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Monitoring penguin colonies in the Antarctic using remote sensing data

In the context of the already observed population changes at specific time intervals and the shift in penguin breeding sites because of global warming and the fluctuations in availability of food, the report presents the methodical tools for an area-wide penguin monitoring of Antarctic penguins by remote sensing. In order to gain insight into current and future populations of Antarctic penguin populations, the study has developed methods to identify the number of penguin nests to be derived as precisely as possible from the distribution of guano deposits in multispectral satellite images. In order to verify these analyzes of the satellite images, the most accurate ground truth data is necessary. Four different methods for creating such reference data were investigated and compared with each other in the project. Veröffentlicht in Texte | 30/2017.

PFAS levels and determinants of variability in exposure in European teenagers - Results from the HBM4EU aligned studies (2014-2021)

Background Perfluoroalkyl substances (PFAS) are man-made fluorinated chemicals, widely used in various types of consumer products, resulting in their omnipresence in human populations. The aim of this study was to describe current PFAS levels in European teenagers and to investigate the determinants of serum/plasma concentrations in this specific age group. Methods PFAS concentrations were determined in serum or plasma samples from 1957 teenagers (12-18 years) from 9 European countries as part of the HBM4EU aligned studies (2014-2021). Questionnaire data were post-harmonized by each study and quality checked centrally. Only PFAS with an overall quantification frequency of at least 60% (PFOS, PFOA, PFHxS and PFNA) were included in the analyses. Sociodemographic and lifestyle factors were analysed together with food consumption frequencies to identify determinants of PFAS exposure. The variables study, sex and the highest educational level of household were included as fixed factors in the multivariable linear regression models for all PFAS and each dietary variable was added to the fixed model one by one and for each PFAS separately. Results The European exposure values for PFAS were reported as geometric means with 95% confidence intervals (CI): PFOS [2.13 (mirco)g/L (1.63-2.78)], PFOA ([0.97 (mirco)g/L (0.75-1.26)]), PFNA [0.30 (mirco)g/L (0.19-0.45)] and PFHxS [0.41 (micro)g/L (0.33-0.52)]. The estimated geometric mean exposure levels were significantly higher in the North and West versus the South and East of Europe. Boys had significantly higher concentrations of the four PFAS compared to girls and significantly higher PFASs concentrations were found in teenagers from households with a higher education level. Consumption of seafood and fish at least 2 times per week was significantly associated with 21% (95% CI: 12-31%) increase in PFOS concentrations and 20% (95% CI: 10-31%) increase in PFNA concentrations as compared to less frequent consumption of seafood and fish. The same trend was observed for PFOA and PFHxS but not statistically significant. Consumption of eggs at least 2 times per week was associated with 11% (95% CI: 2-22%) and 14% (95% CI: 2-27%) increase in PFOS and PFNA concentrations, respectively, as compared to less frequent consumption of eggs. Significantly higher PFOS concentrations were observed for participants consuming offal (14% (95% CI: 3-26%)), the same trend was observed for the other PFAS but not statistically significant. Local food consumption at least 2 times per week was associated with 40% (95% CI: 19-64%) increase in PFOS levels as compared to those consuming local food less frequently. Conclusion This work provides information about current levels of PFAS in European teenagers and potential dietary sources of exposure to PFAS in European teenagers. These results can be of use for targeted monitoring of PFAS in food. © 2022 The Authors.

Reportable event no. 002/2017

Announcement - Asse II mine 11 August 2017: Reportable event no. 002/2017 When investigating an enclosed radiation source with liquid content in early April 2017, a leak was discovered. Two employees from the Asse II shaft mine have been contaminated on the hand. The radiation protection employees from the shaft mine arranged incorporation monitoring for the persons tasked with the investigation and the results are now available. In the context of incorporation monitoring it was investigated whether radioactive material had unintentionally been absorbed into the body, for example through food, respiratory passages or through the skin. Assessment of the samples was made by the state-recognised incorporation measuring point at the Jülich Research Centre and an incorporation of the alpha-radiating nuclide americium-241 was ascertained. The effective dose for each of the two people was under 0.05 mSv. It is therefore very low and lies far below the permitted limit value of 6 mSv per year for persons exposed occupationally to radiation in Category B. Asse-GmbH has taken precautions against any recurrence of a comparable event. Links on the topic Announcement no.: 002/2017 about reportable events at the Asse II shaft mine. Discovery of a leak when testing an investigational Am-241 product subject to licencing (Date: 07.04.2017) Overview of all reports and press releases from the BGE

Eier im Blick des Landeslabors Berlin-Brandenburg

Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.

Improving the risk assessment of pesticides through the integration of Human Biomonitoring and Food Monitoring Data: a case study for chlorpyrifos

The risk assessment of pesticide residues in food is a key priority in the area of food safety. Most jurisdictions have implemented pre-marketing authorization processes, which are supported by prospective risk assessments. These prospective assessments estimate the expected residue levels in food combining results from residue trials, resembling the pesticide use patterns, with food consumption patterns, according to internationally agreed procedures. In addition, jurisdictions such as the European Union (EU) have implemented large monitoring programs, measuring actual pesticide residue levels in food, and are supporting large-scale human biomonitoring programs for confirming the actual exposure levels and potential risk for consumers. The organophosphate insecticide chlorpyrifos offers an interesting case study, as in the last decade, its acceptable daily intake (ADI) has been reduced several times following risk assessments by the European Food Safety Authority (EFSA). This process has been linked to significant reductions in the use authorized in the EU, reducing consumers exposure progressively, until the final ban in 2020, accompanied by setting all EU maximum residue levels (MRL) in food at the default value of 0.01 mg/kg. We present a comparison of estimates of the consumerââą Ìs internal exposure to chlorpyrifos based on the urinary marker 3,5,6-trichloro-2-pyridinol (TCPy), using two sources of monitoring data: monitoring of the food chain from the EU program and biomonitoring of European citizens from the HB4EU project, supported by a literature search. Both methods confirmed a drastic reduction in exposure levels from 2016 onwards. The margin of exposure approach is then used for conducting retrospective risk assessments at different time points, considering the evolution of our understanding of chlorpyrifos toxicity, as well as of exposure levels in EU consumers following the regulatory decisions. Concerns are presented using a color code, and have been identified for almost all studies, particularly for the highest exposed group, but at different levels, reaching the maximum level, red code, for children in Cyprus and Israel. The assessment uncertainties are highlighted and integrated in the identification of levels of concern. © 2022 by the authors.

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Untersuchung von über 824.000 Proben – Landeslabor Berlin-Brandenburg übergibt Jahresbericht 2021

Der Direktor des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB), Dr. Mike Neumann, übergab bei einem Pressetermin am 12.10.2022 den Jahresbericht 2021 an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und den Berliner Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad. Vertiefend wurde die Arbeit des Labors zum Schutz vor Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) am Beispiel der analytischen Überprüfung von als „Waldheidelbeeren“ deklarierten Heidelbeeren vorgestellt. Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste, wird im Rahmen der Überwachung im LLBB geprüft und beurteilt. Der vorgelegte Jahresbericht zeigt das breite Untersuchungsspektrum und gibt interessante Einblicke hinter die Kulissen des gemeinsamen Landeslabors der Länder Berlin und Brandenburg. In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 654.602 Proben analysiert. Eine besondere Herausforderung ist dabei nach wie vor die im September 2020 über die Oder nach Brandenburg gekommene Afrikanische Schweinepest (ASP). Hinzu kommt eine große Bandbreite an Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten und anzeigepflichtiger Tierseuchen, deren schneller Nachweis ein wichtiges Instrument bei deren Bekämpfung und Eindämmung ist. Große Probenzahlen entfallen beispielsweise auf serologische Massenuntersuchungen bei Rindern zur Aufrechterhaltung des Status als BHV1- und BVD-freie Region. Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 30.615 Proben . Hinzu kommen 5.938 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut. 2021 sind im Landeslabor 25.522 Lebensmittelproben , 507 Proben von Wein und Weinerzeugnissen, 2.562 Proben von Bedarfsgegenständen und Kosmetika, 228 Proben von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie 731 Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen. Diese werden jeweils individuell einer umfassenden Untersuchung auf verschiedene Parameter unterzogen – von der Überprüfung der Kennzeichnung bis zu aufwändigen Rückstandsanalysen. Darüber hinaus wurden 8.592 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. „Mit seinem breiten Untersuchungsspektrum und der hohen Zuverlässigkeit der ermittelten Messwerte leistet das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tierschutz. Ich bedanke mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle und zuverlässige Arbeit sowohl in der Routineüberwachung als auch bei Krisengeschehen wie dem seit nunmehr zwei Jahren währenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Staatssekretärin Heyer-Stuffer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats ist. Neben Lebensmittelsicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bis hin zu Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Entsprechend finden sich zu dieser Fragestellung auch Fachbeiträge im LLBB-Jahresbericht. Die Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln ist oftmals analytisch sehr anspruchsvoll, beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob als „Waldheidelbeeren“ deklarierte Tiefkühlprodukte oder Obstkonserven wirklich diese Heidelbeerart enthalten . Im Jahr 2021 nahm das Landeslabor eine Beschwerdeprobe aus einem Privathaushalt zum Anlass, hierfür eine zuverlässige Analysemethode zu entwickeln, die bei der Übergabe des Jahresberichts vertiefend vorgestellt wurde (siehe gesonderte Presseinformation dazu). „Die Warenströme in der globalisierten Welt sind äußert komplex und erschweren die Aufdeckung von Lebensmittelkriminalität. Wir sind froh, in diesem Bereich mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an der Seite zu haben, der Täuschung und Irreführungen der Verbraucher*innen feststellt und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden offenlegt“, hob der stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretär Kamrad hervor. Der Jahresbericht kann online heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind über die Öffentlichkeitsarbeit des LLBB ( oeffentlichkeitsarbeit@landeslabor-bbb.de ) erhältlich. Landeslabor Berlin-Brandenburg Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt Dr. Kathrin Buchholz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen

Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz tritt zum 1. Januar in Kraft

Zum 1. Januar 2023 tritt das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Verbraucher*innen die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Lebensmittelbetrieben transparent zu machen. Staatssekretär für Verbraucherschutz Markus Kamrad : „Mit dem neuen Gesetz können sich die Berliner*innen vor einem Restaurantbesuch oder dem Einkauf zubereiteter Speisen informieren, wie die Hygienezustände im jeweiligen Betrieb sind – sichtbar am Eingang des Lokals und vorab im Internet. Mit der Transparenz der amtlichen Kontrollergebnisse können die Verbraucher*innen gut informiert entscheiden, wo sie Lebensmittel einkaufen oder verzehren. Gleichzeitig gibt das Lebensmittelüberwachungsbarometer den Lebensmittelbetrieben die Möglichkeit, ihren Kund*innen anhand offizieller Unterlagen zu zeigen, wie verantwortungsvoll und hygienisch sie bei der Lebensmittelverarbeitung agieren.“ Das Lebensmittelüberwachungsbarometer wird für die Verbraucher*innen in Form eines Balkendiagramms dargestellt. Dieses bildet einen Farbverlauf mit Farbanteilen von grün über gelb bis rot ab. Das jeweilige Kontrollergebnis wird darin mit einem Pfeil markiert. Die Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, das Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer unverzüglich nach Erhalt den Verbraucher*innen zugänglich zu machen. Bei Betrieben, die unmittelbar an Endverbraucher*innen abgeben, soll das Barometers an oder in der Nähe der Eingangstür angebracht werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht die Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer zusätzlich im Internet. Das Transparenzmodell hält die Lebensmittelunternehmer*innen an, ihre Betriebe im Einklang mit den lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften zu betreiben. Ein durch die verpflichtende Regelung geschaffener Qualitätswettbewerb der Lebensmittelunternehmen untereinander führt nach Erfahrungen in anderen Ländern (beispielsweise Dänemark) zu insgesamt besseren Hygienezuständen. Das Gesetz gilt für alle Kontrollen, die ab dem 1. Januar 2023 von den Veterinär- und Lebensmittelaufsichten der Bezirksämter durchgeführt werden.

Vollzug des Gentechnikgesetzes

Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Dies beinhaltet insbesondere folgende Vollzugs- und Überwachungsaufgaben: a) Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten i.S.d. GenTG, b) Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, c) Überwachung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen d) Überwachung zum Inverkehrbringen zugelassener Produkte, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, außer: - Überwachung in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Zuständigkeit beim LfULG); - Überwachung in Verkehr gebrachter Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Aromen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, amtl. Lebensmittelüberwachung); - Überwachung von Arzneimitteln/Impfstoffen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, Arzneimittelüberwachung)

AVV-Strahlenschutzvorsorge Lebensmittelüberwachung

AVV-Strahlenschutzvorsorge Lebensmittelüberwachung Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 177KB, barrierefrei⁄barrierearm

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