<p>Die App „Chemie im Alltag“ bietet einen schnellen Zugang zu verlässlichen Informationen über chemische Substanzen – jetzt gibt es eine neue Auflage! Mit verbesserten Suchoptionen, modernem Design und barrierefreiem Zugang ist die App ideal für alle, die sich für Chemikalien und ihre Verwendungen interessieren. Version 2.0 ist ab sofort im App Store und im Google Play Store verfügbar.</p><p>Sie haben sich schon einmal gefragt, in welchen Wettkampfsportarten die Einnahme von Metoprolol laut WADA verboten ist (Antwort: u. a. Bogenschießen, Schießen und Unterwassersport), ob Cholesterin eigentlich krebserregend ist (nach aktuellem Erkenntnisstand der IARC nicht), worum es sich bei C.I. 77000 in Ihrem Kosmetikum handelt (Aluminium) oder wieviel Ethanol in Rum enthalten sein muss (mindestens 37,5 % vol)? Dann ist die Chemie im Alltag-App für Sie genau das Richtige. Der Download der neuen Version 2.0 ist seit Oktober 2024 möglich.</p><p><strong>Chemikalien – ein Übel oder ein Segen?</strong></p><p>Für manche ist der Begriff Chemie vor allem verbunden mit negativen Assoziationen wie „giftig“, „reaktiv“ oder schlichtweg „zu kompliziert“. Dabei ist Chemie in unserem täglichen Umgang viel allgegenwärtiger als knallbunte Explosionen in aufwändigen Reportagen. Ob als Tenside in der Waschmittelindustrie, im Fahrzeugtank oder als Lebensmittelfarbstoffe im Supermarkt – überall können uns Chemikalien mit ihren diversen Eigenschaften behilflich sein. Chemie in unserem Alltag – ist das nun also ein Übel oder ein Segen? Für einen erleichterten Zugang zu alltagsgebräuchlichen Chemikalieninformationen gibt es die App „Chemie im Alltag“, welche sich an chemisch interessierte Bürgerinnen und Bürger richtet.</p><p><strong>„Chemie im Alltag“ – eine bewährte App ab sofort in neu</strong></p><p>Die App erwuchs aus der Idee, eine Recherche zu chemischen Substanzen schnell und überall zu ermöglichen - stets verfügbar über Smartphone und Tablet. Im Jahr 2021 ging daher die initiale Version der App in die Stores und bietet seither die unterschiedlichsten Suchoptionen. Während die Suche nach Stoffnamen über die Startseite möglich ist, führt das Menü auch zu weiteren Suchen per chemischer Summenformel, E-Nummer für Zusatzstoffe oder etwa einer Nummer auf Warntafeln für Gefahrgut-Transporte. Die App verfügt außerdem über einen Barcodescan und erlaubt das Zwischenspeichern von interessanten Stoffdossiers unter Ihren persönlichen „Favoriten“.</p><p>Um die App technisch auf dem neuesten Stand zu halten und fit für eine regelmäßige Datenaktualisierung zu machen, erfolgte nun eine grundlegende Weiterentwicklung. In diesem Zuge erhielt die App auch gleich ein zeitgemäßes Aussehen für eine ansprechende Nutzung und weitreichende Anpassungen für einen barrierefreien Zugang. Die App besticht nun durch eine verbesserte Benutzerführung, was die Bedienung künftig einfacher und intuitiver gestaltet. Außerdem konnten die App-Inhalte durch noch mehr relevante Stoffinformationen erweitert werden. Die App ist kostenlos und es ist keine Registrierung erforderlich.<br><br></p><p><p>Die App „Chemie im Alltag“ nutzt einen Teildatenbestand des VKoopUIS-Kooperationsprojektes ChemInfo – dem Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Während die App sowie weitere public-Recherchen frei verfügbar sind, kann der Gesamtdatenbestand ChemInfo von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden.</p></p><p>Die App „Chemie im Alltag“ nutzt einen Teildatenbestand des VKoopUIS-Kooperationsprojektes ChemInfo – dem Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Während die App sowie weitere public-Recherchen frei verfügbar sind, kann der Gesamtdatenbestand ChemInfo von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden.</p>
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Verbraucherzentrale Bundesverband Internationale Grüne Woche: vzbv und UBA stellen gemeinsame Handlungsempfehlungen vor Die Ökobilanz von Lebensmitteln hat es in sich: Ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in Deutschland gehen auf den Ernährungssektor zurück. Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft belasten das Grundwasser. Zugleich landen pro Jahr elf Millionen Tonnen an Lebensmitteln im Müll und werden verschwendet. Auf Umweltprobleme durch Lebensmittel und die Folgen für Verbraucher haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Umweltbundesamt (UBA) aufmerksam gemacht. Im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche legten sie gemeinsame Handlungsempfehlungen für die drängendsten Probleme vor. „Für die Produktion und den Verbrauch von Lebensmitteln muss die Umwelt schon heute zahlen. Langfristig können auch die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar werden. Es ist Zeit, zu handeln“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv. vzbv und UBA sprechen sich dafür aus, die Stickstoffbelastung zu verringern, den Ökolandbau voranzutreiben, eine umweltfreundlichere Tierhaltung und bewussten Fleischkonsum zu fördern sowie unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Thomas Holzmann, amtierender Präsident des UBA: „Wenn wir so weiter machen wie bisher, erreichen wir unser nationales Ziel von 20 Prozent Ökolandwirtschaft erst im Jahre 2078. Allein die nach wie vor zu hohen Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft zeigen, dass wir uns dieses Tempo nicht leisten können. Die Landwirtschaft verfügt selbst über viele Strategien, den Anbau von Lebensmitteln umweltverträglicher zu machen. Genau diese gilt es zu fördern.“ Stickstoff auf die Agenda der Agrarpolitik Überschüssiger Stickstoff aus der Landwirtschaft bedroht Artenvielfalt sowie Luftqualität und belastet das Grundwasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird. Für vzbv und UBA kommt die Stickstoffproblematik in der Agrarpolitik bislang zu kurz. Sie empfehlen eine zeitnahe ambitionierte Überarbeitung der Düngeverordnung. Zur Emission von Stickstoff und Treibhausgasen trägt auch der hohe Fleischkonsum bei. Im Jahr 2012 verzehrte jeder Deutsche durchschnittlich rund 60 Kilogramm Fleisch. Um die Tierhaltung umweltfreundlicher zu gestalten, sprechen sich die beiden Institutionen dafür aus, die Zahl der Tiere pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zu begrenzen. Zudem solle die Bundesregierung stärker über die Folgen eines hohen Fleischkonsums für Gesundheit und Umwelt informieren. Industrie und Handel könnten über eine zuverlässige Kennzeichnung vegetarischer Produkte Fleischalternativen fördern. Ökolandbau fördern Stickstoffüberschuss und Energieeinsatz sind im ökologischen Landbau geringer als in der konventionellen Landwirtschaft. Der Ökolandbau ist damit umweltfreundlicher, die Umstellung aber kostet Geld. Um die Nachfrage nach Bioprodukten mit heimischen Erzeugnissen zu decken, fordern vzbv und UBA eine stärkere finanzielle Unterstützung der Landwirte bei der Umstellung auf „Bio“. Zudem solle eine bessere Rückverfolgbarkeit und Kontrolle von Bioprodukten das Vertrauen der Verbraucher sichern. Nicht nur die Produktion von Lebensmitteln belastet die Umwelt, auch die Lebensmittelverschwendung. „Die Lebensmittelabfälle zu reduzieren, ist ein zentraler Schritt, den Lebensmittelbereich ressourcenschonender zu gestalten. Dabei sind alle Akteure gefragt, die Debatte darf nicht auf die Verbraucher verengt werden“, sagt Holger Krawinkel. vzbv und UBA appellieren unter anderem an den Handel, Qualitätsanforderungen zur Makellosigkeit, Größe und Form von Lebensmitteln zu überdenken. Ein langfristig angelegtes Konzept zur Verbraucherbildung, müsse schon in der Schule ansetzen und Konsumenten sensibilisieren und informieren. — Kontakt: Mirjam Stegherr Pressesprecherin Verbraucherzentrale Bundesverband Telefon: (030) 258 00 - 525 E-Mail: presse [at] vzbv [dot] de Stephan Gabriel Haufe Stellv. Pressesprecher des Umweltbundesamtes Telefon: (0340) 2103 - 6625 E-Mail: stephan [dot] gabriel [dot] haufe [at] uba [dot] de
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz
Weinüberwachung
Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2014
© Gina Sanders - fotolia.com
Hochkarätiger Schwindel
mit „alten“ Rieslingen
Anzeige statt Abzocke: Weil ein Mitarbeiter den
Schwindel nicht mehr mittragen wollte, flog eine
Weinkellerei im Süden des Landes auf, die im In-
ternet gefälschte „alte Schätzchen“ zu saftigen
Preisen von bis zu 3000 Euro pro Flasche ange-
boten hatte. Bei den angeblichen Raritäten soll-
te es sich - so wurde geworben - um hochwertige
rheinland-pfälzische Rieslinge der Jahrgänge 1911,
1920 und 1921 handeln.
Nachdem der Kellereimitarbeiter Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Fäl-
schung von Weinen erstattet hatte, wurden die
angeblichen Altweine samt Etiketten-Vorrat si-
chergestellt und neun Proben zur Untersuchung
ins LUA gebracht.
Ergebnis: Bereits bei der Sensorik fielen alle neun
durch ihre frische und junge Säurestruktur auf, die
so gar nicht zum angeblich hohen Alter der ed-
len Tropfen passen wollte. Die chemisch-ana-
lytischen Untersuchungen ergaben außerdem,
dass vier Weine des Jahrgangs 1921, die angeblich
aus unterschiedlichen Lagen und Anbaugebieten
stammten, chemisch absolut identisch waren.
Bei vier weiteren Rieslingen hatten die Teilpro-
ben ein- und desselben Weins völlig unterschiedli-
che Gehalte an Alkohol, Zucker und anderen Para-
metern. Fazit: Die Angaben zu Alter und Herkunft
der Weine waren offenbar falsch und hielten ei-
ner genaueren Überprüfung nicht stand. Die Ver-
antwortlichen in der Kellerei müssen sich zurzeit
noch wegen Betrugs vor Gericht verantworten.
Wundersame Vermehrung:
Weine waren gewässert
Wirklich nur Einzelfälle? Wegen eines verbotenen
Wasserzusatzes beanstandete das LUA 2014 zwei
2012er Weine aus den Abruzzen, einen Bio-Wein
mit geschützter geografischer Angabe (indicazio-
ne geografica protetta – IGP) und einen konven-
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tionell produzierten Wein mit geschützter Ur-
sprungsbezeichnung (denominazione di origine
controllata – DOC).
Der IGP-Wein war bei einem rheinland-pfälzi-
schen Abfüller im Auftrag eines hessischen Öko-
weinfachbetriebes in einer Menge von 3660 Liter
abgefüllt worden. Da gewässerter Wein nicht ver-
kehrsfähig ist, durfte der Betrieb den italienischen
Wein nicht weiterverkaufen. Der DOC-Wein war
in Italien abgefüllt und in einer Menge von 630
Flaschen von einem Weinfachhandel an der Mo-
sel bezogen worden. Zum Zeitpunkt der Nachkon-
trolle war dort allerdings kein Bestand mehr vor-
handen. Die nachfolgende Lieferung des gleichen
Lieferanten erwies sich bei der Untersuchung im
Labor als unauffällig.
Vanillezucker soll es richten:
Verbotene Aromen im Wein
Wie beim Kuchenbacken: Schon bei der Verkos-
tung stellten die geschulten Weinkontrolleu-
re des LUA bei einem rheinland-pfälzischen Bar-
rique-Weißwein ein „aufgesetztes Vanillearoma“
fest. Laboruntersuchungen in einem Kollegialin-
stitut des LUA bestätigten ihren Verdacht, dass
der Wein weder im Barriquefass gelagert noch mit
Holzchips behandelt worden war. Damit konfron-
tiert, gab der betroffene Winzer am Ende zu, dem
Wein Vanillezucker aus dem Supermarkt zugege-
ben zu haben, um das Aroma aufzubessern. Der
Wein war damit nicht verkehrsfähig.
Bei einer Spätlese des gleichen Betriebes war in
der Weinbuchführung ebenfalls eine Behandlung
mit Eichenholzchips ausgewiesen. Bei Prädikats-
weinen ist das aber grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Winzer durfte den Wein nicht mehr als Spät-
lese verkaufen.
Ein Winzer aus Bulgarien hatte offensichtlich beim
fruchtigen Geschmack seines Roséweines nachge-
holfen. Der Wein aus einem rheinland-pfälzischen
Großhandel fiel bei der sensorischen Prüfung we-
gen seines fremdartigen künstlichen Aromas nach
Himbeeren und Erdbeeren auf. Die Laboruntersu-
chung lieferte eindeutige Hinweise auf chemisch-
synthetisch hergestellte Aromen in deutlichen
Mengen. Ihre Verwendung ist bei der Weinherstel-
lung verboten. Der Rosé musste aus den Regalen.
Nicht immer ist bei verbotenen Aromen betrüge-
rische Absicht im Spiel. Kellereien und auch Win-
zer finden zunehmend Geschmack an der Produk-
tion und am Verkauf von trendigen aromatisierten
weinhaltigen Getränken. Werden auf derselben
technischen Produktionslinie abwechselnd aro-
matisierte Getränke und klassischer Wein herge-
stellt, kann es passieren, dass ungewollt Aromen
in den Wein geraten.
Restsüße und Alkoholgehalt:
Auf den Zucker kommt es an
Ob ein Wein trocken, halbtrocken oder lieblich ist,
hängt von der Restsüße ab, also der Menge Zu-
cker, die nach dem Ende des Gärprozesses noch
im Wein enthalten ist. Um die Restsüße zu erhö-
hen und die Geschmacksrichtung zu verändern,
dürfen Winzer zwar einen Most, die so genannte
Süßreserve zugeben - die Verwendung von Rüben-
zucker ist aber absolut tabu.
Zwei rheinland-pfälzische Weinbaubetriebe ha-
ben ihre Spätlesen 2014 dennoch mit Rübenzu-
cker versetzt in der Hoffnung, der Kunde würde es
nicht merken. Doch spätestens im Weinlabor des
LUA flog die Verfälschung auf: Obwohl im Keller-
buch keine Süßung dokumentiert war, deutete
das Verhältnis von Glucose und Fructose eindeu-
tig auf eine nachträgliche Süßung hin.
Letzte Gewissheit brachte die moderne Stabiliso-
topenanalytik, die Rübenzucker von anderen Zu-
ckerarten unterscheiden kann. Am Ende war klar:
Die auffälligen Weine waren nicht mit Most, son-
dern in erheblichem Umfang mit Rübenzucker ge-
süßt worden.
Ein anderer rheinland-pfälzischer Winzer hatte
auf dem Etikett seines Weines mit der Angabe „im
Barrique gereift“ geworben. Die Untersuchungen
auf Vanillin und Syringaaldehyd ergaben, dass der
Wein in der Tat Kontakt mit Holz hatte, denn bei-
des sind typische Aromastoffe für Holz und verlei-
hen dem Wein eine samtige und holzige Note.
Gemäß der Weinbuchführung wurde der Wein
auch tatsächlich im Barriquefass gelagert, zusätz-
lich aber auch mit Eichenholzchips behandelt. Die
Angabe auf dem Etikett war damit irreführend.
Spektakuläre Ausblicke: Die Mosel ist eines von sechs Anbaugebieten in Rheinland-Pfalz. Die dortigen Winzerbetrie-
be werden regelmäßig von den Weinkontrolleuren des LUA kontrolliert. (Foto: © RalfenByte - fotolia.com)
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Erlaubt ist die Verwendung von Rübenzucker nur
für die sogenannte Anreicherung, um den Alko-
holgehalt von Most und Wein zu erhöhen. Dieses
Verfahren ist allerdings je nach Weinbauzone in
unterschiedlichem Maß und grundsätzlich nicht
für Prädikatswein gestattet. Im LUA konnte 2014
nachgewiesen werden, dass drei Weinbaubetriebe
bei der Anreicherung mehrerer Weine die rechtlich
zulässige Spanne deutlich überzogen hatten. Die
verfälschten Weine durften nicht verkauft werden.
Unangenehm aufgefallen:
Neongelber Farbstoff im Wein
Zu bunt, um wahr zu sein: Bei der Qualitätswein-
prüfung machte die Verkoster die unnatürliche,
schwach hellgrün leuchtende Farbe eines Weines
stutzig. Die Untersuchung im Labor des LUA för-
derte schnell den Grund für den Farbstich zu Tage:
den künstliche Lebensmittelfarbstoff Chinolingelb
(E 104). Nach dem Lebensmittelrecht ist Chino-
lingelb zur Färbung bestimmter Lebensmittel zu-
gelassen (z.B. Brausen, Süßwaren, Kunstspeiseeis
und Kaugummi). Das Weinrecht erlaubt die Ver-
wendung von künstlichen Lebensmittelfarbstof-
fen dagegen nicht.
Bei der anschließenden Kontrolle Im Weinbaube-
trieb wurden neben dem auffälligen Wein auch
noch Proben anderer Weine entnommen. Auch
bei diesen Weinen wurde der Farbstoff nachge-
wiesen. Insgesamt waren drei Weine mit einer Ab-
füllmenge von zusammen 3500 Liter betroffen.
Der Winzer gab zu, den Weinen eine geringe Men-
ge des Farbstoffes in flüssiger Form zugegeben zu
haben, die er sich zuvor bei einem Bäcker besorgt
hatte. Er habe befürchtet, dass die Weine bei der
Qualitätsweinprüfung durchfallen könnten, da es
ihnen an Farbe fehlte.
Schwermetalle, Allergene, Pestzide:
Alle untersuchten Weine „sauber“
Schwermetalle in Lebensmitteln sind in der Re-
gel nicht akut toxisch, können sich jedoch im
menschlichen Körper anreichern und damit lang-
fristig der Gesundheit schaden. Sie kommen in
Gesteinen und Böden vor, werden aber auch
durch den Menschen in die Umwelt eingebracht.
Im LUA werden auch Weine regelmäßig auf Alu-
minium, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Mangan
und Thallium untersucht. Erfreuliches Fazit für das
Jahr 2014: In allen 49 auf Schwermetalle unter-
suchten Weinen aus überwiegend rheinland-pfäl-
zischem Anbau waren die von der Weinordnung
festgelegten Grenzwerte eingehalten und sogar
deutlich unterschritten.
Wichtig für Allergiker: Seit 2012 ist auf Weineti-
ketten eine Allergenkennzeichnung erforderlich,
sofern diese Weine mit Ei oder Milch bzw. daraus
gewonnenen Produkten behandelt wurden und
die Zielanalyten Albumin, Lysozym und Casein im
Enderzeugnis noch nachweisbar sind. Die Kennt-
lichmachung kann z. B. durch das Wort Ei, Eipro-
tein, Eiprodukt, Lysozym aus Ei oder Albumin aus
Ei erfolgen. Im Falle von Casein ist eine Kenntlich-
machung durch die Angaben Milch, Milcherzeug-
nis, Milchprotein oder Casein aus Milch möglich.
Zusätzlich können diese Stoffe in einem Pikto-
gramm dargestellt werden.
Casein- und albuminhaltige Behandlungsmittel
reduzieren im Wein den Anteil an Gerbstoffen und
tragen damit zur Geschmacksharmonisierung bei.
Das Enzym Lysozym wird aufgrund seiner antibak-
teriellen Eigenschaft eingesetzt und unterdrückt
einen unerwünschten biologischen Säureabbau.
2014 wurden insgesamt 50 Weine auf die Gehal-
te an Albumin, Lysozym und Casein überprüft. Er-
gebnis: In keinem Fall wurde ein positiver Befund
ermittelt. Eine Allergenkennzeichnung war also
nicht erforderlich.
Da Traube und Rebstock empfindlich auf Pilz-
krankheiten und tierische Schädlinge reagieren,
4
© stockphoto-graf - fotolia.com
werden sie im konventionellen Anbau während
der gesamten Vegetationsphase mit Pflanzen-
schutzmitteln behandelt. Um sicherzustellen, dass
die Rückstände der von Landwirten und Winzern
eingesetzten Pflanzenschutzmittel im fertigen Le-
bensmittel so gering wie möglich sind, gelten in
der EU immer wieder aktualisierte Rückstands-
höchstgehalte. Im Jahr 2014 wurden im LUA ins-
gesamt 50 Proben Wein überwiegend aus rhein-
land-pfälzischem Anbau auf ihre Gehalte an
Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht, da-
runter 9 Proben Federweißer. Ergebnis: Bei keiner
Probe waren die Grenzwerte überschritten.
Schimmelpilzgift Ochratoxin
in italienischem Traubenmost
Gefahr für Verbraucher? Eine rheinland-pfälzische
Kellerei, die Perlwein herstellt, indem sie italieni-
schen Wein mit italienischem Traubenmost noch-
mals zur Gärung bringt, wollte im Sommer 2014
vom LUA wissen, welches Risiko für den Perlwein
besteht, wenn Moste mit erhöhtem Gehalt an
Ochratoxin A verarbeitet werden – einem gesund-
heitsschädlichen Schimmelpilzgift.
Wegen der langen Halbwertszeit im menschlichen
Organismus gibt es für Ochratoxin A gesetzliche
Höchstgehalte in Lebensmitteln. Für Traubensaft,
Traubensaftkonzentrat und Traubennektar gilt
ein Maximalgehalt von 2,0 Mikrogramm pro Kilo-
gramm (µg/kg) Ochratoxin A. Für unvergorenen
Traubenmost, der nicht getrunken, sondern wei-
terverarbeitet wird, gilt der Grenzwert nicht.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschut-
zes entnahm das LUA sowohl eine Probe des ferti-
gen Perlweines als auch mehrere Proben der mut-
maßlich belasteten Mostproben. Ergebnis: In den
Mosten lag der Ochratoxin-A-Gehalt über 2,0 Mi-
krogramm pro Kilogramm, im fertigen Perlwein
war das Schimmelpilzgift kein Problem mehr. Die
darin festgestellte Konzentration von 0,17 µg/kg
Ochratoxin A unterschritt den Höchstgehalt deut-
lich. Fazit: Trotz des belasteten Mostes war das
Endprodukt für die Verbraucher unbedenklich.
Qualitätswein: Ohne
Nummer geht es nicht
Dreister Betrugsversuch oder Vergesslichkeit? Im-
mer wieder fallen Qualitäts- und Prädikatswei-
ne auf, die gar keine oder eine gefälschte amtliche
Prüfnummer haben. Für diese Weinkategorien ist
die Prüfnummer aber ein absolutes Muss. Im Jahr
2014 hat das LUA deswegen 33 Qualitäts- und
Prädikatsweine von 9 Betrieben beanstandet. Die
amtliche Prüfnummer (A.P.-Nummer) muss von
der Landwirtschaftskammer (LWK) für jeden Qua-
litäts- und Prädikatswein zugeteilt werden, bevor
er in den Verkehr gebracht wird. Im Fachjargon
heißt das: Der Wein wird zur Prüfung „angestellt“.
Die Kammer prüft, ob der Wein sensorisch der be-
antragten Qualitätsstufe entspricht und erteilt
dem Wein - im positiven Fall - die Prüfnummer.
Die Nummer muss deutlich lesbar auf dem Eti-
kett. angebracht sein. Wird der Antrag abgelehnt,
darf der Wein nicht als Qualitäts- oder Prädikats-
wein verkauft werden.
Bei den 33 beanstandeten Weinen gab es ver-
schiedene Varianten der Täuschung: Entweder
wurde der Wein erst gar nicht zur Qualitätswein-
prüfung angestellt und einfach mit einer erfun-
denen Prüfnummer angeboten, oder er wurde als
Qualitätswein vermarktet, obwohl er bei der Prü-
fung durchgefallen war. Dritter Weg: Vermarktung
mit der AP-Nummer eines anderen Weines.
Die Gründe für das unzulässige Inverkehrbringen
von Weinen ohne A.P.-Nummer sind zahlreich.
Bei einigen der beanstandeten Weine handelte
es sich offenbar um Ausrutscher, denn alle ande-
ren Weine aus denselben Betrieben waren korrekt
zur Prüfung angestellt worden. Hier liegt der Ver-
dacht nahe, dass ein Antrag in der Hektik des Ar-
beitsalltags untergegangen war.
Ein Teil der Winzer handelt indes in voller Absicht
und nimmt eine Ahndung des Verstoßes billigend
in Kauf. In einem Betrieb waren 20 verschiedene
Weine des Jahrgangs 2012 mit einer Gesamtmen-
ge von rund 35.000 Flaschen ohne amtliche Prü-
fungsnummer in Verkehr gebracht worden.
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Weinüberwachung in Zahlen
Weine von nicht handelsüblicher Beschaffenheit 2014
Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft und Weinmenge 2014
Probenzahl
Zahl der insgesamt
überprüfte
beanstandeten
Menge [hl]
insgesamt
Behandlung beanstandeten beanstandete Menge [hl]
Proben
AuslandGesamt
untersuchte Proben2.9551.0864.041
Proben
beanstandet (Fallzahlen)422163
Gesamt4.041278.62652513,0 %1714,2 %15.1445,4Deutschland2.955127.24237812,8 %1314,4%9.1877,2Übersicht der Weinkontrollen im Jahr 2014EU, ohne Inland71298.14711315,9 %4.5514,6Gesamtzahl der Kontrollen6.013
Drittland37453.210349,1 %1.4062,6Weinbaubetriebe, Genossenschaften4.894
8124.89956,2 %8413,4Weinhandlungen, Weinkellereien, Großbetriebe702
Gastronomie4
Schaumweinbetriebe113
Weinkommission (Vermittler)21
Sonstige279
davon
Zollwein*)
40
3,7 %
*) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine
stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde.
Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2014
Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften 2014
InlandAuslandGesamtTätigkeiten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft75
untersuchte Proben2.9551.0864.041Prüfberichte401
Fehlende Identität, ohne
A.P.-Nr. in Verkehr
gebracht oder fingiert771087Bemängelungen, Abmahnungen,
Auflagen erteilt262
Alkoholgehaltsangabe442266Menge vorläufig sichergestellter Weine
(Verkaufsverbot, Verarbeitungsverbot) (hl)157,57
Herkunftsangabe16117
Inland Ausland Gesamt
untersuchte Proben
Zusatz von Zucker zwecks
Süßung bzw. Anreicherung von
Prädikatsmosten und -weinen
2.9551.0864.041
606
Monoethylenglykol0
2
2
Farbstoffe707Geschmacksangabe13619
Propandiol011Jahrgang15116
Wasserzusatz123Losnummernangabe52429
Aromazusatz672592Verkehrsbezeichnung51116
Glycerinzusatz044Allergenkennzeichnung31417
Überschönung404Weingutsangabe909
Sonstiges303Qualitätsangabe909
beanstandet8834122Unzulässige Verwendung
o. Verwechslungsgefahr
5
bei geschützten Begriffen38
Schriftgröße01212
Sonstige10855163
beanstandet (Fallzahlen)317160477
* Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich
6
Inland
Zahl der wegen Grenzwert-
verstößen und unzulässiger
Inland (hl)87
Ausland (hl)70,57
Zahl der entnommenen Proben (WC 33, 34)3190
Inland2724
Europäische Union348
Drittländer105
Sensorische Gutachten2651
Geschäftspapiere80.405
Inland64.694
Ausland15.711
Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2014
InlandAuslandGesamt
untersuchte Proben2.9551.0864.041
Schwefeldioxid15116
Alkoholgehalt18018
Flüchtige Säure/
Ethylacetat729
Sorbinsäure011
Zitronensäure123
Sonstiges202
beanstandet (Fallzahlen)43649
7
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz
poststelle@lua.rlp.de
www.lua.rlp.de