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EIONET-Messstellen Seen 2017 (Datensatz)

Messstellen für die Gewässerzustandsdaten im Rahmen der Datenbereitstellung für den SoE (State of the Environment) an die EEA übermittelt werden.

Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.

Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie (WMS Dienst)

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.

Bericht der EU über den Zustand der Umwelt

Die Europäische Union veröffentlicht ihren ersten "Bericht über den Zustand der Umwelt".

Bericht der EU über den Zustand der Umwelt

Die Europäische Union veröffentlicht ihren vierten "Bericht über den Zustand der Umwelt".

Bericht der EU über den Zustand der Umwelt

Die Europäische Union veröffentlicht ihren zweiten "Bericht über den Zustand der Umwelt".

SOER 2015 Umwelt in Europa: Zustand und Ausblick

Am 2. März 2015 veröffentlichte die Europäische Umweltagentur ihre fünfjährliche Beurteilung " Umwelt in Europa: Zustand und Ausblick 2015". Der SOER 2015 ist eine integrierte Beurteilung der Umwelt in Europa und umfasst zudem Beurteilungen und Daten zur globalen, regionalen und nationalen Ebene sowie länderübergreifende Vergleiche. Einige wichtige Kernaussagen sind, dass der Zustand der Umwelt und die Lebensqualität verbessert und gleichzeitig Innovationen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum gefördert wurden. Doch Europa muss sich weiterhin einer Reihe andauernder und zunehmender ökologischer Herausforderungen stellen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, werden grundlegende Veränderungen in den Produktions- und Konsumsystemen erforderlich sein, die die Hauptursache der ökologischen Probleme darstellen.

Gewässertyp des Jahres 2013

Der Gewässertyp des Jahres 2013 sind die Fließgewässer des südlichen Alpenvorlandes. Dieser Typ kommt in zwei Ausprägungen in Deutschland vor, die sich hinsichtlich ihrer Größe unterscheiden und in der Fachsprache als Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes (Untertyp 3.1) und als Kleine Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes (Untertyp 3.2) bezeichnet werden. Die Umweltsituation vieler Bäche und Flüsse im südlichen Alpenvorland Deutschlands ist „gut“. Sie fließen in den Ablagerungen der letzten Eiszeit, in unmittelbarer Nachbarschaft der großen Seen der Voralpen. Zu ihnen gehören beispielsweise die Zuflüsse zum Ammersee, die Attel oder der Unterlauf der Loisach sowie die Bodenseezuflüsse Argen und Schussen. 57 Prozent – und damit der überwiegende Teil der Bäche und Flüsse des südlichen Alpenvorlandes – befinden sich bereits im sogenannten guten ökologischen Zustand und erfüllen damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, was bisher nur an jedem zehnten Fließgewässer in Deutschland gelingt. Allen Gewässern dieses Typs wurde ein chemisch guter Zustand bescheinigt.

Daten zur Umwelt 2009

Das Digipack enthält CD-ROM, Begleitbroschüre und Faltblatt. Auf der CD-ROM finden Sie den vollständigen Inhalt der Internetanwendung „Daten zur Umwelt“ (Stand 2009). Diese enthält  unter dem Titel „Daten zur Umwelt – Umweltzustand in Deutschland“ umfassende, detaillierte Informationen zum Umweltzustand, zu Umweltpolitik und Umweltrecht sowie viele Lektüretipps und Links. Das „Umwelt-Kernindikatorensystem“  zeigt Erfolge und Handlungsbedarf der Umweltpolitik auf. Die Broschüre informiert Sie über wichtige ausgewählte Trends in fünf Schwerpunktbereichen des Umweltschutzes. Das Faltblatt informiert in Auszügen aus den Inhalten. Veröffentlicht in Broschüren.

Wie steht es um den Umweltschutz in Deutschland?

Umwelt-Kernindikatoren ab sofort aktualisiert im Internet Wie entwickelt sich der Umweltschutz in Deutschland? Das gerade aktualisierte Umwelt-Kernindikatorensystem (KIS) des Umweltbundesamtes (UBA) gibt Antwort darauf. Mehr als 50 Indikatoren beschreiben den Zustand der Umwelt und zeigen, wo die Umweltpolitik erfolgreich und wo noch mehr zu tun ist: Gute Noten erhält Deutschland für das Jahr 2008 beim Klimaschutz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Zudem ist die Energie- und Ressourcenproduktivität gestiegen. „Auf diesen Erfolgen dürfen wir uns aber nicht ausruhen”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. So muss Deutschland - trotz der verbesserten Energie- und Rohstoffproduktivität - den absoluten Energie- und Rohstoffverbrauch weiter senken, der Verkehrssektor muss nachhaltiger werden und auch bei der Luftreinhaltung sind die Erfolge für das Erreichen eines hohen Niveaus zum Schutz der Gesundheit und zum Erhalt der biologischen Vielfalt noch mit weiteren großen Anstrengungen verbunden. Auch bei der Verringerung der Flächeninanspruchnahme und dem Ausbau des ökologischen Landbaus hat Deutschland seine Ziele noch nicht erreicht. Hier einige konkrete Ergebnisse für eine erfreuliche Entwicklung des Umweltschutzes: Besondere Anstrengungen sind weiterhin in diesen Bereichen erforderlich: Umweltindikatoren sind ein wichtiges Instrument für eine Erfolgskontrolle der Umweltpolitik. Bei der Sammlung der Daten arbeitet das ⁠ UBA ⁠ eng mit anderen Bundesbehörden zusammen - etwa dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie dem Statistischen Bundesamt. Mit der Aktualisierung des Indikatorensystems gestaltete das UBA gleichzeitig auch den Internetauftritt der „Daten zur Umwelt - Umweltzustand in Deutschland” übersichtlicher und nutzerfreundlicher. Neue Funktionen ermöglichen den Nutzerinnen und Nutzern, Querverweise zu Hintergrundinformationen, zu verwandten Umweltthemen sowie zu weiterführenden Links und Literaturhinweisen zu erhalten. 29.05.2009

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