag steht die Rückkehr der Kosovo-Flüchtlinge erneut im Mittelpunkt. Eines will ich an dieser Stelle deutlich sagen, die Beachtung humanitärer Grundsätze in der Flüchtlingspolitik ist ein Anliegen, das die Landesregierung im Rahmen ihrer liberalen Ausländerpolitik seit Jahren verfolgt. Diese Grundsätze werden in Abstimmung mit den anderen Bundesländern natürlich auch bei der Rückführung der kosovarischen Flüchtlinge angewendet. Die Innenminister haben sich anlässlich ihrer diesjährigen Frühjahrs-IMK in Schierke in Fortsetzung ihrer bisherigen Beschlüsse auf aufenthaltsrechtliche Regelungen für Ausreisepflichtige aus Jugoslawien einschließlich des Kosovo verständigt. Auf dieser Grundlage wurde mit Erlass meines Hauses vom 30. Mai diesen Jahres die Rückführung von Kosovo-Albanern geregelt. Bei der eingangs erwähnten Debatte im September letzten Jahres hatte ich auf die Schwerpunkte bei der Rückführung hingewiesen. Sie gelten im Wesentlichen unverändert fort. Zur Erinnerung will ich sie noch einmal kurz nennen: Alle Kosovo-Albaner ohne ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben sich auf eine freiwillige Rückkehr vorzubereiten. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung. Die freiwillige Rückkehr wird insbesondere im Rahmen der Programme REAG ( Unterstützung des Rücktransportes ) und GARP ( sog. Starthilfe vor Ort ) gefördert, die im Prinzip von Bund und Land jeweils zur Hälfte finanziert werden. Zurückgeführt werden nur Albaner aus dem Kosovo. Andere Volksgruppen, zum Beispiel Serben, Roma und Ashkali, immerhin eine Gruppe von rund 1000 Personen bei einer Anzahl von circa noch 2300 kosovarischen Flüchtlingen einschließlich Asylbewerbern, bleiben vorerst bis zum 30. November ausgenommen. Unbeschadet des Vorrangs der freiwilligen Ausreise sind, sofern die Ausreisepflicht nicht beachtet wird, Maßnahmen zur zwangsweisen Rückführung einzuleiten. Von der Rückkehrpflicht sind bestimmte Personengruppen vorerst ausgenommen, zum Beispiel traumatisierte Personen, Zeugen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, Familien unterschiedlicher Ethnien, Auszubildende und unbegleitete Minderjährige. Neben diesen Personengruppen räumt der Beschluss der IMK auch erwerbstätigen Kosovo ¿ Albanern unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht ein. Anrede, wie Sie alle wissen, habe ich in diesem Jahr den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne. Nicht zuletzt in dieser Eigenschaft habe ich mich nachhaltig und wiederholt für eine Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für ausreisepflichtige Kosovo-Albaner sowie der Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina eingesetzt. Die Verhandlungen mit meinen Kollegen gestalteten sich schwierig. Waren meine Bemühungen anlässlich der IMK im November letzten Jahres zunächst noch erfolglos, so zeichnete sich bereits im Februar diesen Jahres ein erster Erfolg ab. Auf einer von mir einberufenen Sondersitzung der Innenminister am 15. Februar 2001 konnten wir uns auf ein Bleiberecht für Erwerbstätige aus Bosnien und Herzegowina einigen. In der Folge ist es auf der Tagung im Mai auf dem Brocken gelungen, diese Regelungen auch auf die kosovarischen Flüchtlinge auszudehnen. Ich werte dieses Ergebnis als einen außerordentlichen Erfolg. Aufgrund dieser Beschlusslage können Ausreisepflichtige, die sich unter anderem seit mindestens 6 Jahren in Deutschland aufhalten und seit 2 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ein Aufenthaltsrecht erhalten. Damit wird den Flüchtlingen, die sich sozial und wirtschaftlich in Deutschland integriert haben und die im Falle einer Rückkehr eine eigenständig geschaffene Lebensgrundlage aufgeben müssten, eine Möglichkeit des Verbleibs eingeräumt. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass für weitergehende Regelungen im Rahmen der IMK kein Verhandlungsspielraum besteht. Ein erneuter Vorstoß in der IMK im Sinne des vorliegenden Antrages der PDS-Fraktion hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg. Ich verkenne nicht, dass nur ein Teil der kosovarischen Flüchtlinge in Deutschland aufgrund der Beschlusslage der IMK ein Aufenthaltsrecht erhalten wird. Auch meinen Ministerkollegen war dieser Umstand bewusst. Jedoch stellt dieser Beschluss den einzig möglichen Kompromiss dar, mit dem die verschiedenen Auffassungen der Länder "unter einen Hut gebracht" wurden. Anrede, der Antrag der PDS verfolgt das Ziel, über die bisherigen aufenthaltsrechtlichen Regelungen hinauszugehen und auch den ausreisepflichtigen Flüchtlingen ein ¿ zumindest vorübergehendes - Aufenthaltsrecht einzuräumen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit sichern können. Eine solche humanitäre Regelung hätte zur Folge, dass dem Land und nach Ablauf der zweijährigen Erstattungsfrist den Kommunen erhebliche zusätzliche Kosten entstehen würden. Im übrigen bedürfte eine solche Regelung ¿ außerhalb der IMK-Beschlüsse ¿ des Einvernehmens des Bundesministeriums des Innern. Bereits jetzt tragen Land und Kommunen die Kosten in den Fällen, in denen aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht gewährt wird und Sozialhilfebedürftigkeit besteht. Unabhängig von einer weiteren erheblichen Kostenbelastung für Land und Kommunen besteht aber auch keine Notwendigkeit für eine solche Entscheidung. Denn ¿ wie auch der UNHCR betont ¿ ist eine sichere Rückkehr der ehemaligen Flüchtlinge gewährleistet. Zur arbeitsrechtlichen Seite ist zu bemerken, dass die Möglichkeit der Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit mit gültiger Arbeitserlaubnis für alle Kosovo-Albaner bestand und nicht durch eine entsprechende Weisung meines Hauses eingeschränkt wurde. Auch erging zu keiner Zeit die Anweisung, nur auf einen Monat befristete Duldungen zu erteilen. Sollte dies in Einzelfällen geschehen sein, werden die Gründe dafür im Rahmen der Fachaufsicht geprüft. Es ist aber auch nicht erkennbar, dass den Betroffenen dadurch erhebliche Nachteile entstanden sein könnten. Die Arbeitsverwaltung erteilt auch geduldeten ehemaligen Asylbewerbern Arbeitserlaubnisse, wenn im Rahmen einer Arbeitsmarktprüfung festgestellt wird, dass für die beabsichtigte Tätigkeit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitslosen zur Verfügung stehen. Die Arbeitslosenquote in den ostdeutschen Bundesländern ist zwar höher als in den westdeutschen. Aus diesem Ungleichgewichts kann jedoch ein Verbleib nicht hergeleitet werden. Anrede, Bund und Länder sind sich einig, dass eine gefahrlose Rückkehr in das Kosovo möglich und zumutbar ist und die Verhältnisse vor Ort auch eine Rückkehr zulassen. Angesichts der zwischenzeitlich erreichten Ergebnisse der zivilen Friedensimplementierung bestand hierüber in der Mai-IMK Einvernehmen. Die Rückführungen aus Deutschland erfolgen in Abstimmung des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes mit der UNMIK, dem UNHCR sowie der IOM. Im Frühjahr hatte ich in meiner Funktion als IMK-Vorsitzender die Gelegenheit, mit dem Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland, Herrn Wetterwald, insbesondere über die Rückführungspraxis zu sprechen. In diesem Gespräch wurde von ihm ausdrücklich die Rückführungspraxis der deutschen Seite gelobt. Ein Lob aus solchem Munde hat, glaube ich, besondere Bedeutung und ist Beleg für ein verantwortungsbewusstes Handeln der IMK. Die derzeitige Situation vor Ort gibt keinen Anlass, von Rückführungen Abstand zu nehmen. Das Auswärtige Amt hat mir bestätigt, dass die Rückkehrer durch die Auseinandersetzungen der mazedonischen Truppen mit den albanischen Rebellen nicht gefährdet sind. Der Flughafen in Pristina/Kosovo, der sowohl für zwangsweise als auch freiwillige Rückführungen angeflogen wird, ist sicher. Anrede, lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassend noch einmal deutlich sagen - Sachsen-Anhalt hat sich stets dafür eingesetzt, Flüchtlinge, die sich in akuter Not befinden, aufzunehmen, solange es die Situation im Heimatland erfordert. Nach Beruhigung der Situation müssen sie allerdings in ihre Heimat zurückkehren. Nach übereinstimmender Auffassung von Bund und Ländern ist eine gefahrlose Rückkehr von Kosovo-Albanern möglich und zumutbar. Die medizinische und soziale Grundversorgung ist gewährleistet. Für einen weiteren Verbleib in Deutschland durch Einräumung eines vorübergehenden Aufenthaltsrechts oder durch Aussetzung der Abschiebung sehe ich daher keine Notwendigkeit. Es bestehen auch keine Aussichten, das erforderliche Einvernehmen der Länder und die Zustimmung des Bundes für eine Ausweitung der beschlossenen Regelungen zu erreichen. Somit besteht auch keine Veranlassung für entsprechende Initiativen des Landes. Insgesamt gesehen, sehe ich keine Notwendigkeit für den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag abzulehnen. Gern bin ich bereit, im Sinne des änderungsantrages der SPD-Fraktion um Innenausschuss über den Vollzug der durch die IMK beschlossenen Bleiberechtsregelungen zu berichten. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 585/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 585/05 Magdeburg, den 6. Dezember 2005 Bericht des Ausländerbeauftragten zur Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt: Weniger Zuwanderung trotz besserer Rahmenbedingungen Der Start des neuen Zuwanderungsrechts (seit 1.01.2005 ) ist in Sachsen-Anhalt gelungen. Das betonte der Ausländerbeauftragte der Landesregierung Achim Bürig in seinem heute dem Kabinett vorgelegten Bericht. 47.123 Ausländerinnen und Ausländer leben in Sachsen-Anhalt. Hauptherkunftsländer sind Vietnam (5828 Personen), die Russische Föderation (4167 Personen), die Ukraine (3660 Personen), das ehemalige Jugoslawien (3565 Personen), der Irak (2771 Personen) die Türkei (2448 Personen), Polen (2057 Personen) und China (1913 Personen). Insgesamt zeigt die statistische Entwicklung einen leicht sinkenden Ausländeranteil auf. Der Trend weist knapp unter die Zwei-Prozent Marke. Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, hat das Zuwanderungsgesetz die Signale für eine spürbare Einwanderung nicht gestellt. Hervorzuheben ist jedoch der Anstoß für eine aktive Integrationspolitik, die von diesem Gesetz ausgeht. Insbesondere im Bereich Schule und Kindergarten liegt hier eine große Verantwortung bei den Kommunen und dem Land, da sich der Bund in erster Linie für eine bessere Sprachkompetenz der Erwachsenen einsetzt. Der Ausländerbeauftragte sieht in Sachsen-Anhalt gerade im Bereich der vorschulischen Erziehung in Kindergärten und Kindertagesstätten eine große Chance, da das Kinderförderungsgesetz des Landes den Tageseinrichtungen einen Bildungsauftrag erteilt, in dessen Rahmen auch integrative Maßnahmen wie die sprachliche Förderung fallen. Durch die Landesregierung wurde unter Beteiligung des Ausländerbeauftragten ein Leitbild für Integration und Zuwanderung erarbeitet, das einen Handlungsrahmen für Integrationspolitik auf Landesebene darstellt. Darüber hinaus arbeitet der Ausländerbeauftragte im Bündnis für Zuwanderung und Integration mit zu dem sich eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen zusammengefunden haben, um in diesem Rahmen Konzepte und Vorschläge für eine bessere Integration von Migranten in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. Weiterhin brachte das neue Recht Verbesserungen im humanitären Bereich. So hat auch das Land Sachsen-Anhalt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Härtefallkommission zu errichten, wofür sich der Ausländerbeauftragte stark gemacht hatte. Dieses achtköpfige Gremium, in das auch der Ausländerbeauftragte entsandt wurde, kann sich schwieriger aufenthaltsrechtlicher Einzelfälle annehmen und den Innenminister ersuchen, eine Aufenthaltsberechtigung zu erwirken. Eine Verbesserung bringt das neue Recht auch für ausländische Studierende. Diese müssen nicht mehr, wie zuvor, unmittelbar nach Beendigung ihres Studiums ausreisen, sondern haben nun für ein Jahr Gelegenheit, nach einer ihrer erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung zu suchen. Rund 4300 ausländische Studierende sind an den Hochschulen des Landes eingeschrieben, die nahezu aus der ganzen Welt stammen. Die größte Gruppe stellen mit ca. 1000 die Chinesen. Im Berichtszeitraum war die Zahl der Asylbewerber weiterhin stark rückläufig: von 2167 im Jahr 2003 über 1484 in 2004 und wahrscheinlich noch weniger im Jahr 2005 (414 Stand zur Jahresmitte). Die Anerkennungsquote lag zwischen 5,8 Prozent in 2003 und 7,3 Prozent bis Mitte 2005. Migration bietet Chancen für eine dynamische Entwicklung des Landes auch im Zeichen einer schrumpfenden Bevölkerung. Von daher ist der leicht rückläufige Trend der Ausländerquote durchaus differenziert zu sehen. Der Bericht des Ausländerbeauftragten der Landesregierung umfasst den Zeitraum von Juli 2003 bis 31. Oktober 2005. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Verminderung des Brennstoffverbrauchs und der Luftverschmutzung bei Industrieoefen durch hocheffiziente Waermesteinerhitzer und fluiddynamisches Ventil" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von uATZ-EVUS Applikations- und Technikzentrum für Energieverfahrens-, Umwelt- und Strömungstechnik durchgeführt. We propose the development of a regenerative burner system for the reduction of fuel consumption and air pollution of industrial furnaces. The system will be tested at a demonstration facility on a furnace in Yugoslavia. The intention is to show that the problems of inefficient use of energy and excessive air pollution from industries in the Balkans may be efficiently solved by using their own scientific and technical excellence linked to the state-of-the-art tools for the technology development, available in the EU. The system consists of energetically optimised regenerators, connected by a Fluid-Dynamical Valve and high velocity burner heads. It allows to decrease the energy consumption by 50 Prozent , to reduce the NOx emissions to less than 500mg/m3STP and to reach EU standards for allowable emissions of CO and hydrocarbons. It will be reliable in operation and the pay-back period will be short.
Das Projekt "Veterinaerhygienische Aspekte der Massentierhaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Institut für Bodenkunde und Bodenerhaltung durchgeführt. 1. Massentierhaltung - industriemaessige Tierproduktion a) hygienische Aspekte - v.a. Bioklimatologie, Stallhygiene (allg.) Fuetterungshygiene, Abfallbeseitigung, Desinfektion b) Tierarten - Schweine, Rinder, Kaninchen (Gefluegel, Schafe) c) Laender - alle RGW-Laender und Jugoslawien im Vergleich zu einigen Laendern Westeuropas u. Nordamerikas. 2. Die industriemaessige Tierproduktion hat sich in den RGW-Laendern rasch entwickelt. Grossbetriebliche Tierproduktionsanlagen wurden insbesondere in der letzten Zeit in hoher Zahl und in Groessenordnungen gebaut, die unter westeuropaeischen Verhaeltnissen bisher unbekannt sind. Diese Entwicklung hatte zur Folge, dass neue Probleme auf dem Gebiet der Tiergesundheit aufgetreten sind. Die gefundenen Loesungen, die meist im hygienischen Bereich liegen, sind zum groessten Teil auch unter deutschen Verhaeltnissen anwendbar.
Das Projekt "Optimierung einer solaren Trocknungsanlage fuer Heilpflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät IV Agrarwissenschaften II, Institut für Agrartechnik durchgeführt. Zur Trocknung von Heil- und Gewuerzpflanzen wurde ein serienmaessiges Foliengewaechshaus modifiziert. Die Kollektoren zur Erwaermung der Trocknungsluft sind in die Dachflaeche integriert und mit Satztrocknern im Hausinnern verbunden. Die Kapazitaet der Anlage ist fuer eine Genossenschaftliche Verwendung oder fuer den Einsatz in landwirtschaftlichen Grossbetrieben ausgelegt. Ein Prototyp des Gewaechshaustrockners wurde im Raum Novi Sad (Jugoslawien) aufgebaut und waehrend der Trocknungssaison 1987 untersucht. Um das System praxisreif zu machen, ist eine Optimierung in Bezug auf den thermischen Wirkungsgrad, die Qualitaet des Trocknungsgutes, den Bedarf an elektrischer Energie, den Arbeitsablauf und die Kosten erforderlich. Im Anschluss an den Optimierungsprozess soll der solare Gewaechshaustrockner in einer oekonomischen Bewertung mit konventionellen Anlagen verglichen werden.
Das Projekt "Datenverarbeitung im Eurocop-Cost Projekt 64 b: Analyse der orgaischen Mikroverunreinigung im Wasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kernforschungszentrum Karlsruhe GmbH, Institut für Heisse Chemie durchgeführt. Einrichtung einer Gaschromatographie-Massenspektrometrie-Datenbibliothek fuer Wasserverunreinigungen. Koordinierung des Austausches von Gaschromoatographie-Massenspektridaten zwischen den einzelnen mitarbeitenden Laboratorien in 12 Europaeischen Laendern (Bundesrepublik Deutschland, Daenemark, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweiz, Spanien).
Das Projekt "Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Solarenergie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kernforschungsanlage Jülich GmbH durchgeführt. Ein in der KFA entwickelter Kollektorbestand fuer Relativmessungen der thermischen Leistung von Warmwasserkollektoren wurde im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit mehreren Partnerlaendern zur Verfuegung gestellt. Technische Probleme beim Vorlaeuferprojekt machen eine Fortfuehrung mit verbesserter Technik des Teststands notwendig. Bei fuenf ausgewaehlten Partnerinstitutionen in Aegypten, Brasilien, Mexiko und Jugoslawien sollen durch einen hochwertigen Kollektorkreislauf und eine praezise Messtechnik die infrastrukturellen Voraussetzungen fuer Tests nach geltenden und sich weiterentwickelnden Standards wie DIN 4757 oder ASHRAE 93-77 geschaffen werden. Damit wird den Partnerlaendern als auch der deutschen Industrie die Moeglichkeit eroeffnet, solartechnische Produkte unter verschiedenen klimatischen Bedingungen testen zu lassen.
Das Projekt "Geooekologie aufgelassener Rebflaechen in Italien. - Ein Beitrag zur Brachland-Entwicklung unter mediterranen Klimabedingungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Fachbereich 07 Philosophische Fakultät, Geographisches Institut durchgeführt. Die Arbeit wird im Laufe des Jahres 1986 als Habilitationsarbeit unter dem Titel -Vegetationsdynamik und Standortwandel in mediterranen Rebbrachen- vorgelegt werden. Anhand von Fallbeispielen in Italien, ferner in Spanien, Algerien, Griechenland, Jugoslawien und Suedfrankreich werden pflanzensoziologische Aufnahmen aus verschiedenen Brachestadien (1-100 Jahre aufgegeben) analysiert. Bodenkundliche und mikroklimatische Veraenderungen im Verlauf der Brachland-Sukzession werden auf ihren oekologischen Wert beurteilt (Bodenerosion, Wasserhaushalt etc.). Es zeichnet sich ab, dass nach einer Jahrtausende waehrenden Degradierung mediterraner Landschaften nur eine Regenerierung einsetzt, und zwar dort, wo soziooekonomische Veraenderungen (Industrialisierung, Tourismus) zur Sozialbrache fuehren.
Das Projekt "Hauptstudie 'Oekologischer Europaplan'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Berlin (Institut für Konjunkturforschung) durchgeführt. Umweltsituation in osteuropaeischen Laendern: - Luftreinhaltung - Gewaesserschutz - Abfallbeseitigung. Handlungsmoeglichkeiten zur Verbesserung der Umweltsituation: - Umweltpolitisches Instrumentarium; - Oekonomisch-oekologische Modernisierungsmassnahmen; - Nachsorgender Umweltschutz; - Energiepolitik: - Umweltschutzindustrien; - Reaktorsicherheit. Moeglichkeiten der Ost-West-Kooperation. Prioritaeten fuer den Umweltschutz. Spezielle Felder internationaler Kooperation
Origin | Count |
---|---|
Bund | 13 |
Land | 2 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 12 |
Taxon | 1 |
Text | 2 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 3 |
offen | 12 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 15 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 1 |
Keine | 14 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 13 |
Luft | 6 |
Mensch & Umwelt | 15 |
Wasser | 7 |
Weitere | 15 |