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Französisches Kernkraftwerk nach Störfall abgeschaltet

Einer der vier Reaktoren des französischen Kernkraftwerks Cruas ist in der Nacht vom 1. auf den 2. Dezember 2009 aufgrund einer Störung des Kühlsystems abgeschaltet worden. Ursache für den Störfall waren laut Behörden pflanzliche Abfälle in der Rhône, welche die Kühlwasserzufuhr verstopften. Der Vorfall wurde von der französischen Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) als Störfall in der INES-Kategorie 2 eingestuft.

Bioabfallkomposte und -gärreste in der Landwirtschaft

In mehr als 1.000 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen werden in Deutschland getrennt gesammelte Bioabfälle behandelt, um die entstehenden Erzeugnisse (Komposte und Gärreste) anschließend als ­Dünger und Humuslieferant verwerten zu können. Der ­größte Anteil sind getrennt gesammelte ­Küchen- und Gartenabfälle aus privaten Haushalten, aber auch aus der Park- und Landschaftspflege der Städte und Gemeinden. Ebenso gehören zu den Bioabfällen tierische und pflanzliche Abfälle aus der Lebens­mittel erzeugenden und verarbeitenden Industrie sowie gewerbliche Bioabfälle wie abgelaufene Lebensmittel aus dem Handel und Speiseabfälle aus Restaurants und Kantinen. Veröffentlicht in Position | Januar 2017.

Bioabfallkomposte und -gärreste in der Landwirtschaft

In mehr als 1.000 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen werden in Deutschland getrennt gesammelte Bioabfälle behandelt, um die entstehenden Erzeugnisse (Komposte und Gärreste) anschließend als ŞDünger und Humuslieferant verwerten zu können. Der größte Anteil sind getrennt gesammelte ŞKüchen- und Gartenabfälle aus privaten Haushalten, aber auch aus der Park- und Landschaftspflege der Städte und Gemeinden. Ebenso gehören zu den Bioabfällen tierische und pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittel erzeugenden und verarbeitenden Industrie sowie gewerbliche Bioabfälle wie abgelaufene Lebensmittel aus dem Handel und Speiseabfälle aus Restaurants und Kantinen. Quelle: Verlagsinformation

Erichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Pflanzenkohle

Die CarboVerte GmbH beantragte mit Antrag vom 01.06.2017, zuletzt ergänzt am 11.12.2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Verwertung von Holz durch Pyrolyse zur Herstellung von Pflanzenkohle, zur Behandlung pflanzlicher Abfälle durch Sieben und Sortieren sowie zur Kompostierung von Grünschnitt, Garten- und Parkabfällen einschließlich der zugehörigen Zwischenlager für Ein- und Ausgangsmaterial auf dem Flurstück 1450/14 der Gemarkung Eibenstock. Rechtsgrundlagen für die Genehmigung sind § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der derzeit geltenden Fassung und den Nr. 8.1.1.4, 8.11.2.4, 8.12.2 und 8.5.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.

Wohin mit dem Laub?

Wohin mit dem Laub? Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative. Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Lärm macht krank – deshalb dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. Problem Luftschadstoffe Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich. Tödliche Gefahr für Kleintiere Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar. Für die meisten Privathaushalte ist ein Laubsauger oder -bläser allein aus Kostengründen ineffizient, denn das Gerät muss gekauft und mit Strom oder Kraftstoff betrieben werden. Ferner ist keine Arbeitserleichterung bei kleinen bis mittelgroßen Grundstücken zu erwarten – das Gewicht der Geräte erfordert unnötigen Kraftaufwand und viel schneller ist man bei der Laubbeseitigung auch nicht. Die Alternative: Besen, Laubrechen oder Harke. Sie verbrauchen kein Benzin und keinen Strom, sind leichter, leise, ungefährlich für Boden und tierische Gartenbewohner und überdies viel kostengünstiger. Außerdem sorgen sie für mehr Bewegung – das hilft, gesund und fit zu bleiben. Akku statt Benzinmotor Auf größeren Grünflächen mit vielen Laubbäumen, hauptsächlich in städtischen Parks und Anlagen, müssen meist einmal im Jahr große Mengen Laub beseitigt werden. Nur in diesen Fällen – und wenn das Laub einigermaßen trocken ist – ist die Benutzung von Laubsaugern oder -bläsern sinnvoll und vertretbar. Einige Eigenbetriebe zur Stadtreinigung, beispielsweise in Hamburg, München oder Stuttgart haben bereits viele benzinbetriebene Laubbläser durch akkubetriebene Geräte ersetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese nicht nur erheblich leichter, leiser und emissionsärmer sind als Varianten mit Benzinmotor, sondern im Laufe der Nutzung auch niedrigere laufende Kosten verursachen. Unnütz ist dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen. Dabei entsteht viel Lärm, viel Anstrengung und die Gewissheit, dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können. Ebenso wenig empfehlenswert ist die Benutzung eines Laubbläsers zur Beseitigung von Kehricht. Dabei wird mehr Staub aufgewirbelt als letztlich in der Tonne landet. Laub sollte nicht verbrannt werden Übrigens: Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Gärten oder Parks ist problematisch. Der Rauch von Gartenfeuern verunreinigt die Luft im Umkreis von mehreren Kilometern mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie  Feinstaub. Laub gehört deshalb auf den Kompost, in die Biotonne oder in die Grünabfallsammlung. Lärmgrenzen für Laubbläser und -sauger Es gibt keine gesetzliche Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen. Auch wenn dies häufig gewünscht wäre, darf Deutschland nicht ohne weiteres eine solche Produktbeschränkung festlegen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten uns dies. Die Europäische Kommission plant jedoch, Lärmgrenzen für Laubsauger und –bläser in einer künftigen Verordnung einzuführen. Die Bundesregierung und das Umweltbundesamt unterstützen die Kommission bei ihren Arbeiten an dieser Verordnung. Mit dieser Verordnung ist allerdings nicht vor 2025 zu rechnen.

Cellulose-Nanocomposites

Bei Nanocellulose handelt es sich um eine relativ neue Werkstoffentwicklung auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Es existieren mehrere Varianten des Materials wie mikrofibrillierte Zellulose (microfibrillated cellulose ¬ MFC) oder nanokristalline Drähte/Fasern, die sich aus zellstoffhaltigen Pflanzenabfällen, aber auch biotechnologisch durch bakterielle Synthese herstellen lassen. Nanocellulose zeichnet sich durch mechanische Eigenschaften wie Steifigkeit und Festigkeit aus und verbindet diese mit den Vorteilen einer hohen biologischen Verträglichkeit und steuerbaren biologischen Abbaubarkeit. Mittlerweile hat die Herstellung von Nanocellulose die Schwelle zur Kommerzialisierung überschritten und wird von einigen Unternehmen in größerem Maßstab umgesetzt, wie zum Beispiel von CelluForce (Kanada) oder Inventia (Schweden). Auch in Deutschland und der Schweiz gibt es Entwicklungsaktivitäten zu Nanocellulose wie durch das Start-up¬Unternehmen Jenpolymer Materials oder das Adolphe Merkle Institute der Universität Fribourg (Schweiz), das unter anderem an der Entwicklung neuer Hochleistungskomposite aus synthetischen Kunststoffen und zellulosen Nanofasern forscht. Das Anwendungsspektrum von Nanocellulose ist sehr vielseitig und umfasst beispielsweise Anwendungen als Füllstoff zur Verstärkung von Papier oder Lebensmittelfolien, als Wundauflage und Implantatmaterial oder als Trägermaterial für pharmazeutische und kosmetische Wirkstoffe. Darüber hinaus wird Nanocellulose auch als Werkstoff zum Ersatz von Verstärkungsmaterialien entwickelt. Kurz¬ bis mittelfristig erscheint angesichts der mechanischen Eigenschaften unter anderem die Substitution von Glasfasern in Epoxidharzsystemen interessant. In diesem Zusammenhang wurde in einer Studie der TA Swiss im Rahmen einer orientierenden Bilanzierung der CO2 ¬Fußabdruck im Vergleich zu herkömmlichen glasfaserverstärkten Kompositen ermittelt. Im Rahmen einer Hochrechnung wurde dabei angenommen, dass mittel¬ bis langfristig durch die verschiedenen Anwendungsbereiche für Nanocellulose 25 Prozent der glasfaserverstärkten Kunststoffe durch Zellulose¬Nanokomposite substituiert werden können. Ausgehend von dem spezifischen CO2 -Einsparpotenzial in Höhe von rund 1,8 kg CO2 ¬Äquivalente pro Kilogramm Glasfaser könnte sich so ein Gesamteinsparpotenzial von knapp einer halben Million Tonnen CO2 ¬Äquivalente ergeben.

Lagerfeuer, Feuerschalen

Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche ⁠Atmosphäre⁠, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige ⁠Dioxine⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠Gemisch⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.

Pleurophorus caesus (Panzer, 1796) Blatthornkäfer Ungefährdet

Hauptverbreitung im Südwesten (Oberrheinische Tiefebene), dort häufig. Aktuell Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Weiter im Norden und Osten ältere Funde aus Westfalen und Sachsen-Anhalt, noch weiter nördlich ganz fehlend ( Bleich et al. 2020). Wärme und Trockenheit liebende Art, an pflanzlichen Abfällen, Kompost oder Kot, in der Ebene und im Hügelland. Auf Feldern an ausgestreutem Mist und Gülle, im Süden sehr häufig in Autokescher-Fängen (Köhler brfl. 2008).

Bauleitplanung: Neckargerach

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Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft, Abfall/Abfall/Bioabfall: Literatur

Nachfolgend ist ausgewählte Literatur, rund um die biotechnische Abfallbehandlung zusammengestellt. Dabei werden Themen wie Hygiene, Schadstoffe, Emissionen oder Verfahrenstechnik betrachtet. Hefte der Schriftenreihe können, soweit noch nicht vergriffen, direkt beim Vertrieb , angefordert werden. Mikroorganismen in der Umgebung von Abfallbehandlungsanlagen, 2003 Bioabfallkompostierung - neue Entwicklungen und Lösungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Geruchsemissionen, 2001 Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die biologische Abfallbehandlung - Tagungsband Heft 264, 1999 Umweltmedizinische Relevanz von Emissionen aus Kompostanlagen für die Anwohner HMULF 1999 Abfallmengenbilanzen des Landes Hessen (u.A. mit erfassten organischen Abfällen) Leitlinien für den Arbeitsschutz in biologischen Abfallbehandlungsanlagen HSL Hygienische Qualität von Bioabfallkompost - Heft 234, 1995 Keimimmissionen im Umfeld von Kompostierungsanlagen - Heft 232, 1995 Abfallanlagen in Hessen - Heft 218, 1996 Forschungsprojekt Kompostierung pflanzlicher Abfälle nach dem modifizierten Mattenverfahren - Heft 198, 1995 Ermittlung und Minderung von Gerüchen aus Bioabfall-Kompostierungsanlagen - Heft 188, 1995 Systemvergleich Restabfallbehandlung, Vergleichende Untersuchung zu den Umweltauswirkungen unterschiedlicher Verfahren der Restabfallbehandlung - Heft 167, 1994 Bioabfallkompostierung in Hessen, Erhebung über Stand, Qualitätssicherung und Vermarktung Heft 147, 1993 Dioxine und Furane in der hessischen Umwelt - Messergebnisse aus Hessen Heft 126, 1991 Bioabfall-Kompostierung in Hessen - Heft 123, 1991 Die Kompostierung pflanzlicher Rückstände aus Gärten und Parkanlagen Pflanzenabfall-Kompostierung - Merkblatt - Heft 62, 1988 Abfallberatung in Hessen - Heft 76, 1988 Die dezentrale Kompostierung getrennt gesammelter vegetabiler Küchen- und Gartenabfälle - Heft 39, 1986 Kummer, Bockreis, Steinberg, Büchen: Funktionsüberwachung von Flächenbiofiltern mit Infrarot- Messungen, wlb wasser luft boden 11-12 2004 Kummer, Philipp: Bioaerosole- Maßnahmen zur Reduzierung der Bioaerosolemissionen in der Abfallwirtschaft, Müllhandbuch KZ 5066 2004 Kummer, Büchen: Bioaerosolemissionen und Standortwahl, VDI- Berichte Nr. 1777, 2003 Kummer, Haumacher, Philipp, Böhm: Untersuchungen zum Abscheideverhalten von Abluftreinigungsanlagen im Hinblick auf Bioaerosole Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 63, S. 368 -372 2003 Kummer: Bioaerosolemissionen bei der biologischen Abfallbehandlung und mögliche Minderungsmaßnahmen; in Schriftenreihe WAR 150 TU Darmstadt, S. 101-114 2003 Kummer: Emissionsminderung bei der Bioabfallkompostierung in Bioabfallkomposten - Neue Entwicklungen und Lösungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Geruchsemissionen S. 5 - 8 Schriftenreihe Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 2001 Kummer, Kühner, Hausmann: Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen von Bioaerosolen bei der Kompostierung; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 61, S. 239 - 244 2001 Kummer: Altholzverwertung - was bringt die neue Altholzverordnung für Hessen; FES aktuell, S. 24 bis 26 2001 Kummer: Bioaerosole im Umfeld von Kompostierungsanlagen - Erfahrungen aus dem Vollzug; 7. Münsteraner Abfallwirtschaftstage, S. 167 - 172, FH Münster 2001 Kummer: Biotechnische Behandlung organischer Abfälle; in Entsorgungswegweiser 3/3, S. 1 - 28, Forum-Verlag 2001 Kummer et al.: Mikrobielle Luftverunreinigungen: Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 59, S. 241 - 246 1999 Göttlich, Beck, Böhm, Danneberg, Gerbl-Rieger, Hofmann, Koch, Kühner, Kummer, Liebl, Martens, Missel, Neef, Palmgren, Rabe, Schilling, Tilkes, Wieser: Erfassung von luftgetragenen kultivierbaren Mikroorganismen aus Kompostieranlagen - Emission und Immission; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 59, S. 209 - 218 1999 AG Eikmann et al.: Umweltmedizinische Relevanz von Emissionen aus Kompostierungsanlagen für die Anwohner; Hrsg. Hessisches Umweltministerium 1999 Kummer: Sind Keimemissionen im Umfeld von Kompostierungsanlagen tatsächlich ein Problem?; 6. Münsteraner Abfallwirtschaftstage, S. 193 - 196, FH Münster 1999 Kummer: Hygienische Aspekte bei der Bioabfallkompostierung; UTA S. 308 - 310, GIT-Verlag 1998 Kummer: Biologische Behandlung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle; Entsorgungswegweiser 3/13, S. 1 - 24, Forum-Verlag 1994 Kummer: Organische Schadstoffe in Komposten; 2. Internationales Dioxin-Symposium, Fachöffentliche Anhörung des Bundesgesundheitsamtes und des Umweltbundesamtes zu Dioxinen und Furanen 1992 UBA-Texte 30/93, S. 227 - 233 Kummer: Kompostierung: Eine Möglichkeit zur Verwertung von Rückständen der Saftverarbeitung: Flüssiges Obst, S. 676 - 678 1992 Krauß, Hagenmaier, Benz, Hohl, Hummler, Kosherr, Kummer, Mayer, Weberruß: Organische Schadstoffe im Kompost; 59. Abfalltechnisches Kolloquium 1991, Bd. 46, S. 109 - 125, Erich-Schmidt-Verlag Büchen, Eickhoff, Engler, Häckl, Kummer, Seel, Weidner: Dioxine und Furane in der Hessischen Umwelt; Heft 126 der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt 1991 Hagenmaier, Benz, Kummer: Kenntnisstand über organische Schadstoffe in Komposten; Biologische Verfahren der Abfallbehandlung, S. 315 - 322, 1990 EF-Verlag

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