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Vor 65 Jahren: Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess am 30. September und 1. Oktober 1946

Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Aktueller Begriff Vor 65 Jahren: Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess am 30. September und 1. Oktober 1946 Am 30. September und 1. Oktober 1946 verkündete das Internationale Militärtribunal (IMT) im Nürnberger Justizpalast die Urteile im seit 18. Oktober 1945 unter großer Anteilnahme der Presse und der Öffentlichkeit durchgeführten Prozess gegen 22 Hauptkriegsverbrecher aus Politik, Mili- tär und Wirtschaft des untergegangenen NS-Staates. Dem „Nürnberger Prozess“ kommt historisch und juristisch eine fundamentale Bedeutung zu, da erstmals Staaten unterschiedlicher Regie- rungsformen gemeinsam über einen besiegten Feindstaat richteten und sich zugleich dessen füh- rende Verantwortliche auf völkerrechtlicher Grundlage persönlich verantworten mussten. Zu Recht wird Nürnberg als „Geburtsort des modernen Völkerstrafrechts“ verstanden, in dessen Tradition seit 2002 auch der heutige Internationale Strafgerichtshof in Den Haag steht. Vorgeschichte Schon während des Zweiten Weltkriegs, im November 1943, verständigte sich die Anti-Hitler- Koalition darauf, deutsche Kriegsverbrecher gemeinsam zu verfolgen und anzuklagen. Nach schwierigen Verhandlungen aufgrund stark unterschiedlicher Vorstellungen einigten sich die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich am 8. August 1945 im Londoner Vier-Mächte- Abkommen auf ein „Statut für den Internationalen Gerichtshof“. Insgesamt vier Anklagepunkte wurden für das rechtsstaatliche Verfahren festgelegt: 1. Verschwörung, 2. Verbrechen gegen den Frieden, 3. Kriegsverbrechen und 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Prozessbeginn und -verlauf Hauptsitz des IMT war zwar Berlin, der Prozess selbst wurde aber in Nürnberg durchgeführt. Die fränkische Metropole bot sich dafür aus mehreren Gründen an: Sie lag in der amerikanischen Besatzungszone (was dem Sicherheitsbedürfnis der USA für diesen Prozess entgegen kam), besaß durch den kaum beschädigten Justizpalast mit direkt angeschlossenem Gefängnis einen nahezu idealen Gerichtsort und war als ehemalige „Stadt der Reichsparteitage“, in der 1935 die „Rasse- gesetze“ erlassen worden waren, ein symbolträchtiger NS-Täterort. Das IMT, bestehend aus je zwei Richtern und je einem Hauptankläger der vier Alliierten (Vorsitz: Sir Geoffrey Lawrence, Großbritannien), klagte ursprünglich insgesamt 24 Personen an. Neben dem damals ranghöchsten Vertreter des NS-Regimes, Hermann Göring, wurden auch Personen beschuldigt, die eher repräsentativ für bestimmte Einrichtungen oder Bereiche im NS-Staat stan- den (z.B. Hans Fritzsche für das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda). In 218 Verhandlungstagen wurden in Nürnberg über 230 Zeugen u.a. zu den Verbrechen in Oradour-sur-Glane vom Juni 1944 oder zur Behandlung der slawischen Völker im Zuge der deut- schen Besatzungsherrschaft vernommen, rund 200.000 eidesstattliche Erklärungen für die Be- weisführung verwertet und über 5.300 Dokumente (darunter umfangreiches Filmmaterial, z.B. über die befreiten KZ Dachau, Buchenwald und Bergen-Belsen) vorgelegt. Die Verhandlung, bei der erstmals auch die simultane Übersetzung zum Einsatz kam, lief nach dem Muster eines ame- Nr. 29/11 (29. September 2011) Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 Vor 65 Jahren: Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess am 30. September und 1. Oktober 1946 rikanischen Strafprozesses ab: So gab es u.a. Kreuzverhöre durch die vier alliierten Anklagever- treter, in deren Rahmen auch die Angeklagten, die sich alle als „nicht schuldig“ erklärt hatten, in den Zeugenstand gerufen wurden. Nach rund zehn Monaten der Beweisführung, Zeugenverneh- mungen und der mehrtägigen Schlussplädoyers der Verteidigung und der Anklagevertreter im Juli 1946 zogen sich die Richter zu ihren Urteilsberatungen zurück. Sie mussten sich in den fol- genden Wochen im Falle eines jeden Angeklagten auf einen gemeinsamen Urteilsspruch einigen, wobei es bei vier Richterstimmen eine Mehrheit von drei Voten zur Verurteilung bedurfte. Urteile Am 30. September und 1. Oktober 1946 sprachen die Richter schließlich die Urteile gegen die Angeklagten. Das Strafmaß reichte dabei vom Todesurteil gegen 12 Angeklagte über mehrjährige Gefängnisstrafen bis zum Freispruch. Zum „Tod durch den Strang“ wurden verurteilt: Martin Bormann (in Abwesenheit), Hans Frank, Wilhelm Frick, Hermann Göring, Alfred Jodl, Ernst Kal- tenbrunner, Wilhelm Keitel, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart, Julius Streicher. Lebenslange Haft: Walther Funk, Rudolf Heß, Erich Raeder. 20 Jahre Haft: Baldur von Schirach, Albert Speer. 15 Jahre Haft: Konstantin von Neurath. 10 Jahre Haft: Karl Dönitz. Freispruch: Hans Fritzsche, Franz von Papen, Hjalmar Schacht. Ferner wurden vier von sieben angeklagten Organisationen als verbrecherisch eingestuft: NSDAP-Führerkorps, Schutzstaffel (SS), Sicherheitsdienst (SD) sowie die Geheime Staatspolizei (Gestapo). Der Reichsregierung, der Sturmabteilung (SA) sowie dem Generalstab und Oberkom- mando der Wehrmacht (OKW) wies das IMT diesen Charakter jeweils nicht zu. Rechtliche Bewertung Trotz der Vermeidung des Verfahrens als „Schauprozess der Siegermächte“ stieß das Vorgehen bei den Nürnberger Prozessen in rechtlicher Hinsicht auch auf Kritik. So wurde schon von der Verteidigung in Frage gestellt und auch später in der Rechtswissenschaft kontrovers diskutiert, ob die Verbrechen zum Zeitpunkt der Begehung völkerrechtlich überhaupt unter Strafe gestan- den hätten und welche Folgen sich ggf. im Hinblick auf das Verbot rückwirkender Bestrafung nach dem Grundsatz „kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“ („nullum crimen, nulla poena sine lege“) ergäben. Im Juni 1950 wurden die sieben „Nürnberger Prinzipien“ formuliert, die u.a. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als „Verbrechen nach dem Völkerrecht strafbar“ deklarieren. Auch die Straf- gerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda sowie der im Juli 2002 errichtete (ständige) Internationale Strafgerichtshof in Den Haag stehen in der Tradition dieser Prinzipien. Erinnerungsort: Memorium Saal 600 in Nürnberg Im November 2010 wurde anlässlich des 65. Jahrestages des Beginns des Nürnberger Prozesses, dem bis 1949 noch zwölf weitere Prozesse (u.a. gegen Ärzte oder das Auswärtige Amt) folgten, im Dachgeschoss des Gebäudes mit dem Schwurgerichtssaal 600 als originalem Ort der Prozesse eine vom Bund mitgeförderte Dokumentation eröffnet. Literatur und Quellen: – Fuchs, Johannes/Lattanzi, Flavia: „International Military Tribunals“, in: Wolfrum, Rüdiger (Hrsg.) (2008): The Max Planck Encylopedia of Public International Law. Oxford University Press, online edition, http://www.mpepil.com [Letzter Abruf: 28. September 2011] – Müller-Ballin, Gabi (1995): Die Nürnberger Prozesse 1945 - 1949. Nürnberg: Bildungszentrum Stadt Nürnberg – Urban, Markus (2008): Die Nürnberger Prozesse. Kurzführer. Nürnberg: Sandberg – Weinke, Annette (2010): Die Nürnberger Prozesse. München: Ch. Beck – Memorium Saal 600: http://www.memorium-nuernberg.de bzw. „Nürnberger Prinzipien“: http://www.memorium- nuernberg.de/geschichte/erbe-von-nuernberg.html [Letzter Aufruf: 28. September 2011] Verfasser: RR Alexander Kropp; Praktikantin Friederike Mayer-Schwinning – Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik

Datenverarbeitung im Eurocop-Cost Projekt 64 b: Analyse der orgaischen Mikroverunreinigung im Wasser

Einrichtung einer Gaschromatographie-Massenspektrometrie-Datenbibliothek fuer Wasserverunreinigungen. Koordinierung des Austausches von Gaschromoatographie-Massenspektridaten zwischen den einzelnen mitarbeitenden Laboratorien in 12 Europaeischen Laendern (Bundesrepublik Deutschland, Daenemark, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweiz, Spanien).

WD 8 - 023/17 Einzelaspekte der Finanzierung der

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelaspekte der Finanzierung der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) Der Name CERN ist ein Akronym für französisch "Conseil Européen pour la Recherche Nu- cléaire" (deutsch: Europäischer Rat/Organisation für Kernforschung). 1952 wurde sie proviso- risch gegründet mit dem Auftrag, im Bereich der Physik eine europäische Grundlagenforschungs- einrichtung zu etablieren, die Weltklasse-Rang hat. Zu diesem Zeitpunkt stand im Fokus der Phy- sikforschung das bessere Verständnis des Inneren eines Atoms, daher das Wort "nuklear". 1954 wurde das CERN-Labor gegründet und war eines der ersten Joint Ventures Europas. Derzeit gibt 1 es 22 Mitgliedstaaten. Am CERN werden unter Verwendung der weltweit größten und komplexesten wissenschaftli- chen Instrumente fundamentale Strukturen des Universums erforscht: die Grundbestandteile der Materie, die Grundpartikel. Die Teilchen werden mit annähernder Lichtgeschwindigkeit zusam- mengestoßen, um Hinweise darauf zu erhalten, wie die Partikel interagieren. Die am CERN einge- setzten Instrumente sind insbesondere Teilchenbeschleuniger und Detektoren. Das CERN-Übereinkommen wurde 1953 von den zwölf Gründungsstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Norwe- gen, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Jugoslawien unterzeichnet und trat am 29. September 1954 in Kraft. Der Organisation traten später Österreich (1959), Spanien (1961-1969, wieder aufgenommen 1983), Portugal (1985), Finnland (1991), Polen (1991), Tsche- choslowakische Republik (1992), Ungarn (1992), Bulgarien (1999), Israel (2014) und Rumänien (2016) bei. Die Tschechische Republik und die Slowakische Republik haben sich nach ihrer Un- abhängigkeit im Jahr 1993 wieder dem CERN angeschlossen. Jugoslawien verließ das CERN be- reits 1961. Serbien und Zypern sind assoziierte Mitglieder in der Vorstufe der Mitgliedschaft. Die Türkei, Pakistan, Ukraine und Indien sind assoziierte Mitglieder. 1 Quelle: CERN: „About CERN“, Informationen im Internet abrufbar unter: https://home.cern/about [zuletzt abge- rufen am 24. Mai 2017]. WD 8 - 3000 - 023/17 (24. Mai 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) 2 Eine grafische Darstellung der CERN-Mitgliedsstaaten findet sich nachfolgend: Die Mitgliedstaaten haben besondere Pflichten und Vorrechte. Sie leisten einen Beitrag zu den Kapital- und Betriebskosten der CERN-Programme und sind im Rat vertreten, verantwortlich für alle wichtigen Entscheidungen über die Organisation und ihre Aktivitäten. Die deutschen Bei- träge belaufen sich auf rund 20 Prozent des Gesamtbudgets. In den vergangenen Jahren war der 3 prozentuale Anteil der deutschen Beiträge fast konstant: 2013: 20,29 Prozent ; 2014: 20,27 Pro- 4 5 6 zent , 2015: 20,47 Prozent , 2016: 20,52 Prozent . Eine tabellarische Darstellung der aktuellen 7 Beiträge der Mitgliedsstaaten findet sich nachfolgend: 2 Quelle: https://home.cern/about/member-states [zuletzt abgerufen am 24. Mai 2017]. 3 Quelle: https://press.cern/facts-and-figures/facts-and-figures-2013 [zuletzt abgerufen am 24. Mai 2017]. 4 Quelle: https://press.cern/facts-and-figures/facts-and-figures-2014 [zuletzt abgerufen am 24. Mai 2017]. 5 Quelle: https://press.cern/facts-and-figures/facts-and-figures-2015 [zuletzt abgerufen am 24. Mai 2017]. 6 Quelle: https://press.cern/facts-and-figures/facts-and-figures-2016 [zuletzt abgerufen am 24. Mai 2017]. 7 Quelle: Finanzielle Beiträge der CERN-Mitgliedstaaten; Stand: 2. Mai.2017, im Internet abrufbar unter: https://fap-dep.web.cern.ch/rpc/member-states-contributions [zuletzt abgerufen am 24. Mai 2017]. Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) *** Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

Assessment of the selected Pops (pcbs,pcdds/ps,pocps) in the atmosphere and water ecosystems from the waste materials generated by warfare in area of former Yugoslav

A great part of the former Yugoslavia has recently been encompassed by warfare. The Karstic region warrants particular attention because of its exceptional ecological vulnerability to technological and hazardous wastes. Research on the environmental impact of warfare has shown that many sorts of highly stable organic contaminants have entered the environment because the whole range of the various materials used in enterprises, infrastructures and households produce dangerous ecotoxic, highly stable organic substances as a result of the various types of devastation that occur during warfare, especially burning. For this reason, it is necessary to investigate the levels and fate of POPs in those areas of the former Yugoslavia, which were affected by the recent war, especially the places where electrical transformer stations were destroyed.

Reducing, fuel consumption and air pollution of industrial furnaces by high efficiency pebble heaters and fluid-dynamical valve

We propose the development of a regenerative burner system for the reduction of fuel consumption and air pollution of industrial furnaces. The system will be tested at a demonstration facility on a furnace in Yugoslavia. The intention is to show that the problems of inefficient use of energy and excessive air pollution from industries in the Balkans may be efficiently solved by using their own scientific and technical excellence linked to the state-of-the-art tools for the technology development, available in the EU. The system consists of energetically optimised regenerators, connected by a Fluid-Dynamical Valve and high velocity burner heads. It allows to decrease the energy consumption by 50 Prozent , to reduce the NOx emissions to less than 500mg/m3STP and to reach EU standards for allowable emissions of CO and hydrocarbons. It will be reliable in operation and the pay-back period will be short.

Optimierung einer solaren Trocknungsanlage fuer Heilpflanzen

Zur Trocknung von Heil- und Gewuerzpflanzen wurde ein serienmaessiges Foliengewaechshaus modifiziert. Die Kollektoren zur Erwaermung der Trocknungsluft sind in die Dachflaeche integriert und mit Satztrocknern im Hausinnern verbunden. Die Kapazitaet der Anlage ist fuer eine Genossenschaftliche Verwendung oder fuer den Einsatz in landwirtschaftlichen Grossbetrieben ausgelegt. Ein Prototyp des Gewaechshaustrockners wurde im Raum Novi Sad (Jugoslawien) aufgebaut und waehrend der Trocknungssaison 1987 untersucht. Um das System praxisreif zu machen, ist eine Optimierung in Bezug auf den thermischen Wirkungsgrad, die Qualitaet des Trocknungsgutes, den Bedarf an elektrischer Energie, den Arbeitsablauf und die Kosten erforderlich. Im Anschluss an den Optimierungsprozess soll der solare Gewaechshaustrockner in einer oekonomischen Bewertung mit konventionellen Anlagen verglichen werden.

Veterinaerhygienische Aspekte der Massentierhaltung

1. Massentierhaltung - industriemaessige Tierproduktion a) hygienische Aspekte - v.a. Bioklimatologie, Stallhygiene (allg.) Fuetterungshygiene, Abfallbeseitigung, Desinfektion b) Tierarten - Schweine, Rinder, Kaninchen (Gefluegel, Schafe) c) Laender - alle RGW-Laender und Jugoslawien im Vergleich zu einigen Laendern Westeuropas u. Nordamerikas. 2. Die industriemaessige Tierproduktion hat sich in den RGW-Laendern rasch entwickelt. Grossbetriebliche Tierproduktionsanlagen wurden insbesondere in der letzten Zeit in hoher Zahl und in Groessenordnungen gebaut, die unter westeuropaeischen Verhaeltnissen bisher unbekannt sind. Diese Entwicklung hatte zur Folge, dass neue Probleme auf dem Gebiet der Tiergesundheit aufgetreten sind. Die gefundenen Loesungen, die meist im hygienischen Bereich liegen, sind zum groessten Teil auch unter deutschen Verhaeltnissen anwendbar.

Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Solarenergie

Ein in der KFA entwickelter Kollektorbestand fuer Relativmessungen der thermischen Leistung von Warmwasserkollektoren wurde im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit mehreren Partnerlaendern zur Verfuegung gestellt. Technische Probleme beim Vorlaeuferprojekt machen eine Fortfuehrung mit verbesserter Technik des Teststands notwendig. Bei fuenf ausgewaehlten Partnerinstitutionen in Aegypten, Brasilien, Mexiko und Jugoslawien sollen durch einen hochwertigen Kollektorkreislauf und eine praezise Messtechnik die infrastrukturellen Voraussetzungen fuer Tests nach geltenden und sich weiterentwickelnden Standards wie DIN 4757 oder ASHRAE 93-77 geschaffen werden. Damit wird den Partnerlaendern als auch der deutschen Industrie die Moeglichkeit eroeffnet, solartechnische Produkte unter verschiedenen klimatischen Bedingungen testen zu lassen.

Geooekologie aufgelassener Rebflaechen in Italien. - Ein Beitrag zur Brachland-Entwicklung unter mediterranen Klimabedingungen

Die Arbeit wird im Laufe des Jahres 1986 als Habilitationsarbeit unter dem Titel -Vegetationsdynamik und Standortwandel in mediterranen Rebbrachen- vorgelegt werden. Anhand von Fallbeispielen in Italien, ferner in Spanien, Algerien, Griechenland, Jugoslawien und Suedfrankreich werden pflanzensoziologische Aufnahmen aus verschiedenen Brachestadien (1-100 Jahre aufgegeben) analysiert. Bodenkundliche und mikroklimatische Veraenderungen im Verlauf der Brachland-Sukzession werden auf ihren oekologischen Wert beurteilt (Bodenerosion, Wasserhaushalt etc.). Es zeichnet sich ab, dass nach einer Jahrtausende waehrenden Degradierung mediterraner Landschaften nur eine Regenerierung einsetzt, und zwar dort, wo soziooekonomische Veraenderungen (Industrialisierung, Tourismus) zur Sozialbrache fuehren.

Beziehungen zwischen Sediment, Bodenfauna und physikochemischen Daten im Limskikanal, Jugoslawien

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