<p>Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen an diese Wertstoff-Center gebracht werden.</p> <p>Wir nehmen an:</p> <ul> <li>Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metalle, Papier/Pappe, Schadstoffe, Bauschutt</li> <li>Kostenlose Annahme von haushaltsüblichen Mengen an Altkleidern, CDs/DVDs, Elektro-Altgeräten, Grünschnitt, Leichtverpackungen, Metall, Papier, Pappe/Kartonagen, Schadstoffen und Sperrmüll</li> <li>Kostenpflichtige Annahme von Bauschutt in Kleinmengen (Gewerbeschadstoffe nur in Ossendorf)</li> </ul> <p>Wir nehmen nicht an:</p> <p>Asbest, Dämmmaterial, Außenhölzer, Teerpappe</p> <ul> <li>Sprengstoff, Munition</li> <li>Gasflaschen</li> <li> Infektiöses Material, Tierkadaver</li> <li> Motoren, Getriebeöle</li> <li>Gewerbeschadstoffe</li> </ul>
Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse
Die Firma SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen, hat mit Datum vom 04.11.2022, eingegangen am 07.11.2022 und letztmalig ergänzt bzw. geändert am 16.01.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen (Tierkörperbeseitigungsanlage - TBA) auf dem Grundstück in 44536 Lünen, Brunnenstraße 138, Gemarkung Lippholthausen, Flur 3, Flurstück 25 sowie Gemarkung Waltrop, Flur 10, Flurstück 310 beantragt.
Asse E i n blick e 03/2009 Informationen über ein endlager GrenzerfahrungenSigmar Gabriel:Infografik Nr. 3 In Morsleben steht man vor ähnlichen Problemen„Die Energieversorger haben ihren Müll billig entsorgt“Die Stilllegungsoptionen Der Anfang vom Ende Vollverfüllung, Rückholung oder Umlagerung – nur eins ist sicher: Eine einfache Lösung wird es bei der Stilllegung nicht geben Arsen und Tierkadaver BfS will Gewissheit über das Inventar in der Asse Zur Decke strecken: Die Wäschekörbe in den Kauen werden sich noch einige Jahre füllen Egal, ob es sich um Maßnahmen zur Stabilisie- rung des Bergwerks, die Entsorgung der ein- tretenden Zutrittswässer in der Asse oder die Aufarbeitung der Dokumente des ehemaligen Betreibers handelt – alles hat zurzeit ein großes Ziel: die möglichst zeitnahe Entschei- dung für die sicherste Art der Stilllegung und die Einleitung eines Planfeststellungsverfah- rens nach § 9 b des Atomgesetzes, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Be- teiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Dabei steht das Bundesamt für Strahlen- schutz (BfS) vor Fragen, die erahnen lassen, wie kompliziert die Suche nach der besten Möglichkeit ist: Was bedeutet es, wenn Atom- müll in solchem Ausmaß an die Oberfläche gefördert und transportiert wird? Welchen Schutz gibt es vor Störfällen im Berg, und in welchem Maße sind Arbeiter und Transport- personal gefährlicher Strahlung ausgesetzt? Der Vorgang der Stilllegung ist weltweit ein- zigartig und nur noch mit der Situation in Morsleben (siehe Reportage auf S. 2) vergleich- bar. Die Fachleute sind also Pioniere in einem hochbrisanten Umfeld. Lange Zeit wurde vom ehemaligen Be- treiber, dem Helmholtz-Zentrum München, Foto: Frank Schinski eine Schließung favorisiert, bei der der Atom- müll im Berg bleibt und die verbleibenden Hohlräume mit Sorelbeton und einem soge- nannten Schutzfluid verfüllt werden. Mittlerweile sind weitere Optionen auf dem Tisch: die Vollverfüllung mit Beton, die Umlagerung im Berg und die Rückholung, wobei auch die Entfernung eines Teils des Atommülls sinnvoll sein kann, wenn die Strah- lung so weit abklingt, dass der Verbleib im Berg weniger Gefahren birgt als der Trans- port an die Oberfläche. Die Rückholung der radioaktiven Abfälle würde die Errichtung eines Zwischenlagers oberhalb der Asse not- wendig machen – auch hierfür müssten Genehmigungen eingeholt werden. Der Müll würde nach der Konditionierung * schließlich in das Endlager Schacht Konrad gebracht. Wohl gegen Ende des Jahres wird ein neuer Stilllegungsvorschlag auf der Grund- lage der laufenden Machbarkeitsunter- suchungen vorliegen, der dann in der Öffent- lichkeit intensiv erörtert werden muss. Die Region habe dann eine „schwierige Debatte“ vor sich, hat Umweltminister Gabriel bereits angekündigt. Schwierig, aber unumgäng- lich. Siehe Infografik S. 5 In Presseberichten wurde gemeldet, dass in der Asse nicht nur schwach- bis mittelaktive Nuklearabfälle lagern, sondern auch Arsen, Quecksilber und Blei. Insgesamt gehören nach bisherigem Kenntnisstand 497 Kilogramm Arsen, mehrere Tonnen Blei und eine noch nicht bekannte Menge Quecksilber zum Inventar. Gelangen diese Stoffe in das Grundwasser, stellen sie eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Radioaktive Abfälle enthalten zwar als Bestandteile grundsätzlich auch chemisch-toxisches Material wie Arsen, Quecksilber und Blei. In dem ehemaligen Berg- werk sind aber auch giftige arsenhaltige Pflanzen- schutzmittel offenbar aus Bayern und Niedersachsen entsorgt worden. Somit ist in der Asse, die als For- schungsbergwerk für die Endlagerung von Atommüll im Salzstock geplant war, auch Giftmüll eingelagert worden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat bislang aber keine Hinweise auf zusätzliche Risiken, die vom bestehenden Sicherheitskonzept nicht abgedeckt wären. Das in den Fässern gelagerte Gift stellt also im Moment keine zusätzliche Bedrohung für die Bevölke- rung dar. „Dennoch ist es mit unseren Maßstäben an ein Endlager nicht vereinbar, dass dort auch andere Abfälle eingelagert werden“, erklärt BfS-Sprecher Florian Emrich. Die Erkenntnisse zeigten, dass das Bundesamt für Strahlenschutz mit seinen Plänen den richtigen Weg eingeschlagen habe: eine möglichst voll- ständige Erfassung und Bewertung aller eingelagerten Fässer und der darin befindlichen Stoffe. Dazu werden auch die Unterlagen aus der Vergangenheit gesichtet, die dem BfS erst unlängst vom vormaligen Betreiber zur Verfügung gestellt wurden. „Wir haben uns inzwi- schen darauf eingestellt, dass dabei immer neue De- tails ans Licht kommen“, so Emrich, der betont, dass die Sichtung Zeit kosten wird. In den Kammern des Bergwerks lagern 125.787 Fässer. Auch ein weiterer, makabrer Fund gehört zum Inventar: in Fässern eingelagerte Tierleichen. Sie sind wohl die kontaminierten Überreste von Versuchstieren aus Forschungslaboren, vermutet Emrich. *) Die Konditionierung ist die Erstellung eines neuen, endlagerfähigen Gebindes. 2 ASSE Einblicke r e p o r ta g e Grenzerfahrungen In Morsleben steht man vor ähnlichen Problemen wie in der Asse: Das Bergwerk wird stabilisiert und eine Lösung für die Stilllegung umgesetzt. Ein Besuch in der Nachbarschaft Text: Kai Schächtele Ein Ort als Symbol für die gesamtdeutsche Atompolitik: Eingangstor zum Endlager Morsleben Der Stein der Angst ist ein 500 Tonnen schwerer Brocken und liegt in einem Salzfeld, als sei er in ein Bett aus Federn gefallen. Rainer Jonek leuchtet mit seiner Taschen- lampe in die Finsternis einer Grotte, die direkt hinter einem Gitter 20 Meter in die Tiefe geht. „Hier unten ist der Löser“, sagt er. „Und dort“, er richtet den Strahl gegen die 25 Meter höher gelegene Decke, „ist er abgebrochen.“ Anfang April war das. Die seismogra- fischen Messgeräte hatten eine Erschütterung angezeigt, die so gering ausgefallen war, dass sie an der 330 Meter höher gelegenen Ober- fläche ohne die hochsensible Technik unbe- merkt geblieben wäre. Jonek, der Leiter des Grubenbetriebs, wusste, dass er sich um die- sen Stein keine Sorgen machen muss. Trotz- dem meldete er den Vorfall dem Bundesamt für Strahlenschutz, das sofort eine Presse- mitteilung verschickte. In der „Magdeburger Volksstimme“ stand am nächsten Tag: „Im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (Eram) ist in der Nacht zum Mittwoch eine Decke eingestürzt.“ Das klang, als sei es nur noch eine Frage der Zeit, bis das Bergwerk komplett in sich zusammenstürzt. In solchen Momenten merkt der studier- te Bergbauingenieur Jonek, der mit den kleinen Augen und dem tief im Gesicht ein- gegrabenen Lächeln aussieht wie die sachsen- anhaltinische Ausgabe von John Goodman, dass es über Tage keine große Rolle spielt, wie professionell seine Männer ihre Arbeit machen. „So etwas kann in einem lange offen stehenden Hohlraum immer vorkommen. Aber hier bedeutet das kein Problem“, sagt er. Darauf, dass in dieser Abbaukammer ein Löser herunterkommen würde, wie es in der Sprache der Bergleute heißt, waren Joneks Männer vorbereitet. Vorsorglich hatten sie deshalb in die Kammer so viel Salz laufen las- sen, dass alles, was von oben kommt, weich fällt. In den Kammern auf der 40 Meter tiefer gelegenen vierten Sohle, wo die radioaktiven Abfälle lagern, sind die Decken dagegen so lange bearbeitet worden, dass nicht einmal Foto: dfd ein Kiesel herabregnen könnte. So wie in der Kammer im Ostfeld, die zum Sinnbild des Endlagers geworden ist: Die gelben Fässer stehen sauber übereinandergestellt in einer riesigen Kathedrale. Über die gesamte Decke sind Netze gespannt, mit tief im Felsen ver- ankerten Befestigungen. Wenn hier etwas herunterbräche, wäre das eine Katastrophe. Es gehört deshalb zu den wichtigsten Auf- gaben von Jonek, Veränderungen im Gestein zu registrieren und darauf zu reagieren. Da- für sind Messgeräte in Ritzen und Bohr- löchern versenkt. Laserstrahlen überprüfen kontinuierlich die Abstände zwischen den Kontrollpunkten. Jede noch so geringe Ver- schiebung wird automatisch an die Oberflä- che gemeldet. Die Drähte und Laser sind das Nervensystem des Bergwerks. „Aus Bergbau- sicht ist hier unten alles tippi-toppi – man muss allerdings unterscheiden zwischen dem Bergbau und der Lagerung von Atommüll. Atommüll würde man heute nicht mehr in einem alten Bergwerk einlagern“, sagt Jonek 3 ASSE Einblicke 03/2009 und steigt zurück in den gelben Gelände- wagen, mit dem er seine regelmäßigen Kont- rollfahrten unternimmt. Aber er weiß: Ein solcher Vorfall reicht aus, um in der Bevölke- rung die Sorgen anzuheizen, dass die knapp 38.000 Kubikmeter Atommüll hier nicht si- cher sind. Jeden von der Decke fallenden Stein bekommt Jonek in den Griff – die Angst nicht. Deshalb sehnt er den Moment herbei, an dem er mit der Stilllegung des Endlagers beginnen kann. Schließlich ist auch er davon überzeugt, dass das Bergwerk für die weitere Lagerung von Atommüll ungeeignet ist. Doch auf das Ende des Planfeststellungsverfahrens wartet er schon seit über zehn Jahren. Wie in der Asse lagern in den Salzkammern in Morsleben Fässer mit mittel- und schwachradioaktivem Atommüll Foto: dpa Nach der Wende kam der meiste Müll unter die Erde Als Oliver Wendenkampf die Nachricht vom Löserfall gelesen hatte, verfasste auch er eine Pressemitteilung. „Nachdem gestern erneut eine Decke im Zentralteil des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben eingestürzt ist, wird es höchste Zeit, möglichst schnell ein sicheres Verschlusskonzept für das unsichere Endlager umzusetzen. Das andauernde Hin und Her zwischen Bundesamt für Strahlen- schutz (BfS) und Umweltministerium Sachsen- Anhalt muss endlich ein Ende haben“, tippte der Geschäftsführer des „Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) Sachsen-Anhalt in seinen Computer. Für ihn war der Vorfall weniger ein Beweis professio- neller Bergbauarbeit, als vielmehr ein Symbol dafür, dass bei der Stilllegung des Bergwerks schon viel zu viel Zeit vergeudet wurde. „Wenn die zuständigen Behörden schneller gehandelt hätten, könnten wir schon viel weiter sein“, sagt der 47-Jährige. Wendenkampf, seit 1995 Geschäftsführer des BUND in Magdeburg, sitzt in der Ge- schäftsstelle unter einem Kronleuchter, aus dem die Energiesparlampen ragen wie ge- reckte Zeigefinger. Die Öko-Stoffturnschuhe streckt er weit von sich, die Hände hat er in den Hosentaschen vergraben. Er hängt auf seinem Stuhl wie ein Student im Soziologie- seminar. Es ist die in Fleisch und Blut über- gegangene Protesthaltung eines Mannes, der sich schon seit über 30 Jahren dem Atom- widerstand verschrieben hat. Die Stilllegung – es wird die weltweit erste nach den strengen Richtlinien des Atomrechts sein – soll irgend- wann sein größter Erfolg werden – bislang ist sie sein größtes Ärgernis. Es war Anfang 1996, als Wendenkampf das Gefühl hatte, in Morsleben müsse er „die Bremse reinhauen“, wie er sagt. 25 Jahre da- vor hatte die DDR entschieden, das ehema- lige Kali- und Steinsalzbergwerk als Endlager für schwach- und mittelaktiven Atommüll zu erschließen, gegen alle Sicherheitsbedenken. Sechs Jahrzehnte Salzabbau, von Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die Sechzigerjahre, hatten tiefe, irreparable Spuren hinterlassen. Das Bergwerk mit seinem insgesamt 55 Kilo- meter langen Straßennetz und den Hohlkam- mern, die sich auf vier Sohlen verteilen, glich einem Schweizer Käse. Nach der Wende hatte die Bundesrepublik die Betriebsgenehmigung des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR gegen Bedenken übernommen. Von 1994 an wurden hier so viele Fässer abgeladen, dass der Nach-Wende- Müll nun 60 Prozent der Gesamtmenge um- fasst. Hier lagern Relikte aus über 20 Jahren gesamtdeutscher Kernkraftproduktion, aber auch Abfälle aus Medizin und Forschung, so- gar ein Teil des Mülls, der nach der Katastro- phe von Tschernobyl angefallen war. Heute stünden wohl wesentlich mehr Fässer in Morsleben, wenn Wendenkampf sich nicht in einen Streit eingemischt hätte. Obwohl Experten nach der Wiederver- einigung immer wieder auf den maroden Zu- stand des Bergwerks hingewiesen hatten, sah die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung „keinen Anlass, die Einlagerung radioaktiver Abfälle in das Endlager Morsleben zu unter- brechen“. Auch die Einwände aus dem Um- weltministerium von Sachsen-Anhalt unter Leitung einer rot-grünen Landesregierung, die Einlagerung zu stoppen, verhallten unge- hört. Also zog Wendenkampf im Namen des BUND vor Gericht. „Wir wollten eine Bestäti- gung für unsere Rechtsauffassung haben, dass Morsleben unsicher ist und deshalb un- geeignet, radioaktive Stoffe zu lagern“, er- zählt er. Am 25. September 1998 folgte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dieser Auffassung. Das schriftlich ausformulierte Urteil, auf dem es heißt: „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Frau Angela Merkel, und BUND, vertreten durch Herrn Oliver Wendenkampf“, ist eine Trophäe, die ihn bis heute stolz macht. Sein Protest- Diplom. Warten auf das Ende des Planfeststellungsverfahrens Doch Wendenkampfs Freude über diesen Sieg ist längst dem Ärger darüber gewichen, dass die Stilllegung noch immer nicht begon- nen hat. Mit der Entscheidung des Gerichts stand zwar fest, dass das Eram geschlossen werden muss. Doch das Planfeststellungs- verfahren, in dem ermittelt wird, welches Verschlusskonzept das sicherste ist oder ob der Müll gar an die Oberfläche zurückgeholt werden muss, hängt noch immer fest zwi- schen dem BfS und dem Umweltministerium in Sachsen-Anhalt. Seit zwei Jahren ruft Wendenkampf regelmäßig im Ministerium in Magdeburg an, um den Beginn der öffent- lichen Auslegung der Unterlagen einzu- fordern; erst dann geht das Verfahren in die nächste Runde. Doch jeder Termin, den man ihm dort versprochen hat, ist bislang ge- platzt. „Nach meiner Einschätzung wird das Verfahren aus politischem Kalkül der Landes- regierung Sachsen-Anhalt in die Länge ge- zogen. Das ist ein unverschämter Umgang mit dem berechtigten Überlebensinteresse der Bevölkerung“, schimpft er. Wendenkampf bleibt nichts anderes übrig, als seinen Ärger in wütende Pressemitteilungen zu packen. Rainer Jonek dagegen lässt sich dadurch nicht aus der Ruhe bringen. Obwohl die Ver- zögerungen beim Planfeststellungsverfahren gerade ihn vor eine absurde Aufgabe stellen: Er muss das Bergwerk so lange vor dem Verfall schützen, dass er es irgendwann ordentlich verschließen kann. Zu welchen Verrenkungen das führt, kann man in der Hohlkammer auf der zweiten Sohle beobach- ten. Es sieht hier aus wie in einer unter- irdischen Mondlandschaft. Die Wände sind grau und zerklüftet, auf dem Boden liegt Salzgestein, das sich zu kleinen Hügeln türmt. Am hinteren Rand steht ein Bagger, dessen Scheinwerfer die von Salzstaub getränkte Luft ausleuchten. Diese Kammer gehört zu den insgesamt 24 Kammern, die im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehrmaßnahmen seit 2003 der Reihe nach bis unter die Decke mit Salzbeton gefüllt werden müssen. So soll das Bergwerk stabilisiert werden. Durch dünne Rohre in der Decke läuft der Beton in die Kammern Jonek spaziert über das knirschende Salz- gestein und begrüßt zwei Kollegen mit weiß eingestäubten Gesichtern, die an den Vorbe- reitungen für die Verfüllung arbeiten. Bevor über die dünnen Rohre unter der Decke, die bereits angebracht sind, die spezielle Beton- mischung in die Kammer laufen kann, müs- sen neue Wände eingezogen und alte Wege freigegraben werden. Es ist ein Drahtseilakt: Denn alle Arbeiten müssen so geplant werden, dass durch die Gefahrenabwehrmaßnahmen keines der geprüften Verschlusskonzepte vor- weggenommen wird. Anfang 2010 sollen die Sicherungsarbeiten abgeschlossen sein. Jonek ist jetzt 49 Jahre alt, seit 1992 arbeitet er im Eram. Mehr als die Hälfte sei- ner Zeit in Morsleben hat er damit verbracht, auf den Beginn der Stilllegung zu warten. „Natürlich wäre es mir lieber, wenn wir bald damit anfangen könnten“, sagt er auf dem Weg zurück zum Aufzug. „Aber auch die Pla- nung einer Autobahn kann in Deutschland 15 Jahre dauern. Muss ich das verstehen? Nein, ich muss es akzeptieren. Das ist mir immer noch lieber als eine Diktatur, die be- fiehlt, was zu tun ist. Und hinterher stellt sich heraus, dass alles Mist war.“ Kai Schächtele ist Reporter und lebt in Berlin. Er schreibt unter anderem für „brand eins“ und die „Financial Times Deutschland“.
Das Forschungsvorhaben beschäftigte sich mit der Zusammenstellung von Informationen zur Vorbereitung der Revision des Merkblatts über die besten verfügbaren Techniken im Sektor Schlachtung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte. Im Fokus stand die Vorbereitung der Überarbeitung der Kapitel 5 und 6 des BREFs (BVT und Zukunftstechniken) vor dem Hintergrund geänderter Anforderungen an BVT und der zugrundeliegenden Daten durch eine veränderte Gesetzgebung (Inkrafttreten der IED: Directive on Industrial Emissions, IED [2010/75/ EU]). Ziel des Projekts war hierzu die Erhebung von anlagen- bzw. verfahrensbezogenen Daten und Informationen zu den momentan besten verfügbaren sowie zu neuen und innovativen Techniken im Bereich Schlachtung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte.
Die ANUBIS-Tierkrematorium Calbe, Leipziger Straße 51 A in 39112 Magdeburg beantragte mit Schreiben vom 12. September 2019 beim Salzlandkreis die Genehmigung nach § 4 und 19 Abs. 1, 2 BImSchG eine Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von weniger als 50 Kilogramm je Stunde und weniger als 50 Kilogramm je Charge (Tierkrematorium) am Standort Stadtfeld 21 in 39240 Calbe (Saale) Gemarkung: Calbe, Flur: 11, Flurstück: 26/35
Die Firma Cremare Tierkrematorien GmbH, An der Lackfabrik 8 in 46485 Wesel, hat mit Schreiben vom 17.02.2020 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen (hier: Tierkrematorium) am Standort in 31167 Bockenem, Walter-Althoff-Straße, Gem. Bockenem, Flur 4, Flurstück 138/28 beantragt.
Der Schatz in der Biotonne In Bioabfall steckt großes, ungenutztes Potenzial – zum Beispiel als Kompost oder für die Energieerzeugung. Was gehört in die Biotonne? Und was passiert mit dem Abfall? Unter dem Kampagnendach „Aktion Biotonne Deutschland“ veranstalten Städte und Landkreise in diesem Jahr vom 18. Mai bis zum 9. Juni bundesweit Aktionen für mehr getrennt gesammelte Bioabfälle ohne Fremdstoffe wie Plastik. Aktion Biotonne Deutschland Die „Aktion Biotonne Deutschland“ wirbt vom 18. Mai bis zum 9. Juni 2019 mit zahlreichen Aktionen für mehr kompostierbare Küchenabfälle und weniger Plastik in der Biotonne. Die Aktion wird u.a. vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt unterstützt. Mehr Informationen unter: www.aktion-biotonne-deutschland.de Aus Bioabfall können Komposte und Gärreste für die Landwirtschaft oder den Gartenbau gewonnen werden. Bioabfälle sind außerdem hervorragende „Nahrung“ für Biogasanlagen. Um diese hochwertige stoffliche oder energetische Verwertung zu erreichen, müssen Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Bereits seit über vier Jahren sollte die Biotonne für alle Haushalte in Deutschland eingeführt sein, seit dem 1. Januar 2015 gibt es die grundsätzliche Pflicht zur Getrennthaltung von Bioabfällen. Dieser Pflicht sind aber längst nicht alle Entsorgungsträger nachgekommen. Eine UBA-Studie zeigt, dass derzeit nur etwa 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger über eine Biotonne verfügen. Was genau gehört in die Biotonne? Schalen von Obst, Gemüsereste, Kaffeesatz mit Papierfilter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Brot- und Backwarenreste, Milchprodukte, Nussschalen und alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung. Auch die festen – manchmal chemisch behandelten – Schalen von Zitrusfrüchten dürfen in die Biotonne, ebenso wie Naturrinde vom Käse. Auch Fleisch, Wurst und Fischreste, tierische Abfälle und Knochen, es sei denn, die zuständige Kommune legt etwas anderes fest. Was ist mit noch verpackten Lebensmitteln? Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel sollten aus der Verpackung genommen werden. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen muss, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen. Das heißt, auch Essensreste gehören in den Biomüll? Ja, natürlich gehören auch Essensreste in die Biotonne. Hierüber freuen sich besonders die Biogasanlagenbetreiber wegen der vergleichsweise hohen Gaserträge von Essensresten – die Kompostanlagenbetreiber würden lieber darauf verzichten. Grundsätzlich gilt natürlich, so wenig Lebensmittel wie möglich wegzuwerfen. Nicht alle Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, müssen in den Abfall – verlassen Sie sich auf ihre eigenen Sinne. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Fisch oder Geflügel sollten Sie das Verbrauchsdatum aber auf keinen Fall überschreiten. Was passiert mit dem Bioabfall aus der Biotonne? Entweder wird er in großen Kompostierungsanlagen zu Kompost (als Ersatz für Mineraldünger und Torf) verarbeitet, um so Ressourcen zu schonen. Oder noch besser: der Bioabfall wird über die so genannte Kaskadennutzung in Biogasanlagen zu Biogas vergoren, also energetisch verwertet, um über die anschließende Rotte der Gärreste ebenfalls zusätzlich auch stofflich verwertet zu werden, zum Beispiel als Dünger für die Landwirtschaft. Mehr zur vom Umweltbundesamt favorisierten Kaskadennutzung erfahren Sie hier .
Distickstoffoxid-Emissionen Distickstoffoxid ist ein bedeutendes Klimagas. 1990 hatten die Distickstoffoxid-Emissionen einen Anteil von 4,1 % an den gesamten THG-Emissionen in CO₂-Äquivalenten. 2023 lag der Anteil immer noch bei 3,2 %. Zwischen 1990 und 2000 sanken die Emissionen und stagnierten dann bis 2009. Die Jahre ab 2010 zeigen ein deutlich geringeres Niveau und in den letzten Jahren einen rückläufigen Trend. Entwicklung in Deutschland seit 1990 Im Rahmen der Klimarahmenkonvention haben die Vertragsstaaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Distickstoffoxid-Emissionen zu verringern (siehe “Klimarahmenkonvention“ ). 1990 betrugen die Distickstoffoxid (N 2 O)-Emissionen 188 Tausend Tonnen (Tsd. t). Im Zeitraum bis 1999 gingen sie um ca. ein Drittel zurück (siehe Abb. „Distickstoffoxid-Emissionen nach Kategorien“). Der Rückgang wurde zu zwei Dritteln durch emissionsmindernde Maßnahmen im Bereich der Adipinsäureproduktion (Grundstoff bei der Kunststoffherstellung) erreicht. Zudem veränderte sich die Landwirtschaft in den neuen Ländern. Bei rückläufigen Tierbeständen wurden weniger tierische Abfälle als Wirtschaftsdünger eingesetzt. Flächen wurden in großem Umfang stillgelegt, deshalb mussten weniger mineralische Stickstoffdünger eingesetzt werden. Im Jahr 2010 führte eine gezielte technische Minderung der Emissionen einer Chemieanlage zu einem starken und dauerhaften Rückgang. In den Jahren 2011 bis 2017 fluktuierten die Emissionen leicht um 100 Tsd. t pro Jahr, in den Folgejahren ist eine sukzessive Reduktion auf 82 Tsd. t. im Jahr 2023 zu beobachten. (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“). Distickstoffoxid-Emissionen nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Verursacher von Distickstoffoxid-Emissionen Hauptquellen für Distickstoffoxid-Emissionen sind stickstoffhaltiger Dünger in der Landwirtschaft und die landwirtschaftliche Tierhaltung. Nach kleinen Rückgängen in den Jahren 1990 bis 1994 stagnierten die Emissionen der Landwirtschaft bei ca. 70-76 Tausend Tonnen Distickstoffoxid jährlich und fallen erst ab 2018 sukzessive ab. Im Jahr 2023 machten sie 74 % der gesamten Distickstoffoxid-Emissionen aus. Weitere Quellen sind die Industrieprozesse in der chemischen Industrie: Bis 1997 hatte die industrielle Produktion von Adipinsäure – einem Grundstoff bei der Kunststoffherstellung, für Lösemittel und Weichmacher – mit knapp einem Drittel einen wesentlichen Anteil an den Distickstoffoxid-Emissionen, der jedoch bis 2017 stufenweise auf ca. wenige Prozent schrumpfte. Geringere Emissionen entstehen auch durch stationäre und mobile Verbrennungsprozesse, durch die Abwasserbehandlung und durch den direkten Einsatz von Distickstoffoxid (zum Beispiel als Narkosemittel). Seit 1999 wird die Emissionsentwicklung stark von der Emissionsentwicklung in der chemischen Industrie beeinflusst
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 028/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 028/06 Magdeburg, den 24. Februar 2006 Vorsorge im Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Auftreten der Vogelgrippe Magdeburg . Auch nach den ersten bestätigten Vogelgrippefällen in Deutschland wird das Infektionsrisiko für Menschen weiterhin als sehr gering eingeschätzt. Eine Übertragung auf den Menschen ist nur bei sehr engem Kontakt zu infizierten Tieren und deren Körpersekreten möglich. In Sachsen-Anhalt wurden bisher noch keine infizierten Tiere gefunden. Frühzeitige Vorsorge ist aber in jedem Fall angebracht. Für Personen, die bei einem Vogelgrippe-Fall berufsbedingt mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tieren engen Kontakt haben, müssen spezielle Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Biostoffverordnung. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, wobei selbst ein Unternehmer ohne Beschäftigte als Arbeitgeber gilt und mindestens die Maßnahmen zum Schutz Dritter zu gewährleisten hat. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tieren und belasteten Tiermaterialien im Überblick: = Tierhaltungsbereiche dürfen nur von den für die Arbeiten benötigten Beschäftigten betreten werden. = Vor dem Betreten der Bereiche ist geeignete persönliche Schutzausrüstung anzulegen, die durch den Arbeitgeber in ausreichender Menge bereitzustellen ist. Beim Verlassen ist diese abzulegen, in dicht schließenden gekennzeichneten und ggf. bei Wiederverwendung desinfizierbaren Behältnissen zu sammeln und fachgerecht zu desinfizieren, zu reinigen oder zu entsorgen. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören: o körperbedeckende Arbeitsschutzkleidung o die Haare abdeckende Kopfbedeckung o desinfizierbare, abwaschbare Stiefel bzw. Überziehstiefel o flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe o Augenschutz o Atemschutz = Einrichtungen und Geräte sind nach Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren. = Nach Beendigung der Tätigkeiten bzw. von Tätigkeitsabschnitten und vor Pausen sind außerhalb der kontaminierten Bereiche die Schutzkleidung abzulegen, die Hände zu desinfizieren sowie Hände, Gesicht und belastete Hautareale gründlich zu reinigen. = Essen, Trinken und Rauchen sowie der Gebrauch von Kosmetika ist grundsätzlich in kontaminierten Bereichen zu untersagen und zu unterbinden. = Tiermaterial und kontaminierte Tierprodukte einschließlich Tierkadaver sind entsprechend tierseuchenrechtlicher Vorgaben (z. B. in verschließbaren, gekennzeichneten Behältern) zu sammeln und sachgerecht zu entsorgen. Für Tätigkeiten in Laboratorien sowie für die Behandlung und Pflege erkrankter Personen gelten die Regelungen der Technischen Regel Biologischer Arbeitsstoffe (siehe www.baua.de). Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Landesamtes für Verbraucherschutz unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
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